Anlage 1 Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1996

Anlage 1

Anlage 1.5.2

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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR TEXTILTECHNIK

Ausbildungszweig Wirkerei und Strickerei

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden *) Lehrver-

Pflichtgegenstände Summe pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

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1 Religion ............. 2 2 2 2 2 10 (III)

2 Deutsch .............. 3 2 2 2 2 11 (I)

3 Lebende Fremdsprache

(Englisch) ........... 2 2 2 2 2 10 (I)

4 Geschichte und

Sozialkunde .......... - - 2 2 - 4 (III)

5 Geographie und

Wirtschaftskunde ..... 2 2 - - - 4 (III)

6 Rechtskunde und

Politische Bildung ... - - - - 2 2 III

7 Betriebs- und

Volkswirtschaft ...... - 2 2 2 2 8 II

8 Leibesübungen ........ 2 2 2 1 1 8 (IVa)

9 Mathematik und

angewandte Mathematik 4 3 3 2 - 12 (I)

10 Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung .... - 2 2 - - 4 I

11 Darstellende Geometrie

und Technisches Zeichnen 2 2 - - - 4 (I)

12 Physik und angewandte

Physik ............... 2 2 2 - - 6 (II)

13 Chemie, angewandte

Chemie und

Umwelttechnik *2) .... 2 2 3 - - 7 II

14 Mechanische Technologie 3 2 2 2 - 9 (I)

15 Elektrotechnik und

Elektronik ........... - - - 2 4 6 I

16 Textiltheorie *3) *4) 5 4 3 6 6 24 I

17 Textiltechnologie *3) 3 3 5 10 10 31 I

18 Qualitätssicherung ... - - - - 2 2 I

19 Textiltechnische

Untersuchungen *5).... - - - 4 4 8 I

20 Werkstättenlaboratorium - - - 3 3 6 III

21 Werkstätte ........... 8 8 8 - - 24 (Va)

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Gesamtwochenstundenzahl 38- 38- 38- 38- 38-

40 40 40 40 40 195

22 Pflichtpraktikum ..... mindestens je vier Wochen vor Eintritt in

den III. bzw. in den V. Jahrgang.

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Wochenstunden *) Lehrver-

Freigegenstände pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

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Stenotypie .............. 2 2 - - - (V)

Zweite lebende

Fremdsprache *6) (.....) - - 3 3 3 (I)

REFA-Grundkurs, Teil A .. - - - - 2 I

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Wochenstunden *) Lehrver-

Unverbindliche Übungen pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV V. gruppe

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Leibesübungen ... (bis zu) 2 2 2 3 3 (IVa)

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Förderunterricht

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Deutsch ................. *7) (I)

Lebende Fremdsprache .... *7) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .............. *7) (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

  1. 4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

III. Jahrgang:

IV. Jahrgang:

Im übrigen siehe Anlage 1.

  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. 6. RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.5.1.

  1. 7. BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage 1.5.1.

8. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. 9. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.2.1.

  1. 10. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.3.1.

  1. 11. DARSTELLENDE GEOMETRIE UND

TECHNISCHES ZEICHNEN

Siehe Anlage 1.5.1.

  1. 12. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.3.1.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.3.1.

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.3.1.

III. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.5.1.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.5.1.

  1. 13. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND

UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1.5.1.

  1. 14. MECHANISCHE TECHNOLOGIE

Siehe Anlage 1.5.1.

  1. 15. ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Siehe Anlage 1.5.1.

16. TEXTILTHEORIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.5.1.

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.5.1.

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.5.1.

III. Jahrgang:

Maschentechnik:

Gemusterte Grundbindungsarten in Rechts/Links, Rechts/Rechts und Links/Links, Henkelbildung, Unterlegung, Aufbau- und Patroniersysteme, Maschenbildungsvorgänge in Einfadentechnik.

Herstelldatenermittlung:

Analyse von Rechts/Links und Rechts/Rechts Einfaden-Kuliergewirken und -gestricken.

IV. Jahrgang:

Maschentechnik:

Rechts/Links und Rechts/Rechts Einfaden-Kuliergewirke und -gestricke, Fang- und Perlfangtechnik, Versatztechnik und -schematik, Umhängetechnik, Mustertechnik auf Hochfuß- und Mehrschloß-Flachstrickmaschinen. Jacquardmustertechnik. EDV-unterstütztes Dessinieren.

Glatte und gemusterte Rechts/Links-Kettengewirke mit zwei oder mehr

Legeschienen:

Aufbau, Bindungstechnik- und Patronierungssysteme.

Herstelldatenermittlung:

Analysen von Rechts/Links und Rechts/Rechts Einfaden-Kuliergewirken und -gestricken sowie Rechts/Links-Kettengewirken, Kalkulationen.

V. Jahrgang:

Maschentechnik:

Rechts/Rechts und Links/Links Einfaden-Kuliergewirke und -gestricke. Rechts/Links und Rechts/Rechts Kettengewirke, Mustertechniken (Preß-, Futter-, Filet- und Fallblech-Bindungstechniken), Aufbau- und Patronierungssysteme.

Herstelldatenermittlung:

Analyse von Rechts/Links und Rechts/Rechts Kettengewirken sowie Rechts/Rechts und Links/Links Einfaden-Kulierwaren.

Kalkulation:

Leistungs- und Kapazitätsberechnungen, Terminplanung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.5.1.

17. TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Anforderungen an textile Flächen kennen. Er soll die Verfahren der Wirkerei und Strickerei sowie die gebräuchlichsten Verfahren anderer Bereiche der textilen Produktion kennen und einschlägige Berechnungen durchführen können.

Der Schüler soll für eine gegebene Aufgabenstellung das nach Tauglichkeit und Wirtschaftlichkeit geeignetste Produktionsverfahren und die dazu erforderlichen Maschinen auswählen sowie entsprechende Arbeitsvorschriften ausarbeiten können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.5.1.

II. Jahrgang:

Siehe Anlage 1.5.1.

III. Jahrgang:

Rundwirkmaschinen:

Bauarten, Baugruppen, Elemente, Maschenbildung,

Mustervorrichtungen.

Flachwirkmaschinen:

Baugruppen, Elemente, Bewegungseinrichtungen, Maschenbildung,

Mustervorrichtungen.

Flachstrickmaschinen:

Handflachstrickmaschinen, Flachstrickautomaten (mechanisch gesteuert).

IV. Jahrgang:

Schäranlagen:

Teilbaum- und Breitschärmaschinen mit Zusatzeinrichtungen.

Kettenwirkmaschinen:

Kettenwirkautomaten und Raschelmaschinen, Baugruppen,

Maschenbildung, Mustervorrichtungen).

Flachstrickmaschinen:

Mehrsystemige Flachstrickautomaten (elektronisch gesteuert),

Mustervorbereitungsanlagen.

Rundstrickmaschinen:

Einfonturige Rundstrickmaschinen, Ripp- und Interlockmaschinen,

Doppelzylindermaschinen.

V. Jahrgang:

Flachstrickmaschinen:

Spezielle Musterungstechniken auf elektronisch gesteuerten Flachstrickautomaten; Ausarbeiten von Strickprogrammen auf Mustervorbereitungsanlagen.

Rundstrickmaschinen:

Spezielle Mustereinrichtungen (Maschinenübertragung, Farbwechsel, Plüsch, Pelz).

Spezialwirkmaschinen:

Sonderbauformen, Rundwirkmaschinen, Cottonmaschinen, Kettenwirkmaschinen (Steuerung, Einstell- und Mustermöglichkeiten).

Häkelgalonmaschinen:

Baugruppen, Elemente, Maschenbildung, Mustereinrichtungen. Nähwirktechnik, maschinelle Stickerei, Flechttechnik und Bobinettechnik:

Ausgangsstoffe, Technologien, Maschinenarten, Produkte.

Vliestechnik:

Verfahren, Verfestigung, Ausrüstung, Produkte und Anwendungen.

Spinnerei:

Verfahren und Maschinen, Erzeugnisse (Arten, Eigenschaften, Einsatz in Wirkerei und Strickerei).

Weberei:

Verfahren und Maschinen, Eigenschaften und Einsatz von Webwaren.

Tuftingtechnik:

Ausgangsstoffe (Trägermaterial, Polgarne), Tuftingmaschinen,

Mustereinrichtungen.

Konfektionstechnik:

Schnittplanung, Texographie, Bildschirmplanung. Lege- und Zuschneidetechnik, Legemöglichkeiten, Legetische, Legewagen, Zuschneidegeräte, automatisches Zuschneiden, Stanzen. Fixierpressen, Tisch- und Durchlauffixierpressen, Einlagestoffe (Arten, Anwendung). Nähmaschinen, Spezialnähmaschinen und Automaten für die Verarbeitung von Web- und Maschenwaren, Sticharten. Bügelmaschinen, Handbügeltische, Bügelpressen, Verpackung.

Prozeßdatenerfassung und Prozeßsteuerung:

Produktions- und Kapazitätsplanung, Terminplanung, EDV-unterstützte

Datenerfassung, Produktionsüberwachung.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.5.1.

18. QUALITÄTSSICHERUNG

Siehe Anlage 1.5.1.

19. TEXTILTECHNISCHE

UNTERSUCHUNGEN

Siehe Anlage 1.5.1.

  1. 20. WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1.5.1.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Stoffgebiet Planung:

Einzelstücke oder Kleinserien mit Schwerpunkt Strickerei (Musterentwurf; Maschine; Materialauswahl unter Berücksichtigung der Modetendenz und Verkaufsfähigkeit; Produktionsablauf).

Stoffgebiet Produktion:

Musterprobe mit den erforderlichen technischen Einstellungen; Vorbereitung spezieller Mustereinrichtungen; Festigkeit. Erstellung der Arbeitsvorschrift einschließlich notwendiger Berechnungen. Arbeitsvorbereitung (Bereitstellung der notwendigen Maschinen und der benötigten Materialmenge; Personalbedarf). Überwachung des Produktionsablaufs einschließlich Konfektion und Ausfertigung (Waren- und Maßkontrollen).

Stoffgebiet Endprodukt:

Warenkontrolle (Fehleridentifizierung, Fehlerursachen) und Verbesserungen an Einzelstücken und Kleinserien.

V. Jahrgang:

Stoffgebiet Planung:

Metragen oder Großserien in der Wirkerei und Strickerei (Musterentwurf; Maschinenart; Materialauswahl); Kollektionserstellung unter Berücksichtigung von Modetrend und Verkaufsfähigkeit, Produktionsablauf.

Stoffgebiet Produktion:

Musterentwicklung unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten der einzelnen Maschinengruppen (Einstellung, Festigkeit, Qualität). Erstellung der Arbeitsvorschrift einschließlich der notwendigen Berechnungen. Arbeitsvorbereitung (Maschinen; Material; Personal). Überwachung des Produktionsablaufs einschließlich Konfektion (Waren- und Maßkontrollen. Beseitigung von Fehlerquellen).

Stoffgebiet Endprodukt:

Waren- und Qualitätskontrolle sowie Qualitätsverbesserung an

Meterware und Großserien; Materialmanipulation.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1.5.1.

21. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Textiltechnik verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben können. Er soll die in der Wirkerei und Strickerei verwendeten Maschinen einstellen und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Sicherheitsvorschriften. Handhabung und Kontrolle von Textil- und Hilfsmaterialien in der Spinnerei, Weberei, Wirkerei, Strickerei und Konfektion. Handhabung, Montage und Instandhaltung der verwendeten Maschinen, Geräte und Werkzeuge; Metallbearbeitung (Messen, Anreißen, Körnen; Feilen, Schleifen, Meißeln, Sägen, Bohren; Gewindeschneiden; Weich- und Hartlöten, Härten).

Spinnerei:

Funktionselemente und Fehlerquellen. Arbeitsvorgänge.

Weberei:

Funktionen des Webvorganges. Vorbereiten von Kette und Schuß für Muster- und Produktionsweberei. Weben einfacher Gewebe auf Schaftwebmaschinen (Schützenwebmaschinen und schützenlose Webmaschinen).

Strickerei:

Anschläge, Einstellen der Warenfestigkeit, Erkennen und Beheben von

Strickfehlern, Stricken der Grundbindungen, Herstellung einfacher

Artikel.

Konfektion:

Handnähen, Nähen mit der Doppelsteppstichnähmaschine, der Kettel- und Spezialnähmaschine; Konfektionieren einfacher Maschenwaren.

II. Jahrgang:

Spinnerei:

Arbeiten an Maschinen der Kurz- und Langfaserspinnerei, Spulen auf teil- und vollautomatisierten Maschinen. Montage und Instandhaltung der Maschinen.

Weberei:

Einstellen von Webmaschinen auf Gewebekennwerte. Weben an Schaft- und Jacquardwebmaschinen unter Beachtung von Leistung und Qualität.

Montage und Instandhaltung der Maschinen.

Strickerei:

Mustern auf Spezialstrickmaschinen, Arbeiten an Flachstrickautomaten. Montage und Instandhaltung der Maschinen.

Wirkerei:

Schären, Einrichten, Arbeiten in Grundbindungstechniken an Kettenwirkmaschinen. Montage und Instandhaltung der Maschinen.

Konfektion:

Nähen mit Spzialnähmaschinen (Anm.: richtig: Spezialnähmaschinen) und Nähautomaten, Zuschneiden von Maschenwaren. Zeichnen einfacher Schnitte. Montage und Instandhaltung der Maschinen.

III. Jahrgang:

Strickerei:

Bedienen von und Mustern auf Rechts/Links-, Rechts/Rechts-, Links/Links-Rundstrickmaschinen, Interlockmaschinen und Strumpfautomaten. Montage und Instandhaltung der Maschinen, Herstellen einfacher Ersatzteile.

Wirkerei:

Mustern an Rundkulierwirkmaschinen, Einrichten von

Flachkulierwirkmaschinen. Montage und Instandhaltung der Maschinen,

Herstellen einfacher Ersatzteile.

Konfektion:

Ausfertigen. Herstellen von Einzel- und Serienmodellen. Montage und Instandhaltung der Maschinen.

Mustersteuerung:

Erstellung der Jacquardkarten, Rechnergesteuerte Maschinen.

Kollektionsgestaltung:

Erstellen von Farbvarianten in der Schaft- und Jacquardweberei.

Materialwirtschaft:

Bestellwesen, Lagerorganisation, Innerbetrieblicher Transport, Terminplanung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (BGBl. Nr. 218/1983 idF BGBl. Nr. 593/1987) und der Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung (BGBl. Nr. 43/1961 idF BGBl. Nr. 592/1987) sowie die im Arbeitnehmerschutzgesetz (BGBl. Nr. 234/1972 idF BGBl. Nr. 393/1986) vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrer n der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

22. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

REFA-GRUNDKURS, TEIL A

V. Jahrgang:

Im übrigen siehe Anlage 1.3.3.

AKTUELLE FACHGEBIETE

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt Ia.

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Einschließlich Ausrüstungstechnologie.

*3) Mit besonderer Berücksichtigung der Wirkerei und Strickerei.

*4) Mit Übungen.

*5) Mit Laboratoriumsübungen.

*6) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*7) Der Förderunterricht kann bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

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