Anlage 1
Anlage 1.4.9
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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU
Ausbildungszweig Automatisierungstechnik
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden *) Lehrver-
Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
---------------------------------------------------------------------
1 Religion ........... 2 2 2 2 2 10 (III)
2 Deutsch ............ 3 2 2 2 2 11 (I)
3 Lebende Fremdsprache
(Englisch) ......... 2 2 2 2 2 10 (I)
4 Geschichte und
Sozialkunde ........ - - - 2 2 4 (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde ... 2 2 - - - 4 (III)
6 Wirtschaftliche
Bildung, Rechtskunde
und Politische Bildung - - - 2 2 4 III
7 Leibesübungen ...... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
8 Mathematik und
angewandte Mathematik 4 3 4 3 - 14 (I)
9 Darstellende
Geometrie .......... 3 2 - - - 5 (I)
10 Physik und angewandte
Physik ............. 2 2 2 - - 6 (II)
11 Chemie, angewandte
Chemie und
Umwelttechnik ...... 2 2 - - - 4 II
12 Elektronische
Datenverarbeitung
und angewandte
elektronische
Datenverarbeitung .. - 2 2 - - 4 I
13 Mechanik ........... 3 2 2 2 2 11 (I)
14 Fertigungstechnik .. 3 2 2 2 3 12 I
15 Maschinenelemente .. - 2 2 2 - 6 I
16 Betriebstechnik .... - - - - 3 3 I
17 Elektrotechnik und
Elektronik ......... - 2 3 2 - 7 I
18 Maschinenkunde ..... - - - 2 2 4 (I)
19 Prozeßrechentechnik - - - 2 3 5 I
20 Automatisierungs-
technik ............ - - 3 3 3 9 I
21 Manipulationstechnik - - - 2 3 5 I
22 Konstruktionsübungen 3 2 3 3 4 15 I
23 Laboratorium ....... - - - 3 3 6 I
24 Werkstättenlabora-
torium ............. - - - 3 3 6 III
25 Werkstätte ......... 9 9 9 - - 27 (Va)
---------------------------------------------------------------------
Gesamtwochenstundenzahl 38- 38- 38- 38- 38-
40 40 40 40 40 195
26 Pflichtpraktikum ... mindestens je vier Wochen vor Eintritt in
den III. bzw. V. Jahrgang.
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden *) Lehrver-
Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
---------------------------------------------------------------------
Stenotypie ............ 2 2 - - - (V)
Zweite lebende
Fremdsprache *2)
*4) (.....) ........... - - 3 3 3 (I)
Betriebswirtschaft .... - - - - 2 II
---------------------------------------------------------------------
Unverbindliche Übungen
---------------------------------------------------------------------
Leibesübungen (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)
---------------------------------------------------------------------
Förderunterricht
---------------------------------------------------------------------
Deutsch ............... *3) *3) *3) *3) *3) (I)
Lebende Fremdsprache
(Englisch) ............ *3) *3) *3) *3) *3) (I)
Mathematik und
angewandte Mathematik *3) *3) *3) *3) (I)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1.
- 4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Siehe Anlage 1.
- 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1.
- 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND
POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1.
7. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
- 8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Aquivalenzumformungen von Formeln, lineare Gleichungssysteme bis zu zwei Variablen), Funktionen (Darstellung, lineare Funktionen, quadratische Funktion, Kreisfunktionen für einfache trigonometrische Anwendungen). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,
Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen
Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; Phytagoräische Lehrsatzgruppe). Trigometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
II. Jahrgang:
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen; näherungsweise Lösung von Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen; Überlagerung von Schwingungen;
Parameterdarstellung von Funktionen. Komplexe Zahlen. Vektorrechnung.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes;
Oberflächen- und Volumsberechnungen.
III. Jahrgang:
Analysis:
Zahlenfolgen und Reihen, Differenzengleichungen, Grenzwert, Stetigkeit; Differenzenquotient, Differential, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Funktionsdiskussion; unbestimmtes, bestimmtes Integral. Numerische Integration. Matrizenrechnung.
Statistische Grundlagen der Qualitätssicherung:
Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Wahrscheinlichkeitsverteilung, diskrete Verteilungen, Normalverteilung, Prüfverteilung.
IV. Jahrgang:
Analysis:
Potenzreihen, Taylorreihen; Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten; Lösungen für einfache Störfunktionen; Grundlagen der (linearen) Optimierung.
Statistische Grundlagen der Qualitätssicherung:
Stichprobenprüfung (Qualitative und quantitative Merkmale, Zuverlässigkeitsprüfung, Stichprobensysteme). Qualitätssicherung im Betrieb.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist im I. Jahrgang auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretischen-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jedem Jahrgang drei Schularbeiten (im IV. Jahrgang auch zweistündig).
- 9. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technischkonstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte
Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugen von Zylinder- und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf maschinenbauliche Objekte. Netzkonstruktionen.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und
einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen
Objekten.
Kugelflächen:
Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte. Konturkreise. Anwendung auf kugelförmige Werkstücke mit prismatischen oder drehzylindrischen bzw. drehkegelförmigen Ansätzen und Bohrungen, bei denen die Drehachse des Drehzylinders bzw. Drehkegels den Kugelmittelpunkt enthält.
Normale Axonometrie:
Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.
II. Jahrgang:
Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:
Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen;
Parallelperspektivität und perspektive Affinität. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Anwendung auf kreiszylindrische Werkstücke mit Anflachungen und Nuten. Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen. Anwendung auf zylindrische Zapfen und Bohrungen. Verebnungen kreiszylindrischer Flächenstücke.
Drehflächen und Schraubflächen:
Konstruktive Behandlung von Drehflächen in Grundstellung. Schnitte mit projizierenden Ebenen. Ebene Schnitte von Drehkegelflächen. Verebnungen drehflächenförmiger Flächenstücke. Torusflächen und ihre Anwendungen bei Kugellagern und Krümmern. Durchdringung von Drehflächen mit parallelen oder schneidenden Drehachsen. Anwendungen auf Rohrabzweigungen. Konstruktive Behandlung der Schraublinie. Regelschraubflächen und ihre Anwendung bei Gewinden.
Kinematik:
Ebene Zwangläufe mit Kreisen und Geraden als Polkurven.
Koppelgetriebe (Kurbeltrieb, Geradführungen).
Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen:
Darstellung des Zusammenhangs zwischen Konstruktion und numerischer Wiedergabe der Konstruktion mittels moderner Hilfsmittel als Vorbereitung zur Verwendung praxisgerechter Konstruktionshilfen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.
Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Fernpunkt, Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.
Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen" ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.
Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen" erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.
Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises" empfiehlt es sich, im I. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich als vorteilhaft als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.
Im Themenbereich „Kugelflächen" ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden.
Im Themenbereich „Normale Axonometrie" empfiehlt sich die Beschränkung auf solche Objekte, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.
Im Themenbereich „Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen" ermöglichen es die genannten Abbildungen, ebene Schnitte punkt- und tangentenweise zu übermitteln. Die Unterscheidung zwischen der im Raum auftretenden Parallelperspektivität und der perspektiven Affinität in der Zeichenebene ist für das Verständnis wichtig. Es empfiehlt sich, Durchdringungskurven stets auch tangentenweise zu konstruieren. Der Denkweise des Technikers entspricht der Verzicht auf komplexe Fortsetzungen, also parasitische Punkte und Ordnungsabzählungen.
Im Themenbereich „Drehflächen und Schraubflächen" ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Gegebenenfalls genügt es, die ebenen Schnitte von Drehkegelflächen nur punkt- und tangentenweise zu behandeln. Bei Durchdringen von Drehflächen reicht die Behandlung unter Verwendung gepaarter Normalprojektionen bei einfachster Aufstellung aus; der Denkweise des Technikers entspricht der Verzicht auf komplexe Fortsetzungen, also parasitische Punkte und Ordnungsabzählungen. Es reicht aus, Schraubgebilde unter Verwendung gepaarter Normalprojektionen zu behandeln, wobei die Schraubachse bezüglich einer Normalprojektion projizierend ist, den Umriß von Regelschraubflächen als Hüllkurve festzulegen und auf die Verwendung von Drehfluchtelementen zu verzichten.
Im Themenbereich „Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen" ist es zweckmäßig, das einheitliche Prinzip, welches der Konstruktion von Hauptrissen und von axonometrischen Rissen zugrunde liegt, analytisch zu erfassen und Bedingungen für das Vorliegen eines Normalrisses herzuleiten. Dies wird umso besser gelingen, je konsequenter in den vorhergehenden Themenbereichen das Koordinatensystem benützt und das algorithmische Denken anhand geometrischer Konstruktionsbeschreibungen geschult wurde. Normalaxonometrische Risse der Eckpunkte ebenflächig begrenzter Objekte können rechnerisch ermittelt werden.
In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten.
- 10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.
Er soll in den für den Ausbildungszweig wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Allgemeine Physik:
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.
Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.
Mechanik des Massenpunktes:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung und zusammengesetzte Bewegung bei der Translation). Dynamik (Trägheit, Masse und Kraft, die Newtonschen Axiome). Arbeit, Energie, Energiesatz, Leistung; Impuls, Impulssatz, Zentralkräfte. Gravitation.
Elektrizität und Magnetismus:
Elektrische Ladung. Elektrische Leitung in Festkörpern, Flüssigkeiten, Gasen und Vakuum. Magnetisches Feld, magnetischer Fluß, magnetische Induktion. Magnetische Felder von Strömen. Magnetische Eigenschaften der Stoffe. Elektromagnetische Induktion.
II. Jahrgang:
Strahlenoptik:
Reflexion; Brechung; Lichtgeschwindigkeit.
Schwingungen und Wellen:
Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.
Modulation. Schallwellen.
Wellenoptik:
Interferenz, Beugung, Polarisation. Spannungsoptik. Absorption,
Dispersion, Streuung. Dualismus des Lichtes.
Strahlung:
Photometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik, Farben. Lichterzeugung und -verteilung. Gesetze der Temperaturstrahlung. Spektren.
III. Jahrgang:
Temperatur und Wärme:
Temperaturbegriff, Temperaturmessung. Wärmeenergie, Kalorimetrie.
Kinetische Gastheorie:
Gasdruck, Zustandsgleichung idealer Gase. Hauptsätze.
Wärmeenergie:
Chemische Energie, Verbrennung, Heizwert, Kernenergie und deren
physikalische Grundlagen.
Aggregatzustände:
Koexistenz von Flüssigkeit und Dampf (Sieden, Hygrometrie, Verdampfungswärme); Koexistenz von Festkörpern und Flüssigkeiten; Reale Gase; Joule-Thomson-Effekt (Gasverflüssigung, Kältemaschine). Vakuum. Tieftemperaturphysik.
Wärmetransport:
Mechanismus; Wärmeströmung, Wärmeleitung, Wärmeübergang und
-durchgang, Wärmestrahlung. Diffusion.
Weltbild:
Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Ausbildungszweiges. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnen Erkenntnisse aus dem Bereich des Maschinenbaues.
Für die Erarbeitung von Kenntnissen ist im Themenbereich „Mechanik des Massenpunktes" die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Mechanik" erforderlich.
- 11. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1.1.1.
- 12. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1.3.1.
13. MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanischtechnische Berechnungen und grafische Lösungen von Problemen des Ausbildungszweiges sicher beherrschen. Er soll logische Zusammenhänge erkennen und auf Probleme des Ausbildungszweiges anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Statik:
Kraft, starrer Körper, statisches Gleichgewicht, Freimachen von Bauteilen. Ebenes zentrales Kräftesystem, ebenes allgemeines Kräftesystem, Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern; Standsicherheit.
Festigkeit:
Mechanische Spannungsbegriffe (Normal- und Schubspannung). Beanspruchungsarten des geraden Stabes (Zug, Druck). Zulässige Spannung. Spannungs-Dehnungs-Diagramm, Hookesches Gesetz.
Hydrostatik:
Druck, Dichte, Kraftwirkungen.
II. Jahrgang:
Statik:
Statisch bestimmte Systeme (Querkraft- und Momentenverlauf im Balken).
Reibung:
Haft- und Gleitreibung, Seilreibung, Lagerreibung, Rollwiderstand;
technische Anwendungen.
Festigkeit:
Biegung, Schub und Torsion gerader Träger.
III. Jahrgang:
Festigkeit:
Spannungszustände. Festigkeitshypothesen. Zusammengesetzte Beanspruchung, Dauerfestigkeit, Körper gleicher Spannung. Wärmespannungen. Knickung.
Kinematik:
Ebene Kinematik des starren Körpers. Relativbewegung.
Dynamik:
Punktmasse. Dynamisches Grundgesetz und Impulssatz. Dynamik des starren Körpers (Schwerpunktsatz, Drallsatz, Energiesatz). Dynamik der Relativbewegung. Stoß.
IV. Jahrgang:
Strömung inkompressibler Fluide:
Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Stationäre reibungsfreie Rohrströmung. Flüssigkeitsreibung. Laminare und turbulente Strömung, Reynoldszahl. Stationäre Rohrströmung mit Reibung. Ausfluß. Kraftwirkung strömender Flüssigkeiten.
Wärme:
Thermodynamisches System, Zustandsgrößen, Arbeit und Wärme.
- 1. Hauptsatz, Zustandsgleichungen idealer Gase, Zustandsänderung idealer Gase, irreversible Vorgänge.
V. Jahrgang:
Wärme:
Reale Gase und Dämpfe, Mischung von Gasen und Dämpfen. Strömungsvorgänge kompressibler Fluide. Kreisprozesse.
Festigkeit:
Statisch unbestimmte Systeme. Biegelinie.
Rechnergestützte Methoden der Mechanik:
Finite Elemente. Differenzenmethoden.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis des Ausbildungszweiges.
Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.
Im I., II, III. und IV. Jahrgang je drei Schularbeiten.
14. FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen im Ausbildungszweig kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zwischen technischen und wirtschaftlichen sowie ökologischen Kriterien der Einzel-, Reihen- und Massenfertigung entscheiden sowie zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Begriffe:
Bearbeitungsverfahren, Maschinen und Geräte.
Werkstoff:
Einteilung (Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen, nichtmetallische Werkstoffe, Pulvermetallurgie, Kunststoffe). Normgemäße Bezeichnung, Eigenschaften und Verwendung.
II. Jahrgang:
Werkstoffe:
Legierungen; Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung; Schmiermittel (Eigenschaften, Verwendung). Werkstoffprüfung und Prüfverfahren.
Spanlose Fertigung:
Gießen, Schmieden, Walzen, Pressen, Ziehen, Schweißen, Löten, Kleben.
III. Jahrgang:
Spanlose Fertigung:
Stanztechnik, Stanzwerkzeuge, Schnittwerkzeuge, Ziehwerkzeuge,
Pressen (Aufbau, Steuerung).
Spanende Fertigung:
Schleifen; CNC-Werkzeugmaschinen.
IV. Jahrgang:
Werkstoffe:
Kunststoffe (Verarbeitungsmethoden, Verarbeitungsmaschinen).
Spanende Fertigung:
Drehen, Fräsen, Bohren, Hobeln, Schleifen; Elemente der CNC-Verfahren.
V. Jahrgang:
Spanende Fertigung:
Feinstbearbeitung.
Sonderverarbeitungsverfahren, Sondermaschinen:
Laserstrahlen, Elektronenstrahlen, Flüssigkeitsstrahlen,
Ultraschall, Erosion.
Verkettung von Bearbeitungsmaschinen:
Bearbeitungszentren, Fertigungsstraßen.
Qualitätssicherung:
Aufgaben, Maßnahmen; Qualitätsregelkarten, Stichproben- und Auswerteverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Ausbildungszweiges. Daher wird z. B. im Themenbereich „Werkstoffe" die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften und Verwendung zurücktreten.
Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Manipulationstechnik" und „Konstruktionsübungen" die ausführliche Behandlung von Problematiken der flexiblen Automatisierung. Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik" sowie „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik" auf.
15. MASCHINENELEMENTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig gebräuchlichsten Maschinenteile kennen; er soll sie berechnen und normgerecht darstellen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Verbindungselemente:
Formschlüssige, kraftschlüssige, stoffschlüssige.
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen; Lager (Gleitlager, Wälzlager). Kupplungen.
Ölhydraulik und Pneumatik:
Drucköl und Druckluft (Erzeugung und Verteilung). Hydraulische und pneumatische Antriebe (Aufbau und Wirkungsweise). Bauelemente der Ölhydraulik. Bauelemente der Pneumatik.
III. Jahrgang:
Federelemente:
Biegefeder, Torsionsfeder, Silentelemente.
Zahnräder:
Ebene Verzahnungen. Stirnräder, Kegelräder, Schraubräder, Schnecke
und Schneckenräder.
Zahnradgetriebe:
Stirnradgetriebe, Kegelradgetriebe, Schraubradgetriebe,
Schneckengetriebe.
IV. Jahrgang:
Zugmitteltriebe:
Riementriebe. Kettentriebe.
Elemente der Fördertechnik:
Seile, Ketten. Lastaufnahmemittel.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Ausbildungszweig.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik" und „Fertigungstechnik" erforderlich.
Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.
16. BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung der Organisation im Betrieb, insbesondere für Rationalisierungsmaßnahmen genau kennen. Er soll Zusammenhänge innerhalb eines Betriebes identifizieren und bewährte Methoden der Analyse, Planung und Kontrolle anwenden können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Betriebsorganisation:
Aufbau- und Ablaufstruktur.
Fertigungsplanung:
Forschung, Entwicklung; Arbeitsvorbereitung, Materialwirtschaft.
Operations Research (Netzplantechnik, Optimierung); Planungs- und Entscheidungstechnik.
Datenermittlung:
Zeitarten, Technik der Zeitaufnahme, Systeme vorbestimmter Zeiten.
Arbeitsgestaltung:
Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsablaufgestaltung,
Erzeugnisgestaltung.
Arbeitsentgelt:
Arbeitsbewertung, Lohnformen.
Didaktische Grundsätze:
Wichtigstes Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Ausbildungszweiges. Zweckmäßigerweise wird an Erfahrungen und Vorkenntnissen der Schüler aus den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen angeknüpft. Besonders nützlich sind Fallbeispiele und Betriebsbesichtigungen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse.
Der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung erweist sich insbesondere in den Themenbereichen „Fertigungsplanung" und „Datenermittlung" als zweckmäßig.
17. ELEKTROTECHNIK UND
ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und der industriellen Elektronik sowie die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Begriffe:
Größen und Einheiten. Feldbegriff. Stromarten.
Gleichstromtechnik:
Stromleitung in Metallen. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze,
Schaltungen von Widerständen und Spannungsquellen. Arbeit, Leistung,
Wirkungsgrad.
Elektroinstallation:
Isolierte Leitungen, Installationsmaterial, Schutzmaßnahmen.
III. Jahrgang:
Sinusförmige Größen:
Darstellung, Phasenverschiebung, Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwert, Gleichrichtmittelwert).
Wechselstromtechnik:
Wechselstromwiderstände. Wirk-, Blind- und Scheinleistung. Dreiphasen-Wechselstrom (Drei- und Vierleitersysteme).
Bauelemente der Elektronik:
Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendung). Stromrichterschaltungen.
IV. Jahrgang:
Elektromotorische Antriebe:
Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.
Elektrische Maschinen:
Transformator (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Asynchronmaschine (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Gleichstrommaschine (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Ausbildungszweiges.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
18. MASCHINENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise, das Betriebsverhalten und die Regelung von Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie von Kraftwerksanlagen kennen.
IV. Jahrgang:
Fördermaschinen:
Hebemaschinen (Winden, Krane, Aufzüge). Stetigförderer,
Flurförderer.
Pumpen:
Verdrängungspumpen, Kreiselpumpen, Vakuumpumpen.
Wasserkraftanlagen:
Nieder-, Mittel- und Hochdruckanlagen. Wasserkraftmaschinen
(Kaplan-, Francis- und Peltonturbinen).
Verdichter:
Verdichter mit Verdrängungswirkung, Turboverdichter.
V. Jahrgang:
Verbrennungskraftmaschinen:
Zweitakt- und Viertaktprinzip; Otto- und Dieselmotoren.
Wärmekraftanlagen:
Dampferzeuger (Kessel, Reaktoren), Dampf- und Gasturbinen.
Kraftwerksbauformen. Alternativenergie.
Haustechnische Anlagen:
Heizungsanlagen, Wärmepumpen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf gängige Aufgaben des Ausbildungszweiges, deshalb kommt dem Betriebsverhalten und der Regelung der einzelnen Maschinen die größte Bedeutung zu. Zur Praxisnähe gehört auch die Behandlung der einschlägigen Vorschriften und Normen.
Skizzenblätter, Abbildungen und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Überschlägige Berechnungen fördern das konstruktive Denken.
- 19. PROZESSRECHENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll typische, logische und technische Strukturen der Hardware und Software von Prozeßrechenanlagen kennen.
Er soll die Eignung eines Prozeßrechner-Betriebssystems für eine gegebene Anwendung beurteilen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Hardware:
Prozeßrechner und Mikrocomputer (Aufbau, Rechnerperipherie, Prozeßperipherie; Interfacetechnik, standardisierte Bussysteme).
Software:
Befehlssatz. Assemblersprachen. Betriebssysteme.
Softwarearchitektur. Echtzeitsprachen.
Anwendungen:
Meßwerterfassung, Meßwertverarbeitung, Steuerung.
V. Jahrgang:
Hardware:
Datenfernverarbeitung; Netzwerke.
Anwendungen:
Regeln mit dem Mikrocomputer. Datenverarbeitung mit Rechnern
verschiedener Hierarchiestufen. Prozeßgesteuerte Meß- und Übertragungseinrichtungen.
Kenngrößen von Prozeßrechnersystemen:
Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Reaktionszeit; Wirtschaftlichkeit.
Informationsverarbeitung:
Kanalkapazität. Codierung von Nachrichten, Störsicherheit. Gebräuchliche Datenübertragungssysteme.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf gängige Aufgaben des Ausbildungszweiges. Als besonders nützlich erweist sich die Besprechung und Erstellung von Computerprogrammen im Rahmen des fachtheoretischen Unterrichtes zur Anwendung in den Pflichtgegenständen „Konstruktionsübungen" und „Laboratorium". Im Themenbereich „Prozeßrechner" kommt dem Mikroprozessor besondere Bedeutung zu.
Das durchschnittliche Ausmaß der das theoretische Wissen begleitenden Programmierübungen beträgt im IV. und V. Jahrgang eine Wochenstunde.
- 20. AUTOMATISIERUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll geläufige Verfahren der Meß- und Automatisierungstechnik und ihre häufigsten Anwendungen sowie die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen. Er soll einfache Aufgaben der Automatisierung selbständig lösen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Meßgeräte:
Maßeinheiten, Meßfehler. Empfindlichkeit, Genauigkeit. Kenngrößen von Meßgeräten. Meßwertaufnehmer, Meßwertumformung und -übertragung. Meßwerke (Aufbau, Anwendung, Bereichserweiterung). Vielfachmeßgeräte. Meßzubehör. Oszilloskop. Schreiber.
Analoge Meßverfahren:
Verfahren für elektrische und nichtelektrische Größen.
Digitaltechnik:
Logische Verknüpfungen. Codierung. Digitale Meßverfahren (Meßverfahren für Zählgrößen, Analog-Digital-Wandler, Digital-Analog-Wandler).
IV. Jahrgang:
Automatisierung:
Prozeß, Leiteinrichtung, Signale, Steuerung, Überwachung, Regelung. Eingangsglieder. Übertragungsglieder. Steuerungsglieder, Stellglieder, Blockschaltbild.
Steuerungstechnik:
Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen. Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben (Wirkungs-, Übersichts-, Blockschalt-, Zeitablauf-, Stromlauf-, Funktionsplan). Kombinatorische und sequentielle Steuerungen. Elektromechanische, elektronische, pneumatische und hydraulische Steuerungssysteme; Kombinationen. Programmierbare Steuerungen.
Regelungstechnik:
Regelgröße, Führungsgröße, Störgröße, Regelabweichung. Regelkreis, Regler, Regelstrecke. Regelkreisglieder (Arten. Zeitverhalten. Kennlinien).
V. Jahrgang:
Regelungstechnik:
Elektrische, pneumatische und hydraulische Ausführung von Reglern und Stellgliedern. Stabilitätskriterien und Optimierung von Regelkreisen. Zweipunkt- und Dreipunktregler. Aufbau digitaler Regelungen. Mikroprozessor als Regler. Auswahlkriterien für Regelungen.
Fertigungsautomatisierung:
Manipulatoren, Industrieroboter; Fertigungszentren und Fertigungsstraßen. Anwendungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Elektrotechnik und Elektronik" erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen.
- 21. MANIPULATIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau, die Wirkungsweise, den Einsatz sowie die Steuerung moderner Manipulationseinrichtungen auf dem Gebiete der flexiblen Automation kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe das zweckmäßigste Manipulationssystem auswählen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Vorrichtungsbau:
Werkstück- und Werkzeugaufnahme (Bestimmen, Spannen, Stützen). Genormte Bauteile und Baugruppen. Spannmittel und Spanneinrichtungen.
Werkstücktransport:
Werkstückmagazine und Werkstückspeicher. Greifereinrichtung, Transporteinrichtung. Einrichtungen zum Werkstückordnen. Maschinenbeschickung.
V. Jahrgang:
Werkstückprüfung:
Prüfmittel, Prüfgeräte, Prüfmethoden, Meßvorrichtungen.
Werkzeugspeicherung:
Werkzeugmagazine (Bauform, Anordnung), Einrichtungen zum Werkzeugwechsel, Werkzeugkennung.
Industrielle Manipulation:
Aufbau, Wirkungsweise und Anwendung. Konstruktive Behandlung von Baugruppen. Verkettung von Manipulatoren und Bearbeitungsmaschinen (Fertigungsstraße, Fertigungszentrum, Lagertechnik).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf dem Gebiet der Automatisierung maschinentechnischer Einrichtungen.
Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichts wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch eine enge Zusammenarbeit mit den Gegenständen „Fertigungstechnik", „Konstruktionsübungen" und „Werkstättenlaboratorium" gefördert.
- 22. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten sowie der Fertigung auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung
und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.
Fertigkeiten:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei
Hauptrissen und in genormter Axonometrie.
Werkzeichnungen:
Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage oder Modellaufnahme.
Stücklisten.
II. Jahrgang:
Verbindungselemente:
Formschlüssige, kraftschlüssige, stoffschlüssige.
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen.
III. Jahrgang:
Elemente der drehenden Bewegung:
Lager, Kupplungen.
Fertigungstechnik:
Teileentwicklung für Maschinen der spanabhebenden Fertigung.
Ölhydraulik und Pneumatik:
Bauteile, Installations-, Detail- und Verschaltungspläne. Drei komplexe Projekte.
IV. Jahrgang:
Fertigungstechnik:
Stanzereitechnik.
Manipulationstechnik:
Automatische Spanneinrichtungen, Greifereinrichtungen.
Zwei komplexe Projekte.
V. Jahrgang:
Fertigungstechnik, Elektrotechnik und Elektronik,
Automatisierungstechnik, Manipulationstechnik:
Drei komplexe, gegenstandsübergreifende Projekte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
23. LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll für die jeweilige Aufgabe geeigneten Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
V. Jahrgang:
Übungen aus den Stoffgebieten „Fertigungstechnik", „Betriebstechnik", „Elektrotechnik und Elektronik", „Maschinenkunde", „Prozeßrechentechnik", „Antomatisierungstechnik" und „Manipulationstechnik" betreffend den jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit. der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der flexiblen Automatisation sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.
Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
- 24. WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
CNC-Programme mit steigendem Schwierigkeitsgrad.
Stoffgebiet Elektrotechnik:
Anschließen von elektrischen Maschinen. Inbetriebsetzen von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten. Fehlersuche, Aufbau, Prüfen und Reparatur elektronischer Geräte und Systeme.
Stoffgebiet Steuerungstechnik:
Elemente der Steuerungstechnik, Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf, Darstellung von Bewegungsabläufen, weg- und zeitabhängige Steuerungen.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge, Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen, Beschaffungswesen.
V. Jahrgang:
Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung; Einsatz
verschiedener Werkzeuge an der Maschine.
Stoffgebiet Steuerungstechnik:
Signalaufnahme und Signalverarbeitung, fest verdrahtete und freiprogrammierbare Steuerungen. Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten komplexer industrieller Steuerungsaufgaben.
Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektrischen Längenmeßgeräten, Lehren, Meß- und Profilprojektoren, Oberflächenrauhigkeitsmessungen, Qualitätsdaten, Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung bzw. Verhütung, Qualitätsberichterstattung.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte" erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
25. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für den Ausbildungszweig bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Schaben, Stempeln, Scharfschleifen von Hand, Passen, Reiben von Hand).
Blechbearbeitung:
Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden mit der Schere, Weichlöten, Oberflächenschutz durch Anstrich, Kleben, Grundkenntnisse der gebräuchlichen Beschläge.
Mechanische Werkstätte:
Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.
Schmiede:
Freiformschmieden, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Spalten, Absetzen, Richten, Biegen, Kröpfen, Rollen, Verdrehen, Schrotten, Gesenkschmieden. Einfache Glüh- und Härtearbeiten.
II. Jahrgang:
Mechanische Werkstätte:
Arbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad an Fräs- und Bohrmaschinen. Stirn- und Mantelfräsen. Einfache Teilkopfarbeiten. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken (Lünetten), Planscheiben und Drehdomen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Kordeln, Rändeln, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.
Schweißerei:
Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Hartlöten, Brennschneiden.
Montage:
Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Justieren, Prüfen und Instandsetzen. Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen. Zurichten, Verlegen und Prüfen von druckmittelführenden Leitungen bis 15 mm NW.
III. Jahrgang:
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (manuelle Programmierung). Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde, Arbeiten an numerisch gesteuerten Drehmaschinen (manuelle Programmierung).
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Herstellen von Vorrichtungen, Schnitt-, Spritz- und Druckgußwerkzeugen. Wärmebehandlung des Stahles, Härteprüfung. Schleifen und Abziehen von Schneidewerkzeugen. Rund-, Form- und Flachschleifen.
Werkstätte für Elektrotechnik:
Niederspannungsinstallation, Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.
Werkstätte für Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
Visuelles Erkennen verschiedener elektronischer Bauteile. Aufbauen, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen elektronischer Geräte und Systeme, Anschluß und Verbindungstechnik.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten von Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
26. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch,
Serbokroatisch oder Ungarisch)
Siehe Anlage 1.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
---------------------------------------------------------------------
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt Ia.
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*4) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
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