Anlage 1
Anlage 1.3.3
--------------
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG UND ORGANISATION
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden Lvpfl.
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe Gruppe
I. II. III. IV. V.
---------------------------------------------------------------------
1. Religion................... 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch.................... 3 2 2 2 2 11 (I)
3. Lebende Fremdsprache
(Englisch)................. 2 2 2 2 2 10 (I)
4. Geschichte und Sozialkunde. - - - 2 2 4 (III)
5. Geographie und
Wirtschaftskunde........... 2 2 - - - 4 (III)
6. Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ........ - - - 2 2 4 III
7. Mathematik und
angewandte Mathematik...... 4 4 4 4 - 16 (I)
8. Physik und angewandte
Physik..................... 2 2 2 2 - 8 (II)
9. Chemie, angewandte
Chemie und Umwelttechnik... - 2 2 - - 4 II
10. Grundlagen der
elektronischen
Datenverarbeitung.......... 4 5 - - - 9 I
11. Prozeßregelung und
Rechnerverbund *2)......... - - 2 2 2 6 I
12. Programmieren *2).......... 4 7 4 3 2 20 I
13. EDV-Betriebssystem......... - - 3 - - 3
14. System und
Einsatzplanung *2)......... - - - 3 4 7 I
15. Angewandte Datentechnik.... - - 3 3 3 9 I
16. Projektentwicklung *2)..... - - 2 3 7 12 I
17. Rechnungswesen *2)......... 3 3 2 2 2 12 I
18. Betriebliche Organisation.. 3 2 3 2 2 12 II
19. Betriebs- und
Führungspraxis............. - - - - 2 2 III
20. Stenotypie und
computerunterstützte
Textverarbeitung........... 4 - - - - 4 IVb
21. Leibesübungen.............. 2 2 2 1 1 8 (IVa)
--------------------------------------------------------------------
Gesamtwochenstundenzahl... 35 35 35 35 35 175
22. Pflichtpraktikum.......... mindestens je vier Wochen,
unmittelbar vor Eintritt in den
III. bzw. V. Jahrgang.
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden Lvpfl.
Freigegenstände Jahrgang Gruppe
I. II. III. IV. V.
---------------------------------------------------------------------
Zweite lebende
Fremdsprache *3).............. - - 3 3 3 (I)
REFA.......................... - - - - 2 I
Qualitätssicherung............ - - - 2 - I
---------------------------------------------------------------------
Unverbindliche Übungen
---------------------------------------------------------------------
Leibesübungen..... (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)
---------------------------------------------------------------------
Förderunterricht
---------------------------------------------------------------------
Deutsch....................... *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Lebende Fremdsprache.......... *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik.................... *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Fach-theoretische
Pflichtgegenstände............ *4) *4) *4) *4) *4) I-III
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFF AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
- 3. LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1.
- 4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Siehe Anlage 1.
- 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1.
- 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet kennen sowie die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.
Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Volkswirtschaft:
Wirtschaftsordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt; Geld,
Währung; Konjunktur. Außenhandel.
Politische Bildung:
Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Zwischenstaatliche Organisationen.
Weiterbildung:
Nachschlagwerke, Zeitschriften, Institutionen.
V. Jahrgang:
Unternehmerrecht:
Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Wettbewerbsrecht. Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes). Schutz geistigen Eigentums.
Vertragsrecht:
Formale Gesichtspunkte (Zustandekommen von Verträgen, Auslegungsfragen, Nebenabreden, Rücktritt, Vertragsbruch, Schadenersatz). Verträge der Eigentumsübertragung, der Arbeitsleistung (Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Beförderungsvertrag), besondere Probleme von EDV-Leistungsverträgen, der Gebrauchsüberlassung (Mietvertrag, Pachtvertrag, Verwahrungsvertrag, Darlehensvertrag), der Geschäftsbesorgung, der Risikoübernahme.
Datenschutzgesetz:
Bestimmungen, Auslegungen, Verfahren.
Arbeitnehmerrecht:
Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Aushangpflicht; Sozialversicherung).
Fertigkeiten:
Handhabung von Gesetzen, Gesetzeskommentaren und öffentlichen Verzeichnissen. Abfassung einfacher Schriftstücke zu Problemen des Arbeitsrechts.
Weiterbildung:
Nachschlagwerke, Zeitschriften, Institutionen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.
In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde" zurückgegriffen werden können.
Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung, vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.
Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischen- fragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
- 7. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen; Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und Statistik auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände sowie der Qualitätssicherung anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, lineare Gleichungssysteme bis zu drei Variablen, Determinanten bis zur dritten Ordnung). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichung, Kreisfunktionen im 1. Quadranten).
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,
Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen
Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; Pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
II. Jahrgang:
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, quadratische Gleichungen. Relationen und Funktionen. Rechenoperationen mit Logarithmen; Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen; näherungsweise Lösung von Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, Hyperbel- und Areafunktionen, allgemeine Kreisfunktionen; Parameterdarstellung von Funktionen. Darstellung transzendenter Funktionen, Überlagerung von Schwingungen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen. Vektoralgebra.
Fehlerfortpflanzung:
Verfolgen der Fehler bei den vier Grundrechnungsarten und ihren Verknüpfungen. Fehlerabschätzung von Ergebnissen. Interpolation unter Berücksichtigung von Rundungsfehlern.
Beschreibende Statistik:
Mittelwerte, Streuungsmaße. Darstellen und Analysieren von Daten- und Beziehungsstrukturen.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinus-Satzes;
Oberflächen- und Volumsberechnungen.
III. Jahrgang:
Analysis:
Zahlenfolgen und Reihen, Grenzwert, Stetigkeit; Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Fehler-, Regressions- und Ausgleichsrechnung, unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral. Potenzreihen. Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen. Numerische Differentiation und Integration.
Finanzmathematik:
Verzinsungsformen. Renten. Tilgungen.
Algebra:
Matrizen und Determinanten.
IV. Jahrgang:
Algebra:
Anwendungen der Matrizen und Determinanten im Fachgebiet.
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:
Kombinatorik; Wahrscheinlichkeitsverteilungen; Stichprobentheorie.
Planungsmathematik:
Lineare Planungsrechnung; Methode Branch and Bound. Netzplantechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist im I. Jahrgang auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen.
Den Anforderungen des Fachgebietes an das logische Denken entsprechend empfiehlt sich die exemplarische lückenlose Ableitung von Lehrsätzen durch den Lehrer.
Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jedem Schuljahr vier Schularbeiten, im IV. Jahrgang ein- oder zweistündig.
- 8. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Naturgesetze der Physik beherrschen. Er soll grundlegende Kenntnisse auf den für die elektronische Datenverarbeitung wichtigen Teilgebieten der Physik, insbesondere der Halbleiterphysik und Digitalelektronik aufweisen. Er soll die in der Physik verwendete Symbolik kennen und die geltenden Normen anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Allgemeine Physik:
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.
Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.
Mechanik des Massenpunktes:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, drehende Bewegung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft, Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit, Energie, Impuls, Energiesatz, Impulssatz, Leistung. Reibung. Zentralkräfte, Gravitation.
Mechanik deformierbarer Körper:
Der deformierte feste Körper. Hydro- und Aerostatik, Strömungen.
Elektrizität:
Elektrische Ladung, elektrisches Feld, elektrischer Strom. Wirkungen des elektrischen Stromes.
II. Jahrgang:
Elektrizität:
Elektrische Leitung in Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen.
Elemente der Impulstechnik. Elektromagnetismus.
Schwingungen und Wellen:
Interferenz, Beugung, stehende Wellen, Schallwellen.
Wellen- und Strahlenoptik:
Interferenz, Beugung, Reflexion, Brechung, Polarisation,
Dispersion, Dualismus des Lichtes.
Strahlung:
Photometrie, Strahlung des schwarzen Körpers, Spektren.
III. Jahrgang:
Elektrizität und Magnetismus:
Aufbau des magnetischen Feldes, magnetische Felder von Strömen. Elektromagnetische Induktion. Elektrische Leitung im Vakuum. Elektromagnetische Schwingungen und Wellen. Technische Anwendungen der Elektrodynamik.
Digitalelektronik:
Bauelemente, Gatter, Schaltungen. Optoelektronik.
IV. Jahrgang:
Thermodynamik:
Temperatur, Wärme; kinetische Gastheorie, Hauptsätze der Thermodynamik. Entropie und Information.
Atom und Kernphysik:
Atommodelle, Wasserstoffatom, Laser. Aufbau der Atomkerne, Radioaktivität, Massendefekt und Bindungsenergie im Kern, Kernspaltung und -verschmelzung, Anwendung radioaktiver Isotope, Strahlenschutz.
Weltbild:
Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Modellvorstellungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, Elementarteilchenphysik, Astrophysik). Soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur theoretischen Durchdringung von Strukturen und Prozessen sowie zur Modellbildung; besondere Bedeutung kommt dem physikalischen Verständnis der EDV-Hardware zu.
Am besten bewährt sich das Ausgehen von Experimenten und Versuchsbeobachtungen, aus denen physikalische Zusammenhänge erschlossen und Gesetzmäßigkeiten formuliert werden.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Prozeßregelung und Rechnerverbund" wichtig.
- 9. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK.
Siehe Anlage 1.
- 10. GRUNDLAGEN DER ELEKTRONISCHEN DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Aufbau und Wirkungsweise von Anlagen der maschinellen Datenverarbeitung kennen. Er soll die den Programmiersprachen zugrundeliegenden algorithmischen, maschinen- und problemorientierten Überlegungen nachvollziehen und die wesentlichen Merkmale der am häufigsten verwendeten Programmiersprachen angeben können.
Der Schüler soll Umformungen aus verbaler in symbolische Darstellungsweise und umgekehrt vornehmen können; er soll Widersprüche und Mehrdeutigkeiten im Ausgangsmaterial identifizieren und beheben und je nach Aufgabenstellung ein geeignetes Strukturmodell erstellen können. Er soll neu hinzugekommenes Material sicher in eine bestehende Struktur einordnen bzw. diese erforderlichenfalls abändern können.
Der Schüler soll zur Weiterbildung auf dem Gebiet der automatischen Datenverarbeitung bereit sein; er soll seine Weiterbildung sowie die Weiterbildung von Mitarbeitern planen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Daten und Datenträger:
Begriff der Datenverarbeitung, Daten einschließlich Programmen (Arten und ihre Darstellung, Codes, Arten der Datenträger), periphere Geräte und Hilfsmaschinen zur Erfassung und Ordnung von Daten.
EDV-System:
Funktion und Aufbau der Bestandteile, Betriebsarten, Anwendungsbereiche, Zusammenwirken von Hard- und Software, virtuelle Systeme.
EDV-Fortbildung:
Fachzeitschriften, Fachverlage, Firmenliteratur,
Fachorganisationen. Berufsbilder.
Zahlensysteme:
Darstellung und Verknüpfungen von Zahlen in beliebigen
Zahlensystemen, rechnerinterne Zahlendarstellung und Zahlenverarbeitung.
Aussagenlogik:
Boolesche Algebra. Aussagenlogische Verknüpfungen, Übertragung von Sachverhaltsdarstellungen im Deutschen in aussagenlogische Symbolik und umgekehrt, Wahrheitsfunktionen, Tautologien, Kontradiktionen und erfüllbare Sätze, Einsetzung und Ersetzung; Junktorenbasen und Normalformen. Vereinfachung von aussagenlogischen Ausdrücken.
II. Jahrgang:
Schaltalgebra:
Anwendung der Aussagenlogik auf Schaltkreise, Gatterdarstellung, Flip-Flops, Schieberegister, Addierwerke und Zähler.
Prädikatenlogik:
Subjekt-Pradikät-Struktur von Sätzen, Quantoren, Übertragung von deutschen Sätzen in prädikatenlogische Symbolik und umgekehrt, Interpretation von symbolischen Ausdrücken; prädikatenlogisch wahre, erfüllbare und falsche Sätze; logische Schlüsse.
Programmiersprachen:
Übersicht, Merkmale, Anwendungsbereiche, Meta- und Objektsprache,
syntaktische Beschreibungsmethoden von Programmiersprachen.
Syntaxanalyseverfahren für Sprachen.
Symbolsprachen:
Externe und interne Objekte (Arten, Hierarchie), Prozeduren und Funktionen, Arten der Parameterübergabe, Homomorphismen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit nach dem neuesten Stand der beruflichen Praxis. Die abstrakte Natur des Unterrichtsgegenstandes erfordert intensiven Einsatz veranschaulichender Methoden und Unterrichtsmittel.
- 11. PROZESSREGELUNG UND RECHNERVERBUND
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gesetzmäßigkeiten von Steuerungs- und Regelungsvorgängen kennen und die Lösung einfacher Steuerungs- und Regelungsaufgaben planen sowie algorithmisch und rechnerisch durchführen können. Er soll bei der Bearbeitung von Aufgaben geeignete Modellvorstellungen wählen.
Der Schüler soll die Grenzen und Gefahren des Prozeßrechnereinsatzes abschätzen können. Er soll die Probleme, die bei der Vernetzung von Computern auftreten können, kennen.
Der Schüler soll Computer für Regelung und Datenfernverarbeitung einsetzen können. Er soll ein Datenfernverarbeitungsnetz entwerfen und bei der Generierung eines solchen Netzes mitarbeiten können. Er soll die Verwendung fertiger Software für lokale Netzwerke und die Integration von Softwareapplikationen in bestehende öffentliche Netzwerke kennen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Prozeßrechentechnik:
Aufbau von Prozeßrechnern. Datenaustausch zwischen Rechner und Peripherie (Aufbau und Programmierung von Bussystemen und Schnittstellen).
Hardware des Rechnerverbundes:
Modems, Knotenrechner, Netzstrukturen; Arten des Rechnerverbundes.
IV. Jahrgang:
Hardware des Rechnerverbundes:
Anwendung von öffentlichen Netzen.
Software des Rechnerverbundes:
Spezielle Protokolle und Leitungsprozeduren, geeignete
Programmiersprachen, Normungen, Datenschutz.
V. Jahrgang:
Steuerung und Regelung:
Begriffe. Automatisierung; der Computer als Steuer- und Regelorgan; Grenzen der Digitaltechnik. Entwurfsprinzipien. Aufbau digitaler Steuer- und Regelkreise.
Prozeßrechentechnik:
Abgrenzung des Prozesses, verteilte Intelligenz, Stellung des Prozeßrechners in Regelkreisen; spezielle Eigenschaften von digitalen
und analogen Prozeßrechnern.
Integration:
Simulation einfacher Steuerungen und Regelungen. Komplexe,
themenübergreifende Aufgaben.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis des automatischen Ablaufs von Steuerungs- und Regelungsvorgängen und der Datenfernverarbeitung; der Erarbeitung der zugehörigen Algorithmen kommt große Bedeutung zu. Aspekte der Hardware sind nur in ihrem Zusammenhang mit der Software von Bedeutung. Die Beherrschung des Fachvokabulars ist für die Zusammenarbeit mit einem Technikerteam in der Praxis wichtig.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im III. und IV. Jahrgang zwei Wochenstunden.
12. PROGRAMMIEREN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll in einer Assemblersprache und in zwei problemorientierten Programmiersprachen für kaufmännischadministrative Aufgaben und deren mathematische Teilaspekte selbständig Programme entwerfen, verknüpfen, kodieren, testen, von Fehlern befreien und dokumentieren können. Er soll die Anwendbarkeit von Programmstrukturen und deren Notation sowie von Programmiersprachen auf ein gegebenes Problem beurteilen können.
Der Schüler soll die Hilfsmittel und Normen für die Erstellung von Programmabläufen und Dokumentationen sowie moderne Programmentwurfsmethoden kennen und anwenden können.
Der Schüler soll die Arbeit an einer Programmieraufgabe ökonomisch einteilen und unter Beachtung einschlägiger Normen symbolische und grafische Darstellungen sowie Hilfsmittel zweckmäßig verwenden können.
Bei der Problemlösung in Gruppenarbeit soll er das Gruppenziel unterstützen und die für ihn geeignetste Rolle erkennen und ausfüllen; bei langwierigen Aufgaben soll er nicht Mut und Geduld verlieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Algorithmik:
Logischer Ablauf von Programmen (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe). Verzweigungen, Schleifen, Unterprogramme. Alltagsprobleme, algebraische Zusammenhänge.
Programmiersprache (problemorientierte Sprache):
Semantik und Syntax. Entwerfen, Kodieren, Testen von Programmen, Fehlersuche, Programmdurchführung. Zusammenhang mit dem verwendeten Betriebssystem. Programmdokumentation.
II. Jahrgang:
Algorithmik:
Vergleichende Betrachtung von Ablauf- und Strukturdiagrammen, Problemanalysen, Modellbildung.
Programmiersprachen (eine problemorientierte und eine maschinennahe Sprache):
Semantik und Syntax ohne Organisation größerer Datenmengen. Entwerfen, Kodieren, Testen von Programmen, Fehlersuche, Programmdurchführung. Verbindung von Programmteilen, die in verschiedenen Sprachen erstellt wurden.
Programmiermethoden:
Softwarelebenszyklus. Prinzipien der modernen Programmiermethoden, Hilfsmittel und Normen für die Erstellung von Programmabläufen.
Standardsoftware und Programmierwerkzeuge:
Unterprogramme und Programmodule, Einsatzmöglichkeiten und Anwendungen von Hilfsprogrammen.
III. Jahrgang:
Programmiersprachen (eine problemorientierte und eine maschinennahe Sprache):
Organisation größerer Datenmengen. Programmoptimierung hinsichtlich
Laufzeit, Sicherheit und Wartungsfreundlichkeit.
Programmdokumentation.
Weitere Programmiersprachen:
Jeweilige Besonderheiten gegenüber den bisher erlernten Sprachen.
Ableiten von Kriterien zur Wahl der für ein Problem geeignetsten
Programmiersprache. Abfragesprachen.
Programmieranwendungen:
Programme und Programmodule (kaufmännische und technische Themen),
Anwendung der Speicherung von Massendaten.
IV. Jahrgang:
Programmieranwendungen:
Programme und Programmodule (kaufmännische und technische Themen), Anwendung der Speicherung von Massendaten. Bildschirmprogrammierung.
Unterstützende Software:
Benutzeroberflächen. Anwendung und Adaptierung von Generatoren und Fremdsoftware. Prototyping.
Systemprogrammierung:
Interprozeßkommunikation, systemnahe Software.
V. Jahrgang:
Aktuelle Anwendungen des Computers (Aufgabenarten, praktische Umsetzung). Management-Informations-Systeme.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Auswahl der Assemblersprache und der Betriebssysteme sind der zur Verfügung stehende Maschinenpark, für die Auswahl der ersten problemorientierten Programmiersprache deren leichte Erlernbarkeit, für die Auswahl der zweiten problemorientierten Programmiersprache deren Einsatz in der Praxis, für die Auswahl der Übungen der Stand des Unterrichtes im Pflichtgegenstand „Projektentwicklung", sowie die Interessen der Schüler.
Der Umfang der Probleme sowie die Anforderungen an die Programmdokumentation werden zweckmäßigerweise von Schulstufe zu Schulstufe gesteigert; im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe empfiehlt sich die möglichst frühzeitige Einführung in die aktuellen Programmiertechniken mit praxisüblichen Entwurfsmethoden.
vrs durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im I., II. und III. Jahrgang vier, im IV. Jahrgang drei und im V. Jahrgang zwei Wochenstunden.
13. EDV-BETRIEBSSYSTEME
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der Systemsoftware in ihren Grundzügen sowie für aktuelle Betriebssysteme in einiger Ausführlichkeit kennen. Er soll die Jobsteuerung an Rechenanlagen vornehmen und die einzelnen Module des Betriebssystems aufrufen und verknüpfen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Aufgaben des Betriebssystems:
Programmübersetzung, Datenmanagement (physische Speicherung, Umsetzen der logischen in die physische Ein- und Ausgabe), Jobsteuerung, Systemsteuerung (Gesamtsteuerung der Hardware- und Softwarekomponenten, Hilfsfunktionen zur Verbesserung von Durchsatz und Auslastung sowie zur Programm- und Datenpflege).
Betriebssystemaufbau:
Systemkern, Monitore, Bibliothekskonzepte, Bibliotheksführungsprogramme, Sprachübersetzer, Systemdateien. Software für Datensicherung und Datenschutz und weitere Dienst- und Hilfsprogramme.
Arten von Betriebssystemen:
Unterschiede von Betriebsformen und ihre technische Realisierung.
Systemdesign:
Hardwarebedarf, modularer Aufbau von Betriebssystemen, Systemgenerierung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Verwendung in der betrieblichen Praxis und die Ausstattung der Schule. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Programmieren" verwendeten Betriebssystemen ausgegangen und das Verständnis der Schüler auf allgemeine Anforderungen und Realisierungen ausgedehnt.
- 14. SYSTEM- UND EINSATZPLANUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll ein den Aufgabenstellungen eines Unternehmens adäquates, flexibles EDV-System sowie die diesem zu übertragenden Aufgaben auswählen können. Er soll den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung organisieren können.
Der Schüler soll den Istzustand im Hinblick auf gegebene Kriterien analysieren und diesen sowie die an die Aufgabe gestellten Anforderungen eindeutig und übersichtlich, sowohl ohne als auch mit Einbeziehung von Entwurfsinstrumenten unter Hervorhebung des Wesentlichen beschreiben können.
Der Schüler soll zweckmäßige Zeitplanungen erstellen und überwachen können.
Der Schüler soll die Vor- und Nachteile kurzfristig und langfristig befriedigender Lösungen sowie rascher und gründlicher Lösungen gegeneinander abwägen können; er soll die Notwendigkeit der Setzung von Prioritäten und des Schließens von Kompromissen einsehen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang: EDV im Unternehmen:
Berücksichtigung der betrieblichen Organisation in EDV-Lösungen. Zentrale und dezentrale Datenverarbeitung, EDV außer Haus; Gegenüberstellung. Servicebüro, EDV-Abteilung, EDV am Arbeitsplatz, EDV als Planungsinstrument.
Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung:
Straffung und Umgestaltung von Arbeitsabläufen; Betriebsweisen der EDV (Batch, Dialog); EDV als Planungsinstrument;
Massendatenverarbeitung; Datenbanken; technisch-wissenschaftliches
Rechnen; Prozeßrechner.
Funktionen innerhalb der EDV:
Systemplanung, Systemanalyse, System- und Problemprogrammierung,
Arbeitsvorbereitung, Operating (On-line-Geräte und Hilfsmaschinen),
Qualitätskontrolle und Nachbearbeitung.
Planung einer EDV-Abteilung:
Datenflußuntersuchungen, personelle Voraussetzungen. Wirtschaftlichkeitsüberlegungen (Kosten- und Zeitschätzungen, voraussichtliche Datenmengen). Zugriff zur EDV vom Arbeitsplatz.
V. Jahrgang:
EDV-Systemeinsatz:
Berechenbarkeit von Datenzugriffen und Programmlaufzeiten; Kostenauswirkungen der Systemsteuerung; virtuelle Speicher und Maschinen. Blockungs- und Zeitschätzungen. Systemgenerierung und Pflege des Systems Tuning.
Hardware- und Softwareanpassungen:
Ein- und Ausgabemedien; Mixed Hardware; Terminals; Computerverbund. Einsatz von Standardsoftware. Probleme der Systemumstellung.
Auswahl einer EDV-Anlage:
Konfiguration (Großrechner, Minicomputer, Mikrocomputer, Netzwerke), Art der Datenspeicherung, Planung von Input und Output, Kapazitäts- und Geschwindigkeitsüberlegungen;
Programmierungsmöglichkeiten. Bewertungsgrundsätze, Richtlinien für die Ausschreibung, Offertbeurteilung, Kosten, Kosten-Nutzen-Rechnung;
organisatorisch-technische Grundlagen. Intelligentes Terminal. Evaluierung (Parameter, Benchmarks).
Datensicherheit und Datenschutz:
Organisatorische Maßnahmen; Computerkriminalität; vorbeugender Katastrophenschutz. Qualitätsbeurteilung der Informationsproduktion.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Von Fallbeispielen ausgehend werden zweckmäßigerweise allgemeingültige Regeln abgeleitet. Vorträge von Fachleuten der Praxis und Exkursionen erhöhen den Praxisbezug des Unterrichtes.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im V. Jahrgang beträgt zwei Wochenstunden.
- 15. ANGEWANDTE DATENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll moderne Methoden der Datenerfassung und -speicherung sowie der internen Datenorganisation kennen und anwenden können. Er soll die Lösung häufiger Aufgaben der Datenorganisation unter besonderer Berücksichtigung der Verarbeitungszeiten und der Datenpflege planen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Speicherung und Zugriff:
Speicherungs- und Adressierungsformen, Unterstützung durch
Standardsoftware.
Graphen:
Gerichtete und ungerichtete Graphen, Baumstrukturen, lineare und
zyklische Datenstrukturen, Anwendungsgebiete.
Dateien:
Sequentielle Dateien, indexsequentielle Dateien, Random-Dateien.
Datenspeicherung:
Geräte, Datenträger (Arten, Speicherungsform, Kapazitäten; Zeit- und Einsatzkriterien).
Organisation der Ein- und Ausgabe:
Formen, Formulare, Beleggestaltung, Geräte, Zentralisierung und Dezentralisierung. Verschlüsselungs- und Prüfmöglichkeiten. Datenerfassungssysteme im betrieblichen Umfeld.
IV. Jahrgang:
Dateien:
Spezielle Dateiorganistionen (Arten, interner Aufbau und Verwaltung, Einsatzkriterien).
Datenmodellierung:
Entwurf von Datenmodellen für die Anwendung in Datenbanksystemen.
Datensysteme:
Datenbanksysteme (Konzepte, Aufbau, Zugriffsmöglichkeiten, Transaktionen, Einsatzmöglichkeiten, Datenkonsistenz, verteilte Systeme).
V. Jahrgang:
Datensysteme:
Praktische Anwendungen der Datenbanksysteme. Möglichkeiten von Data-Dictionarys und darauf aufbauenden Generatoren. Einsatzkriterien bei großen Datenmengen.
Sicherheitsstrategien:
Methoden und Strategien der Datensicherung. Konzepte der Datensicherheit. Kryptographie.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Flexibilität des Schülers bei der Anpassung der Datenorganisation an konkrete Anforderungen. Dabei kommt der Unterstützung der Theorie durch anwendungsgerechte Beispiele sowie dem logischen Zusammenhang zwischen Speicherungs- und Verarbeitungsform von Massendaten besondere Bedeutung zu.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im IV. und V. Jahrgang zwei Wochenstunden.
16. PROJEKTENTWICKLUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Methoden zur Planung und Überwachung von EDV-Projekten beherrschen. Er soll sich, gegebenenfalls in rascher Abfolge, sowohl auf Einzelheiten als auch auf Gesamtzusammenhänge konzentrieren können. Bei der Durchführung der Projekte sollen die Schüler die einschlägigen Normen einhalten und symbolische und grafische Darstellungen sowie Hilfsmittel zweckmäßig verwenden.
Bei der Problemlösung in Gruppenarbeit soll der Schüler das Gruppenziel unterstützen und die für ihn geeignete Rolle erkennen und ausfüllen. Er soll Konflikte handhaben können und Verantwortung übernehmen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Projektvorplanung:
Zielsetzungen, Kompetenzfragen, Vollmachten, Teambildung. Koordination mit allen Stellen des Unternehmens. Fixierung der Aufgabenstellung, Dokumentationsstandards, Terminplan, Kontrolle des Arbeitsfortganges, Berichterstattung.
Planungsphasen:
Projektanalyse (Vorstudie, Ermittlung des Anforderungsprofils),
Projektentwicklung (Grob- und Feinprojektierung), Projekteinführung
(Implementierungsvorbereitung, Implementierung).
Planungsmethoden:
Methoden der Istzustandsaufnahme und -analyse,
Strukturierungsmethoden. Methoden grafischer Ablaufdarstellungen,
Entscheidungstabellen, Netzpläne.
Kommunikation:
Arbeitsanweisungen, Organisationshandbuch, Bedieneranweisung.
IV. Jahrgang:
Computerunterstützte Projektplanung:
Planung, Entwurf, Realisierung (Implementierung), Dokumentation,
Wartung; Kosten- und Zeitschätzung.
Fallstudien:
Projekte aus den Bereichen der Betriebswirtschaft, der betrieblichen Organisation und technischen Teilbereichen.
V. Jahrgang:
Fallstudien:
Komplexe Projekte (betriebliche Funktionsbereiche), integrierte Datenverarbeitung, bereichsübergreifende Aufgaben. Mitwirkung an interdisziplinären Aufgaben. Projekterweiterungen (Analyse des zusätzlichen Nutzens, Anpassung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Aufgabenstellungen in den Projektphasen, die Häufigkeit ihres Auftretens in der Berufspraxis und die Realisierung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit. Die Arbeit an Projekten wird zweckmäßigerweise durch strategische Diskussionen eingeleitet.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang zwei und im V. Jahrgang fünf Wochenstunden.
17. RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Geschäftsfälle kontieren können. Er soll die gebräuchlichsten Kostenrechnungssysteme kennen und einschlägige Berechnungen einschließlich der Kalkulation durchführen können. Er soll die Personalverrechnung einschließlich der Verbuchung und des damit zusammenhängenden Schriftverkehrs beherrschen.
Der Schüler soll Datenverarbeitungsanlagen im Rechnungswesen einsetzen können.
Der Schüler soll laufende betriebsstatistische Daten auswerten und Bilanzen verstehen, erstellen und analysieren können; er soll einfache Planungsrechnungen erstellen können.
Der Schüler soll die Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens und die Rechtsfolgen von Mängeln im Rechnungswesen kennen. Er soll die auf häufige wirtschaftliche Vorgänge anwendbaren Teile des Steuerrechts kennen und anwenden können.
Er soll das Rechnungswesen als Instrument zur Unternehmensführung aufbereiten und einsetzen können.
Er soll die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für die Unternehmung und für die Gesamtwirtschaft kennen und zu wirtschaftlichen Problemen kritisch Stellung nehmen und einschlägige Fachgespräche führen können.
Der Schüler soll zur selbständigen Arbeit und zur Arbeit im Team sowie zur Verwendung von Originalquellen und Fachliteratur zur Problemlösung und zur Weiterbildung fähig und bereit sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Stellung des Rechnungswesens:
Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; rechtliche Grundlagen mit besonderer Berücksichtigung der EDV-Buchhaltung; Belegwesen; Buchhaltungssysteme (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, doppelte Buchhaltung, Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung).
Doppelte Buchhaltung:
Begriff und Merkmale, Bilanz. Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Abschluß. Einheitskontenrahmen und Kontenplan. Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch (Erfassung der Warenein- und Warenverkäufe, Bezugs- und Versandkosten, Rücksendungen, Preisnachlässe, Skonto, Zahlung, Steuerung, Löhne und Gehälter, Gewinnermittlung). Hauptbuchabschluß. Arten der Bücher, Buchungsverfahren. Einsatz von Buchhaltungsprogrammen. Rechtliche Grundlagen. Verbuchung im Beschaffungs- und Absatzbereich.
Steuern:
Steuersystematik; Umsatzsteuer (Begriff, Auswirkungen im Beschaffungs- und Absatzbereich, formale Bestimmungen).
II. Jahrgang:
Steuern:
Einkommensteuer einschließlich Lohn- und Kapitalertragssteuer.
Personalverrechnung:
Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen; Verrechnung mit den Sozialversicherungsträgern, dem Finanzamt und der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungen; Schriftverkehr. Einsatz von Personalverrechnungsprogrammen.
Bilanz:
Bewertungsgrundsätze, Waren- und Materialbewertung. Anlagenbewertung (Begriff und Ursachen der Anlagenabschreibung, Berechnung und Verbuchung von selbsterstellten und von im Bau befindlichen Anlagen, Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheidung von Anlagen), Forderungsbewertung, Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen, Rücklagen. Einsatz von Bilanzprogrammen.
III. Jahrgang:
Kosten- und Leistungsverrechnung:
Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Rechnungswesen; Kostenbegriffe; Kostenarten; Kostenabhängigkeit. Kostenartenrechnung (Arten der Kostenerfassung, Berechnung der kalkulatorischen Kosten). Kostenzurechnung (Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, innerbetriebliche Leistungsverrechnung). Leistungserfassung (Kostenträgererfolgsrechnung, Periodenerfolgsrechnung, Ermittlung des Betriebs- und Unternehmensergebnisses, Bewertung der Halb- und Fertigerzeugnisse). Kostenrechnungsverfahren als Managementinstrument, als Zeitproblem (Istkosten, Plankosten, Abweichungsanalyse), als Zurechnungsproblem (Vollkosten, Teilkosten). Auswahl des geeigneten Kostenrechnungsverfahrens und Einbindung in die organisatorischen Gegebenheiten des Betriebs. Einsatz von Kostenrechnungsprogrammen.
IV. Jahrgang:
Ausweitung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische
Entscheidungen:
Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials; laufende Auswertung aus dem Rechnungswesen (Zwischenabschluß und kurzfristige Erfolgsrechnung; Bilanzanalyse und Betriebsvergleich). Gesamtplanung (Umsatzplan bis Plan-Bilanz und Finanzplan). Controlling. Investitionsentscheidungen.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Gesetzliche Grundlagen, Durchführung.
Steuern:
Abgabenverfahrensrecht; Körperschaftssteuer; Gewerbesteuer, Verkehrssteuern; Besitzsteuern; sonstige Abgaben. Errechnung des handels- und steuerrechtlichen Gewinns.
V. Jahrgang:
Weiterbildung im Rechnungswesen:
Institutionen; Publikationen.
Integrierte EDV-Anwendungen im Rechnungswesen:
Management-Informationssysteme. Fallbeispiele.
Didaktische Grundsätze:
Wichtigste Kriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der automationsunterstützten Anwendung und der Beitrag zur Lösung von Aufgaben der Unternehmensführung. Die Verwendung moderner Organisationsmittel liegt im Sinn der Bildungs- und Lehraufgabe.
Die knappe zur Verfügung stehende Zeit zwingt zum Verzicht auf die Durchführung schreib- und rechenintensiver Beispiele. Vorträge von Fachleuten aus der Praxis erhöhen die Motivation der Schüler.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im II. Jahrgang zwei Wochenstunden.
- 18. BETRIEBLICHE ORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Aufgaben und die Struktur von Wirtschaftsbetrieben und Verwaltungsstellen im allgemeinen kennen.
Der Schüler soll die Organisationsaufgaben im Betrieb selbständig und sowohl sachlich als auch menschlich richtig lösen können. Insbesondere sollen sie Erhebungstechniken, Schwachstellenanalysen sowie Techniken organisatorischer Beurteilung und rationaler Entscheidung kennen und anwenden können.
Der Schüler soll sich, gegebenenfalls in rascher Abfolge, sowohl auf Einzelheiten als auch auf Gesamtzusammenhänge konzentrieren können. Er soll fähig und bereit sein, neue Erkenntnisse anzunehmen und in seine bisherigen Vorstellungen einzuordnen. Er soll sich in betriebliche Arbeitssituationen und deren Probleme hineindenken können.
Der Schüler soll Methoden kennen, die der Realisierung der betrieblichen Zielvorstellungen, der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Humanisierung der menschlichen Arbeit dienen. Er soll die für die Zusammenarbeit im Betrieb bedeutsamen Ergebnisse der Betriebspsychologie und der Sozialpsychologie kennen. Er soll individuelle psychologische Unterschiede erkennen und berücksichtigen. Er soll Verhaltensmotive und Interessenkonflikte analysieren können und Techniken der Konfliktbewältigung handhaben können. Er soll zweckmäßige Verhaltensweisen gegenüber Kollegen, Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden kennen.
Der Schüler soll die Prinzipien der Betriebsdemokratie bejahen; er soll von anderen nicht mehr fordern, als er selbst zu geben bereit ist.
Der Schüler soll zur Weiterbildung bereit sein; er soll seine Weiterbildung sowie die Weiterbildung von Mitarbeitern planen können. Er soll Mitarbeiter beraten und führen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Elemente der Wirtschaft:
Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt.
Betrieb:
Aufgaben und Arten; Faktoren und Funktionen des Betriebes.
Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Leistungserstellung:
Kaufmann, Firma, Unternehmung, Handelsregister.
Kaufvertrag:
Inhalt; Anbahnung und Abschluß; Lieferung, Rechnungslegung, Zahlung; ordnungsgemäße Erfüllung, vertragswidrige Erfüllung (Arten, Folgen); Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung, Produkthaftung.
II. Jahrgang:
Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Leistungserstellung:
Unternehmensform; Unternehmenszusammenschlüsse, Unternehmensentflechtung; Mitarbeiter, Vollmachten.
Betriebliche Leistungserstellung:
Materialwirtschaft (Beschaffung, Lagerhaltung, innerbetriebliche Transporte und Wiederverwertung, Kennzahlen, Optimierungsmöglichkeiten).
Erstellung von Sach- und Dienstleistungen:
Forschung und Entwicklung, Leistungs- und Produktprogramm,
Verfahren, Durchführung, Qualitätskontrolle.
Marketing und Werbung:
Betriebliche Bedeutung der Marktorientierung, Organisationsformen des Marktes, Marktforschung, Produkt- und Programmpolitik, Preis- und Konditionenpolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik.
III. Jahrgang:
Branchenspezifische Besonderheiten der betrieblichen Leistungsbereiche Handel, Banken, Versicherungen, Industrie, Handwerk und sonstige Dienstleistungsbetriebe.
Organisationsgesamtmodelle:
Einlinien-, Stablinien-, Mehrliniensystem; Matrixorganisation; Sonderformen (Ausschüsse, Teams, Projektorganisation).
Träger der Organisationstätigkeit:
Berufsbild des Organisators, Organisationsberatung.
Organisationskreislauf:
Auswahl des Organisationsproblems und Planung der Organisationsarbeit; Aufnahme des Istzustandes; Darstellungstechniken der Aufbau- und Ablauforganisation; Aufgabenanalyse; Methoden der kritischen Würdigung; Entwicklung von Sollkonzepten, Aufgabensynthese, Bewertung und Auswahl; Einführung und psychologische Vorbereitung des EDV-Einsatzes, Bewältigung von Organisationswiderständen; Erfolgskontrolle.
IV. Jahrgang:
Arbeitsstudium und -techniken:
Arbeitssystem, Arbeitsablauf, Arbeitsleistung, Arbeitsteilung, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Einstellenarbeit, Mehrstellenarbeit, Arbeitsbewertung. Zeitanalyse, Zeitsynthese, Systeme vorbestimmter Zeiten, Zeitstudien. Harmonisierung von Arbeitsabläufen.
Sozial- und Betriebspsychologie:
Bedürfnisse, Motive und Motivation, Einzel- und Gruppenverhalten; Arbeitszufriedenheit, Arbeitsmoral, Betriebsklima; Formen der innerbetrieblichen Kommunikation, der Entscheidungsfindung und der Konflikthandhabung; Motivation von Gruppen, Konflikte in Organisationen.
Führung in Organisationen:
Begriff, Kriterien und Förderung des Führungserfolges;
Führungsformen und -stile, Führungstechniken.
V. Jahrgang:
Investition und Finanzierung:
Begriff und Arten.
Personalwirtschaft:
Personalbedarfsplanung, Personalbeschaffung, Methoden der Personalauswahl, Bewerbung, Entlohnung (Arbeitsbewertungen, Gehaltsordnungen). Personalbeurteilung (Ziele und Anläße, Beurteilungsverfahren).
Organisationsentwicklung:
Zielsetzung (Humanisierung des Arbeitsplatzes, Leistungsziele), Ansätze und Methoden.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, insbesondere im EDV-Bereich nach dem neuesten Stand, in den betriebswirtschaftlichen Themenbereichen auch der Beitrag zur Gewinnung eines Überblicks über Betriebsarten und Branchen. Beispiele für die Veränderung von Organisationsformen und Organisationsmitteln durch die elektronische Datenverarbeitung sowie komplexe nicht- technische Probleme sind besonders instruktiv.
Zweckmäßigerweise wird von Fallbeispielen (zB von Unternehmensentscheidungen) ausgegangen, aus denen allgemeine Modellvorstellungen abgeleitet werden.
Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für praktische Organisationsprobleme.
- 19. BETRIEBS- UND FÜHRUNGSPRAXIS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll häufige Probleme der Betriebsführung bewältigen können. Er soll seine Leistung und ihm vertraute Leistungen anderer sicher beurteilen können.
Der Schüler soll Verhaltensmotive und Interessenkonflikte analysieren können und Techniken der Konflikthandhabung beherrschen. Er soll zweckmäßige Verhaltensweisen gegenüber Kollegen, Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden anwenden. Er soll Vertrauen erwecken können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Management-Fallbeispiele:
Strukturen häufiger Betriebsformen (Schwächen, Erfordernisse); Reorganisation von Abteilungen und Funktionszuweisungen (Kritik, Alternativversuche, Wirtschaftlichkeitsvergleiche, Automatisierungsmöglichkeiten, Personalpolitik).
Beurteilung menschlicher Leistung:
Selbstbeurteilung und Fremdbeurteilung (Eigenschaften und Verhaltensweisen).
Sozialpsychologische Probleme:
Personalauswahl und Bewerberverhalten, Erprobung verschiedener
Formen der Zusammenarbeit.
Verhandlungstechnik:
Rhetorik, Gestaltung von Arbeitsanweisungen,
Simulation von Verhandlungssituationen.
Komplexe Entscheidungen:
Bereichsübergreifende Probleme. Fallbeispiele bzw. Planspiele. Optimierung bei zahlenmäßig erfaßbaren und nicht erfaßbaren Einflußgrößen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Problemstellung in der betrieblichen Praxis und der fachübergreifende Charakter der Problemstellung.
Der Situation der Praxis entsprechend wird jede Aufgabe von einem einzelnen Schüler oder von einer Kleingruppe gelöst, wobei der Schulung der Selbständigkeit, der Selbstsicherheit und des Verantwortungsbewußtseins an Aufgaben zunehmender Komplexität besondere Bedeutung zukommt.
Als besonders motivierend und praxisnahe erweist sich die Bearbeitung von Problemen, die auf Außenkontakte (Exkursionen und Lehrausgänge in anderen Unterrichtsgegenständen, Vorträge schulfremder Personen, Pflichtpraktikum) zurückgehen. In diesem Zusammenhang können auch Aufgaben, die Kontakte mit Wirtschaft und Verwaltung erfordern, als Hausübungen an Schülergruppen vergeben werden.
- 20. STENOTYPIE UND COMPUTERUNTERSTÜTZTE TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Texte und Diktate mit 100 Silben in der Minute sicher in Kurzschrift aufnehmen und wortgetreu lesen können. Er soll sich der Kurzschrift als Organisationsmittel bedienen können.
Der Schüler soll Texte im 10-Finger-System unter Verwendung einer computerunterstützten Textverarbeitung schreiben können. Er soll Datenerfassungsgeräte der Textverarbeitung pflegen können. Er soll Texte aus dem Geschäfts-, Behörden- und Privatbereich unter praxisgerechter Anwendung der computerunterstützten Textverarbeitung sicher und einwandfrei gestalten können.
Der Schüler soll ergonomische Aspekte von Bildschirmarbeitsplätzen erkennen. Er soll Aufgaben der Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen selbständig lösen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Kurzschrift nach der Wiener Urkunde:
Diktataufnahme, Lesen eigener Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen, Übertragung in die computerunterstützte Textverarbeitung.
Normen und Usancen:
Wesen und Art der Formatanordnung und der formalen Gliederung; äußere Form kaufmännischer Schriftstücke; genormte und ungenormte Geschäftsbriefe; Ausführung von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen.
Textverarbeitung:
Computerunterstütztes Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Schriftstücken nach handschriftlichen, maschinschriftlichen und kurzschriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und von Datenträgern. Erstellen von Serien- und Standardbriefen; Bausteinkorrespondenz. Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis nach dem modernsten Stand. Der selbständigen Gestaltung und der korrekten Ausführung von Schriftstücken und Formularen, die die Zusammenarbeit mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Betriebliche Organisation" erfordern, kommt besondere Bedeutung zu.
Die Anforderungen der Praxis an das Arbeitstempo sind nur erfüllbar, wenn für numerische Eingaben die ausgelagerte Zehner-Tastatur verwendet wird. Durch Fühlungnahme mit den Klassenlehrern kann die Anwendung der Fertigkeiten auch in anderen Unterrichtsgegenständen gefördert werden.
21. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
- 22. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
(Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch,
Serbokroatisch oder Ungarisch)
Siehe Anlage 1.
REFA
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im REFA-Grundlehrgang definierten Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsstudiums aufweisen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Begriffe und Größen:
Systemanalyse, Ergonomie, Datenerfassung, Ablaufanalyse,
Zeitanalyse, Systeme vorbestimmter Zeiten.
Techniken:
Leistungsgradbeurteilung, Zeitaufnahme, Arbeitsgestaltung,
Arbeitsbewertung, Arbeitsunterweisung.
Didaktische Grundsätze:
Wichtigstes Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis. Die Regeln werden zweckmäßigerweise aus anschaulichen Beispielen abgeleitet.
QUALITÄTSSICHERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Parameter aus Stichproben erfassen und interpretieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Stichprobenprüfung:
Stichprobensysteme, Zuverlässigkeitsprüfung, Auswertung von Stichproben, Parameter und ihre Schätzwerte, Zufallsstreubereiche, Vertrauensbereiche, statistische Tests.
Qualitätssicherung im Betrieb:
Qualitätssicherungssysteme, Qualitätsregelkarten, Qualitätskosten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Dementsprechend kommt der Verwendung von Tabellen, Nomogrammen und modernen Rechenhilfsmitteln besondere Bedeutung zu.
Wegen der zwischenbetrieblichen und oft auch internationalen Anwendung der Qualitätssicherungsverfahren ist in diesem Themenbereich die Behandlung der bestehenden Normen besonders wichtig.
AKTUELLE FACHGEBIETE
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
---------------------------------------------------------------------
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Mit Übungen.
*3) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache"
unterrichtete Sprache.
*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)