Anlage 1 Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1996

Anlage 1

Anlage 1.2.3

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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR CHEMIE

Ausbildungszweig Biochemie, Biotechnologie und Gentechnik

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden Lvpfl.

Pflichtgegenstände Jahrgang Summe Gruppe

I. II. III. IV. V.

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1. Religion ...................... 2 2 2 2 2 10 (III)

2. Deutsch ....................... 3 2 2 2 2 11 (I)

3. Lebende Fremdsprache

(Englisch) .................... 2 2 2 2 2 10 (I)

4. Geschichte und Sozialkunde .... - - 2 2 - 4 (III)

5. Geographie und

Wirtschaftskunde .............. 2 2 - - - 4 (III)

6. Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............ - - - 2 2 4 III

7. Leibesübungen ................. 2 2 2 1 1 8 (IVa)

8. Mathematik und angewandte

Mathematik .................... 4 3 3 2 - 12 (I)

9. Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung ............. - 2 - - - 2 I

10. Darstellende Geometrie und

Technisches Zeichnen .......... 2 - - - - 2 II

11. Physik und angewandte

Physik ........................ 4 3 - - - 7 (II)

12. Stöchiometrie ................. 2 - - - - 2 (I)

13. Allgemeine und

anorganische Chemie ........... 5 3 2 2 - 12 I

14. Analytische Chemie ............ 2 2 2 - - 6 (I)

15. Analytisches Laboratorium ..... 10 10 10 - - 30 (I)

16. Allgemein

chemisch-technologisches

Laboratorium .................. - - - 6 - 6 I

17. Organische Chemie ............. - 4 2 2 2 10 (I)

18. Organisch-präparatives

Laboratorium .................. - - - 5 - 5 I

19. Physikalische Chemie *2) ...... - - 3 2 2 7 I

20. Physikalisch-chemisches

Laboratorium .................. - - - - 2 2 I

21. Biologie, Mikrobiologie

und Gentechnik *3) ............ - 3 5 3 - 11 I

22. Laboratorium für

angewandte Mikrobiologie

und Gentechnik ................ - - - - 6 6 I

23. Biochemie *4) ................. - - - 2 3 5 I

24. Biochemische

Technologie *5) ............... - - - 2 3 5 I

25. Laboratorium für Biochemie

und Lebensmittelchemie *5) .... - - - - 10 10 I

26. Chemische

Verfahrenstechnik ............. - - 3 3 3 9 I

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Gesamtwochenstundenzahl ..... 40 40 40 40 40 200

27. Pflichtpraktikum .............. mindestens je vier Wochen vor

Eintritt in den II. und

III. Jahrgang.

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Wochenstunden Lvpfl.

Freigegenstände Jahrgang Gruppe

I. II. III. IV. V.

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Stenotypie ........................ 2 2 - - - (V)

zweite lebende Fremdsprache *6)*7) () - - 3 3 3 (I)

Betriebswirtschaft ................ - - - - 2 (II)

Angewandte elektronische

Datenverarbeitung ................. - - 2 - - (I)

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Unverbindliche Übungen

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Leibesübungen ............ (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)

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Förderunterricht

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Deutsch ........................... *7) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ... *7) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ........................ *7) (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

  1. 3. LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)

Siehe Anlage 1.

  1. 4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Im übrigen siehe Anlage 1.

  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. 8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. 9. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. 10. DARSTELLENDE GEOMETRIE UND TECHNISCHES ZEICHNEN

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. 11. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.2.1.

12. STÖCHIOMETRIE

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. 13. ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Molekülbindungstheorien. Halbleiter. Energiebänder-Modell.

Anorganische Chemie:

Elemente der 4., 3., 2., 1. und 8. Hauptgruppe des Periodensystems (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Komplexverbindungen. Stereochemie.

Anorganische Chemie:

Elemente der 1. bis 8. Nebengruppe des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

14. ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Systematischer Halbmikrotrennungsgang:

Theoretische Zusammenhänge, Störungen und ihre Umgehung.

Instrumentelle Methoden:

Elektrochemische, spektroskopische und chromatographische Methoden. Enzymatische Analyse.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. 15. ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

II. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Halbmikroanalyse:

Einfache Salzgemische, Salzgemische mit Störproblemen. Vollanalysen. Aufschluß unlöslicher Substanzen.

Optische Methoden:

UV-VIS-Spektrophotometrie. IR-Spektroskopie. Fluorimetrie. Atomabsorptionsspektrometrie.

Elektrochemische Methoden:

Potentiographie. Polarographie. Ionensensitive Elektroden. Dead-Stop-Titration. Elektrophorese.

Chromatographische Methoden:

Dünnschichtchromatographie. Gaschromatographie.

Elementaranalyse:

CHN-Analyse. Schwefelbestimmung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. 16. ALLGEMEIN CHEMISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der Praxis des Fachgebietes gewandt durchführen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (6 Wochenstunden):

Chemisch-technische Untersuchungen:

Gesetze, Vorschriften, Normen. Industrielle Rohstoffe. Zwischen- und Fertigprodukte. Beurteilung und Interpretation der Ergebnisse.

Herstellung chemisch-technischer Produkte:

Aufarbeitung. Untersuchung und Beurteilung.

Umweltbelastende Produkte:

Untersuchung. Beurteilung. Aufarbeitung. Recycling.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zur Auswertung von Arbeitsergebnissen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit bedingt sorgfältige Literaturarbeit und Arbeitsplanung.

Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen „Organische Chemie'', „Physikalische Chemie'' und „Biochemische Technologie''.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

17. ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Polyfunktionelle Stoffklassen:

Polyole und Fettsäureester. Substituierte Carbonsäuren und ihre Derivate (Halogen-, Hydroxy- und Oxocarbonsäuren; Aminocarbonsäuren, Proteine).

Kohlenhydrate:

Monosaccharide. Oligosaccharide.

Aromatische Verbindungen:

Benzol und Derivate, Substitutionsregeln. Phenole. Chinone. Aromatische Stickstoffverbindungen. Kondensierte Aromaten.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Cyclische Verbindungen:

Alicyclen. Heterocyclen. Kondensierte Heterocyclen.

Spezielle Stoffklassen:

Kohlensäurederivate. Alkaloide. Farbstoffe und Pigmente.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Makromolekulare Stoffe:

Synthetische Polymere. Proteine und Nucleinsäuren, Sequenzierungs- und Syntheseprinzipien. Polysaccharide.

Lipide:

Terpene. Steroide. Tenside.

Konstitutionsaufklärung organischer Verbindungen:

Chemische und spektroskopische Methoden.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. 18. ORGANISCH-PRÄPARATIVES

LABORATORIUM

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. 19. PHYSIKALISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen verstehen. Er soll stoffliche Eigenschaften und Vorgänge mit Hilfe mathematischer Formulierungen beschreiben und erklären können. Er soll der Entwicklung des Fachgebietes folgen können.

Der Schüler soll die physikalischen Gesetzmäßigkeiten und die praktischen Anwendungsmöglichkeiten physikalisch-chemischer Meßmethoden des Fachgebietes kennen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Elektrochemische Verfahren:

Aufbau von ionensensitiven Elektroden. Polarisations- und Diffusionsphänomene. Membrangleichgewichte.

Methoden zur Bestimmung der Molmasse von Makromolekülen:

Osmose. Viskosität. Ultrazentrifuge. Lichtstreuung.

Methoden zur Strukturaufklärung chemischer Verbindungen:

Massenspektroskopie. Kernresonanzspektroskopie.

Infrarotspektroskopie. UV-VIS-Spektroskopie.

Röntgenfluoreszenzspektroskopie. Elektronenmikroskopie.

Physikalische Trennoperationen:

Chromatographische Verfahren. Elektrophorese.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind zunächst die Anschaulichkeit sowie in zunehmendem Maße der Beitrag zur Schulung des analytischen und kreativen Denkens, wobei zwecks Anwendbarkeit in der Laboratoriumspraxis der Begründungszusammenhang zwischen der chemischen Problemstellung und der physikalischen Lösung im Vordergrund steht.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen sowie durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert.

Im V. Jahrgang werden die Kenntnisse durch selbständig zu führende Untersuchungen im Pflichtgegenstand „Physikalisch-chemisches

boratorium'' gefestigt.

  1. 20. PHYSIKALISCH-CHEMISCHES

LABORATORIUM

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. 21. BIOLOGIE, MIKROBIOLOGIE UND GENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Biologie und der Mikrobiologie sowie die gebräuchlichsten Methoden der Gentechnik kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1. (12. Mikrobiologie)

III. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Organe:

Bau und Leistung pflanzlicher und tierischer Organsysteme. Grundorgane und ihre physiologische Bedeutung. Mikroskopische und makroskopische Untersuchungen pflanzlicher und tierischer Ein- und Mehrzeller. Anfertigen und Färben von Schnitten. Physiologische Untersuchungen. Isolierung von Geweben und Organen.

Humangenetik und Populationsgenetik:

Darstellung des Zellkernes pflanzlicher und tierischer Zellen. Präparation und Analyse von Chromosomen und deren Sonderformen. Zellteilungen und Kolonien. Regulation der Genaktivität. Eiweißsynthese. Mutagene und ihre molekulare Wirkung.

Mikrobiologie:

Systematik. Bedeutung im medizinischen, saprophytischen und industriellen Bereich. Viren, Phagen und Rickettsien. Einfache mikrobiologische Arbeitsmethoden. Mikrobiologische Präparation. Färbemethoden. Wachstum auf verschiedenen Nährmedien. Sterilisation und Entkeimung. Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren. Keimzahlbestimmungen.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Humanbiologie:

Bau und Physiologie des Menschen. Fortpflanzung. Nachgeburtliche Entwicklung. Immunbiologie (Gesundheit und Krankheit). Humanethologie (biologische Voraussetzungen und spezifisches Verhalten). Humanökologie (Habitate, physisches und psychisches Wohlbefinden).

Molekulargenetik:

Sequenz- und Strukturanalyse von RNS und DNS. Zellfusion im elektrischen Feld und auf chemischem Wege. Genetische Veränderungen von Pflanzenzellen. Zellzucht am Beispiel pflanzlicher Zellen. Klonieren.

Mikrobiologie:

Physiologische Untersuchungsverfahren. Unterscheidungskriterien und Bestimmungsverfahren. Keimschädigende Einflüsse (Antibiotika, Desinfektionsmittel). Chemische Einflüsse auf Ein- und Mehrzeller.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Aufgaben der beruflichen Praxis. Daher kommt sorgfältiger Literaturarbeit und Arbeitsplanung besondere Bedeutung zu.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden praktischer Übungen folgen, wobei ein Blocken des theoretischen und/oder des praktischen Unterrichtes vorteilhaft sein kann.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des theoretischen Unterrichtes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Praktikumsberichtes verlangt.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 3 Wochenstunden und im IV. Jahrgang 2 Wochenstunden.

  1. 22. LABORATORIUM FÜR ANGEWANDTE MIKROBIOLOGIE UND GENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Arbeitsmethoden der angewandten Mikrobiologie und der Gentechnik kennen und anwenden können; er soll der fortschreitenden Entwicklung dieser Gebiete folgen können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (6 Wochenstunden):

Angewandte Mikrobiologie:

Ermitteln von Wachstumsparametern der Mikroorganismen. Fermentationsverfahren (Backhefe, Alkohol, Zitronensäure, Antibiotika, Vitamine und Enzyme). Mutagene Einflüsse und ihre physiologischen Auswirkungen.

Gentechnik:

Methoden der Zellzucht. Klonieren. Protoplastendarstellung. Zellfusionen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Daher kommt sorgfältiger Literaturarbeit und Arbeitsplanung besondere Bedeutung zu.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zur Auswertung der Meßergebnisse.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden praktischer Übungen folgen, wobei ein Blocken des theoretischen und/oder des praktischen Unterrichtes vorteilhaft sein kann.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

23. BIOCHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Praxis des Fachgebietes bedeutsamen biochemischen Mechanismen sowie Zusammenhänge biochemischer Abläufe in der Zelle und im Organismus kennen. Er soll Lebensmittelinhaltsstoffe sowie Methoden zu ihrer Untersuchung, Bestimmung und Beurteilung kennen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Proteine:

Konformation, Struktur, Eigenschaften, Funktion.

Enzyme:

Katalyse, Aktivität, Mechanismen, Kinetik, Coenzyme, Effektoren, Gewinnung und Reinigung.

Nucleinsäuren:

Struktur, Aufbau, Chromatin, Replikation, Transkription, Translation, Proteinbiosynthese, genetischer Code, Regulation der Genexpression.

Stoffwechsel der Proteine:

Proteolytische Enzyme, Biosynthese und Abbau von Aminosäuren, Harnstoffzyklus.

Citratzyklus:

Oxidative Carboxylierung, Reaktionen, Energieausbeute, zentrale Stoffwechselbedeutung.

Atmungskette:

Oxidative Phosphorylierung, Energiebilanz, Photophosphorylierung.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Lipide:

Fette, Fettsäurestoffwechsel; Phospholipide, Glycolipide, Isoprenoidlipide, Lipoproteide.

Kohlenhydrate:

Monosaccharide, Pentosephosphat-Zyklus, Photosynthese, Glycolyse, Gluconeogenese, Polysaccharidstoffwechsel, Glycoproteine.

Stoffwechselregulation:

Allgemeine Mechanismen, Modifikation von Enzymen, Beeinflussung der Enzymaktivität, Feedback-Mechanismen; hormonale Steuerung; Wechselbeziehung im Intermediärstoffwechsel.

Biologische Membranen:

Aufbau und Bestandteile, Transportmechanismen, Stoffaustausch innerhalb der Zelle.

Lebensmittelinhaltsstoffe:

Verdaulichkeit von Proteinen; Autoxidation von Lipiden; Amadori-Umlagerung; Karamelisierung und Reaktionen der Kohlenhydrate mit Lebensmittelinhaltsstoffen. Lebensmittelrechtliche Beurteilungen von Nahrungs- und Genußmitteln.

Aromastoffe:

Natürliche und synthetische Aromastoffe, Analyse, Bildungsmöglichkeiten.

Zusatzstoffe:

Vitamine, Mineralstoffe, Farbstoffe, Süßstoffe, Konservierungsmittel, Dickungsmittel, Feuchthaltemittel, Komplexbildner.

Kontaminanten:

Toxine, Schwermetalle, Radionuklide, Pestizide, Pharmaka.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes.

Die Erkenntnis der typischen Probleme der Biochemie wird zweckmäßigerweise aufbauend auf die Kenntnisse aus Biologie und organischer Chemie vermittelt.

  1. 24. BIOCHEMISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technologische Methoden der Biochemie auf die Verarbeitung und die Produktion biologischer Produkte anwenden können. Er soll die einschlägigen Erfordernisse des Umweltschutzes kennen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Biotechnik:

Alkoholische Gärung, ketonische Gärung, organische Säuren.

Lebensmitteltechnologie:

Zucker, Stärke, Getreide, tierische und pflanzliche Eiweißprodukte. Speisefette und -öle. Aufbereitungsverfahren und Zubereitungen.

Umwelttechnik:

Abwasser. Feste Abfallstoffe.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Biotechnik:

Enzyme. Aminosäuren. Antibiotika. Pharmaka.

Lebensmitteltechnologie:

Mineral- und Tafelwasser. Alkoholische Getränke. Obst und Gemüse. Gewürze.

Umwelttechnik:

Aerober und anaerober Abbau von Biomassen. Abgase.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes.

  1. 25. LABORATORIUM FÜR BIOCHEMIE UND LEBENSMITTELCHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll biochemische Arbeitsmethoden des Fachgebietes beherrschen. Er soll Probleme aus den Gebieten der Biochemie, der Lebensmittelchemie und der einschlägigen Umwelttechnik lösen können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Biochemie:

Herstellung von Gewebe- und Zellhomogenisaten. Bestimmung und Isolierung von Proteinen, Nucleinsäuren, Lipiden und Enzymen. Methoden zur Reinigung und Charakterisierung (fraktionierte Fällung, Membrantrennung, chromatographische Verfahren, elektrophoretische Methoden, Zentrifugationstechniken). Enzymkinetik (Aktivitätsbestimmungen, Michaelis-Konstante, Effektoreneinfluß). Immunologische Verfahren. Radiochemische Methoden.

Lebensmittelchemie:

Lebensmitteluntersuchungen. Beurteilung.

Umwelttechnik:

Biologische Untersuchungsverfahren. Chemische Analysemethoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit und die Häufigkeit der biochemischen Arbeitsmethoden sowie der Beitrag zur systematischen Einführung in die Methoden der Praxis. Daher kommt sorgfältiger Literaturarbeit und Arbeitsplanung besondere Bedeutung zu.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zur Auswertung der Meßergebnisse.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden praktischer Übungen folgen, wobei ein Blocken des theoretischen oder praktischen Unterrichtes vorteilhaft sein kann.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des theoretischen Unterrichtes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. 26. CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Maschinen, Apparate und verfahrenstechnische Operationen einschließlich der Sicherheitsmaßnahmen und des Umweltschutzes kennen. Er soll Materialdurchsatz und Energiebedarf berechnen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Maschinen- und Apparatebau:

Behälter, Rohrleitungen, Armaturen.

Mechanische Operationen:

Fördern von Flüssigkeiten und Gasen, Trennen von Feststoffen, Reinstlufttechnik.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Mechanische Operationen:

Trennen disperser Systeme (Filtrieren, Zentrifugieren, Membrantechnik). Vereinen von Stoffen.

Energietechnik:

Feuerungs- und Kesselanlagen. Wärmetransport. Wärmeaustausch. Kälteerzeugung. Gefriertechnik.

Thermische Operationen:

Verdampfen. Destillieren.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Thermische Operationen:

Extrahieren. Kristallisieren. Sorbieren. Trocknen.

Biochemisch-technische und biologisch-technische Prozesse:

Bioprozeßkinetik. Bioreaktoren. Anlagenplanung. Meß- und Regelungstechnik, Prozeßleittechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der chemisch-technischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Dem Umweltschutz und den Sicherheitsmaßnahmen im chemischen Betrieb kommt besondere Bedeutung zu.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

27. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.2.1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Einschließlich physikalisch-chemischer Analytik.

*3) Mit Übungen.

*4) Einschließlich Lebensmittelchemie.

*5) Einschließlich Umwelttechnik.

*6) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*7) Bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je ein oder zwei Kurse zu jeweils höchstens acht Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu vier Unterrichtsstunden pro Woche).

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