§ 29
Fachliches Anstellungserfordernis für Inklusive Elementarpädagoginnen
Fachliches Anstellungserfordernis für Inklusive Elementarpädagoginnen (Sonderkindergartenpädagoginnen) ist die erfolgreiche Ablegung eines der folgenden Ausbildungsabschlüsse:
- a) Diplomprüfung für Sonderkindergärten und Frühförderung;
- b) Befähigungsprüfung für Sonderkindergärtnerinnen oder Befähigungsprüfung für Sonderkindergärten und Frühförderung;
- c) Diplomprüfung für Inklusive Elementarpädagogik;
- d) Absolvierung des Hochschullehrgangs „Inklusive Elementarpädagogik“ im Ausmaß von 90 ECTS an einer Pädagogischen Hochschule.
12.12.2022
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)