Anlage 1
Anlage 1.7
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HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURISMUS
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstundenzahl Lehrver-
A. Pflichtgegenstände pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I II III IV V gruppe
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KERNBEREICH
1. Religion .................... 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch ..................... 3 3 2 2 3 13 (I)
3. Englisch .................... 3 3 3 3 3 15 (I)
4. Zweite lebende
Fremdsprache *2) ............ 3 3 3 3 3 15 (I)
5. Geschichte und Kultur ....... - - 2 2 2 6 III
6. Biologie und Ökologie ....... - 2 - - 2 4 III
7. Mathematik und angewandte
Mathematik .................. - 2 2 2 2 8 I
8. Tourismusgeographie ......... - - 2 2 2 6 III
9. Tourismus und Marketing ..... - - 2 2 2 6 II
10. Verkehr und Reisebüro ....... - - - 2 2 4 III
11. Betriebswirtschaft,
Volkswirtschaft und
gastgewerbliche Betriebslehre 2 2 2 2 2 10 II
12. Rechnungswesen und
Controlling *1) ............. 3 3 3 2 3 14 I
13. Wirtschaftsinformatik ....... 1 - - - - 1 I
14. Textverarbeitung *1) ........ 3 2 2 - - 7 III
15. Politische Bildung und Recht - - - 2 2 4 III
16. Ernährung ................... 2 - - - - 2 III
17. Küchenführung und
-organisation *1) ........... 3 3 3 3 - 12 IV
18. Getränke .................... 1 1 - - - 2 III
19. Restaurant *1) .............. 2 2 2 2 - 8 IV
20. Betriebspraktikum ........... 3 3 2 2 - 10 (Va)
21. Leibesübungen und sportliche
Animation ................... 2 2 2 2 2 10 IVa
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33 33 34 35 32 167
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ERWEITERUNGSBEREICH
a) Ausbildungsschwerpunkte *3)
Dritte lebende Fremdsprache *2) . - - 3 2 3 8 (I)
Fremdsprachen und Wirtschaft *2) - - 3 2 3 8 I
Hotelmanagement ................. - - 3 2 3 8 I
Touristisches Management ........ - - 3 2 3 8 II
Kulturelle Animation ............ - - 3 2 3 8 III
Städtetourismus und
Eventmanagement ................. - - 3 2 3 8 II
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Wochenstundenzahl Lehrver-
pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I II III IV V gruppe
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b) Schulautonome
Pflichtgegenstände *3) .......... 2 2 2 2 2 10
Pflichtgegenstände
mit erhöhtem Stundenausmaß ...... I-V a *4)
Seminare:
Fremdsprachenseminar *2) ........ I
Allgemeinbildendes Seminar ...... III
Fachtheoretisches Seminar ....... III
Praxisseminar ................... IV
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Pflichtgegenstände gesamt ....... 35 35 39 39 37 185
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B. Pflichtpraktika
Insgesamt 8 Monate vor Eintritt in den V. Jahrgang.
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C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *3)
Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Unverbindliche Übungen
Spielmusik ...................... 1 1 1 1 1 5 V
Chorgesang ...................... 1 1 1 1 1 5 V
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D. Förderunterricht *3)
Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Deutsch ......................... (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Englisch ........................ (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Zweite lebende Fremdsprache ..... (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ...................... (-) (2) (2) (2) (-) (6) I
Rechnungswesen und Controlling *1)(2) (2) (2) (2) (-) (8) I
Textverarbeitung *1) ............ (2) (2) (2) (-) (-) (6) III
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II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Höhere Lehranstalt für Tourismus dient im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb höherer Bildung unter besonderer Berücksichtigung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.
Es sind insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen zu vermitteln, die den Schüler sowohl zur unmittelbaren Ausübung eines gehobenen Berufes in der Wirtschaft, insbesondere in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, als auch zur Aufnahme eines wissenschaftlichen Studiums befähigen.
Der Lehrplan umfaßt die Ausbildung in allgemeinbildenden, fachpraktischen, tourismuswirtschaftlichen und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen sowie Pflichtpraktika als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.
Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und - vor allem auch im beruflichen Bereich - in den Fremdsprachen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiter zu führen.
Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.
Er soll sich mit dem österreichischen Kultur- und Wirtschaftsleben auseinandersetzen und die wechselseitige Abhängigkeit von Umwelt und Tourismus erkennen können.
Der Schüler soll zu kreativem und selbsttätigem Handeln befähigt sein und die Notwendigkeit einer ständigen Weiterbildung erkennen.
Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen auf ein demokratisches Denken und ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Erweiterungsbereich Freiräume durch die Bestimmung der Ausbildungsschwerpunkte, der schulautonomen Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern der Schulgemeinschaftsausschuß den Ausbildungsschwerpunkt nicht festlegt, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Folgende Varianten können vorgesehen werden:
- 1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
- 2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
- 3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:
- 1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
- 2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Die Seminare dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Die Auswahl der an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) zu führenden Seminare sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, ihres Inhaltes und ihres Stundenausmaßes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.
Soweit der Schulgemeinschaftsausschuß keine Lehrplanbestimmungen für den Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände erläßt, hat die Festlegung dieses Bereichs durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.
Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.
Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zu Umweltbewußtsein.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.
Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
- a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984.
- b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.
- c) Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.
- d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
- e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
- f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.
- g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
- h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
- i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
- j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
2. DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können und zu dessen Bewertung fähig sein;
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- sprachliche Kreativität unter Beachtung der Sprech- und Schreibrichtigkeit entwickeln;
- Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
- Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Normative Sprachrichtigkeit:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.
Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.
Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).
Mündliche Kommunikation:
Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat.
Lesen und Vortragen von Texten.
Schriftliche Kommunikation:
Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers
(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).
Literarische Gattungen.
Medien:
Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).
II. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion.
Lesen und Vortragen von Texten.
Darstellung von problemorientierten Standpunkten.
Schriftliche Kommunikation:
Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt, Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung).
Analysieren, Argumentieren, Appellieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).
Medien:
Massenmedien (Arten und Funktionen audiovisueller Medien).
Werbung und Konsumverhalten.
III. Jahrgang:
Normative Sprachrichtigkeit:
Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion.
Lesen und Vortragen von Texten.
Schriftliche Kommunikation:
Analysieren, Argumentieren, Appellieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung
wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Medien:
Massenmedien (Gestaltungskriterien und Manipulation). Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).
IV. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.
Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).
Schriftliche Kommunikation:
Facharbeit.
Analysieren, Argumentieren, Appelieren, Dokumentieren,
Kommentieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Medien:
Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten.
Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).
V. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion. Interview.
Präsentation.
Gesprächs- und Fragetechnik.
Schriftliche Kommunikation:
Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,
Kommentieren.
Interpretation und Textkritik.
Freies Gestalten.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations-, Kooperations- und Kritikfähigkeit.
Fächerübergreifende und projektorientierte Unterrichtsformen fördern die praxisgerechte Verknüpfung von Unterrichtsgegenständen und Themenbereichen.
Der Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen motiviert die Schüler zu selbständigem und verantwortlichem Handeln und führt sie zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen gewonnen und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet wird.
Problemstellungen, die sich am Erfahrungshorizont und an den Interessen der Schüler sowie an aktuellen Anlässen orientieren, fördern die Lebensnähe des Unterrichts und die Motivation der Schüler.
Der Computer kann im Deutschunterricht praxisgerecht und motivierend eingesetzt werden, so zB für das Erstellen von Präsentationsunterlagen, Informationen, Schülerzeitungen und Projektdokumentationen.
Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationen wird durch die Arbeit in Bibliotheken und durch Exkursionen gefördert.
Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Bedürfnissen der Schüler orientieren und einen Schwerpunkt bilden, da unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abgestimmt und bestehende Defizite abgebaut werden sollen. Als motivationsfördernd erweist sich dabei die Einbeziehung von Sprachspielen und kreativen Gestaltungsformen.
Die regelmäßige Verwendung des Österreichischen Wörterbuches erzieht zu Selbständigkeit und erhöht das Verständnis für Sprache als komplexes, sich veränderndes System.
Übungen im kreativen Schreiben schulen das Verständnis für unterschiedliche Sprachformen und führen zu individueller Stilbildung. Lust am Schöpferischen, Eigenständigkeit und Selbstbewußtsein werden gefördert, Schreibhemmungen und Kommunikationsschwierigkeiten leichter überwunden.
Das persönliche Erlebnis der Dichtung hat Vorrang vor dem rein Literarischen; Bezüge zur Gegenwart sind herzustellen.
Die kulturgeschichtliche Orientierung erfordert Hinweise auf Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlichkulturellen Umfeld, zB zur bildenden Kunst, Musik, Philosophie, Psychologie. Kulturelle Aktivitäten (zB der Besuch von Theateraufführungen, Dichterlesungen, Museen und Ausstellungen) motivieren zur Beschäftigung mit Kunst und regen zu kreativer Tätigkeit an.
Der Themenbereich „Gestalten von und mit Medien" fördert Selbsttätigkeit, Teamgeist, Kreativität und den kritischen Umgang mit Medien. Das selbständige Erarbeiten und Präsentieren eines Medienproduktes bewirkt eine erhöhte Identifikation mit der Aufgabe, der eigenen Leistung und der Arbeit im Team; darüber hinaus bereitet es in lebensnaher Form auf Beruf und Studium vor.
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;
III. und IV. Jahrgang: je 2 zweistündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.
3. ENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
- Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können und umgekehrt;
- Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können;
- wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist;
- in englischer Sprache österreichische Verhältnisse darstellen, über das touristische Angebot Österreichs informieren und dafür Interesse wecken können;
- zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
- zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Integration der Vorkenntnisse.
Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers.
Aktuelle Themen.
Situationen des täglichen Lebens.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
II. Jahrgang:
Themen aus dem sozialen Umfeld des Schülers.
Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten.
Aktuelle Themen.
Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
III. Jahrgang:
Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich.
Kulturleben.
Aktuelle Themen.
Restaurant, Gastronomie, Rezeption.
Standardformen der Hotelkorrespondenz - Fallbeispiele aus der
beruflichen Praxis.
Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
IV. Jahrgang:
Themen mit vorwiegendem Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.
Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt.
Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.
Aktuelle Themen.
Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
V. Jahrgang:
Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.
Aktuelle Themen.
Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind
- der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit,
- die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
- der Beitrag zu den Erziehungszielen der Bildungs- und Lehraufgabe.
Ein vielfältiges Angebot von Themen, Textsorten und Kommunikationsformen sowie die Berücksichtigung von Schülerinteressen ist im Sinne des allgemeinen Bildungszieles zweckmäßig.
Die Vorkenntnisse der Schüler ermöglichen von Beginn an die Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache. Dies gilt für alle Unterrichtsbelange mit Ausnahme jener Gebiete, in denen die kontrastive Sprachbetrachtung das eigentliche Unterrichtsziel ist.
Es ist wichtig, daß alle sprachliche Fertigkeiten, sowohl einzeln als auch integriert, laufend geübt werden. Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit entspricht einerseits den Erfordernissen der Praxis und fördert andererseits eine abwechslungsreiche Gestaltung des Unterrichts. Dabei kommt der Schaffung von realitätsbezogenen Situationen Bedeutung zu.
Der Veranschaulichung der Lehrinhalte und der Motivierung der Schüler dienen ua. authentische Materialien, die Mittel der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie, einschlägige Schulveranstaltungen, Unterrichtsprojekte (zB Intensivsprachwochen, Schüleraustausch, Pflichtpraktikum auch im Ausland, Zusammenarbeit mit heimischen Betrieben) sowie die Mitarbeit von native speakers.
Dem Lehr- und Ausbildungsziel entsprechend, gebührt der Vermittlung kommunikativer Kompetenz Vorrang vor kognitiver Kompetenz und der Förderung der Sprachverständlichkeit vor sprachlichem Perfektionismus.
British English und American English sind als gleichwertig anzusehen.
Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte.
Schularbeiten:
I. - IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
- 4. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen, verarbeiten und anwenden können;
- die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von technischen Kommunikationsmitteln sowie von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen und kommentieren können;
- politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
- gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
- in der Zielsprache über das touristische Angebot Österreichs informieren und dafür Interesse wecken können;
- Hilfsmittel für die Sprachübertragung gewandt handhaben können;
- die Besonderheiten des Lebens und der Kultur des Sprachraumes der Zielsprache achten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Einfache Situationen aus dem Alltag.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
II. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem
beruflichen Umfeld.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
III. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Tourismus einschließlich Abwicklung von Standardgeschäftsfällen.
Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
IV. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Abwicklung von Geschäftsfällen, die von der Norm abweichen.
Politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen des Landes/der Länder der Zielsprache.
Aktuelle Themen.
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
V. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Abwicklung von komplexen Geschäftsfällen.
Internationale wirtschaftliche, kulturelle, politische, ökologische
und soziale Themen.
Aktuelle Themen.
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind
- der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit, zunächst im Hören und Sprechen, in zweiter Linie im Lesen und Schreiben,
- die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
- der Beitrag zur Erziehung zu Toleranz und Zusammenarbeit.
Die Bildungs- und Lehraufgabe verlangt die Beherrschung zahlreicher Fertigkeiten, die sowohl einzeln als auch in ihrem Zusammenwirken durch intensives Üben erlernbar sind. Daher kommt dem Gebrauch der Fremdsprache schon ab dem Anfangsunterricht große Bedeutung zu.
Übungen im Hör- und Leseverstehen beziehen sich zweckmäßigerweise sowohl auf Global- als auch auf Detailverständnis.
Die Darstellung sprachlicher Strukturen sowie Hinweise auf Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten zwischen der Zielsprache und dem Deutschen oder anderen Sprachen können die Beherrschung der kommunikativen Fertigkeiten unterstützen, sofern sie behutsam eingesetzt werden.
Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit dient der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichtes und fördert Hörverständnis und Sprechfertigkeit des Schülers. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Rollenspiel bei der Simulation authentischer Situationen zu.
Der Unterrichtsertrag wird durch Veranschaulichung der Lehrinhalte und Motivierung des Schülers gesteigert. Dazu dienen insbesondere
- der Einsatz von authentischem Material einschließlich audiovisueller Medien schon ab dem ersten Lernjahr;
- Unterrichtsprojekte;
- der Einsatz von Assistenten und Gästen aus dem betreffenden Sprachraum;
- individuelle und kollektive Schülerkorrespondenz;
- Intensivsprachwochen im Ausland, Schüleraustausch und Auslandspraktikum.
Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch", „Englisch" und „Textverarbeitung" dient vor allem der einheitlichen Bezeichnung sprachlicher Kategorien. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte.
Schularbeiten:
I. - IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
5. GESCHICHTE UND KULTUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
- die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein;
- die Bedeutung des österreichischen Kulturgutes, insbesondere seiner Hauptreisezielgebiete, für den Tourismus kennen und darüber Auskunft geben können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).
Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren der historischen Entwicklung von den Anfängen bis zum Beginn des Mittelalters.
Mittelalter:
Kultur und Gesellschaft im Feudalismus.
Touristisch bedeutsame Kunstwerke der Romanik und Gotik.
Weltreiche des Glaubens.
Vom theozentrischen zum anthropozentrischen Weltbild. Kirche und Reich.
Reisen (Pilgerfahrten, Studenten- und Handelsreisen).
Entwicklungen in Österreich.
Frühe Neuzeit:
Erfindungen und Entdeckungen.
Außereuropäische Reiche und Kulturen. Wirtschaft (Frühkapitalismus und Verlagssystem). Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft
(Renaissance, Humanismus, Reformation).
Entwicklungen in Österreich.
Zeitalter des Absolutismus:
Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen.
Dreißigjähriger Krieg und osmanische Expansion.
Kultur und Gesellschaft (Barock, Rokoko).
Entwicklungen in Österreich.
IV. Jahrgang:
Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:
Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.
Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.
Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),
Wissenschaft und Technik.
Entwicklungen in Österreich.
Zeitalter des Imperialismus:
Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.
Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).
Ideologien und politische Bewegungen.
Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.
Reisen (Ansätze eines modernen Tourismus).
Entwicklungen in Österreich.
Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:
Russische Revolution. Neuordnung Europas.
Österreich in der Ersten Republik.
Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand; Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien.
Internationale Organisationen.
Außereuropäische Entwicklungen. Zweiter Weltkrieg.
Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.
Tourismus (Ansätze des Massentourismus, Sozialtourismus). Entwicklungen in Österreich.
V. Jahrgang:
Zeitalter des Pluralismus:
Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).
Einigung Europas.
Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.
Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte,
Nord-Süd-Konflikt.
Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum
und Ökologie, Wissenschaft, Technik).
Tourismustendenzen der Gegenwart.
Kultur als Wirtschaftsfaktor.
Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).
Welt im Umbruch:
Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen Staatengemeinschaft.
Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.
Europäische Integration.
Migrationsprobleme.
Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien der Lehrstoffauswahl sind das Ausmaß der Relevanz für den Österreichbezug sowie der Bedeutung für Entscheidungen in der Gegenwart.
Auf die Veränderungen im Rollenbild der Frau in allen Epochen ist Bedacht zu nehmen.
Im Begriff Kultur ist immer auch die Kunst inkludiert.
Als besonders die Motivation und das Verständnis der Schüler fördernd erweist sich der längsschnitt- bzw. problemorientierte Unterricht geeigneter Themen.
6. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten, beschreiben und Teilbereichen der Biologie zuordnen können;
- die Vernetzung von Boden, Wasser und Luft mit der belebten Natur bis hin zur Ebene der Kreislaufprozesse erfassen können;
- die Einbettung des Menschen in das System der Natur und in das System der Gesellschaft verstehen;
- der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
- in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden;
- die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können;
- die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können;
- biologische Arbeitsmethoden, insbesondere Grundsätze der Lernbiologie anwenden können;
- für die Berufspraxis bedeutsame ergonomische Zusammenhänge kennen;
- die Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Entwicklung des Lebens:
Entstehung der Erde, Evolution, Hydro- und Atmosphäre.
Allgemeine Biologie:
Biologische Strukturen (Zelle, Gewebe, Organe); biologische Funktionen (Wachstum, Entwicklung, Reizbarkeit, Bewegung, Fortpflanzung, Stoffwechsel). Mikroorganismen.
Somatologie:
Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme;
Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes.
Gesundheitsvorsorge:
Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene. Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik. Vorbeugung bei und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Medizinische Vorsorge bei Reisen.
Lernbiologie und Ergonomie.
Erste Hilfe.
V. Jahrgang:
Genetik:
Molekularbiologie und Vererbung; Gentechnologie;
Humangenetik.
Ökologie:
Kreisläufe, Gleichgewichte und Regulation in Ökosystemen;
Zusammenspiel biotischer und abiotischer Faktoren.
Ökosphäre (Boden, Wasser, Luft).
Natürliche und künstliche Ökosysteme.
Natur- und Umweltschutz, Probleme der Umweltgestaltung.
Wechselwirkung zwischen Ökologie und Tourismus;
Aktuelle Probleme von Ökologie und Wirtschaft.
Spezielle Aspekte der Humanökologie:
Einsatz und Eigenschaften von Baustoffen, Raumklima und Erholung;
Stadtökologie.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Auswahl des Lehrstoffes sind der Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, insbesondere im Bereich des politischen Bewußtseins und des Verantwortungsbewußtseins, sowie der Beitrag zur Förderung des Problembewußtseins, des vernetzten Denkens und der Entscheidungs- und Handlungskompetenz in biologischen und ökologischen Bereichen. In diesem Sinne empfiehlt sich besonders die Verknüpfung von Lehrinhalten aus den verschiedenen biologisch-ökologischen Teilgebieten.
Bei der Behandlung intimer und ethischer Fragen ist Behutsamkeit geboten.
Problemorientierte Aufgabenstellungen erhöhen sowohl den von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Praxisbezug als auch die Motivation der Schüler.
Handlungsorientierte Lehr- und Arbeitsmethoden (Gruppen- und Projektarbeit, Rollenspiel, Fallstudien, Referate) fördern die Kommunikations-, Kooperations- und Innovationsfähigkeit sowie die Kreativität.
- 7. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs-und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Mathematik in ihren logischen Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Algorithmen bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden können;
- Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können und Einsicht in die Wichtigkeit dieser Vorgangsweise für den außermathematischen Bereich haben;
- Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für seine Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind;
- über das notwendige mathematische Wissen verfügen, um zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen zu können;
- bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Integration von Vorkenntnissen:
Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.
Gleichungen und Ungleichungen:
Lineare Gleichungen und Ungleichungen.
Lineare Gleichungssysteme.
Funktionen:
Allgemeine Eigenschaften.
Geometrie:
Planimetrie.
III. Jahrgang:
Gleichungen und Ungleichungen:
Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.
Exponentialgleichungen.
Funktionen:
Rationale Funktionen.
Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);
Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen.
Geometrie:
Stereometrie.
Komplexe Zahlen:
Darstellungen. Grundrechenoperationen.
IV. Jahrgang:
Wirtschaftsmathematik:
Finanzmathematik.
Kosten- und Preistheorie.
Lineare Optimierung.
Differentialrechnung:
Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient.
Differentiationsregeln.
Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben.
V. Jahrgang:
Integralrechnung:
Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.
Wahrscheinlichkeit und Statistik:
Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen
mit Wahrscheinlichkeiten.
Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).
Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).
Regression und Korrelation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis und für Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände. Rechnerische, insbesondere berufsrelevante Anwendungen sind ein wesentlicher Bestandteil aller theoretischen Lehrstoffbereiche. Die Auswahl der Anwendungsbeispiele sowohl aus dem beruflichen als auch aus dem persönlichen Bereich trägt auch zur ganzheitlichen Erziehung bei.
Die inhaltliche Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ermöglicht die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Vorkenntnisse; auf diese Weise ausgewählte fachübergreifende Lehrinhalte tragen sowohl zur Motivierung der Schüler als auch zur Festigung ihrer Fähigkeit zur gedanklichen Integration bei. Wo die Schnittstelle mit anderen Pflichtgegenständen Schwierigkeiten im didaktischen Aufbau mit ich bringt, kann Stundenblockung ein Ausweg sein.
Schularbeiten:
II. - V. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten.
8. TOURISMUSGEOGRAPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
- die zur Untersuchung und Beurteilung von Tourismusgebieten notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
- die Bedeutung der Natur- und Kulturlandschaft für den Tourismus verstehen;
- über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
- die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wechselwirkungen zwischen touristischer Nachfrage und touristischem Angebot in typischen Touristenregionen erläutern können;
- über die Begrenztheit landschaftlicher und sozialer Ressourcen in touristischen Gebieten Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
- die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität in Tourismusgebieten erläutern können;
- umfassende Informationen zur Reiseplanung und Reisedurchführung für die wichtigen Tourismusgebiete Österreichs, Europas und der übrigen Welt geben können;
- bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Orientierung auf der Erde.
Geofaktoren:
Landschaftsgürtel der Erde, Wechselwirkungen zwischen Ökosystemen
und dem wirtschaftenden Menschen.
Außereuropäische Reiseländer:
Grunddaten (Größe, Einwohner, Zeitzonen, Währung, Reiseinformationen). Natur- und kulturräumliche Gliederung;
Tourismuszonen. Gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Entwicklungen (Ursachen, Wechselwirkungen mit dem Tourismus);
natürliche und kulturelle Attraktivitätsfaktoren für den Tourismus;
nationale und internationale Reisewege; touristische Verkehrsträger.
IV. Jahrgang:
Natur- und Kulturgeographie Europas:
Großlandschaften, Klimazonen, Kulturräume und Wirtschaftsstrukturen.
Europäische Reiseländer (ausgenommen Österreich):
Grunddaten (Größe, Einwohner, Zeitzonen, Währung, Reiseinformationen). Natur- und kulturräumliche Gliederung, Attraktivitätsfaktoren für den Tourismus, Suprastruktur. Tourismusgebiete (Lage, besondere Prägung); nationale und internationale Reisewege, touristische Verkehrsträger.
Gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche und ökologische Entwicklungen (Ursachen und Wechselwirkungen mit dem Tourismus).
V. Jahrgang:
Österreich:
Natur- und kulturgeographische Gliederung.
Demographische Strukturen und Prozesse, Mobilität und sozialer
Wandel im Zusammenhang mit dem Tourismus.
Stellung Österreichs im europäischen Tourismus; Einfluß des Tourismus auf die österreichische Volks- und Regionalwirtschaft.
Tourismusgebiete (natürliche und kulturelle Attraktivitätsfaktoren, Verkehrswege, Strukturveränderungen, touristische Grunddaten).
Raumordnung und Umweltpolitik für Tourismusgebiete.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind
- die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
- der Beitrag zur Förderung des Verständnisses für wirtschaftliche Strukturen und Prozesse,
- der Österreich- und Europabezug,
- die Aktualität.
Das integrative Verständnis für geographische Räume unterschiedlicher Größenordnung wird vor allem durch Fallbeispiele gefördert.
Als motivationsfördernd bewähren sich schüleraktivierende Unterrichtsformen, wie Plan- und Rollenspiele, der Einsatz geographischer Software sowie fachspezifische und fachübergreifende Projekte.
- 9. TOURISMUS UND MARKETING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus verstehen und humane sowie ökologische Aspekte bei wirtschaftlichen Entscheidungen einbeziehen können;.
- die Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene sowie die internationalen Bezüge kennen;
- die Funktion des Marketings und dessen Aufgaben und Ziele in touristischen Betrieben und Organisationen kennen;
- Marketingstrategien entwickeln und anwenden können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Tourismus:
Begriff; System, Entwicklung, Motive; Arten und Formen, Statistik. Voraussetzungen (Natur, Kultur, Infrastruktur und touristische Suprastruktur). Kulturelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Bedeutung. Rechtsgrundlagen für den Tourismus in Österreich.
Betriebe und Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Aufgaben und Ziele; Kooperation).
IV. Jahrgang:
Marketing touristischer Betriebe und Organisationen:
Ziele, System, Instrumente.
Marktforschung:
Formen, Träger, Inhalte; Auswertung von Ergebnissen;
Marktsegmentierung, Zielgruppenpolitik.
Marketinginstrumente:
Angebotsgestaltung und -anpassung.
Preispolitik; Absatzmethode.
Kommunikationspolitik:
Public Relations; Verkaufsförderung; Werbung (psychologische Grundlagen, Gestaltungselemente; touristische Werbemittel).
Zusammenarbeit der touristischen Marketingträger. Berufsbilder im Marketing. Medienauswahl.
Territorialorganisationen des Tourismus (Aufgaben, Management).
V. Jahrgang:
Marketing für touristische Teilmärkte:
Kur- und Gesundheitstourismus (Trends, Rechtsgrundlagen, Kurort, Kurbetrieb, Einrichtungen);
Städtetourismus (Besonderheiten, nachfragegerechte Aufbereitung des Angebots);
Kurzreisen, Tagesausflugsverkehr;
Beruflich motivierte Reisearten (Kongresse, Ausstellungen, Messen, Incentives);
Neigungstourismus (Kultur, Sport, Hobbies; Cluburlaub).
Neue Freizeittrends:
Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen; Freizeitzentren;
Themenparks.
Tourismuspolitik:
Ziele, Träger, Maßnahmen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Daher kommt der Verwendung praxisüblicher Unterlagen und der Zusammenarbeit mit örtlichen und regionalen Tourismusinstitutionen große Bedeutung zu.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre", und „Betriebspraktikum" wichtig.
10. VERKEHR UND REISEBÜRO
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Bedeutung des Verkehrs und der Reisebüros für den nationalen und internationalen Tourismus verstehen.;
- die Aktivitäten der touristisch bedeutsamen Verkehrsunternehmungen und des Individualverkehrs sowie deren wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen kennen;
- die betriebswirtschaftlichen Funktionen der Reiseunternehmungen und ihre Beziehungen zur gesamten Tourismusbranche kennen;
- Arten, Planung, Durchführung und Verkauf gängiger Reiseprodukte kennen, einschlägige Tätigkeiten ausüben und branchenübliche Arbeitsmittel handhaben können;
- sich im Reiseverkehr rücksichtsvoll und umweltschonend verhalten.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Reisebüro:
Betriebsformen. Unternehmungen; Organisationen. Rechtsgrundlagen.
Aufbauorganisation (Personal, technische und räumliche Ausstattung); Ablauforganisation (Beratung; Pauschalreisen; Verkauf von Fahrausweisen, Versicherungen, Hotelgutscheinen; Schriftverkehr).
Verkehr:
Entwicklung, Formen.
Österreichisches Verkehrswesen:
Entwicklung, Einrichtungen, Unternehmungen, Organisation.
Luftverkehr:
Fluggeräte, Flughäfen (Standorte, Einrichtungen). Linien- und Charterflugverkehr, Fluggesellschaften, Flugrouten. Organisationen.
Schiffsverkehr:
Formen, Einrichtungen. Personenschiffahrt im Binnen- und Seeverkehr
(Formen, Unternehmungen, Routen).
Fahrpläne und Tarife.
EDV-unterstützte Übungen:
Zu den Bereichen des IV. Jahrganges.
V. Jahrgang:
Reisebüro:
Pauschalreisen (Vorbereitung, Kalkulation und Durchführung).
Straßenverkehr:
Straßenwesen (Aufgaben in Österreich; Probleme der Planung, der Finanzierung, des Baues und der Erhaltung von Straßen). Kraftfahrlinien und Gelegenheitsverkehr. Organisationen im Straßenverkehr (Arten, Aufgaben, Leistungsangebot).
Rechtsvorschriften.
Eisenbahn:
Streckennetz, Verkehrsstellen (Arten, Einrichtungen); Seilbahnen
Österreichs. Angebote für den Tourismus.
Österreichisches Verkehrswesen:
Aktuelle Probleme der Verkehrspolitik. Bedeutung der Verkehrswirtschaft für den Tourismus und die Volkswirtschaft.
Marketing von Verkehrsunternehmungen.
EDV-unterstützte Übungen:
Zu den Bereichen des V. Jahrganges.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis von Reisebüros und anderen Tourismusbetrieben.
Auf Grund der praxisbezogenen Bildungs- und Lehraufgabe empfiehlt es sich,
- Übungen besonders in den Bereichen der Information, des Verkaufs und der Veranstaltung eigener Reisen abzuhalten,
- praxisübliche Hilfsmittel zu verwenden (Sammlung anlegen) und
- die praktischen Arbeiten in einem (Lehr)Reisebüro zu simulieren.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Tourismusgeographie", „Tourismus und Marketing" und „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre" wichtig.
- 11. BETRIEBSWIRTSCHAFT, VOLKSWIRTSCHAFT
UND GASTGEWERBLICHE BETRIEBSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
- die Rechtsformen von Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
- die Arten und Aufgaben, den personellen Aufbau und die Betriebsabläufe gastgewerblicher Betriebe kennen;
- die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
- betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
- die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
- Kenntnisse über die Funktionsweise der nationalen und internationalen Wirtschaft erlangen und die Wechselwirkungen von Ökonomie und Ökologie verstehen;
- betriebswirtschaftliche Entscheidungen im volkswirtschaftlichen Zusammenhang verstehen;
- Medienberichte über Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft verfolgen, deren Folgen für die Gemeinschaft und für den Einzelnen beurteilen und dazu kritisch Stellung nehmen können;
- sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Gastgewerbliche Betriebe:
Einteilung nach betrieblicher Leistung, Standort, Offenhaltezeit, Rechtsbeziehungen; Hilfsbetriebe. Personeller Aufbau; Entlohnung. Räumliche Gliederung; Ausstattung der einzelnen Abteilungen (Klassifizierung; Mindestausstattung).
Personalbereich:
Rechte und Pflichten des Mitarbeiters; Schriftverkehr (Bewerbung, Lebenslauf, Arbeitsvertrag, Kündigung; Arbeitszeugnis).
II. Jahrgang:
Kaufvertrag:
Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung; Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);
Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;
Konsumentenschutz.
Außenbeziehungen des gastgewerblichen Betriebes:
Leistungen der Zulieferbetriebe, der Geldinstitute und Versicherungen, der Kammern und Behörden.
Beherbergungsabteilung:
Arbeitsaufgaben und -abläufe. Österreichische Hotelvertragsbedingungen; Gästebuchführung; Meldegesetz und Fremdenverkehrsstatistikverordnung. Brandschutz; Versicherungsschutz.
Verpflegungsabteilung:
Arbeitsaufgaben und -abläufe; Kontroll- und Abrechnungssysteme. Küchenorganisation. Lagerorganisation und Lagerbuchführung; Verwahrungsvertrag.
III. Jahrgang:
Grundlagen der Wirtschaft:
Bedarf, Bedürfnisse, Markt.
Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.
Volkswirtschaftlicher Kreislauf (Unternehmungen, Haushalte, Staat).
Wirtschaftssektoren.
Unternehmung:
Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch).
Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl
der Rechtsform.
Betrieb:
Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.
Beschaffung und Lagerung:
Beschaffung und Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen und Investitionsgütern; Zahlungsverkehr; Lagerfunktion und Lagerkontrolle.
Leistungserstellung:
Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren;
Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.
Gewerbe:
Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Gewerbe im Tourismus;
Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung;
Gewerbebehörden und Gewerbeverfahren.
IV. Jahrgang:
Geld und Währung:
Geld (Funktionen, Geldmenge, Umlaufgeschwindigkeit, Geldwert, Wechselkurse). Österreichische Nationalbank.
Preis:
Markt und Preis; Preisbildung im Modell; Unternehmenszusammenschlüsse, wirtschaftliche Konzentration, wirtschaftspolitische
Einflußnahme.
Außenwirtschaftliche Verflechtungen:
Zahlungsbilanz. Institutionen des internationalen Handels und Zahlungsverkehrs; internationalen Wirtschaftshilfe.
Wirtschaftsgemeinschaften.
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung:
Kreislaufanalyse. Bruttosozialprodukt; Entstehung, Verwendung und Verteilung von Gütern, Dienstleistungen und Einkommen. Konjunktur- und Wachstumstheorie, Konjunktur- und Wachstumspolitik.
Volkswirtschaftliche Gesamtziele:
Wirtschaftswachstum, Zahlungsbilanzgleichgewicht, Geldwertstabilität, Einkommensgerechtigkeit, Budgetsanierung, Vollbeschäftigung.
Wirtschaftspolitik und Wirtschaftssysteme:
Wirtschaftsordnungen; Sozialpartnerschaft. Wechselbeziehung von
Ökonomie und Ökologie. Träger und Instrumente der Wirtschaftspolitik;
wirtschaftspolitische Maßnahmen.
Öffentliche Wirtschaft:
Staatswirtschaft, Staatshaushalt. Öffentliche Aufgaben und Ausgaben; öffentliche Verschuldung; Sozialpolitik; Steuerpolitik, Finanzausgleich.
V. Jahrgang:
Finanzierung und Investition:
Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.
Außenhandel:
Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten
(Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung
(Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.
Unternehmensführung:
Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.
Mitarbeiterführung:
Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile;
Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt;
Anwerbung und Auswahl; Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses;
betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung. Mitarbeitermotivation; Humanisierung der Arbeitswelt.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis österreichischer Betriebe, insbesondere der Tourismusbranche, sowie der regionale Bezug und die Aktualität.
Der jeweils zugehörige Schriftverkehr ist integrierender Bestandteil jedes betriebswirtschaftlichen Themenbereiches.
Der Unterricht ist auf Vorkenntnisse aus anderen Pflichtgegenständen angewiesen und liefert seinerseits Voraussetzungen für andere Unterrichtsgegenstände. Absprachen mit den zuständigen Lehrern sind hiefür sowie zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten von größter Bedeutung.
Beim Erarbeiten der Fachtheorie ist das Ausgehen von konkreten Problemstellungen (Fallbeispielen), insbesondere aus den Massenmedien, dem Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge förderlich.
Die praxisbezogene Bildungs- und Lehraufgabe spricht für schüleraktive Unterrichtsmethoden und den Einsatz praxisgerechter Hilfsmittel (Formblätter, Taschenrechner, audiovisuelle Unterrichtsmittel, Datenverarbeitungsanlagen usw.; Diskussionen, Fallstudien, Planspiele).
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, kommt dem korrekten sprachlichen Ausdruck in Wort und Schrift sowie dem berufsadäquaten Verhalten in Unterrichtsarbeit und Kommunikation großes Gewicht zu.
Grundsätzlich ist der Unterricht im IV. Jahrgang von einem Lehrer mit der Lehrbefähigung für Volkswirtschaft zu führen.
- 12. RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- insbesondere für Tourismusbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
- in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
- selbständig Informationen der Betriebsstatistik verwerten können;
- budgetieren können;
- Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können;
- die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
- die personellen und organisatorisch-technischen Voraussetzungen und den Arbeitsablauf des Rechnungswesens sowie die Funktionen des Controlling und seine Zusammenhänge mit dem Rechnungswesen kennen;
- die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können;
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der gastgewerblichen Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
- Aufgaben der Finanzbuchführung und des Controlling mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Wirtschaftliches Rechnen:
Prozentrechnung; Währungen und Kurse; gastgewerbliche Kalkulation;
Zinsenrechnung.
Grundlagen des Rechnungswesens:
Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme
(Überblick).
System der doppelten Buchführung:
Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von
Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung.
Umsatzsteuer:
System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.
Beleg und Belegwesen.
Verbuchung von Geschäftsfällen:
Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;
Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen.
Organisation:
Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung
(Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).
II. Jahrgang:
Verbuchung von Geschäftsfällen:
Waren- und Leistungsverrechnung und Zahlungsverkehr in Hotel- und Gastgewerbebetrieben sowie in Reisebüros mit besonderer Berücksichtigung der Grundaufzeichnungen (Kassa- und Wareneingangsbuch).
Einnahmenverbuchung im Gastgewerbe:
Einnahmenarten; Einnahmenerfassung; Verbuchung von Zahlungen,
Schecks, Hotelgutscheinen, Kreditkarten und Ausgangsrechnungen;
Verbuchung von Fremdwährungseinnahmen.
Steuern, Abgaben und Beiträge im Gastgewerbe.
Erlösverbuchung im Gastgewerbe:
Erlösarten; Erlöserfassung und Erlösverbuchung;
Personalverpflegung; Eigenverbrauch.
Personalverrechnung:
Abrechnung laufender Bezüge einschließlich gastgewerblicher Löhne, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen; Lohnverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle. Besonderheiten der Personalverrechnung im Hotel- und Gastgewerbe.
Organisation:
Hilfsaufzeichnungen und Nebenbücher in gastgewerblichen Betrieben.
Computerunterstütztes Rechnungswesen:
Lösung einfacher Probleme der Büroorganisation und des Rechnungswesens unter Einsatz von Standard- bzw. Branchenprogrammen (etwa Tabellenkalkulation).
EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung; Auswertungen).
III. Jahrgang:
Jahresabschluß:
Waren- und Materialbewertung;
Anlagenabschreibung;
Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten;
Rückstellungen;
Rechnungsabgrenzungen;
Jahresabschluß der Einzelunternehmung.
Erlös- und Kostenrechnung:
Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.
Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung); Kostendeckungsanalyse; Betriebsabrechnung.
Organisation:
Organisation des Rechnungswesens im Klein- und Mittelbetrieb
(insbesondere bei EDV-Einsatz);
Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
Computerunterstütztes Rechnungswesen:
EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monats- und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung; Auswertungen).
IV. Jahrgang:
Rechnungswesen des Reisebüros:
Erfassung und Verbuchung typischer Geschäftsfälle.
Jahresabschluß von Gesellschaftsunternehmungen.
Controlling:
Wesen, Aufgaben; Controlling-Regelkreis. Organisation des Controlling.
Computerunterstütztes Rechnungswesen:
EDV-Einsatz in der Kostenrechnung und im Controlling, insbesondere in gastgewerblichen Betrieben. Betriebsergebnisse (Berechnung; tabellarische und grafische Präsentation).
V. Jahrgang:
Einnahmen- und Ausgabenrechnung:
Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,
Erfolgsermittlung.
Steuern:
Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),
Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche
Investitionsbegünstigungen.
Bilanztheorie:
Zweck und Arten der Bilanz; Bilanzierungsgrundsätze. Handels- und Steuerbilanz.
Jahresabschluß:
Berücksichtigung schwierigerer Bewertungsprobleme und steuerlicher
Investitionsbegünstigungen.
Computerunterstütztes Rechnungswesen:
EDV-Einsatz im Controlling (Grundsätze der Finanzplanung und Budgetierung; Betriebsstatistik, Bilanzanalyse und Bilanzkritik; Erstellung von Budgets, Soll-Ist-Vergleichen und Analysen).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zum vernetzten Denken. Dies erfordert praxisnahe Beispiele und eine den beruflichen Anforderungen entsprechende Arbeitsorganisation (interdisziplinäre Problemstellungen, Gruppenarbeit, Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel usw.).
Große Bedeutung kommt der Weckung des Verständnisses für die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Führung finanzieller Aufzeichnungen über das Betriebsgeschehen zu; auch bei Schüleraufzeichnungen und -ausarbeitungen kommt es daher auf formale Korrektheit an.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, stehen bei der praktischen Arbeit
- selbständiges Arbeiten,
- rasche und rationelle Belegerfassung,
- die richtige Interpretation von Bildschirmanzeigen und Computerausdrucken
im Vordergrund.
Das im I. Jahrgang grundgelegte Zahlenverständnis sowie die sichere Beherrschung kaufmännischer Rechenverfahren und einschlägiger Hilfsmittel (Taschenrechner, Nachschlagtabellen, usw.) können durch ständige problemorientierte Anwendung gepflegt und weiterentwickelt werden. Bei Rechenergebnissen sind Plausibilitätskontrollen von besonderer Bedeutung.
Schularbeiten:
I. bis IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
13. WIRTSCHAFTSINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen;
- diese Geräte bedienen können;
- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
- auf elektronischem Weg Informationen beschaffen und weitergeben können;
- die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und dazu fundiert Stellung nehmen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Informationsverarbeitungssysteme:
Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.
Bedienung.
Standardsoftware:
Tabellenkalkulation, Grafik, Datenbanken.
Auswirkungen der Informationsverarbeitung:
Individuum, Gesellschaft. Datensicherheit, Datenschutz, Schutz
geistigen Eigentums.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Beruf. Ein methodischer Beitrag zur Praxisrelevanz sind wechselnde Sozialformen sowie praxisnahe Beispiele, auch bei Leistungsfeststellungen. Gleichzeitig wird dadurch die fächerübergreifende Kompetenz auf den Gebieten der Gesprächsführung, Kommunikation und Teamarbeit gefördert.
Zu den Anforderungen der Praxis gehört auch das selbständige Einarbeiten in Software, wobei der Anleitung zum Einsatz von Handbüchern und Dokumentationen besondere Bedeutung zukommt.
Die Motivation der Schüler wird erhöht und ihre Gedächtnisbelastung minimiert, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden der eigenständigen Arbeit folgen. Aufgabenstellungen werden zweckmäßigerweise in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände unter Berücksichtigung des dort erreichten Lernfortschrittes sowie des Erfahrungshorizontes der Schüler ausgewählt.
Der Lehrer soll unter Bedachtnahme auf die Fähigkeiten und Lernfortschritte der Schüler sowie auf die verfügbare Hard- und Software in Eigenverantwortlichkeit Unterrichtsschwerpunkte setzen. 2 einstündige Schularbeiten.
14. TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- unter Einsatz von Textverarbeitungsprogrammen sowie unter Einbeziehung der Steno- und Phonotypie und mit Hilfe aktueller bürotechnischer Arbeitsmittel (zB Computer und dazugehörige Peripherie, Diktiergeräte, Schreibmaschinen) Schriftstücke aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus dem persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig selbständig gestalten und praxisgemäß anfertigen können;
- die Kurzschrift zum Notieren und Konzipieren verwenden können;
- exemplarisch das für die Berufspraxis nötige Organisationswissen über aktuelle Bürotechnologie und -kommunikation erwerben und einschlägige Aufgaben lösen können.
Insbesondere soll er
- das Zehnfinger-Tastschreiben mit einer Geschwindigkeit von etwa 180 Bruttoanschlägen in der Minute sowie mit etwa 50 Silben in der Minute nach Diktat beherrschen;
- Gewandtheit im sicheren Erstellen und Gestalten von Schriftstücken nach Vorlagen jeder Art sowie nach Tonträgern unter Beachtung der entsprechenden ÖNORMEN erreichen;
- fachspezifische Standardsoftware unter Zuhilfenahme einer Bedienungsanleitung nach kurzer Einarbeitungszeit anwenden können;
- Grundkenntnisse der Typographie für die Erstellung druckreifer Vorlagen erwerben;
- Texte mit etwa 90 Silben pro Minute auf der Grundlage der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde) aufnehmen und wiedergeben können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Schreibmaschinen- und Computertastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen in der Minute.
Textgestaltung, einfache genormte und ungenormte Schriftstücke aus dem Bereich der beruflichen Praxis und aus dem persönlichen Bereich.
Grundfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.
Grundlagen der Verkehrsschrift unter Einbeziehung der wichtigsten praxisgemäßen Kürzel und Kürzungen der Eilschrift.
Büroorganisation:
Ablage, Kopieren, Postbearbeitung.
II. Jahrgang:
Erweiterte Funktionen mindestens eines Textverarbeitungsprogrammes.
Rationelles Gestalten und Bearbeiten von Schriftstücken mit Hilfe eines Textverarbeitungsprogrammes:
Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag; Schriftverkehr mit Behörden; innerbetrieblicher Schriftverkehr.
Schreibfertigkeit von etwa 160 Bruttoanschlägen in der Minute. Arbeiten mit dem Diktiergerät.
Einsatz der Kurzschrift für die Erstellung praxisgemäßer
Schriftstücke.
Büroorganisation:
Grundlagen und Einrichtungen der Telekommunikation.
III. Jahrgang:
Schwierige Schriftstücke und Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis unter Einsatz der bisher erlernten Arbeitstechniken.
Facheinschlägige Werbetexte (Direct Mailing).
Serienbrieffunktion mit Selektionen.
Grundbegriffe der Typographie und des Layouts anhand entsprechender
Software (Desktop Publishing).
Verknüpfung von Textverarbeitungsprogrammen mit anderer Software (Verwendung von Datenbanken, Einbindung von Grafiken, Bildern, Tabellenkalkulationen, u.ä.).
Erstellung druckreifer Vorlagen unter Einbeziehung aller aktuellen technischen Möglichkeiten.
Schreibfertigkeit von etwa 180 Bruttoanschlägen in der Minute.
Büroorganisation:
Entwicklungstendenzen im Bereich der Büroorganisation und -kommunikation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis. Dieser erfordert ua., daß der Schüler
- mit verschiedenen Tastaturen (Schreibmaschine, PC-Tastaturen) und peripheren Eingabeeinheiten (Maus, Scanner, u.ä.) vertraut gemacht wird;
- für die Zahleneingabe am Computer zum Gebrauch der ausgelagerten Zehnertastatur angehalten wird;
- Zugang zur aktueller Standardsoftware (allenfalls Demonstrationsversionen) hat;
- beim Erlernen der Kurzschrift von Anfang an mit sinnvollen, praxisgemäßen Texten arbeitet.
In der Anwendung ist der Fähigkeit, Texte rasch, wortgetreu und sprachlich richtig wiedergeben zu können, der absolute Vorrang einzuräumen, wofür sich die Mischschrift als Methode anbietet.
Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.
Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur selbständigen Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird.
Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch", „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre" sowie „Rechnungswesen und Controlling"„ ist vor allem wegen der Bereitstellung von Konzepten für die auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem Lehrer der Pflichtgegenstandes "Wirtschaftsinformatik„ gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und vermeidet Doppelgeleisigkeiten.
Schularbeiten:
I. - III. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten.
- 15. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
- aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
- die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
- Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
- zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
- die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
- andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
- zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Staat:
Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.
Völkerrecht:
Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.
Österreichische Bundesverfassung:
Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).
Politische Willensbildung:
Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.
Rechtsstruktur:
Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.
Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).
V. Jahrgang:
Privatrecht:
Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,
Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.
Arbeits- und Sozialrecht:
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.
Handelsrecht:
Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf,
Handelsgesellschaften.
Gewerberecht:
Antritt und Ausübung eines Gewerbes.
Strafrecht:
Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen
fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie Aktualität.
Der handlungsorientierten Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich das Ausgehen von der Rechts- und Berufspraxis. Die Besprechung von Rechtsfällen, die Abfassung einfacher Schriftsätze, die Diskussion über einschlägige Medienberichte sowie die Lösung von Fallbeispielen in Einzel- und Gruppenarbeit aktivieren und motivieren die Schüler.
Im Bereich der Politischen Bildung wird empfohlen, auf aktuelle Themen (auch aus dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schüler) einzugehen.
16. ERNÄHRUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Bedeutung der Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennen;
- um die Bedeutung einer gesunden Lebensweise zur Vermeidung zivilisatorisch bedingter Erkrankungen wissen;
- die Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebens- und Genußmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichsten Diätformen kennen;
- sich bei der Planung von Speisenfolgen und der Auswahl der Lebensmittel volkswirtschaftlich verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Ernährung und Gesundheit:
Ernährungsverhalten.
Funktionen und Bestandteile der Nahrung.
Verdauung und Stoffwechsel; Enzyme.
Säure- und Basenhaushalt.
Energie- und Nährstoffbedarf:
Grundumsatz, Leistungsumsatz, Gesamtenergiebedarf. Gewichtsdefinitionen. Energie- und Nährwertberechnung.
Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische, volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung und Handelsformen
- kohlenhydratreicher Lebensmittel,
- der Fette,
- eiweißreicher Lebensmittel,
- vitamin- und mineralstoffreicher Lebensmittel,
- der Würz- und Genußmittel.
Behandlung von Lebensmitteln:
Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln. Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse. Lebensmitteltoxikologie. Alternative Produktionsformen. Konservierung. Lebensmittelgesetz.
Kostformen:
Differenzierung nach Alter, Leistungszuwachs und spezieller Belastungssituation. Gemeinschaftsverpflegung (Arten, Bedeutung, Probleme). Diät (Bedeutung, Struktur der Grunddiät, diätetische Behandlung häufiger Stoffwechselerkrankungen).
Ernährungsverhalten:
Folgen der Über- und Fehlernährung. Aktuelle Ernährungstheorien.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis der Küchenführung.
Im Sinne der praxisorientierten Bildungs- und Lehraufgabe sind die Beobachtung der Marktlage und das Arbeiten mit facheinschlägiger Literatur von großer Bedeutung.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Küchenführung und -organisation" wichtig.
Anschauliche Unterrichtsmittel fördern das Verständnis komplexer theoretischer Zusammenhänge.
- 17. KÜCHENFÜHRUNG UND -ORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Speisen der heimischen und der internationalen Küche unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
- Lebensmittel und Genußmittel, Waren und Hilfsstoffe des Küchenbedarfs einkaufen, lagern und mit Computerunterstützung evident halten können;
- die in einer Großküche anfallenden Arbeiten organisieren und Mitarbeiter führen können;
- die Fachsprache beherrschen;
- sich der Bedeutung von Ordnung und Sauberkeit, eines gepflegtes Äußeren, guter Umgangsformen bewußt sein;
- zur Übernahme von Verantwortung als Mitarbeiter und als Führungskraft in Verpflegungsbetrieben bereit sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Küchenorganisation:
Küchenbetriebe; Berufsbild des Kochs; Küchenbrigade.
Einkauf, Übernahme und Lagerung der Lebensmittel. Berechnen der Wareneinsatzkosten.
Küchentechnologie:
Einrichtung, Maschinen, Gerät und Geschirr (Einsatz, Wartung und Kontrolle).
Ergonomie.
Hygienevorschriften, Unfallverhütung und Brandschutz.
Zubereitung:
Schneiden, Tournieren, Dressieren. Garverfahren. Einfache Gerichte (einfache kalte und warme Vorspeisen, Suppen, Kaltschalen, Suppeneinlagen, kalte und warme Grundsaucen, Gemüsezubereitungen, Beilagen, Eiergerichte, Grundteige und -massen, Obstverarbeitung, einfache kalte und warme Süßspeisen).
II. Jahrgang:
Küchenorganisation:
Warenangebot, Wareneinkauf, Warenlagerung und -verwaltung,
Warenverwertung.
Mengen- und Preiskalkulation.
Richtlinien für das Erstellen von Speisenfolgen; Menüs.
Konservierungstechniken.
Zubereitung:
Abgeleitete kalte und warme Saucen, kalte und warme Vorspeisen;
Frühstücksbüffet; Schlachtfleisch (Aufarbeitung und Zubereitung), Innereien, Haus- und Wildgeflügel, Wild; Süßwasser- und Seefische, Feingemüse, Sättigungsbeilagen; Salate, Marinaden, Dressings;
Käseverarbeitung; Speiseeisgerichte, kalte und warme Süßspeisen.
III. Jahrgang:
Küchenorganisation:
EDV-unterstützte Küchenorganisation; Küchensysteme, Catering.
Menüarten, nährwertbezogene Menüerstellung.
Zubereitung:
Krusten-, Schalen- und Weichtiere; mehrgängige Speisenfolgen, Cocktailparties, kalte und warme Buffets. Spezialitätenwochen. Gemeinschaftsverpflegung, Catering, Convenience, Gerichte aus der Naturküche, spezielle Kostformen.
IV. Jahrgang:
Küchenorganisation:
EDV-unterstützte Küchenorganisation, Projektierung von
Arbeitseinsätzen, Zeitoptimierungen.
Zubereitung:
Menüs der regionalen und überregionalen Küche; Bankettmenüs, A-la-Carte-Gerichte, Spezialitäten, kalte und warme Buffets für spezielle Anlässe.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis sowie der Beitrag zur Förderung der selbständigen Arbeit und der Persönlichkeit des Schülers. In diesem Sinne empfehlen sich
- kurze Vorbesprechungen, gefolgt von gründlichen praktischen Unterweisungen und Übungen in Form arbeitsunterrichtlicher Programme,
- die weitgehende Simulation der betrieblichen Anforderungen (Betriebssicherheit von Maschinen und Geräten, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung; Arbeitskleidung, Arbeitstechniken),
- der praxisgerechte Einsatz facheinschlägiger Software,
- Schülereinsatz in der Brigade in der Restaurant- und Betriebsküche,
- allenfalls auch die Bewirtung von Gästen der Schule und Außeneinsätze, wobei jedoch die pädagogischen Ziele stets im Vordergrund stehen.
Aufgabenanalysen unter Berücksichtung des Zeitaufwandes, die Erarbeitung rationeller Arbeitstechniken und die Analyse der Ergebnisse der praktischen Arbeit sind ein wesentlicher Bestandteil aller theoretischen Themenbereiche.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre", „Ernährung". „Restaurant" und „Betriebspraktikum" wichtig.
Besondere Bedeutung kommt der sorgfältigen Vor- und Nachbereitung des Pflichtpraktikums zu.
18. GETRÄNKE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Herkunft, die Zusammensetzung und die sachgemäße Behandlung von Getränken sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen kennen;
- Getränke rationell einkaufen, lagern und verkaufen können;
- Gäste bei der Getränkeauswahl beraten können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Alkoholfreie Getränke:
Wasser, Mineralwasser, Fruchtsäfte, Limonaden, Milch- und Milchmischgetränke, Kaffee, Tee, Kakao.
Alkoholische Getränke:
Alkoholarten. Bier (Erzeugung und Pflege). Österreichische Weine
(Weinbau in Österreich, Qualitätstraubensorten, Weinerzeugung und Weinbehandlung, Weingesetz);
Gefahren des Alkoholmißbrauchs.
Ausschankmethoden:
Ausschankmaße und gesetzliche Bestimmungen. Post- und Premixanlagen, elektronisch gesteuerte Ausschankanlagen.
II. Jahrgang:
Alkoholische Getränke:
Ausländische Weine (Weinbaugebiete, Qualitätsbezeichnungen); versetzte Weine (Dessertwein, aromatisierte Weine, Obstwein, Perlwein, Schaumwein, Champagner). Branntweine, Liköre.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Die erworbenen Kenntnisse sind im Gegenstand „Restaurant" im Verkaufsgespräch umzusetzen. Detailinformationen über Herstellungsmethoden sind entbehrlich.
Der praxisorientierten Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, kommt Kontakten mit der Wirtschaft besondere Bedeutung zu.
19. RESTAURANT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Speisen und Getränke servieren und Gäste bei der Speise- und Getränkeauswahl beraten können;
- die Arbeiten im Restaurant ergonomisch, technologisch und betriebswirtschaftlich rationell planen, organisieren und gestalten können;
- Mitarbeiter ihrem Können entsprechend einsetzen können;
- sich der Bedeutung von Ordnung und Sauberkeit, eines gepflegtes Äußeren, guter Umgangsformen sowie der Bereitschaft zur Dienstleistung bewußt sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Berufsbild des Kellners. Berufshygiene und Unfallverhütung. Umgangsformen und Tischsitten.
Inventar:
Auswahl, Handhabung; rationelle Pflege.
Service:
Methoden und Systeme. Mise en place (Restaurant, Schank, Office). Fertigkeiten (Tragen; Grundgedecke und erweiterte Gedecke;
Servierabläufe von der Begrüßung bis zur Verabschiedung des Gastes;
einfaches Frühstücksservice, einfaches Getränkeservice).
II. Jahrgang:
Gästeberatung:
Aufbau und Gliederung von Frühstücks-, Speise- und Getränkekarten.
Verrechnung:
Bonsysteme und Abrechnung mit EDV-Unterstützung.
Service:
Mahlzeiten des Tages; rationelle Arbeitsabläufe. Fertigkeiten (Servieren von verschiedenen Frühstücksarten; Etagenservice; Kaffeehausservice; gehobenes Getränkeservice; Servieren von erweiterten Speisenfolgen mit korrespondierenden Getränken einschließlich Verkaufsgespräch).
III. Jahrgang:
Gästeberatung:
Eß- und Trinkgewohnheiten in- und ausländischer Gäste; Menüs; Aufbau und Gliederung von Speisen- und Getränkekarten für verschiedene Anlässe.
Bar:
Arten, Ausstattung und Inventar. Bargetränke, Rezepturen.
Kalkulation, Abrechnung und Kontrolle.
Fertigkeiten:
Servieren von mehrgängigen Speisenfolgen der heimischen und internationalen Küche, von nationalen und internationalen Spezialitäten (Spezialsuppen, Feingemüse, Pasteten, Schalen-, Krusten- und Weichtieren, Fischspezialitäten). Zubereitung und Fertigstellung von Speisen vor dem Gast (Marinieren, Filetieren, Tranchieren, Flambieren). Zubereitung und Service von Mixgetränken.
IV. Jahrgang:
Gastronomische Veranstaltungen:
Table-d`hote-Service, A-la-carte-Service, Bankettservice, Buffetarten, Parties und Catering. Organisation und Ablauf (Serviermethoden und Serviersysteme; Arbeiten vor dem Gast).
Verrechnung:
Verrechnung mit dem Gast und innerbetriebliche Abrechnung mit EDV-Unterstützung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verwendung in der Praxis gastronomischer Betriebe.
Der Unterricht geht von Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre", „Getränke" und „Küchenführung und -organisation" aus.
Jeder Schüler kann nur dann alle in der Bildungs- und Lehraufgabe verlangten Fertigkeiten erlernen, wenn er sowohl im Servierraum als auch im Lehrrestaurant und in der Lehrbar eingesetzt wird.
Einsätze bei gastronomischen Veranstaltungen lehren die Schüler, sich durch Übernahme von Teilaufgaben in den Arbeitsablauf eines gastronomischen Betriebes einzufügen.
20. BETRIEBSPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die in den Empfangs-, Beherbergungs- und Verpflegungsabteilungen sowie in der Verwaltung und in den Hilfs- und Nebenbetrieben von Hotels anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten ausführen können;
- Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben selbständig erfüllen können und sich in ein Arbeitsteam einfügen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
II. Jahrgang:
III. Jahrgang:
IV. Jahrgang:
Übungen aus Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Tourismus und Marketing", „Verkehr und Reisebüro", „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre", „Rechnungswesen und Controlling", „Wirtschaftsinformatik", „Textverarbeitung", „Ernährung", „Küchenführung und -organisation", „Getränke" und „Restaurant" in Abstimmung mit dem Lehrstoff des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes; branchenspezifische EDV-Programme.
Didaktische Grundsätze:
Der in vielen Positionen mögliche betriebliche Einsatz verlangt von der Schulleitung und den Lehrern die Organisation und die Erstellung von Einsatzplänen, von den Schülern Anpassungsfähigkeit und Verständnis für die jeweils gegebene Situation.
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die pädagogische Zielsetzung, wobei betriebswirtschaftliche Erfordernisse des Lehrhotels zu berücksichtigen sind. Daher sind ausführliche Vorbesprechungen, aber auch ständige Unterweisung während der Arbeiten erforderlich.
Von großer Bedeutung ist es, daß die Schüler vor der Verwendung von Maschinen und Geräten mit den relevanten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Verhütung von Arbeitsunfällen sowie zur Gewährleistung der Betriebssicherheit vertraut und immer wieder auf deren Beachtung aufmerksam gemacht werden. Großes Gewicht kommt auch den Methoden zur Humanisierung des Arbeitsplatzes und der Arbeit zu.
Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.
- 21. LEIBESÜBUNGEN UND SPORTLICHE ANIMATION
Lehrplan für Leibesübungen (BGBl. Nr. 37/1989) mit folgenden Ergänzungen für den Bereich „Sportliche Animation":
Bildungs- und Lehraufgabe:
Planung, Organisation und Durchführung zielgruppenspezifischer Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten.
Didaktische Grundsätze:
Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen.
Die theoretischen Grundlagen der Animation sollten fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden.
Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen-, schulstufen- oder schulartenübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden.
Ausbildungsschwerpunkt
DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
- die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben können;
- politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
- gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
- Hilfsmittel für die Sprachübertragung handhaben können;
- Geschäftskorrespondenz in der Zielsprache verstehen und ins Deutsche übertragen können;
- Wirtschaftsvokabular und -phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
IV. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem
beruflichen Umfeld.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
V. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Tourismus einschließlich Abwicklung von Geschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.
Berufsspezifische und aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind
- der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit, zunächst im Hören und Sprechen, in zweiter Linie im Lesen und Schreiben,
- die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
- der Beitrag zur Erziehung zu Toleranz und Zusammenarbeit.
Die Bildungs- und Lehraufgabe verlangt die Beherrschung zahlreicher Fertigkeiten, die sowohl einzeln als auch in ihrem Zusammenwirken durch intensives Üben erlernbar sind. Daher kommt dem Gebrauch der Fremdsprache schon ab dem Anfangsunterricht große Bedeutung zu.
Übungen im Hör- und Leseverstehen beziehen sich zweckmäßigerweise sowohl auf Global- als auch auf Detailverständnis.
Die Darstellung sprachlicher Strukturen sowie Hinweise auf Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten zwischen der Zielsprache und dem Deutschen oder anderen Sprachen können die Beherrschung der kommunikativen Fertigkeiten unterstützen, sofern sie behutsam eingesetzt werden.
Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit dient der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichtes und fördert Hörverständnis und Sprechfertigkeit des Schülers. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Rollenspiel bei der Simulation authentischer Situationen zu.
Der Unterrichtsertrag wird durch Veranschaulichung der Lehrinhalte und Motivierung des Schülers gesteigert. Dazu dienen vor allem
- der Einsatz von authentischem Material einschließlich audiovisueller Medien schon ab dem ersten Lernjahr;
- Unterrichtsprojekte;
- der Einsatz von Assistenten und Gästen aus dem betreffenden Sprachraum;
- individuelle und kollektive Schülerkorrespondenz;
- Intensivsprachwochen im Ausland, Schüleraustausch und Auslandspraktikum.
Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch", „Englisch", „Zweite lebende Fremdsprache" und „Textverarbeitung" dient vor allem der einheitlichen Bezeichnung sprachlicher Kategorien. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte.
Schularbeiten:
III. und IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
Ausbildungsschwerpunkt
FREMDSPRACHEN UND WIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- eine signifikante Steigerung seiner allgemeinen sowie der berufsspezifischen sprachlichen Kompetenz erreichen;
- im Sinne einer effizienten und realitätsbezogenen Vorbereitung auf die berufliche Praxis seine geistige wie sprachliche Flexibilität, interkulturelle Sensibilität sowie adäquates Kommunikationsverhalten entwickeln;
- den Anforderungen einer multikulturellen Gesellschaft und eines internationalen Marktes gerecht werden;
- über besondere rhetorische Fertigkeiten verfügen;
- vor allem beim Auftreten und Sprechen in der Öffentlichkeit Selbstvertrauen, Sicherheit und Flexibilität zeigen;
- einen Sachverhalt mit dem Ziel einer wirksamen Präsentation aufbereiten können;
- sich verbal und nonverbal auf Gesprächspartner einstellen können;
- Gesprächsziele festlegen und realisieren können;
- über eine sichere Gesprächs- und Verhandlungsführung verfügen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Fremdsprache und Pflichtpraktikum:
Intensive fremdsprachliche Vorbereitung des Praktikums;
Darstellung österreichischer/regionaler Verhältnisse in der Zielsprache;
Begrüßung, Betreuung und Verabschiedung ausländischer Gäste;
Service, Food & Beverage, Rezeption;
Freizeitanimation, Führungen.
IV. Jahrgang:
Kommunikationstechnologien und -medien:
Telekommunikation - Telefon, Telex, Telefax, E-mail;
Elektronische Text- und Datenverarbeitung (exemplarische Anwendung im Rahmen von berufsspezifischen Fallbeispielen);
Präsentation von Datenmaterial.
Public Relations:
Materialien und Strategien (Beispiele aus der beruflichen Praxis).
V. Jahrgang:
Wirtschaftssprache:
Informations- und Datentransfer (orientiert an der beruflichen Praxis);
inhaltsadäquate Übertragung fremdsprachlicher Texte in die Muttersprache;
Erstellung von Kurzberichten, Protokollen, ua. in Mutter- bzw. Fremdsprachen;
Interpretation und Präsentation von graphischem/statistischem Datenmaterial.
Simulationen aus Kernbereichen der beruflichen Praxis.
Didaktische Grundsätze:
Aufbauend auf die lehrplandefinierten Vorkenntnisse des I. und II. Jahrganges und in Übereinstimmung mit den Lehrzielen für den Fremdsprachenunterricht in den III. bis V. Jahrgängen, soll der Unterricht von den Prinzipien der Relevanz, sowie der Umsetzbarkeit und Praxisnähe der vermittelten Fertigkeiten und Inhalte getragen werden. Dies bedingt eine permanente Aktualisierung und Adaptierung des Unterrichtsprogrammes.
Die sprachlichen Fertigkeiten sind, den Unterrichtsinhalten entsprechend, nach Möglichkeit integriert auszubauen. Die angestrebte sprachliche Kompetenz und die notwendigen Sachkenntnisse sollen anhand von Fallstudien, akustisch und visuell dargebotenen Impulsen und Informationen, Besprechungen, Präsentationen, von Lektüre und, fallweise, anhand von Übersetzungen erarbeitet und vorwiegend in praktischen interaktiven Arbeitsphasen eingehend geübt werden. Bei Simulationen ist nach Möglichkeit eine (simultan) mehrsprachliche Kompetenz des Schülers anzustreben.
Eine Integration der Fremdsprachen in das fächerübergreifende Unterrichtsprinzip ist dadurch anzustreben, daß, wo möglich und sinnvoll, der Schüler zu einer fächerübergreifenden Sicht- und Arbeitsweise angehalten wird. Dies bedingt die Durchführung von fächerübergreifenden Unterrichtsprojekten. Im Sinne der Lehrziele sollen relevante Inhalte aus anderen Fächern in den Zielsprachen dargestellt und bearbeitet werden, sodaß sich die Schüler der entsprechenden Arbeitsmaterialien selbständig bedienen können.
Im Sinne einer möglichst engen Verknüpfung von Fremdsprachenausbildung und beruflicher Praxis ist die Planung und Durchführung von „joint ventures" mit Betrieben und/oder außerschulischen Fortbildungsinstitutionen anzustreben. Wo in diesem Sinne notwendig, soll geblockter Unterricht möglich sein.
Kontakte mit ausländischen Partnern sollen im Sinne der Ausbildungsziele aufgebaut, gepflegt und genutzt werden. Eine Projektwoche im fremdsprachigen Ausland ist eine wertvolle Ergänzung des Unterrichtsprogrammes. Dabei sind längerfristige Partnerschaften mit Betrieben und/oder Ausbildungsinstitutionen der Zielländer anzustreben. Austauschprojekte, die dem Ausbildungsziel dienen (etwa auch Austausch von Praxisstellen mit ausländischen Partnerschulen), sind zu fördern.
Angesichts eines zunehmend internationalen Arbeitsmarktes kommt zweifellos jenen Prüfungen Bedeutung zu, die international anerkannt, eine bestimmte sprachliche und/oder berufliche Kompetenz attestieren. Eine konzentrierte Vorbereitung der Schüler auf derartige (externe) Prüfungen (zB Cambridge RSA EFL Examination, Chambre de Commerce et d`Industrie) erhöht bei deren erfolgreicher Ablegung die Berufschancen innerhalb eines europäischen Arbeitsmarktes wesentlich.
Aufteilung der Wochenstunden:
Englisch
III. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
2. Semester: 2 Wochenstunden
IV. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
2. Semester: 1 Wochenstunde
V. Jahrgang: 1. Semester: 2 Wochenstunden
2. Semester: 1 Wochenstunde
Zweite lebende Fremdsprache
III. Jahrgang: 1. Semester: 2 Wochenstunden
2. Semester: 1 Wochenstunde
IV. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
2. Semester: 1 Wochenstunde
V. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
2. Semester: 2 Wochenstunden
Schularbeiten:
III. und IV. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
Ausbildungsschwerpunkt
HOTELMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Aufgaben der Planung, Organisation, Finanzierung und Kontrolle in Verpflegungs- und Beherbergungsbetrieben unter verantwortungsbewßter Beachtung der ökonomischen und ökologischen Grundsätze selbständig lösen können;
- die Grundsätze der Mitarbeiterführung in den betrieblichen Bereichen anwenden können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Gastronomie und Umwelt:
F&B-Management, Produktionsplanung, Auswahl, wirtschaftlicher Einkauf und Kontrolle der Betriebsausstattung. Umweltfreundliche Ver- und Entsorgungskonzepte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen.
Housekeeping:
Haus- und Sicherheitstechnik. Umweltschutzbestimmungen,
Dienstplangestaltung.
Front Office:
Management des Gästekontakts und aktiver Verkauf.
Geschäftsanbahnung, Guest-History;
Check-in-Check-out-Kontrollsysteme.
EDV-unterstützte Projekte:
Wahlweise zu den Bereichen des III. Jahrgangs.
IV. Jahrgang:
Angewandtes Finanzmanagement:
Finanzplanung, Budgetierung, Investitionsplanung, -analyse, -entscheidung. Verhalten gegenüber Finanzierungspartnern.
Veranstaltungsmanagement:
Ferien-, Kur- und Stadthotellerie.
Betriebsgründung:
Gründung gastronomischer Betriebe (Pachtbetrieb, Franchising).
EDV-unterstützte Projekte:
Wahlweise zu den Bereichen des IV. Jahrgangs.
V. Jahrgang:
Unternehmensführung:
Interpretation von Kennzahlen und Controlling.
Kontrollwesen (arbeitsrechtliche, technische und innerbetriebliche Aspekte).
Kooperation in der Hotellerie und Gastronomie (Ziele und Formen).
Strategisches Personalmanagement:
Planung, Auswahl, Schulung und Motivation.
EDV-unterstützte Projekte:
Wahlweise zu den Bereichen des V. Jahrgangs.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der touristischen Praxis und der Beitrag zur Integration von theoretischem Wissen und praktischer Anwendung.
Das im Kernbereich erworbene Detailwissen ist überschaubar zusammenzufassen und für die praxisbezogene Hotelbetriebsführung aufzubereiten. Es ist jedoch darauf zu achten, daß keine Überschneidungen mit den Pflichtgegenständen des Kernbereichs auftreten.
Fachvorträge, Exkursionen und Lehrausgänge sind themenbezogen durchzuführen.
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie. Zur Simulation der komplexen Betriebsabläufe sind Plan- und Rollenspiele besonders geeignet.
Für die Projektarbeiten erweisen sich Stundenblockungen als zweckmäßig.
Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.
Ausbildungsschwerpunkt
TOURISTISCHES MANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Aufgaben in den Bereichen
- allgemeine Tourismusverwaltung,
- Reiseveranstaltung und -vermittlung,
- touristische Personenbeförderung,
- Organisation und Durchführung von Tagungen und Ausstellungen,
- Verwaltung von Freizeitanlagen
unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Erwägungen sowie der Erfordernisse des Umweltschutzes selbständig lösen können;
- Projekte mit der Methode des Projektmanagements EDV-unterstützt planen, abwickeln und kontrollieren können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Touristik und Umwelt.
Tourismus der Region:
Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen. Probeführungen.
Tourismusbüro:
Örtliche und regionale Informationen.
Unternehmungen:
Beispiele aus der örtlichen und regionalen Freizeitwirtschaft.
Informationsmittel:
Österreichische Kursbücher.
EDV-unterstützte Projekte:
Wahlweise zu den Bereichen des III. Jahrganges.
IV. Jahrgang:
Reisebüro:
Leistungsprogramm. Erstellung touristischer Packages (Incentives, Erlebnisaufenthalte, Sport- und Kulturangebote) für Einzel- und Gruppenreisende.
Kollektivvertrag und Gehaltsermittlung.
Informationsmittel:
Ausländische Bahnfahrpläne, Flugpläne, Tarife. Touristik- und Airline-Software.
Touristik-Geographie:
Gängige Destinationen, Reiseverkehrsmittel, Routen.
Counter:
Beratungs- und Abschlußtechniken, Ausstellen von Reisedokumenten,
Verrechnung, Nachbetreuung.
Touristikveranstaltungen:
Besuch, Teilnahme, Auswertung.
Reiseleitung:
Arten, Anforderungen, Ausbildung. Technisch-organisatorische
Aufgaben, Führungsaufgaben.
EDV-unterstützte Projekte:
Wahlweise zu den Bereichen des IV. Jahrganges.
V. Jahrgang:
Tagungen, Seminare, Kongresse:
Räume und Technik, Organisationsstruktur, Mitarbeiter, nationale
und internationale Organisationen.
Ausstellungen, Messen:
Arten und Anlässe. Standortfaktoren, Infrastruktur,
betriebswirtschaftliche Aspekte, Marketing.
Tourismusmanagement:
Rechtliche, organisatorische und finanzielle Grundlagen der
örtlichen Tourismuspolitik. Integrationsaufgaben im Ort.
EDV-unterstützte Projekte:
Wahlweise zu den Bereichen des V. Jahrganges.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der touristischen Praxis, insbesondere in der Region, und der Beitrag zur Integration von theoretischem Wissen und praktischer Anwendung.
Da der Unterricht Vorkenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Tourismus und Marketing" und „Verkehr und Reisebüro" erweitert und vertieft, sind Absprachen mit den betreffenden Lehrern besonders wichtig. Es ist vor allem darauf zu achten, daß keine Überschneidungen mit den Pflichtgegenständen des Kernbereichs auftreten.
Fachvorträge, Exkursionen und Lehrausgänge sind themenbezogen durchzuführen.
Der praxisorientierten Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich die Arbeit im Übungsreise- und/oder -tourismusbüro unter maximaler Anwendung zeitgemäßer Kommunikations- und Informationsmittel.
Für die Projektarbeiten erweisen sich Stundenblockungen als zweckmäßig.
Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.
Ausbildungsschwerpunkt
KULTURELLE ANIMATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- erfahren, daß der Wertewandel in der Gesellschaft weltweit zu einer immer größeren Bedeutung kultureller Freizeiterlebnisse führt;
- erkennen, daß die erlebnisorientierte Aufbereitung des Kulturpotentials eine zukunftsorientierte „sanfte und intelligente" Strategie der österreichischen Tourismuspolitik auf allen Ebenen darstellt;
- die kulturgeschichtlichen, psychologischen und soziologischen Hintergründe sowie die wirtschaftliche Bedeutung kultureller Erlebnisse in der Freizeit verstehen;
- die Anwendungsmöglichkeiten und Methoden der kulturellen Animation im Rahmen des touristischen Angebotes und des professionellen Kulturmanagements kennen;
- Freizeitbedürfnisse und Erlebnistrends analysieren können;
- entsprechende Handlungsstrategien und Programme planen, entwickeln, vermitteln und durchführen können.
- sich in den verschiedenen Kulturbereichen (bildende, darstellende Kunst, Musik, Literatur, multimediale Formen) orientieren und eigene Standpunkte in bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können;
- die Bedeutung von Werthaltungen (Höflichkeit, Selbstbewußtsein und Einfühlungsvermögen) gegenüber dem Gast als wesentliche Bestandteile einer Tourismuskultur einsehen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Grundlagen:
Soziologische, freizeitpädagogische und psychologische Grundlagen; Phasen der Animation (Anregung, Programm, Vorgang und Wirkung); Typen und Trends touristischer Motivations-, Bedürfnis- und Nachfragestrukturen. Kommunikationsverfahren zum Wirksamwerden der Animation (Gesprächsführung, Informationsträger).
Bereiche:
Kulturlandschaft; Musik; darstellende und bildende Kunst; Literatur; Film; Kunsthandwerk; Kleidung und Eßkultur.
Österreichisches Kulturangebot:
Landschaftliche, historische, heimatkundliche, architektonische und soziale Besonderheiten einzelner Kulturlandschaften.
EDV-unterstützte Projekte:
Wahlweise zu den Bereichen des III. Jahrganges.
IV. Jahrgang:
Angebotselemente:
Jour-Fixe-Programme, Veranstaltungskalender, Schlechtwetterprogramme, Pauschalangebote, Themenstraßen und Themenwege; Einbindung in eine kulturelle Informationsdatenbank; Vernetzung der kulturellen Angebotselemente.
Kulturpflege und Kulturpolitik:
Spannungsfeld von volkstümlicher, Volks- und Hochkultur sowie Jugend- und Subkultur; Denkmalschutz; Musik, Folklore, Brauchtum; Theater, Galerien, Ausstellungen. Kulturinitiativen. Museumspädagogische Animation.
Musische und handwerkliche Animation:
Musikprogramme, Werkstatt- und Atelierbesuche, Ausstellungen,
Workshops, kreative Kursprogramme.
Kulturhistorische Animation:
„Zeitreisen"; historische und religiöse Feste im Jahreskreis;
Festgestaltung, Festkalender; Stadt-, Kloster-, Kirchen-, Schloß- und Burgführungen. Regionale Küche.
EDV-unterstützte Projekte:
Wahlweise zu den Bereichen des IV. Jahrganges.
V. Jahrgang:
Kulturmanagement:
Rahmenbedingungen für die Durchführung betrieblicher, örtlicher und regionaler kultureller Animationsprogramme. Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren.
Phasen des Projektmanagements (Zielsetzung, Planung, Durchführung und Erfolgskontrolle). Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern und Medien.
Kulturmarketing:
Angebotspolitisches Instrumentarium; Kulturdatenbank. Finanzierung
und Kultursponsoring; Absatz- und Kommunikationspolitik.
EDV-unterstützte Projekte:
Wahlweise zu den Bereichen des V. Jahrganges.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis.
Die praxisorientierte Bildungs- und Lehraufgabe legt erlebnisorientierte Unterrichtsmethoden, insbesondere die selbständige Bearbeitung von aktuellen Fallbeispielen nahe.
Durch Exkursionen, Lehrausgänge, Gastvorträge, Workshops und die Teilnahme an Veranstaltungen sollen Kreativität, Spontaneität und Improvisationsfähigkeit der Schüler angeregt werden. Deshalb kommt auch den kulturgeschichtlichen Betrachtungen und Anregungen zu kreativer Praxis aus den Bereichen der bildenden Kunst und Musik eine besondere Bedeutung zu.
Der Unterricht soll Bezüge zu den Pflichtgegenständen „Geschichte und Kultur", „Tourismusgeographie", „Tourismus und Marketing" und „Wirtschaftsinformatik" herstellen; Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände sind daher besonders wichtig.
Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.
Ausbildungsschwerpunkt
STÄDTETOURISMUS UND EVENTMANAGEMENT
Bildungs und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- erfahren, dass der Wertewandel und die Urbanisierung in der Gesellschaft weltweit zu einer immer größeren Bedeutung kultureller Freizeiterlebnisse führen;
- erkennen, dass die erlebnisorientierte Aufbereitung des Kulturpotentials eine zukunftsorientierte Strategie der österreichischen Tourismuspolitik auf allen Ebenen darstellt;
- die kulturellen Traditionen und das Urlaubsverhalten von Gästen verschiedener Herkunftsländer kennen und diesen entsprechend begegnen können;
- Handlungsstrategien und Programme für die Formen des urbanen Tourismus planen, entwickeln, vermitteln und durchführen können;
- sich in den verschiedenen Kulturbereichen (Darstellende und Bildende Kunst, Musik, Literatur, Malerei, Architektur) orientieren und eigene Standpunkte in Bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können;
- die Bedeutung von Werthaltungen (Höflichkeit, Selbstbewusstsein und Einfühlungsvermögen) gegenüber dem Gast als wesentliche Bestandteile einer Tourismuskultur einsehen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Städtetourismus:
Entwicklung, Strukturmerkmale und Perspektiven, Rahmenbedingungen und Erreichbarkeit, Zielgruppen und Reisemotive, touristisches, kulturelles und freizeitmäßiges Potential von Städten.
Tourismus in österreichischen Städten:
Regions- und Länderprofile, regionale Küche, natürliche und künstliche Attraktionen, touristische Packages und Stadtführungen.
Österreichische Gäste:
Kultur und Brauchtum, Reiseverhalten, Gästebetreuung.
Kundenorientiertes Verhalten:
Formen der Animation, Beratung und Präsentation, Konfliktmanagement.
Projekte unter Berücksichtigung tourismusrelevanter Software und neuer Medien zu den Bereichen des III. Jahrgangs.
IV. Jahrgang:
Kulturtourismus:
Bedeutung und Entwicklung, Angebote und Zielgruppen, Kulturpolitik und Kulturmanagement, Arten des Kulturtourismus (Event- und Festivaltourismus, Studien- und Sprachreisen, Thementourismus).
Tourismus in europäischen Städten:
Regions- und Länderprofile, regionale Küche, natürliche und künstliche Attraktionen, touristische Packages und Stadtführungen.
Europäische Gäste:
Kultur und Brauchtum, Reiseverhalten, Gästebetreuung.
Veranstaltungsorganisation:
Zielsetzung, Planung und Durchführung, Finanzierung, Public Relations, Erfolgskontrolle.
Projekte unter Berücksichtigung tourismusrelevanter Software und neuer Medien zu den Bereichen des IV. Jahrgangs.
V. Jahrgang:
Geschäftstourismus:
Bedeutung und Entwicklung, Angebote und Zielgruppen, Arten des Geschäftstourismus (Kongress-, Tagungs- und Seminartourismus, Incentives, Messe- und Ausstellungstourismus).
Tourismus in außereuropäischen Städten:
Regions- und Länderprofile, regionale Küche, natürliche und künstliche Attraktionen, touristische Packages und Stadtführungen.
Asiatische und amerikanische Gäste:
Kultur und Brauchtum, Reiseverhalten, Gästebetreuung.
Städtemarketing:
Primär- und sekundärstatistische Methoden und Strategien, Public Relations, neue Tourismusentwicklungen.
Projekte unter Berücksichtigung tourismusrelevanter Software und neuer Medien zu den Bereichen des V. Jahrgangs.
Schulautonome Pflichtgegenstände
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Folgende Varianten können vorgesehen werden:
- 1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
- 2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
- 3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde
je Jahrgang.
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
Didaktische Grundsätze:
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden
Formen geführt werden:
- 1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
- 2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Soferne in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff oder in den didaktischen Grundsätzen Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß
wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.
Allgemeinbildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit
berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich
erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu
nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
Didaktische Grundsätze:
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff und in den didaktischen Grundsätzen im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.
Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.
In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Tourismuswirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Grundsätzlich zwischen dem I. und II., dem II. und III., dem III. und IV. und dem IV. und V. Jahrgang im Ausmaß von jeweils zwei Monaten in Tourismusbetrieben (Hotel, gastgewerblicher Betrieb, Heilbäder- und Kurbetrieb, Reisebüro, Fremdenverkehrsverwaltung) in Akkordanz zu den vor dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres zulässig.
Didaktische Grundsätze:
Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.
Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.
Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.
Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
- a) Im schulautonomen Bereich:
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.
- b) Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Unverbindliche Übung
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:
I. bis V. Jahrgang:
Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik" (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.
Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.
Unverbindliche Übung
CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:
I. bis V. Jahrgang:
Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:
Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.
Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.
Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
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*1) Mit Computerunterstützung.
*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Festlegung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand
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