Anlage 1 Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1996

Anlage 1

Anlage 1.4.10

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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU

Ausbildungszweig Fertigungstechnik

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Lehr-

Wochenstunden *) ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Jahrgang tungs-

gruppe

I. II. III. IV. V.

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1. Religion ............ 2 2 2 2 2 10 (III)

2. Deutsch ............. 3 2 2 2 2 11 (I)

3. Englisch ............ 2 2 2 2 3 11 (I)

4. Geschichte .......... - - - 2 2 4 (III)

5. Geographie .......... 2 2 - - - 4 (III)

6. Rechtskunde und

Politische Bildung .. - - - - 2 2 III

7. Leibesübungen ....... 2 2 2 1 1 8 (IVa)

8. Mathematik und

angewandte Mathematik 4 3 4 3 - 14 (I)

9. Darstellende

Geometrie ........... 3 2 - - - 5 (I)

10. Physik und angewandte

Physik .............. 2 2 2 - - 6 (II)

11. Chemie, angewandte

Chemie und

Umwelttechnik ....... 2 2 - - - 4 II

12. Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte

Elektronische

Datenverarbeitung ... - 2 2 - - 4 I

13. Mechanik ............ 3 3 2 2 2 12 (I)

14. Fertigungstechnik ... 3 2 2 2 3 12 I

15. Maschinenelemente ... - 3 3 - - 6 I

16. Elektrotechnik und

Elektronik .......... - - 2 3 - 5 I

17. Meß-, Steuerungs- und

Regelungstechnik .... - - - 2 3 5 I

18. Wirtschaftliche

Bildung und

Betriebstechnik ..... - - - 2 2 4 II

19. Qualitätssicherung .. - - - 2 - 2 I

20. Werkzeugbau ......... - - - 3 3 6 I

21. Vorrichtungsbau ..... - - 3 3 2 8 I

22. Energie- und

Umwelttechnologie ... - - - - 3 3 I

23. Konstruktionsübungen 3 2 3 3 4 15 I

24. Laboratorium ........ - - - 3 3 6 I

25. Werkstätten-

laboratorium ........ - - - 3 3 6 III

26. Werkstätte .......... 9 9 9 - - 27 (Va)

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Gesamtwochenstundenzahl 38- 38- 38- 38- 38-

40 40 40 40 40 195

27. Pflichtpraktikum .... zweimal mindestens je vier Wochen vor

Eintritt in den V. Jahrgang

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Lehr-

Wochenstunden *) ver-

B. Freigegenstände pflich-

Jahrgang tungs-

gruppe

I. II. III. IV. V.

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Stenotypie .......... 2 2 - - - (V)

Zweite lebende

Fremdsprache *2) .... - - 3 3 3 (I)

Labor für

Betriebswirtschaft .. - - - 3 3 II

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Lehr-

Wochenstunden *) ver-

C. Unverbindliche Übungen pflich-

Jahrgang tungs-

gruppe

I. II. III. IV. V.

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Leibesübungen ....... 2 2 2 2 2 (IVa)

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Lehr-

Wochenstunden *) ver-

D. Förderunterricht pflich-

Jahrgang tungs-

gruppe

I. II. III. IV. V.

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ............. *3) *3) *3) *3) *3) (I)

Englisch ............ *3) *3) *3) *3) *3) (I)

Mathematik und

angewandte Mathematik *3) *3) *3) *3) *3) (I)

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände .. *3) *3) *3) *3) *3) *4)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. ENGLISCH

Siehe Lebende Fremdsprache (Englisch), Anlage 1. Bei 3 Wochenstunden im V. Jahrgang zusätzlich am Ende des ersten Absatzes der Bildungs- und Lehraufgabe „Der Schüler soll im englischsprachigen Ausland an Aufgaben des Fachgebietes arbeiten können." sowie am Ende des letzten Absatzes im V. Jahrgang „Komplexe Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis".

4. GESCHICHTE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde" in Anlage 1.

5. GEOGRAPHIE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde" in Anlage 1.

  1. 6. POLITISCHE BILDUNG UND RECHTSKUNDE

Siehe den Pflichtgegenstand „Rechtskunde und Politische Bildung" in Anlage 1.4.1.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. 8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.4.1.

Bei 3 Wochenstunden im III. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Grenzwerte von Funktionen", „Mittelwertsätze", „Potenzreihen".

  1. 9. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1.4.1.

Bei 2 Wochenstunden im I. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Prismenfläche", „Zylinderfläche", „Pyramidenfläche und Kegelfläche"; „Netzkonstruktionen"; „Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte", „Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen", „Verebnungen kreiszylindrischer Flächenstücke".

  1. 10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. 11. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

    Siehe Anlage 1.4.1.

  1. 12. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.4.1.

13. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

Bei 2 Wochenstunden entfallen die Themenbereiche „Bewegungsarten", „Bewegungsgrößen", „Bewegungsabläufe", „Kinematik des starren Körpers".

III. Jahrgang:

Festigkeit von Werkstoffen:

Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.

Dynamik:

Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und unelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz; Rotation um freie Achsen.

Hydromechanik:

Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten, Hydrostatik.

Kontinuitäts- und Bernoulligleichung.

IV. Jahrgang:

Thermodynamik:

Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme). Erster Hauptsatz und Anwendungen. Ideale Gase (Zustandsgleichung, Gaskinetik). Reversible und irreversible Prozesse. Entropie. Zweiter Hauptsatz. Kreisprozesse mit idealen Gasen. Reale Gase und Dämpfe (Zustandsgleichungen, Zustandsdiagramme, Kreisprozesse, Gemische idealer Gase und feuchter Luft). Wärmeübertragung (Leitung, Konvektion, Strahlung; Wärmedurchgang).

V. Jahrgang:

Statik und Dynamik:

Statisch unbestimmte Kräftesysteme. Freie und erzwungene Schwingungen mit und ohne Dämpfung. Aktuelle numerische Verfahren (finite Elemente, Differenzenmethoden).

Themenübergreifende Projekte:

Praxisrelevante komplexe Aufgaben aus allen Teilgebieten der Mechanik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis der Fachrichtung, im Themenbereich „Themenübergreifende Projekte" die Vielseitigkeit. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich elektronischer Datenverarbeitung erhöht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik", „Physik und angewandte Physik" und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung" erforderlich.

In jedem Jahrgang zwei oder drei Schularbeiten.

14. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

Bei 2 Wochenstunden entfällt der Themenbereich „Maschinen und Geräte".

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

III. Jahrgang:

Spanlose Fertigung:

Schneiden, Stanzen, Tiefziehen, Fließ- und Strangpressen.

Rohrherstellung.

Spanende Fertigung:

Fertigungsverfahren, Fertigungswerkzeuge, Schneidengeometrie,

Schneidwerkstoffe.

Konstruktionsregeln:

Schweiß-, Guß- und Schmiedekonstruktionen.

IV. Jahrgang:

Bearbeitungsverfahren und -maschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen. Elemente der CNC-Verfahren; CNC-Maschinen. Erodieren.

Fertigungspläne:

Arbeitsfolge, Maschinen, Betriebsmittel.

V. Jahrgang:

Bearbeitungsverfahren:

Feinstbearbeitung. Anwendung von Laser-, Elektronen- und Flüssigkeitsstrahlen; Ultraschall; Feinschmieden, Ätzverfahren. Druck-, Schleuder- und Spritzguß.

Bearbeitungsmaschinen:

Bearbeitungszentren, Fertigungsstraßen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

15. MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

Bei 2 Wochenstunden entfällt der Themenbereich „Rohrleitungselemente".

III. Jahrgang:

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager (Gleitlager, Wälzlager); Kupplungen;

Mitnehmerverbindungen.

Zahnräder und Zahngetriebe:

Grundlagen der ebenen Verzahnung. Stirnräder, Kegelräder. Schnecke

und Schneckenrad, Schraubenräder.

Zugmitteltriebe:

Riemen- und Kettentriebe.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. 16. ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Gleich- und Wechselstromtechnik:

Größen und Einheiten. Feldbegriff. Stromleitung in Metallen. Spannungsquellen. Stromarten. Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwerte). Widerstände. Gleichstrom- und Wechselstromschaltungen.

Bauelemente der Elektronik:

Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen).

IV. Jahrgang:

Elektroinstallationen:

Isolierte Leitungen, Installationsmaterial, Schutzmaßnahmen.

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.

Stromrichter.

Elektrische Maschinen:

Transformator (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Asynchronmaschine (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Gleichstrommaschine (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).

Mikrocomputertechnik (bei 3 Wochenstunden):

Mikroprozessoren. Speicher, Bussysteme. Schnittstellen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. 17. MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Meßgeräte:

Maßeinheiten, Meßfehler. Empfindlichkeit. Kenngrößen von Meßgeräten. Meßwerke (Aufbau, Anwendung, Bereichserweiterung); Vielfachmeßgeräte; Meßzubehör. Oszilloskop.

Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen. Codierung. Analog-Digital-Wandler, Digital-Analog-Wandler.

Meßverfahren:

Verfahren für elektrische und nichtelektrische Größen. Meßwertaufnehmer, Meßwertumformung und -übertragung.

V. Jahrgang:

Steuerungstechnik:

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen. Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben. Elektromechanische, elektrische, pneumatische und hydraulische Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.

Regelungstechnik:

Einfacher Regelkreis mit Kenngrößen; Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten, Kennlinien). Regelstrecke, Regler.

Stabilitätskriterien und Optimierung von Regelkreisen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. 18. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND BETRIEBSTECHNIK

Siehe Anlage 1.4.1.

Im V. Jahrgang entfällt der Themenbereich „Qualitätssicherung".

19. QUALITÄTSSICHERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Parameter aus Stichproben schätzen und interpretieren können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.11.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.11.

20. WERKZEUGBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Werkzeuge für unterschiedliche Fertigungsverfahren sowie die Gesichtspunkte für die Bemessung, Gestaltung und Fertigung von Werkzeugen kennen. Er soll die dafür zweckmäßigsten Werkstoffe auswählen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Werkzeuge der spanlosen Fertigung:

Schnitt-, Stanz- und Ziehwerkzeuge.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder; Silentelemente.

V. Jahrgang:

Werkzeuge der spanlosen Fertigung:

Biege- und Prägewerkzeuge.

Sonderfertigung:

Druck-, Schleuder- und Spritzguß; Beschichtung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf die Werkstoffwahl, die Konstruktionsmerkmale und die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Werkzeugen zu achten ist. Daher kommt auch der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis und der Besprechung ausgeführter Projekte große Bedeutung zu.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik", „Fertigungstechnik" und „Konstruktionsübungen" erforderlich.

Die Praxisnähe des Unterrichts wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.

21. VORRICHTUNGSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Aufgaben, die Wirkungsweise und den Einsatz sowie die Wirtschaftlichkeit von Vorrichtungen aus dem Fachgebiet kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe die zweckmäßigste Vorrichtung auswählen und entwerfen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Grundlagen:

Begriff, Einteilung, Aufbau, Bezeichnung, Einsatz (Positionieren, Bestimmen, Prüfen, Messen, Transport), Anforderungen. Sicherheitsvorkehrungen.

Spannvorrichtungen:

Spannkraft, Spannelemente (starr, elastisch), genormte Bauteile, Baugruppen (mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische).

Werkstück- und Werkzeugtransport:

Magazine und Speicher, Greifereinrichtungen,

Transporteinrichtungen, Vorschubeinrichtungen.

Projekte aus der Praxis (bei 3 Wochenstunden):

Analyse ausgeführter Projekte.

IV. Jahrgang:

Entwurf:

Auslegungskriterien, Bemessung und Vorrichtungen. Verkettung von

Bearbeitungsmaschinen.

Vorrichtungen für die spanende Bearbeitung:

Dreh-, Bohr-, Fräs-, Hobel- und Schleifvorrichtungen. Spanndorne,

Spannfutter.

Vorrichtungen für die spanlose Bearbeitung:

Biege-, Form-, Präge- und Planiervorichtungen.

Projekte aus der Praxis (bei 3 Wochenstunden):

Analyse ausgeführter Projekte.

V. Jahrgang:

Prüf- und Meßvorrichtungen:

Aufbau, Auslegung, Genauigkeitsanforderungen, Einsatz (konventionelle, NC-, CNC-Werkzeugmaschinen, Bearbeitungszentren).

Kalkulation:

Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Einsatzes von Vorrichtungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterum für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Vorrichtungen zu achten ist. Daher kommt auch der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis große Bedeutung zu.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik", „Fertigungstechnik" und „Konstruktionsübungen" erforderlich.

Die Praxisnähe des Unterrichts wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.

  1. 22. ENERGIE- UND UMWELTTECHNOLOGIE

Siehe Anlage 1.4.1.

Bei 2 Wochenstunden entfällt der Themenbereich „Begriffe und Gesetze".

23. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

III. Jahrgang:

Maschinenelemente:

Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe. Ein Projekt.

Fertigungstechnik:

Ein Projekt.

IV. Jahrgang:

Ein Projekt aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik" oder „Werkzeugbau", ein Projekt aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Vorrichtungsbau".

V. Jahrgang:

Zwei komplexe, gegenstandsübergreifende Projekte aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik", „Werkzeugbau" oder „Vorrichtungsbau" unter Berücksichtung des Lehrstoffes der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik und Elektronik" sowie „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik".

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

24. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

V. Jahrgang:

Übungen aus den Stoffgebieten „Mechanik", „Fertigungstechnik", „Elektrotechnik und Elektronik", „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik", „Betriebstechnik", „Werkzeugbau" und „Vorrichtungsbau" betreffend den jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. 25. WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Siehe Anlage 1.4.1.

26. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.4.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.4.1.

An die Stelle des Themenbereichs „Modelltischlerei und Gießerei" tritt der Themenbereich

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Flach-, Rund- und Werkzeugschleifen. Schleifen von einfachen

spanenden Werkzeugen.

III. Jahrgang:

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde.

CNC-Werkstätte:

Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Drehmaschinen,

Fräsmaschinen, Drahtschneidemaschinen, Senkerodiermaschinen, manuelle

und rechnerunterstützte Programmierung.

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen von Vorrichtungen, Stanz-, Spritz- und Druckgußwerkzeugen, Meßwerkzeugen und spanenden Werkzeugen. Feinbearbeitung; Schleifen, Rund-, Flach- und Profilschleifen, Läppen.

Arbeitsvorbereitung:

Ausstellen von Fertigungsplänen; Ausstellen von Arbeitspapieren,

Abrechnen von Werkstättenaufträgen.

Werkstätte für Elektrotechnik:

Niederspannungsinstallation, Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.4.1.

  1. 27. SCHULAUTONOMER PFLICHTGEGENSTANDSBEREICH

Siehe Anlage 1.

8. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.4.1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt Ia.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*4) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

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