§ 29 K-KBBG

Alte FassungIn Kraft seit 30.7.2019

§ 29

Fachliches Anstellungserfordernis für

Sonderkindergartenpädagoginnen

(1) Fachliches Anstellungserfordernis für Sonderkindergartenpädagoginnen (Inklusive Elementarpädagogin) ist die erfolgreiche Ablegung der Diplomprüfung für Inklusive Elementarpädagogik im Rahmen eines Lehrganges gemäß § 79 Abs. 1 Z 1 des Schulorganisationsgesetzes.

(2) Dem in Abs. 1 genannten Anstellungserfordernis ist die erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung für Sonderkindergartenpädagoginnen oder der Befähigungsprüfung für Sonderkindergärten und Frühförderung gleichgestellt.

11.11.2019

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