Anlage 1
Anlage 1.4.4
----------------
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU
Ausbildungszweig Hüttentechnik
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
---------------------------------------------------------------------
Lehr-
Wochenstunden ver-
A. Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
---------------------------------------------------------------------
1. Religion ............ 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch ............. 3 2 2 2 2 11 (I)
3. Englisch ............ 2 2 2 2 2 10 (I)
4. Geschichte und
Sozialkunde ......... - - - 2 2 4 (III)
5. Geographie und
Wirtschaftskunde .... 2 2 - - - 4 (III)
6. Rechtskunde und
Politische Bildung .. - - - - 2 2 III
7. Leibesübungen ....... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
8. Mathematik und
angewandte Mathematik 4 3 4 3 - 14 (I)
9. Darstellende
Geometrie ........... 3 2 - - - 5 (I)
10. Physik und angewandte
Physik .............. 2 2 2 - - 6 (II)
11. Chemie, angewandte
Chemie und
Umwelttechnik ....... 2 2 2 - - 6 II
12. Elektronische
Datenverarbeitung und
angewandte
elektronische
Datenverarbeitung ... - 2 2 - - 4 I
13. Mechanik ............ 3 3 2 - - 8 (I)
14. Fertigungstechnik *2) 3 2 2 2 - 9 I
15. Maschinenelemente ... - 3 2 - - 5 I
16. Wärmetechnik ........ - - 2 2 2 6 I
17. Stahlwerkstechnik ... - - - 2 3 5 I
18. Verformungstechnik .. - - - 3 3 6 I
19. Gesteinshüttentechnik
und feuerfeste
Baustoffe ........... - - - 2 2 4 I
20. Gießereitechnik ..... - - - 2 2 4 I
21. Hochofentechnik ..... - - - 2 2 4 I
22. Metallhüttentechnik . - - - 3 2 5 I
23. Hüttenmaschinen ..... - - - 3 2 5 I
24. Elektrotechnik und
Elektronik .......... - - 2 2 2 6 I
25. Wirtschaftliche
Bildung und
Betriebstechnik ..... - - - 2 3 5 II
26. Konstruktionsübungen 3 2 3 - 3 11 I
27. Laboratorium ........ - - - 3 3 6 I
28. Werkstätte .......... 9 9 9 - - 27 (Va)
--------------------------------------------------------------------
Gesamtwochenstundenzahl . 40 40 40 40 40 200
29. Pflichtpraktikum .... mindestens acht Wochen vor Eintritt in den
V. Jahrgang.
---------------------------------------------------------------------
Lehr-
Wochenstunden ver-
B. Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
---------------------------------------------------------------------
Zweite lebende
Fremdsprache *3) .... - - 3 3 3 (I)
Labor für
Betriebswirtschaft .. - - - 3 3 II
---------------------------------------------------------------------
Lehr-
Wochenstunden ver-
C. Unverbindliche Übungen pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
---------------------------------------------------------------------
Leibesübungen ....... 2 2 2 2 2 (IVa)
---------------------------------------------------------------------
Lehr-
Wochenstunden ver-
D. Förderunterricht pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
---------------------------------------------------------------------
Deutsch ............. *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Englisch ............ *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Mathematik und
angewandte Mathematik *4) *4) *4) *4) - (I)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
3. ENGLISCH
Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)'' in Anlage 1.
- 4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Siehe Anlage 1.
- 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1.
- 6. RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe den Pflichtgegenstand „Rechtskunde und Staatsbürgerkunde'' in Anlage 1.4.1.
7. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
- 8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.4.1.
9. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Siehe Anlage 1.4.1.
- 10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1.4.1.
- 11. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Hüttenchemie:
Aufbereitungs- und Verhüttungsprozesse (chemische Vorgänge bei Metallherstellungsverfahren); Katalyse; Energie- und Mengenumsetzungen (unter verschiedenen Druck-, Temperatur- und Konzentrationseinflüssen); Stöchiometrie (molare Umsetzungen, Ausbeuteberechnungen).
Umwelttechnik:
Säure-Basentheorie, Puffer; Abgasbeseitigung (technische, ökologische, ökonomische Aspekte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen. Auf die Problematik der Koppelung von wirtschaftlichen Überlegungen mit Umweltschutzmaßnahmen ist besonders hinzuweisen.
- 12. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1.4.1.
13. MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Hydromechanik:
Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten, Hydrostatik, Oberflächen- und Druckkräfte gegen ebene und gekrümmte Wände, Volumskraftwirkung; Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Stationäre reibungsfreie und reibungsbehaftete Rohrströmung. Kraftwirkung strömen der Flüssigkeiten.
Didaktische Grundsätze:
Es empfiehlt sich, den Lehrstoff möglichst anschaulich und vorwiegend anwendungsorientiert aufzubauen. Der Gebrauch von Tabellen und anderen technischen Hilfsmitteln der Praxis unterstützt die Entwicklung zum selbständigen Arbeiten der Schüler.
- 14. FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten und hergestellten Werkstoffe kennen. Er soll den Aufbau von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen und die daraus abzuleitenden Eigenschaften kennen. Er soll die Möglichkeiten der Beeinflussung der Eigenschaften der Metalle durch mechanische, thermische und chemische Behandlung kennen. Er soll die Verfahren der Werkstoffprüfung kennen und die in der Praxis verwendeten Methoden der Werkstoffprüfung beherrschen. Er soll die in der Praxis verwendeten Kraft- und Arbeitsmaschinen kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Phasenregel, Mischungslücke, Umwandlungen im festen Zustand, intermetallische Verbindungen, kongruent und inkongruent schmelzende Phasen, Eutektikum und Peritektikum. Gitterbaufehler und ihre Auswirkungen, Verbindungstheorie, Verformungstheorie, Rekristallisation. Möglichkeiten der Steigerung von Härte und Festigkeit von Metallen. Das Fe-C-System und seine Gefüge. Die wichtigsten Legierungselemente des Stahles und ihre Wirkungen. Sonderstähle. Verbundwerkstoffe. Korrosion.
IV. Jahrgang:
Hydromechanik, Wasserkraftmaschinen, Pumpen. Dampferzeugung. Kreisprozesse, Dampfturbinen. Gasturbinen.
Verbrennungskraftmaschinen.
Didaktische Grundsätze:
Das umfangreiche Gebiet der Werkstofftechnik erfordert eilte Beschränkung des Stoffes auf das Grundsätzliche, die Verlagerung des Schwerpunktes entsprechend dem Ausbildungszweig auf die metallischen Werkstoffe und hier wiederum auf die Eisenwerkstoffe. Auf dem Gebiet der Werkstoffprüfung ist es zweckmäßig, sich auf die Vermittlung einer Gesamtübersicht über die im Betrieb angewendeten Verfahren zu beschränken. Bei der Besprechung der Maschinen sollte das Augenmerk mehr auf deren Funktion und Verwendung als auf konstruktive Einzelheiten gerichtet sein.
15. MASCHINENELEMENTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen; Lager; Kupplungen. Hülltriebe.
Federelemente:
Elastische Federn.
Zahnräder und Zahnradgetriebe:
Verzahnungen. Stirnräder, Kegelräder, Schraubenräder, Schnecke und Schneckenrad. Stirn- und Kegelrädergetriebe. Schneckengetriebe.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen des Fachgebietes unter Beschränkung auf grundlegende Beispiele. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik'' und „Fertigungstechnik'' erforderlich.
16. WÄRMETECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die wärmetechnischen Grundlagen für Wärmeentwicklung und Wärmeübertragung kennen, wie sie für die Verhüttung und Weiterverarbeitung von Metallen notwendig sind. Er soll mit der Problematik der begrenzten Brennstoffreserven und deren ökologischen und ökonomischen Auswirkungen vertraut sein.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Physikalisch-chemische Grundlagen der Wärmetechnik, Gasgesetze und ihre gaskinetische Betrachtung. Wärmefassungsvermögen und latente Wärme, Reaktionskinetik, Massenwirkungsgesetz. Einführung in die Meßtechnik (Druckmessung, Durchflußmessung, Temperaturmessung).
IV. Jahrgang:
Energiequellen, Energiehaushalt, erneuerbare und nicht erneuerbare Energien. Energieträger, Brennstofftechnologie (Möglichkeiten der Erzeugung flüssiger bzw. gasförmiger Brennstoffe aus Erdöl, Kohle und Biomasse; Erdgas). Elektrisch beheizter Industrieofen (Widerstands-, Lichtbogen- und Induktionsbeheizung). Brennstoffbeheizter Industrieofen (Chemie und Physik der Verbrennung, Kontrolle der Verbrennung, Ermittlung der Verbrennungstemperatur). Verbrennungsvorrichtungen (Feuerungen und Brenner).
V. Jahrgang:
Industrieofen (Verwendungszweck, Wärmebilanz). Ofengütegrad und feuerungstechnischer Wirkungsgrad und deren Anwendung. Wärmeübertragung im Ofenraum. Ofenraumverluste. Wärmerückgewinnung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgabenstellung im Bereiche der Hüttentechnik. Zur Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Physik und angewandte Physik'' sowie „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik'' erforderlich. Das Eingehen auf die Auswirkung von Abgasen, Abwässern und Abwärme fördert das Verständnis für die Erhaltung einer gesunden Umwelt.
17. STAHLWERKSTECHNIK
Blldungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die wichtigsten Stahlherstellungsverfahren unter Berücksichtigung der aktuellen technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Physikalisch-chemische Grundlagen der Stahlherstellung. Sauerstofffrischverfahren, Stoff- und Wärmebilanz.
V. Jahrgang:
Herdfrischverfahren, Elektroofenverfahren, Sekundärmetallurgie, Vergießen des Stahles, Direktreduktion.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf praktische Probleme des Fachgebietes. Exkursionen und Lehrausgänge zeigen dem Schüler neben den Aufgaben des Stahlwerksbereiches auch die Notwendigkeit der Verwendung von Altstoffen und die Problematik des Umweltschutzes auf.
18. VERFORMUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen der bildsamen Formgebung kennen. Er soll ausreichende Sachkenntnisse über die im Walzwerk und in der Schmiede verwendeten Verformungseinrichtungen aufweisen. Er soll einfache Kalibrierungsaufgaben selbständig durchführen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Aufbau der Metalle; Struktur des gegossenen Stahles;
Spannungstheorien; Kenngrößen der plastischen Verformung;
Plastizitätsbedingungen; Formänderungsmechanismen; Formgebungsarten in der Schmiede; Freiformschmieden; Gesenkschmieden;
Schmiedemaschinen; Schmiedewerkzeuge; Grundbegriffe des Walzens.
V. Jahrgang:
Vorgänge im Walzspalt; Teile und Arten von Walzgerüsten;
Walzwerksbetriebe und Antriebselemente; Walzwerks- und Schmiedeöfen;
Warmwalzwerke zur Stahlformgebung und deren Erzeugnisse;
Kaltwalzwerke; Kalibrieren von Walzen; Stichplanberechnungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Gewinnung eines Gesamtüberblickes über die Verfahren und Anlagen der bildsamen Formgebung der Metalle. Ausgewählte Beispiele dienen dazu, den Zusammenhang zwischen Theorie und Praxis anschaulich zu machen.
- 19. GESTEINSHÜTTENTECHNIK UND FEUERFESTE BAUSTOFFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für das Fachgebiet wichtigen Rohstoffe sowie den praktischen Einsatz der Hilfsstoffe und feuerfesten Baustoffe unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften kennen. Er soll mit den wichtigsten facheinschlägigen Prüfverfahren vertraut sein und die Anforderungen an die Qualität der Rohstoffe und der Endprodukte sowie die dafür vorhandenen Normen kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Bindemittel:
Zemente, Branntkalk, kaustische Magnesia und Gips. Theorie, Technologie, Eigenschaften, Verwendungsarten. Hydraulische Vorgänge. Einsatz in Betonbaustoffen.
Keramik:
Rohstoffe, Aufbereitung der Rohstoffe, Herstellungstechnologie keramischer Bau- und Werkstoffe. Eigenschaften und Verwendung.
Feuerfeste Baustoffe:
Rohstoffe, Aufbereitung der Rohstoffe, Verfahrens- und Sintertechnologien. Verschleiß.
V. Jahrgang:
Auswahl- und Verwendungskriterien für feuerfeste Baustoffe auf Basis von Magnesiumoxid, Dolomit, Silikat, Schamotte, Zirkonoxid, Zirkonsilikat, Aluminiumoxid und Chromoxid.
Sonderwerkstoffe:
Faserwerkstoffe, Isolierstoffe, Boride, Karbide, Nitride,
Kohlenstofferzeugnisse.
Untersuchungs- und Prüfmethoden für Gesteinshüttenprodukte und deren Rohstoffe:
Mechanische Methoden, thermoanalytische Methoden, Strukturuntersuchungsmethoden. Qualitätskriterien.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes. Besonders nützlich sind Lehrausgänge und Betriebsbesichtigungen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse.
20. GIESSEREITECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die grundlegenden Begriffe der Schmelz- und Legierungstechnik und die wichtigsten Gießverfahren kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Schmelz- und Legierungstechnik metallischer Gußwerkstoffe, Schmelzaggregate. Beurteilung und Aufbereitung metallischer Sekundärrohstoffe.
V. Jahrgang:
Möglichkeiten des Formgießens, Formherstellungsverfahren. Kinetik der Erstarrungsvorgänge und Gießtechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist die anschauliche Darstellung der Zusammenhänge zwischen den theoretischen Grundlagen und den betrieblichen Arbeitsabläufen in Gießereien. Die Verantwortung des Technikers für die Umwelt kann an vielen Beispielen gezeigt werden.
21. HOCHOFENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Maßnahmen zur Führung eines wirtschaftlichen und störungsfreien Betriebes eines Hochofens kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Der Weg vom Erz zum Roheisen:
Rohstoffe für den Hochofen. Möllervorbereitung. Roheisen.
Schlackenverwertung.
Hochofenanlage:
Konstruktion und Ausmauerung. Kühlsysteme. Windversorgung.
Möllerzufuhr. Gichtgasreinigung.
V. Jahrgang:
Durchgasung und Reduktion im Hochofen. Kontrolle des Hochofenganges. Störungen beim Hochofenbetrieb. Wärme- und Stoffbilanzen. Möllerrechnungen.
Didaktische Grundsätze:
Die theoretischen Grundlagen des Hochofenprozesses und die praktischen Erfordernisse des Hochofenbetriebes werden in zweckmäßiger und anschaulicher Weise dargestellt.
22. METALLHÜTTENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Verfahren und Anlagen für die Gewinnung der technisch wichtigsten Nichteisenmetalle kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Die Metalle und ihre physikalischen und chemischen Eigenschaften. Einteilung der Metalle. Der Anteil der Metalle am Aufbau der Erdkruste. Physikalisch-chemische Grundlagen der Metallgewinnung und Metallraffination. Röstverfahren.
Aufbereitung der Erze:
Zerkleinern, Klassieren, Sortieren.
Rechnerische Ermittlung des Sortiererfolges (Metallrechnung).
Nachgeschaltete Prozesse:
Entwässern, Stückigmachen, Entstauben.
V. Jahrgang:
Metallgewinnung. Raffination. Schmelzaggregate.
Spezielle Metallhüttenkunde:
Eigenschaften, Gewinnung und Verwendung der wichtigsten
Nichteisenmetalle.
Didaktische Grundsätze:
Es empfiehlt sich, vom Vorkommen und der Aufbereitung der Rohstoffe auszugehen und Querverbindungen zu den Grundlagenfächern herzustellen. Besondere Bedeutung kommt dem Aufzeigen der Möglichkeiten der Verwertung von Altstoffen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte zu.
23. HÜTTENMASCHINEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die wichtigsten Hüttenmaschinen, deren Wirkungsweise und Betriebsverhalten kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Hebe- und Förderanlagen in Hüttenwerken. Hydraulikanlagen. Verdichter.
V. Jahrgang:
Maschinen der Hammer- und Preßwerke. Hilfseinrichtungen der Walzwerke.
Didaktische Grundsätze:
Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, ist eine Koordination mit dem Unterrichtsgegenstand „Fertigungstechnik'' erforderlich.
- 24. ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
Im Themenbereich „Wechselstromtechnik'' zusätzlich:
Drehstromanlagen in Hüttenbetrieben.
IV. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
V. Jahrgang:
Einführung in die Elektronik:
Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen). Stromrichterschaltungen.
Einführung in die Meß-, Regel- und Steuerungstechnik:
Grundstrukturen von Steuerungen, Steuerungssysteme, Regelkreis.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik'' erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen. Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
- 25. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND BETRIEBSTECHNIK
Siehe Anlage 1.4.1.
26. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Maschinenelemente:
Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Elemente zum Verbinden von Wellen und Naben. Lagerungselemente.
Überlagerungselemente. Zwei Projekte.
V. Jahrgang:
Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt:
Anlagenplanung im Bereich Stahlwerk, Walzwerk, Schmiede oder anderen Bereichen eines Hüttenbetriebes.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe sowie der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
27. LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
V. Jahrgang:
Übungen aus den Stoffgebieten „Gießereitechnik'', „Stahlwerkstechnik'', „Fertigungstechnik'', „Wärmetechnik'' und „Elektrotechnik und Elektronik'', den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände betreffend.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
28. WERKSTÄTTE
Siehe Anlage 1.4.1.
29. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. Freigegenstände
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.4.1.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
---------------------------------------------------------------------
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Einschließlich Werkstofftechnik und Werkstoffprüfung. *3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtsstunden eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)