Anlage 1
Anlage 1.1.4
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HÖHERE LEHRANSTALT FÜR MÖBELBAU UND INNENAUSBAU
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
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1 Religion ........... 2 2 2 2 2 10 (III)
2 Deutsch ............ 3 2 2 2 2 11 (I)
3 Lebende Fremdsprache
(Englisch) ......... 2 2 2 2 2 10 (I)
4 Geschichte und
Sozialkunde ........ - - 2 2 4 (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde ... 2 2 - - - 4 (III)
6 Wirtschaftliche
Bildung, Rechtskunde
und Politische Bildung - - - 2 2 4 III
7 Betriebstechnik .... - - 2 2 3 7 I
8 Leibesübungen ...... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
9 Mathematik und
angewandte Mathematik 3 2 2 2 - 9 (I)
10 Physik und angewandte
Physik ............. 2 2 - - - 4 (II)
11 Chemie, angewandte
Chemie und
Umwelttechnik ...... 2 2 - - - 4 II
12 Darstellende
Geometrie .......... 2 2 2 - - 6 (I)
13 Elektronische
Datenverarbeitung und
angewandte
elektronische
Datenverarbeitung .. - 2 2 - - 4 I
14 Tischlerkonstruktionen 2 2 2 2 2 10 I
15 Technologie ........ 2 2 2 2 2 10 I
16 Innenräume ......... - - 2 2 2 6 I
17 Baukonstruktion .... 2 2 2 2 2 10 I
18 Angewandte
Perspektive *2) .... - - - 2 2 4 (I)
19 Bau- und Möbelstile - - - 2 2 4 I
20 REFA ............... - - 2 - - 2 I
21 Freihandzeichnen ... 2 2 - - - 4 IV
22 Form und Farbe *2) . - - 2 2 - 4 (III)
23 Konstruktionsübungen 3 3 3 2 3 14 I
24 Innenausbau ........ - - - 4 9 13 (I)
25 Werkstätten-
laboratorium ....... - - - - 2 2 III
26 Werkstätte ......... 9 9 9 5 - 32 (Va)
---------------------------------------------------------------------
Gesamtwochenstundenzahl 40 40 40 40 40 200
27 Pflichtpraktikum ... mindestens je vier Wochen vor Eintritt in den
III. bzw. V. Jahrgang.
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
---------------------------------------------------------------------
Stenotypie ............ 2 2 2 - - (V)
Zweite lebende
Fremdsprache *3)
*5) (.....) ........... - - 3 3 3 (I)
REFA .................. - - - 2 - I
---------------------------------------------------------------------
Unverbindliche Übungen
---------------------------------------------------------------------
Leibesübungen..(bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)
---------------------------------------------------------------------
Förderunterricht
---------------------------------------------------------------------
Deutsch ............... *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Lebende Fremdsprache
(Englisch) ............ *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Mathematik und
angewandte Mathematik *4) *4) *4) *4) (I)
Darstellende Geometrie *4) *4) *4) (I)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1.
- 4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Siehe Anlage 1.
- 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1.
- 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND
POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1.
7. BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Leistungsbereiche von Betrieben des Fachgebietes kennen. Er soll die Kosten- und Planungsrechnung zur Preisgestaltung, zur Rationalisierung, zur Kontrolle und als Instrument der Unternehmensführung im Fachgebiet einsetzen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Unternehmensführung:
Betriebsplanung, Fertigungsplanung, Fertigungssteuerung (Ermittlung und Kontrolle von Vorgabezeiten).
Kosten- und Planungsrechnung:
Voll- und Teilkostenrechnung, Aufbau des Betriebsabrechnungsbogens im Mittelbetrieb, Handwerks- und Handelskalkulation.
IV. Jahrgang:
Unternehmensführung:
Planung (Unternehmensrechtsform, Standortwahl, Planungsdaten),
Organisation, Personalwesen.
Kosten- und Planungsrechnung:
Betriebsüberleitungsbogen, Betriebsabrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis, Kalkulationsarten, Platzkostenrechnung, Erstellung von Ausschreibungen und Anboten.
V. Jahrgang:
Unternehmensführung:
Finanzierung, Absatz, Beschaffung, Einkauf, Lager, Kontrolle.
Kosten- und Planungsrechnung:
Betriebsabrechnungsbogen auf Basis interner betrieblicher Leistungsverrechnung und flexibler Grenzplankostenrechnung, Wirtschaftlichkeits- und Investitionsrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung'', „Technologie'', „Tischlerkonstruktionen'' und „Werkstätte'' erforderlich.
8. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
- 9. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichungen), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Kreisfunktionen für einfache trigonometrische Anwendungen).
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des
rechtwinkeligen Dreiecks.
II. Jahrgang:
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme in 2 Variablen, Kreis- und Arcusfunktionen.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus-und des Cosinussatzes.
III. Jahrgang:
Algebra:
Potenz- und Wurzelfunktionen, Exponentialfunktionen und
logarithmische Funktionen.
Analysis:
Folgen und Reihen, Grenzwertbegriff, Stetigkeit von Funktionen; Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Kurvendiskussion.
IV. Jahrgang:
Analysis:
Unbestimmtes, bestimmtes Integral.
Statistik:
Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Fehlerrechnung,
Korrelationsrechnung und Regressionsrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jedem Jahrgang zwei einstündige Schularbeiten.
- 10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1.1.1.
- 11. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1.1.1.
- 12. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte
Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angabe gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Bauobjekte. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Grundriß, Aufriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugenden von Zylinder- und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf Holzverbindungen. Netzkonstruktionen.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.
II. Jahrgang:
Schatten bei Parallelbeleuchtung:
Parallelschatten an ebenflächig begrenzten Objekten und deren Schlagschatten auf die horizontale Standebene und lotrechte Wandebenen. Schattenkonstruktionen in axonometrischen Rissen.
Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:
Parallelperspektivität und perspektive Affinität. Anwendung auf ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Verebnungen kreiszylindrischer Flächenstücke.
Normale Axonometrie:
Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe.
Normalaxonometrischer Riß von zu einer Koordinatenebene parallelen
Kreisen. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.
Kugelflächen, Drehkegelflächen und Wendelflächen:
Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte, Konturkreise. Ebene Schnitte von Drehkegelflächen. Verebnungen drehkegelförmiger Flächenstücke. Konstruktive Behandlung der Schraublinie und der Wendelfläche. Anwendung auf Treppen.
III. Jahrgang:
Durchdringungen:
Durchdringungen ebenflächig begrenzter Körper. Anwendung auf Holzverbindungen. Durchdringungen von Zylinderflächen, Kegelflächen und Kugelflächen. Anwendung auf Werkstücke mit Bohrungen und Zapfen.
Perspektive:
Zentralprojektion, Fernpunkte und Fluchtpunkte, Ferngeraden und Fluchtgeraden. Durchschnittverfahren bei horizontaler Blickachse. Messen in horizontalen und lotrechten Geraden. Rasterverfahren; Anwendung auf Innenraumperspektiven. Axonometrische Perspektive ebenflächig begrenzter Objekte. Zentralriß von Kreisen in horizontalen und lotrechten Ebenen. Anwendung auf Objekte mit drehzylindrischen und drehkegelförmigen Teilen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.
Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Doppelverhältnis sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.
Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen'' ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.
Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen'' erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.
Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises'' empfiehlt es sich, im I. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.
Im Themenbereich „Schatten bei Parallelbeleuchtung'' empfiehlt es sich im Sinne der Berufspraxis, durch Schattenkonstruktionen die räumliche Gliederung von Objekten in der Zeichnung zu betonen. Dabei erweist es sich als vorteilhaft, gebrochene Schatten auf verschiedene Bildebenen zu vermeiden.
Im Themenbereich „Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen'' ermöglichen es die genannten Abbildungen, ebene Schnitte punkt- und tangentenweise zu ermitteln. Die Unterscheidung zwischen der im Raum auftretenden Parallelperspektivität und der perspektiven Affinität in der Zeichenebene ist für das Verständnis wichtig.
Im Themenbereich „Normale Axonometrie'' ist es zweckmäßig, diese als Sonderfall der im I. Jahrgang behandelten Axonometrie einzuführen. Es empfiehlt sich ihre Anwendung auf solche Objekte zu beschränken, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.
Im Themenbereich „Kugelflächen, Drehkegelflächen und Wendelflächen'' ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Gegebenenfalls genügt es, die ebe nen Schnitte von Drehkegelflächen nur punkt- und tangentenweise zu behandeln. Bei wendelflächigen Objekten bietet sich auch der Einsatz der normalen Axonometrie an; es genügt dabei, den axonometrischen Umriß als Hüllkurve festzulegen.
Im Themenbereich „Durchdringungen'' empfiehlt es sich, Schnittkurven stets auch tangentenweise zu konstruieren. Der Denkweise des Technikers entsprechend sollten komplexe Fortsetzungen, also parasitische Punkte und Ordnungsabzählungen vermieden werden.
Im Themenbereich „Perspektive'' empfiehlt es sich im Sinne der Berufspraxis, die zweckmäßige Angabe einer Zentralprojektion entsprechend der gewünschten Bildwirkung zu diskutieren. Für unregelmäßige und geometrisch nicht präzise festgelegte Objekte bietet sich das Rasterverfahren an das auch zur Grundlage zur Herstellung von Freihandskizzen eingesetzt werden kann. Gegebenenfalls können die Zentralrisse von Kreisen nur punkt- und tangentenweise behandelt werden. Es ist zweckmäßig, das auch dem I. Jahrgang bekannte axonometrische Prinzip auch zur Ermittlung von Zentralrissen einzusetzen.
In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten.
- 13. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1.3.1.
- 14. TISCHLERKONSTRUKTIONEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Konstruktionen des Fachgebietes beherrschen können. Er soll bei der Lösung einschlägiger Aufgaben die Bauteile nach den Erfordernissen der Funktion, Zweckmäßigkeit, Beanspruchung, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik selbständig entwerfen und materialgerecht konstruieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Begriffe:
Möbelkonstruktionen, Bautischlerarbeiten, Innenausbauarbeiten.
Möbelbau:
Handwerksmäßige und maschinell herzustellende Holzverbindungen, Verbindungsmittel, Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche.
II. Jahrgang:
Möbelbau:
Einfache Möbel und Möbelteile (Tische, Schränke, Laden, Drehtüren).
Beschläge:
Arten, Anwendungen, Wirkungsweisen.
Bautischlerarbeiten:
Einfache Türen und Fenster.
III. Jahrgang:
Möbelbau:
Bewegliche Möbelteile (Möbelschiebetüren, Rolläden); Klapp- und Auszugtische, Schranksysteme, Sitzmöbel.
Bautischlerarbeiten:
Tür- und Fensterkonstruktionen.
Innenausbau:
Wand- und Deckenverkleidungen.
IV. Jahrgang:
Möbelbau:
Sitz- und Liegemöbel; Polstermöbel. Ladenbau.
Bautischlerarbeiten:
Sonderformen von Türen und Fenstern.
Innenausbau:
Sonderkonstruktionen für Gewerbebetriebe.
V. Jahrgang:
Möbelbau:
Sonderformen und Konstruktion für serienmäßige Fertigung; Möbel aus
Sonderwerkstoffen.
Bautischlerarbeiten:
Fixe und versetzbare Holztrennwände, Raumtrenner (Falt- und Harmonikatüren), Fensterwandelemente, Holzstiegen, Sonderkonstruktionen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Normen. Zweckmäßiger weise werden in jedem Themenbereich die bauphysikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die praktische Anwendung umgesetzt.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge gefördert.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie'', „Baukonstruktion'', „Konstruktionsübungen'' und „Werkstätte'' erforderlich.
15. TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe, Werkzeuge und Maschinen, die einschlägigen Normen und maschintechnischen Grundlagen für Betriebsplanung und Arbeitsvorbereitung unter Berücksichtigung von Einzel- und Serienfertigung kennen. Er soll die für gegebene Aufgaben des Fachgebietes technisch und wirtschaftlich günstigen Werkstoffe auswählen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Holz:
Aufbau und Eigenschaften, Fehler, Krankheiten, Schädlinge (Arten, Auswirkungen), natürliche Trocknung, Lagerung, Einschnitt, Handelsformen, Güteklassen, Messen. Heimische Holzarten (Einteilung, Erkennung, Einsatzmöglichkeiten).
Hilfswerkzeuge:
Messen, Anreißen, Schlagen, Schrauben, Spannen (Arten, Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).
Spanabhebende Werkzeuge und Handmaschinen:
Sägen, Hobeln, Stemmen, Bohren, Raspeln, Feilen (Arten, Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).
Schneidengeometrie:
Schneidwinkel an Werkzeugen, Bezeichnung und Größe.
II. Jahrgang:
Holz:
Ausländische Holzarten (Einteilung, Erkennung, Einsatzmöglichkeiten).
Werkstoffe:
Holzwerkstoffe, Furniere, Furnierersatzmaterial (Arten, Aufbau, Eigenschaften, Herstellung, Handelsformen, Verarbeitung).
Leime und Kleber:
Arten, Herstellung, Eigenschaften, Handelsformen, Verarbeitung,
Fehler, Entsorgung.
Werkzeugmetalle:
Arten, Aufbau, Eigenschaften, Verwendung.
Holzbearbeitungsmaschinen:
Theoretische und rechnerische Vorgaben für die maschinelle Bearbeitung, Antriebsarten, Kraftübertragung; Schutzmaßnahmen.
Maschinen und Sägen:
Typen, Aufbau, Funktion, Bearbeitungs- und Betriebsdaten, Sicherheitseinrichtungen, Spanungstechnik, Maschinenwerkzeuge, Hilfs- und Zusatzeinrichtungen.
III. Jahrgang:
Oberflächenbehandlung:
Techniken, Hilfsmittel, Materialien.
Oberflächenbeschichtung:
Techniken, Hilfsmittel, Materialien; Oberflächenfehler (Ursachen, Behebung). Entsorgung, Sicherheitsvorkehrungen.
Maschinen zum Hobeln, Fräsen und Bohren:
Typen, Aufbau und Funktion, Bearbeitungs- und Betriebsdaten unter Berücksichtigung von Einzel- und Serienfertigung, Spanungstechnik, Sicherheitseinrichtungen.
IV. Jahrgang:
Werkstoffe:
Glas, Leder, Metalle, Keramik, Marmor, Kunststoffe, Strukturschäume, Dicht- und Dämmstoffe, Beläge, Textilien, Polstermaterial (Arten, Eigenschaften, Anwendungsgebiete, Entsorgung, Sicherheitsbestimmungen).
Schleifen:
Maschinen (Typen, Bearbeitungs- und Betriebsdaten, Sicherheitsbestimmungen), Schleifmittel für Holz und Lackschliff.
Lack- und Leimauftrag:
Maschinen (Typen, Aufbau und Funktion, Betriebsdaten, Sicherheitseinrichtungen).
Drechseln:
Maschinen (Typen, Aufbau und Funktion, Betriebsdaten, Sicherheitseinrichtungen), Kopiereinrichtungen.
Technische Holztrocknung:
Verfahren, Systeme.
V. Jahrgang:
Vorrichtungsbau:
Einsatzmöglichkeiten; hydraulische, pneumatische, elektrische
Sondervorrichtungen; Schablonen und Lehren.
Betriebsausstattung:
Versorgung, Entsorgung, Absaugung, Transporteinrichtungen,
Fertigungsstraßen, Sicherheitseinrichtungen.
Industrielle Fertigung:
Maschinenauswahl, Maschinenanordnung unter Berücksichtigung der Betriebsgrößen und der Betriebsziele.
Fertigungsvorbereitung:
Produktionsschema, Produktionsstufen, Arbeitsflußbilder.
Qualitätskontrolle:
Güteanforderungen, Toleranznormen, Meß- und Prüftechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik'', „Physik und angewandte Physik'', „Tischlerkonstruktionen'', „Baukonstruktion'', „Werkstättenlaboratorium'' und „Werkstätte'' erforderlich.
16. INNENRÄUME
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die widmungsgemäßen Funktionen, Einrichtungen und Ausstattungen von Innenräumen kennen. Er soll gebräuchliche Plandarstellungen unter Beachtung von Vorschriften und Normen beherrschen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Elemente:
Bestandsaufnahme, Pläne (Symbole, Bemaßung und Beschriftung, Maßstäbe).
Parameter:
Menschliche Maße (Körpergröße, Goldener Schnitt, Modular),
Grundmaße und Funktionen der Einrichtungsgegenstände und Räume.
Raumgrößen, Flächenbedarf.
Wohnbereich:
Einteilung, Zuordnung, Orientierung, Einrichtungs-, Funktions- und Raumerfordernisse.
Wohntypen:
Größen und Funktionen.
IV. Jahrgang:
Geschäfte:
Arten, Größen, Funktion, Einrichtung.
Büroräume:
Arten, Größen, Funktion, Einrichtung.
Fremdenverkehr und Gewerbe:
Arten, Größen, Funktion, Einrichtung.
V. Jahrgang:
Bauten der Gemeinschaft:
Arten, Größen, Funktion, Einrichtung.
Bauten der Kultur, der Industrie und der Wirtschaft:
Arten, Größen, Funktion, Einrichtung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.
Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit; Lehrausgänge und Exkursionen sowie die Besprechung von Ausführungsbeispielen fördern die Praxisnähe des Unterrichtes.
17. BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für den Innenausbau bedeutsamen Elemente der Baukonstruktion, der Bauphysik und der Baumechanik kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Begriffe:
Bauwerke (Arten, Konstruktion, Elemente, Bauweisen). Ablauf des Bauvorhabens.
Wand- und Deckenkonstruktionen:
Fundamente, Massivwände, Leichtwände, Holzwände. Massiv- und Holzdecken.
Baustoffe:
Natürliche und künstliche Bausteine; Beton.
II. Jahrgang:
Dachkonstruktionen:
Dachstühle; Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten. Flachdächer
(Kalt- und Warmdächer).
Bauphysik:
Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz.
Baustoffe:
Metalle; Sperr- und Dämmstoffe.
III. Jahrgang:
Statik:
Lasten, Kräfte, Momente (Arten; Zusammensetzung und Zerlegung). Gleichgewicht (Schwerpunktbestimmung, Standsicherheit). Statisch bestimmt gelagerte Träger (Auflagerkräfte, Schnittgrößen). Flächenmomente zweiter Ordnung (Trägheitsmoment, Widerstandsmoment).
Festigkeit:
Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Schub, Abscherung, gerade Biegung, Knickung). Zulässige Spannungen, Formänderungen.
Verbindungen:
Verbindungs- und Befestigungsmittel.
IV. Jahrgang:
Stiegen:
Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktion.
Ausbauarbeiten:
Verputz; Fußböden; Maler- und Tapeziererarbeiten. Platten- und Fliesenlegerarbeiten.
Haustechnik:
Heizung, Be- und Entlüftung. Sanitärinstallation. Hauskanal;
Stark- und Schwachstrominstallation. Einrichtungsgegenstände.
Baustoffe:
Verputz, Putzträger.
V. Jahrgang:
Ausbauarbeiten:
Fenster, Türen und Portale aus Kunststoff und Metall, flexible Zwischenwände. Deckenuntersichten aus Sonderwerkstoffen.
Bauorganisation:
Projektablauf, Verantwortungsbereiche.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der modernen Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen. Ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie sollte angestrebt sowie energie- und umweltgerechte Anwendungstechnologien (auf dem jeweiligen Stand der Technik) sollten vermittelt werden.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Tischlerkonstruktionen'', „Technologie'', „Innenausbau'', „Konstruktionsübungen'' und „Werkstätte'' erforderlich.
- 18. ANGEWANDTE PERSPEKTIVE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Einzelgegenstände und Innenräume in den gebräuchlichen Verfahren perspektivisch darstellen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Darstellungstechniken:
Bleistift, Tusche, Kohle, Farbe, Farb- und Rasterfolien.
Schattenkonstruktionen:
Parallelbeleuchtung, Zentralbeleuchtung.
Einzelobjekte:
Möbel und Einrichtungsgegenstände in Wohnräumen und Büroräumen.
Innenräume:
Wohnräume, Büroräume.
V. Jahrgang:
Einzelobjekte:
Möbel und Einrichtungsgegenstände in Geschäftslokalen und in Räumen
von Beherbergungs- und Gastgewerbebetrieben.
Innenräume:
Geschäftslokale, Beherbergungs- und Gastgewerbebetriebe.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der dargestellten Objekte sowie der Konstruktionsmethoden und Darstellungstechniken. Die Übung der Fertigkeiten steht im Vordergrund des Unterrichts und wird durch Hausübungen gefördert.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Entwürfen zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Innenausbau'' erforderlich.
19. BAU- UND MÖBELSTILE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der europäischen Geschichte interpretieren können. Er soll die Wesenszüge der Bau- und Möbelstile, Malerei und Bildhauerei sowie das kunsthistorische Fachvokabular kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden können. Er soll typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Stilelemente:
Einteilung, Begriffe.
Stilepochen:
Ägypten, Griechenland, Rom, frühchristliche Kunst, Byzanz; Romanik,
Gotik, Renaissance, Barock, Rokoko.
V. Jahrgang:
Stilepochen:
Empire, Klassizismus; 19. und 20. Jahrhundert.
Tendenzen der Gegenwart:
Möbeldesign, Wohnkultur.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Entwicklungszusammenhänge sowie die Zusammenhänge zwischen den Bau- und Möbelstilen untereinander und mit den historischen Rahmenbedingungen.
Bildliche Darstellungen und Modelle fördern die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das Verständnis der Stilelemente wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht.
Das durch die Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Ziel einer Gesamtschau erfordert die intensive Zusammenarbeit mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Geschichte und Sozialkunde''.
20. REFA
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im REFA-Grundlehrgang definierten Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsstudiums beherrschen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Methoden:
Ergonomie, 6-Stufen-Methode, Wertanalyse; Gestaltung von Materialfluß, Arbeitsplatz und Arbeitsablauf; Arbeitspädagogik und Arbeitssicherheit. Datenerfassung (Ablaufanalyse, Zeitwirtschaft).
Techniken:
Systemgestaltung, Leistungsgradbeurteilung, Zeitaufnahme, Arbeitsunterweisung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis. Die Regeln werden zweckmäßigerweise aus anschaulichen Beispielen angeleitet. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Betriebstechnik'' erforderlich.
21. FREIHANDZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Objekte insbesondere deren Proportionen und Farben nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch darstellen können. Er soll Zeichnungen gefällig beschriften können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Schrift:
Blockschrift, Schriftbild.
Zeichnen und Malen:
Räumliches Sehen. Darstellungstechniken. Zeichnen von Linien, Flächen und einfachen Körpern. Zerlegen von Körpern in einfache geometrische Hilfsformen.
II. Jahrgang:
Schrift:
Ornamentale Schrift, Schriftbild.
Zeichnen und Malen:
Räumliches Darstellen; Farbe.
Skizzieren:
Darstellung von Möbel, Innenräume und Raumdetails unter besonderer
Berücksichtigung von Proportion und Maßstab.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis und in anderen Pflichtgegenständen.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge gefördert.
22. FORM UND FARBE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die ästhetischen Formbegriffe und Gestaltungsmöglichkeiten im Fachgebiet kennen. Er soll Zusammenhänge zwischen Material, Konstruktion, Form und Farbe aufzeigen und Gestaltungsprobleme mit Geschmack lösen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Gestaltungsprinzipien:
Zusammenhänge zwischen Funktion, Konstruktion, Material, Form und Farbe.
Farbe:
Physikalische Parameter, Farbwirkungen, Farbkontraste,
Farbzusammenstellungen.
Form:
Flächenteilungen, Flächenrhythmen, Oberflächenwirkungen.
IV. Jahrgang:
Farbe:
Formale Ausdehnung von Farben.
Form:
Optische Wirkungen geometrischer Flächen und Raumbeziehungen.
Formvariationen.
Integration:
Analyse von Beispielen; Zusammenwirken von Form, Farbe und Material.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes und die Vielseitigkeit der Aufgaben (Arbeiten nach Modellen und Naturobjekten sowie aus der Vorstellung). Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Bilder und Filme sowie durch den Besuch von Ausstellungen gefördert.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in jedem Jahrgang eine Wochenstunde.
- 23. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig normgerechte Fertigungszeichnungen des Fachgebietes nach vorgegebenen und eigenen Entwürfen ausführen können. Er soll einfache Baupläne erstellen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung
und Beschriftung.
Pläne:
Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen.
II. Jahrgang:
Pläne:
Fertigungszeichnungen von Einrichtungsgegenständen nach gegebenen Entwürfen in den verschiedenen Möbelbauarten.
III. Jahrgang:
Pläne:
Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen Möbel- und Bautischlerarbeiten.
Naturaufnahmen:
Aufmaß und Darstellung von Möbel.
IV. Jahrgang:
Pläne:
Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen Möbelbau- und Bautischlerarbeiten. Detailzeichnungen.
V. Jahrgang:
Pläne:
Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen Möbelbau- und Bautischlerarbeiten. Detailzeichnungen; Einreich- und Ausführungspläne (Polierpläne).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Tischlerkonstruktionen'', „Technologie'', „Innenausbau'' und „Werkstätte'' erforderlich.
24. INNENAUSBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Aufgaben des Fachgebietes nach gegebener Raumwidmung und Planungsunterlagen selbständig lösen können. Er soll Möblierung und technische Ausstattung von Räumen in verschiedenen Maßstäben darstellen, farblich behandeln sowie Materialvorschläge erstellen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Bestandsaufnahme:
Aufmaß und Aufmaßpläne.
Pläne:
Einrichtungs-, Detail- und Adaptierungszeichnungen aus dem Themenbereich Wohnen; Schaubildskizzen.
Präsentation:
Projekterläuterung, Materialvorschläge.
2 komplexe Projekte
V. Jahrgang:
Pläne:
Einrichtungs-, Detail- und Adaptierungszeichnungen aus den Themenbereichen Geschäfte, Büroräume, Fremdenverkehr, Gewerbe, Kultur, Industrie und Wirtschaft.
Präsentation:
Projekterläuterung, Materialvorschläge.
4 komplexe Projekte
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben aus der Praxis, daher kommt der Besprechung ausgeführter Projekte unter Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Tischlerkonstruktionen'', „Baukonstruktion'', „Innenräume'', „Angewandte Perspektive'', „Konstruktionsübungen'' und „Werkstätte'' erforderlich.
- 25. WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Normenprüfungen an Hilfs- und Werkstoffen des Fachgebietes kennen. Er soll die in der Praxis häufigen Aufgaben der Güteprüfung lösen können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Messen:
Funktion der Meßgeräte, meßtechnische Vorgangsweisen.
Prüfen:
Roh- und Hilfsstoffe; Beschichtungen; Brauchbarkeits- und Haltbarkeitsprüfungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.
26. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse ausgehend von Fertigungszeichnungen selbständig, sach- und normgerecht herstellen und facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll den Werkstättenbetrieb nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Benennen, Handhaben und Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe. Sägen, Hobeln, Stemmen, Bohren, Raspeln, Feilen, Putzen, Schleifen; Messen, Anreißen und Aufreißen. Anfertigen von Holzverbindungen (Fügen, Schlitzen, Zinken, Graten). Oberflächenbehandlung. Herstellen einfacher Werkstücke.
Maschinenwerkstätte:
Einfache Arbeiten an den Holzbearbeitungsmaschinen.
II. Jahrgang:
Maschinenwerkstätte:
Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen (Sägen, Hobeln, Bohren, Fräsen, Schleifen).
Leimen, Pressen und Furnieren:
Zusammensetzen und Furnieren, Leimen und Kleben von Furnieren und Furnierersatzstoffen.
Oberflächenbehandlung:
Schleifen, Beizen, Imprägnieren, Lackieren und Spritzlackieren.
Möbelbau:
Anfertigen einfacher Möbel in Massiv- und Plattenbauweise;
Zusammenbau und Einpassen von Möbelteilen und einfachen Bauteilen;
Anschlagen, Einlassen und Befestigen von Beschlägen; Montieren von Verschlüssen und Schlössern.
III. Jahrgang:
Maschinenwerkstätte:
Arbeiten an Standardholzbearbeitungsmaschinen, Bedienen von Spezialholzbearbeitungsmaschinen; Fräsen von Profilen an geraden und geschweiften Möbel- und Bauteilen. Anwendung rationeller Fertigungsmethoden und Arbeitsabläufen.
Möbelbau:
Anfertigen von Einzel- und Einbaumöbeln (Schrank-, Schreib- und Sitzmöbel); Herstellen von Lehren und Schablonen.
Bautischlerei:
Herstellen von Bauteilen, Fenster, Türen und Portalen; Anschlagen
und Versetzen.
Oberflächenbehandlung:
Beizen und Spritzlackieren (Nieder- und Hochdruckspritzen);
Imprägnieren.
IV. Jahrgang:
Maschinenwerkstätte:
Arbeiten und Bedienen von programmgesteuerten Holzbearbeitungsmaschinen; Lang- und Formdrechseln; künstliche Holztrocknung.
Möbelbau:
Einlegearbeiten; Kröpfen von Profilen; Grundkenntnisse im Kerb- und Flachschnitt.
Schärfen und Instandhaltung:
Schärfen und Instandhalten von Maschinenwerkzeugen; Wartung der Maschinen.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsplanung, Steuerung, Kontrolle; Vor- und Nachkalkulation; praktischer Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung.
Didaktische Grundsätze
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die Organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen.
Schuleigene Baustellen (Außenbaustellen) tragen zur Praxisnähe des Unterrichtes bei; sie bedürfen sorgfältiger Planung um wirtschaftliche Methoden und einen der Praxis entsprechenden Arbeitsablauf zu gewährleisten.
27. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch,
Serbokroatisch oder Ungarisch)
Siehe Anlage 1.
REFA
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im REFA-Grundlehrgang definierten Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsstudiums beherrschen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Methoden:
Datenerfassung (Verteilzeitaufnahme, Planzeiten, Multimomentaufnahme); Entgelddifferenzierung; Rechnereinsatz im Arbeitsstudium.
Techniken:
Zusammenfassende Fallbeispiele.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis. Die Regeln werden zweckmäßigerweise aus anschaulichen Beispielen angeleitet. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Betriebstechnik'' erforderlich.
AKTUELLE FACHGEBIETE
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
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*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Mit Übungen.
*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*5) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache'' unterrichtete Sprache.
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