4a. Abschnitt
Berufsfamilie Informations- und Kommunikationstechnologie
§ 5a
Modellfunktion „IKT Support“
Bei Nichterfüllung der in der Anlage 16 des K-LVBG 1994 genannten Zugangsvoraussetzungen gelten die Zugangsvoraussetzungen für die Zuordnung zu den Modellstellen der Modellfunktion „IKT Support“ auch bei Nachweis der folgenden Voraussetzungen als erfüllt:
- a) ein Lehrabschluss in den Lehrberufen Bürokaufmann, Verwaltungsassistent oder EDV-Kaufmann und
- b) eine mindestens dreijährige facheinschlägige Berufserfahrung.
25.09.2024
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