Anlage 1
Anlage 1.4.10
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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU
Ausbildungszweig Fertigungstechnik
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Lehr-
Wochenstunden *) ver-
A. Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
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1. Religion ............ 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch ............. 3 2 2 2 2 11 (I)
3. Englisch ............ 2 2 2 2 3 11 (I)
4. Geschichte .......... - - - 2 2 4 (III)
5. Geographie .......... 2 2 - - - 4 (III)
6. Rechtskunde und
Politische Bildung .. - - - - 2 2 III
7. Leibesübungen ....... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
8. Mathematik und
angewandte Mathematik 4 3 4 3 - 14 (I)
9. Darstellende
Geometrie ........... 3 2 - - - 5 (I)
10. Physik und angewandte
Physik .............. 2 2 2 - - 6 (II)
11. Chemie, angewandte
Chemie und
Umwelttechnik ....... 2 2 - - - 4 II
12. Elektronische
Datenverarbeitung und
angewandte
Elektronische
Datenverarbeitung ... - 2 2 - - 4 I
13. Mechanik ............ 3 3 2 2 2 12 (I)
14. Fertigungstechnik ... 3 2 2 2 3 12 I
15. Maschinenelemente ... - 3 3 - - 6 I
16. Elektrotechnik und
Elektronik .......... - - 2 3 - 5 I
17. Meß-, Steuerungs- und
Regelungstechnik .... - - - 2 3 5 I
18. Wirtschaftliche
Bildung und
Betriebstechnik ..... - - - 2 2 4 II
19. Qualitätssicherung .. - - - 2 - 2 I
20. Werkzeugbau ......... - - - 3 3 6 I
21. Vorrichtungsbau ..... - - 3 3 2 8 I
22. Energie- und
Umwelttechnologie ... - - - - 3 3 I
23. Konstruktionsübungen 3 2 3 3 4 15 I
24. Laboratorium ........ - - - 3 3 6 I
25. Werkstätten-
laboratorium ........ - - - 3 3 6 III
26. Werkstätte .......... 9 9 9 - - 27 (Va)
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Gesamtwochenstundenzahl 38- 38- 38- 38- 38-
40 40 40 40 40 195
27. Pflichtpraktikum .... zweimal mindestens je vier Wochen vor
Eintritt in den V. Jahrgang
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Lehr-
Wochenstunden *) ver-
B. Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
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Stenotypie .......... 2 2 - - - (V)
Zweite lebende
Fremdsprache *2) .... - - 3 3 3 (I)
Labor für
Betriebswirtschaft .. - - - 3 3 II
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Lehr-
Wochenstunden *) ver-
C. Unverbindliche Übungen pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
---------------------------------------------------------------------
Leibesübungen ....... 2 2 2 2 2 (IVa)
---------------------------------------------------------------------
Lehr-
Wochenstunden *) ver-
D. Förderunterricht pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
---------------------------------------------------------------------
Deutsch ............. *3) *3) *3) *3) *3) (I)
Englisch ............ *3) *3) *3) *3) *3) (I)
Mathematik und
angewandte Mathematik *3) *3) *3) *3) *3) (I)
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände .. *3) *3) *3) *3) *3) *4)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
3. ENGLISCH
Siehe Lebende Fremdsprache (Englisch), Anlage 1. Bei 3 Wochenstunden im V. Jahrgang zusätzlich am Ende des ersten Absatzes der Bildungs- und Lehraufgabe „Der Schüler soll im englischsprachigen Ausland an Aufgaben des Fachgebietes arbeiten können." sowie am Ende des letzten Absatzes im V. Jahrgang „Komplexe Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis".
4. GESCHICHTE
Siehe den Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde" in Anlage 1.
5. GEOGRAPHIE
Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde" in Anlage 1.
- 6. POLITISCHE BILDUNG UND RECHTSKUNDE
Siehe den Pflichtgegenstand „Rechtskunde und Politische Bildung" in Anlage 1.4.1.
7. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
- 8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.4.1.
Bei 3 Wochenstunden im III. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Grenzwerte von Funktionen", „Mittelwertsätze", „Potenzreihen".
- 9. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Siehe Anlage 1.4.1.
Bei 2 Wochenstunden im I. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Prismenfläche", „Zylinderfläche", „Pyramidenfläche und Kegelfläche"; „Netzkonstruktionen"; „Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte", „Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen", „Verebnungen kreiszylindrischer Flächenstücke".
- 10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1.4.1.
- 11. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1.4.1.
- 12. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1.4.1.
13. MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
Bei 2 Wochenstunden entfallen die Themenbereiche „Bewegungsarten", „Bewegungsgrößen", „Bewegungsabläufe", „Kinematik des starren Körpers".
III. Jahrgang:
Festigkeit von Werkstoffen:
Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.
Dynamik:
Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und unelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz; Rotation um freie Achsen.
Hydromechanik:
Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten, Hydrostatik.
Kontinuitäts- und Bernoulligleichung.
IV. Jahrgang:
Thermodynamik:
Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme). Erster Hauptsatz und Anwendungen. Ideale Gase (Zustandsgleichung, Gaskinetik). Reversible und irreversible Prozesse. Entropie. Zweiter Hauptsatz. Kreisprozesse mit idealen Gasen. Reale Gase und Dämpfe (Zustandsgleichungen, Zustandsdiagramme, Kreisprozesse, Gemische idealer Gase und feuchter Luft). Wärmeübertragung (Leitung, Konvektion, Strahlung; Wärmedurchgang).
V. Jahrgang:
Statik und Dynamik:
Statisch unbestimmte Kräftesysteme. Freie und erzwungene Schwingungen mit und ohne Dämpfung. Aktuelle numerische Verfahren (finite Elemente, Differenzenmethoden).
Themenübergreifende Projekte:
Praxisrelevante komplexe Aufgaben aus allen Teilgebieten der Mechanik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis der Fachrichtung, im Themenbereich „Themenübergreifende Projekte" die Vielseitigkeit. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich elektronischer Datenverarbeitung erhöht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik", „Physik und angewandte Physik" und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung" erforderlich.
In jedem Jahrgang zwei oder drei Schularbeiten.
14. FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
Bei 2 Wochenstunden entfällt der Themenbereich „Maschinen und Geräte".
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Spanlose Fertigung:
Schneiden, Stanzen, Tiefziehen, Fließ- und Strangpressen.
Rohrherstellung.
Spanende Fertigung:
Fertigungsverfahren, Fertigungswerkzeuge, Schneidengeometrie,
Schneidwerkstoffe.
Konstruktionsregeln:
Schweiß-, Guß- und Schmiedekonstruktionen.
IV. Jahrgang:
Bearbeitungsverfahren und -maschinen:
Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen. Elemente der CNC-Verfahren; CNC-Maschinen. Erodieren.
Fertigungspläne:
Arbeitsfolge, Maschinen, Betriebsmittel.
V. Jahrgang:
Bearbeitungsverfahren:
Feinstbearbeitung. Anwendung von Laser-, Elektronen- und Flüssigkeitsstrahlen; Ultraschall; Feinschmieden, Ätzverfahren. Druck-, Schleuder- und Spritzguß.
Bearbeitungsmaschinen:
Bearbeitungszentren, Fertigungsstraßen.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
15. MASCHINENELEMENTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
Bei 2 Wochenstunden entfällt der Themenbereich „Rohrleitungselemente".
III. Jahrgang:
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen; Lager (Gleitlager, Wälzlager); Kupplungen;
Mitnehmerverbindungen.
Zahnräder und Zahngetriebe:
Grundlagen der ebenen Verzahnung. Stirnräder, Kegelräder. Schnecke
und Schneckenrad, Schraubenräder.
Zugmitteltriebe:
Riemen- und Kettentriebe.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
- 16. ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Gleich- und Wechselstromtechnik:
Größen und Einheiten. Feldbegriff. Stromleitung in Metallen. Spannungsquellen. Stromarten. Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwerte). Widerstände. Gleichstrom- und Wechselstromschaltungen.
Bauelemente der Elektronik:
Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen).
IV. Jahrgang:
Elektroinstallationen:
Isolierte Leitungen, Installationsmaterial, Schutzmaßnahmen.
Elektromotorische Antriebe:
Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.
Stromrichter.
Elektrische Maschinen:
Transformator (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Asynchronmaschine (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Gleichstrommaschine (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).
Mikrocomputertechnik (bei 3 Wochenstunden):
Mikroprozessoren. Speicher, Bussysteme. Schnittstellen.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
- 17. MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Meßgeräte:
Maßeinheiten, Meßfehler. Empfindlichkeit. Kenngrößen von Meßgeräten. Meßwerke (Aufbau, Anwendung, Bereichserweiterung); Vielfachmeßgeräte; Meßzubehör. Oszilloskop.
Digitaltechnik:
Logische Verknüpfungen. Codierung. Analog-Digital-Wandler, Digital-Analog-Wandler.
Meßverfahren:
Verfahren für elektrische und nichtelektrische Größen. Meßwertaufnehmer, Meßwertumformung und -übertragung.
V. Jahrgang:
Steuerungstechnik:
Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen. Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben. Elektromechanische, elektrische, pneumatische und hydraulische Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.
Regelungstechnik:
Einfacher Regelkreis mit Kenngrößen; Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten, Kennlinien). Regelstrecke, Regler.
Stabilitätskriterien und Optimierung von Regelkreisen.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
- 18. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND BETRIEBSTECHNIK
Siehe Anlage 1.4.1.
Im V. Jahrgang entfällt der Themenbereich „Qualitätssicherung".
19. QUALITÄTSSICHERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Parameter aus Stichproben schätzen und interpretieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.11.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.11.
20. WERKZEUGBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Werkzeuge für unterschiedliche Fertigungsverfahren sowie die Gesichtspunkte für die Bemessung, Gestaltung und Fertigung von Werkzeugen kennen. Er soll die dafür zweckmäßigsten Werkstoffe auswählen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Werkzeuge der spanlosen Fertigung:
Schnitt-, Stanz- und Ziehwerkzeuge.
Federelemente:
Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder; Silentelemente.
V. Jahrgang:
Werkzeuge der spanlosen Fertigung:
Biege- und Prägewerkzeuge.
Sonderfertigung:
Druck-, Schleuder- und Spritzguß; Beschichtung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf die Werkstoffwahl, die Konstruktionsmerkmale und die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Werkzeugen zu achten ist. Daher kommt auch der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis und der Besprechung ausgeführter Projekte große Bedeutung zu.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik", „Fertigungstechnik" und „Konstruktionsübungen" erforderlich.
Die Praxisnähe des Unterrichts wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.
21. VORRICHTUNGSBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Aufgaben, die Wirkungsweise und den Einsatz sowie die Wirtschaftlichkeit von Vorrichtungen aus dem Fachgebiet kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe die zweckmäßigste Vorrichtung auswählen und entwerfen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Grundlagen:
Begriff, Einteilung, Aufbau, Bezeichnung, Einsatz (Positionieren, Bestimmen, Prüfen, Messen, Transport), Anforderungen. Sicherheitsvorkehrungen.
Spannvorrichtungen:
Spannkraft, Spannelemente (starr, elastisch), genormte Bauteile, Baugruppen (mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische).
Werkstück- und Werkzeugtransport:
Magazine und Speicher, Greifereinrichtungen,
Transporteinrichtungen, Vorschubeinrichtungen.
Projekte aus der Praxis (bei 3 Wochenstunden):
Analyse ausgeführter Projekte.
IV. Jahrgang:
Entwurf:
Auslegungskriterien, Bemessung und Vorrichtungen. Verkettung von
Bearbeitungsmaschinen.
Vorrichtungen für die spanende Bearbeitung:
Dreh-, Bohr-, Fräs-, Hobel- und Schleifvorrichtungen. Spanndorne,
Spannfutter.
Vorrichtungen für die spanlose Bearbeitung:
Biege-, Form-, Präge- und Planiervorichtungen.
Projekte aus der Praxis (bei 3 Wochenstunden):
Analyse ausgeführter Projekte.
V. Jahrgang:
Prüf- und Meßvorrichtungen:
Aufbau, Auslegung, Genauigkeitsanforderungen, Einsatz (konventionelle, NC-, CNC-Werkzeugmaschinen, Bearbeitungszentren).
Kalkulation:
Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Einsatzes von Vorrichtungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterum für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Vorrichtungen zu achten ist. Daher kommt auch der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis große Bedeutung zu.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik", „Fertigungstechnik" und „Konstruktionsübungen" erforderlich.
Die Praxisnähe des Unterrichts wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.
- 22. ENERGIE- UND UMWELTTECHNOLOGIE
Siehe Anlage 1.4.1.
Bei 2 Wochenstunden entfällt der Themenbereich „Begriffe und Gesetze".
23. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Maschinenelemente:
Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe. Ein Projekt.
Fertigungstechnik:
Ein Projekt.
IV. Jahrgang:
Ein Projekt aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik" oder „Werkzeugbau", ein Projekt aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Vorrichtungsbau".
V. Jahrgang:
Zwei komplexe, gegenstandsübergreifende Projekte aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik", „Werkzeugbau" oder „Vorrichtungsbau" unter Berücksichtung des Lehrstoffes der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik und Elektronik" sowie „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik".
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
24. LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
V. Jahrgang:
Übungen aus den Stoffgebieten „Mechanik", „Fertigungstechnik", „Elektrotechnik und Elektronik", „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik", „Betriebstechnik", „Werkzeugbau" und „Vorrichtungsbau" betreffend den jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
- 25. WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Siehe Anlage 1.4.1.
26. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
An die Stelle des Themenbereichs „Modelltischlerei und Gießerei" tritt der Themenbereich
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Flach-, Rund- und Werkzeugschleifen. Schleifen von einfachen
spanenden Werkzeugen.
III. Jahrgang:
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde.
CNC-Werkstätte:
Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Drehmaschinen,
Fräsmaschinen, Drahtschneidemaschinen, Senkerodiermaschinen, manuelle
und rechnerunterstützte Programmierung.
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Herstellen von Vorrichtungen, Stanz-, Spritz- und Druckgußwerkzeugen, Meßwerkzeugen und spanenden Werkzeugen. Feinbearbeitung; Schleifen, Rund-, Flach- und Profilschleifen, Läppen.
Arbeitsvorbereitung:
Ausstellen von Fertigungsplänen; Ausstellen von Arbeitspapieren,
Abrechnen von Werkstättenaufträgen.
Werkstätte für Elektrotechnik:
Niederspannungsinstallation, Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
- 27. SCHULAUTONOMER PFLICHTGEGENSTANDSBEREICH
Siehe Anlage 1.
8. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.4.1.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
---------------------------------------------------------------------
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt Ia.
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*4) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
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