Anlage 1 Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1996

Anlage 1

Anlage 1.2.4

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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR CHEMIE

Ausbildungszweig Leder- und Naturstofftechnologie

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden Lvpfl.

Pflichtgegenstände Jahrgang Summe Gruppe

I. II. III. IV. V.

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1. Religion ...................... 2 2 2 2 2 10 (III)

2. Deutsch ....................... 3 2 2 2 2 11 (I)

3. Lebende Fremdsprache

(Englisch) .................... 2 2 2 2 2 10 (I)

4. Geschichte und Sozialkunde .... - - 2 2 - 4 (III)

5. Geographie und

Wirtschaftskunde .............. 2 2 - - - 4 (III)

6. Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............ - - - 2 2 4 III

7. Betriebswirtschaft ............ - - - - 2 2 II

8. Leibesübungen ................. 2 2 2 1 1 8 (IVa)

9. Mathematik und angewandte

Mathematik .................... 4 3 3 2 - 12 (I)

10. Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung ............. - 2 - - - 2 (I)

11. Darstellende Geometrie und

Technisches Zeichnen .......... 2 - - - - 2 II

12. Physik und angewandte

Physik ........................ 4 3 - - - 7 (II)

13. Mikrobiologie *2) ............. - 3 3 - - 6 I

14. Stöchiometrie ................. 2 - - - - 2 (I)

15. Allgemeine und

anorganische Chemie ........... 5 3 2 2 - 12 I

16. Analytische Chemie ............ 2 2 2 2 - 8 (I)

17. Analytisches

Laboratorium *3) .............. 10 10 6 5 10 41 I

18. Organische Chemie ............. - 4 2 2 2 10 (I)

19. Organisch-präparatives

Laboratorium .................. - - - 5 - 5 I

20. Physikalische Chemie .......... - - 4 2 - 6 (I)

21. Physikalisch-chemisches

Laboratorium .................. - - - - 2 2 I

22. Technologie der

Naturstoffe *4) ............... - - 2 1 - 3 I

23. Technologie des Leders ........ - - 3 2 3 8 I

24. Gerbereichemie ................ - - - - 2 2 (I)

25. Chemische

Verfahrenstechnik ............. - - 3 3 3 9 I

26. Werkstätte .................... - - - 3 7 10 (Va)

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Gesamtwochenstundenzahl ..... 40 40 40 40 40 200

27. Pflichtpraktikum .............. mindestens je vier Wochen vor

Eintritt in den III. bzw.

V. Jahrgang.

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Wochenstunden Lvpfl.

Freigegenstände Jahrgang Summe Gruppe

I. II. III. IV. V.

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Stenotypie ........................ 2 2 - - - 4 (V)

Zweite lebende Fremdsprache *5)*6) () - - 3 3 3 9 (I)

Angewandte elektronische

Datenverarbeitung ................. - - 2 - - 2 I

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Unverbindliche Übungen

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Leibesübungen ............ (bis zu) 2 2 2 3 3 (IVa)

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Förderunterricht

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Deutsch ........................... *7) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ... *7) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ........................ *7) (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

  1. 3. LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)

Siehe Anlage 1.

  1. 4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Im übrigen siehe Anlage 1.

  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

7. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die kaufmännischen Aufgaben gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe sowie die hiefür geltenden Rechtsvorschriften und Usancen kennen.

Er soll häufig auftretende kaufmännische Aufgaben gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe unter Verwendung von Büromaschinen und Organisationsmitteln lösen können.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Dienstleistungsbereiche:

Geld- und Kreditwesen, Versicherungswesen, Personen- und Güterbeförderung.

Zahlungsverkehr:

Rechtliche Grundlagen; in- und ausländische Zahlungsmittel; Zahlungsvermittlung durch die Post und durch Geldinstitute. Mahnwesen.

Steuerrecht:

Umsatzsteuer; Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer; Lohnsummensteuer, Grundsteuer.

Lohn- und Gehaltsverrechnung:

Rechtliche Grundlagen; Berechnung, Verbuchung. Verkehr mit Behörden und Sozialversicherungsträgern.

Büromaschinen und Organisationsmittel:

Aufgaben, Arten, Pflege.

Geschäftsfälle:

Schriftverkehr (regelmäßige Erfüllung des Kaufvertrages von der Anbahnung bis zur Zahlung; Unregelmäßigkeiten. Werbung). Rechnungswesen unter Berücksichtigung des Steuerrechtes (Buchhaltung, Kostenverrechnung und Kalkulation, Statistik, Planung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung'' und „Werkstätte'' auf.

8. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. 9. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. 10. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. 11. TECHNISCHES ZEICHNEN UND

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. 12. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.2.1.

13. MIKROBIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Biologie und der Mikrobiologie kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Mikrobiologie:

Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren. Mikroskopie, Präparationstechniken. Färbemethoden. Keimzahlbestimmung. Sterilisations- und Entkeimungsverfahren.

Stoffwechselvorgänge:

Substratverwertung. Stoffwechselendprodukte. Abbau von Naturstoffen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Naturwissenschaften angepaßte Lehrinhalte und bei den Übungen auf praxisnahe Aufgabenstellungen (Probleme der Leder- und Pelzherstellung und der naturstoffverarbeitenden Industrie) unter Berücksichtigung des Umweltschutzes zu achten sein wird. Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch den Einsatz audiovisueller Unterrichtsmittel erhöht.

Das durchschnittliche Ausmaß der mikrobiologischen Übungen beträgt im III. Jahrgang zwei Wochenstunden, wobei sich wegen des Übungsumfanges Blockung empfiehlt.

14. STÖCHIOMETRIE

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. 15. ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Molekülbindungstheorien. Halbleiter. Energiebänder-Modell.

Anorganische Chemie:

Elemente der 4., 3., 2., 1. und 8. Hauptgruppe des Periodensystems (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

16. ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Physikalische Identifizierungsmethoden:

Charakterisierung organischer Verbindungen.

Spektroskopische Verfahren:

Spektralphotometrie, Infrarot-Spektroskopie, abgeschwächte Totalreflexion, abgeschwächte Vielfach-Totalreflexion.

Trennmethoden:

Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen.

Spezielle Analyseverfahren:

Enzymatische Bestimmungsverfahren, Polarimetrie, Gasanalytik. Trennung organischer Gemische. Elementaranalyse.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Trennmethoden:

Flüssig-, Gelpermeations-, Bioaffinitäts-, Ionenaustauscher- und Gaschromatographie. Elektrophorese.

Molekül- und Kernspektroskopie:

Massenspektroskopie. Magnetische Resonanzspektroskopie. Aktivierungsanalyse. Tracertechnik. Radiometrie.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. 17. ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden physikalisch- und chemisch-analytischen sowie chemisch-technologischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können. Er soll die erforderlichen Methoden auswählen können.

Der Schüler soll die im chemischen Laboratorium des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen handhaben können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

II. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (6 Wochenstunden):

Identifizierungsmethoden:

Physikalische Kenngrößen. Polarimetrie.

Chromatographische Trennverfahren:

Papier-, Dünnschicht- und Säulenchromatographie.

Gaschromatographie.

Spektroskopische Verfahren:

Spektalphotometrie, Infrarot-Spektroskopie, abgeschwächte Totalreflexion, abgeschwächte Vielfach-Totalreflexion.

Analytik organischer Stoffe:

Enzymatische Bestimmungsverfahren. Trennung organischer Gemische. Elementaranalyse.

Gasanalyse:

Qualitative und quantitative Bestimmungen.

IV. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Herstellung technischer Produkte:

Zucker. Präparationen aus Zucker, Zellulose und Stärke. Lederfettungsmittel. Aufarbeitung von Nebenprodukten der Lederherstellung. Fett- und Eiweißtrennung.

Analyse technischer Produkte:

Zucker (Kontrolle der Zwischen-, End- und Nebenprodukte). Zellulose. Stärke. Fette. Lederfettungsmittel. Eiweiß. Nebenprodukte der Lederherstellung. Nutz- und Abwasser.

V. Jahrgang (10 Wochenstunden):

Physikalische und chemische Analysen:

Gerbmittel, Gerbextrakte, Gerbstoffe, Hilfsmittel. Leder- und Pelzsorten, Lederaustauschstoffe (normgerechte Eignungs- und Güteprüfung). Gerbereiabwasser, Gerbereinebenprodukte.

Gerbereitechnologische Arbeiten:

Herstellung von Gerbereihilfsmitteln. Prozeßüberwachung; Rezirkulierungs- und Vermeidungstechnologien. Aufarbeitungs- und Entsorgungsverfahren von Neben- und Restprodukten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Analyseverfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analysenergebnissen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit bedingt Literaturarbeit und Arbeitsplanung.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stöchiometrie'', „Analytische Chemie'', „Technologie der Naturstoffe'', „Technologie des Leders'', „Gerbereichemie'' und „Werkstätte''.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern ein Laboratoriumsbericht verlangt, der im IV. und V. Jahrgang auch eine technologische Beurteilung enthält.

18. ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.2.1.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Siehe Anlage 1.2.1.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Kohlenhydrate:

Mono-, Oligo- und Polysaccharide.

Eiweißverbindungen:

Aminosäuren, Peptide, Proteine.

Aromatische Verbindungen:

Benzol und seine Homologen; chemisch und technisch bedeutsame Derivate.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Aromatische Verbindungen:

Farbstoffe. Kondensierte Verbindungen mit zwei oder mehreren Ringsystemen.

Alicyclische Verbindungen:

Cycloalkane, Terpenoide, Steroide.

Petrochemie:

Technologie des Erdgases, des Erdöls und der Kohle sowie ihrer Zwischen- und Endprodukte.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Heterocyclische Verbindungen:

Sauerstoff, Schwefel und/oder Stickstoff enthaltende Heterocyclen.

Polymerchemie:

Technische Plaste, Elaste, Harze und synthetische Fasern (Herstellung, Eigenschaften).

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. 19. ORGANISCH PRÄPARATIVES

LABORATORIUM

IV. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Im übrigen siehe Anlage 1.2.1.

  1. 20. PHYSIKALISCHE CHEMIE

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. 21. PHYSIKALISCH-CHEMISCHES

LABORATORIUM

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. 22. TECHNOLOGIE DER NATURSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der für die Praxis des Fachgebietes bedeutsamen regenerierbaren Rohstoffe, die Eigenschaften und die Anwendung ihrer Verarbeitungsprodukte sowie einschlägige Entsorgungsverfahren und Vermeidungstechnologien kennen.

Der Schüler soll einschlägige instrumentelle Untersuchungsmethoden kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Beurteilungsmaßstäbe, Optimierungsverfahren, Beschreibungsrichtlinien.

Wasserwirtschaft:

Wasseraufbereitung, Abwasserentsorgung, Wasserkreisläufe.

Energieversorgung:

Energiequellen, Energiekreisläufe, Abwärmenutzung.

Zucker, Stärke, Zellulose:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

Zellstoff, Papier:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

Fasern, Folien:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

IV. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Umwelttechnik:

Emissionen, Entsorgungsmöglichkeiten und Vermeidungstechnologien. Sonderabfall.

Natürliche Harze, Wachse und Lackrohstoffe:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

Fette und Öle:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

Kautschuk:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung. Umwelttechnische Maßnahmen, Untersuchungsmethoden.

Biomasse:

Anfall, Energieträger, Entsorgung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Bedeutung für Gewerbe und Industrie nach dem Stand der Technik sowie der Beitrag zum Verständnis von Ökonomie und Ökologie.

Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen den Praxisbezug.

  1. 23. TECHNOLOGIE DES LEDERS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Rohwaren, ihre Eigenschaften, ihre Einarbeitung und Veredlung sowie die Eigenschaften, Verwendung und Untersuchung von Zwischen-, Fertig- und Nebenprodukten und der einschlägigen Hilfsmittel kennen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Rohware:

Häute, Felle, Edelpelze. Konservierung, Schäden.

Naßwerkstätte:

Weiche, Haarlockung und Hautaufschluß, Entkälkung, Beize, Entfettung. Mechanische Arbeiten. Analytische Kennzeichnung der Hilfsmittel.

Gerbstoffe:

Definition, Eigenschaften, Herstellung, analytische Kennzeichnung.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Gerbung und Nachgerbung:

Mineral-, Vegetabil-, Aldehyd-, Harz- und Fettgerbung, Gerbung mit synthetischen Gerbstoffen. Kombinierte Gerbverfahren. Vor- und Nachgerbung.

Färben und Fetten:

Farbstoffe, Lederfettungsmittel. Chemische und mechanische Verfahren der Naßzurichtung.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Lederzurichtung und Rauhwarenveredlung:

Zurichtmittel für Leder und Veredlungsmittel für Pelze. Methoden der Lederzurichtung und Pelzveredlung.

Lederarten:

Verwendung; Lederfehler; Lederaustauschstoffe. Normgerechte Lederuntersuchung.

Umwelttechnik:

Entsorgungs- und Vermeidungstechnologien für Abwasser und für Gerbereinebenprodukte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der gerbereitechnologischen Praxis nach dem Stand der Technik. Daher kommt wirtschaftlichen Überlegungen, der Beachtung fachbezogener Normen und einschlägiger Sicherheitsvorschriften und Problemen des Umweltschutzes besondere Bedeutung zu.

Die praxisbezogene Denkweise wird durch Absprache mit den Lehrern der Werkstätte und des gerbereitechnologischen Laboratoriums gefördert. Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen ebenfalls den Praxisbezug.

24. GERBEREICHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die chemischen Vorgänge bei der Lederherstellung und bei der Hilfsstoffsynthese sowie das Prinzip der Proteinbiosynthese kennen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Eiweißchemie:

Kollagen, Elastin und Keratin. Enzyme, Biokatalyse. Proteinbiosynthese.

Gerbstoffchemie:

Natürliche und synthetische Gerbstoffe. Komplexchemie der Mineralgerbstoffe.

Gerbereihilfsstoffe:

Chemische und physikalische Wechselwirkungen zwischen der Haut und Gerb-, Farb-, Fett- und Hilfsstoffen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes. Dem Stande der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

  1. 25. CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Siehe Anlage 1.2.1.

26. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Verarbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Rohwaren, der Hilfsmittel und der Fertigprodukte kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen und facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren und protokollieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Ablauf der Leder- und Pelzherstellung. Berechnen von Rezepturen. Haut-, Leder-, Pelzbearbeitung (Entfleischen, Spalten, Abwelken, Ausrecken, Falzen). Wasserwerkstattarbeiten, einfache Gerbungen, Färbe- und Fettungsversuche.

V. Jahrgang (7 Wochenstunden):

Rohhautlager:

Beurteilung von Rohwaren, Bestimmung der Vorbehandlung. Konservierung.

Wasserwerkstätte:

Weiche, Strecken, Hautaufschluß- und Enthaarungsverfahren, Entfleischen, Spalten, Entkälken und Beizen.

Gerberei:

Gerbverfahren mit mineralischen, vegetabilen und synthetischen Gerbstoffen, Aldehyden und Tranen sowie Kombinationsmethoden zur Herstellung von Maß- und Gewichtsledern.

Lederzurichtung:

Abwelken, Falzen, Neutralisieren, Nachgerben, Färben, Fetten, Ausrecken, Trocknen, Schleifen, Millen, Spannen. Zurichten. Qualitätskontrolle.

Pelzwerkstätte:

Vorbereitung der Felle in der Naßwerkstätte, Zurichtung mit Mineralsalzen, Aldehyden und synthetischen Gerbstoffen. Fettung. Trocknung, mechanische Bearbeitung. Pelzveredlungsmethoden.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Prinzipien der Prozeßabläufe und den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Roh- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände und Laboratorien von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

27. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.2.1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.2.1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Einschließlich Laboratorium.

*3) Einschließlich Naturstoff- und gerbereitechnologischen

Laboratorium.

*4) Einschließlich Umwelttechnik.

*5) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*6) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache'' unterrichtete Sprache.

*7) Bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je ein oder zwei Kurse zu jeweils höchstens acht Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu vier Unterrichtsstunden pro Woche).

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