Anlage 1 Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1995

Anlage 1

Anlage 1.4.3

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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU

Ausbildungszweig Gießereitechnik

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände pflich-

Jahrgang Summe tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

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1. Religion ................ 2 2 2 2 2 10 (III)

2. Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11 (I)

3. Lebende Fremdsprache

(Englisch) .............. 2 2 2 2 2 10 (I)

4. Geschichte und

Sozialkunde ............. - - - 2 2 4 (III)

5. Geographie und

Wirtschaftskunde ........ 2 2 - - - 4 (III)

6. Rechtskunde und

Politische Bildung ...... - - - - 2 2 III

7. Leibesübungen ........... 2 2 2 1 1 8 (IVa)

8. Mathematik und

angewandte Mathematik ... 4 3 3 3 - 13 (I)

9. Darstellende Geometrie .. 3 2 - - - 5 (I)

10. Physik und angewandte

Physik .................. 2 2 2 - - 6 (II)

11. Chemie, angewandte

Chemie und Umwelttechnik 2 2 - - - 4 II

12. Chemie metallischer

Werkstoffe .............. - - 2 4 - 6 I

13. Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung ....... - 2 2 - - 4 I

14. Mechanik *2) ............ 3 3 3 - - 9 (I)

15. Fertigungstechnik *3) ... 3 2 4 - - 9 I

16. Maschinenelemente *4) ... - 3 3 2 2 10 I

17. Elektrotechnik und

Elektronik .............. - - 2 2 - 4 I

18. Meß-, Steuerungs- und

Regelungstechnik ........ - - - 2 2 4 I

19. Gießereitechnik ......... - - 3 4 3 10 I

20. Metallurgie ............. - - - 2 - 2 I

21. Energie- und

Umwelttechnologie ....... - - - 2 2 4 I

22. Betriebs- und

Führungstechnik ......... - - - 2 4 6 II

23. Konstruktionsübungen .... 3 2 3 3 4 15 I

24. Laboratorium ............ - - - - 9 9 I

25. Werkstättenlaboratorium . - - - 5 3 8 III

26. Werkstätte .............. 9 9 5 - - 23 (Va)

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Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 40 40 200

27. Pflichtpraktikum ........ mindestens je vier Wochen vor Eintritt

in den III. und V. Jahrgang.

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Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

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Stenotypie .................. 2 2 - - - (V)

Zweite lebende Fremdsprache

( ) *5) ................... - - 3 3 3 (I)

Labor für Betriebswirtschaft - - - 3 3 II

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Unverbindliche Übungen

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Leibesübungen ...... (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)

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Förderunterricht

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Deutsch ..................... *6) *6) *6) *6) *6) (I)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) .................. *6) *6) *6) *6) *6) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .................. *6) *6) *6) *6) (I)

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände .......... *6) *6) *6) *6) *6) *7)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

  1. 4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. 6. RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.4.1.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. 8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

III. Jahrgang:

Analysis:

Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit; Differentialrechnung (Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln); Anwendung der Differentialrechnung (Kurvendiskussionen, Extremwertberechnungen), Integralrechnung (unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral, numerische Integration; technische Anwendungen).

Geometrie:

Hyperbelfunktionen, Parameter- und Polarkoordinatendarstellung,

Krümmung ebener Kurven, technisch wichtige Kurven.

IV. Jahrgang:

Analysis:

Gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten, Lösungen für einfache Störfunktionen; Matrizenrechnung, Differenzenmethoden.

Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung:

Beschreibende Statistik (Häufigkeitsverteilungen, Zentral- und Streuungsmaße, Zusammenhänge zwischen Merkmalen, Anwendungen in Wirtschaft und Technik), kombinatorische Hilfsmittel; Wahrscheinlichkeitsrechnung (Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, Wahrscheinlichkeitsverteilungen); statistische Grundlagen der Qualitätssicherung (Normalverteilung, Prüfverteilungen, Stichprobenprüfung, Zuverlässigkeitsprüfung).

Planungsmathematik:

Lineare Planungsrechnung. Graphen und Netzwerke, Netzplantechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere im I. Jahrgang ist auf die Wiederholung von grundlegenden Methoden der Algebra, des Bruchrechnens und des Rechnens mit Polynomen Wert zu legen. Das Erreichen der Rechensicherheit ist ein wichtiges Teilziel. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Jahrgang drei Schularbeiten (im IV. Jahrgang auch zweistündig).

  1. 9. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. 10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. 11. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. 12. CHEMIE METALLISCHER WERKSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll metallischer Werkstoffe klassifizieren und hinsichtlich ihrer Beständigkeit in der Umwelt richtig einschätzen und ihr Anwendungsgebiet abgrenzen können. Es soll selbständig qualitative und quantitative Untersuchungen für den Einsatz im Gießereibetrieb und Gießereilaboratorium exakt ausführen können. Er soll achtsam mit Chemikalien hantieren und wesentliche Bestimmungen des Chemikalienrechts kennen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Metalle:

Eigenschaften und chemisches Verhalten. Spezifisches Verhalten gegenüber Umwelteinflüssen, Korrosion und Korrosionsschutz, Beschichtungen.

Thermodynamik und Kinetik metallurgischer Reaktionen.

Grundlagen der analytischen Chemie:

Qualitative und quantitative Analyse.

IV. Jahrgang:

Qualitative Analyse:

Bestimmung von Einzelmetallen und einfachen Legierungen.

Quantitative Analyse:

Bestimmung von Kohlenstoff, Silizium, Mangan, Phosphor und Schwefel im Eisen, Analyse von zusammengesetzten Legierungen. Kenntnis moderner physikalischer Untersuchungsmethoden. Chemikaliengesetz.

Didaktische Grundsätze:

Das Lehrziel ist durch systematisches Schulen mit den in der Praxis angewendeten Untersuchungsmethoden und den hiefür erforderlichen Apparaten zu erreichen. Dies drückt sich durch eine korrekte und übersichtliche Führung von Analysenprotokollen aus, welche die vorangegangenen Erläuterungen der analytischen Vorgänge, die vorzunehmende zweckmäßige Untersuchungsmethode und das Ergebnis der Untersuchung enthalten sollen.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im IV. Jahrgang beträgt vier Wochenstunden.

  1. 13. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.4.1.

14. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

III. Jahrgang:

Festigkeit von Werkstoffen:

Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.

Dynamik:

Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und inelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz;

Hydromechanik:

Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten. Hydrostatik;

Oberflächen- und Druckkräfte gegen ebene und gekrümmte Wände. Volumskraftwirkung; Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Stationäre reibungsfreie und reibungsbehaftete Rohrströmung.

Wärmelehre:

Grundlagen der Thermodynamik (Ideale, halbideale und reale Gaszustände).

Wärmeübertragung:

Leitung, Konvektion, Strahlung, Wärmedurchgang.

Themenübergreifende Projekte aus dem gesamten Fachgebiet.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis des Fachgebietes, im Themenbereich „Themenübergreifende Projekte'' die Vielseitigkeit. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich elektronischer Datenverarbeitung erhöht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik'', „Physik und angewandte Physik'' und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische Datenverarbeitung'' erforderlich.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im I. Jahrgang beträgt eine Wochenstunde.

Im I., II. und III. Jahrgang je vier Schularbeiten.

15. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

III. Jahrgang:

Werkstoffe:

unde (Anm.: richtig: Hüttenkunde); Ausgangsstoffe für die Metallerzeugung (Erze, Brennstoffe, Zuschläge, Feuerfeststoffe), Erzvorbehandlung. Grundlagen der Verhüttungsprozesse. Verhüttung der wichtigsten Eisen und Nichteisenmetalle, Metallerzeugung (Frischverfahren, Raffination). Verbundwerkstoffe, Werkstoffverbund.

Werkstoffprüfung.

Spanlose Fertigung:

Pressen, Schneiden (Lasertechnologie), Stanzen.

Spanende Fertigung:

Verfahren. Werkzeuge, Werkstoffe, Elemente der CNC-Verfahren,

CNC-Maschinen.

Kunststoffverarbeitung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Fachrichtung. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe'' die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten. Der technischen Entwicklung entsprechend kommt der Kunststoffverarbeitung besondere Bedeutung zu.

Als besonders nützlich erweist sich, die ausführliche Behandlung von Problematiken der flexiblen Automatisierung. Der Unterricht baut unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik'' sowie „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik'' auf.

16. MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

III. Jahrgang:

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager; Kupplungen; Mitnehmerverbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder; Silentelemente.

Zahnräder und Zahngetriebe:

Verzahnungen. Stirnräder, Kegelräder, Schraubenräder, Schnecke und Schneckenrad. Stirnradgetriebe.

Zugmitteltriebe:

Riementriebe.

Konstruktionsregeln:

Schweiß-, Guß- und Schmiedekonstruktionen.

IV. Jahrgang:

Bauelemente:

Seil- und Kettentriebe, Lastenaufnahmemittel, Laufräder und Schienen. Triebwerke (Motoren, Kupplung, Bremse, Getriebe). Sicherheitseinrichtungen.

Maschinensätze und Förderanlagen:

Hub-, Fahr-, Dreh- und Wippwerke, Bauarten von Kranen und Hebezeugen, Stetigförderern und Aufzügen.

Tragkonstruktionen:

Arten der Tragkonstruktionen (Fachwerke, Vollwandkonstruktionen, Rahmen und Roste). Bemessungsgrundlagen statisch bestimmter und unbestimmter Systeme, Aluminiumtragwerke.

V. Jahrgang:

Bauelemente in der Gießerei:

Materialfluß. Transportleistung, Transportmittel, Bunker. Formstoffaufbereitung. Form- und Kernformmaschinen. Schmelz-, Glüh- und Trockenaggregate. Gußputzanlagen. Hinweise über Heizung, Lüftung und Automatisierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur systematischen Erarbeitung der Funktionen der „Maschinenelemente'' innerhalb der Gesamtkonstruktion und die Anwendbarkeit auf Routinearbeiten der Ingenieurpraxis. Ebenso ist das Verständnis für Problemlösungen zu schulen und das Energie- und Umweltbewußtsein zu fördern. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik'' und „Fertigungstechnik'' erforderlich.

Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwenden von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der EDV und praxisüblicher Unterlagen erhöht.

  1. 17. ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

IV. Jahrgang:

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.

Elektrische Maschinen:

Transformator (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Elektrische Maschinen und Antriebe. Elektroöfen, Installationstechnik. Schutzmaßnahmen.

Mikrocomputertechnik:

Mikroprozessoren. Speicher. Bussysteme. Schnittstellen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik'' erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände wichtig. Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

  1. 18. MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Siehe Anlage 1.4.1.

19. GIESSEREITECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften und die gießtechnische Verarbeitung der Eisen-, Schwer-, und Leichtmetalle kennen. Er soll ein umfassendes Wissen im Modellbau unter Berücksichtigung von Einzel-, Serien- und Massenfertigung erwerben.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Form und Gießereiverfahren.

Einguß und Speisertechnik.

Gießereimodelle und Zubehör:

Grundlegendes über Herstellung, Ausführung und Güte unter Zuhilfenahme entsprechender Normvorschriften. Modellplatten, Kernkasten, Dauerformen, besondere Formeinrichtungen.

IV. Jahrgang:

Metallurgie der Gußwerkstoffe:

Arten von Gußwerkstoffen, Sondergußwerkstoffe, Leicht- und Schwermetallegierungen.

Schmelzöfen und Schmelztechnik:

Verfahren, Ausrüstung, Schmelzbehandlung.

Nachbehandlung des Gusses:

Putzen, Wärmebehandlung, Oberflächenbehandlung.

V. Jahrgang:

Gieß- und Gebrauchseigenschaften. Herstellung normgerechter Legierungen Speise- und Anschnittberechnung bei realen Gußstücken. Anwendung der Gattierungs- und Verschnittrechnung.

Qualitätssicherung:

Aufgaben, Maßnahmen, Qualitätsregelkarten, Stichproben- und Auswerteverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff ist unter Heranziehen von Grundlagenfächern und Verwenden von Anschauungsmaterial, Normen und Werkstättenerfahrung und Beachtung des letzten Standes der Technik systematisch aufzubauen. Ebenso ist die Umweltproblematik, die Schadstoffverminderung und -beseitigung zu berücksichtigen.

20. METALLURGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Roh- und Werkstoffkenntnisse unter besonderer Beachtung des Verwendungszweckes beschreiben können. Er soll für eine vorliegende Aufgabe den richtigen Werkstoff auswählen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Atomarer Metallgitteraufbau. Änderung des Aggregatzustandes bei Ein- und Mehrstoffsystemen. Technisch wichtige binäre und ternäre Systeme. Wärmebehandlung metallischer Werkstoffe.

Verformungsvorgänge. Ausgewählte Verfahren der Werkstoffprüfung.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Behandlung des Lehrstoffes kommt der Verwendung von Anschauungsmaterial, Normen und Werksvorschriften große Bedeutung zu.

  1. 21. ENERGIE- UND UMWELTTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Begriffe und Gesetze:

Festigkeitsberechnungen, Berechnung des Verbrennungsvorganges sowie der Wärmeübertragung. Berechnung von Wärmetauschern.

Energieumwandlungsanlagen und ihre Komponenten:

Wärmetauscher, Dampferzeuger. Wärmekraftwerke. Formen alternativer Energien (Sonnenenergie, Windenergie, Biogas, Biomasse). Sonderanlagen. Feuerfeste Baustoffe. Grundlagen der industriellen Heiztechnik. Betrieb, stofflicher Umsatz und Wärmebilanz bei Gießerei-, Schmelz-, Glüh- und Trockenöfen.

V. Jahrgang:

Ofenarten:

Wirtschaftlichkeitsvergleiche, Abgasanalyse, Abgasreinigung,

Energierückgewinnung.

Klimatechnik:

Heizungstechnik (Einzel- und Zentralheizung). Raumlufttechnik (Luftführung, Luftverteilung, Luftbefeuchtung, Schalldämpfung, Wärmerückgewinnung). Wärmepumpen.

Maßnahmen zur Unterdrückung der Luftverunreinigung:

Trockenabscheider, Naßabscheider, Ab- und Adsorptionsanlagen, Oxydationsmethoden, katalytische Methoden.

Abwasserbehandlung:

Sedimentation, Filtration, Ausfällen unerwünschter Stoffe,

Neutralisation, Kläranlagen.

Vorschriften:

Normen, Rechtsvorschriften und Behördenverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. 22. BETRIEBS- UND FÜHRUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll volkswirtschaftliche, ökologische und betriebliche Problemstellungen sowohl vom Standpunkt des Produzenten als auch des Konsumenten unter Beachtung der Wechselbeziehungen zwischen technischen und wirtschaftlichen Überlegungen beurteilen können. Er soll Managementfunktionen (Organisation, Planung, Kommunikation, Menschenführung) kennen.

Er soll die Lösung betrieblicher Aufgaben mit dem optimalen Einsatz der Produktionsfaktoren (Mensch, Rohstoffe, Energie, Betriebsmittel, Information, Umwelt) anstreben.

Der Schüler soll elementare kaufmännische und betriebstechnische Aufgaben durchführen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Volkswirtschaft:

Volkswirtschaftliche und weltwirtschaftliche Produktionsfaktoren, ökologische Aspekte. Wirtschaftssysteme, Konjunkturzyklen, Unternehmensformen. Außenhandel.

Betriebswirtschaft:

Finanzwirtschaft des Unternehmens, Zahlungsmittel und Zahlungsverkehr.

Betriebliches Rechnungswesen:

Prinzip der doppelten Buchhaltung. Kostenrechnung (Betriebsabrechnung mit Voll- und Teilkosten), Vor- und Nachkalkulation, Deckungsbeitragsrechnung. Betriebliche Kennzahlen. Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Investitionsrechnung und Risikoanalysen.

V. Jahrgang:

Betriebsorganisation:

Aufbau- und Ablaufstruktur Kommunikation.

Fertigungsplanung:

Umweltschonende, rohstoff- und energiesparende Produktion. Arbeitsvorbereitung, Logistik und Materialbewirtschaftung, Lager, Handling- und Transportsysteme. Projektorganisation, Systemengineering und Netzplantechnik.

Arbeitsgestaltung:

Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsablaufgestaltung, Arbeitssicherheit,

Erzeugnisgestaltung.

Qualitätssicherung:

Qualitätsprüfung und Qualitätsmanagement.

Personalführung und Betriebspsychologie:

Selbstbeurteilung, Fremdbeurteilung, Personalauswahl und Bewerbeverhalten, Erprobung verschiedener Formen der Zusammenarbeit.

Vortrags- und Konferenztechnik:

Rhetorik, Simulation von Verhandlungen.

Managementfunktionen und -techniken:

Ziel, Planung, Entscheidung, Durchführung, Kontrolle, Motivation,

Führungsstile.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum wirtschaftlichen Denken als Konsument und Produzent. Die integrative Bildungs- und Lehraufgabe erfordern die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge in ihrem ökologischen Umfeld sowie die Betonung volkswirtschaftlicher Faktoren in der Betriebswirtschaft zB in der Kostenrechnung.

Zweckmäßigerweise wird an Erfahrungen und Vorkenntnissen der Schüler aus technischen Pflichtgegenständen angeknüpft. Besonders nützlich sind Fallbeispiele und Betriebsbesichtigungen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse.

Den Erfordernissen der Praxis entsprechend empfiehlt sich die Lösung von Aufgaben unter Zuhilfenahme von EDV-Anlagen und Datennetzen.

  1. 23. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

III. Jahrgang:

Maschinenelemente:

Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder- und Zahnradgetriebe.

Ein zusammenfassendes Projekt.

IV. Jahrgang:

Modelleinrichtungen:

Modelle, Kernkasten, Modellplatten, Hilfsmittel.

Dauerformen:

Kokille, Druckgießformen.

Zwei Projekte.

V. Jahrgang:

Fördertechnik:

Ein Projekt.

Gießereimaschinen und -einrichtungen:

Anlagenplanung und Materialflußchema für die Fertigungsbereiche Formerei, Schmelzbetrieb, Gießbetrieb, Gußputzerei, Glühbetrieb, Formstoffaufbereitung, Lager- und Transporttechnik.

Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung und Funktionsbeschreibung des Projektes.

24. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Kontrollprüfungen der wichtigsten Werkstoffe, insbesondere der Gießwerkstoffe und Formstoffe, durchführen können. Er soll Metallschliffe herstellen und das Material aus den vorliegenden Schliffbildern beurteilen können. Er soll eine gründliche Unterweisung zur Genauigkeit bei der Behandlung und Durchführung der Angaben aus dem Gießereibetrieb sowie des Erkennens und Beurteilens von Untersuchungsergebnissen erfolgen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Stoffgebiet Formstoffprüfung:

Physikalische und technologische Formstoffeigenschaften bei Raum- und Gießtemperatur. Bestimmung der Formstoffeigenschaften durch einschlägige Prüfverfahren nach ÖNORM und DIN.

Stoffgebiet Metallurgisch-metallographische Übungen:

Schliffherstellung. Mikro- und Makrogefüge. Metallmikroskop. Qualitative und quantitative Beurteilung von Metallgefügen. Wärmebehandlung.

Stoffgebiet gießereitechnische Übungen:

Selbstständige Elektroofenführung. Schmelz- und Glühmetallurgie bei

genormten Werkstoffen. Gießtechnik und Erstarrungsvorgang.

Thermoanalysen.

Stoffgebiet Werkstoffprüfung:

Chemische, physikalische und technologische Untersuchungsverfahren

an Gußwerkstoffen. Angewandte Formstofftechnologie

Stoffgebiet Elektrotechnik und Elektronik:

Meß-, Steuerungs-, und Regeltechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die in der Praxis angewendeten Untersuchungsmethoden und die eingehende Behandlung einschlägigen Apparate und Maschinen.

  1. 25. WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Stoffgebiet Formerei:

Spezielle Formtechniken. Wachsausschmelzverfahren. Herstellen verschiedener Formplatten für die Maschinenformerei. Silikonkautschuk und Gießharzmodellanfertigung.

Stoffgebiet Gießerei:

Inbetriebnahme und Überwachung von Schmelzaggregaten der Eisen- und Metallgießerei. Arbeiten an der Druckgußmaschine.

Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

CNC-Programme.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Auswertung von Arbeitsergebnissen und Berichten.

Arbeitsauftragserstellung und Produktionskostenberechnung.

Rechnerunterstützte Arbeitsplanung.

V. Jahrgang:

Stoffgebiet Formerei:

Kunstguß, Vollformverfahren, Feinguß, sachgemäßes Überprüfen und Warten von mechanischen Formanlagen.

Stoffgebiet Gießerei:

Prüfen der erzielten Qualität durch technologische

Prüfungsverfahren, Kokillenguß, Einsatz von exothermen

Speisermaterial.

Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung. Einsatz

verschiedener Werkzeuge an den Maschinen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert.

26. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

III. Jahrgang:

Formerei:

Herstellen von Formen mit steigendem Schwierigkeitsgrad, sachgemäße Aufbereitung der verwendeten Formstoffe. Bodenformerei. Arbeiten mit synthetischen Formstoffen. Arbeiten an Form- und Kernschußmaschinen.

Gießerei:

Sachgemäße Vorbereitung der für den Schmelzbetrieb erforderlichen Einsatzstoffe, richtige Beschickung der Schmelzaggregate, Abguß der gießtechnisch vorbereiteten Formen. Selbständige Temperaturmessung, Arbeitsvorbereitung, kurzfristige Qualitätsprüfung, Datenerfassung.

Gußputzerei:

Ausschlagen der abgegossenen Formen, Trennen und sachgemäßes Lagern von Sondermüll. Putzen der Gußstücke. Maß und Sichtkontrolle.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen. Berechnung der Produktionskosten aller Aufträge der Schulwerkstätte.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften nachweislich vertraut gemacht werden. Die in den Verordnungen des Arbeitnehmerschutzes vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, ist es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

27. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Siehe Anlage 1.

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.4.1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)

C. UNVERBINDLICHE

ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Übungen.

*3) Einschließlich „Hüttenkunde''.

*4) Einschließlich „Fördertechnik'' und „Gießereimaschinen und Einrichtungen''.

*5) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache'' unterrichtete Sprache.

*6) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*7) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

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