Anlage 1 Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1996

Anlage 1

Anlage 1.3.2

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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONIK

Ausbildungszweig Nachrichtentechnik

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Lehr-

Wochenstunden *) ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Jahrgang tungs-

gruppe

I. II. III. IV. V.

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1. Religion ............ 2 2 2 2 2 10 (III)

2. Deutsch ............. 3 2 2 2 2 11 (I)

3. Englisch ............ 2 2 2 2 2 10 (I)

4. Geschichte .......... - - - 2 2 4 (III)

5. Geographie .......... 2 2 - - - 4 (III)

6. Wirtschaftliche

Bildung, Rechtskunde

und Politische

Bildung ............. - - - - 4 4 III

7. Leibesübungen ....... 2 2 2 1 1 8 (IVa)

8. Mathematik und

angewandte Mathematik 5 3 4 4 - 16 (I)

9. Darstellende

Geometrie ........... 2 2 - - - 4 (I)

10. Physik und angewandte

Physik .............. 2 2 2 1 - 7 (II)

11. Chemie, angewandte

Chemie und

Umwelttechnik ....... 2 2 - - - 4 II

12. Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte

Elektronische

Datenverarbeitung ... - 2 2 - - 4 I

13. Grundlagen der

Elektrotechnik ...... 4 3 - - - 7 (I)

14. Energietechnik und

Leistungselektronik . - - - 3 2 5 I

15. Elektronik und

Digitaltechnik ...... - 2 4 3 3 12 I

16. Nachrichtentechnik .. - - 3 2 3 8 (I)

17. Hochfrequenz- und

Impulstechnik ....... - - - 4 4 8 I

18. Meß-, Steuerungs- und

Regelungstechnik .... - 2 2 2 2 8 I

19. Fertigungstechnik und

Konstruktionslehre *2) 5 3 3 4 5 20 I

20. Laboratorium ........ - - 3 4 8 15 I

21. Werkstätten-

laboratorium ........ - - - 4 - 4 III

22. Werkstätte .......... 9 9 9 - - 27 (Va)

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Gesamtwochenstundenzahl 38- 38- 38- 38- 38-

40 40 40 40 40 195

23. Pflichtpraktikum .... zweimal mindestens je vier Wochen vor

Eintritt in den V. Jahrgang

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Lehr-

Wochenstunden *) ver-

B. Freigegenstände pflich-

Jahrgang tungs-

gruppe

I. II. III. IV. V.

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie .......... 2 2 - - - (V)

Zweite lebende

Fremdsprache *3) .... - - 3 3 3 (I)

Labor für

Betriebswirtschaft .. - - - 3 3 II

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Lehr-

Wochenstunden *) ver-

C. Unverbindliche Übungen pflich-

Jahrgang tungs-

gruppe

I. II. III. IV. V.

---------------------------------------------------------------------

Leibesübungen ....... 2 2 2 2 2 (IVa)

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Lehr-

Wochenstunden *) ver-

D. Förderunterricht pflich-

Jahrgang tungs-

gruppe

I. II. III. IV. V.

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ............. *4) *4) *4) *4) *4) (I)

Englisch ............ *4) *4) *4) *4) *4) (I)

Mathematik und

angewandte Mathematik *4) *4) *4) *4) *4) (I)

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände .. *4) *4) *4) *4) *4) *5)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. ENGLISCH

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)" in Anlage 1.

4. GESCHICHTE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde" in Anlage 1.

5. GEOGRAPHIE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde" in Anlage 1.

  1. 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

V. Jahrgang:

Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung" in Anlage 1, IV. und V. Jahrgang.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. 8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände sowie der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung, lineare Gleichungssysteme bis zu drei Variablen, Determinanten bis zur dritten Ordnung). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen).

Bei 5 Wochenstunden zusätzlich: Vektoralgebra.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; Pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

II. Jahrgang:

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen;

quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen;

näherungsweise Lösung von Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, Hyperbel- und Areafunktionen, allgemeine Kreisfunktionen;

Überlagerung von Schwingungen; Parameterdarstellung von Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen. Darstellung komplexer Funktionen.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinus-Satzes;

Oberflächen- und Volumsberechnungen.

III. Jahrgang:

Algebra und Numerik:

Numerische Integration, Operationen mit Matrizen 2. und 3. Ordnung.

Analysis:

Zahlenfolgen und Reihen, Differenzengleichungen, Grenzwert, Stetigkeit; Differenzenquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential, Funktionsdiskussion; unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral.

IV. Jahrgang:

Analysis:

Potenzreihen; Fourier-Analyse und -Synthese; Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten.

Technische Statistik der Qualitätssicherung:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Vertrauensbereiche, statistische Tests.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist im I. Jahrgang auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Schuljahr vier Schularbeiten, im IV. Jahrgang auch zweistündig.

  1. 9. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technischkonstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte

Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugende von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf fachbezogene technische Objekte.

Normalriß eines Kreises:

Festlegung des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.

Für den Fall, daß keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen gemäß Z 23 der Stundentafel erlassen werden):

II. Jahrgang:

Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:

Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen;

Parallelperspektivität und perspektive Affinität. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Anwendung auf kreiszylindrische Werkstücke mit Anflachungen und Nuten. Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen. Anwendung auf zylindrische Zapfen und Bohrungen.

Kugelflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte,

Konturkreise.

Normal Axonometrie:

Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.

Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen:

Darstellung des Zusammenhanges zwischen Konstruktion und numerischer Wiedergabe der Konstruktion mittels moderner Hilfsmittel als Vorbereitung zur Verwendung praxisgerechter Konstruktionshilfen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Im Themenbereich „Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen" ist es zweckmäßig, das einheitliche Prinzip, welches der Konstruktion von Hauptrissen und von axonometrischen Rissen zugrunde liegt, insbesondere an Normalrissen zu vermitteln. Dies wird umso besser gelingen, je konsequenter in den vorhergehenden Themenbereichen das Koordinatensystem benützt und das algorithmische Denken anhand geometrischer Konstruktionsbeschreibungen geschult wurde. Normalaxonometrische Risse der Eckpunkte ebenflächig begrenzter Objekte können rechnerisch ermittelt werden.

In jedem Jahrgang sind zwei Schularbeiten zulässig.

  1. 10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit, Energie, Impuls, Energiesatz, Impulssatz. Leistung. Zentralkräfte. Reibung. Gravitation.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Aggregatszustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (Innere Reibung, laminare und turbulente Strömung). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).

II. Jahrgang:

Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung. Wärmeenergie, Kalorimetrie.

Kinetische Gastheorie:

Gasdruck, Zustandsgleichung idealer Gase. 1. Hauptsatz der Wärmelehre. Entropie. Isobare, isotherme, isochore, adiabetische und polytrope Zustandsänderung. Kreisprozesse; 2. Hauptsatz der Wärmelehre. Freie Energie und 3. Hauptsatz der Wärmelehre.

Wärmeenergie:

Chemische Energie, Verbrennung, Heizwert, Elektrowärme (Stromwärme, Elektroheizung), Kernenergie.

Aggregatzustände:

Koexistenz von Flüssigkeit und Dampf (Sieden, Hygrometrie, Verdampfungswärme); Koexistenz von Festkörper und Flüssigkeit; Reale Gase; Joule-Thomson-Effekt (Gasverflüssigung, Kältemaschine, Wärmepumpe). Vakuum. Tieftemperaturphysik.

Wärmetransport:

Mechanismus; Wärmeströmung, Wärmeleitung, Wärmeübergang und -

durchgang, Wärmestrahlung. Diffusion.

III. Jahrgang:

Strahlenoptik:

Reflexion; Berechnung; Lichtgeschwindigkeit.

Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.

Modulation. Schallwellen.

Wellenoptik:

Interferenz, Beugung, Polarisation. Spannungsoptik. Absorption,

Dispersion, Streuung. Dualismus des Lichtes.

Strahlung:

Photometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik, Farben). Lichterzeugung und -verteilung.

Quantentheorie:

Gesetze zur Temperaturstrahlung. Lichtaussendung der Atome, Energiestufen und Spektren. Modellvorstellungen vom Bau der Atome.

IV. Jahrgang:

Weltbild:

Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Elektronik.

Für die rechtzeitige Erarbeitung von Kenntnissen ist im Themenbereich „Der deformierbare feste Körper" die Absprache mit dem Lehrer des theoretisch-technischen Pflichtgegenstandes „Fertigungstechnik und Konstruktionslehre" erforderlich.

  1. 11. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe, Halbleiter.

Inerte Gase; Brennstoffgase.

Elektrochemie:

Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;

Galvanostegie.

II. Jahrgang:

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis); in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen: Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften); Isolationsstoffe, Schmieröle.

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;

Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem im II. Jahrgang durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

  1. 12. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen, verbessern und dokumentieren können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können. Er soll hiezu Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.

Der Schüler soll einfache, von anderen verfaßte und dokumentierte Programme anwenden können.

Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der Elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll dazu befähigt sein, die neuen Technologien in unsere Kultur - ohne Verlust der diese tragenden Werte - einzuordnen.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation.

Algorithmik:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.

Rechnerbedienung:

Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur,

-abspeicherung, -aufruf.

Programmieren:

Programme ohne Dateizugriff, Unterprogrammtechnik. Anwendungen

(Teilaufgaben des Fachgebietes).

III. Jahrgang:

Algorithmik:

Aufbereitung von Aufgaben des Fachgebietes.

Programmieren:

Programme mit Dateizugriff. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes).

Programmoptimierung.

Ergebnissicherung:

Fehlerquellen, Kontrolle, Dokumentation.

Betriebssystem und Anwendersoftware:

Betriebssystemunterprogramme, Dienstprogramme, Fremdprogramme

(Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Graphik, Dateiverwaltung);

Benützerhandbücher.

Auswirkungen der Elektronischen Datenverarbeitung:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik" und „Programmieren", bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden des eigenständigen Programmierens folgen.

Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellung wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

Für umfangreichere Programme empfiehlt sich Gruppenarbeit.

  1. 13. GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetze der Elektrotechnik gründlich kennen; er soll umfangreichere elektrotechnische Probleme selbständig lösen können. Er soll die elektrotechnischen Vorschriften und Normen kennen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Stromkreis:

Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen, Lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.

Energieumwandlung:

Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler).

Magnetisches Feld:

Größen und Gesetze, Energie und Kraftwirkung; magnetischer Kreis.

Elektrisches Feld:

Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung.

II. Jahrgang:

Elektromagnetismus:

Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität.

Elektrisches Feld:

Zeitlich veränderliche Felder. Kondensator.

Sinusförmige Größen:

Analytische und graphische Darstellung; Mittelwerte;

Wechselstromwiderstände; Wechselstromleistung; Anwendung der

komplexen Rechnung, Resonanz.

Passive Zweipole:

Frequenzgang einfacher Zweipole.

Drehstromsystem:

Drei- und Vierleiternetz, Drehfeld; Wirk- und Blindleistung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Die praktische Ausrichtung der Bildungs- und Lehraufgabe erfordert, insbesondere im I. Jahrgang, Rechenübungen, wobei das durchschnittliche Ausmaß der Rechenübungen eine Wochenstunde beträgt.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

In jedem Schuljahr sind vier Schularbeiten zulässig.

  1. 14. ENERGIETECHNIK UND LEISTUNGSELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen, Geräten und Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Fachrichtung kennen. Er soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Vorschriften und Normen kennen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Transformatoren:

Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten.

Wechselstrommaschinen:

Asynchron- und Synchronmaschinen (Aufbau, Bauarten, Funktion, Generator- und Motorverhalten, Betriebsverhalten, Steuerung).

V. Jahrgang:

Gleichstrommaschinen:

Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten, Steuerung.

Kleinmotoren:

Motoren für Antriebe und Stellfunktionen, Schrittmotoren.

Leistungselektronik:

Bauelemente, Umrichter, Regel- und Stellgeräte; Funkenstörung.

Installation und Anlagenbau:

Ortsnetzbau, Anschlußbedingungen; Berührungsspannungsschutz, Blitzschutz. Störsicherer Aufbau. Notstromversorgung.

Energiewirtschaft:

Verbundbetrieb, Tarifsysteme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Dies bedingt im allgemeinen die Beschränkung auf häufigste Realisierungen; so ergibt sich zB im V. Jahrgang das Dominieren des Themenbereiches „Leistungselektronik", wobei zweckmäßigerweise auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Elektronik und Digitaltechnik" zurückgegriffen wird, sodaß die Bauelemente der Leistungselektronik nur in ihrer praktischen Anwendung vorgestellt zu werden brauchen.

Im Themenbereich „Transformatoren" sind die Kleintransformatoren wegen ihrer Bedeutung für die Elektronik besonders wichtig.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

Darüber hinaus ist die EDV-mäßige Aufbereitung von Programmen, welche in der Konstruktion und im Laboratorium Anwendung finden, im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe.

Bei 2 Wochenstunden im IV. Jahrgang wird die Tiefe der Behandlung der Lehrstoffkapitel „Transformatoren" und „Wechselstrommaschinen" reduziert.

  1. 15. ELEKTRONIK UND DIGITALTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften der Bauelemente der Elektronik und der Digitaltechnik kennen. Er soll elektronische Schaltungen entwerfen und dimensionieren können. Er soll in einer maschinennahen Sprache programmieren können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Passive Bauelemente:

Funktion, Kennlinien.

Halbleiter:

Leitungsmechanismen, p-n-Übergang.

Halbleiterdioden:

Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.

Einfache Anwendung.

Kombinatorische Logik:

Zahlensysteme, Kodierung; Grundverknüpfungen, Entwurfsmethoden.

III. Jahrgang:

Halbleiterbauelemente:

Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.

Stromversorgung:

Netzgleichrichter-, Stabilisierungsschaltungen.

Optoelektronische Bauelemente:

Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.

Verstärker:

Vierpole (Impulsverhalten und Frequenzgang, Bode-Diagramme). Transistoren, Kleinsignalverstärker; Operationsverstärker (Aufbau, Kenngrößen, lineare und nichtlineare Schaltungen, Rückkopplung).

Elektronenröhren:

Elektronenbewegung im elektrischen und magnetischen Feld;

Vakuumröhren und gasgefüllte Röhren.

Logik:

Kippschaltungen, Zähler, Schieberegister, Speicher.

Anwendungen logischer Schaltungen:

Rechenwerke, festverdrahtete Steuerungen.

Logikfamilien:

Kennlinien, Betriebsparameter, praktische Ausführung von Logikschaltungen, Störsicherheit, Technologie integrierter Schaltungen.

IV. Jahrgang:

Programmierbare Schaltungen:

Festprogrammierbare Logikschaltungen; freiprogrammierbare Steuerungen. Struktur eines Mikrocomputersystems; Befehlssatz eines typischen Mikroprozessors. Einsatz einer maschinenorientierten Sprache. Marktübersicht.

V. Jahrgang:

Prozessortechnik:

Hardwarebausteine; Marktübersicht. Zeitabläufe; Interrupt. Steuerungen, Steuerungssysteme. Entwicklungssysteme. Ausführungsformen und Anwendungen in der Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Im Themenbereich „Programmierbare Schaltungen" bewährt sich der Vergleich mit konventioneller Logik. Die allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades (von einfachen Steuerungen zu größeren Systemen) ist besonders im Themenbereich „Hardwarebausteine" wichtig.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechenprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

Bei 3 Wochenstunden im III. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Elektronenröhren" und „Anwendungen logischer Schaltungen".

16. NACHRICHTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungen der Nachrichtentechnik analysieren und die Frequenzverhalten berechnen können. Er soll mit den Verfahren der Übertragungs- und Vermittlungstechnik im Fernsprech- und Fernschreibwesen vertraut sein. Er soll die einschlägigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Passive Zweipole:

Frequenzgänge (Bodediagramm, Ortskurven), Ersatzschaltungen,

Schwingkreise.

Aktive Zweipole:

Ersatzschaltungen, Anpassungen.

Fernsprech- und Fernschreibtechnik:

Aufgabenstellung, Bauelemente, Baugruppen, Grundzüge der Vermittlungstechnik.

Vierpole:

Parameterdarstellung, Ersatzschaltung, Dämpfungsglieder,

Übertrager.

IV. Jahrgang:

Vierpole:

Übertragungsgrößen, Laufzeitverhalten, Filtertechnik.

Elektroakustik:

Elektroakustische Wandler, Schallaufzeichnung und -ausbreitung.

Vermittlungstechnik:

Aufbau des österreichischen Fernsprech- und Fernschreibnetzes. Nebenstellentechnik, Verkehrstheorie.

V. Jahrgang:

Analoge Übertragungstechnik:

Analoge Multiplexverfahren (Arten, praktische Anwendung), Leitungstheorie, leitungsgebundene und leitungsungebundene Übertragungsstrecken.

Digitale Übertragungstechnik:

Informationstheorie; digitale Multiplexverfahren (Arten, praktische Anwendung); Vermittlungstechnik.

Datenfernübertragung:

Schnittstellen; Protokolle; ISO-Schichtenmodell. Datennetze.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

Bei zwei Wochenstunden im V. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Leitungstheorie" und „Informationstheorie".

  1. 17. HOCHFREQUENZ - UND IMPULSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauelemente der Hochfrequenz- und Impulstechnik kennen und ihre Grundschaltungen dimensionieren können. Er soll mit den gängigen Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren vertraut sein.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Bauelemente:

Hochfrequenzverhalten passiver und aktiver Bauelemente,

Vierpolparameter, Ersatzschaltungen, Filter.

Verstärker:

Breitbandverstärker, Selektivverstärker, Impulsverstärker.

Schwingungserzeugung:

Rückkoppelung, Impulsformung, Generatorschaltungen.

Frequenzumsetzung:

Spektren, nichtlineare Verzerrungen, Frequenzteilung und -vervielfachung, Modulation und Demodulation, Mischung.

Rundfunk- und Phonotechnik:

Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte, Phonotechnik.

V. Jahrgang:

Fernsehtechnik:

Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte.

Impulstechnik:

Periodische und nichtperiodische Vorgänge; spezielle Rechenmethoden

für Schaltvorgänge.

Rauschen:

Empfängerempfindlichkeit, Verstärkung und Rauschleistung.

Hochfrequenzverstärker:

Hochfrequenzparameter, Leitungsdiagramm, Anpassung,

Sendeverstärker, Höchstfreqenzverstärker.

Mikrowellentechnik:

Erzeugung, Verstärkung, Übertragung, Verarbeitung.

Elektromagnetische Wellen:

Antennen und Antennenanlagen; Abstrahlung und Ausbreitung, Funkortung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

Darüber hinaus ist die EDV-mäßige Aufbereitung von Programmen, welche in der Konstruktion und im Laboratorium Anwendung finden, im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe.

Bei 3 Wochenstunden im IV. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Aufnahme- und Wiedergabegeräte" und „Phonotechnik".

  1. 18. MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gebräuchliche elektrische und elektronische Meßgeräte handhaben und mit den gängigen Verfahren der Meßtechnik vertraut sein. Er soll für eine gegebene Aufgabe die geeigneten Geräte und Verfahren in günstiger Kombination von Meßgenauigkeit und Aufwand auswählen können.

Der Schüler soll Steuerungs- und Regelungsaufgaben mit elektronischen Mitteln lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Grundbegriffe:

Internationales Einheitensystem, Meßfehler und Genauigkeit; Empfindlichkeit. Analoges und digitales Meßprinzip

Gleichstrommeßtechnik:

Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung, Widerstandsbestimmung.

Kompensation.

Meßinstrumente:

Aufbau, Eigenverbrauch, Anwendung, Meßbereichserweiterung,

Meßzubehör.

Oszilloskop:

Aufbau, Anwendung, Ausführungsformen.

III. Jahrgang:

Wechselstrommeßtechnik:

Strom-, Spannungs-, Wirk- und Bildleistungsmessung; Bestimmen von

Wechselstromwiderständen.

Meßverstärker:

Aufbau, Funktionsweise, Kenndaten, Sonderformen.

Signalgeneratoren:

Aufbau, Funktionsweise, Eigenschaften; Frequenznormale,

Frequenzsynthese.

Elektrische Messung nichtelektrischer Größen:

Meßwerterfassung, -wandlung, -aufbereitung.

Digitale Meßgeräte:

Strom-, Spannungs-, Widerstands-, Frequenz- und Zeitmessung.

IV. Jahrgang:

Regelungstechnik:

Regelkreis, Regelkreisglieder, stetige und unstetige Regler,

Stabilität und Optimierung.

Nieder- und Hochfrequenzmeßtechnik:

Messung von Kenngrößen passiver und aktiver Zwei- und Vierpole, Wobbelmeßtechnik, akustische Messungen. Spektralanalyse.

V. Jahrgang:

Oszilloskop:

Abtastoszilloskop, Speicheroszilloskop, Logikanalysator; Ausführungsformen.

Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung:

Steuerbare Meßgeräte; standardisierte Bussysteme (Aufbau, Funktion, Anwendung). Anwendungen in der Regelungstechnik.

Hochfrequenzmeßtechnik:

Antennen- und Empfängermeßtechnik, UHF- und Mikrowellenmeßtechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Für den Themenbereich „Fernmessung und Datenübertragung" empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Elektronik und Digitaltechnik".

Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.

In jedem Schuljahr sind zwei Schularbeiten abzuhalten.

Bei einer Wochenstunde im III. Jahrgang entfallen die Themenbereiche „Signalgeneratoren" und „digitale Meßgeräte".

  1. 19. FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften, die Verwendung und die Bearbeitung der in der Elektronik gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Fertigungsverfahren der Elektronik kennen.

Der Schüler soll selbständig Bauteile, Baugruppen und Geräte der Elektronik dimensionieren und konstruieren können. Er soll die hiezu nach dem Stand der Technik erforderlichen Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnungen, Stücklisten) und die erforderliche Software erstellen können. Er soll praxisübliche Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Spanende Formgebung:

Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen.

Spanlose Formgebung:

Blechbearbeitung. Druckguß, Spritzguß, Extrusion, Schweiß, Löten,

Kleben.

Werkstoff:

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Halbleiter; Keramik, Kunststoffe,

Gläser, Isolierstoffe. Werkstoffprüfung. Galvanotechnik.

Fertigungsverfahren der Elektronik:

Dickschicht- und Dünnfilmtechnologie.

Technisches Zeichnen:

Zeichengeräte, Normschrift, normgerechtes Zeichnen, Modelaufnahme

durch Handskizzen, Werkzeichnung und Zusammenstellungszeichnung;

Stücklisten.

Elemente der Feinwerktechnik:

Gestalten und Dimensionieren von Bauelementen des feinwerktechnischen Apparatebaus; Passungen, Toleranzen.

II. Jahrgang:

Leiterplatten:

Herstellung; Erstellen der Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnung, Stückliste) nach vorgegebenen Schaltungen unter Berücksichtigung feinwerktechnischer Bauelemente.

Elektronische Bauteile:

Bauformen; Dimensionierung von Bauteilen und Grundschaltungen, Magnetische Werkstoffe, dielektrische Werkstoffe.

III. Jahrgang:

Elektronische Baugruppen:

Dimensionieren von Baugruppen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen der Fertigungsunterlagen.

IV. Jahrgang:

Elektronische Geräte:

Entwicklung von Geräten unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.

Halbleiter:

Herstellung von Einzelhalbleitern und integrierten Schaltungen.

V. Jahrgang:

Analoge und digitale Systeme:

Entwicklung von Systemen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfs- und Berechnungsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen sowie der elektronischen Datenverarbeitung für Entwicklung, Berechnung und Konstruktion.

Da die Themenbereiche „Eisenmetalle", „Nichteisenmetalle", „Kunststoffe" und „Technisches Zeichnen" im I. Jahrgang wichtige Vorkenntnisse für den Pflichtgegenstand „Werkstätte" liefern, ist eine möglichst frühzeitige Behandlung erforderlich. Im folgenden verwertet und integriert der Unterricht zweckmäßigerweise Vorkenntnisse aus anderen technischen Unterrichtsgegenständen. Im IV. Jahrgang empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstättenlaboratorium", um den Aufbau der entworfenen Schaltungen zu ermöglichen.

Für komplexere Konstruktionsaufgaben erscheint Gruppenarbeit zweckmäßig.

Bei der Entwicklung von Teilkomponenten und Geräten der Automatisierung empfiehlt sich eine Aufgabenstellung mit vorgegebenen Leistungsmerkmalen. Entsprechende Fertigungsunterlagen, Anweisungen und Betriebsanleitungen sind praxisgerecht zu gestalten und, wenn möglich, auch in englischer Sprache auszufertigen.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen (Entwurf und Dimensionierung, Versuchsaufbau und Erprobung bzw. Softwareentwicklung und Test, Konstruktion) beträgt im I. bis III. Jahrgang je zwei, im IV. und V. Jahrgang je vier Wochenstunden.

Bei 4 Wochenstunden im I. Jahrgang entfällt der Themenbereich „Elemente der Feinwerktechnik", bei 4 Wochenstunden im V. Jahrgang ist die Tiefe der Lehrstoffvermittlung dem geringeren Stundenausmaß anzupassen.

20. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs-, Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeigneten Methoden und Geräte unter Beobachtung der Sicherheitserfordernisse kostenbewußt auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können. Er soll automatisierungstechnische (mikroelektronische) Systeme betreiben und prüfen und die dafür erforderliche Software erstellen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

IV. Jahrgang:

V. Jahrgang:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Grundlagen der Elektrotechnik", „Energietechnik und Leistungselektronik", „Elektronik und Digitaltechnik", „Nachrichtentechnik", „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik" und „Hochfrequenz- und Impulstechnik" wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes, teilweise auch in englischer Sprache, verlangt.

  1. 21. WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfungsaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Analogtechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfung von analogen

Baugruppen und Geräten.

Digitaltechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von digitalen

Baugruppen und Geräten.

Steuerungs- und Regelungstechnik:

Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen. Erstellen einfacher Programme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der Praxis der Fachrichtung. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte" erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes, teilweise auch in englischer Sprache, verlangt.

22. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitung, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen verschiedener elektrischer und elektronischer Bauteile).

Mechanische Werkstätte:

Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Hobeln von Flächen und Nuten. Fräsen verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen; Stirnfräsen.

II. Jahrgang:

Elektromechanische Werkstätte:

Blecharbeiten, Richten und Biegen, Stanzen, fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen, Weich- und Hartlöten, Härten.

Elektroinstallation:

Niederspannungsinstallation. Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschließen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern, Maß-, Schalt- und Steuergeräten.

Kunststoffverarbeitung:

Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug, Gießharz- und Klebetechnik.

Maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.

Fernmeldetechnik:

Aufbau und Überprüfen von Baugruppen der Vermittlungstechnik und

der Kommunikationssysteme.

Elektromaschinenbau:

Wickel- und Isolierarbeiten an Transformatoren und Spulen. Aufbau

und Reparatur.

Elektronik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Prüfung und Warten elektronischer Geräte und Systeme. Anschluß- und Verbindungstechnik (Wire-, Wrap-, Fädeltechnik).

III. Jahrgang:

Elektronik:

Bau, Inbetriebnahme und Prüfen analoger und digitaler Systeme.

Niederfrequenztechnik:

Abgleichen, Einstellen und Überprüfen, Warten und Reparieren von Geräten der Elektroakustik, Phonotechnik und Magnetaufzeichnung.

Hochfreqenztechnik:

Rundfunk- und Fernsehtechnik; Aufbau einfacher Baugruppen und Geräte aus elektrischen und elektronischen Bauelementen.

Gerätebau:

Aufbauen, Prüfen und Warten elektronischer Geräte.

Leiterplattenfertigung.

Fernmeldetechnik:

Bau, Überprüfen und Reparatur von elektrischen und elektronischen

Ruf-, Signal- und Vermittlungseinrichtungen.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen, Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

23. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.4.1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt Ia.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Konstruktionsübungen.

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*5) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

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