§ 26
Infrastruktur Facharbeiter
(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „Infrastruktur Facharbeiter“ ergeben sich aus der Professionalität und dem Handlungsspielraum.
(2) Die Anforderungsstufen für die Professionalität sind wie folgt definiert:
- 1. Stufe 1: Facharbeiter im Einsatz der Straßenerhaltung.
- 2. Stufe 2: Routine Instandhaltung oder Verrichtungen.
- 3. Stufe 3: Spezialisierte Instandhaltung, Anfertigung.
(3) Die Anforderungsstufen für den Handlungsspielraum sind wie folgt definiert:
- 1. Stufe 1: Facharbeiter im Einsatz der Straßenerhaltung.
- 2. Stufe 2: Rahmenaufträge, Anpassungen/Optimierungen innerhalb dieser Rahmenaufträge.
- 3. Stufe 3: Eigenständiges Aufgabengebiet, Planungen/Dispositionen innerhalb genauer Richtlinien.
(4) Die Modellfunktion „Infrastruktur Facharbeiter“ besteht abhängig von den in Abs. 2 und 3 genannten Anforderungsstufen der in Abs. 1 genannten Kriterien aus folgenden Modellstellen, die folgenden Entlohnungsklassen zugeordnet sind:
Bezeichnung | Anforderungsstufen der maßgeblichen Kriterien | Entlohnungsklasse |
IN Fa 1/4 | Professionalität Stufe 1 und Handlungsspielraum Stufe 1 | V/5 |
IN Fa 2/4 | Professionalität Stufe 2 und Handlungsspielraum Stufe 2 | V/6 |
IN Fa 3a/4 | Professionalität Stufe 2 und Handlungsspielraum Stufe 3 | V/7 |
IN Fa 3b/4 | Professionalität Stufe 3 und Handlungsspielraum Stufe 2 | V/7 |
IN Fa 4/4 | Professionalität Stufe 3 und Handlungsspielraum Stufe 3 | V/8 |
13.01.2022
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)