Anlage 1.8
HÖHERE LEHRANSTALT FÜR MODE
I. STUNDENTAFEL1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Wochenstunden | Lehrver-pflichtungs- | ||||||||||
A. Pflichtgegenstände | pflich- | ||||||||||
Jahrgang | Summe | tungs- | |||||||||
I. | II. | III. | IV. | V. | gruppe | ||||||
A.1. | Stammbereich | ||||||||||
1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | |||
2. | Sprache und Kommunikation: | ||||||||||
2.1 Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||||
2.2 Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||||
2.3 Zweite lebende Fremdsprache2 | 0 | 0 | 2 | 2 | 2 | 6 | (I) | ||||
2.4 Kommunikation und Präsentation3 | 0 | 1 | 1 | 0 | 0 | 2 | III | ||||
2.5 Informations- und Officemanagement4 | 3 | 2 | 0 | 0 | 0 | 5 | III | ||||
3. | Human- und Naturwissenschaften: | ||||||||||
3.1 Geschichte und Kultur | 2 | 2 | 0 | 0 | 0 | 4 | III | ||||
3.2 Naturwissenschaften | 2 | 1 | 2 | 2 | 0 | 7 | III | ||||
3.3 Mathematik und angewandte Mathematik | 0 | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | (I) | ||||
4. | Wirtschaft, Politik und Recht: | ||||||||||
4.1 Wirtschaftsgeographie | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | III | ||||
4.2 Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | ||||
4.3 Politische Bildung und Recht | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | 3 | III | ||||
4.4 Rechnungswesen5 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | ||||
4.5 Betriebswirtschaftliche Übungen3 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 2 | I | ||||
5. | Produktentwicklung und Produktion: | ||||||||||
5.1 Designtheorie, Modegeschichte und Trendforschung | 0 | 1 | 1 | 1 | 0 | 3 | III | ||||
5.2 Projekt- und Qualitätsmanagement | 0 | 0 | 1 | 1 | 0 | 2 | I | ||||
5.3 Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement3 | 0 | 2 | 1 | 2 | 0 | 5 | II | ||||
5.4 Textiltechnologie | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III | ||||
5.5 Entwurf- und Modezeichnen3 | 3 | 3 | 0 | 0 | 0 | 6 | III | ||||
5.6 Schnittkonstruktion und Modellgestaltung3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | II | ||||
5.7 Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken3 | 8 | 8 | 4 | 4 | 6 | 30 | IV | ||||
6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |||
Wochenstundenzahl Stammbereich | 36 | 37 | 29 | 30 | 28 | 160 | |||||
Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereiches (A.2.) | 1 | 1 | 8 | 8 | 7 | 25 | |||||
Gesamtwochenstundenzahl | 37 | 38 | 37 | 38 | 35 | 185 | |||||
A.2. | Schulautonomer Erweiterungsbereich3 (Schulautonome Pflichtgegenstände) | ||||||||||
1. | Ausbildungsschwerpunkte:6 | ||||||||||
Mode und Produktionstechniken | |||||||||||
Angewandtes Projektmanagement3 | 0 | 0 | 4 | 4 | 4 | 12 | II | ||||
Projektwerkstätte | 0 | 0 | 3 | 3 | 3 | 9 | IV | ||||
Modedesign und Grafik | |||||||||||
Modegrafik3 | 0 | 0 | 6 | 3 | 3 | 12 | II | ||||
Experimentelles Design | 0 | 0 | 1 | 4 | 4 | 9 | IV | ||||
Modemarketing und Visual Merchandising | |||||||||||
Angewandtes Projektmanagement3 | 0 | 0 | 4 | 4 | 4 | 12 | II | ||||
Projektwerkstätte | 0 | 0 | 3 | 3 | 3 | 9 | IV | ||||
Angewandte Betriebsführung | |||||||||||
Angewandtes Projektmanagement3 | 0 | 0 | 3 | 3 | 3 | 9 | II | ||||
Projektwerkstätte | 0 | 0 | 4 | 4 | 4 | 12 | IV | ||||
Supply Chain Management3 | 0 | 0 | 7 | 7 | 7 | 21 | II | ||||
Modemanagement und Design | |||||||||||
Modemanagement3 | 4 | 4 | 4 | 12 | II | ||||||
Kreativwerkstätte und Planungsatelier | 0 | 0 | 3 | 3 | 3 | 9 | IV | ||||
Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte | 0 | 0 | 7 | 7 | 7 | 21 | |||||
2. | Seminare:7 | 1 | 1 | 1 | 1 | - | 4 | ||||
Fremdsprachenseminar | I | ||||||||||
IT-Seminar | I | ||||||||||
Allgemein bildendes Seminar | III | ||||||||||
Naturwissenschaftliches Seminar | III | ||||||||||
Künstlerisch-kreatives Seminar | IVa | ||||||||||
Persönlichkeitsbildendes Seminar | III | ||||||||||
Fachtheoretisches Seminar | III | ||||||||||
Praxisseminar | IV | ||||||||||
Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich | 1 | 1 | 8 | 8 | 7 | 25 | |||||
B. Pflichtpraktikum 4 Wochen Betriebspraxis zwischen III. und IV. Jahrgang bzw. zwischen IV. und V. Jahrgang. |
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen |
D. Fakultatives Praktikum 4 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in den V. Jahrgang. |
E. Förderunterricht |
__________________________________________
1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
3 Mit Computerunterstützung.
4 Mit computerunterstützter Textverarbeitung.
5 Mit Computerunterstützung und Controlling.
6 Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Gesamtausmaß von 21 Wochenstunden zu führen.
7 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Höhere Lehranstalt für Mode dient im Sinne der §§ 65 und 72 des Schulorganisationsgesetzes unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb höherer Bildung mit besonderer Ausrichtung auf Mode und Textilwirtschaft.
Auf Grundlage des ganzheitlich ausgerichteten Curriculums sind insbesondere Arbeitshaltungen und Denkmethoden sowie Fertigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln, die Schülerinnen und Schüler sowohl zur unmittelbaren Ausübung eines gehobenen Berufes oder einer selbstständigen Tätigkeit in der Wirtschaft, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft, als auch zur Aufnahme eines Studiums befähigen.
Zentrales Qualitätsmerkmal ist, die Schülerinnen und Schüler mit Vertrauen in die eigene Kreativität auszustatten, und sie zu befähigen, im Wirtschaftsleben innovativ tätig zu sein. Insbesondere sollen sich die Schülerinnen und Schüler mit der Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft des nationalen und internationalen Raumes auseinandersetzen. Sie sollen die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung reflektieren können.
Die Säulen des Curriculum bilden die Allgemeinbildung, die wirtschaftliche Bildung und die fachliche Bildung. Der Lehrplan umfasst konkret die Ausbildung in den Bereichen Sprache und Kommunikation, Human- und Naturwissenschaften, Wirtschaft, Politik und Recht, Produktentwicklung und Produktion sowie ein Pflichtpraktikum.
Ziel der Ausbildung ist es, dass die Absolventinnen und Absolventen betriebliche Organisationsabläufe in ihren Zusammenhängen und Abhängigkeiten von der Idee bis zur Vermarktung erfassen und praktisch umsetzen können, vernetzt denken, im Team arbeiten und Führungsaufgaben übernehmen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Methoden und Werkzeuge beherrschen, um Trends aufspüren, erkennen und nützen zu können, sowie die eigene Kreativität entwickeln und innovativ handeln können.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kompetenzen im sprachlichen Bereich und im kundenorientierten Arbeiten, in der Kommunikation und Präsentation unter Nutzung zeitgemäßer Techniken.
Die Absolventinnen und Absolventen sollen in ihren Lebensbereichen
- - mobil,
- - flexibel und
- - kritisch und kritikfähig sein sowie
- - kreativ und innovativ,
- - eigenverantwortlich,
- - sozial und ökologisch engagiert,
- - geschlechtergerecht,
- - selbsttätig und
- - problemlösungsorientiert
- - unter Bereitschaft zur Weiterbildung
- - die Folgen ihres Handelns abschätzend
handeln können.
Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz unter Wahrung der Werte der Demokratie und der Menschenrechte führen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen.
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
- 1. Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zehn Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen.
- 2. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei bis vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
- 3. Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu vier Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
- 4. Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 21 Wochenstunden betragen.
- 5. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
- 6. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 185 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.
IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich
Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Jahrgänge insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.
Wird das Wochenstundenausmaß eines Ausbildungsschwerpunktes mit vorgegebenem Inhalt erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.
Werden an der Schule (in den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.
IIIe. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.
Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen.
Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie z.B. die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten. Das Unterrichtsprinzip Entrepreneurship Education (Erziehung zu Unternehmergeist), welches sich quer durch alle Gegenstände zieht, beinhaltet das Erarbeiten einer speziellen Haltung unternehmerischen Denkens und Handelns sowie eines unternehmerisch ganzheitlichen Verständnisses von Betriebsabläufen. Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung aller Querverbindungen.
Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Gegebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.
Da Geschichte das Ergebnis politischer Entscheidungen und Prozesse ist, ist der Aspekt der politischen Bildung und des Rechtsbegriffes besonders im Unterrichtsgegenstand Geschichte und Kultur, aber auch in allen anderen Unterrichtsgegenständen, als Unterrichtsprinzip besonders zu berücksichtigen. Weiters ist den Entwicklungen und Herausforderungen der Globalisierung in allen geeigneten Gegenständen Beachtung zu schenken.
Im Sinne der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sind die Schülerinnen und Schüler in ihrer Individualität bei der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen. Es ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Bildern und Vorurteilen sowie mit der Relevanz der Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen des Lehren und Lernens zu führen.
Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Besonders am Beginn des Ausbildungsganges sind alle Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen auszuschöpfen, um ein einheitliches Niveau zu erreichen.
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich und für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.
Die Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für alle Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.
Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln. Im Sinne einer ganzheitlichen Orientierung sind fächerverbindende Aspekte und die Ausrichtung auf das allgemeine Bildungsziel in allen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen. Die Koordination zwischen den Lehrerinnen und Lehrern der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist für einen sinnvollen fächerübergreifenden Unterricht notwendig, um den Schülerinnen und Schülern Querverbindungen aufzuzeigen und Vernetzungen zu vermitteln.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.
Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfehlen sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung, die Durchführung von wissenschaftlichen Experimenten und Versuchen, sowie das Verwenden von geeignetem Anschauungsmaterial.
Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist von jeder Schülerin bzw. jedem Schüler mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen. Die Kooperation mit Betrieben ist zu suchen.
Im Rahmen der laufenden Qualitätsinitiative im humanberuflichen Schulwesen ist bei der Unterrichtsgestaltung und Wissensvermittlung auf Aspekte des Qualitätskreislaufes, insbesondere auf Regelkreisdenken und zielorientierte Arbeitsweise besonders Wert zu legen.
Im Sinne der Entrepreneurship Education sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in den verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten. Hierzu eignen sich insbesondere die Betriebswirtschaftlichen Übungen, der Konnex ist jedoch in allen geeigneten Unterrichtsgegenständen herzustellen. Weiters empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten Leistungsträgern aus der Mode und Textilwirtschaft.
Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit und dem Einsatz kooperativer offener Lernformen, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten und kreative Lösungsansätze zu finden.
Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.
Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Dazu eignet sich besonders der Einsatz des Sprachenportfolios. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen in allen Unterrichtsgegenständen; insbesondere aber im Bereich Verkaufsmanagement und Marketing.
Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Jahrgängen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.
In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen.
Zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.
Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.
Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten.
Auslandspraktika sind in Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei va. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.
Die Schülerinnen und Schüler sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantinnen und Praktikanten zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
A.1. Stammbereich
2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION
2.1. Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - die Bedeutung der Sprache in der Gesellschaft und im inter- und intrakulturellen Bereich begreifen;
- - ausgewählte literarische Werke zu Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler lesen und verstehen können;
- - am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben und es mit gestalten können;
- - mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- - sich unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- - sprachliche Kreativität entwickeln;
- - Hilfsmittel für die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck handhaben können;
- - Medien kritisch nutzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachspezifischer Ausdrücke. Grammatische Grundstrukturen.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Mündliche und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Erzählung. Bericht. Lesen und Vortragen. Zusammenfassung. Kreative Kommunikationsformen.
Literatur und Kultur:
Altersgemäße deutschsprachige literarische Werke mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Medien:
Grundlagen und Verwendung der Medien.
II. Jahrgang:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Mündlich und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Diskussion. Grundlagen des Argumentierens. Referat. Vortrag. Präsentation. Exzerpt. Protokoll. Charakterisierung und Beschreibung. Kreative Kommunikationsformen.
Literatur und Kultur:
Altersgemäße deutschsprachige literarische Werke mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Medien:
Kritische Betrachtung der Medien.
III. Jahrgang:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Mündlich und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Diskussion. Referat. Analyse. Argumentieren und Appellieren. Präsentation. Kreative Kommunikationsformen.
Literatur und Kultur:
Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Medien:
Medien als Informationsquellen.
IV. Jahrgang:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Mündlich und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Moderation. Dokumentation. Kommentieren. Rede. Kreative Kommunikationsformen.
Literatur und Kultur:
Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Medien:
Gestalten von und mit Medien.
V. Jahrgang:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Anspruchsvolle mündliche und schriftliche Kommunikationsformen. Analyse. Präsentation. Interpretation. Kritik. Interview. Kreative Kommunikationsformen.
Literatur und Kultur:
Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Medien.
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;
III. und IV. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
2.2. Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozess in der Zielsprache in Alltag und Beruf situations- und niveaugerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Problemlösungsstrategien einsetzen können;
- - einfache Geschäftsfälle mündlich und schriftlich abwickeln können;
- - sowohl in Alltags- als auch Berufssituationen das – nach einem vorgegebenen bzw. selbst gewählten Kriterium – Wesentliche eines in der Zielsprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können;
- - zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein und entsprechende Instrumente (Fremdsprachenportfolio) handhaben können;
- - im Prozess des Fremdsprachenerwerbs wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten des Landes/der Länder, in dem/denen die Zielsprache gesprochen wird, kennen und verstärkt für Gemeinsamkeiten und Unterschiede sensibilisiert sein;
- - ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen in einer globalisierten Welt vertiefen;
- - an der europäischen Integration sowie an der internationalen Verständigung auf Basis der persönlichen Mehrsprachigkeit teilnehmen;
- - das Erlernen einer Fremdsprache als persönliche Bereicherung erfahren;
- - Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene Lebenseinstellung entwickeln;
- - die Fremdsprache in ihren Grundzügen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Sprachen als System erkennen;
- - allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes Denken entwickeln;
- - Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
- - das Niveau des Independent Users B2 erreichen. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können (insbesondere zu branchenbezogenen Inhalten und in entsprechenden berufsrelevanten Situationen) zumindest
- - die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; verstehen im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen;
- - sich spontan und fließend verständigen, sodass ein Gespräch mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachler ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
- - sich zu einem breiten Themenspektrum klar ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Integration der Vorkenntnisse. Themen aus dem persönlichen Umfeld und Situationen des täglichen Lebens. Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
II. Jahrgang:
Themen aus dem sozialen Umfeld.
Die englischsprachige Welt. Kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen. Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
III. Jahrgang:
Themen mit Österreichbezug. Themen aus dem Bereich Mode und Bekleidung. Kulturleben. Aktuelle Themen. Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
IV. Jahrgang:
Themen mit Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kunst, Kultur und Gesellschaft. Themen aus dem Bereich Mode und Bekleidung. Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
V. Jahrgang:
Themen mit Bezug auf politische und sozioökonomische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche. Aktuelle Themen. Fallbeispiele aus dem kreativwirtschaftlichen Bereich.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Schularbeiten:
I. bis III. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;
IV. Jahrgang: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
2.3. Zweite lebende Fremdsprache
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozess in der Zielsprache in Alltag und Beruf situations- und niveaugerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Problemlösungsstrategien einsetzen können;
- - einfache Geschäftsfälle mündlich und schriftlich abwickeln können;
- - sowohl in Alltags- als auch Berufssituationen das – nach einem vorgegebenen bzw. selbst gewählten Kriterium – Wesentliche eines in der Zielsprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können;
- - zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein und entsprechende Instrumente (Fremdsprachenportfolio) handhaben können;
- - im Prozess des Fremdsprachenerwerbs wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten des Landes/der Länder, in dem/denen die Zielsprache gesprochen wird, kennen und verstärkt für Gemeinsamkeiten und Unterschiede sensibilisiert sein;
- - ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen in einer globalisierten Welt vertiefen;
- - an der europäischen Integration sowie an der internationalen Verständigung auf Basis der persönlichen Mehrsprachigkeit teilnehmen;
- - das Erlernen einer Fremdsprache als persönliche Bereicherung erfahren;
- - Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene Lebenseinstellung entwickeln;
- - die Fremdsprache in ihren Grundzügen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Sprachen als System erkennen;
- - allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes Denken entwickeln;
- - Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
- - zumindest das Niveau des Elementary Users A2 erreichen. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
- - Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (zB Informationen zur Person, Familie, Arbeit)
- - sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht
- - mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Einfache Situationen aus dem Alltag.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
IV. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Verschiedene Situationen aus dem sozialen und beruflichen Umfeld.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
V. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Themen aus dem Bereich Mode, berufsspezifische und aktuelle Themen.
Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Aktuelle Themen. Komplexe Situationen im Alltag.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Schularbeiten:
III. und IV. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
2.4. Kommunikation und Präsentation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - Reden und Präsentationen für konkrete Zielgruppen aufbauen und strukturieren können;
- - die geeigneten Medien kompetent auswählen und einsetzen können;
- - verbale und nonverbale Kommunikation verstehen und situationsgerecht als Ausdrucksmittel einsetzen können;
- - Interventionstechniken kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Grundlagen der Kommunikation:
Verbale und nonverbale Kommunikation. Stimm- und Atemtechnik. Sprech- und Redetechnik.
Vorbereitung eines Gesprächs:
Strukturierung. Argumentation. Gesprächs- und Fragetechniken.
Grundlagen der Präsentation:
Arten. Planung. Aufbau. Zielgruppenanalyse. Aufbereitung der Präsentationsinhalte (Struktur, Visualisierung). Einsatz adäquater Medien. Time Management. Übungssituation.
III. Jahrgang:
Rolle der Präsentatorin bzw. des Präsentators:
Persönliche Wirkung. Selbstbild/Fremdbild. Standardsprache und körpersprachliche Signale. Einstieg und Abschluss. Selbstpräsentation (zB Bewerbung). Moderation
Gesprächsführung:
Verkaufs- und Beschwerdegespräch. Feedback geben und annehmen
Übungen anhand komplexer Präsentationsprojekte.
2.5. Informations- und Officemanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - den Aufbau von Informationsverarbeitungssystemen und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien verstehen;
- - ein aktuelles Betriebssystem verwenden können;
- - Standardsoftware aus den Bereichen Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation und Bildbearbeitung zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen können;
- - Grundstrukturen von Datenbanken kennen;
- - auf elektronischem Weg Informationen beschaffen, analysieren und verarbeiten können;
- - selbstständig Schriftstücke zielgruppengerecht, formal und sprachlich richtig unter Nutzung der gängigen Eingabemethoden erstellen und gestalten können;
- - die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können;
- - über die Möglichkeiten der digitalen Bildbearbeitung Bescheid wissen;
- - die Grundlagen der Websitegestaltung kennen und anwenden können;
- - über Kenntnisse der Datensicherung und Datensicherheit verfügen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundlagen der Informationstechnologie:
Aufbau eines Computers.
Grundlegende Funktionen eines aktuellen Betriebssystems.
Aktuelle Eingabemöglichkeiten.
Standardsoftware:
Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Verknüpfung von Programmen (zB Serienbrief)
Textgestaltung:
Richtlinien (Normen) der Texterstellung.
Selbstständige Formatierung und Gestaltung privater sowie inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.
Informationsanalyse:
Informationsrecherche und -prüfung. Analyse. Verdichtung von Informationen.
II. Jahrgang:
Standardsoftware:
Präsentationsprogramm. Datenbankanwendungen. Einführung in ein Desktop-Publishing Programm.
Textgestaltung:
Erstellen und Gestalten betrieblicher Schriftstücke und umfassender Dokumente.
Büro- und Kommunikationsmittel:
Aufgaben- und Terminverwaltung.
Rechtliche Bestimmungen:
Urheberrecht. Datenschutz. Signatur.
Datensicherung und Datensicherheit:
Maßnahmen.
Bildbearbeitung:
Einführung in ein Grafikprogramm.
Theoretische Grundlagen und praktische Anwendung der Bildbearbeitung.
Online Inhalte:
Grundlagen der Websitegestaltung.
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang.: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
3. HUMAN- UND NATURWISSENSCHAFTEN
3.1. Geschichte und Kultur
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- - sich Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und diese auswerten können;
- - aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
- - über grundlegende kulturpolitische Kenntnisse verfügen, um Bekleidung in ihrer historischen Entwicklung zu verstehen;
- - Veränderungen der Lebenssituation und der Geschlechterrollen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung kennen und kritisch beurteilen können;
- - zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung befähigt sein;
- - Veränderungen der Lebenssituationen und der Geschlechterrollen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung kennen und kritisch beurteilen können;
- - die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung befähigt sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn der Neuzeit.
Frühe Neuzeit:
Erfindungen und Entdeckungen – Bedingungen und Auswirkungen.
Aufeinanderprallen unterschiedlicher Kulturen. Frühkapitalismus. Renaissance. Humanismus. Reformation und Gegenreformation. Soziale Unruhen.
Absolutismus und Aufklärung:
Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen. Kunst (Barock und Rokoko). Lebenskultur. Gesellschaft. Aufgeklärter Absolutismus (Schwerpunkt Österreich). Aufklärung als geistige Grundlage von Revolutionen und als wichtiges Fundament des modernen Europas (zB Entstehung der USA, Französische Revolution, bürgerliche Revolution in England). Napoleon und die Neuordnung Europas.
Wichtige Strömungen und Entwicklungen im 19. Jahrhundert:
Nationalismus und nationale Einigungsbestrebungen; Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Fragen (Arbeiterbewegung, Sozialismus, Kommunismus und die christliche Soziallehre). Entstehung politischer Parteien. Emanzipationsbestrebungen der Frau. Wissenschaftliche und technische Neuerungen. Österreich im 19. Jahrhundert. Imperialismus und Europäisierung der Welt. Der Übergang zum 20. Jahrhundert. Europa vor dem Ersten Weltkrieg. Erster Weltkrieg und seine Folgen.
Aktuelle Geschehnisse.
II. Jahrgang:
Nachkriegsordnung:
Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg. Österreich in der Ersten Republik. Antisemitismus und Faschismus in Österreich. Totalitäre Ideologien und Systeme (in Europa und weltweit). Krise der Demokratien.
Die Zwischenkriegszeit:
Kunst und Kultur. Gesellschaft. Wirtschaft. Politik. Nationalsozialismus und Holocaust. Widerstand und Verfolgung.
Zweiter Weltkrieg und Nachkriegsordnung:
Die UNO. Die Zweite Republik. Zeitalter des Pluralismus. Der Kalte Krieg und seine Schauplätze. Entwicklung der politischen Systeme in Osteuropa. Globalisierung. Europäische Integration. Entwicklung der Menschenrechte. Wahlrecht. Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.
Aktuelle Geschehnisse.
3.2. Naturwissenschaften
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - naturwissenschafttliche Denk- und Arbeitsweisen kennen und verstehen,
- - zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können und für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen sein;
- - jene chemischen und physikalischen Sachverhalte, Arbeitsmethoden und Phänomene kennen, deren Kenntnis und Verständnis für den privaten und beruflichen sowie den Umweltbereich notwendig sind;
- - Vorgänge und Erscheinungen in Natur und Technik mittels physikalischer Gesetze verstehen und beschreiben können;
- - gesundheitliche, ökonomische und ökologische Faktoren bei der Nutzung und Entsorgung von Chemikalien in Beruf und Alltag verantwortungsbewusst berücksichtigen können;
- - den chemischen Aufbau, die Eigenschaften und Behandlungsmöglichkeiten von Textilfasern kennen und dieses Wissen im Arbeitsbereich anwenden können;
- - jene biologischen und ökologischen Sachverhalte, Arbeitsmethoden und Phänomene kennen, deren Kenntnis zum Verständnis der belebten und unbelebten Umwelt sowie der Beziehungen und Abhängigkeiten der verschiedenen Systemteile notwendig sind;
- - grundlegende Kenntnisse über den menschlichen Körper besitzen;
- - die Bedeutung der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit für das Wohlergehen verstehen und Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen können;
- - bedeutende ergonomische Zusammenhänge erkennen;
- - Erste Hilfe leisten können und sich bei Unfällen am Arbeitsplatz richtig verhalten können;
- - das vermittelte Wissen fächerübergreifend einsetzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Allgemeine und anorganische Chemie:
Aufbau der Materie (Atome; Periodensystem; Formelsprache). Chemische Bindungen. Chemische Reaktionsarten (Oxidation, Reduktion). Säuren und Basen. Kohlenhydrate. Zellulose.
Chemiefasern aus anorganischen Stoffen.
Organische Chemie:
Kohlenwasserstoffe und Kohlenwasserstoffderivate (Erdöl, Erdgas, Kohle). Reaktionstypen der organischen Chemie. Synthetische Chemiefasern (zB Plastomere, Elastomere, Duromere). Elemente (zB Luft, Wasser).
Alkohole und ihre Oxidationsprodukte.
Proteine:
Eiweißfasern (Wolle, Seide).
II. Jahrgang:
Synthetische Chemiefasern. Fette. Seifen. Waschmittel. Chemiefasern aus natürlichen Polymeren (zB Viskose, Modal, Cupro, Acetat, Lyocell). Chemiefasern aus anorganischen Stoffen.
Farbstoffe.
Oberflächentechniken.
III. Jahrgang:
Mechanik:
Bewegungsgrößen der Translation und Rotation. Newtonsche Grundgesetze. Erhaltungssätze von Energie. Impuls und Drehimpuls. Arbeit und Leistung. Druck. Strömungen.
Wärme und Energie:
Thermische Bewegung und Temperatur. Temperaturmessgeräte. Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften. Wärmeübertragung. Wärme und Arbeit. Energieumwandlung in Natur und Technik. Bionik. Umweltbelastung.
Optik:
Elektromagnetisches Spektrum. Geometrische Optik. Spiegel und Linsen. Farbenlehre.
Elektrizität:
Elektrische Ladungen und ihre Wirkungen aufeinander. Leiter. Nichtleiter. Halbleiter. Kenngrößen des elektrischen Stromes. Elektrizität in Haushalt und Industrie. Gefahren des elektrischen Stromes.
Akustik. (Lärm und Lärmschutz)
Radioaktivität und Strahlenschutz:
Atomkraft und Kernenergie.
IV. Jahrgang:
Somatologie:
Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme. Entwicklung des Menschen. Sexualität. Ontogenese des Kindes. Immunsystem. Hormonsystem. Körperbewusstsein – gesunde Ernährung und gesunder Lebensstil/Bewegungsschule. Zivilisationskrankheiten. Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik. Erste Hilfe.
Mikrobiologie:
Krankheitserreger (Viren, Bakterien, Pilze). Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und Allergien.
Genetik:
Mendelsche Regeln. Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten. Mutation und Modifikation. Humangenetik. Gentechnologie. Gentransfer. Eugenik.
Ökologie:
Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht und seine Beeinflussung durch den Menschen. Humanökologie (Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz).
Aktuelle Entwicklungen in den Naturwissenschaften.
3.3. Mathematik und angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - die grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen kennen;
- - selbstständig logisch denken und mathematische Methoden anwenden können;
- - sprachlich formulierte Probleme in mathematische Symbole umsetzen können;
- - Schritt-für-Schritt-Analysen durchführen können und selbstständig Lösungswege finden;
- - allgemeine Rechenverfahren anwenden können;
- - mit modernen Technologien praxisbezogene Beispiele aus verschiedenen Bereichen numerisch lösen und grafisch darstellen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Aussagen und Mengen. Zahlenmengen. Rechengesetze für Grundrechnungsarten und für Potenzen. Rechnen mit Termen. Gleichungen und Ungleichungen. Lineare Funktionen. Elementare Geometrie.
III. Jahrgang:
Rechengesetze für Potenzen mit rationalen Exponenten. Potenz- und Wurzelfunktionen, dazugehörige Gleichungen. Exponential- und Logarithmusfunktionen, dazugehörige Gleichungen. Untersuchung von Wachstumsprozessen in Wirtschaft und Natur. Winkelfunktionen und Dreiecksberechnungen. Berechnung von Oberfläche und Volumen (Raum- und Materialbedarf).
IV. Jahrgang:
Folgen und Reihen. Differentialrechnung. Kosten- und Preistheorie. Extremwertprobleme. Anwendungsbeispiele aus Wirtschaft und Naturwissenschaft unter Einsatz moderner Technologien. Zinseszins. Renten. Schuldtilgung. Kredite. Leasing.
V. Jahrgang:
Integralrechnung. Statistik. Wahrscheinlichkeitsrechnung. Trendberechnungen in Wirtschaft und Naturwissenschaft. Anwendungsbeispiele aus Wirtschaft und Naturwissenschaft.
Schularbeiten:
II. und III. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;
IV. und V. Jahrgang: je zwei ein- bis zweistündige Schularbeiten.
4. WIRTSCHAFT, POLITIK UND RECHT
4.1. Wirtschaftsgeographie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - über topografische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
- - die zur Untersuchung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
- - wirtschaftsgeografische Kenntnisse aktiv umsetzen können;
- - die Natur- und Humanfaktoren auf der Welt erklären und ihre Vernetzung in Wirtschafts- und Ökosystemen unter besonderer Berücksichtigung der Textilwirtschaft erläutern können;
- - die Ressourcen der Erde und deren Nutzungspotentiale kennen und die ganzheitlichen Zusammenhänge der Nutzungsansprüche und deren Auswirkungen erläutern können;
- - über die Vielfalt der Kulturen Bescheid wissen, globale Zusammenhänge erkennen können und über Verständnis für entwicklungspolitische Fragen verfügen;
- - befähigt sein, nachhaltig an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes mitzuwirken.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Orientierung im Raum.
Physiogeografie:
Klima- und Vegetationsräume. Endogene und exogene Prozesse und deren Formenschatz.
Humangeografie:
Demografische Strukturen und Prozesse. Urbanisierung im globalen Vergleich.
Ressourcen:
Verteilung. Nutzungspotentiale und -konflikte.
Wirtschaftsräume:
Wirtschaftsgeografische Begriffe und Zusammenhänge. Wirtschaftsstrukturen und -prozesse. Wirtschaftsregionen im ausgewählten Vergleich unter besonderer Berücksichtigung der EU. Globalisierung und Regionalisierung. Integrations- und Desintegrationsprozesse.
4.2. Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - wirtschaftliche Grundbegriffe verstehen;
- - betriebswirtschaftliche Zusammenhänge erfassen können;
- - die Bedeutung der Unternehmens- und Mitarbeiterführung erläutern können;
- - Kenntnis von Leistungen der Handels- und Dienstleistungsbetriebe haben;
- - die für den betriebswirtschaftlichen Zusammenhang relevanten rechtlichen Grundlagen kennen und die wesentlichen Bestimmungen anwenden können;
- - Unterschiede in den Finanzierungsformen begreifen und Investitionsentscheidungen vorbereiten und beurteilen können;
- - relevante Fragestellungen hinsichtlich der Gründung eines Unternehmens beantworten können und diese in einem Businessplan umsetzen können;
- - unter Einbeziehung der im Gegenstand Informations- und Officemanagement gelernten Inhalte die für das Wirtschaftsleben relevanten Schriftstücke erstellen können;
- - Ziele, Aufgaben und Probleme im Modemarketing sach- und zielorientiert beurteilen und Entscheidungen ergebnisorientiert treffen können;
- - die Gestaltungsmöglichkeiten des Verkaufsmanagements kennen und praxisgerecht anwenden können;
- - in betriebswirtschaftlichen Situationen angemessen kommunizieren können;
- - Instrumente zur Steuerung und Kontrolle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verkaufsmanagement kennen;
- - betriebliche Abläufe verstehen, sowie flexibel auf Marktveränderungen reagieren können;
- - über die soziale und ökologische Verantwortung von Unternehmen als wichtige Managementaufgabe Bescheid wissen;
- - aktuelle wirtschaftliche Medienberichte beurteilen und kritisch dazu Stellung nehmen können;
- - Inhalte fachtheoretischer und fachpraktischer Gegenstände mit branchenbezogener Software aufbereiten können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Kaufvertrag:
Rechtsgrundlagen. Bestandteile. Form. Abwicklung. Zahlungsverkehr. Vertragswidrige Erfüllung. Konsumentenschutz. E-Commerce.
Grundlagen der Wirtschaft:
Markt. Angebot und Nachfrage.
Leistungserstellung:
Produktion von Waren und Dienstleistungen. Produktionsfaktoren. Wirtschaftlichkeit. Rentabilität. Produktivität.
Aktuelle Medienberichte.
II. Jahrgang:
Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung:
Firma. Vollmachten. Firmenbuch. Rechtsformen.
Personalwesen:
Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretungen. Arbeitsverträge und Dienstverhältnisse. Kollektivvertrag. Schriftverkehr.
Arten von Betrieben:
Überblick über Handel. Transport. Versicherung. Kreditinstitute. Produktionsbetriebe. Wertpapiere und Börse.
Gewerbe:
Gewerbeordnung. Einteilung der Gewerbe. Gewerbebehörden und Verfahren.
Aktuelle Medienberichte.
III. Jahrgang:
Einsatz einer branchenbezogenen integrierten Software zur Auftragsbearbeitung.
Marketing:
Grundlagen. Terminologie. Aufgaben und Funktionen des Marketings.
Strategisches Modemarketing:
Strukturen und Entwicklungen. Marketingkonzeption.
Operatives Modemarketing:
Modemarketing-Mix (Design- und Kollektionspolitik, Kommunikationspolitik, Kontrahierungspolitik, Distributionspolitik).
Kaufentscheidungsprozess:
Zielgruppenmodelle (Modegrad, Anspruchsniveau, Tragegewohnheiten, Markenbewusstsein, Kaufanlässen, Kaufstättenpräferenzen, Qualitätsansprüche).
Projekt(e) zu Themen des III. Jahrganges.
IV. Jahrgang:
Verkaufsmanagement.
Verkaufskonzept. Verkaufsstrategie. Absatzkonzept. Verkaufscontrolling.
Kundenmanagement:
Akquisition. Beratung. Zufriedenheit. Bindung. CRM. Key Account Management. Vergütungssysteme. Motivationssysteme. Verkaufshilfen. Erkennung von Kundentypen und angemessene Vorgehensweise. Gesprächsführung und Verhandlung. Einwand- und Abschlusstechnik. Reklamationsbehandlung. Call Center - Einsatz. Interkulturelle Aspekte in Verkaufsgesprächen.
Vertriebscontrolling:
Analyse der Kundenzufriedenheit. Portfolio-Analyse. Kennzahlen. Balanced Scorecard. Benchmarking.
Aktuelle Medienberichte.
Projekt(e) zu Themen des III. und IV. Jahrgangs.
V. Jahrgang:
Finanzierung und Investition:
Arten. Sonderformen. Investitionsentscheidungen. Investitionsrechnungen. Kennzahlen.
Außenhandel:
Zahlungsarten. Risikoabsicherung. Incoterms. Zölle.
Mitarbeiterführung:
Führungsstile. Personalbedarfsplanung. Personalauswahl. Personalentwicklung. Mitarbeitermotivation.
Unternehmensführung:
Managementkonzeptionen. Soziale Verantwortung (Corporate Social Responsibility).
Gender Mainstreaming im Betrieb.
Volkswirtschaft:
Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.
Wirtschaftspolitik im europäischen Wirtschaftsraum.
Aktuelle Medienberichte.
Projekt(e) zu Themen des IV. und V. Jahrgangs.
4.3. Politische Bildung und Recht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - die wichtigsten Grundzügen des politischen und rechtlichen Systems Österreichs kennen;
- - die Grundstrukturen der Europäischen Union kennen;
- - anhand von ausgewählten Fallbeispielen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge kritisch beurteilen können;
- - die für ihr Privat- und Berufsleben wichtigsten Rechtsvorschriften kennen und über die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
- - andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
- - politische, rechtliche, wirtschaftliche und soziokulturelle Prozesse in ihrem gemeinsamen Kontext begreifen können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Staat:
Grundsätzliche Definitionen politischer und rechtlicher Begrifflichkeiten. Staatselemente. Aufgaben des Staates. Staats- und Regierungsformen.
Österreichische Bundesverfassung:
Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschen- und Grundrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder. Verwaltung (Bundes- und Landesverwaltung, Selbstverwaltung). Politische Willensbildung. Interessenvertretungen und Sozialpartnerschaft. Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen.
Österreich und Europa:
Österreich als Mitgliedsland. EU - Organe und deren Kompetenzen.
Völkerrecht:
Globalisierung. Internationale Organisationen. Konflikte und Friedenssicherung.
Rechtsstruktur:
Zugang zu Recht. Gerichtsbarkeit.
Privatrecht:
Ausgewählte Aspekte aus Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuld-, Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.
Arbeits- und Sozialrecht:
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht. Sozialversicherung. Vergleich mit ausgewählten internationalen Bestimmungen des Strafrechts.
Grundlagen des Exekutions- bzw. Insolvenzverfahrens.
4.4. Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- - praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen können;
- - über grundlegende Kenntnisse hinsichtlich Steuern und Abgaben verfügen;
- - die Finanzbuchführung und Kostenrechnung in einem Klein- und Mittelbetrieb aufbauen können;
- - selbstständig Informationen der Betriebsstatistik verwerten können;
- - die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
- - die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen praxisgerecht anwenden können;
- - die wirtschaftlichen Rechenverfahren unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben und die Personalverrechnung durchführen können;
- - Aufgaben der Finanzbuchführung, Kostenrechnung und Personalverrechnung mit Hilfe von Standardsoftware lösen und die Ergebnisse beurteilen können;
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundlagen des Rechnungswesens.
Kostenrechnung:
Kostenrechnungssysteme im Überblick. Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen. Voll- und Teilkostenrechnung. Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung. Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.
Einsatz entsprechender Software.
II. Jahrgang:
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Rechtliche Bestimmungen. Belege und Belegwesen. Laufende Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.
Umsatzsteuer:
System und gesetzliche Bestimmungen. Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.
Personalverrechnung:
Abrechnung laufender Bezüge. Zulagen. Zuschläge. Aufwandsentschädigungen. Sonderzahlungen.
Kostenrechnung und Personalverrechnung mit entsprechender Standardsoftware.
III. Jahrgang:
System der doppelten Buchführung:
Bilanz. Bilanzzerlegung. Konteneröffnung. Verbuchung. Kontenabschluss. Kontenrahmen und Kontenplan. Bilanz und Erfolgsrechnung. Veränderungen der Bilanz. Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen mit Umsatzsteuer (inkl. Verbuchung von Löhnen und Gehältern, Ermittlung und Verbuchung von Lohnnebenkosten) auf Grund von Belegen.
Organisation:
Buchführungsvorschriften. Bücher der doppelten Buchführung.
IV. Jahrgang:
Finanzbuchführung (inkl. Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monats- und Jahresabschluss) mit entsprechender Standardsoftware.
Waren und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:
Abrechnung von Valuten und Devisen. Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.
Jahresabschluss:
Saldenbilanz. Grundzüge der Waren- und Materialbewertung. Anlagenabschreibung. Steuerliche Investitionsbegünstigungen.
V. Jahrgang:
Jahresabschluss:
Rechnungsabgrenzung. Rückstellungen. Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten. Jahresabschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Bilanz:
Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges. Analyse des Jahresabschlusses. Kennzahlen. Betriebsstatistik.
Steuern und Abgaben:
Einteilung. Steuerermittlung. Steuerentrichtung.
Schularbeiten:
I. bis IV. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
4.5. Betriebswirtschaftliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - betriebswirtschaftliche Zielstrategien entwerfen und verfolgen können;
- - organisatorische Strukturen und Arbeitsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang erkennen und den spezifischen Aufgabenstellungen anpassen können;
- - ihre persönlichen Erfahrungen und ihre in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können;
- - Verantwortung für eigene Arbeiten übernehmen sowie Eigenständigkeit, Flexibilität und Kreativität entwickeln und vernetzt anwenden können;
- - Teamfähigkeit erlangen;
- - Kommunikationstechniken situationsspezifisch beurteilen und anwenden können;
- - zeitgemäße Kommunikationstechnologien situationsgerecht einsetzen können;
- - Konfliktsituationen erkennen und bewältigen können;
- - das Berufsbild der Projektmanagerin und des Projektmanagers kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Arbeiten in der Übungsfirma in verschiedenen Funktionen unter Einsatz der in der Praxis verwendeten aktuellen Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien. Angewandtes Projekt- und/oder Qualitätsmanagement anhand von ausgewählten Beispielen. Angewandte Unternehmensorganisation anhand von ausgewählten Beispielen. Techniken und Arten der Kommunikation und Präsentation und Kommunikationsmanagement anhand von praxisorientierten Aufgabenstellungen. Kreativitätstechniken in den unterschiedlichen Phasen des Prozessmanagements. Entwicklung absatzorientierter Lösungsansätze. Teammanagement und Gruppenführung. Time Management. Kalkulation und Abrechnung. Planung und Durchführung konkreter Projekte. Case support.
5. PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION
5.1. Designtheorie, Modegeschichte und Trendforschung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - den Begriff Design ganzheitlich definieren können;
- - über grundlegendes Wissen über den historischen Hintergrund von Design verfügen;
- - Arbeitsstrukturen trendprägender Designerinnen und Designer verstehen und auf eigene Ideen übertragen können;
- - die theoretische Grundlagen mit anderen Bereichen, insbesondere Entwurf- und Modezeichnen, Schnittkonstruktion und Fertigungsverfahren vernetzen können;
- - einen Überblick über die Geschichte des Kostüms und die Entwicklung der Mode haben;
- - zu einer kritischen Auseinandersetzung mit Schönheitsidealen und Modetrends, vor allem im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Geschlechterbildern, fähig sein;
- - die Charakteristik einer Epoche in aktuellen Modetrends wiedererkennen können;
- - die historische Entwicklung als Grundlage für die Trendforschung erkennen;
- - Basiswissen über gesellschaftliche Strukturen haben und dieses für die Trendforschung anwenden können;
- - die Verbindung von Theorie und Praxis in der Trendforschung herstellen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Grundlagen der Designtheorie. Designgrundsätze – Form, Material, Funktion und Gestaltung. Designgeschichte. Arbeitsstrukturen prägender bzw. aktueller Designerinnen und Designer.
III. Jahrgang:
Kostümkunde. Epochencharakteristiken. Re-design. Retrodesign. Modegeschichte. Modeentwicklung. Moderhythmus. Wahrnehmungstheorie – visuelle, auditive, kinästhetische und haptische Bereiche. Passive und aktive Wahrnehmung. Praktische Aufbereitung für Trends. Trendwahrnehmung.
IV. Jahrgang:
Gesellschaftsstrukturen aus soziologischer Sicht. Grundlagen der allgemeinen Trendforschung. Exemplarische Trendanalysen. Trendforschungsbereiche.
5.2. Projekt- und Qualitätsmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - einen Projektaufbau analysieren und bewerten können;
- - über die Rollen im Projekt Bescheid wissen;
- - den Ablauf eines Projektes kennen und anwenden können;
- - über projektbegleitende Erfolgsfaktoren und Arbeitshilfen Bescheid wissen;
- - in selbst organisierter Teamarbeit übergreifende Projekte vernetzt mit den Gegenständen Betriebswirtschaftliche Übungen und/oder Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken ausführen können;
- - die verschiedenen Qualitätsbegriffe unterscheiden und beschreiben können;
- - die Methoden des Qualitätsmanagements kennen;
- - die Auswirkungen des Qualitätsmanagements auf betriebliche sowie überbetriebliche Strukturen und Abläufe kennen und beurteilen können;
- - die operativen Methoden des Qualitätsmanagements kennen und kostenbewusst anwenden können – vernetzt mit den Gegenständen Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken und Betriebswirtschaftliche Übungen;
- - über Normenreihen, das QM- Handbuch und Audits Bescheid wissen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Projektmanagement:
Definition. Aufbau und Rollen:
Projektstart, -planung, -steuerung und -durchführung. Projektabschluss. Projektbegleitende Erfolgsfaktoren. Arbeitshilfen für Projekte. Fachspezifische Software. Fächerübergreifende Projekte (in Kombination mit dem Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaftliche Übungen bzw. dem Bereich Produktentwicklung und Produktion).
IV. Jahrgang:
Qualitätsmanagement:
Qualitätsbegriffe. Normenreihen. QM-Systeme. Quality Awards. Qualitätsplanung. Qualitätssteuerung. Qualitätskontrolle. Qualitätsprozesse (inner-, zwischen und außerbetrieblich) Dokumentation im Qualitätswesen. (QM ‑ Handbuch, Verfahrens- Arbeits- und Prüfanweisungen) (in Kombination mit dem Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaftliche Übungen bzw. dem Bereich Produktentwicklung und Produktion).
5.3. Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - Einblick in die vernetzten Zusammenhänge der betrieblichen Aufgaben und Tätigkeiten der Textilwirtschaft haben;
- - unterschiedliche Methoden zur Prozessdatenerfassung und des Prozessdatenmanagements anwenden können;
- - Grundlagen der Methodenlehre des Arbeitsstudiums kennen;
- - die Zusammenhänge von Arbeitsgestaltung und wirtschaftlicher Betriebsführung kennen;
- - die systematische Vorgangsweise im Rahmen der Prozessgestaltung und des Prozessmanagements kennen und in der wirtschaftlichen Praxis anwenden können;
- - Arbeitsvorbereitung computerunterstützt durchführen können und die dafür erforderlichen Arbeitspapiere erstellen können;
- - die in den einschlägigen Gegenständen erworbenen Kenntnisse verknüpfen können und für den Erwerb des REFA Grundscheins nutzen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Organisation der Arbeit. Prozesse in Unternehmen. Arbeitssystem. Grundlagen der Prozessgestaltung. Planungssystematik von Prozessen. Gestaltung menschengerechter Arbeit. Arbeitssicherheit. Belastung und Beanspruchung. Ergonomie. Computerunterstütztes Erstellen der erforderlichen Arbeitsunterlagen im Rahmen der Arbeitsvorbereitung (Arbeitsplanung, Arbeitsoptimierung. Arbeitsplatzgestaltung).
III. Jahrgang:
Prozessanalyse. Prozesssynthese. Überblick über die Prozessdatenermittlung. Prozessdatenermittlung durch Zeitaufnahme und MTM-Verfahren. Prozesszeiten. Gruppen- und Mehrstellenarbeit.
IV. Jahrgang:
Verteilzeit – computerunterstützt.
Materialflussgestaltung. Arbeitspädagogik und Qualifizierung.
5.4. Textiltechnologie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - über ganzheitliche Wahrnehmungen im textilen Bereich verfügen und diese zielorientiert anwenden können;
- - textile Flächen nach Rohstoffen analysieren, zuordnen und beurteilen können;
- - aktuelle Technologien der textilen Flächengestaltung und Veredelungsmaßnahmen verstehen, erklären und zuordnen können;
- - Kenntnisse über die Eigenschaften, Pflege und Funktionalität von Textilien haben;
- - umwelttechnologische und ökonomische Überlegungen vernetzen und selbstständig einordnen und beurteilen können;
- - textiltechnologische Kenntnisse auf vielfältige Bereiche der textilen Produktentwicklung übertragen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Fasern:
Eigenschaften. Ökologische Fragen der Produktion von Naturfasern. Pflege und Funktionalität der Naturfasern.
Textilkennzeichnung und Pflegekennzeichnung. Grundbindungen.
Anlegen einer Material- und Stoffsammlung.
II. Jahrgang:
Spezialfasern. High-Tech-Fasern.
Spinnverfahren (Überblick). Garne – Zwirne - Effektzwirne. Stoff- und Materialanalysen.
III. Jahrgang:
Textile Flächen – Faden-, Faserverbundstoffe und Kombinationen. Flächenschichtstoffe. Bindungslehre. Stoff- und Materialanalysen.
IV. Jahrgang:
Textile Flächen – Maschenwaren, durchbrochene textile Flächen. Ökologie in der textilen Kette. Schadstoffe in Textilien. Stoff- und Materialanalysen. Gesundheitsgefährdung der Arbeiterinnen und Arbeiter. Schutzvorrichtungen.
V. Jahrgang:
Textilveredelung:
Rohstofftypische Veredlung. Farbgebung – Färben – Drucken. Nassappreturen. Trockenappreturen. Vorbehandlung des Untergrundes (Textilien, Leder).
Entsorgung und Recycling. Umweltproblematik. aktuelle Textilentwicklungen.
5.5. Entwurf- und Modezeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - die menschliche Figur proportional skizzieren bzw. darstellen können;
- - Darstellungstechniken beherrschen und adäquat einsetzen können;
- - Inspirationsthemen erfassen und analysieren können;
- - kreative und innovative Designlösungen entwickeln können;
- - Modell bzw. Entwurf in technische Zeichnungen umsetzen können;
- - facheinschlägige Software einsetzen können;
- - Trend, Anmutung und Stil erfassen und in den Entwurf einbringen können;
- - Kenntnisse der Farbtheorien auf den Bekleidungssektor gezielt einsetzen können;
- - Farbkonzepte erstellen können;
- - Grundlagen der Kollektionsplanung kennen und (computerunterstützt) umsetzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Proportionslehre. Bekleidungsgrundformen. Natur- und Detailstudien. Figurales Zeichnen. Mal- und Zeichentechniken. Spezielle Mal- und Zeichentechniken. Entwurfsarbeiten. Technische Zeichnung. Inspirationscollagen. Farbenlehre.
CAD:
Grundlagen. Anwendungen.
II. Jahrgang:
Designentwicklungen. Stil- und Trendstudien. Farb- und Inspirationskonzepte. Darstellungstechniken. Modellbeschreibung. Präsentationszeichnungen. Bewegungslehre. Bewegungsstudien. Zielgruppenanalyse. Kollektionsentwicklungen. Auftrags- und kundenorientierte Kollektionskonzepte.
CAD:
Technische Zeichnung. Vertiefende Anwendungen.
5.6. Schnittkonstruktion und Modellgestaltung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - Schnitterstellung und -gestaltung für unterschiedliche Bekleidungsstücke durchführen können;
- - zwei- und dreidimensionales Denken als Basis für die Schnitterstellung nutzen und praktisch anwenden können;
- - Maß nehmen können;
- - Grundschnitte konstruieren können;
- - Verständnis für Linienführung und Proportionen bei der Gestaltung von Modellen haben;
- - über Größensätze und Schnittlagenbilder Bescheid wissen;
- - CAD unterstützt konstruieren und gradieren können;
- - innovative und kreative Schnittlösungen entwickeln können;
- - Modellbilder und technische Zeichnung analysieren und schnitttechnisch übertragen können;
- - die Fachsprache beherrschen;
- - das Wissen fächerübergreifend mit Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken sowie Entwurf- und Modezeichnen anwenden können;
- - fachspezifische Anwendersoftware nutzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Maß nehmen. Maßtabellen. Körpermaße. Proportionslinien.
Grundschnitte für verschiedene Produktsparten mit entsprechenden Detailschnitten. Schnittentwicklungen.
CAD-Grundfunktionen und Anwendungen.
II. Jahrgang:
Weitere Grundschnitte für verschiedene Produktsparten mit entsprechenden Detailschnitten. Schnittentwicklung vom Grundschnitt zum Modellschnitt. Standardnahtführungen.
CAD:
Gradieren. Erweiterte Grundfunktionen und Anwendungen.
III. Jahrgang:
Modellschnitte. Drapierungen. Raffungen. Schnittentwicklungen in DOB und/oder HAKA.
CAD:
Gradieren. Modellschnitte. Modifizieren von Grundschnitten. Erweiterte Anwendungen.
IV. Jahrgang:
Auftragsbezogene Modellschnitte. Schnittentwicklungen in DOB und/oder HAKA. Ärmelanlagen.
CAD:
Gradieren. Modellschnitte. Schnittlagenbilder.
V. Jahrgang:
Modellschnitte. Komplexe Schnittlösungen. Asymmetrie. Selbstständige Problemlösungen.
Unterstützung mit CAD.
Schularbeiten:
I. bis IV. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: je zwei dreistündige Schularbeiten.
5.7. Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - Eigenkreationen, Modelle und/oder Serien nach aktuellen, rationellen Verfahren für DOB und/oder HAKA vorbereiten und fertigen können;
- - Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst anwenden können;
- - die Produktionspapiere unter Einbeziehung von Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement erstellen können;
- - Betriebsmittel und Geräte material- und modellgerecht einsetzen und unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien handhaben können;
- - über technisches Fachwissen verfügen und die Fachsprache einsetzen können;
- - die in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf praxisorientierte Aufgaben anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Basis und Methodentraining für Hand-, Maschinnähen und Bügeln. Werkstücke in entsprechenden Verarbeitungstechniken aus einfach zu verarbeitenden Materialien. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Technologie der Bekleidungsmaschinen. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Sicherheitsstandards. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).
II. Jahrgang:
Werkstücke aus verschiedenen Materialien in anspruchsvolleren Verarbeitungstechniken. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Technologie der Bekleidungsmaschinen. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).
III. Jahrgang:
Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien. Zeitgemäße Fertigungsverfahren. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).
IV. Jahrgang:
Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien. Komplexe Schnittlösungen und Verarbeitungstechniken. Optimierung von Fertigungsprozessen. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).
V. Jahrgang:
Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien. Komplexe Schnittlösungen und Verarbeitungstechniken. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.
6. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich
(Schulautonome Pflichtgegenstände)
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen ist von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten zu erfüllen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.
Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf einen Jahrgang oder auf mehrere erstrecken.
Siehe auch Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).
1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
Bildungs- und Lehraufgabe aller Ausbildungsschwerpunkte:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - aufbauend auf den Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen;
- - Aufgaben des Managements kennen und wahrnehmen können;
- - theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden können;
- - Projekte planen, durchführen, dokumentieren und in ihren Auswirkungen abschätzen und bewerten können;
- - berufliche Netzwerke aufbauen, pflegen und nutzen können;
- - den Grundsatz der Nachhaltigkeit berücksichtigen.
Mode und Produktionstechniken
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - anspruchsvolle Kleidungsstücke schnitttechnisch umsetzen können;
- - Schnitte zur Produktionsreife bringen können;
- - industrielle Verarbeitungstechniken produktgerecht anwenden können;
- - Kenntnisse über Fertigungsverfahren anwenden können;
- - Qualitätskriterien festlegen und kontrollieren können;
- - Werkzeichnungen mit CAD erstellen können;
- - Zusammenhänge der Arbeitsvorbereitung erkennen;
- - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich anleiten können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Schnittkonstruktion mit CAD. Produktionspapiere mit EDV. Schnittlagenbilder. Werkzeichnungen mit CAD.
Projektwerkstätte:
Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.
IV. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Schnittkonstruktion mit CAD. Computerunterstützte Produktionspapiere. Schnittlagenbilder. Technische Zeichnungen mit CAD. Qualitätskontrolle. Methodik des Arbeitstrainings (technisch – pädagogische Methoden).
Projektwerkstätte:
Anspruchsvolle Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.
Praxisbezogene Projekte.
V. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Schnittkonstruktion mit CAD. Computerunterstützte Produktionspapiere. Schnittlagenbilder.. Werkzeichnungen mit CAD.
Projektwerkstätte:
Komplexe Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.
Praxisbezogene Projekte.
Modedesign und Grafik
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - innovative Ideen (Material – Form – Technik) entwickeln und als Werkstücke realisieren;
- - verschiedenste textile Techniken an textilen Produkten anwenden können;
- - Kollektionsideen nach künstlerischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten umsetzen können;
- - themenorientierte, experimentelle Gestaltungen durchführen können;
- - kreative Lösungen entwickeln können;
- - unterschiedliche Grafik- und Illustrationstechniken anwenden können;
- - die Ergebnisse der Arbeiten in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren können;
- - Entwurfsarbeiten aus dem Bereich Grafik eigenständig erstellen können;
- - das Spektrum neuer Technologien für Kommunikation und Präsentation nutzen können;
- - Kenntnisse aus dem Bereich der visuellen und medialen Kommunikation umsetzen können;
- - Informationen digitalisieren und aufbereiten können;
- - fachspezifisch mit CAD arbeiten können;
- - die Grundlagen digitaler Fotografie und Bildbearbeitung kennen und anwenden können;
- - die Besonderheiten der Mode- und Objektfotografie kennen;
- - sich urheberrechtlicher Problemstellungen bewusst sein;
- - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich anleiten können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Experimentelles Design:
Oberflächengestaltung. Formen und Gestalten von Modellen nach Themen mit Bezug auf das Designmodell.
Modegrafik:
Modetrendinformationen. Designerinnen bzw. Designer und Modeschöpferinnen bzw. Modeschöpfer.
Bildbearbeitung:
Anwendung eines Grafikprogramms. Aufbereitung von digitalem Bildmaterial. Theoretische Grundlagen der Bildbearbeitung (Grafikformate. Bildauflösung. Farbtiefe).
IV. Jahrgang:
Experimentelles Design:
Gestalten mit verschiedenen Werkstoffen und Techniken unter Berücksichtigung modischer Trends.
Modegrafik:
Auswerten der Kostümgeschichte in Hinblick auf aktuelle Trends. Technische Zeichnungen. Detailzeichnungen und Entwürfe für das Designmodell. Visuelle Gestaltung mit CAD.
Fotografie:
Fototechnik. Analoge und digitale Fotografie. Modefotografie. Fachspezifische CAD-Programme; Computergrafik. Werbegrafik.
Praxisbezogene Projekte.
V. Jahrgang:
Experimentelles Design:
Modische Accessoires (Taschen, Hüte, Gürtel, Schmuck etc.). Freies Gestalten und Modellieren mit anspruchsvollen Materialien.
Modegrafik:
Projektorientierte Entwürfe. CAD.
Praxisbezogene Projekte.
Modemarketing und Visual Merchandising
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - alle Elemente des Modemarketing(mix) computerunterstützt umsetzen und anwenden können;
- - fächerübergreifend und marketingtechnisch im Bereich der Modewirtschaft denken können;
- - Marketingstrategien kennen, entwickeln und anwenden können und Marketingkonzepte umsetzen können;
- - zu Selbstorganisation und Zeitmanagement fähig sein;
- - soziale Kompetenz und die Fähigkeit zur Teamarbeit besitzen;
- - die Bedeutung der richtigen Sortimentsgestaltung und des Einkaufs für die erfolgreiche Betriebsführung kennen;
- - die Organisation und Planung des Einkaufs in einem Bekleidungsbetrieb durchführen können;
- - die Funktion von Logistik und deren Aufgaben und Ziele in Bereichen der globalen Modewirtschaft kennen;
- - über Auswahl, Herstellung und Einsatz entsprechender Werbemittel Bescheid wissen;
- - eine Fremdsprache als Fachsprache bezogen auf den Ausbildungsschwerpunkt verwenden können;
- - Eventmanagement im Mode- und Textilbereich planen und durchführen können;
- - Öffentlichkeitsarbeit und Corporate Identity umsetzen können;
- - Gestaltungsprojekte im Bereich des Visual Merchandisings (Schauräume, Messestände, Ausstellungsräume, …) planen und durchführen können;
- - innerbetriebliche Produktionsunterlagen erstellen können;
- - Projekte unter Einsatz fächerübergreifenden Wissens entsprechend den Grundsätzen des Projektmanagements umsetzen können;
- - Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsverfahren und methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
- - Produktionsgestaltung unter Einbeziehung von Design und Trends, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife durchführen können;
- - Betriebsmittel entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Produktion anwenden können;
- - die Betriebsmittel und Geräte unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien einsetzen können;
- - Fertigungspläne und Materialbedarf unter Einbeziehung von Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement erstellen bzw. festlegen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Unternehmensziele und Modemarketing (Unternehmensleitbild, Corporate Identity). Marktforschung. Trendforschung. Positionierung am Markt. Erstellung von Marketing-Plänen.
Fallstudien.
Visual Merchandising – Grundbegriffe.
Wirtschaftssprache:
Anspruchsvolle berufsbezogene Kommunikationssituationen. Berufsbezogene Texte. Projektwerkstätte:
Kleidungsstücke in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsmethoden und Verarbeitungstechniken. Für den Arbeitsprozess erforderliche Produktionspapiere.
IV. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Gestaltung von Werbebotschaften mit aktueller Software.
Visual Merchandising:
Produktpräsentation Gestaltung des Point of Sale (POS). Verkaufsraum- und Ausstellungsplanung.
Marketing im Internet. Erstellung von Marketing-Plänen. Fallstudien, Planspiele, Simulation konkreter Entscheidungssituationen. Kreativitätstechniken. Modepräsentation. Einfache Produktionsunterlagen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software.
Projekt:
Organisation und Durchführung einer Veranstaltung/eines Projektes nach den Grundsätzen des Projektmanagements.
Projektwerkstätte:
Kleidungsstücke der DOB (englischer und französischer Ausfertigung) in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsmethoden und Verarbeitungstechniken. Für den Arbeitsprozess erforderliche Produktionspapiere.
V. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Spezialgebiete des Marketings (zB Non-Profit-Marketing, Öko-Marketing). Innovative Marketinginstrumente. Marketing im internationalen Bereich. Fallstudien. Planspiele. Personal Selling. Führung von Verkaufsgesprächen. Produktionsunterlagen mit gesteigerten Anforderungen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software.
Projekte zu Themen des III., IV. oder V. Jahrgangs unter Berücksichtigung der Richtlinien des Projektmanagements vorrangig mit externem Auftraggeber und im Team.
Projektwerkstätte:
Erstellen einer Kollektion in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsmethoden und Verarbeitungstechniken. Für den Arbeitsprozess erforderliche Produktionspapiere.
Angewandte Betriebsführung
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - im Rahmen eines organisierten Projektunterrichtes den Ablauf betrieblicher Prozesse verstehen;
- - das Zusammenwirken betrieblicher Leistungsbereiche vernetzt praktisch umsetzen können;
- - über eine fundierte Grundlage für unternehmerische Entscheidungen verfügen;
- - einen Auftrag in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, BWL, Präsentation) eines Betriebes bearbeiten können;
- - die Abwicklung des Auftrages auf eine gegebene betriebliche Situation ausrichten können; der Kundin bzw. dem Kunden Teil- oder Endresultate präsentieren können;
- - die erforderlichen Betriebsmittel ökonomisch und ökologisch richtig einsetzen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Bearbeitung eines Auftrages in den Grundlagen in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD. Rationeller Betriebsmitteleinsatz.
Projektwerkstätte:
Produktion auf Grundlage der erstellten Arbeitsunterlagen.
IV. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Bearbeitung eines Auftrages mit gesteigerten Anforderungen in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD. Präsentation von Teil- und Endergebnissen. Rationeller Betriebsmitteleinsatz.
Projektwerkstätte:
Produktion auf Grundlage der erstellten Arbeitsunterlagen.
Praxisbezogene Projekte.
V. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Selbstständige Bearbeitung eines Auftrages unter Berücksichtigung einer gegebenen betrieblichen Situation in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD. Rationeller Betriebsmitteleinsatz. Präsentation von Teil- und Endergebnissen.
Projektwerkstätte:
Produktion auf Grundlage der erstellten Arbeitsunterlagen.
Praxisbezogene Projekte.
Supply Chain Management
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - Techniken und Methoden der Logistik anwenden und definieren können;
- - Verständnis für die Komplexität ganzheitlicher logistischer Abläufe besitzen;
- - Materialmanagement, Lagerorganisation und Transportlogistik optimal planen und steuern können;
- - positive und negative ökologische Auswirkungen des Materialmanagements kennen, die Rahmenbedingungen erörtern können sowie die Arbeitsbedingungen in der globalisierten Textilindustrie erkennen;
- - Kenntnisse hinsichtlich Führung und Organisation sowie des Projektmanagements besitzen;
- - Wert- und Verbrauchsanalysen im ökonomischen Sinne selbsttätig und problemlösungsorientiert durchführen können;
- - operative Abläufe simulieren können;
- - Kulturräume kennen und die Veränderungen durch Migration verstehen;
- - die Hintergründe und Zusammenhänge der eigenen Kultur kennen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Logistik:
Ziele, Aufgaben. Umfang und Teilaktivitäten der Logistik und SCM – Einführung, Funktionsweisen und Produktionsstrategien. Integrierter Warenfluss und Organisationssysteme. Technische Lagersysteme und Einrichtungen. Lagerhausprozesse anhand von Beispielen. Bereiche des Lagerhauses. Einführung in das Bestandscontrolling.
Auftragsabwicklung mit EDV.
Lager:
Lagerklassen. Registrierte Einlagerungen. Wareneingänge. Gebuchte Einlagerungsvorschläge. Warenausgänge. Gebuchte Warenausgänge. Lagerplatzinhalte. Fallbeispiele.
Interkulturelles Training mit Persönlichkeitsbildung:
Zeit- und Selbstmanagement. Verbesserung der Leistungsfähigkeit. Eisenhower Prinzip. Motivation. Stress und Stresskontrolle. Mentales Training. Selbstorganisation und Zielverwirklichung. Rollenspiele.
Projekte zu Themen des III. Jg. nach den Grundsätzen des Projektmanagements.
IV. Jahrgang:
Logistik:
Lagerlayout. Planung des Platzbedarfs. Transport. Logistikplanung und -steuerung anhand eines realen Logistikablaufes. Produktivitäts- und Wirtschaftlichkeitsanalyse. Ermittlung der Durchlaufzeiten innerhalb der Supply Chain. Auswirkungen von Nachfragesteigerungen innerhalb der Supply Chain. Gestaltungsmöglichkeiten der Aktivitäten innerhalb der Supply Chain (Re-design. Continuous Improvement). Material Management.
Auftragsabwicklung mit EDV:
Beschaffungs- und Produktionslogistik.
Lager:
Lagerplatzumlagerungen. Interne Einlagerung.
Kommissionierung:
Kommissionsvorschläge interner Kunden und externer Kunden. Registrierte Kommissionierung. Interne Kommissionsanforderungen. Fallbeispiele.
Teambildung und Kommunikation:
Kulturelle Vielfalt bei geschäftlichen Beziehungen. Begriffsdefinition. Erfolgsfaktor Teamarbeit. Phasen und Methoden der Teamentwicklung. Rollen im Team. Kommunikationsregeln. Entscheidungsfindung im Team. Projekte.
Projekte zu Themen des III. und IV. Jg. nach den Grundsätzen des Projektmanagements.
V. Jahrgang:
Logistik:
Logistische Ziele und Kerngrößen. Ursachen und Merkmale von Angebot und Nachfrage. Nachfrageverlauf und Rolle von Beständen. Logistikstrategien. Optimierung des Lagerlayouts. Lager – Steuerung. Bedarfsrechnung. Prognosetechniken. Verbrauchsverfahren. Gesamtes Core Management.
Auftragsabwicklung mit EDV:
Periodische Aktivitäten. Diverse Buchblätter. Berichte. Belege. Journale. Inventur. Fallbeispiele.
Konfliktmanagement:
Konfliktbegriffe. Erkennen von Konflikten. Differenzierte Innen- und Außenwahrnehmung. Konfliktanalysen. Kulturelle Paradigmen des Business.
Coaching:
Schulung. Fachberatung und Fachtraining. Persönlichkeitsberatung und -entwicklung. Train the Trainer.
Projekte nach den Grundsätzen des Projektmanagements im Team, vorzugsweise mit Wirtschaftspartnern.
Modemanagement und Design
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - das Zusammenwirken von Design-, Produktions- und Marketingaufgaben praxisnah berücksichtigen können;
- - ihre individuellen Fähigkeiten und Interessen in diesen Aufgabenbereichen weiterentwickeln und in Teamarbeit mit den anderen Bereichen in Projekten effizient einsetzen können;
- - die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten der Mode-, Textil- und Kreativwirtschaft für sich erkennen und über unternehmerisches Denken und Handeln verfügen;
- - innovative Ideen in Design, Produktion und Marketing entwickeln können;
- - nachhaltige Entwicklungen im Mode- und Textilbereich erkennen und in den eigenen Arbeitsbereich einfließen lassen können;
- - verschiedenste Materialien nach ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen, technischen und ästhetischen Gesichtspunkten projektbezogen auswählen können;
- - vorhandene Ressourcen (zB Maschinen) effizient nutzen können;
- - traditionelle Techniken in rationeller Arbeitsweise innovativ, ressourcenschonend und umweltbewusst einsetzen können;
- - Arbeitsprozesse für das Team dokumentieren und im Team kommunizieren können;
- - Planungsunterlagen interpretieren und auf Grund von Arbeitsergebnissen korrigieren können;
- - Teamprojekte mit externen Auftraggeberinnen bzw. Arbeitgebern und europäischen Partnerinnen bzw. Partnern bearbeiten können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Modemanagement:
Projektmanagement in Klein- und Mittelbetrieben der Mode- und Textilbranche bzw. im kreativwirtschaftlichen Bereich.
Organisation von Teamprojekten. Bearbeitung extern erteilter Aufträge (Stoffsponsoring, Kostüme für Ausstellungen, Auftritte, etc.) Projektmarketing, -sponsoring.
Design:
Zielgruppenorientierter Entwurf. Skizzenbuch. Mood Boards. Modegrafik mit fachspezifischer Software. Entwurf ausgehend von Vorgaben (Material, Stilepoche, etc.) Zwei- und dreidimensionale Entwürfe. Farbe – Form – Licht. Digitale Bildbearbeitung.
Marketing:
Konzeption von Werbung. Werbematerialgestaltung mittels Textverarbeitungs- oder Publishing-Software.
Produktion:
Schnittkonstruktion und Fertigungsplanung mit fachspezifischer Software. Zwei- und dreidimensionale Schnittentwicklung. Kostenkalkulation (Material, Zeitvorgaben, etc.). Qualitätskriterien.
Kreativwerkstätte und Planungsatelier:
Ausgewählte Projekte. Werkstücke in rationeller Arbeitsweise und unter Anleitung. Künstlerisch-kreative und schnitttechnische Modellarbeit unter Anleitung. Experimentelle Gestaltung von textilen Oberflächen.
IV. Jahrgang:
Modemanagement:
Organisation von Teamprojekten. (extern erteilte/eingeholte Aufträge; EU-Projekt) Bearbeitung von externen Aufträgen. Projektregeln. Projektumwelten.
Design:
Entwurf. Umsetzung einer Innovationsidee. Experimentieren mit Medien.
Marketing:
Kundenpräsentation.
Produktion:
Selbstständige Schnittentwicklung und Erstellung der Planungsunterlagen inkl. Kalkulation und Qualitätskriterien.
Kreativwerkstätte und Planungsatelier:
Umsetzung von Projekten aus dem Projektmanagement in rationeller und möglichst eigenständiger Arbeitsweise. Evaluierung der Planungsunterlagen und Qualitätskriterien. Künstlerisch-kreative und schnitttechnische Modellarbeit in eigenständiger Arbeitsweise. Gezielte Gestaltung von textilen Oberflächen.
V. Jahrgang:
Modemanagement:
Organisation von Teamprojekten (externe selbstständig eingeholte Aufträge). Projektdokumentation. Darstellung des Projektumfeldes.
Design:
Zielgruppenorientierte und/oder innovative Entwürfe in geeigneten Techniken.
Marketing:
Selbst-, Produkt- und Projektmarketing.
Produktion:
Selbstständige Schnittentwicklung und Erstellung der produktionsreifen Planungsunterlagen.
Kreativwerkstätte und Planungsatelier:
Umsetzung der Projekte in rationeller und eigenständiger Arbeitsweise. Erstellung der Planungsunterlagen. Kooperation mit dem Projektteam. Selbstständige Modellarbeit und Oberflächengestaltung.
2. SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung ihres kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule in ihrem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird: je eine einstündige Schularbeit.
IT-Seminar:
Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Allgemein bildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Naturwissenschaftliches Seminar:
Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Künstlerisch-kreatives Seminar:
Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Persönlichkeitsbildendes Seminar:
Förderung der Sozialkompetenz, Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz, Psychohygiene im Berufsleben.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Mode und Textilwirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
- - die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- - einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- - über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- - sich Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher verhalten können;
- - aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Grundsätzlich zwischen dem III. und IV. oder dem IV. und V. Jahrgang im Ausmaß von jeweils vier Wochen in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft in Akkordanz zu den vor dem Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.
Didaktische Grundsätze:
Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten abzuleisten.
Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikanten- und Praktikantinnenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und die Schülerinnen und Schüler dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
D. Fakultatives Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:
Das fakultative Praktikum kann – zusätzlich zum Pflichtpraktikum, jedoch möglichst nicht in denselben Hauptferien – vor Eintritt in den V. Jahrgang in der Dauer von vier Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.
Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.
E. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt einer individuellen Gestaltung des Unterrichts und der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
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