Anlage 1
Anlage 1.4.8
------------
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU
Ausbildungszweig Waffentechnik
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
---------------------------------------------------------------------
Lehr-
Wochenstunden ver-
A. Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
---------------------------------------------------------------------
1. Religion ............ 2 2 2 2 2 10 (III)
1. Religion ............ 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch ............. 3 2 2 2 2 11 (I)
3. Englisch ............ 2 2 2 2 3 11 (I)
4. Geschichte .......... - - - 2 2 4 (III)
5. Geographie .......... 2 2 - - - 4 (III)
6. Rechtskunde und
Politische Bildung .. - - - - 2 2 III
7. Leibesübungen ....... 2 2 2 1 1 8 (IVa)
8. Mathematik und
angewandte Mathematik 4 3 4 3 - 14 (I)
9. Darstellende
Geometrie ........... 3 2 - - - 5 (I)
10. Physik und angewandte
Physik .............. 2 2 2 - - 6 (II)
11. Chemie, angewandte
Chemie und
Umwelttechnik ....... 2 2 - - - 4 II
12. Elektronische
Datenverarbeitung
und angewandte
Elektronische
Datenverarbeitung ... - 2 2 - - 4 I
13. Mechanik ............ 3 3 2 2 2 12 (I)
14. Fertigungstechnik ... 3 2 2 2 2 11 I
15. Maschinenelemente ... - 3 3 - - 6 I
16. Elektrotechnik und
Elektronik .......... - - 2 3 - 5 I
17. Meß-, Steuerungs- und
Regelungstechnik .... - - - 2 3 5 I
18. Wirtschaftliche
Bildung und
Betriebstechnik ..... - - - 2 2 4 II
19. Qualitätssicherung .. - - - 2 - 2 I
20. Ballistik und
technische Optik .... - - - 2 4 6 I
21. Waffentechnik ....... - - 3 4 4 11 I
22. Konstruktionsübungen 3 2 3 3 5 16 I
23. Laboratorium ........ - - - 3 3 6 I
24. Werkstätten-
laboratorium ........ - - - 3 3 6 III
25. Werkstätte .......... 9 9 9 - - 27 (Va)
---------------------------------------------------------------------
Gesamtwochenstundenzahl . 40 40 40 40 40 200
26. Pflichtpraktikum .... zweimal mindestens je vier Wochen vor
Eintritt in den V. Jahrgang
---------------------------------------------------------------------
Lehr-
Wochenstunden ver-
B. Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
---------------------------------------------------------------------
Stenotypie .......... 2 2 - - - (V)
Zweite lebende
Fremdsprache *2) .... - - 3 3 3 (I)
Labor für
Betriebswirtschaft .. - - - 3 3 II
---------------------------------------------------------------------
Lehr-
Wochenstunden ver-
C. Unverbindliche Übungen pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
---------------------------------------------------------------------
Leibesübungen ....... 2 2 2 2 2 (IVa)
---------------------------------------------------------------------
Lehr-
Wochenstunden ver-
D. Förderunterricht pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
---------------------------------------------------------------------
Deutsch ............. *3) *3) *3) *3) *3) (I)
Englisch ............ *3) *3) *3) *3) *3) (I)
Mathematik und
angewandte Mathematik *3) *3) *3) *3) *3) (I)
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände .. *3) *3) *3) *3) *3) *4)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
3. ENGLISCH
Siehe Anlage 1.4.10.
4. GESCHICHTE
Siehe den Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde'' in Anlage 1.
5. GEOGRAPHIE
Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde'' in Anlage 1.
- 6. RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe den Pflichtgegenstand „Rechtskunde und Politische Bildung'' in Anlage 1.4.1.
7. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
- 8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.4.10.
9. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Siehe Anlage 1.4.10.
- 10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1.4.1.
- 11. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1.4.1.
- 12. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1.4.1.
13. MECHANIK
Siehe Anlage 1.4.10.
14. FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
Bei 2 Wochenstunden entfällt der Themenbereich „Maschinen und Geräte''.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. und IV. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.10.
V. Jahrgang:
Bearbeitungsverfahren:
Feinstbearbeitung. Anwendung von Laser-, Elektronen- und Flüssigkeitsstrahlen; Ultraschall; Feinschmieden, Ätzverfahren. Druck-, Schleuder- und Spritzguß.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
15. MASCHINENELEMENTE
Siehe Anlage 1.4.10.
- 16. ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Siehe Anlage 1.4.10.
- 17. MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Siehe Anlage 1.4.10.
Bei 2 Wochenstunden im V. Jahrgang entfällt der Themenbereich „Stabilitätskriterien und Optimierung von Regelkreisen''.
- 18. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND BETRIEBSTECHNIK
Siehe Anlage 1.4.10.
19. QUALITÄTSSICHERUNG
Siehe Anlage 1.4.10.
- 20. BALLISTIK UND TECHNISCHE OPTIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Komponenten und den Aufbau von Munition kennen. Er soll ballistische Vorgänge beschreiben und berechnen können. Er soll Trefferbilder unter Einbeziehung statistischer Methoden auswerten können. Er soll den Aufbau und die Funktion von mechanischen und optischen Zielgeräten kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Äußere Ballistik:
Geschoßbewegung ohne Luftwiderstand (Bahnkurve, Scheitelpunkt, Momentangeschwindigkeit, Richtungswinkel, Flugzeit, Hauptsche Formel). Flugbahnen mit konstantem Abgangswinkel. Schuß auf geneigter Ebene. Geschoßbewegung in Luft (Luftwiderstand, Luftwiderstandsgesetze). Schallerscheinungen beim Schuß. Stabilisierung von Geschoßen. Außerballistische Meßverfahren.
V. Jahrgang:
Zielballistik:
Geschoßstreuung (Theorie, Wahrscheinlichkeit des Treffens).
Auswertung von Trefferbildern.
Waffenoptik:
Elektromagnetische Wellen (Spektrum, Interferenz, Beugung, Polarisation). Fotometrie. Terrestrisches Fernrohr. Lichtverstärker. Radar. Infrarotgeräte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes. Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Mathematik und angewandte Mathematik'', „Physik und angewandte Physik'' und „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik'' auf. Der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis und der Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Laboratorium'' und „Werkstättenlaboratorium'' zwecks praxisnaher Umsetzung der erworbenen Kenntnisse kommt große Bedeutung zu.
21. WAFFENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Funktionsweise der Schußwaffen und Schießgeräte kennen. Er soll die in Waffensystemen auftretenden Bewegungsabläufe erfassen und beschreiben können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Handfeuerwaffen:
Geschichtliche Entwicklung, Einteilung.
Kipplaufwaffen:
Bauarten, Verschlußarten, Schloßarten, Gewehrläufe, Laufeinrichtungen, Einsteckläufe, Visiereinrichtungen.
Gesetzliche Bestimmungen:
Waffengesetz, Begriffsbestimmungen nach ÖNORM, Beschußsystem.
Revolver (bei 3 Wochenstunden):
Einteilung, Merkmale und Funktionen, Bauarten.
IV. Jahrgang:
Schußwaffen:
Einzellader mit Zylinder- und Blockverschluß. Mehrlader oder Repetierer mit Zylinderverschluß, Unterhebelrepetierer, Vorderschaftsrepetierer. Sportwaffen, Schußwaffen mit Druckluft oder Kohlendioxid als Treibmittel.
Federelemente (bei 4 Wochenstunden):
Biege- und Torsionsfeder.
Schießgeräte (bei 4 Wochenstunden):
Bolzensetzgeräte.
V. Jahrgang:
Schußwaffen:
Halbautomatische Schußwaffen, Kurzwaffen, Langwaffen,
vollautomatische Schußwaffen mit Fremdantrieb.
Baugruppen:
Lauf, Verschlußsystem, Abzugssystem mit Sicherungssystem,
Ladeeinrichtungen, Gehäuse, Waffenlagerung.
Federelemente:
Magazinfedern, Gasfedern.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes. Besondere Bedeutung kommt der Erarbeitung typischer Beispiele für die einzelnen Waffensysteme zu, an denen die wesentlichen Funktionen erkannt werden können.
Bei der Auswahl der Beispiele empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen''. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik'', „Physik und angewandte Physik'', „Mechanik'' und „Ballistik und technische Optik'' erforderlich.
Die Praxisnähe des Unterrichts wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.
- 22. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
III. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.10.
IV. Jahrgang:
Zwei Projekte aus dem Themenbereich „Waffentechnik''.
V. Jahrgang:
Zwei komplexe, gegenstandsübergreifende Projekte aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'', „Waffentechnik'' oder „Ballistik und technische Optik'' unter Berücksichtung des Lehrstoffs der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik und Elektronik'' sowie „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik''.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
23. LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
V. Jahrgang:
Übungen aus den Stoffgebieten „Mechanik'', „Fertigungstechnik'', „Betriebstechnik'', „Elektrotechnik und Elektronik'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'', „Ballistik und technische Optik'' und „Waffentechnik'' betreffend den jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
- 24. WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
V. Jahrgang:
Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung; Einsatz
verschiedener Werkzeuge an der Maschine.
Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektrischen Längenmeßgeräten, Lehren, Meß- und Profilprojektoren, Oberflächenrauhigkeitsmessungen; Qualitätsdaten; Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung und -verhütung; Qualitätsberichterstattung.
Arbeitsvorbereitung:
Rechnergestützte Planungs- und Steuerungsaufgaben,
rechnerunterstützte Zeichnungserstellung, rechnerunterstützte
Fertigung.
Ballistik und Waffentechnik:
Wiederladen, Gasdruck- und Geschwindigkeitsmessung; Auswertung von
Trefferbildern.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
25. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1.4.1.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.4.1.
An die Stelle des Themenbereichs „Modelltischlerei und Gießerei'' tritt der Themenbereich
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Flach-, Rund- und Werkzeugschleifen. Schleifen von einfachen
spanenden Werkzeugen.
III. Jahrgang:
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde.
CNC-Werkstätte:
Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen.
Jagd- und Sportwaffenbau:
Baskulieren, Anfertigen des Verschlusses, Einpassen und Montieren der Spann-, Abzugs- und Zündungseinrichtungen. Regulieren des Waffensystems. Schäften. Laufinnenbearbeitung.
Schießstand:
Montage von mechanischen und optischen Zieleinrichtungen.
Arbeitsvorbereitung:
Ausstellen von Fertigungsplänen; Ausstellen von Arbeitspapieren,
Abrechnen von Werkstättenaufträgen.
Werkstätte für Elektrotechnik:
Niederspannungsinstallation, Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4.1.
- 26. SCHULAUTONOMER PFLICHTGEGENSTANDSBEREICH
Siehe Anlage 1.
27. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.4.1.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
---------------------------------------------------------------------
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*4) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)