Anlage 1
Anlage 1.6.1.1
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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN
Ausbildungszweig Betriebsinformatik
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Lehr-
Wochenstunden *) ver-
A. Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
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1. Religion ............ 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch ............. 3 2 2 2 2 11 (I)
3. Englisch ............ 2 2 2 2 2 10 (I)
4. Geschichte und
Sozialkunde ......... - - - 2 2 4 (III)
5. Geographie und
Wirtschaftskunde .... 2 2 - - - 4 (III)
6. Wirtschaftliche
Bildung, Rechtskunde
und Politische
Bildung ............. - - - 2 2 4 III
7. Leibesübungen ....... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
8. Mathematik und
angewandte Mathematik 4 3 4 3 - 14 (I)
9. Darstellende
Geometrie ........... 3 - - - - 3 (I)
10. Physik und angewandte
Physik .............. 2 2 2 - - 6 (II)
11. Chemie, angewandte
Chemie und
Umwelttechnik ....... 2 2 - - - 4 II
12. Elektronische
Datenverarbeitung und
Betriebsinformatik .. 2 2 2 3 4 13 I
13. Programmieren und
Projektentwicklung *2) - - 4 7 9 20 I
14. Mechanik ............ 2 2 2 - - 6 (I)
15. Fertigungstechnik *3) 2 2 2 2 2 10 I
16. Maschinenelemente ... - 3 2 - - 5 I
17. Betriebstechnik ..... - - 2 5 5 12 I
18. Werkstofftechnik *4) - 2 - - - 2 I
19. Elektrotechnik,
Steuerungs- und
Regelungstechnik .... - - 2 2 3 7 I
20. Mitarbeiterführung .. - - - - 2 2 III
21. Konstruktionsübungen 3 3 3 3 - 12 I
22. Laboratorium ........ - - - 4 4 8 I
23. Werkstätte .......... 9 9 7 - - 25 (Va)
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Gesamtwochenstundenzahl 38- 38- 38- 38- 38-
40 40 40 40 40 195
24. Pflichtpraktikum .... mindestens zweimal vier Wochen vor Eintritt
in den V. Jahrgang.
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Lehr-
Wochenstunden *) ver-
B. Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
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Qualitätssicherung .. - - - 1 1 I
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Lehr-
Wochenstunden *) ver-
C. Unverbindliche Übungen pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
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Leibesübungen ....... 2 2 2 2 2 (IVa)
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Lehr-
Wochenstunden *) ver-
D. Förderunterricht pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
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Deutsch ............. *5) *5) *5) *5) *5) (I)
Englisch ............ *5) *5) *5) *5) *5) (I)
Mathematik und
angewandte Mathematik *5) *5) *5) *5) - (I)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
3. ENGLISCH
Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)" in Anlage 1.
- 4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Siehe Anlage 1.
- 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1.
- 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde" in Anlage 1.
7. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
- 8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.6.1 unter Beachtung, daß der im IV. Jahrgang vorgesehene Themenbereich „Analysis: Potenzreihen, Taylorreihen, Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen" in den III. Jahrgang vorgezogen wird.
- 9. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Siehe Anlage 1.6.1.
- 10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1.6.1.
- 11. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1.6.1, I. und II. Jahrgang. Der Themenbereich „Biochemie" des II. Jahrganges wird durch den Themenbereich „Umwelttechnik" ersetzt, der in Anlage 1.6.1 im V. Jahrgang vorgesehen ist.
- 12. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND BETRIEBSINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Aufbau und Wirkungsweise von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung kennen. Er soll zur Lösung einfacher Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer verbreiteten prozeduralen und objektorientierten Sprache erstellen, testen und dokumentieren können. Er soll den Aufbau und die Wirkungsweise von Hardwarekomponenten und Betriebssystemsoftware kennen und anwenden können. Er soll zur Lösung betrieblicher Aufgaben Standardsoftware auswählen und anwenden können. Der Schüler soll die für den Produktionsbetrieb eines EDV-Systems notwendigen Tätigkeiten kennen und planen können. Er soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des EDV-Einsatzes beurteilen und die neuen Technologien in unsere Kultur - ohne Verlust der diese tragenden Werte - einordnen können. Der Schüler soll zur Weiterbildung auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung bereit sein; er soll seine Weiterbildung sowie die Weiterbildung von Mitarbeitern planen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.6.1.
III. Jahrgang:
Aussagenlogik:
Boolesche Algebra. Aussagenlogische Verknüpfungen, Wahrheitsfunktionen, Tautologien, Kontradiktionen, Normalformen, Vereinfachung von aussagenlogischen Ausdrücken, Anwendung der Aussagenlogik auf Schaltkreise.
Datensysteme:
Dateien, Arten von Dateiorganisationen (sequentiell, indexsequentiell, random). Datenbanksysteme (Konzepte, Aufbau, Zugriffsmöglichkeiten, Transaktionen, Einsatzmöglichkeiten, Datenkonsistenz, verteilte Systeme).
Datenmodellierung:
Entwurf von Datenmodellen für die Anwendung in Datenbanksystemen.
Informationsbeschaffung:
Datenbankabfragesprachen (Syntax und Semantik). Durchführung interaktiver Datenbankabfragen; Benützen von allgemein zugänglichen öffentlichen Datenbanken.
Standardsoftware:
Einsatz aktueller Standardsoftware für fachspezifische Probleme.
Präsentationssoftware.
IV. Jahrgang:
Betriebssysteme:
Aufgaben des Betriebssystems (Datenmanagement, Jobsteuerung, Systemsteuerung), Betriebssystemaufbau, Arten von Betriebssystemen (Betriebsformen und ihre technische Realisierung), Systemgenerierung, Rechnerkonfiguration.
Innerbetriebliche Informationsverarbeitung:
Datenbeschaffung, Erfassen und Darstellen des Informationsflusses, Methoden und Verfahren zur Planung und Gestaltung betrieblicher Abläufe und Strukturen. Richtlinien zur Gestaltung von Benutzerschnittstellen (Formen, Formulare, Beleggestaltung).
Datenmodellierung:
Strategien zur Ermittlung eines unternehmensweiten Datenmodells, Projektabgrenzung durch Einsatz der Clusteranalyse.
Praktisches Datenverarbeitungsmanagement:
Erstellen von Leistungsverzeichnissen und Auswerten von Angeboten, Einführungsstrategien. Bewertungsgrundsätze, Richtlinien für die Ausschreibung, Offertbeurteilung, Kosten-Nutzen-Rechnung; organisatorisch-technische Grundlagen.
Kommunikation:
ISO/OSI-Schichtenmodell und reale Implementierungen. Netzwerkkomponenten. Lokale Netzwerke, Datenübertragung, Datenfernverarbeitung. Öffentliche Telekommunikationsnetze.
V. Jahrgang:
Integration der EDV im Unternehmen:
Berücksichtigung der betrieblichen Organisation bei der Realisierung von EDV-Lösungen, Straffung und Umgestaltung von Arbeitsabläufen, Varianten des EDV-Einsatzes (zentrale, dezentrale Datenverarbeitung, Inanspruchnahme von externen EDV-Dienstleistungen), Wirtschaftlichkeitsüberlegungen (Kosten-Nutzen-Schätzung).
Datensicherheit und Datenschutz:
Organisatorische Maßnahmen. Qualitätsbeurteilung der Informationsproduktion, Methoden und Strategien der Datensicherung (vorbeugender Katastropheneinsatz), Konzepte der Datensicherheit (Computerkriminalität).
Künstliche Intelligenz:
Wissensrepräsentation; Neuronale Netze, Fuzzylogik, Spielstrategien; Prinzip natürlichsprachlicher Systeme, Expertensysteme, Deduktionssysteme; Robotik, Probleme des Bilderkennens.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Verbreitung der Programme und Methoden in der betrieblichen Praxis. Besondere Bedeutung kommt der Berücksichtigung aktueller Methoden der Softwareentwicklung zu. Die Gedächtnisbelastung des Schülers wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden der eigenständigen Arbeit am Rechner folgen. Als Hilfen für die Darstellung von Programmabläufen und Datenflüssen bewähren sich graphische Darstellungen, wie Struktogramme und Datenflußpläne, allenfalls auch Pseudocode. Die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Software, wie objektorientierte Programmierung und objektorientierter Entwurf, sind in allen Phasen der Programmerstellung besonders zu beachten. Sehr enge Zusammenarbeit mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Programmieren und Projektentwicklung" ist unbedingt erforderlich.
- 13. PROGRAMMIEREN UND PROJEKTENTWICKLUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll ein den Aufgabenstellungen eines Unternehmens adäquates, flexibles EDV-System bestimmen sowie die diesem zu übertragenden Aufgaben auswählen können. Er soll den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung planen und organisieren und den Einsatz von computerunterstützen (Anm.: richtig: computerunterstützten) Entwicklungstechniken zur Produktivitätssteigerung verstehen und anwenden können. Der Schüler soll zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer geeigneten Programmiersprache erstellen, testen und dokumentieren können. Er soll dabei mindestens zwei unterschiedliche Programmiersprachenkonzepte zur Problemlösung einsetzen können. Er soll eigene und fremde Programme verändern können.
Der Schüler soll symbolische und graphische Darstellungen sowie Methoden moderner Softwareentwicklung, sowohl mit als auch ohne Einbeziehung von computerunterstützten Entwurfsinstrumenten, kennen und anwenden können. Der Schüler soll moderne Methoden der Datenerfassung und -speicherung sowie der internen Datenorganisation kennen und anwenden können. Er soll die Lösung häufiger Aufgaben der Datenorganisation unter besonderer Berücksichtigung der Verarbeitungszeiten und der Datenpflege planen können.
Für umfangreichere Programme und Projekte empfiehlt sich Gruppenarbeit. Bei der Problemlösung in Gruppenarbeit soll der Schüler das Gruppenziel unterstützen und die für ihn geeignetste Rolle erkennen und ausfüllen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Programmiersprachen (bis zu zwei problemorientierte prozedurale Sprachen):
Syntax und Semantik. Entwerfen, Kodieren und Testen von Programmen, Fehlersuche, Programmdurchführung. Organisation größerer Datenmengen (intern und extern). Zugriffe auf Dateien. Programmoptimierung hinsichtlich Laufzeit und Wartungsfreundlichkeit.
Programmdokumentation.
Programmdesign:
Programmiersprachenunabhängige Methoden, Hilfsmittel und Normen für Entwurf und Darstellung von Programmabläufen und Programmstrukturen. Kriterien für Zerlegung, Zusammenfassung und Gestaltung von Modulen, Prozeduren und Funktionen (Arten der Parameterübergabe, Sichtbarkeitsregeln, Gültigkeitsbereiche).
Projektvorplanung:
Zielsetzungen, Kompetenzfragen, Teambildung. Fixierung der Aufgabenstellung, Dokumentationsstandards, Terminplan, Kontrolle des Arbeitsfortganges, Berichterstattung.
Planungsphasen:
Projektanalyse mit Ermittlung des Anforderungsprofils, Projektentwicklung (Grob- und Feinprojektierung), Projekteinführung (Implementierungsvorbereitung, Implementierung). Aufwandschätzung (Kosten. und Zeitschätzungen, voraussichtliche Datenmengen), Netzpläne.
Programmieranwendungen:
Fallbeispiele und praktische Anwendungen von Datei- und Datenbanksystemen. Programmoptimierungen hinsichtlich Dateiorganisation und Datenbanksystem (Optimierung der Datenbasis, Datenbankadministration). Aufbau von relationalen Datenbanken anhand bestehender Strukturdiagramme. Erstellen prozeduraler Module mit eingebetteten Datenbankzugriffen.
IV. Jahrgang:
Algorithmen und Datenstrukturen:
Sortieralgorithmen, Suchalgorithmen; Laufzeitbeurteilung von Algorithmen. Baumstruktur, lineare und zyklische Datenstrukturen. Realisierung von Anwendungsbeispielen.
Analyseverfahren und Planungsmethoden:
Softwarelebenszyklus, Prinzipien der modernen Analyseverfahren, Strukturierungsmethoden, Methoden graphischer Ablaufdarstellungen, Datenflußuntersuchungen. Entwicklung von Programmiervorgaben.
Programmieren:
Einsatz von Programmgeneratoren und rechnergestützten
Entwicklungswerkzeugen.
Projektarbeit und Fallstudien:
Komplexe Projekte (betriebliche Funktionsbereiche), integrierte Datenverarbeitung, bereichsübergreifende Aufgaben. Mitwirkung an interdisziplinären Aufgaben. Projekterweiterungen (Analyse des zusätzlichen Nutzens, Anpassung).
V. Jahrgang:
Weitere Programmiersprachen:
Vergleich von Programmiersprachen, einschließlich Programmiersprachen der Künstlichen Intelligenz (Übersicht, Merkmale, Anwendungsbereiche, Meta- und Objektsprache). Jeweilige Besonderheiten gegenüber den bisher erlernten Sprachen. Ableiten von Kriterien zur Wahl der für ein Problem am besten geeigneten Programmiersprache.
Themenübergreifende Projekte und Fallstudien:
Praxisrelevante komplexe Projekte aus den Bereichen der Betriebsinformatik (Produktionsplanungsysteme, Management-Informations-Systeme, Controlling Systeme, Qualitätsmanagementsysteme).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Auswahl der Programmiersprachen und Betriebssysteme sind der zur Verfügung stehende Maschinenpark sowie die Einsatzmöglichkeiten in der Praxis. Der Umfang der Probleme sowie die Anforderungen werden zweckmäßigerweise von Schulstufe zu Schulstufe gesteigert; im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe empfiehlt sich die möglichst frühzeitige Einführung in die aktuellen Programmiertechniken mit praxisüblichen Entwurfsmethoden. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich der Einsatz von integrierten Entwicklungstools, die alle Phasen der Softwareentwicklung unterstützen. Aus jeder Phase des Softwarelebenszyklus sollen zumindest Teile eines Projektes bis zur Ebene des Kodierens durchgeführt werden. Für eine Realimplementierung eignet sich der Einsatz von Codegeneratoren.
Sehr enge Zusammenarbeit mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik" ist unbedingt erforderlich.
14. MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.6.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.6.1.
III. Jahrgang:
Festigkeit von Werkstoffen:
Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.
Dynamik:
Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und unelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz; Rotation um freie Achsen.
Hydromechanik:
Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten, Hydrostatik.
Kontinuitäts- und Bernoulligleichung.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.6.1.
15. FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.6.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.6.1.
III. Jahrgang:
Spanlose Fertigung:
Schneiden, Stanzen, Tiefziehen, Blechumformtechniken. Maschinen und Werkzeuge. Kaltformen von Metallen (Fließpressen, Kaltpressen, Einsenken).
Spanende Fertigung:
Fertigungsverfahren, Fertigungswerkzeuge (Dreh-, Fräs-, Bohr- und Schleifwerkzeuge), Schneidengeometrie, Spanbildung, Schnittkräfte, Schneidwerkstoffe, Standzeit, Verschleiß.
IV. Jahrgang:
Vorrichtungen:
Bestimmen und Spannen, Spannkräfte, genormte Bauteile, Baugruppen.
Werkstück- und Werkzeugtransport:
Magazine und Speicher, Greifeinrichtungen, Transporteinrichtungen.
Handhabungseinrichtungen.
Werkzeugmaschinen:
Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Verfahren und CNC-Maschinen. Bearbeitungszentren. Flexible Fertigung.
V. Jahrgang:
Sonderbearbeitungsverfahren, Sondermaschinen:
Feinstbearbeitung. Anwendung von Laserstrahlen, Elektronenstrahlen, Flüssigkeitsstrahlen, Ultraschall, Erosion; Feinschmieden, Ätzverfahren. Druckguß.
Kunststoffverarbeitung:
Fertigungsverfahren für Thermo- und Duroplaste.
Pulvermetallurgie:
Verfahren, Werkzeuge.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Praxis des Fachgebietes. Die Praxisnähe wird durch Lösung von Aufgaben aus der Fertigungstechnik erreicht. Dem Einsatz von Normalien ist besondere Beachtung zu schenken. Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Werkstätte" und „Konstruktionsübungen" die ausführliche Behandlung von Problemen der flexiblen Automatisierung. Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus dem Pflichtgegenstand „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik" auf.
16. MASCHINENELEMENTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet gebräuchlichen Maschinenelemente unter Berücksichtigung technischer Erfordernisse, einschlägiger Normen und der Wirtschaftlichkeit berechnen und gestalten können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.6.1.
III. Jahrgang:
Elemente der drehenden Bewegung:
Kupplungen, Gleitlager.
Federelemente:
Biegefeder, Torsionsfeder, Silentelemente.
Getriebe:
Ebene Verzahnungen. Zahnräder und Zahnradgetriebe.
Hydraulik und Pneumatik:
Antriebe. Bauelemente.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik", „Fertigungstechnik" und „Konstruktionsübungen" erforderlich. Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwenden von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösungen unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.
17. BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einzelne und vernetzte Aufgaben der betrieblichen Planung, Durchsetzung und Kontrolle analysieren, beurteilen und lösen können. Er soll den Einsatz der Produktionsfaktoren aufeinander abstimmen und optimieren können. Er soll die Ergebnisse beurteilen und bewerten können. Der Schüler soll betriebliche Aktivitäten an den Kundenbedürfnissen orientieren können. Er soll die Marketinginstrumente kennen und anwenden können. Der Schüler soll die Organisationsaufgaben im Betrieb selbständig und sowohl sachlich als auch menschlich richtig lösen können. Insbesondere soll er Erhebungstechniken, Schwachstellenanalyse sowie Techniken organisatorischer Beurteilung und rationaler Entscheidung kennen und anwenden können.
Der Schüler soll Probleme in Hinblick auf gegebene Kriterien analysieren und diese, sowie die an die Aufgabe gestellten Anforderungen eindeutig und übersichtlich, sowohl ohne als auch mit Einbeziehung von Entwurfsinstrumenten unter Hervorhebung des Wesentlichen beschreiben können. Der Schüler soll Methoden zur Planung und Überwachung von Projekten beherrschen. Er soll sich sowohl auf Einzelheiten als auch auf Gesamtzusammenhänge konzentrieren können. Bei der Durchführung von Projekten sollen die Schüler die einschlägigen Normen einhalten und symbolische und graphische Darstellungen sowie Hilfsmittel zweckmäßig verwenden.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Kostenrechnung:
Betriebliches Rechnungswesen, Kalkulationsverfahren,
Kostenträgererfolgsrechnung.
Betriebsorganisation:
Unternehmensziele, Organisationsziele, Organisationsgrad. Aufbau- und Ablauforganisation (Zielbildung und Zielproblematik, Planung, Steuerung, Kontrolle).
Projektmanagement:
Einbettung von Projekten in die Gesamtorganisation, Projektplanung, Projektanalyse, Projektentwicklung, Projekteinführung, computerunterstützte Projektplanung.
IV. Jahrgang:
Organisationstechnik:
Auswahl des Organisationsproblems, Planung der Organisationsarbeit. Erhebungstechniken, Darstellungstechniken, Analysetechniken (Aufgabenanalyse und Aufgabensynthese), Bewertung und Auswahl, Durchführung und Erfolgskontrolle.
Produktionsplanung und -steuerung:
Stammdatenermittlung (Stückliste, Arbeitsplan, Kapazitäten), Produktionsprogrammplanung, Materialwirtschaft und Logistik, Termin- und Kapazitätsplanung, Auftragsveranlassung, Auftragsüberwachung, Betriebsdatenerfassung und Bildung betrieblicher Kennzahlen.
Marketing:
Marketingziele. Marktforschung. Marketinginstrumente (Produkt- und Programmpolitik, Preis- und Konditionenpolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik) und Marketingmix.
Kostenrechnung:
Spezielle Kostenmodelle. Voll- und Teilkostenrechnung. Periodische Erfolgsrechnung. Plankostenrechnung. Direct Costing.
V. Jahrgang:
Personalwirtschaft:
Anforderungsermittlung und Arbeitsbewertung, Entlohnung. Personalbedarfsplanung, Personalbeschaffung, Methoden der Personalauswahl, Bewerbung, Personalbeurteilung.
Arbeitswissenschaften:
Ergonomie und Arbeitsgestaltung, Arbeitszufriedenheit. Bedürfnisse, Motive und Motivation, Einzel- und Gruppenverhalten. Formen der innerbetrieblichen Kommunikation und der Entscheidungsfindung.
Investition und Finanzierung:
Begriff und Arten.
Organisationsentwicklung:
Zielsetzung, Ansätze, Methoden, Modelle.
Komplexe Betriebsentscheidungen:
Bereichsübergreifende Probleme, Fallbeispiele und Planspiele.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der Aufgabenstellungen und der Lösungsmethoden betrieblicher Probleme und der fächerübergreifende Charakter der Problemstellung. Besonders nützlich ist der Einsatz von EDV-Anlagen und einschlägiger Software. Der Situation der Praxis entsprechend werden Fallbeispiele von einem einzelnen Schüler oder in einer Kleingruppe gelöst, wobei der Schulung der Selbständigkeit, der Selbstsicherheit und des Verantwortungsbewußtseins an Aufgaben zunehmender Komplexität besondere Bedeutung zukommt.
Als besonders motivierend und praxisnahe erweist sich die Bearbeitung von Problemen, die auf Außenkontakte (Exkursionen und Lehrausgänge in anderen Unterrichtsgegenständen, Vorträge schulfremder Personen, Pflichtpraktikum) zurückgehen. In diesem Zusammenhang können auch Aufgaben, die Kontakte mit Wirtschaft und Verwaltung erfordern, als Hausübungen an Kleinteams vergeben werden.
Zweckmäßigerweise wird an Erfahrungen und Vorkenntnisse der Schüler, insbesondere aus den Gegenständen „Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik" , „Programmieren und Projektentwicklung", „Laboratorium", „Konstruktionsübungen", „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung", „Mitarbeiterführung", „Werkstätte", sowie aus den technischen Pflichtgegenständen angeknüpft.
18. WERKSTOFFTECHNIK
Siehe Anlage 1.6.1, II. Jahrgang.
- 19. ELEKTROTECHNIK, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und der industriellen Elektronik sowie die für die Fachrichtung bedeutsamen Verfahren der Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik kennen. Er soll Bauarten, Wirkungsweise und Betriebsverhalten von elektrischen Betriebsmitteln sowie von den in der Praxis verwendeten Geräten kennen. Der Schüler soll die einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Gleich- und Wechselstromtechnik:
Größen und Einheiten. Stromleitung in Metallen. Spannungsquellen. Stromarten. Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwerte). Widerstände. Gleichstrom-, Wechselstrom- und Drehstromschaltungen. Schutzmaßnahmen.
Bauelemente der Elektronik:
Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen).
Stromrichter und Motoren:
Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.
IV. Jahrgang:
Digitaltechnik:
Logische Verknüpfungen. Codierung. Analog-Digital-Wandler,
Digital-Analog-Wandler.
Meßverfahren:
Verfahren für elektrische und nichtelektrische Größen.
Meßwertaufnehmer, Meßwerterfassung, Meßwertumformung und
-übertragung.
Steuerungstechnik:
Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen. Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben. Elektromechanische, elektronische und pneumatische Steuerungssysteme, insbesondere Montage- und Transportsteuerung sowie Antriebe von CNC-Werkzeugmaschinen.
V. Jahrgang:
Mikrocomputertechnik:
Mikroprozessoren. Speicher. Bussysteme. Schnittstellen.
Programmierbare Steuerungen.
Regelungstechnik:
Einfacher Regelkreis (Regelkreiselemente und Kenngrößen). Regelstrecke und Regler (Arten, Zeitverhalten, Kennlinien). Stabilitätskriterien und Optimierung von Regelkreisen. Analoge und digitale Regelungen.
Leittechnik:
Integration von dezentralen Steuer-, Regel- und Meßeinrichtungen
einer Produktionsanlage zu einem Leitsystem.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik" erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände, des Pflichtgegenstandes „Laboratorium" und des Pflichtgegenstandes „Werkstätte" wichtig.
20. MITARBEITERFÜHRUNG
Siehe Anlage 1.6.1.
Der Themenbereich „Unternehmenskultur" entfällt.
21. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.6.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.6.1.
III. Jahrgang:
Maschinenelemente:
Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Getriebe.
Ein Projekt.
Fertigungstechnik:
Ein Projekt.
IV. Jahrgang:
Ein oder zwei komplexe gegenstandsübergreifende Projekte aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Fertigungstechnik" unter Berücksichtigung des Lehrstoffes der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik, Steuerungs- und Regelungstechnik" oder „Betriebstechnik".
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten. Besonders wertvoll sind Übungen, in denen analytische, fertigungs- und sicherheitstechnische sowie ergonomische Aspekte zu berücksichtigen sind. Praxisnahe ist darüber hinaus die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
22. LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.6.1.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
V. Jahrgang:
Übungen aus den Stoffgebieten „Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik" „Programmieren und Projektentwicklung", „Fertigungstechnik", „Betriebstechnik", „Elektrotechnik, Steuerungs- und Regelungstechnik" und „Werkstätte", betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.6.1.
23. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.6.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.6.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.6.1.
An die Stelle des Themenbereichs „Formenbau" tritt der Themenbereich
Arbeitsvorbereitung:
Fertigungsplanung, Auftragsverwaltung, Betriebsdatenerfassung, Abrechnung von Fertigungsaufträgen, Lagerhaltung, Werkstattzeichnungen.
III. Jahrgang:
Mechanische Werkstätte und Werkzeugbau:
Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde. Herstellen von Vorrichtungen, Stanz-, Spritz- und Druckgußwerkzeugen, Meßwerkzeugen und spanenden Werkzeugen. Feinbearbeitung; Schleifen, Rund-, Flach- und Profilschleifen, Läppen, Senkerodieren.
CNC-Werkstätte:
Arbeiten an numerisch gesteuerten Dreh- und Fräsmaschinen. Manuelle
und rechnergestützte Programmierung.
Arbeitsvorbereitung:
Stammdatenermittlung. Kostenträgerrechnung, Kosterträgererfolgsrechnung, Kostenvergleichsrechnung. Rechnergestützte Auftragsverwaltung und -abrechnung, rechnergestützte Materialbewirtschaftung, rechnergestützte Verwaltung der Werkstattzeichnungen; rechnerunterstützte Produktionsplanung und -steuerung (PPS).
Werkstätte für Elektrotechnik und Elektronik:
Niederspannungsinstallation, Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Anschluß eines elektrischen Motors mit Schutz- und Steuereinrichtung unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Herstellen und Prüfen von Signalkabeln der Datenverarbeitung. Aufbau von pneumatischen, elektropneumatischen und hydraulischen Steuerungen.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.6.1.
24. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. Freigegenstände
QUALITÄTSSICHERUNG
Siehe Anlage 1.6.1.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
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*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt Ia.
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 2, im IV. Jahrgang 5 und im V. Jahrgang 8 Wochenstunden.
*3) Einschließlich Fertigungsmaschinen.
*4) Einschließlich Werkstoffprüfung.
*5) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtsstunden eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
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