§ 29 Modellstellen-Verordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2022

§ 29
IKT Systementwicklung

(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „IKT Systementwicklung“ ergeben sich aus dem IT-Projekteinsatz und dem Innovations-/Integrationsgrad.

(2) Die Anforderungsstufen für den IT-Projekteinsatz sind wie folgt definiert:

  1. 1. Stufe 1: Projektkoordination und Entwicklung (organisatorisch/fachlich/technisch).
  2. 2. Stufe 2: Projektleitung und Projektsteuerung umfassend vernetzt, Verantwortung für die Umsetzung.

(3) Die Anforderungsstufen für den Innovations-/Integrationsgrad sind wie folgt definiert:

  1. 1. Stufe 1: Großteils konventionelle, bekannte Abläufe/Anforderungen bei überschaubaren klar abgegrenzten Systemen/Prozessen.
  2. 2. Stufe 2: Adaptierung bekannter Lösungen auf individuell wechselnde Abläufe/Anforderungen bei komplexen, schnittstellenintensiven Prozessen.
  3. 3. Stufe 3: Entwicklung neuer Lösungen mit innovativem, konzeptionellem Anteil in einem komplexen organisatorischen Umfeld.

(4) Die Modellfunktion „IKT Systementwicklung“ besteht abhängig von den in Abs. 2 und 3 genannten Anforderungsstufen der in Abs. 1 genannten Kriterien aus folgenden Modellstellen, die folgenden Entlohnungsklassen zugeordnet sind:

Bezeichnung

Anforderungsstufen der maßgeblichen Kriterien

Entlohnungklasse

IKT Se 1/4

IT-Projekteinsatz Stufe 1 und Innovations-/Integrationsgrad Stufe 1

V/12

IKT Se 2a/4

IT-Projekteinsatz Stufe 1 und Innovations-/Integrationsgrad Stufe 2

V/13

IKT Se 2b/4

IT-Projekteinsatz Stufe 2 und Innovations-/Integrationsgrad Stufe 1

V/13

IKT Se 3a/4

IT-Projekteinsatz Stufe 1 und Innovations-/Integrationsgrad Stufe 3

V/14

IKT Se 3b/4

IT-Projekteinsatz Stufe 2 und Innovations-/Integrationsgrad Stufe 2

V/14

IKT Se 4/4

IT-Projekteinsatz Stufe 2 und Innovations-/Integrationsgrad Stufe 3

V/15

   

13.01.2022

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)