Anlage 1
Anlage 1.5.1
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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR TEXTILTECHNIK
Ausbildungszweig Weberei und Spinnerei
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
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1 Religion ............. 2 2 2 2 2 10 (III)
2 Deutsch .............. 3 2 2 2 2 11 (I)
3 Lebende Fremdsprache
(Englisch) ........... 2 2 2 2 2 10 (I)
4 Geschichte und
Sozialkunde .......... - - 2 2 - 4 (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde ..... 2 2 - - - 4 (III)
6 Rechtskunde und
Politische Bildung ... - - - - 2 2 III
7 Betriebs- und
Volkswirtschaft ...... - 2 2 2 2 8 II
8 Leibesübungen ........ 2 2 2 1 1 8 (IVa)
9 Mathematik und
angewandte Mathematik 4 3 3 2 - 12 (I)
10 Elektronische
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung .... - 2 2 - - 4 I
11 Darstellende Geometrie
und Technisches Zeichnen 2 2 - - - 4 (I)
12 Physik und angewandte
Physik ............... 2 2 2 - - 6 (II)
13 Chemie, angewandte
Chemie und
Umwelttechnik *2) .... 2 2 3 - - 7 II
14 Mechanische Technologie 3 2 2 2 - 9 (I)
15 Elektrotechnik und
Elektronik ........... - - - 2 4 6 I
16 Textiltheorie *3) *4) 5 4 3 6 6 24 I
17 Textiltechnologie *3) 3 3 5 10 10 31 I
18 Qualitätssicherung ... - - - - 2 2 I
19 Textiltechnische
Untersuchungen *5) ... - - - 4 4 8 I
20 Werkstättenlaboratorium - - - 3 3 6 III
21 Werkstätte ........... 8 8 8 - - 24 (Va)
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Gesamtwochenstundenzahl.. 40 40 40 40 40 200
22 Pflichtpraktikum ..... mindestens je vier Wochen vor Eintritt in
den III. bzw. in den V. Jahrgang.
>
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Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
---------------------------------------------------------------------
Stenotypie .............. 2 2 - - - (V)
Zweite lebende
Fremdsprache *6) (.....) - - 3 3 3 (I)
REFA-Grundkurs, Teil A .. - - - - 2 I
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Unverbindliche Übungen
---------------------------------------------------------------------
Leibesübungen ... (bis zu) 2 2 2 3 3 (IVa)
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Förderunterricht
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Deutsch ................. *7) (I)
Lebende Fremdsprache .... *7) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik .............. *7) (I)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
- 3. LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1.
- 4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
III. Jahrgang:
IV. Jahrgang:
Im übrigen siehe Anlage 1.
- 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1.
- 6. RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.
Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Unternehmerrecht:
Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes). Schutz geistigen Eigentums.
Arbeitnehmerrecht:
Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz, Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Aushangpflicht, Sozialversicherung). Schutz geistigen Eigentums.
Politische Bildung:
Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.
In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde'' zurückgegriffen werden können. Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.
Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
- 7. BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau des Betriebes, das Betriebsgeschehen und die Beziehungen zur Außenwelt erkennen, die Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen auswerten, das Zusammenwirken von Planung und Durchführung aller Maßnahmen zum Aufbau der unternehmerischen Tätigkeit auf dem Markt verstehen, sowie fachspezifische Aufgaben aus der Kostenrechnung, Planung und Betriebsanalyse erkennen können. Er soll Probleme gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe unter Verwendung von Büromaschinen und Organisationsmittel lösen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Betriebswirtschaftliche Grundlagen:
Wesen und Grundlagen der Wirtschaft, Betrieb - Unternehmung, Kaufvertrag, Schriftverkehr. Finanzierung und Investition.
Rechnungswesen:
Doppelte Buchhaltung, einfacher Abschluß.
Anlagenbewertung, Abgrenzungen.
III. Jahrgang:
Kosten- und Leistungsrechnung:
Kostenerfassung, Kostenerstellung, Kostenplanung, branchenspezifische Kostenstellenrechnung, Kostenträger- und Periodenerfolgsrechnung.
Entscheidungsmodelle:
Break-Even-Analyse, Eigenfertigung - Fremdfertigung, Wahl der Maschinen, Produktbeurteilung.
IV. Jahrgang:
Wirtschaftlichkeit:
Ökonomisches Prinzip (Planen, Gestalten, Steuern, Soll-Ist-Vergleich), Arbeitsstudium (Arbeitssystem, Arbeitsablauf, Arbeitsleistung, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Einstellenarbeit, Mehrstellenarbeit, Arbeitsgestaltung, Arbeitsbewertung, Arbeitsunterweisung), Datenermittlung (Datenart, Zeitanalyse, Zeitsynthese, Systeme vorbestimmter Zeiten, Zeitstudien, Leistungsgrad, Auftragszeit, Rüstzeit, Grundzeit, Verteilzeit, Erholungszeit, Belegungszeit, Prozeßzeit, Planzeit).
Humanisierung:
Ergonomie (menschliche Leistung, Belastung und Beanspruchung, Ermüdung und Erholung, Anthropometrie, Umgebungseinflüsse), Motivation und menschliche Zusammenarbeit (Bedürfnisse und Verhaltensweisen, Gruppen im Betrieb, Mitarbeiterführung).
V. Jahrgang:
Grundlagen des Marketing:
Marketingkonzeption, Marktforschung, Marketingplanung, Produkt -
Preis - Distributionspolitik.
Marketingorganisation:
Kontrolle der Marketingaktivitäten, Bedeutung der Public-Relations
für das Marketing.
Volkswirtschaft:
Wirtschaftordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt; Geld,
Währung; Konjunktur. Außenhandel.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis der Textilwirtschaft, weshalb besonders auf den Veränderungen im Wirtschaftsleben angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.
In jedem Jahrgang 2 Schularbeiten.
8. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
- 9. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.2.1.
- 10. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1.3.1.
11. DARSTELLENDE GEOMETRIE
UND TECHNISCHES ZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für sein Fachgebiet wesentlichen Aufgaben der Darstellenden Geometrie und fachbezogene Aufgaben des technischen Zeichnens lösen können. Er soll Handskizzen von Werkstücken nach Modellen und nach eigener Vorstellung anfertigen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Darstellende Geometrie:
Normalrisse und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächige Körper,
Schnittdarstellungen.
Technisches Zeichnen:
Normschrift, Zeichnungsnormen, Zeichentechnik. Toleranzen.
II. Jahrgang:
Darstellende Geometrie:
Wahre Gestalt ebener Figuren; Netze.
Technisches Zeichnen:
Maschinenelemente in Rissen und Schnitten, Bauteilgruppen, Stücklisten. Modellaufnahmen (Handskizzen), werkstattgerechte Zeichnungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des räumlichen Vorstellungsvermögens sowie die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes.
Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Kenntnissen für die Pflichtgegenstände „Mechanische Technologie'', „Textiltechnologie'' und „Werkstätte'', empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände.
- 12. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.3.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.3.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.3.1.
III. Jahrgang:
Temperatur und Wärme:
Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie, Kalorimetrie,
Wärmetransport.
Kinetische Gastheorie:
Gasdruck, Zustandsgleichung idealer Gase. 1. Hauptsatz der Wärmelehre. Entropie. Isobare, isotherme, isochore, adiabatische und polytrope Zustandsänderung. Kreisprozesse; 2. Hauptsatz der Wärmelehre. Freie Energie und 3. Hauptsatz der Wärmelehre.
Aggregatzustände:
Koexistenz von Flüssigkeit und Dampf (Sieden, Hygrometrie, Verdampfungswärme); Koexistenz von Festkörper und Flüssigkeit; reale Gase; Joule-Thomson Effekt (Gasverflüssigung, Kältemaschine, Wärmepumpe). Vakuum. Tieftemperaturphysik.
Weltbild:
Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Fachgebiet Textiltechnik.
Im Themenbereich „Schwingungen und Wellen'' kommt den Erscheinungen der Optik und Farbenlehre besonderes Gewicht zu.
Die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Mechanische Technologie'' ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung physikalischer Kenntnisse zu sichern.
- 13. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen. Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen. Er soll die wichtigsten Veredlungsverfahren der Textiltechnik kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.
Anorganische Chemie:
Metalle, Nichtmetalle (Silikate, Phosphate), Werk- und Hilfsstoffe, Wasser (Wasserhärte), Bleichmittel, Waschmittel, Luft (Luftverunreinigung). Chemischtechnologische Prinzipien; Qualität.
II. Jahrgang:
Organische Chemie:
Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis); in organischen Werk- und Hilfsstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen; Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften). Organische Werkstoffe (Fasern, Tenside, Avivagen).
Umwelttechnik:
Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;
Interessenkonflikte).
III. Jahrgang:
Veredlungstechnik:
Vorbehandlung (Entschlichten, Bleichen, Laugieren, Wollwäsche, Karbonisieren). Farbe (Entstehung, Messung). Färben, Drucken, Hochveredlung, Textilpflege. Appretur (Walken, Schrumpffreiausrüstung, Antifilzausrüstung, Flammhemmung, Bakterizidausrüstung, Beschichten, Kaschieren). Hilfsstoffe (Farbstoffe, Textilhilfsmittel, Lösungsmittel).
Umwelttechnik:
Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologische Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche, vor allem im II. Jahrgang, durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.
- 14. MECHANISCHE TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Textilmaschinenbau verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die gebräuchlichsten Maschinenelemente kennen. Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanischtechnische Berechnungen in der Textiltechnik beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.
Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten der gebräuchlichsten Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie von Kraftwerksanlagen kennen.
Der Schüler soll die einschlägigen Normen und Vorschriften kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Werkstoffe:
Mechanische Eigenschaften metallischer und nichtmetallischer
Werkstoffe. Spanende und spanlose Formgebung.
Maschinenelemente:
Verbindungen; Elemente der Drehbewegung.
II. Jahrgang:
Mechanik:
Statische und dynamische Kräfte an Textilmaschinen. Zug-, Druck-,
Biege- und Torsionsbeanspruchung von Bauteilen.
Hebe- und Fördermittel:
Transportanlagen.
III. Jahrgang:
Antriebe und Getriebe an Textilmaschinen:
Hauptantrieb und Bremsen, Antriebe der Funktionsgruppen an Produktionsmaschinen der Spinnerei, Weberei, Wirkerei, Strickerei und Veredlungstechnik.
Pumpen, Kompressoren und Vakuumanlagen:
Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Anwendungen.
Wind- und Wasserkraftmaschinen:
Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten, Anwendungen.
IV. Jahrgang:
Kalorische Anlagen:
Niederdruck-, Hochdruckkessel, Schnelldampferzeuger und Heißwassererzeuger.
Wärmekraftmaschinen:
Dampfturbinen, Verbrennungskraftmaschinen (Kolbenmotor, Drehkolbenmotor, Gasturbine).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der textiltechnischen Praxis. Zur Praxisnähe gehört auch die Behandlung der einschlägigen Normen und Vorschriften. Skizzenblätter, Abbildungen und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Überschlägige Berechnungen fördern das konstruktive Denken. Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Physik und angewandte Physik'' und „Textiltechnologie'' erforderlich.
15. ELEKTROTECHNIK UND
ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Gesetze, Bauteile und Anlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik und der Elektronik kennen.
Der Schüler soll die elektrotechnischen Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Gleich- und Wechselstromtechnik:
Größen, Gesetze.
Elektrische Maschinen und Geräte:
Generatoren, Elektromotoren, Transformatoren (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).
Elektrische Anlagen:
Gefahren des elektrischen Stromes, Überstromschutz,
Berührungsschutz.
V. Jahrgang:
Elektrische Maschinen und Geräte:
Elektromotoren und Transformatoren (Anwendungen in der Textilindustrie).
Elektrische Anlagen:
Beleuchtung. Installation.
Elektronik:
Meßinstrumente, Schaltungen, Bauelemente. Elektronische Steuerungen
und Regelungen in der Textilindustrie.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Die Anschaulichkeit wird durch Modelle und zeichnerische Darstellungen erhöht.
16. TEXTILTHEORIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Textilindustrie verwendeten Faserstoffe und die hergestellten Zwischen- und Endprodukte kennen.
Der Schüler soll die Technik der Fadenverkreuzung und die Bindung von Warenproben bestimmen, darstellen und die fertigungstechnischen Daten angeben können. Er soll Garn- und Zwirnstrukturen bestimmen können.
Der Schüler soll die elektronische Datenverarbeitung in der Musterentwicklung und -umsetzung anwenden können.
I. Jahrgang:
Faserstoffe:
Gewinnung, Eigenschaften, Einsatzkriterien.
Garne:
Garnarten, Handelsbezeichnungen, Konstruktionsdaten,
Einsatzbereiche.
Gewebe:
Grundbindungen (Systematik und Darstellung). Gewebedaten
(Einstellung, Fadenlängenverhältnisse, Gewicht),
Handelsbezeichnungen, Einsatzbereiche.
Gewirke und Gestricke:
Grundbindungen der Einfadenwirk- und Stricktechnik (Systematik und Darstellung). Wirk- und Strickdaten (Rapporte, Festigkeit, Feinheit, Fadenverbrauch, Gewicht). Handelsbezeichnungen, Einsatzbereiche.
II. Jahrgang:
Faserstoffe:
Erzeugung, Eigenschaften, Einsatz von Naturfasern, Chemiefasern und Fasermischungen.
Gewebe:
Einlagegewebe in Schaft- und Jacquardtechnik, Handelsbezeichnungen,
Einsatzbereiche, Musterungstechniken.
Gewirke und Gestricke:
Grundbindungen der Kettenwirkerei (Systematik und Darstellung). Wirkdaten (Rapporte, Festigkeit, Feinheit, Schärverhältnisse, Gewicht). Handelsbezeichnungen. Einsatzbereiche.
III. Jahrgang:
Schaftbindungstechnik:
Systematik abgeleiteter Bindungen in Einlagentechnik (Leinwand-, Körper-, Atlasableitungen), Kreppbindungen, Farbverflechtungen. Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung in der Musterentwicklung.
Jacquarbindungstechnik:
Bindungskombinationen, Schattierungen, Kartenschlagen.
Kalkulation:
Schären, Helfen- und Schafteinzug, Kamm und Kammeinzug, Gallierung, Materialverbrauch.
IV. Jahrgang:
Schaftbindungstechnik:
Mehrschüssige Gewebe, mehrkettige Gewebe; Doppel- und Mehrlagengewebe (Schuß- und Kettendouble, Doppelgewebe). Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung in der Musterentwicklung.
Jacquardbindungstechnik:
Musterung in Doubletechnik, figurierte Hohlgewebe, Lancierungen, Patrone und Leseweise (Umsetzen von Entwürfen, Fachzeichnen). EDVunterstütztes Dessinieren.
Kalkulation:
Gewichts- und Maßänderung durch die Ausrüstung.
V. Jahrgang:
Schaftbindungstechnik:
Samte und Samtimitationen, Frottiertechnik, Möbel- und Dekorstoffe, Bodenbeläge, technische Gewebe; Kollektionsgestaltung.
Jacquardbindungstechnik:
Umsetzungen der Schafttechniken auf Jacquardmuster. Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung in der Musterentwicklung und -aufbereitung, rechnergesteuertes Kartenschlagen;
Kollektionsgestaltung.
Kalkulation:
Leistungs- und Kapazitätsberechnungen. Terminplanung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes sowie der Beitrag zur Schulung des textiltechnischen Denkens in bezug auf die wirtschaftliche, fasergerechte und modische Fertigung.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im III., IV. und V. Jahrgang je eine Wochenstunde.
17. TEXTILTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Anforderungen an textile Flächen kennen. Er soll die Verfahren der Spinnerei und Weberei sowie die gebräuchlichsten Verfahren anderer Bereiche der textilen Produktion kennen und einschlägige Berechnungen durchführen können.
Der Schüler soll für eine gegebene Aufgabenstellung das nach Tauglichkeit und Wirtschaftlichkeit geeignetste Produktionsverfahren und die dazu erforderlichen Maschinen auswählen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Spinnerei:
Faseraufbereitung, Spinnverfahren (Verzugs-, Teilungs- und OE-Spinnerei).
Weberei:
Webverfahren, Schären, Zetteln, Strecken, Schlichten.
Wirkerei und Strickerei:
Maschenbildende Elemente, Maschenbildungsvorgänge.
II. Jahrgang:
Spinnerei:
Vorspinnen, Feinspinnen, Zwirnen, Spulen.
Weberei:
Vorrichten, Funktionsgruppen der Webmaschine.
Wirkerei und Strickerei:
Aufbau und Funktion von Flach- und Rundstrickmaschinen, Flach- und Rundwirkmaschinen, Kettenwirkmaschinen.
III. Jahrgang:
Spinnerei:
Spinnverfahren (Einteilung) Faserstoffe für die Kurzfaser- und Langfaserspinnerei, Ballenabtrageverfahren, Mischen gleichartiger und ungleichartiger Fasern, Öffnungs- und Reinigungsmaschinen, Putzereianlagen, Flockenspeisung der Karden.
Weberei Vorwerk:
Schären, Zetteln, Schlichten.
Weberei:
Kettbaumbremsen, Kettbaumregulatoren. Warenabzug und Warenaufwicklung.
IV. Jahrgang:
Kurzfaserspinnerei:
Mischen, Vergleichmäßigen und Parallelisieren auf Strecken, Kämmen, Vorspinnen, Feinspinnen, (Ringspinnmaschine und Rotorspinnmaschine), Spinnplan, Kreuzspulen.
Zwirnerei:
Ringzwirnen, Doppeldrahtzwirnen, Stufenzwirnen, Effektzwirnen.
Konvertieren:
Schneide- und Reißkonvertierung, Verändern der Fasereigenschaften,
Verarbeitung von Konverterbändern.
Weberei:
Fachbildung (Exzenter, Schaft- und Jacquardmaschinen, Sonderbauformen), Ladenantrieb.
V. Jahrgang:
Spinnerei:
Verarbeitung des Kammzuges, des Konverterbandes und des Krempelbandes aus Chemiefasern nach dem Kammgarnspinnverfahren, (Sortierung und Wäsche der Wolle, Arbeitsvorgänge in der Wollkämmerei, Kammzugfärben, Funktionsweise der Strecken. Kammgarnkrempel, Strecken in der Kammgarnspinnerei, Vor- und Feinspinnen, Spinnpläne). Halbkammgarnspinnerei (Mischen, Mischanlagen, Krempel, Strecken, Spinnen). Streichgarnspinnerei (Manipulation, Vorauflösung und Mischen, Streichgarnkrempelsatz, Feinspinnen). Bastfaserspinnerei. Neue und unkonventionelle Spinnverfahren (Friktionsspinnen, Falschdrahtverfahren, Umwindespinnen, Klebeverfahren, Zwirnspinnen).
Weberei:
Farbsteuerung (Hubkasten, Farbwählapparate), Leistenbildung,
Steuereinrichtungen, Automatisierung, Funktions- und Überwachungseinrichtungen.
Vliestechnik:
Verfahren, Verfestigen, Ausrüstung. Produkte und Anwendungen.
Wirkerei/Strickerei:
Verfahren und Maschinen, Erzeugnisse der Wirkerei/Strickerei, Einsatzgebiete von Strick- und Wirkwaren, zweckmäßiger Materialeinsatz, Anforderungen an Spinnereiprodukte. Nähwirktechnik, maschinelle Stickerei, Flechttechnik und Bobinettechnik:
Ausgangsstoffe, Technologien, Maschinenarten, Produkte.
Tuftingtechnik:
Ausgangsstoffe (Trägermaterial, Polgarne), Tuftingmaschinen,
Mustereinrichtungen.
Konfektionstechnik:
Schnittplanung, Texographie, Bildschirmplanung. Lege- und Zuschneidetechnik, verschiedene Arten der Legemöglichkeiten, Legetische, Legewagen, Zuschneidegeräte, automatisches Zuschneiden, Stanzen. Fixierpressen, Tisch- und Durchlauffixierpressen, Einlagestoffe und ihre Anwendung in der Oberbekleidung. Nähmaschinen, Spezialnähmaschinen und Automaten für die Verarbeitung von Web- und Maschenwaren, verschiedene Sticharten. Bügelmaschinen, Handbügeltische, Bügelpressen.
Prozeßdatenerfassung und Prozeßsteuerung:
Produktions- und Kapazitätsplanung, Terminplanung, EDV-unterstützte
Datenerfassung, Produktionsüberwachung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkritierium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis, weshalb dem Stand der Technik angepaßten Lehrinhalten besondere Bedeutung zukommt.
Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Für umfangreichere Arbeiten empfiehlt sich Gruppenarbeit. Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Textiltheorie'' sowie „Mechanische Technologie'' ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung von Vorkenntnissen zu sichern.
18. QUALITÄTSSICHERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Parameter aus Stichproben erfassen und interpretieren können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Stichprobenprüfung:
Stichprobensysteme, Zuverlässigkeitsprüfung, Auswertung von Stichproben, Parameter und ihre Schätzwerte, Zufallsstreubereiche, Vertrauensbereiche, statistische Tests.
Qualitätssicherung im Betrieb:
Qualitätssicherungssysteme, Qualitätsregelkarten, Qualitätskosten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Dementsprechend kommt der Verwendung von Tabellen, Nomogrammen und modernen Rechenhilfsmitteln besondere Bedeutung zu.
Wegen der zwischenbetrieblichen und oft auch internationalen Anwendung der Qualitätssicherungsverfahren ist in diesem Themenbereich die Behandlung der bestehenden Normen besonders wichtig.
19. TEXTILTECHNISCHE
UNTERSUCHUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Meß- und Prüfaufgaben zur Qualitätsbeurteilung sowie zur Sicherung optimaler Verfahren und Produkte selbständig durchführen und die Ergebnisse interpretieren können. Er soll spartenübergreifende Qualitätsprobleme erkennen sowie die funktionell geeignetsten Methoden unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und der Sicherheitserfordernisse auswählen können.
Der Schüler soll Untersuchungsberichte anfertigen und Reklamationen bearbeiten können. Er soll Fehler nach Art und Entstehungsursache klassifizieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Prüfvorbereitung:
Prüfraum, Klima, Probenentnahme, Probenvorbereitung.
Konditionierung:
Reprise, Handelsgewicht.
Fasern:
Mikroskopische Erkennung und Beurteilung. Feinheit, Länge, Kraft-Längenänderungsverhalten.
V. Jahrgang:
Fäden:
Feinheit, Ungleichmäßigkeit, Drehung, Kraft-Längenänderungsverhalten.
Textile Flächen:
Kennwerte textiler Flächengebilde, Verschleißprüfung, Zugkraft-Längenänderungsverhalten, Brennverhalten, Maßänderung, Einreißfestigkeit, Weiterreißverhalten, Wölbverhalten, Veredelungskriterien.
Bekleidungsphysiologie:
Widerstand gegen Luft-, Wasser- und Wärmedurchgang.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
Das Ausmaß der Laboratoriumsübungen beträgt im IV. und V. Jahrgang je drei Wochenstunden.
- 20. WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden organisatorischen Maßnahmen zur Entwicklung und praktischen Realisierung einschlägiger Produkte beherrschen. Er soll Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
IV. Jahrgang:
Stoffgebiet Planung:
Spinnplan, Bedarfs- und Kapazitätsberechnung in der Kurzfaser- und Langfaserspinnerei; Arbeitsvorschriften für das Vorwerk in der Weberei, Materialauswahl und Bedarf in der Schaftweberei.
Stoffgebiet Produktion:
Maschineneinstellung und Überwachung in der Kurzfaserspinnerei; Vorrichten und Produktionsüberwachung in der Schaftweberei.
Stoffgebiet Endprodukt:
Garnkontrolle, Fehlerbehebung, Reklamationsbearbeitung.
V. Jahrgang:
Stoffgebiet Planung:
Spinnplan, Bedarfs- und Kapazitätsberechnung in der Langfaserspinnerei, Arbeitsvorschriften für Jacquard-, Pol- und Schlingenwaren.
Stoffgebiet Produktion:
Maschineneinstellung und Überwachung in dem Langfaserspinnerei,
Vorrichten und Produktionsüberwachung in der Jacquardweberei,
Einrichten der Mustersteuerung.
Stoffgebiet Endprodukt:
Warenkontrolle (Fehlerbehebung, Reklamationsbearbeitung, Kollektionsgestaltung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in dt textiltechnischen Praxis. Die Einstellungen, Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und in den Pflichtgegenständen „Textiltechnische Untersuchungen'' sowie „Werkstätte'' erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
21. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Textiltechnik verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben können. Er soll die in der Spinnerei und Weberei verwendeten Maschinen einstellen und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Sicherheitsvorschriften. Handhabung und Kontrolle von Textil- und Hilfsmaterialien in der Spinnerei, Weberei, Wirkerei, Strickerei und Konfektion. Handhabung, Montage und Instandhaltung der verwendeten Maschinen, Geräte und Werkzeuge; Metallbearbeitung (Messen, Anreißen, Körnen; Feilen, Schleifen, Meißeln, Sägen, Bohren; Gewindeschneiden; Weich- und Hartlöten, Härten).
Spinnerei:
Funktionselemente und Fehlerquellen. Arbeitsvorgänge.
Weberei:
Funktionen des Webvorganges. Vorbereiten von Kette und Schuß für Muster- und Produktionsweberei. Weben einfacher Gewebe auf Schaftwebmaschinen (Schützenwebmaschinen und schützenlose Webmaschinen).
Strickerei:
Anschläge, Einstellen der Warenfestigkeit, Erkennen und Beheben von
Strickfehlern, Stricken der Grundbindungen, Herstellung einfacher
Artikel.
Konfektion:
Handnähen, Nähen mit der Doppelsteppstichnähmaschine, der Kettel- und Spezialnähmaschine; Konfektionieren einfacher Maschenwaren.
II. Jahrgang:
Spinnerei:
Arbeiten an Maschinen der Kurz- und Langfaserspinnerei, Spulen auf teil- und vollautomatisierten Maschinen. Montage und Instandhaltung der Maschinen.
Weberei:
Einstellen von Webmaschinen auf Gewebekennwerte. Weben an Schaft- und Jacquardwebmaschinen unter Beachtung von Leistung und Qualität.
Montage und Instandhaltung der Maschinen.
Strickerei:
Mustern auf Spezialstrickmaschinen, Arbeiten an Flachstrickautomaten. Montage und Instandhaltung der Maschinen.
Wirkerei:
Schären, Einrichten, Arbeiten in Grundbindungstechniken an Kettenwirkmaschinen. Montage und Instandhaltung der Maschinen.
Konfektion:
Nähen mit Spezialnähmaschinen und Nähautomaten, Zuschneiden von Maschenwaren. Zeichnen einfacher Schnitte. Montage und Instandhaltung der Maschinen.
III. Jahrgang:
Spinnerei:
Einstellen der Maschinen der Kurz- und Langfaserspinnerei. Zwirnen, Aufmachen und Kennzeichnen der Produkte. Arbeiten an Spezialmaschinen. Einstellen von Musterelementen. Montage und Instandhaltung der Maschinen, Herstellen einfacher Ersatzteile.
Weberei:
Bedienen und Einstellen von Schützen-, Greif- und Projektilwebmaschinen, Schlagen von Karten für Schaft- und Jacquardmaschinen sowie für Farbwechselsteuerungen, Arbeiten an Spezialmaschinen. Montage und Instandhaltung der Maschinen, Herstellen einfacher Ersatzteile.
Mustersteuerung:
Erstellung der Jacquardkarten, Rechnergesteuerte
Maschinensteuerung.
Kollektionsgestaltung:
Erstellen von Farbvarianten in der Schaft- und Jacquardweberei.
Überwachung der Produktion:
Organisation der betrieblichen Kontrolle. Reklamationsbearbeitung.
Materialwirtschaft:
Bestellwesen, Lagerorganisation, Innerbetrieblicher Transport, Terminplanung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (BGBl. Nr. 218/1983 idF BGBl. Nr. 593/1987) und der Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung (BGBl. Nr. 43/1961 idF BGBl. Nr. 592/1987) sowie die im Arbeitnehmerschutzgesetz (BGBl. Nr. 234/1972 idF BGBl. Nr. 393/1986) vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wirt erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
22. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
REFA-GRUNDKURS, TEIL A
V. Jahrgang:
Im übrigen siehe Anlage 1.3.3.
AKTUELLE FACHGEBIETE
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
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*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Einschließlich Ausrüstungstechnologie.
*3) Mit besonderer Berücksichtigung der Spinnerei und Weberei.
*4) Mit Übungen.
*5) Mit Laboratoriumsübungen.
*6) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*7) Der Förderunterricht kann bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
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