Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 1 Abs. 14 Z 1): 31.8.2016 (1. Jahrgang) 31.8.2017 (2. Jahrgang) 31.8.2018 (3. Jahrgang) 31.8.2019 (4. Jahrgang) 31.8.2020 (5. Jahrgang)
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 284/2014
Anlage 1.9
HÖHERE LEHRANSTALT FÜR KÜNSTLERISCHE GESTALTUNG
I. STUNDENTAFEL1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
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| Wochenstunden |
| Lehrver-pflichtungs- | |||||||||||
A. Pflichtgegenstände |
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| pflich- | ||||||||
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| Jahrgang | Summe | tungs- | |||||||||||
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| I. | II. | III. | IV. | V. |
| gruppe | |||||||
A.1. | Stammbereich |
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1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | |||||||
2. | Sprache und Kommunikation |
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| 2.1. | Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||||||
| 2.2. | Kommunikation und Präsentation2 | 0 | 0 | 1 | 1 | 0 | 2 | III | ||||||
| 2.3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||||||
| 2.4. | Zweite lebende Fremdsprache3 | 0 | 0 | 2 | 2 | 2 | 6 | (I) | ||||||
3. | Naturwissenschaften |
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| 3.1. | Naturwissenschaften (Chemie, Physik, Biologie und Ökologie) | 0 | 2 | 2 | 2 | 0 | 6 | III | ||||||
| 3.2. | Mathematik und angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||||||
4. | Wirtschaft, Kultur und Recht |
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| 4.1. | Betriebs- und Volkswirtschaft | 0 | 1 | 2 | 2 | 2 | 7 | II | ||||||
| 4.2. | Rechnungswesen2 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | ||||||
| 4.3. | Recht | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 2 | III | ||||||
| 4.4. | Kultur- und Projektmanagement | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 2 | II | ||||||
| 4.5. | Kunst- und Kulturgeschichte | 0 | 0 | 2 | 2 | 2 | 6 | III | ||||||
| 4.6. | Geschichte und politische Bildung | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III | ||||||
| 4.7. | Wirtschaftsgeographie | 2 | 2 | 0 | 0 | 0 | 4 | III | ||||||
5. | Informationsmanagement |
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| 5.1. | Informations- und Officemanagement4 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | III | ||||||
| 5.2. | Angewandte Informatik | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | I | ||||||
6. | Künstlerisches Gestalten |
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| 6.1. | Mediale Darstellungsverfahren | 5 | 5 | 2 | 2 | 2 | 16 | II | ||||||
| 6.2. | Atelier für räumliches Gestalten | 7 | 6 | 0 | 0 | 0 | 13 | IVb | ||||||
| 6.3. | Atelier für flächiges Gestalten | 5 | 5 | 0 | 0 | 0 | 10 | IVb | ||||||
7. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | (IVa) | |||||||
Wochenstundenzahl Stammbereich | 35 | 36 | 24 | 23 | 22 | 140 |
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Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereiches (A.2.) | 1 | 1 | 14 | 14 | 15 | 45 |
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Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 37 | 38 | 37 | 37 | 185 |
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| Wochenstunden |
| Lehrver-lichtungs- | |||||||||||
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| pflich- | ||||||||
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| Jahrgang | Summe | tungs- | |||||||||||
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| I. | II. | III. | IV. | V. |
| gruppe | |||||||
A.2. | Schulautonomer Erweiterungsbereich2 (Schulautonome Pflichtgegenstände) |
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1. | Ausbildungsschwerpunkte5 | 0 | 0 | 13 | 14 | 15 | 42 |
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| Visuelle Gestaltung2 |
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| III | |||||||
| Plastische Gestaltung2 |
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| III | |||||||
| Textile Gestaltung2 |
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| III | |||||||
| Objekt Bild Medien2 |
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| III | |||||||
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| Objekt |
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| 6 | 6 | 0 | 12 |
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| Bild |
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| 5 | 4 | 0 | 9 |
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| Medien |
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| 2 | 4 | 0 | 6 |
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| Gestaltungsprojekt |
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| 0 | 0 | 15 | 15 |
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Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte |
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| 13 | 14 | 15 | 42 |
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2. | Seminare6 | 1 | 1 | 1 | 0 | 0 | 3 |
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| Fremdsprachenseminar | I | |||||||||||||
| IT-Seminar | I | |||||||||||||
| Allgemein bildendes Seminar | III | |||||||||||||
| Naturwissenschaftliches Seminar | III | |||||||||||||
| Künstlerisch-kreatives Seminar | IVa | |||||||||||||
| Persönlichkeitsbildendes Seminar | III | |||||||||||||
| Fachtheoretisches Seminar | III | |||||||||||||
| Praxisseminar | IV | |||||||||||||
Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich | 1 | 1 | 14 | 14 | 15 | 45 |
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B. Pflichtpraktikum: 4 Wochen Betriebspraxis zwischen III. und IV. Jahrgang bzw. zwischen IV. und V. Jahrgang. |
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen |
D. Fakultatives Praktikum 4 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in den V. Jahrgang. |
E. Förderunterricht |
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1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
2 Mit Computerunterstützung.
3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
4 Mit computerunterstützter Textverarbeitung.
5 Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Gesamtausmaß von 42 Wochenstunden zu führen.
6 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung dient im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von – auch selbständigen – Tätigkeiten in der Wirtschaft, insbesondere in gestalterischen und künstlerischen Bereichen/der Kreativwirtschaft befähigen.
Zentrales Qualitätsmerkmal ist es, die Schülerinnen und Schüler mit Vertrauen in die eigene Kreativität auszustatten und sie zu befähigen, im Wirtschaftsleben innovativ tätig zu sein. Insbesondere sollen sich die Schülerinnen und Schüler mit Kunst, Kultur, Gesellschaft und der Wirtschaft des nationalen und internationalen Raumes auseinandersetzen. Sie sollen über innovative Problemlösungsstrategien verfügen können. Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, konstruktiv mit Kritik umzugehen und diese für ihre weitere Entwicklung zu nutzen.
Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung umfassender Kompetenzen für die aktive Gestaltung einer visuell-medial geprägten Gesellschaft. Die Realisierung spezifischer Gestaltungsmöglichkeiten jeweiliger Materialien in ihrer ästhetischen, funktionellen und kommunikativ-symbolischen Bedeutung ist die Voraussetzung für die kreative Lösung von Gestaltungsaufgaben. Die künstlerische Umsetzung basiert auf dem Erwerb fachtheoretischer Kenntnisse, handwerklicher Fähigkeiten sowie der Anwendung facheinschlägiger Techniken und dem Einsatz zeitgemäßer Technologien.
Die Absolventinnen und Absolventen sollen Gestaltungsprozesse und Organisationsabläufe in ihren Zusammenhängen und Abhängigkeiten von der Idee bis zur marktorientierten Präsentation erfassen und Möglichkeiten der Vermarktung bzw. Veröffentlichung praktisch umsetzen können. Die Befähigung zu auftragsorientiertem Arbeiten stellt einen wesentlichen Bestandteil des unternehmerischen Denkens und Handelns dar.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, verantwortungsbewusst, ganzheitlich und vernetzt zu denken und zu handeln, im Team zu arbeiten und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sollen ein Bewusstsein für die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt entwickeln, das sie befähigt, ökologisch nachhaltig zu handeln.
Die Säulen des Curriculums bilden die Allgemeinbildung, die wirtschaftliche Bildung und die fachliche Bildung. Der Lehrplan umfasst die Gegenstandsbereiche Sprache und Kommunikation, Human- und Naturwissenschaften, Wirtschaft, Kultur und Recht, Informations- und Officemanagement sowie Künstlerisches Gestalten.
Eine fundierte Vermittlung der Begrifflichkeit aus dem künstlerischen und kulturellen Bereich befähigt die Absolventinnen und Absolventen, ihre Produkte und Maßnahmen in einer adäquaten Fachsprache zu kommunizieren. Darüber hinausgehend erwerben sie Kompetenzen im sprachlichen Bereich, die ihnen erlauben, in einer zunehmend globalisierten Wirtschaft zu agieren.
Die Absolventinnen und Absolventen sollen in ihren Lebensbereichen
- – kreativ und innovativ,
- – flexibel,
- – weltoffen und tolerant,
- – kritisch und diskursfähig sein sowie
- – eigenverantwortlich,
- – sozial und ökologisch engagiert,
- – geschlechtergerecht,
- – leistungsbereit,
- – selbsttätig,
- – problemlösungsorientiert
- – unter Bereitschaft zur Weiterbildung
- – die Folgen ihres Handelns abschätzend
handeln können.
Das Kennenlernen anderer Kulturen und Sprachen soll zu Weltoffenheit und Toleranz und der Wahrung der Demokratie und der Menschenrechte führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen demokratisches Denken entwickeln und auf ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen.
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
- 1. Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zehn Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen.
- 2. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei bis vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
- 3. Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu fünf Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
- 4. Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 40 Wochenstunden betragen.
- 5. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
- 6. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 185 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt IV abgeändert werden und ist in geeigneter Form kundzumachen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.
IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich
Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Jahrgänge insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.
Wird das Wochenstundenausmaß eines Ausbildungsschwerpunktes mit vorgegebenem Inhalt erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Das Seminar/Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.
Werden an der Schule (in den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminar/e geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.
IIIe. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.
Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen.
Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten. Das Unterrichtsprinzip Entrepreneurship Education (Erziehung zu Unternehmergeist), welches sich quer durch alle Gegenstände zieht, beinhaltet das Erarbeiten einer speziellen Haltung unternehmerischen Denkens und Handelns sowie eines unternehmerisch ganzheitlichen Verständnisses von Betriebsabläufen. Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung aller Querverbindungen.
Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Gegebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.
Da Geschichte das Ergebnis politischer Entscheidungen und Prozesse ist, ist der Aspekt der politischen Bildung und des Rechtsbegriffes besonders in den Unterrichtsgegenständen „Geschichte und Politische Bildung“ sowie „Recht“, aber auch in allen anderen Unterrichtsgegenständen, als Unterrichtsprinzip besonders zu berücksichtigen. Weiters ist den Entwicklungen und Herausforderungen der Globalisierung in allen geeigneten Gegenständen Beachtung zu schenken.
Im Sinne der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sind die Schülerinnen und Schüler in ihrer Individualität bei der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen. Es ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Bildern und Vorurteilen sowie mit der Relevanz der Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen des Lehren und Lernens zu führen.
Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Besonders am Beginn des Ausbildungsganges sind alle Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen auszuschöpfen, um ein einheitliches Niveau zu erreichen.
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kundzumachen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich und für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.
Die Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für alle Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.
Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln. Im Sinne einer ganzheitlichen Orientierung sind fächerverbindende Aspekte und die Ausrichtung auf das allgemeine Bildungsziel in allen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen. Die Koordination zwischen den Lehrerinnen und Lehrern der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist für einen sinnvollen fächerübergreifenden Unterricht notwendig, um den Schülerinnen und Schülern Querverbindungen aufzuzeigen und Vernetzungen zu vermitteln.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.
Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfehlen sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung, die Durchführung von wissenschaftlichen Experimenten und Versuchen sowie das Verwenden von geeignetem Anschauungsmaterial.
Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist von jeder Schülerin bzw. jedem Schüler mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen. Die Kooperation mit Betrieben ist zu suchen.
Im Rahmen der laufenden Qualitätsinitiative im humanberuflichen Schulwesen ist bei der Unterrichtsgestaltung und Wissensvermittlung auf Aspekte des Qualitätskreislaufes, insbesondere auf Regelkreisdenken und zielorientierte Arbeitsweise besonders Wert zu legen.
Im Sinne der Entrepreneurship Education sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in den verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten. Dr Konnex ist in allen geeigneten Unterrichtsgegenständen herzustellen. Weiters empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten Leistungsträgern aus dem künstlerischen Umfeld.
Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit und dem Einsatz kooperativer offener Lernformen, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten und kreative Lösungsansätze zu finden.
Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.
Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Dazu eignet sich besonders der Einsatz des Europäischen Sprachenportfolios (EUP 15+). Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen in allen Unterrichtsgegenständen; insbesondere aber im Bereich „Kultur- und Projektmanagement“.
Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Jahrgängen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.
In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen.
Zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.
Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form von Blockunterricht erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.
Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten.
Auslandspraktika sind in Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei vor allem die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.
Die Schülerinnen und Schüler sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantinnen und Praktikanten zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.
e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.
j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
A.1. Stammbereich
2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION
2.1. Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – die Bedeutung der Sprache in der Gesellschaft und im inter- und intrakulturellen Bereich begreifen;
- – ausgewählte literarische Werke zu Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler lesen und verstehen können;
- – am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- – mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- – sich unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- – über sprachliche Kreativität verfügen;
- – Hilfsmittel für die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck handhaben können;
- – Medien kritisch nutzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachspezifischer Ausdrücke. Grammatische Grundstrukturen.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Erzählung. Bericht. Lesen und Vortragen. Zusammenfassung. Kreative Kommunikationsformen.
Literatur und Kultur:
Altersgemäße deutschsprachige literarische Werke mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Medien:
Grundlagen und Verwendung der Medien.
II. Jahrgang:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Diskussion. Grundlagen des Argumentierens. Referat. Vortrag. Präsentation. Exzerpt. Protokoll. Charakterisierung und Beschreibung. Kreative Kommunikationsformen.
Literatur und Kultur:
Altersgemäße deutschsprachige literarische Werke mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Medien:
Kritische Betrachtung der Medien.
III. Jahrgang:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Diskussion. Referat. Analyse. Argumentieren und Appellieren. Präsentation. Kreative Kommunikationsformen.
Literatur und Kultur:
Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Medien:
Medien als Informationsquellen.
IV. Jahrgang:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Moderation. Dokumentation. Kommentieren. Rede. Kreative Kommunikationsformen.
Literatur und Kultur:
Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Medien:
Gestalten von und mit Medien.
V. Jahrgang:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Anspruchsvolle mündliche und schriftliche Kommunikationsformen. Analyse. Präsentation. Interpretation. Kritik. Interview. Kreative Kommunikationsformen.
Literatur und Kultur:
Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Medien.
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;
III. und IV. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
2.2. Kommunikation und Präsentation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – Reden und Präsentationen für konkrete Zielgruppen aufbauen, strukturieren und halten können;
- – die geeigneten Medien kompetent auswählen und einsetzen können;
- – verbale und nonverbale Kommunikation verstehen und situationsgerecht als Ausdrucksmittel einsetzen können;
- – Interventionstechniken kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Grundlagen der Kommunikation:
Verbale und nonverbale Kommunikation. Stimm- und Atemtechnik. Sprech- und Redetechnik.
Vorbereitung eines Gesprächs:
Strukturierung. Argumentation. Gesprächs- und Fragetechniken.
Grundlagen der Präsentation:
Arten. Planung. Aufbau. Zielgruppenanalyse. Aufbereitung der Präsentationsinhalte (Struktur, Visualisierung). Einsatz adäquater Medien. Time Management. Übungssituation.
IV. Jahrgang:
Rolle der Präsentatorin bzw. des Präsentators:
Persönliche Wirkung. Selbstbild/Fremdbild. Standardsprache und körpersprachliche Signale. Einstieg und Abschluss. Selbstpräsentation (zB Bewerbung). Moderation.
Gesprächsführung:
Verkaufs- und Beschwerdegespräch. Feedback geben und annehmen.
Übungen anhand komplexer Präsentationsprojekte.
2.3. Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozess in der Zielsprache in Alltag und Beruf situations- und niveaugerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Problemlösungsstrategien einsetzen können;
- – einfache Geschäftsfälle mündlich und schriftlich abwickeln können;
- – sowohl in Alltags- als auch Berufssituationen das – nach einem vorgegebenen bzw. selbst gewählten Kriterium – Wesentliche eines in der Zielsprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können;
- – zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein und entsprechende Instrumente (Fremdsprachenportfolio) handhaben können;
- – im Prozess des Fremdsprachenerwerbs wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten des Landes/der Länder, in dem/denen die Zielsprache gesprochen wird, kennen und verstärkt für Gemeinsamkeiten und Unterschiede sensibilisiert sein;
- – ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen in einer globalisierten Welt vertiefen;
- – an der europäischen Integration sowie an der internationalen Verständigung auf Basis der persönlichen Mehrsprachigkeit teilnehmen können;
- – das Erlernen einer Fremdsprache als persönliche Bereicherung erfahren;
- – Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene Lebenseinstellung entwickeln;
- – die Fremdsprache in ihren Grundzügen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Sprachen als System erkennen;
- – über allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes Denken verfügen;
- – Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
- – das Niveau des Independent Users B27 erreichen. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können (insbesondere zu branchenbezogenen Inhalten und in entsprechenden berufsrelevanten Situationen) zumindest
- – die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; verstehen im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen;
- – sich spontan und fließend verständigen, sodass ein Gespräch mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
- – sich zu einem breiten Themenspektrum klar ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Integration der Vorkenntnisse. Themen aus dem persönlichen Umfeld und Situationen des täglichen Lebens. Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
II. Jahrgang:
Themen aus dem sozialen Umfeld.
Die englischsprachige Welt. Kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen. Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
III. Jahrgang:
Themen mit Österreichbezug. Themen aus dem Bereich Kunst. Kulturleben. Aktuelle Themen. Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
IV. Jahrgang:
Themen mit Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kunst, Kultur und Gesellschaft. Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
V. Jahrgang:
Themen mit Bezug auf politische und sozioökonomische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche. Aktuelle Themen. Fallbeispiele aus dem kreativwirtschaftlichen Bereich.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Schularbeiten:
I. bis III. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;
IV. Jahrgang: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
___________________________
7 Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6.
2.4. Zweite lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozess in der Zielsprache in Alltag und Beruf situations- und niveaugerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Problemlösungsstrategien einsetzen können;
- – einfache Geschäftsfälle mündlich und schriftlich abwickeln können;
- – sowohl in Alltags- als auch Berufssituationen das – nach einem vorgegebenen bzw. selbst gewählten Kriterium – Wesentliche eines in der Zielsprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können;
- – zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein und entsprechende Instrumente (Fremdsprachenportfolio) handhaben können;
- – im Prozess des Fremdsprachenerwerbs wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten des Landes/der Länder, in dem/denen die Zielsprache gesprochen wird, kennen und verstärkt für Gemeinsamkeiten und Unterschiede sensibilisiert sein;
- – ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen in einer globalisierten Welt vertiefen;
- – an der europäischen Integration sowie an der internationalen Verständigung auf Basis der persönlichen Mehrsprachigkeit teilnehmen können;
- – das Erlernen einer Fremdsprache als persönliche Bereicherung erfahren;
- – Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene Lebenseinstellung entwickeln;
- – die Fremdsprache in ihren Grundzügen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Sprachen als System erkennen;
- – über allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes Denken verfügen;
- – Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
- – zumindest das Niveau des Elementary Users A28 erreichen. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
- – Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (zB Informationen zur Person, Familie, Arbeit)
- – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht
- – mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Einfache Situationen aus dem Alltag.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
IV. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Verschiedene Situationen aus dem sozialen und beruflichen Umfeld.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
V. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Themen aus dem Bereich Kunst, berufsspezifische und aktuelle Themen.
Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Aktuelle Themen. Komplexe Situationen im Alltag.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Schularbeiten:
III. und IV. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
__________________________
8 Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6.
3. NATURWISSENSCHAFTEN
3.1. Naturwissenschaften (Chemie, Physik, Biologie und Ökologie)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen kennen und verstehen;
- – über zeitgemäße Technologien Bescheid wissen;
- – verantwortungsbewusst und ganzheitlich denken und handeln, sich der Bedeutung der Ökologie bewusst sein und über ethische Fragen reflektieren können;
- – Vorgänge und Erscheinungsformen der Natur beobachten und naturwissenschaftliche Zusammenhänge erfassen können;
- – exemplarisch Vorgänge und Erscheinungsformen in Natur und Umwelt systematisch Basiskonzepten oder Prinzipien zuordnen und in der entsprechenden Fachsprache beschreiben können;
- – Vorgänge und Erscheinungsformen der Natur mit Hilfe von Formeln, Größen und Einheiten und einfachen Gesetzmäßigkeiten beschreiben, darstellen und erläutern können;
- – die Bedeutung naturwissenschaftlicher Vorgänge für Wirtschaft, Technik und Gesellschaft erkennen;
- – aus unterschiedlichen Medien fachspezifische Informationen beschaffen können;
- – in der Lage sein, naturwissenschaftliche Fragestellungen zu analysieren;
- – mögliche Untersuchungsmethoden nennen, Lösungsansätze formulieren und Untersuchungsergebnisse vorab abschätzen können;
- – einfache naturwissenschaftliche Untersuchungen planen, durchführen, interpretieren, protokollieren und dokumentieren zu können;
- – die Verlässlichkeit einer Aussage hinterfragen und Gültigkeitsgrenzen von naturwissenschaftlichen Aussagen und Prognosen in Frage stellen können;
- – die Auswirkungen von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und Prognosen für sich persönlich sowie für die Gesellschaft erkennen und diese beschreiben können;
- – naturwissenschaftliche Inhalte präsentieren und persönliche Standpunkte darlegen und begründen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Arbeitsweisen der Naturwissenschaften:
Biologie (bildgebende Verfahren. Objektivierende Verfahren).
Chemie (Formelschreibweise und Nomenklatur, Beobachtung und Erklärung von Phänomenen in der Natur. Objektivierende Verfahren).
Physik (SI-System; vom Experiment zur Theorie).
Raum und Zeit:
Bezugssysteme (Translation, Rotation).
Physikalische Weltbilder:
Geozentrisches und heliozentrisches Weltbild, Urknalltheorie, Atommodelle.
Von der klassischen zur modernen Physik.
Aufbau der Materie:
Atome, Atommodelle; Moleküle.
Reinstoff/Gemenge, Elemente/Verbindung, Kristalle.
Periodensystem der Elemente.
Ordnungszahl, Massenzahl, Nuklide, Isotope.
Eigenschaften der Materie:
Aggregatszustände.
Temperatur, Wärme.
Leitfähigkeit.
Vom Molekül zur Zelle zum Organismus:
Zellaufbau und Zellvermehrung. Viren, Bakterien. Organellen, Gewebe und Organe.
Körper als System.
Lernbiologie, Sexualbiologie.
Chemische Bindungen:
Starke und schwache Wechselwirkungen.
Chemische Reaktionen:
Reaktionsgleichungen und Chemisches Gleichgewicht.
III. Jahrgang:
Wechselwirkungsarten:
Kräfte und ihre Wirkungen. Newton´sche Axiome, Reibung, Federkraft, Auftrieb, elektrostatische Kraft, Magnetismus, elektrischer Strom.
Vereinheitlichung der Kräfte (Standardmodell).
Erhaltungsgrößen in Systemen:
Energieformen, Energieumwandlung.
Wellen und Materie:
Mechanische Wellen (Schall).
Elektromagnetische Wellen (elektromagnetisches Spektrum, Radioaktivität).
Interaktionen Materie und Wellen sowie Wellen mit Wellen.
Physik und Gesellschaft:
Energiebereitstellung, Wirkungsgrad, Energiebilanzen.
Verarbeitung, Übertragung und Speicherung von Informationen.
IV. Jahrgang:
Stoffwechsel, Steuer- und Regelmechanismen:
Nährstoffe und Baustoffwechsel; Energiestoffwechsel. Ernährung. Fotosynthese. Hormonsystem.
Wahrnehmung. Muskulatur.
Gesundheitsprophylaxe, Suchtprophylaxe, Psychohygiene.
Chemische Technologie:
Anorganische und organische Grund- und Alltagsstoffe.
Ökologie:
Chemische Grundlagen der Ökologie (Luft, Wasser, Boden, Umweltprobleme).
Ökosysteme, Stoffkreisläufe.
Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Synergien und Vernetzungen.
Verhaltensbiologie.
Vererbung und Evolution:
Evolution. Phylogenese. Ontogenese.
Genetik und Epigenetik.
Bio- und Lebensmitteltechnologie:
Gentechnik. Lebens- und Genussmittel. Alkohol und Gärung.
Chemie und Gesellschaft:
Geschichte der Chemie. Vom Phänomen zum Modell.
Aktuelle Forschungsbereiche.
3.2. Mathematik und angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – die grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen kennen;
- – selbstständig logisch denken und mathematische Methoden anwenden können;
- – sprachlich formulierte Probleme in mathematische Symbole umsetzen können;
- – allgemeine Rechenverfahren mit algebraischen oder grafischen Ergebnissen anwenden können;
- – mit modernen Technologien praxisbezogene Beispiele und Projekte aus dem Wirtschaftsbereich, aus den Naturwissenschaften, insbesondere in gestalterischen und künstlerischen Bereichen der Kreativwirtschaft numerisch lösen können und mathematische Zusammenhänge grafisch visualisieren können;
- – Schritt-für-Schritt-Analysen durchführen können und über innovative, selbstständige Problemlösungsstrategien unter Anwendung mathematischer Kenntnisse verfügen;
- – in der Lage sein, verantwortungsbewusst, mathematisch ganzheitlich und vernetzt zu denken und im Team zu arbeiten;
- – sich der wechselseitigen Abhängigkeit von Wirtschafts- und Umweltentwicklung bewusst sein und verantwortungsbewusst und nachhaltig handeln können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Zahlen und Maße:
Zahlenmengen und Maße.
Dezimalsystem, Fest- und Gleitkomma; Prozentdarstellung.
Terme:
Klammer-, Bruch-, Potenzterme mit ganzzahligen Exponenten.
Gleichungen, Ungleichungen:
Lineare Gleichungen; Proportionen; Formelumwandlung; Ungleichungen ohne Fallentscheidung.
Grundfunktionen:
Funktionsbegriff mit Definitions- und Wertemenge; lineare Funktion; Umkehrfunktion; Nullstellen; Schnittpunkte von Funktionen.
Lineare Gleichungssysteme:
Lösbarkeit; Lösungsmethoden.
Lineare Ungleichungssysteme:
Lineare Optimierung mit zwei Variablen bei relevanten Problemstellungen aus Wirtschaft und Alltag.
Facheinschlägiger Technologieeinsatz.
II. Jahrgang:
Beschreibende Statistik:
Häufigkeitsverteilung, Statistiken von eindimensionalen Datenmengen, Streudiagramm, Regression und Korrelation bei zweidimensionalen Datenmengen.
Terme:
Potenzterme mit gebrochenen Exponenten.
Gleichungen:
Quadratische Gleichungen mit reellen und komplexen Lösungen.
Grundfunktionen:
Quadratische Funktionen, Potenzfunktionen.
Trigonometrie:
Sätze im rechtwinkeligen Dreieck; allgemeines Dreieck.
Vektoren:
Darstellung, Ortsvektor; Multiplikation mit Skalar; Addition und Subtraktion, skalare Multiplikation.
Matrizen:
Bezeichnungen; Multiplikation Matrix mit Skalar; Matrizenprodukt.
Facheinschlägiger Technologieeinsatz.
III. Jahrgang:
Terme:
Rechnen mit Logarithmen.
Funktionen und Gleichungen:
Exponentialfunktion; Logarithmusfunktion.
Endliche Folgen und Reihen:
Begriff; geometrische Folgen; geometrische Reihen.
Anwendungsbeispiele (Zinseszinsrechnung, Rentenrechnung; Spareinlagen, Leasing, Kredite).
Facheinschlägiger Technologieeinsatz.
IV. Jahrgang:
Eigenschaften von Funktionen:
Grenzwert von Funktionen.
Differenzialrechnung:
Ableitung, Krümmungsverhalten; Extremwerte, Wendepunkte; Extremwertprobleme; Kosten- und Preistheorie.
Integralrechnung:
Unbestimmtes Integral für Potenzfunktionen, bestimmtes Integral, Flächeninhalt, Volumina von Rotationskörpern.
Facheinschlägiger Technologieeinsatz.
V. Jahrgang:
Wahrscheinlichkeitsrechnung:
Zufallsexperimente, Laplace-Wahrscheinlichkeit, bedingte Wahrscheinlichkeit mit Baumgraphen.
Wahrscheinlichkeitsverteilung:
Binomialverteilung; Normalverteilung.
Beispiele aus den wichtigsten Stoffgebieten der vergangenen Jahrgänge.
Facheinschlägiger Technologieeinsatz.
Schularbeiten:
I. bis III. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten.
IV. und V. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
4. WIRTSCHAFT, KULTUR UND RECHT
4.1. Betriebs- und Volkswirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – betriebs- und volkswirtschaftliche Fachbegriffe richtig verstehen und verwenden können;
- – in der Lage sein, aktuelle betriebs- und volkswirtschaftliche Medienberichte zu beurteilen und kritisch dazu Stellung zu nehmen;
- – die für das Wirtschaftsleben relevanten Schriftstücke unter Einbeziehung der im Gegenstand „Informations- und Officemanagement“ erworbenen Kenntnisse erstellen können;
- – die erworbenen Kenntnisse im kreativwirtschaftlichen Bereich einsetzen können;
- – die wesentlichen rechtlichen Bestimmungen bei der Abwicklung von Kaufverträgen kennen und diese als kritische Konsumentinnen und Konsumenten anwenden können;
- – über die Inhalte eines Businessplanes Bescheid wissen und Sequenzen daraus insbesondere im Bereich Marketing selbstständig im Team problemlösungsorientiert bearbeiten können;
- – sich mit aktuellen Inhalten und Problemstellungen aus Produktions- und Dienstleistungsbetrieben (Schwerpunkt: Betriebe aus der Kreativwirtschaft) auseinandersetzen können;
- – die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen und in der Lage sein, diese kritisch zu reflektieren;
- – aus einfachen Bilanzen die wichtigsten Kennzahlen errechnen und interpretieren können.
Lehrstoff
II. Jahrgang:
Grundlagen der Wirtschaft:
Markt, Angebot und Nachfrage.
Kaufvertrag:
Rechtsgrundlagen. Gesetzliche und kaufmännische Bestandteile. Erfüllung. Konsumentenschutz. E‑Commerce.
Zahlung und Umgang mit Geld (Online-Shopping, Schuldenregulierungsverfahren).
III. Jahrgang:
Leistungsbereiche verschiedener Betriebe:
Industrie. Handwerk. Gewerbe. Handel. Versicherung.
Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung:
Gewerberecht. Firmenbuch. Vollmachten. UGB.
Außenhandel:
Zahlungsarten. Risikoabsicherung. Incoterms. Zölle.
Kreditinstitute (Wertpapiere, Börse).
IV. Jahrgang:
Bausteine eines Businessplanes:
Rechtsformen. Investition- und Finanzierung (Kredite, Sponsoring, Finanzierung). Marketing.
Volkswirtschaft:
Grundbegriffe. Theorien. Produktionsfaktoren. Konjunkturpolitik.
Globalisierung. Wirtschaftspolitik im europäischen Wirtschaftsraum.
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.
V. Jahrgang:
Unternehmensführung:
Planung. Organisation.
Controlling.
Managementkonzeptionen. Soziale Verantwortung. Gender Mainstreaming im Betrieb.
Personalwesen.
4.2. Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der doppelten Buchführung führen können;
- – die Buchführung in einem Klein- oder Mittelbetrieb selbstständig aufbauen können;
- – die Bewertungsvorschriften sowie die Bilanzierungsgrundsätze im Rahmen des Jahresabschlusses von Einzelunternehmungen und Personengesellschaften anwenden können;
- – die Personalverrechnung unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben durchführen und verbuchen können;
- – eine Einkommenssteuererklärung bzw. eine Arbeitnehmerveranlagung erstellen sowie eine Steuergutschrift bzw. eine Steuernachforderung berechnen können;
- – die verschiedenen Kalkulationen sinnvoll und richtig einsetzen und unternehmerische Entscheidungen mit Hilfe des Direct Costing treffen können;
- – ausgewählte Kapitel der Finanzbuchführung, der Kostenrechnung und der Personalverrechnung mit Hilfe von Standardsoftware lösen können;
- – in der Lage sein, erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten in der betrieblichen Realsituation anzuwenden.
Lehrstoff
I. Jahrgang:
Grundlagen des Rechnungswesens.
Doppelte Buchführung:
Begriff und Merkmale. Kontoarten mit Kontorahmen. Bilanz und Erfolgsrechnung. Hauptbuch.
II. Jahrgang:
Umsatzsteuer:
Grundlagen. Funktionsweise. Verbuchung. Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Verbuchung von Geschäftsfällen inkl. Kontenabschluss.
Belegwesen. Verbuchung schwieriger Geschäftsfälle. Kontenabschluss. Kassabuch.
Computerunterstütztes Rechnungswesen mit Standardsoftware. Monatliche Buchhaltung. Umsatzsteuerverprobung. Umsatzsteuervoranmeldung.
III. Jahrgang:
Summen- und Saldenbilanz.
Bewertungsgrundsätze.
Anlagenbewertung:
Rechengrößen der Anlagenabschreibung. Anlagenzugänge, Anlagenabgänge, Anlagenverzeichnis.
Vorratsbewertung. Forderungsbewertung.
Rechnungsabgrenzung.
Rückstellungen.
Gewinnermittlung mittels Mehr-Weniger-Rechnung.
Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:
Verbuchung von Geschäftsfällen. Bewertung der Auslandsforderungen und –verbindlichkeiten.
IV. Jahrgang:
Personalverrechnung:
Abrechnung und Verbuchung laufender Bezüge inkl. Überstunden. Zulagen und Sonderzahlungen. Lohn- und Gehaltsnebenkosten.
Bezugskalkulation.
Vollkostenrechnung im Unternehmen:
Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung.
Absatzkalkulation.
Direct Costing:
Deckungsbeitrag als Entscheidungsinstrument (z. B. Break-even-point).
V. Jahrgang:
Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen:
Kombiniertes Kassa- und Bankbuch mit Spesenverteilung, Wareneingangsbuch, Anlagenverzeichnis. Erfolgsermittlung § 4 Abs. 3 EStG.
Einkommenssteuer.
Jahresabschluss von Personengesellschaften unter Berücksichtung von Bewertungsproblemen und Investitionsbegünstigungen.
Auswertung des Jahresabschlusses mittels Kennzahlen.
Schularbeiten:
II. bis IV. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
4.3. Recht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – über die zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse verfügen;
- – die Funktionsweise zwischenstaatlicher Beziehungen in der Staatengemeinschaft sowie die Wechselwirkungen zwischen völkerrechtlichen Regeln und internationaler Politik erkennen können;
- – die Auswirkungen der Staatsstruktur auf den Einzelnen erkennen können;
- – imstande sein, Zivil- und Strafrecht in konkreten Fällen voneinander abzugrenzen;
- – die rechtlichen Konsequenzen einfacher Sachverhalte des Zivil- und Strafrechts sowie der anderen behandelten Rechtsgebiete einschätzen können;
- – maßgebliche Rechtsvorschriften für den beruflichen und den privaten Bereich auffinden und anwenden können;
- – in der Lage sein, die zuständigen Institutionen zur Wahrnehmung ihrer eigenen Rechte aufzufinden;
- – mit einfachen juristischen Begriffen umgehen können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Aufbau und rechtliche Struktur des Staates.
Völkerrecht, internationale und supranationale Staatenverbindungen.
Grundlagen der Rechtsordnung:
Juristische Begriffe. Abgrenzungen. Rechtsanwendung. Zugang zum Recht.
Ausgewählte Bereiche des Verwaltungsrechts.
Privatrecht:
Ausgewählte Aspekte aus Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuld-, Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.
Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
Grundzüge des Arbeitsrechts. Sozialversicherung.
Ausgewählte Bereiche des Immaterialgüterrechts (zB Urheberrecht).
Grundlagen des Exekutions- bzw. Insolvenzverfahrens; Privatkonkurs.
4.4. Kultur- und Projektmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – in der Lage sein, den Ablauf eines Projekts zu konzipieren;
- – einen Projektaufbau planen, analysieren und bewerten können;
- – projektbegleitende Erfolgsfaktoren und Arbeitshilfen sinnvoll einsetzen können;
- – in Teamarbeit Projekte bzw. diverse Veranstaltungen in den Bereichen Kultur und Kunst organisieren können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Kultur- und Projektmanagement:
Definition, Aufbau und Rollen.
Projekt:
Start, Planung, Steuerung, Durchführung und Abschluss.
Projektbegleitende Erfolgsfaktoren und Arbeitshilfen. Fachspezifische Software.
Sponsoring. Öffentlichkeitsarbeit. Mediale Präsentation.
Fächerübergreifende Projekte:
Management in Kulturbetrieben (Bildende Kunst, Architektur, Ausstellungen, Messen, Brauchtum, Events, Festivals, Theater, Musik, Kunst im öffentlichen Raum).
4.5. Kunst- und Kulturgeschichte
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – die Kultur im Allgemeinen und die Kunst im Besonderen als Teil einer Gesamtentwicklung im Zusammenhang mit geistesgeschichtlichen, wissenschaftlichen und natürlichen Gegebenheiten begreifen und eine Einsicht in ihre menschen- und weltbildschaffende Funktion gewinnen und selbstständig interpretieren können;
- – das regional und epochal unterschiedliche Schaffen aus den Bereichen der bildenden Kunst und des Gebrauchsgutes überblicken können;
- – europäische und außereuropäische Werke exemplarisch kennen und diese kulturgeschichtlich und stilistisch einordnen können;
- – verschiedene kulturrelevante Innovations- und Traditionsprozesse im künstlerisch-gestalterischen Bereich erkennen können;
- – in der Kunst- und Werkbetrachtung durch selbstständige Auseinandersetzung Verständnis für Zusammenhänge von Idee, Form und Funktion haben;
- – sich mit Originalwerken und mit verschiedenen Formen der Werkreproduktion auseinander setzen können;
- – exemplarisch mit Künstlerpersönlichkeiten und deren kreativen Schaffensprozessen vertraut sein;
- – aktuelle soziale, politische und kulturelle Situationen und Vorgänge vor dem Hintergrund exemplarischer kultur- und kunsthistorischer Kenntnisse erfassen und kritisch beurteilen können;
- – Impulse für das eigene kreative Schaffen aus dem historischen und gegenwärtigen Kunst- und Kulturschaffen beziehen können;
- – sich im Kulturbetrieb orientieren und diverse Angebote im weitläufigen Kulturangebot nützen können;
- – zur aktiven Teilnahme am öffentlichen kulturellen Leben befähigt sein und ihre Möglichkeiten kennen, das Kulturleben mitzugestalten;
- – Äußerungen unterschiedlicher (Sub-)Kulturen reflektieren und interpretieren können;
- – in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit für gegenwartsrelevante Kulturthemen sensibilisiert sein;
- – exemplarisch wichtige Museen und Kultureinrichtungen in Österreich bzw. in Europa kennen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Epochen und themenspezifische vergleichende Stilkunde. Ikonologische Entwicklungen, kulturgeschichtliche Einbettung.
Funktionen, Gestaltungsprinzipien, Formen und Gattungen in Malerei und Grafik, Plastik, Architektur, Gebrauchsgut (Ausstattung, Ornament, Design).
Institutionen der Kunst- und Kulturvermittlung.
Gegenwartsbezüge.
IV. Jahrgang:
Erweiterung der themenspezifisch vergleichenden Stilkunde, Epochen und Gestaltungsprinzipien. Kulturgeschichtlicher Hintergrund.
Gegenwartsbezüge.
V. Jahrgang:
Grundlagen des modernen, pluralistischen Kunst- und Kulturverständnisses im Zusammenhang mit der unterschiedlichen Stellung und den unterschiedlichen Aufgabenbereichen der Kunst- und Kulturschaffenden in der Gesellschaft.
Exemplarisch vertiefende Themenbereiche:
Malerei und Grafik, Plastik, Architektur, Gebrauchsgut, neue Medien (Foto, Film, Video, Computer). Erweiterter Kunstbegriff (Dada, Performance, Environment, Installation, Kunsttherapie, Alltagsästhetik, ua.). Neue Bereiche der bildenden Kunst und Kulturerscheinungen.
4.6. Geschichte und politische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – über im Alltag und Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses in ihrem persönlichen politischen und sozialen Handeln anwenden;
- – über ausreichende Medienkompetenz verfügen, um Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, zu beschaffen und kritisch zu bewerten;
- – kulturelle, soziale und politische Entwicklungen in historischen Längsschnitten darstellen können;
- – in der Lage sein, die Entstehung konkreter, aktueller Problemfelder historisch zu beleuchten;
- – zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung gerüstet sein;
- – in der Lage sein, politische Diskussionen unter Anerkennung demokratischer Prinzipien und Achtung der Grundrechte der Mitmenschen zu führen;
- – die Ziele der europäischen Integration kennen und mit den Strukturen der wesentlichen Institutionen vertraut sein;
- – Veränderungen der Lebenssituation und der Geschlechterrollen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung kennen und kritisch beurteilen können;
- – die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung befähigt sein.
I. Jahrgang:
Stellenwert und Aufgaben der Geschichte, Methoden der Geschichtsforschung.
Einblick in soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren, die für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von Bedeutung sind (von den Anfängen bis zum Ende des Mittelalters).
Entstehung des Demokratiebegriffes in der Antike.
II. Jahrgang:
Struktur, leitende Grundsätze und Schwerpunkte der österreichischen Bundesverfassung.
Machtstrukturen im Staat:
Parteien, Medien, Interessensvertretungen, Sozialpartner.
Indirekte und direkte Demokratie. Von der Wahl zur Regierungsbildung.
Bundes- und Landesgesetzgebung. Grundzüge der Verwaltung. Kontrolle der Staatsgewalt.
III. Jahrgang:
Frühe Neuzeit:
Erfindungen, Entdeckungen und anthropozentrisches Weltbild – Bedingungen und Auswirkungen.
Aufeinanderprallen verschiedener Kulturen. Frühkapitalismus. Renaissance. Humanismus. Reformation und Gegenreformation. Soziale Unruhen.
Absolutismus und Aufklärung. Aufgeklärter Absolutismus.
Entstehung der USA.
Bürger- und Menschenrechte und ihre Umsetzung in der demokratischen Verfassung.
Europäische Revolutionen und Restauration im 18. und 19. Jahrhundert.
Technische Voraussetzungen und gesellschaftliche Grundlagen der industriellen Revolution.
Soziale Herausforderungen des 19. und 20. Jahrhunderts, Entstehung des Sozialstaates. Entstehung politischer Parteien. Emanzipationsbewegungen der Frau.
IV. Jahrgang:
Ausgangssituation und Folgewirkungen der europäischen imperialistischen Politik.
Die Welt vor dem Ersten Weltkrieg.
Erster Weltkrieg und politische Veränderungen in Europa.
Österreich in der Zwischenkriegszeit. Krise der Demokratien. Antisemitismus und Faschismus in Österreich. Totalitäre Ideologien und Systeme (in Europa und weltweit).
Kunst und Kultur. Gesellschaft. Wirtschaft. Politik.
Nationalsozialismus und Holocaust. Widerstand und Verfolgung.
Zweiter Weltkrieg.
V. Jahrgang:
Österreich in der 2. Republik (Staatsvertrag, Neutralität).
Blockbildung, Kalter Krieg.
Entwicklung der politischen Systeme in Osteuropa.
Europäische Integration.
Entwicklung der Menschenrechte.
Gesellschaftliche, soziale und politische Veränderungen (Jugendbewegung, Frauenrechte).
Gesellschaftspolitische Herausforderungen der Gegenwart (Migration, Integration, multikulturelle Gesellschaft).
Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.
4.7. Wirtschaftsgeographie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – über topografische Kenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
- – die zur Untersuchung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
- – wirtschaftsgeografische Kenntnisse aktiv umsetzen können;
- – die Natur- und Humanfaktoren auf der Welt erklären und ihre Vernetzung in Wirtschafts- und Ökosystemen erläutern können;
- – die Ressourcen der Erde und deren Nutzungspotentiale kennen und die ganzheitlichen Zusammenhänge der Nutzungsansprüche und deren Auswirkungen erläutern können;
- – über die Vielfalt der Kulturen Bescheid wissen, globale Zusammenhänge erkennen können und über Verständnis für entwicklungspolitische Fragen verfügen;
- – befähigt sein, nachhaltig an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes mitzuwirken.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Orientierung im Raum.
Physiogeografie:
Klima- und Vegetationsräume. Endogene und exogene Prozesse und deren Formenschatz.
Humangeografie:
Demografische Strukturen und Prozesse. Urbanisierung im globalen Vergleich.
II. Jahrgang
Ressourcen:
Verteilung. Nutzungspotentiale und -konflikte.
Wirtschaftsräume:
Wirtschaftsgeografische Begriffe und Zusammenhänge. Wirtschaftsstrukturen und -prozesse. Wirtschaftsregionen im ausgewählten Vergleich unter besonderer Berücksichtigung der EU. Globalisierung und Regionalisierung. Integrations- und Desintegrationsprozesse.
5. INFORMATIONSMANAGEMENT
5.1. Informations- und Officemanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – den Aufbau von Informationsverarbeitungssystemen und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien verstehen;
- – ein aktuelles Betriebssystem verwenden können;
- – Standardsoftware aus den Bereichen Textverarbeitung und Tabellenkalkulation zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen können;
- – selbstständig Schriftstücke formal und sprachlich richtig unter Nutzung der gängigen Eingabemethoden erstellen und gestalten können;
- – die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundlagen der Informationstechnologie:
Aufbau eines Computers.
Aktuelles Betriebssystem. Aktuelle Eingabemöglichkeiten.
Standardsoftware:
Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulationsprogramm. Verknüpfen von Programmen (zB Serienbrief).
Textgestaltung:
Richtlinien (Normen) der Texterstellung.
Selbstständige Formatierung und Gestaltung privater sowie inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.
Büro- und Kommunikationsmittel:
Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.
Internet:
Internet und E-Mail; formale und inhaltliche Richtlinien der elektronischen Kommunikation.
Schularbeiten:
Zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
5.2. Angewandte Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – auf elektronischem Weg Informationen beschaffen, analysieren und verarbeiten können;
- – die Grundstrukturen von Datenbanken kennen;
- – die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme verstehen;
- – den grundlegenden Aufbau und Betrieb von Netzwerken kennen;
- – die Grundlagen der Websitegestaltung kennen und anwenden können;
- – über Kenntnisse der Datensicherung und –sicherheit verfügen;
- – über die rechtlichen Grundlagen der Informationstechnologie Bescheid wissen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Informationsanalyse:
Informationsrecherche und -prüfung, Analyse, Verdichtung von Informationen.
Standardsoftware:
Anwendung von Datenbanken, Präsentationsprogramm.
Netzwerke:
Hard- und Softwareanforderungen. Topologien.
Grundlagen der Netzwerkverwaltung (zB Freigabe, Rechte).
Online-Inhalte:
Grundlagen der Websitegestaltung.
Rechtliche Bestimmungen:
Urheberrecht, Datenschutz, Signatur.
Datensicherung und Datensicherheit:
Maßnahmen.
Neue Medien und Technologien und die Auswirkungen auf Individuum, Gesellschaft und Arbeitswelt.
Schularbeiten:
Zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
6. KÜNSTLERISCHES GESTALTEN
6.1. Mediale Darstellungsverfahren
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – bildnerische Mittel und Prinzipien der Gestaltung kennen;
- – Gestaltungsregeln anwenden, um eigene Ideen mediumspezifisch umsetzen zu können;
- – spielerische und experimentelle Methoden anwenden können, um Gestaltungsideen zu konkretisieren und konzeptuell aufzubereiten;
- – verschiedene mehrdimensionale Darstellungsmethoden einsetzen können, um zu einer adäquaten Formfindung zu gelangen;
- – Gestaltungsprozesse in Einzelarbeit oder im Team sowohl frei als auch aufgabenorientiert planen, realisieren und kommunizieren können;
- – abbildende Verfahren in unterschiedlichen Techniken anwenden können;
- – Gestaltungsstrukturen von Werken auf verschiedenen Ebenen fachterminologisch angemessen beschreiben, deren Wirkung analysieren und deren Rezeption kritisch hinterfragen können;
- – eigene Konzepte und Arbeiten in einen historischen und aktuellen medialen Zusammenhang stellen und neue inhaltliche, gestalterische und technische Tendenzen der rezenten Gestaltungspraxis integrieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Darstellungsmethoden:
Frei skizzierende und konstruktive (Darstellende Geometrie) bzw. normierte Darstellungsformen.
Kreativitätsübungen.
Formfindung:
Bildnerische Mittel. Schrift und Ornament.
Text, Farbe/Farbmodelle, Fläche, Konturen. Logo. Illustration. Entwurfstechniken.
Komposition, Struktur.
Ausdruck der Materialien (farbliche, haptische, formale Qualitäten der Materialien).
Werkbetrachtung.
Computergrafik und Bildbearbeitung.
Grundlegende Gebrauchsweisen der Fotografie.
II. Jahrgang:
Dreidimensionales Gestalten, Architektur, Perspektive, Malerei, druckgrafische Verfahren, Darstellende Geometrie.
Dokumentationen. Präsentationsmaterial. Layout.
Digitaler workflow.
Computergrafik und Bildbearbeitung:
Ausgabeorientierung. Animation.
Medienbausteine.
Fotografische Parameter, manuelle Einstellungen.
Dateiformate.
III. Jahrgang:
Gestaltungstheoretische Komponenten:
Semantik von Material, Farbe, Form.
Raumillusionierende Darstellungsverfahren.
Elektronische Medien.
Verhältnis von Wirklichkeitserleben und Darstellung. Sigmatik.
Form – Inhaltsbezug. Ikonologie. Alltagsästhetik. Verschiedene Formen der Kunst.
Das Bild der Welt als Weltbild:
Illusion, Abstraktion, Imagination. Pragmatik.
Zeichen- und Symbolbildung:
Schrift. Pictogramm. Logo. Infografik. Bild. Fotografie. Film.
Studien in Theorie und Praxis.
IV. Jahrgang:
Vertiefung der gestaltungstheoretischen Komponenten:
Das Bild der Welt als Weltbild:
Illusion, Abstraktion, Imagination.
Zeichen- und Symbolbildung:
Studien in Theorie und Praxis.
Gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Aspekte von Kultur und Kunst.
V. Jahrgang:
Umfangreiche Reflexionen, Analysen, Abhandlungen im Zusammenhang mit praxisorientierten komplexen Projekten.
6.2. Atelier für räumliches Gestalten
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – über ein gut ausgebildetes räumlich-plastisches Vorstellungsvermögen verfügen und dieses im Arbeitsprozess anwenden können;
- – verschiedene Materialien in ihren Gestaltungsmöglichkeiten beurteilen können;
- – die wichtigsten Methoden des zeichnerischen und modellhaften Entwerfens auf einfache Werkstücke anwenden können;
- – auch über einen spielerisch-experimentellen Ansatz Zugang zu ihren Ideen finden können;
- – unterschiedliche Anwendungsbereiche von Modellen kennen;
- – grundlegende Bearbeitungsmethoden materialspezifisch anwenden können;
- – die Wirkung von Oberflächen räumlicher Objekte und deren Gestaltung kennen;
- – Referenzwerke in Beziehung zu ihren eigenen Arbeiten setzen können;
- – Objektfunktionen unterscheiden können;
- – materialökonomische Aspekte in ihren Arbeitsprozess einbeziehen können und die Bedeutung von Zeitmanagement kennen;
- – die Grundlagen der Fachtheorie beherrschen und einschlägige Fachterminologie anwenden können;
- – über werkstofftechnologische Grundlagen verfügen;
- – die erlernten Techniken auf einfache Werkstücke anwenden können;
- – zu ihren Arbeiten Dokumentationen erstellen können und deren Funktionen kennen;
- – prozessbegleitend werkanalytische Texte erstellen können;
- – verantwortungsvoll im Bereich der Unfallverhütung, der Handhabung des Werkzeuges und der Materialien agieren;
- – die Umweltverträglichkeit von Materialien und Verfahren kritisch hinterfragen und ökologische Aspekte in ihr Handeln integrieren können.
Lehrstoff
I. Jahrgang:
Grundlagen:
Werkzeug- und Materialkunde.
Sicherheits- und Schutzbestimmungen.
Fachterminologie.
Objektfunktionen (praktisch, technisch, symbolisch, ästhetisch).
Entwurf:
Visualisierung und Kommunikation von Ideen (Skizze, Plan, Werkzeichnung, Modell).
Methoden der Ideen- und Formfindung. Materialfindung.
Realisierungsstrategie.
Umsetzung:
Verbindungstechniken in Abhängigkeit vom Material (physikalisch, chemisch und mechanisch).
Plastische Formgebungsverfahren (subtraktiv und additiv).
Oberflächengestaltung.
Zeitmanagement.
Dokumentation:
Arbeitsschritte.
Prozessbegleitende Reflexionen (zB Werkanalyse).
II. Jahrgang:
Grundlagen (aufbauend und vertiefend):
Werkzeug- und Materialkunde.
Fachterminologie.
Objektfunktionen.
Entwurf (aufbauend und vertiefend):
Visualisierung und Kommunikation von Ideen (Skizze, Plan, Werkzeichnung, Modell).
Methoden der Ideen- und Formfindung. Materialfindung.
Realisierungsstrategie.
Umsetzung:
Verbindungstechniken in Abhängigkeit vom Material.
Plastische Formgebungsverfahren.
Oberflächengestaltung.
Zeitmanagement.
Dokumentation und Präsentation:
Arbeitsschritte.
Prozessbegleitende Reflexionen.
Einsatzmöglichkeiten der Dokumentation.
Gestaltung von Präsentationen.
6.3. Atelier für flächiges Gestalten
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – ästhetisch-visuelle Sachverhalte im alltäglichen und künstlerischen Umfeld erkennen;
- – über Basiskenntnisse im zeichnerischen und malerischen Bereich verfügen;
- – die Prinzipien und spezifischen Ausdrucksmöglichkeiten der flächigen Gestaltung kennen;
- – für angewandte Gestaltungsaufgaben differenzierte und nuancierte Farbgebungen finden können;
- – in den verschiedenen künstlerischen Bereichen das jeweilige Material als Gestaltungsmittel anwenden können;
- – über Grundkenntnisse künstlerischer Techniken verfügen;
- – die Komplexität charakteristischer Eigenschaften von Materialien und Werkstoffen kennen;
- – ästhetische, funktionelle und kommunikative Bedeutungen eigenständig in Gestaltungsprozesse integrieren können;
- – einen praxisnahen Arbeitsablauf strukturieren können;
- – für Gestaltungsaufgaben innovative Lösungen finden können;
- – die Grundlagen der Fachtheorie beherrschen und einschlägige Fachterminologie anwenden können;
- – eigene Gestaltungsentscheidungen kommentieren und die Wirkung von Werken in entsprechender Fachsprache beschreiben können;
- – werkanalytische Texte erarbeiten können;
- – Aufgaben selbstständig und zielorientiert bewältigen können;
- – materialökonomische Aspekte in ihren Arbeitsprozess einbeziehen können und die Bedeutung von Zeitmanagement kennen;
- – verantwortungsvoll im Bereich der Unfallverhütung, der Handhabung des Werkzeuges und der Materialien agieren können;
- – die Umweltverträglichkeit von Materialien und Verfahren kritisch hinterfragen und ökologische Aspekte in ihr Handeln integrieren können.
Lehrstoff
I. Jahrgang:
Sachzeichnung. Studien vom Objekt.
Skizze und Entwurf. Darstellung aus der Vorstellung. Abstraktion.
Dreidimensionale Darstellung.
Struktur und Oberfläche.
Malerei:
Farbe. Komposition. Oberfläche.
Formfindung.
Ornament.
Experimentieren und Gestalten mit/auf Materialien.
Materialkunde.
Werkbetrachtung, Analyse und Reflexion.
Dokumentation der Arbeitsschritte und Präsentation.
II. Jahrgang:
Drucktechniken:
Experimentieren und Gestalten mit/auf Materialien.
Lineare und flächige Darstellungsverfahren. Vervielfältigung.
Farbe. Komposition.
Perspektive.
Sach- und Werkzeichnung:
Entwurf. Skizze. Studien vom Objekt. Abstraktion. Zeichnung.
Malerei:
Oberfläche.
Dreidimensionale Darstellung. Formfindung. Darstellung aus der Vorstellung.
Ornament. Montagetechniken.
Materialkunde.
Werkbetrachtung, Analyse und Reflexion.
Dokumentation und Präsentation.
7. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich
(Schulautonome Pflichtgegenstände)
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen ist von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten zu erfüllen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.
Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf einen Jahrgang oder auf mehrere erstrecken.
Siehe auch Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).
1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
Bildungs- und Lehraufgabe aller Ausbildungsschwerpunkte:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – aufbauend auf den Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen;
- – Aufgaben des Managements kennen und wahrnehmen können;
- – theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden können;
- – Projekte planen, durchführen, dokumentieren und in ihren Auswirkungen abschätzen und bewerten können;
- – berufliche Netzwerke aufbauen, pflegen und nutzen können;
- – den Grundsatz der Nachhaltigkeit berücksichtigen.
1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN
Visuelle Gestaltung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – einen umfassenden praxisnahen Gestaltungsprozess, bestehend aus Ideenskizzen, Experimenten im Material, Formfindung, detaillierten Entwürfen und Werkzeichnungen, fachgerechter Herstellung von Prototypen bzw. Modellen in verschiedenen Materialien, strukturieren und durchführen können;
- – über medienspezifische formal-theoretische und ästhetische Kenntnisse verfügen;
- – unter Verwendung von Fachbegriffen Gestaltungsentscheidungen vorschlagen und argumentieren können;
- – die einschlägige Fachterminologie kennen und sie auch im Verfassen von konzeptuellen, werk- und verfahrensanalytischen bzw. vermittelnden Texten anwenden können;
- – einfache wissenschaftliche Arbeitsweisen in Begleitung und Ergänzung ihrer Gestaltungspraxis anwenden können;
- – vielfältige Erweiterungsmaterialien ergänzend bzw. in Kombination mit Leitmaterialien einsetzen können;
- – praxisrelevante Methoden und Standards zur Recherche, Entwicklung und Umsetzung sowie Präsentation anwenden können;
- – sich sowohl in ihrem Schaffen als auch auf werkkritische Weise auf aktuelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Diskurse beziehen können;
- – für das Entwickeln eigener gestalterischer Lösungen Ressourcen aus dem historischen und gegenwärtigen Kunstschaffen nützen können;
- – werkkritische Analysen in Bezug auf aktuelle Entwicklungen im Bezugsfeld der Massenmedien durchführen und die medial geprägte Gesellschaft aktiv mitgestalten können;
- – in ihrer praktischen und theoretischen Arbeit berücksichtigen können, dass ihre Lebenswelt eine von vielfältigen Interessen und Traditionen konstruierte Wirklichkeit ist (zB Genderproblematik, Migration, Generationskonflikt, ökologische Probleme, Globalisierung);
- – komplexe Projekte in Teamarbeit planen und entwickeln können;
- – Präsentationen auch in Hinsicht auf Vermarktung, Wettbewerbs- und Ausstellungsbeteiligung erstellen können;
- – werkstofftechnologische Kenntnisse besitzen, besonders auch in Bezug auf Umweltschutz und verträglichkeit im Zusammenhang mit der praktischen Tätigkeit;
- – die Gefahren im Umgang mit Maschinen, Materialien und Bearbeitungsverfahren kennen;
- – arbeitsmedizinische Vorgaben und Sicherheitsvorschriften kennen;
- – Gestaltungsstrukturen von Werken auf verschiedenen Ebenen fachterminologisch angemessen beschreiben, deren Wirkung analysieren und deren Rezeption unter Einbeziehung von Aspekten der Kunstpsychologie und Kunstphilosophie kritisch hinterfragen können;
- – eigene Konzepte und Arbeiten in einen historischen und aktuellen medialen Zusammenhang stellen können;
- – neue inhaltliche, gestalterische und technische Tendenzen der rezenten Gestaltungspraxis integrieren können;
- – Grundlagen der Sprache des Films und der Filmästhetik kennen;
- – filmische Arbeiten mit digitalen Produktionsmitteln selbstständig produzieren können;
- – Exposé, Treatment, Drehbuch und Storyboard konzipieren können;
- – digitale Stop-Motion Filme und Animationen erstellen können;
- – eigene und andere filmischen Arbeiten in einen historischen und aktuellen Kontext einordnen und Hintergründe zur Produktion erläutern können;
- – sich kritisch mit Massenmedien, insbesondere Film, Fernsehen und Neue Medien auseinandersetzen können;
- – über grundlegende Kenntnisse im Bereich Filmgeschichte und Videokunst verfügen;
- – Filme analysieren und unterschiedliche Filmgenres erkennen können;
- – entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt werden soll;
- – Internetdienste zu künstlerischen Zielsetzungen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;
- – IT-Projekte im Sinne des visuellen Gestaltens durchführen können;
- – die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen und ökonomischen Probleme verstehen und kritisch hinterfragen;
- – die wesentlichen Teile einer Multimedia-Produktion kennen und eigene Projekte im Team umsetzen können;
- – graphischen Grundelemente von 3D-Systemen verwenden können;
- – die verwendete Hard- und Software installieren und bedienen können;
- – anhand eines erstellten Konzeptes eine virtuelle Welt erstellen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Grafik/Malerei:
Skizze, Sach- und Naturstudie.
Vertiefung und Erweiterung von themen- und aufgabenspezifischen malerischen und grafischen Techniken.
Abstraktionsschritte.
Gestaltungstheoretische Komponenten:
Porträt. Aktstudium. Proportionslehre.
Künstlerische Druckgrafik.
Zeichen- und Symbolbildung.
Experimentelles Gestalten und Aktion.
Original und Reproduktion.
Kunsttheorie. Werkanalysen und Reflexion.
Produktdesign:
Grundlagen. Erfahrungen mit Designprozessen. Methodologie und Kommunikation.
Darstellungstechniken.
Angewandte kreative Designprozesse. Freies und angewandtes Gestalten; ästhetische, kulturelle, soziale, emotionale Funktion, Gebrauchs-, Symbol- und ökologische Funktion.
Experimentelle und systematische Materialerkundung. Expressive, technische, semantische Eigenschaften von Materialien.
Form, Farbe, Oberfläche, Textur, Struktur, Plastizität, Raum, Volumen.
Darstellungsarten.
Marketing.
Plastisches Gestalten:
Konkrete und abstrakte Raumgestaltungen im Objekthaften, räumliche Wahrnehmung.
Gestaltungsmöglichkeiten, Experimentieren mit unterschiedlichen Materialen.
Materialgerechtes Arbeiten.
Plastische Verfahren:
Abformung, Montage, Akkumulation, Guss, Kinetik.
Werktechnologien:
Verbindungen, Verformungen, materialbedingte Bearbeitungsverfahren.
Gestalten in Holz, Metall, Gips, Wachs und ergänzenden Materialien (zB Kunststoffe).
Oberflächengestaltung:
Strukturierung, Bemalung, Lackierung.
Einsatz von Handwerkzeugen und Maschinen. Statik und Mechanik. Sicherheitsvorschriften.
Ästhetik. Werkanalysen.
Video/Film:
Grundlagen der Sprache des Films, Filmästhetik, Medienkritik, Filmanalyse.
Digitale Produktionsweisen von Filmen. Software und Hardware zur Filmproduktion.
Kameratechnik, Lichttechnik, Audiogestaltung.
Produktion eigener Kurzfilme.
Digitaler Stop-Motion-Film.
Computergrafik:
Kombination einzelner Programme.
Layout.
Erstellen von Präsentationsmaterial (druckorientiert: zB Broschüren, Plakate, Kataloge) unter Einhaltung der gestaltungstheoretischen Komponenten.
Arbeiten mit Farbe, Text, Bild und Ebenen in mehrseitigen Dokumenten mit einheitlichem Raster.
Grafikformate.
Import und Export von pixel- und vektororientierten Daten.
Werkzeuge und Software der Vektor- und Pixelgrafik.
Druckvorbereitung.
IV. Jahrgang:
Grafik/Malerei:
Skizze, Sach- und Naturstudie.
Farbe als Symbol- und Ausdrucksträger.
Illusion, Abstraktion, Imagination.
Theorie der Gestaltung, Ästhetik.
Komposition und Struktur.
Aktstudium, Proportionslehre.
Illusionistische Darstellungsweisen, perspektivische Konstruktion, Hell-Dunkel- und Farbmodellierung.
Spezifische bildnerische Techniken und Gestaltungsmittel in ihrer ästhetischen, kommunikativen und symbolischen Bedeutung.
Experimente mit der Vielfalt der gestalterischen Möglichkeiten.
Themen- und aufgabenbezogene grafische und malerische Techniken in größeren Formaten und unterschiedlichen Bildträgern.
Druckgrafische Verfahren und Vervielfältigung.
Performance, Bühnengestaltung, Licht- und Tonqualitäten als verstärkende Ausdrucksmedien.
Mensch als Individuum und Gesellschaftswesen, Repräsentation, Inszenierung Natur und Umwelt.
Kunsttheorie. Kitsch und Kunstfälschung.
Werkanalysen und Reflexion.
Produktdesign/Innenarchitektur:
Projektarbeit (Analysen, Entwicklung des Entwurfs, praktische Anwendung (Prototyp), Methodologie und Kommunikation).
Erkennen, Beschreiben, Analysieren und Bewerten von Form und Funktion:
Freies und angewandtes Gestalten.
Experimentelle und systematische Materialerkundung, expressive, technische, semantische Eigenschaften.
Darstellungsarten.
Designgeschichte.
Plastisches Gestalten:
Raumgestaltung. Räumliche Wahrnehmung. Körper- und Raumbeziehung.
Experimentieren mit unterschiedlichen Materialen in Bezug auf unterschiedliche Ausdrucksmöglichkeiten und kreative Prozesse.
Ästhetische Konzepte.
Bau von Modellen, Rauminstallation, Aktionskunst.
Gestalten mit diversen Materialien in fächerübergreifender Kombination mit Videoclips und Computeranimation.
Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten.
Theoretische Reflexionen:
Öffentlicher Raum, Privatraum, Repräsentationskunst.
Mensch als Individuum und Gesellschaftswesen, Repräsentation, Inszenierung Natur und Umwelt.
Kunsttheorie.
Werk- und Projektanalysen.
Video/Film:
Aspekte und Bereiche der Filmgeschichte.
Dokumentation.
Produktion von eigenen filmischen Arbeiten.
Digitale Animation.
Multimedia:
Interaktives Multimedia Produkt.
Modellieren und Animieren von 2D-Objekten.
Grundlagen der 2D-Animation (Einzelbildanimation, Schlüsselbildanimation, Pfadanimation, Animation mit Skriptsprachen). Animationseffekte.
Umsetzung visueller Spezialeffekte.
Digitale Tonbearbeitung:
Einfügen von Audiomaterial.
Multimedia- und Filmrecht.
Gestaltungsvorgaben und -einschränkungen (Bandbreite, Farbtiefe, Text- und Layoutmöglichkeiten von HTML etc.).
Digitale Bildbearbeitung:
Definition von Pixelbildern, Auflösung, Bildgröße, Dateigröße, Möglichkeiten des Bildimports, Grafikformate, Bildkorrektur und Retusche, Auswahltechniken, Umgang mit Ebenen.
Einsatz von Text-, Mal- und Bearbeitungswerkzeugen, Spezialeffekte, Gestalten von Webelementen, Optimieren und Exportieren von Bildteilen.
Auswählen und Bearbeiten von Vektorgrafiken.
Arbeiten mit Farben, Text und Ebenen.
V. Jahrgang:
Grafik/Malerei:
Vertiefung der gestaltungstheoretischen und praktischen Komponenten.
Das Bild der Welt als Weltbild:
Illusion, Abstraktion, Imagination.
Umfangreiche Reflexionen und Analysen.
Formen und Mechanismen der visuellen Kommunikation.
Aspekte der Kunstpsychologie und Kunstphilosophie.
Gestaltungsprojekt:
Projektbegleitende und -entwickelnde Recherchen – Themeninterpretation und entsprechende künstlerische Manifestation im historischen und aktuellen Kontext – Ideensammlung, Skizze und Entwurf – werkstofftechnologische Reflexionen und Materialwahl – themenbezogene kunst- und kulturgeschichtliche Reflexionen und Werkanalysen – Dokumentation der Arbeitsphasen – Ausführung der künstlerisch gestalterischen Projektarbeit – Präsentationsmaterialien.
Produktdesign:
Projekt:
Designprozess mit Analysen, Entwicklung des Entwurfs, praktischer Anwendung (Prototyp) Methodologie und Kommunikation.
Form und Funktion (Beschreibung, Analyse, Bewertung). Freies und angewandtes Gestalten.
Experimentelle und systematische Materialerkundung, expressive, technische, semantische Eigenschaften.
Form, Farbe, Oberfläche, Textur, Struktur, Plastizität, Raum, Volumen. Darstellungsarten. Marktanalysen.
Designgeschichte.
Plastisches Gestalten:
Projekt:
Räumlich-plastische, körperbezogene und materialbezogene Erfahrungen, Entwicklung und selbstständige Überprüfung ästhetischer Konzepte. Modelle.
Plastik, Skulptur, Kinetische Kunst, Rauminstallationen, Aktionskunst.
Gestalten in diversen Materialien, fächerübergreifende Kombination mit Video und Computeranimation.
Allgemeine und exemplarische Reflexionsthemen:
Kunstmanifeste, Kunsttheorien, Kunstvermittlung.
Gesellschaftsstrukturen, öffentlicher Raum. Kunstmarkt.
Aspekte der Kunstpsychologie, Kunstphilosophie.
Gestaltungsprinzipien im Kontext moderner Kunstgattungen.
Video/Film:
Geschichte, Entwicklung und Aspekte der Videokunst.
Produktion filmischer Arbeiten.
Virtuelle Realität und Computeranimation:
3D-Design Systeme (3D-Ansichten, Achsen und Koordinatensysteme, Animationspalette und Zeitleiste).
3D-Datenmodellierung (Grundobjekte, Polygon-Modelling, NURBS-Modelling).
Virtuelle Welten (Architektur-Visualisierungen, Licht und Sound, Lichteigenschaften, Texturing, Modellierung von Flüssigkeiten und Gasen, Charakter Animation, Modellierung von botanischen Elementen).
Design virtueller Sets, Bones und inverse Kinematik, Joints und Rigging.
Projekt Virtuelle Realität:
Planung, Durchführung und Dokumentation mit Animation und Interaktion.
Plastische Gestaltung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – eine hohe Sensibilität im Umgang mit und in der Beurteilung von kreativen Leistungen im gesellschaftlichen Umfeld haben;
- – Kenntnisse über den Einsatz eigenschöpferischer Fähigkeiten im Bereich der künstlerischen Praxis erlangen und durch die inhaltliche und selbstreflexive Auseinandersetzung mit künstlerischen Prozessen und Strategien in der Lage sein, ihre eigenen Standpunkte zu formulieren;
- – durch die Auseinandersetzung mit künstlerischen Entwicklungen befähigt sein, eigene Projektkonzepte in historische und aktuelle Zusammenhänge stellen können;
- – Gestaltung als individuellen Entscheidungsprozess verstehen und innovative Ideen und Lösungsansätze entwickeln können;
- – Kenntnis über Praxis und Theorie der Formensprache erwerben und insbesondere mit dem Kanon der räumlich/plastischen Gestaltungsprinzipien vertraut sein;
- – fachspezifische Begriffe verwenden und mit Hilfe dieser im Gestaltungsdiskurs argumentieren können;
- – den Ablauf von Gestaltungsprozessen planen und strukturieren können (Ideen, Skizzen, Experimente, Modellen, Entwürfe, Werkzeichnungen);
- – die Anwendung computerbasierter Entwurfs- und Konstruktionsprogramme kennen;
- – selbstständig eigene Entwürfe mit erhöhtem inhaltlichen Anspruch und praktisch-technischem Schwierigkeitsgrad mit Hilfe der entsprechenden Techniken umsetzen können;
- – ihren Arbeitsprozess selbstständig organisieren können und die Kompetenz zu kooperativem und kollaborativem Arbeiten erwerben;
- – interdisziplinäre Zugänge projektorientiert berücksichtigen können;
- – gestalterische und funktionelle Aspekte eines Designs bzw. eines künstlerischen Unikats im sozialen und kulturhistorischen Kontext differenzieren und daraus entstehende Problemstellungen in ihre Projekte mit einbeziehen können;
- – Entwicklung von Konzepten und Kommunikation von Entwürfen im Designbereich unter Berücksichtigung funktioneller und ästhetischer Gesichtspunkte sowie wirtschaftlicher und ökologischer Faktoren;
- – die notwendige Planung und Organisation im Zusammenhang mit Produktentwicklung kennen und die Zusammenarbeit mit Firmen erprobt haben;
- – eine umfassende Arbeits- und Projektsdokumentation einschließlich Zeit-, Kosten- und Materialkalkulation erstellen können;
- – berufsrelevante Methoden und zeitgemäße, internetbasierte Technologien zur Recherche, Entwicklung, Umsetzung und Präsentation anwenden können;
- – sichere Verwendung fachspezifischer Literatur, digitaler Medien und anderer Hilfsmittel;
- – Präsentationen im Hinblick auf Vermarktung, entsprechend der jeweiligen Erfordernisse, wie Wettbewerbs-, Messe- und Ausstellungsbeteiligungen erstellen können;
- – über werkstofftechnologische Kenntnisse verfügen und diese adäquat und unter dem Aspekt der Umweltverträglichkeit anwenden können;
- – sicher und selbstständig mit Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Arbeitsmaterialien umgehen können, die Gefahren im Umgang mit Maschinen, Materialien und Bearbeitungsverfahren kennen;
- – Sicherheitsvorschriften und arbeitsmedizinische Vorgaben kennen und einhalten;
- – über ein umfassendes technisches Fachwissen verfügen und dieses auf ihre individuellen Projekte anwenden können.
III. Jahrgang:
Freie Entwurfsarbeit:
Reflexion künstlicher und natürlicher Formen. Experimentelle Verfremdung.
Themengebundene Entwurfsarbeit mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad vor dem Hintergrund künstlerischer und kulturhistorischer Aspekte unter Einbeziehung von Elementen künstlerischer Gestaltung.
Prozessablauf im Arbeitsgeschehen.
Berufsrelevanter Einsatz von zeitgemäßen neuen Medien und Internettechnologien.
Ausführungsreife, technische Werkzeichnungen mit Unterstützung computerbasierter Konstruktionsprogramme.
Erweiterte Werkzeug-, Maschinen- und Werkstoffkunde.
Fachspezifische Literatur und digitale Medien. Prozessbegleitende Recherche und Analyse. Arbeitstechniken und Materialien. Zeit-, Material- und Kostenkalkulation. Dokumentation und Präsentation.
Umwelt- und Arbeitsschutz. Unfallverhütung.
Gestaltungstheorie.
Werkanalyse und Reflexion.
Holz:
Theoretische Grundlagen:
Schneidengeometrie spanabhebender Werkzeuge, Werkzeugstahl und Bauarten der Werkzeuge.
Grundlagen der darstellenden Geometrie in Hinblick auf deren Anwendung beim Einsatz von CAD-Programmen.
Erstellung technischer Werkzeichnungen. Darstellung von Ansichten und Schnitten, Verbindungsmitteln und Schraffuren.
Konstruktionslehre (Lineare-, Flächen- und Körperkonstruktionen).
Grundlagen des Möbelbaus.
Arbeitszeit-, Kosten- und Materialkalkulation, Verschnittsätze und Onlinerecherche.
Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:
Form- und Funktionsanalyse, Bedarfserhebung.
Dokumentation des Ideenfindungs- und Herstellungsprozesses. Einsatz moderner Internettechnologien.
Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:
Herstellung eines Kleinmöbels.
Arbeit an den stationären Holzbearbeitungsmaschinen. Berücksichtigung prophylaktischer Unfallverhütung.
Handmaschinen.
Holzverbindungstechniken.
Oberflächenbehandlungsarten.
Keramik:
Theoretische Grundlagen:
Kunsthistorische Aspekte räumlichen Gestaltens im freien und angewandten Bereich – Objektkunst.
Assemblage, Ready-made, Installation sowie aktuelle Tendenzen und Definitionen des Skulpturbegriffs.
Prinzipien der Gestaltung.
Proportionslehre, Gestaltungsprinzipien.
Geschichte der keramischen Brennöfen und Wärmeführungsarten.
Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:
Anwendung intuitiver Methoden. Zweidimensionale Darstellungstechniken. Übertragung des zweidimensionalen Entwurfs in eine dreidimensionale Form. Recherche und Analyse von Referenzwerken.
Werkprozess und Werkbetrachtung, Technik und bildnerische Verfahren.
Werkanalyse und Reflexion. Projektentwicklung und Prozessorientiertes Arbeiten.
Präsentationsfähige Umsetzung der Projekte in einen historischen und aktuellen Kontext gebracht.
Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:
Umweltschutz und Gesundheitsschutz. Industrieanlagen und Handwerksöfen.
Brenntechniken – Phasen. Brennkurven, Brennfehler, Brennhilfsmittel.
Chemische Zusammensetzung und technische Prinzipien von Gips. Gipstechniken und industrielle Formgebungsverfahren, Arbeitsmassen für gipstechnische Verfahren, Aufbereitung, Qualitätskriterien, Tixothropie.
Gipsformen und deren Einsatzbereiche.
Metall:
Theoretische Grundlagen:
Theorie der Gestaltung. Fachterminologie. Untersuchung von Eigenschaften. Natur – Kunst: Form- und Funktionsanalogien.
Schmuckgeschichte.
Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung.
Anwendung intuitiver Methoden. Grundlagen des Mindmapping. Rhythmusübungen, Kombinatorikübungen, Visualisierungsübungen. Zweidimensionale Darstellungstechniken. Übertragung des zweidimensionalen Entwurfs in eine dreidimensionale Form.
Experimentieren mit verschiedenen Materialien. Kombination unterschiedlichster Materialien zur Verdeutlichung struktureller Kontraste.
Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten.
Präsentationsfähige Umsetzung der Ideen, Entwürfe und gefertigten Produkte. Erstellen von Dokumentations- und Präsentationsmaterial.
Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:
Maschinen- und Werkzeugkunde. Sicherheitsvorschriften. Einhaltung von Verarbeitungsvorschriften für die Metalle und Legierungen.
Verbindungstechniken. Plastisch verformende Techniken.
Innerer Aufbau reiner Metalle, Veränderungen des Atom- und Kristallitgefüges bei der Umformung.
Rekristallisation, Umformungsgrad und Glühtemperatur.
Chemische Hilfsstoffe, deren Nutzung und Gefahren.
Materialanalyse chemisch/pysikalisch. Entsorgung und Wiedergewinnung.
Vollendende Techniken.
Edelsteinkunde.
Fassungsformen und Herstellungstechniken.
IV. Jahrgang:
Organisieren des Raumes.
Künstlerisches Unikat und serielles Produkt. Erarbeitung individueller Objekte. Visualisierungstechniken.
Erstellung von Modellen aus Metall, Holz und Keramik als Ausgangsmaterial für die gängigen Vervielfältigungstechniken.
Erweiterte Werkzeug-, Maschinen- und Werkstoffkunde.
Erweiterte Fachterminologie. Kunsttheorie. Plastik und Skulptur im Wandel der Zeit.
Alltagskultur (material culture). Designtheorie.
Präsentationsfähige Umsetzung der Ideen, Entwürfe und gefertigten Produkte.
Projekt:
Projekte zu den Themenbereichen im IV. Jahrgang.
Arbeitsablaufplanung. Zeit-, Material- und Kostenkalkulation. Recherche, Analyse.
Berufsrelevanter Einsatz von zeitgemäßen neuen Medien und Internettechnologien in der Unterrichtsgestaltung. Ausführungsreife, technische Werkzeichnungen mit Unterstützung computerbasierter Konstruktionsprogramme.
Projektorganisation und Kommunikation.
Projektmanagement (Projektplan, Ziele, Timelines, Aufgabenverteilung im Projektteam).
Projektpräsentation:
Eigene Konzepte im historischen und aktuellen Kontext, Fachterminologie, Zeitkalkulation, Visualisierung, Kommunikation von Ideen.
Vermarktung. Preisgestaltung und Vertriebsmöglichkeiten.
Holz:
Theoretische Grundlagen:
Zeitgenössisches Möbeldesign, Möbelstilkunde, Funktionsanalyse am Objekt.
Grundlagen der Produktgestaltung (praktische, ästhetische, symbolische Funktionen, Gestaltungsmerkmale, der Goldene Schnitt).
Ornament und seine Bedeutung in der Gesellschaft.
Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:
Verwendung experimenteller Verfremdung.
Experimentelle Gestaltung zu aktueller Themen. Nutzung internetbasierter Technologien im Bereich prozessorientierten Arbeitens.
Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:
Modellbau zur ersten Visualisierung monoxyler Objekte und Assemblagen.
Monoxyle Objekte aus dem Stamm oder Blockverleimung.
Skulptur/Plastik unter Berücksichtigung der Materialbesonderheiten.
Schnitz- und Abtragetechniken.
Keramik:
Theoretische Grundlagen:
Designprozesse – ganzheitliche Produktanalyse, Mensch – Objekt – Raumbezüge.
Objektfunktionen – praktisch, ästhetisch, symbolisch, Innovationen. Designnachhaltigkeit als soziale Verantwortung.
Entstehungsgeschichte von Keramik und Glasuren.
Designgeschichte – Reformbewegungen, Moderne, Handwerk und Industrie.
Künstlerischer Prozess, Ideen und Formfindung:
Analysen, Arbeitsprozess mit experimentellem als auch analytischem Zugang (Skizze, Entwurf, Modell, Entwicklung von Protypen) Marktrecherche (Zielgruppenanalyse, Produktanalyse).
Erkennen, Beschreiben, Analysieren und Bewerten von Form und Funktion. Ergonomische Anpassung.
Durchgängigkeit von Gestaltungsprinzipien – formale Konsequenz.
Technische und Formale Eigenständigkeit.
Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:
Silikatchemie – Glasurrohstoffe und ihre Eigenschaften; Färbende Rohstoffe. Segerformel. Eutektikum.
Glasurtechnologie – Glasurarten. Eigenschaften.
Gips- und Gießtechnik – vom Prototyp zur Serienproduktion, Manufakturen. Technik des Gipsdrehens.
Arbeitsmodelle aus verschiedenen Materialien.
Diverse Prozesse zur Herstellung von Positiv- und Negativformen. Theorie und Praxis zur Erstellung mehrteiliger Gipsformen.
Montagetechnik gegossener keramischer Objektteile und Materialkombinationen.
Vertiefung keramischer Formgebungstechniken.
Metall:
Theoretische Grundlagen:
Methoden der Betrachtung und Analyse von Werken der Designgeschichte. Betrachtung und Analyse der eigenen Kunst- und Designprodukte. Objektfunktionen (praktisch, ästhetisch, symbolisch).
Geschichte der Metallgestaltung (Plastik, Skulptur, Gebrauchsgegenstände). Konzepte und Strategien zeitgenössischer KünstlerInnen.
Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung.
Verwendung tradierter Materialassoziationen sowie deren Verfremdung. Arbeiten mit unkonventionellen Materialien.
Konstruktionslehre. Modelliertechniken. Vertiefung und Erweiterung von themen- und aufgabenspezifischen Techniken.
Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten.
Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:
Guss- und Sondertechniken:
Methoden der Gusstechnik in Serienproduktion und Einzelstückherstellung. (Emaillieren, Ätzen, Niellieren, Tauschieren, Granulieren, Gravieren).
Nichtmetallische Werksstoffe:
Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten.
Werkzeuge zur Herstellung von seriellen Teilen.
Industrielle Umformungs- und Produktionsverfahren.
Produktdesign:
Designgeschichte. Die Bedeutung des Designs für Unternehmen.
Form und Funktion (Beschreibung, Analyse, Bewertung).
Marktrecherche (Zielgruppenanalyse, Konkurrenzanalyse, Trendanalyse). Strategien- und Konzeptentwicklung für individuelle Projekte.
Freies Objekt:
Objektfunktionen.
Analyse von Gestaltungsprozessen.
Erweiterter Kunstbegriff, Soziale Plastik, Tendenzen der zeitgenössischen Plastik und Skulptur.
Intervention im Raum, Oberfläche, Proportion, Bedeutung von Fotografie und Video in Bezug auf zeitgenössische Objektkunst, Computergenerierte und -animierte Objekte.
Funktionsweisen des Kunstmarktes. Kunst im öffentlichen Raum. Skulptur als Prozess.
V. Jahrgang:
Theoretische Grundlagen:
Die Rolle des Handwerkers/Metallgestalters/Künstlers/Designers in der Gesellschaft.
Ästhetische Konzepte, Kunsttheorien.
Grundlagen der Ethik.
Vermarktung und Selbstpräsentation.
Museums- und Galerienwesen, Agenturen, öffentliche und private Sammlungen, Förderungen.
Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung.
Analyse von Gestaltungsprozessen.
Fächerübergreifende Projekte.
Erweiterte Visualisierungstechniken.
Vertiefung und Erweiterung von themen- und aufgabenspezifischen Techniken.
Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten.
Gestaltungsprojekt:
Umsetzen funktionaler oder skulpturaler Entwürfe mit hohem inhaltlichem Anspruch. Interdisziplinäres Arbeiten. Prozessbegleitende themenbezogene kunst- und kulturgeschichtliche Reflexionen und Werkanalysen. Kalkulation und Organisation des Arbeitsablaufs. Ausführung der künstlerisch gestalterischen Projektarbeit. Dokumentation und Präsentation.
Kombination unterschiedlichster Materialien. Selbstständige, entwurfsbezogene Auswahl aus unterschiedlichen Arbeitsmaterialien.
Projektbezogene Werkstoffkunde und -technologie.
Strategien- und Konzeptentwicklung für ein individuelles Projekt.
Produktentwicklung:
Dokumentation der Arbeitsphasen, kulturhistorischer Hintergrund, Material-, Zeit- und Kostenkalkulation, persönlicher Zugang, Interpretation des Themas unter Einbeziehung historischer und aktuellen Zusammenhänge, ReferenzkünstlerInnen, Materialanalyse, Modelle, Techniken und Materialien.
Textile Gestaltung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – Kenntnisse über den Einsatz eigenschöpferischer Fähigkeiten zum Konzipieren, Entwerfen und Designen in den diversen gestalterischen Disziplinen der Formgebung und Kommunikation erlangen;
- – einen umfassenden, praxisnahen Gestaltungsprozess (Ideenskizzen, Experimente in Material, Formfindung, detaillierten Entwürfen und Werkzeichnungen, fachgerechter Herstellung von Prototypen bzw. Modellen) vollziehen und zweckmäßig strukturieren können;
- – durch ihr grafisches und malerisches Ausdrucksvermögen ihre Ideen und Themen veranschaulichen können;
- – ihre Handlungsabläufe strukturieren, selbstständig durchführen können sowie teamorientiert arbeiten;
- – interdisziplinäre Zugänge projektorientiert berücksichtigen können;
- – die Komplexität verschiedener Werkstoffe und deren Ver- bzw. Bearbeitungsverfahren kennen;
- – Konzepte im Designbereich im Hinblick auf funktionelle, zeitgeistrelevant ästhetische, wirtschaftliche und ökologische Parameter entwickeln können;
- – die Methoden der Recherche durch fachspezifische Literatur, digitale Medien und andere Hilfsmittel nutzen können, um eigene Projektideen in historische und aktuelle Bezüge zu setzen;
- – bestehende Werke der bildenden Kunst einer kritischen Werkanalyse unterziehen können;
- – die Fachterminologie kennen und sie auch in konzeptuellen, analytischen und vermittelnden Texten anwenden können;
- – sich werkstoff- und werkzeugtechnologische Kenntnisse durch praktische und experimentelle Tätigkeiten erarbeiten können;
- – Zeit-, Kosten- und Materialkalkulationen erstellen können;
- – für künstlerische Zielsetzungen und Gestaltungsprozesse Internetdienste und aktuelle Medien nutzen können;
- – die Ergebnisse ihrer Arbeiten in adäquater und umfassender Form dokumentieren können;
- – Präsentationen im Hinblick auf Vermarktung, Wettbewerbs- und Ausstellungsbeteiligungen erstellen können;
- – verantwortungsvoll im Bereich der Unfallverhütung handeln und Sicherheitsvorschriften und adäquate Arbeitsbedingungen kennen und berücksichtigen;
- – sichere und selbständige Verwendung von Geräten, Werkzeugen und Arbeitsmaterialien;
- – die Umweltverträglichkeit von Materialien und Verfahren kritisch hinterfragen und ökologische Aspekte in ihr Handeln integrieren können.
III. Jahrgang:
Freie Entwurfsarbeit. Prozessbegleitende Recherche.
Prozesse der Ideenfindung.
Entwurf und Werkzeichnung (manuell und mit CAD-Programm).
Werkbetrachtung vor dem Hintergrund kulturhistorischer Aspekte; Analyse und Reflexion des eigenen inhaltlichen und gestalterischen Zugangs.
Fachgerechte Handhabung der Geräte und Werkzeuge.
Dokumentation und Präsentation. Layout. Berücksichtigung gestaltungstheoretischer Komponenten.
Fachspezifischer Literatur und digitaler Medien.
Umwelt- und Arbeitsschutz. Unfallverhütung.
Direkte und indirekte Drucktechniken:
Theoretische Grundlagen:
Theorie der Gestaltung. Methoden der Recherche. Moodboard zur Visualisierung und Unterstützung darstellbarer Ideen.
Auseinandersetzung und Differenzierung von Konzepten.
Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:
Erscheinungsformen und Funktionen von Textilien.
Wechselwirkungen ästhetischer Aspekte und technisch ökonomischer und ökologischer Bedingungen.
Entwicklungsprozesse im Formfinden und Experimentieren mit verschiedenen Materialien.
Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:
Experimentelle und systematische Materialerkundung.
Definition von Materialeigenschaften. Natürliche Farbstoffe. Farbsysteme. Beizmittel.
Spezielle Drucktechniken.
Drucken als Experiment. Farbgestaltung und Wirkung.
Direkte und indirekte Reservierungstechniken.
Textile Oberflächengestaltung:
Theoretische Grundlagen:
Theorie der Gestaltung. Fachterminologie. Untersuchung von Materialeigenschaften.
Textilgeschichte.
Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:
Intuitive Methoden. Rhythmusübungen, Kombinatorikübungen, Visualisierungsübungen. Zweidimensionale Darstellungstechniken.
Kombination unterschiedlichster Materialien.
Erstellen von Dokumentations- und Präsentationsmaterial.
Präsentationsfähige Umsetzung der Ideen, Entwürfe und gefertigter Werkstücke.
Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:
Darstellung und Gestaltung.
Maschinen und Werkzeugkunde.
Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung.
Experimentieren und Gestalten mit/auf verschiedenen textilen und artfremden Materialien.
Kombinationen von textilen und thermoplastischen Gestaltungselementen.
Übertragen von Motiven auf verschiedenste Materialien.
Knüpf- und Webtechniken:
Theoretische Grundlagen:
Elementare Web– und Knüpftechniken.
Einfache Farbverflechtungen. Grafik zu den Bildweb- und Gobelintechniken.
Geschichtliche Entwicklung.
Bestandteile und Funktion einfacher Gobelin– und Schaftwebstühle.
Gewebeentwurf und Übertragung in die Patrone. Digitale, grafische Darstellung einfacher Bindungen.
Arten der Verzwirnungstechnik. Strukturdesign und grafische Darstellung. Elemente einer Musterkomposition. Einführung zur Dekomposition.
Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:
Webexperimente mit klassischen Materialien. Umsetzung von individuellem Strukturdesign. Ideenumsetzung. Ökonomische Prozessgestaltung.
Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:
Technik, Mechanik und Morphologie. Grundlegende Detailverarbeitungstechniken. Vor- und Nachbehandlungstechniken.
Handhabung und Pflege der Webstühle und Werkzeuge.
Textile Verarbeitungstechniken:
Theoretische Grundlagen:
Konzepte im Designbereich (funktionelle, ästhetische, wirtschaftliche und ökologische Gesichtspunkte).
Einführung in die Technologie der Bekleidungsmaschinen.
Grundlegende Kenntnisse von Material- und Verarbeitungstechniken. Fertigkeiten sowohl für den künstlerischen wie auch industriellen Arbeitsprozess.
Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:
Innovative und traditionelle Materialien. Gestalterische Problemlösungen. Kreativitätstraining, Erfinden.
Experimentieren im Bereich der Schnittlösung.
Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:
Basis und Methodentraining für Hand- und Maschinnähen, Glätten und Bügeln.
Verarbeitungstechniken aus einfachen Materialien; zeitgemäße Fertigungsverfahren. Detailarbeiten.
Experimente der Verarbeitung mit neuen, auch artfremden Materialien.
IV. Jahrgang:
Ökonomische, ökologische und kulturelle Rahmenbedingungen. Phänomene der bildnerischen Darstellung.
Farbige Entwurfsgestaltung (Illusion und Abstraktion).
Materialkombinationen im Experiment; Komplexität der Anforderung mit Partnern bzw. mit Auftraggebern.
Verbale und visuelle Interpretationen.
Werkanalyse und Reflexion.
Arbeitsablaufplanung. Zeit-, Material- und Kostenkalkulation.
Dokumentation und Präsentation.
Direkte und indirekte Drucktechniken:
Theoretische Grundlagen:
Strukturen der Gesellschaft, öffentlicher Raum, Kunstmarkt, Kunstvermittlung. Textildesign (komplexe Formensprache, historischer Kontext). Prozesse der Anordnung und Rapportierung.
Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:
Design (mit CAD). Kommunikation mit Planungspartnern, Kunden, Behörden.
Gestaltungsarbeit und Reflexion in Bezug auf ReferenzkünstlerInnen. Objektfunktionen (symbolisch, ästhetisch, praktisch).
Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:
Fertigungsmethoden, Materialeinsätze und Kalkulation. Ausführen großer Formate. Ein- und mehrfarbiges Textildesign mit Rapportvariationen.
Chemische Farbstoffe.
Spezielle Drucktechniken.
Textilausrüstung.
Textile Oberflächengestaltung:
Theoretische Grundlagen:
Theorie der Gestaltung. Geschichte der Textilkunst in verschiedenen Kulturkreisen. Fachterminologie.
Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:
Erarbeitung individueller Entwürfe im Hinblick auf eine eigenständige künstlerische Aussage. Reflexion des eigenen künstlerischen Schaffens. Präsentationsfähige Umsetzung der Ideen, Entwürfe und gefertigten Werkstücke.
Arbeitsablaufplanung. Zeit-, Material- und Kostenkalkulation.
Recherche, Analyse, Dokumentation und Präsentation.
Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:
Materialeigenschaften. Darstellung und Gestaltung (mit CAD).
Maschinen- und Werkzeugkunde.
Sicherheitsvorschriften.
Umsetzung der Projektideen. Experiment und Gestaltung.
Spezielle Legetechniken. Bouillon-, Spreng- und Stechtechnik in historischer und zeitgemäßer Ausführung. Montierungsarbeiten.
Knüpf- und Webtechniken:
Theoretische Grundlagen:
Fachzeichnung. Web- und Knüpftechniken. Ajourbindungen. Schattengewebe. Multikolorierte Farbverflechtungen. Erweiterte Gobelintechniken. Kombinierte Knüpftechniken.
Bestandteile und Funktion des Mehrschaftwebstuhles. Schaft- und Jacquardweberei.
Designprozess und Übertragung in die Patrone. Grafische Darstellungsmöglichkeiten im digitalen Bereich.
Soziokulturelle Betrachtungsansätze. Gewebedesign/grafische Darstellung. Komposition/Dekomposition.
Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung:
Webexperiment mit artifiziellen Materialien. Kombination von Technik – Material – Patrone.
Kundenorientierung im Auftragsprojekt. Effizienter Arbeitsprozess.
Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:
Experimentelle und systematische Materialerkundung.
Komplexe Webtechniken. Detailverarbeitung und Nachbearbeitung.
Montage. Vorarbeiten und Einrichten. Webautomatismen.
Textile Morphologie:
Theoretische Grundlagen:
Ökologische Fragen in der textilen Kette, Pflege und Funktionalität von textilen Flächen.
Aktuelle Textilentwicklung.
Aufbau, Pflege und Funktionalität von Naturfasern und Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren.
Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken:
Stoff- und Materialanalysen. Textile Flächen – Faden-, Faserverbundstoffe und Kombinationen;
V. Jahrgang
Projekt:
Materialrecherche und Auswahl. Textiltechnologie und Werkstoffmorphologie.
Prozesse der Ideenfindung. Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten. Dokumentation und Präsentation exemplarischer Reflexionsthemen.
Projektzugang:
Naturbeobachtung, Menschenbild, Abstraktion, Objektkunst, Verknüpfungen mit verschiedenen Disziplinen wie Technik, Architektur und Umwelt. Kontextualität.
Auswahlverfahren und Umsetzung:
Konzeptuelle Skizzen. Entwurfs- und Werkzeichnungen. Physikalische und virtuelle Modelle. Funktionsdiagramme und technische Zeichnungen. Zeit-, Material- und Kostenkalkulation.
Ausführung des Werkstückes. Werkanalyse und Reflexion. Dokumentation und Präsentation.
Objekt – Bild – Medien
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – einen umfassenden, praxisnahen Gestaltungsprozess (Ideenskizzen, Experimente im Material, Formfindung, detaillierten Entwürfen und Werkzeichnungen, fachgerechter Herstellung von Prototypen bzw. Modellen in den verschiedenen Materialien) vollziehen und zweckmäßig strukturieren können;
- – mit dem Kanon der wesentlichen flächigen und räumlich/plastischen Gestaltungsprinzipien und Gestaltgesetze vertraut sein;
- – mit ihren zeichnerischen und malerischen Fertigkeiten ihre Wahrnehmungen bzw. ihr Wirklichkeitserleben in verschiedenen visuellen Medien umzusetzen können;
- – vielfältige Erweiterungsmaterialien ergänzend bzw. in Kombination mit den Leitmaterialien der unten aufgezählten Bereiche einsetzen können;
- – Inhalte und Themen zeichnerisch, malerisch und räumlich/plastisch adäquat formal umsetzen können;
- – für eine thematische Vorgabe bzw. Aufgabe (bereichsübergreifendes Jahresthema) in selbstständiger Projektarbeit künstlerisch-gestalterische Ideen, unter Berücksichtigung kunsttheoretischer, kulturgeschichtlicher und gesellschaftlicher Bezüge, entwickeln und diese mit verschiedenen Werkstoffen, Technologien und Medien ausarbeiten können;
- – Zeichnung und Malerei als Kommunikationsmittel nutzen und mit ihnen Ideen und Konzepte visualisieren können;
- – Schrift, Ornamente, Piktogramme, Logos, Infografiken und Bildelemente im Sinne einer stimmigen Zeichen- und Symbolbildung einsetzen können;
- – die Bedeutung und Einsatzmöglichkeiten von Arbeits- und Präsentationsmodellen, Prototypen und künstlerischen Unikaten kennen;
- – in freien und angewandten Gestaltungsarbeiten ästhetische Funktion, Gebrauchsfunktion und Symbolfunktion analysieren können;
- – Visualisierungs-Strategien für eine effektive mediale Kommunikation entwickeln können;
- – die Prinzipien und Fachbegriffe des filmischen Erzählens kennen und anwenden können;
- – die verschiedenen Einstellmöglichkeiten von handelsüblichen Consumer-Camcordern kennen und Video- und Audiomaterial erstellen und verarbeiten können;
- – Gestaltungsentscheidungen vorschlagen und argumentieren können;
- – die einschlägige Fachterminologie kennen und sie – auch im Verfassen von konzeptuellen, werk- und verfahrensanalytischen bzw. vermittelnden Texten – anwenden können;
- – einfache wissenschaftliche Arbeitsweisen in Begleitung und Ergänzung ihrer Gestaltungspraxis anwenden können;
- – praxisrelevante Methoden, Computerprogramme und Standards zur Recherche, Entwicklung und Umsetzung sowie Präsentation anwenden können;
- – sich sowohl in ihrem Schaffen als auch auf werkkritische Weise auf aktuelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Diskurse beziehen können;
- – für das Entwickeln eigener gestalterischer Lösungen Ressourcen aus dem historischen und gegenwärtigen Kunstschaffen nützen können;
- – werkkritische Analysen in Bezug auf aktuelle Entwicklungen im Bezugsfeld der Massenmedien durchführen und die medial geprägte Gesellschaft aktiv mitgestalten können;
- – komplexe Projekte in Teamarbeit entwickeln und planen können und die praktische künstlerische Arbeit dokumentieren können;
- – distributive Plattformen für ihre visuell unterstützten Präsentationen nützen können;
- – Präsentationen auch in Hinsicht auf Vermarktung, Wettbewerbs- und Ausstellungsbeteiligung erstellen können;
- – werkstofftechnologische Kenntnisse besitzen, besonders auch in Bezug auf Umweltschutz und verträglichkeit im Zusammenhang mit der praktischen Tätigkeit;
- – die wesentlichen Eigenschaften der Technologien bzw. der technischen Eigenschaften der in den praktischen Arbeiten eingesetzten Werkstoffe und Arbeitsmittel in Hinblick auf ihre Relevanz für Gestaltungsfragen schriftlich reflektieren können;
- – die Gefahren im Umgang mit den einzusetzenden Maschinen, Materialien und Bearbeitungsverfahren kennen;
- – arbeitsmedizinische Vorgaben, Sicherheitsvorschriften und adäquate Arbeitsbedingungen kennen und berücksichtigen.
Lehrstoff:
Objekt:
III. Jahrgang:
Experimentelle und systematische Erkundung von Material und Technik (syntaktische, pragmatische und semantische Eigenschaften. Form, Farbe, Oberfläche, Textur, Struktur, Plastizität, Raum. Environment, Installation, Performance).
Darstellungsarten.
Form- und Funktionsanalogien:
Natur – Technik – Kunst.
Werkstofftechnologie:
Verbindungen. Verformungen. Bearbeitungsverfahren. Veredelungen.
Maschinen- und Werkzeugkunde. Sicherheitsvorschriften.
Textiles Gestalten:
Material, textile Gefüge, Flächen- und Raumkonstruktionen und Hüllen. Farbträger; Montagen; produktive Dekonstruktion. Beweglichkeit und Fallverhalten im Hinblick auf Ausdruck und Funktion.
Bindungslehre.
Gewebeoptik und -funktion.
Geräte und Maschinen.
Materialberechnung.
Gestalten in Holz:
Plastik, Skulptur, Designobjekte und konstruktives Bauen, Experimentieren mit Holz und vergleichbaren bzw. ergänzenden Materialien (natürliche und artifizielle Stoffe).
Oberflächengestaltung:
Furnieren, Ölen, Lackieren, Beizen.
Statik und Mechanik.
Einsatz von Handwerkzeugen und -maschinen.
Gestalten in Metall:
Warm- und Kaltbearbeitungstechniken von edlen und unedlen Metallen.
Einsatz von Handwerkzeugen, Maschinen und Vorrichtungen.
IV. Jahrgang:
Komplexere Aufgaben und Vertiefung in unterschiedlichen Materialien.
Schweißen, Emaillieren und Einfassen, Ausformen und Gießen.
Größer dimensionierte und raumgreifende Arbeiten.
Design, Modellbau.
Gestaltungsrelevante Werkstoffkunde und –technologie.
Fächerübergreifendes Arbeiten.
Bild:
III. Jahrgang:
Experimentelle und systematische Erkundung von Material und Technik (syntaktische, pragmatische und semantische Eigenschaften. Form, Farbe, Oberfläche, Textur, Struktur, dargestellte Plastizität, Raum).
Typographische, kalligraphische und ornamentale Aspekte.
Darstellungsarten.
Werkstofftechnologie:
Zeichen-, Malgründe und –mittel.
Drucktechniken.
Maschinen- und Werkzeugkunde. Sicherheitsvorschriften.
Grafik und Malerei:
Farbiges Gestalten in verschiedenen Techniken; Maltechnologie.
Grafisches Gestalten, einschließlich aufwändiger künstlerischer Druckgrafik (Hochdruck).
Naturstudium in verschiedenen Techniken, Studien vor größeren Objekten, Klärung der räumlichen Verhältnisse.
Landschaftsmalerei und –zeichnung.
Studien zu perspektivischen Darstellungsarten.
Illusion, Abstraktion.
Textiler Siebdruck:
Verschiedene Drucktechniken, experimenteller Druck.
Farbgestaltungen und –wirkungen.
Ausführen großer Formate.
Fotodruck. Vertiefung und Differenzierung der physikalischen und chemischen Gestaltungstechniken. Vielfalt der gestalterisch-formalen Möglichkeiten.
VI. Jahrgang:
Farbiges und grafisches Gestalten. Arbeiten auf großen Formaten. Künstlerische Druckgrafik (Tiefdruck).
Darstellungen der menschlichen Figur, Aktstudium, Körper im Raum.
Gestaltungsarbeit und Reflexion in Bezug auf ReferenzkünstlerInnen.
Dokumentation von Zeichnung und Malerei (digitale Fotografie, Scannen).
Medien:
III. Jahrgang:
Experimentelle und systematische Erkundung diverser Medien.
Wahrnehmungsmechanismen bei computergenerierten Bildmedien.
Form, Farbe, Oberfläche, Textur, Struktur, dargestellte Plastizität, Raum.
Typographische, kalligraphische und ornamentale Aspekte.
Medienspezifische Bildästhetik – neue Formen des künstlerischen Ausdrucks.
Scribble, Skizze und Entwurf als Mittel der Konzeptentwicklung, Gestaltentwicklung und Korrektur.
Medienspezifische Realisierungen:
Gestaltungsmöglichkeiten (Pixel- und Vektorgrafikbereich. Animationstechnik. Screendesign. Webtechnologie).
Programmoberflächen, Werkzeuge und Anwendungen.
Bildmontagen, Effekte, Prozesse automatisieren.
Geometrisches Arbeiten. Arbeiten mit Text. Multimediale Produktionen.
Typografie, Layout, Corporate-Design.
Electronic Publishing (Text. Bild. Schrift. Typografie. Print. Digital).
Das Bild in der Typografie. Layout/Mengentext.
Pixelgrafik vektorisieren.
IV. Jahrgang
Adäquate Verwendung von Videokameras und externen Mikrofonen.
Grundregeln der filmischen Syntax.
Schnitt und Postproduction:
Schnitt- und Compositing-Software.
Herstellen von Kurzfilmen.
Dokumentation, Spielfilm in Gruppenarbeit; Analyse von Produkten aus dem Fernseh- oder Filmbereich (psychische Wirkungsweisen. Soziale, kulturelle und politische Relevanz).
Vertiefung im Pixel- und Vektorgrafikbereich, Animationstechnik. Screendesign und Webtechnologie.
Bilddateioptimierung.
Screenlayout. (Blicksteuerung durch optische Signale; Zusammenwirken von Bild, Schrift, Audio, Video; grundlegende Prinzipien der Interaktion; Symbole, Ikons, Piktogramme, Infografik; Navigationselemente).
Planung, Realisierung und Management von Websites.
Gestaltungsprojekt:
V. Jahrgang:
Kreativitätstheorien und -modelle.
Ästhetik und Kunsttheorie:
Problem des Schönen, Stereotype und Klischees, Kitsch, Kunstfälschung, Original – Reproduktion, Unikat – Serie, Formen und Mechanismen der visuellen Kommunikation.
Rechercheverfahren (Themenaufarbeitung. Themeninterpretation).
Realisierung und Reflexion im historischen bzw. gegenwärtigen Zusammenhang.
Werkstofftechnologie (Gewinnung, Verarbeitung, Eigenschaften).
Referenzkünstler, ökologische Aspekte.
Dokumentation der Arbeitsphasen, Archivierung von Präsentationsmaterial.
Material-, Zeit- und Kostenkalkulation (Bezugsquellen, handelsübliche Formate, Preise).
2. SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung ihres kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule in ihrem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird: je eine einstündige Schularbeit.
IT-Seminar:
Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Allgemein bildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Naturwissenschaftliches Seminar:
Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Künstlerisch-kreatives Seminar:
Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Persönlichkeitsbildendes Seminar:
Förderung der Sozialkompetenz, Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz, Psychohygiene im Berufsleben.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
- – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben und die Berufsrealität gewinnen;
- – über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- – sich Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher verhalten können;
- – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Grundsätzlich zwischen dem III. und IV. oder dem IV. und V. Jahrgang im Ausmaß von jeweils vier Wochen in Akkordanz zu den vor dem Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.
Didaktische Grundsätze:
Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten abzuleisten.
Die Schülerinnen und Schüler sind beim Auffinden von geeigneten Praxisstellen zu unterstützen.
Es ist darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikanten- und Praktikantinnenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich, mit den Betrieben, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und im Ausland abgehalten werden. Fremdsprachliche Auslandspraktika sind im Hinblick auf den Erwerb der sprachlichen Kompetenz empfehlenswert. Die Eignung auch ausländischer Praxisstellen ist im Hinblick auf die Bildungs- und Lehraufgaben zu überprüfen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und die Schülerinnen und Schüler dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
D. Fakultatives Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:
Das fakultative Praktikum kann – zusätzlich zum Pflichtpraktikum, jedoch möglichst nicht in denselben Hauptferien – vor Eintritt in den V. Jahrgang in der Dauer von vier Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.
Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, wird ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.
E. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
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