§ 29 K-KBBG

Alte FassungIn Kraft seit 09.11.2022

§ 29

Fachliches Anstellungserfordernis für Inklusive Elementarpädagoginnen

Fachliches Anstellungserfordernis für Inklusive Elementarpädagoginnen (Sonderkindergartenpädagoginnen) ist die erfolgreiche Ablegung eines der folgenden Ausbildungsabschlüsse:

  1. a) Diplomprüfung für Sonderkindergärten und Frühförderung;
  2. b) Befähigungsprüfung für Sonderkindergärtnerinnen oder Befähigungsprüfung für Sonderkindergärten und Frühförderung;
  3. c) Diplomprüfung für Inklusive Elementarpädagogik;
  4. d) Absolvierung des Hochschullehrgangs „Inklusive Elementarpädagogik“ im Ausmaß von 90 ECTS an einer Pädagogischen Hochschule.

12.12.2022

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