Anlage 1.6.1
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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN I. STUNDENTAFEL *1) (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Anlage1
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Wochenstunden *) Lehrver-
Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
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1. Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch .................... 3 2 2 2 2 11 (I)
3. Lebende Fremdsprache
(Englisch) ................. 2 2 2 2 2 10 (I)
4. Geschichte und Sozialkunde . - - - 2 2 4 (III)
5. Geographie und
Wirtschaftskunde ........... 2 2 - - - 4 (III)
6. Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ......... - - - 2 2 4 III
7. Leibesübungen .............. 2 2 2 1 1 8 (IVa)
8. Mathematik und angewandte
Mathematik ................. 4 3 3 4 - 14 (I)
9. Darstellende Geometrie ..... 3 - - - - 3 (I)
10. Physik und angewandte Physik 2 2 2 - - 6 (II)
11. Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik .......... 2 2 - - 2 6 II
12. Elektronische
Datenverarbeitung und
Betreibsinformatik ......... 2 2 2 2 - 8 I
13. Mechanik ................... 2 2 2 2 - 8 (I)
14. Fertigungstechnik *2) ...... 2 2 2 4 3 13 I
15. Maschinenelemente .......... - 3 3 - - 6 I
16. Betriebstechnik............. - - 2 3 6 11 I
17. Werkstofftechnik *3) ....... - 2 2 - - 4 I
18. Maschinenkunde und
Fördertechnik .............. - - - - 3 3 I
19. Elektrotechnik und
Elektronik ................. - - 2 2 - 4 (I)
20. Meß-, Steuerungs- und
Regelungstechnik ........... - - - 2 2 4 I
21. Mitarbeiterführung ......... - - - - 3 3 III
22. Qualitätssicherung ......... - - - 3 - 3 I
23. Konstruktionsübungen ....... 3 3 3 3 4 16 I
24. Laboratorium ............... - - - 4 6 10 (I)
25. Werkstätte ................. 9 9 9 - - 27 (Va)
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Gesamtwochenstundenzahl 38- 38- 38- 38- 38-
40 40 40 40 40 195
26. Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor
Eintritt in den III. und
V. Jahrgang.
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Wochenstunden *) Lehrver-
Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
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Stenotypie ..................... 2 2 - - - (V)
Zweite lebende Fremdsprache
(....) *4) ..................... 2 2 2 2 - (I)
REFA ........................... - - 2 2 - I
Qualitätssicherung ............. - - - 1 1 I
Labor für Betriebswirtschaft ... - - - 3 3 II
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Unverbindliche Übungen
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Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)
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Förderunterricht
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Deutsch ........................ *5) *5) *5) *5) *5) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) *5) *5) *5) *5) *5) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ..................... *5) *5) *5) *5) - (I)
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände ............. *5) *5) *5) *5) *5) *6)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1.
4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Siehe Anlage 1.
- 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1.
- 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Er soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen und die demokratischen Prinzipien moderner Rechtsstaaten bejahen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Volkswirtschaft:
Wirtschaftsordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt;
Geld, Währung; Konjunktur. Außenhandel.
Finanzbuchhaltung:
Rechtliche Grundlagen; Prinzip der doppelten Buchhaltung; Bilanz- und Erfolgsrechnung; österreichischer Kontenrahmen. Finanzwirtschaft und Zahlungsverkehr. Kaufmännischer Schriftverkehr.
Steuerrecht.
Arbeitsrecht:
Arbeitsvertragsrecht, Arbeitnehmerschutzgesetz, kollektives
Arbeitsrecht.
V. Jahrgang:
Politische Bildung:
Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- u. Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung, zwischenstaatliche Organisationen, europäische Integration.
Rechtskunde:
Privatrecht (Personenrecht, Sachenrecht, Schuldrecht). Handelsrecht (Kaufmann, Firmenbuch, Vollmachten im Unternehmen, Rechtsformen der Unternehmen, Handelsgeschäfte). Geweberecht und gewerblicher Rechtsschutz.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.
In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde" zurückgegriffen werden können.
Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.
7. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
- 8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit und Exaktheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen sowie im Argumentieren und im Darstellen und Interpretieren der Ergebnisse besitzen; er soll die Methoden der Geometrie, der Analysis, der Numerik und der angewandten Statistik auf vertraute und neuartige Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Numerik und Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Äquivalenzumformungen von Formeln, lineare Gleichungssysteme bis zu drei Variablen), Funktionen (lineare Funktionen, quadratische Funktionen, Kreisfunktionen für einfache trigonometrische Anwendungen). Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe); Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks; Sinus- und Cosinussatz.
II. Jahrgang:
Numerik und Algebra:
Funktionen (Darstellung, Umkehrfunktion), Potenzen und Wurzeln, quadratische Gleichung, Potenz- und Wurzelfunktionen, transzendente Funktionen (Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen, allgemeine Kreisfunktionen), Rechenoperationen mit Logarithmen, logarithmische Darstellungen, logarithmische Gleichungen und Exponentialgleichungen. Komplexe Zahlen (Begriff, Grundrechenoperationen, Gaußsche Zahlenebene, Eulerformel).
Geometrie:
Stereometrie (Oberflächen- und Volumsberechnungen ebenflächig und krummflächig begrenzter Körper); Arcusfunktionen, allgemeine harmonische Funktionen (einfache und zusammengesetzte Schwingungen). Vektorrechnung (Addition und Subtraktion von Vektoren, Koordinatendarstellung von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar, Skalar- und Vektorprodukt von Vektoren, Geraden- und Ebenendarstellung, Kegelschnitte).
III. Jahrgang:
Analysis:
Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit; Differentialrechnung (Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Mittelwertsätze); Anwendung der Differentialrechnung (Kurvendiskussionen, Extremwertberechnungen). Unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral. Integrationsmethoden (Substitution, partielle Integration, numerische Integration, rechnergestützte symbolische Integration).
Geometrie:
Hyperbelfunktionen, Parameter- und Polarkoordinatendarstellung,
Krümmung ebener Kurven, technisch wichtige Kurven.
IV. Jahrgang:
Analysis:
Potenzreihen, Taylorreihen, Funktionen mit zwei unabhängigen
Variablen.
Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung:
Beschreibende Statistik (Häufigkeitsverteilungen, Zentral- und Streuungsmaße, Zusammenhänge zwischen Merkmalen), kombinatorische Hilfsmittel; Wahrscheinlichkeit (Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, Wahrscheinlichkeitsverteilungen); statistische Grundlagen der Qualitätssicherung (Normalverteilung, Prüfverteilungen, Stichproben).
Planungsmathematik:
Lineare Optimierung, Matrizenrechnung (Grundrechnungsarten, Eigenschaften, Inversion, Anwendungen). Graphen und Netzwerke.
Symbolisches Rechnen:
Computeralgebra, algorithmische Geometrie. Automatisches Programmieren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Anwendungen auf Aufgaben des Maschinenbaues sowie ab dem III. Jahrgang auch der Wirtschaftswissenschaften und der angewandten Statistik sind im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe wesentliche Elemente aller Lehrstoffbereiche. Insbesondere im I. Jahrgang steht das Erreichen der Rechensicherheit, erforderlichenfalls durch Wiederholung von Methoden der Algebra, des Bruchrechnens und des Rechnens mit Polynomen, im Vordergrund. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern. Ab dem III. Jahrgang sind rechnergestützte Hilfsmittel anzuwenden.
In jedem Jahrgang drei Schularbeiten (im IV. Jahrgang auch zweistündig).
9. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau eines Objektes in geeigneten Rissen darstellen und die in solchen Darstellungen enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der geometrischen Erzeugung und den geometrischen Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Projektionsarten, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß, Kreuzriß, Seitenrisse.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektion:
Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen, Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, projizierende Lage einer Strecke und einer Ebene. Anwendung auf maschinenbauliche Objekte. Netzkonstruktionen.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und
einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen
Objekten.
Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:
Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen. Konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Durchdringung und Abwicklung. Anwendungen auf maschinenbauliche Objekte.
Axonometrie:
Darstellung von Objekten in einfacher Lage zum Koordinatensystem, speziell gemäß ÖNORM A 6061. Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen.
Die konsequente Unterscheidung von Raumobjekten und von deren Rissen verhindert Denkfehler. Die Gewöhnung an ein Koordinatensystem erleichtert den Zugang zum computerunterstützten Konstruieren.
- 10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Naturvorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können. Er soll in den für die Fachrichtung wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Allgemeine Physik:
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.
Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.
Mechanik des Massenpunktes:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetze (Anm.: richtig: zusammengesetzte) Bewegungen). Dynamik (Trägheit, Masse und Kraft, Newtonsche Axiome). Arbeit, Energie, Leistung. Erhaltungssätze der Mechanik (Massenerhaltung, Energieprinzip, Impulserhaltung). Zentralkräfte, Gravitation.
Strahlenoptik:
Reflexion, Brechung und Totalreflexion, Lichtgeschwindigkeit.
Abbildung durch optische Linsen.
II. Jahrgang:
Schwingungen und Wellen:
Schwingungen, Wellen, Interferenz und Beugung in der Mechanik, Optik, Akustik, im Elektromagnetismus. Stehende Wellen. Modulation. Schallwellen. Besondere Phänomene der Wellenoptik (Beugung am Spalt und am Gitter, Auflösungsvermögen optischer Anordnungen, Interferenz dünner Schichten, Polarisation, Spannungsoptik, Streuung).
Elektrizität und Magnetismus:
Elektrisches und magnetisches Feld, Atombau; elektrische Leitung in Festkörpern, in Flüssigkeiten, in Gasen, im Vakuum. Halbleiter. Magnetisches Feld, magnetischer Fluß, magnetische Felder von Strömen, magnetische Eigenschaften der Stoffe. Elektromagnetische Induktion. Wechselstrom. Energieversorgung.
III. Jahrgang:
Thermodynamik:
Druck und Temperatur, Temperaturmessung. Wärmeenergie. Kalorimetrie. Zustandsgleichung idealer Gase. 1. und 2. Hauptsatz der Thermodynamik. Aggregatzustände (Phasenkoexistenz, reale Gase, Gasverflüssigung, Kältemaschine). Wärmetransport (Temperaturstrahlung, Konvektion, Wärmeleitung). Gesetze der Temperaturstrahlung.
Quantenmechanik:
Welle-Teilchen-Dualismus des Lichts und der Materie. Energiequantisierung im Atom. Quantenmechanik (Unschärferelation, Wellengleichung, Elektronenbeugung, Spin von Elektronen). Emission und Absorption von Strahlung. Spektren. Laser.
Kernphysik:
Aufbau der Atomkerne, Massendefekt und Bindungsenergie der Atomkerne, Radioaktivität, Kernspaltung und Kernverschmelzung,
Anwendung radioaktiver Isotope.
Technischer Strahlenschutz:
Wechselwirkung von Strahlung und Materie, Dosimetrie, biologische
Strahlenwirkung, Schutzvorschriften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse für den Maschinenbau.
Zur rechtzeitigen Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik" und „Mechanik" sowie im Themenbereich „Elektrizität und Magnetismus" mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Elektrotechnik und Elektronik" erforderlich.
- 11. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen. Er soll Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können und den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Elektrochemie (Redoxreihe, galvanische Zellen, Korrosion).
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolatoren, Halbleiter. Inerte Gase; Brennstoffgase. Wasseraufbereitung (Härte, gelöste Stoffe, Wasserbegleiter, Folgewirkungen).
II. Jahrgang:
Organische Chemie:
Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur;
Rohstoffbasis).
Organische Werkstoffe des Fachgebietes:
Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften, Anwendungsbereiche); Kraft- und Schmierstoffe; Erdölchemie (Gewinnung, Destillation, Erdölprodukte, Gütekenngrößen).
Biochemie:
Aminosäuren, Proteine, Enzyme, Nukleinsäuren, einfache biochemische Anaylsen (Anm.: richtig: Analysen) und Verfahren (Oxidation, Photosynthese, Fermentation).
V. Jahrgang:
Umwelttechnik:
Ökologie (Aufbau von Organismen; Stoffwechsel, ökologische Kreisläufe, Toxikologie). Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;
Interessenskonflikte).
Technische Maßnahmen:
Unterdrückung von Luftverunreinigungen (Abscheider, Absorptions- und Adsorptionsanlagen, Oxidationsmethoden, katalytische Methoden). Abwasserbehandlung (Sedimentation, Filtration, Neutralisation, Ausfällen, Kläranlagen). Normen. Rechtsvorschriften und Behördenmaßnahmen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem im II. Jahrgang durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen. Demonstrationen im Laboratorium sowie Lehrausgänge und Exkursionen erhöhen die Anschaulichkeit.
Im V. Jahrgang erfordert die Bildungs- und Lehraufgabe die Anwendung der technischen Vorkenntnisse der Schüler.
- 12. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND BETRIEBSINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll zur Lösung von Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer verbreiteten prozeduralen und objektorientierten Sprache erstellen, testen und dokumentieren können. Er soll eigene und fremde Programme verändern können.
Der Schüler soll zur Lösung betrieblicher Aufgaben Standardsoftwareprogramme auswählen und anwenden können.
Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll die neuen Technologien in unsere Kultur - ohne Verlust der diese tragenden Werte - einordnen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Hardwarekomponenten von EDV-Systemen:
Aufbau, Funktion, Zusammenwirken. Schnittstellen.
Standardsoftware:
Textverarbeitung.
Betriebssystem:
Grundlegende Befehle und Utilities (Dateiverwaltung, Ein- und Ausgabe, Benutzeroberflächen, Betriebssystemsteuersprachen).
Programmieren:
Methoden des Softwareentwurfes. Strukturierte Programmierung. Kontrollstrukturen. Datenstrukturen. Lösen einfacher numerischer und nichtnumerischer Aufgaben.
II. Jahrgang:
Programmieren:
Einsatz aktueller Entwurfsmethoden beim Lösen von komplexeren
Aufgaben. Einsatz von Programmbibliotheken.
Standardsoftware:
Tabellenkalkulation, Datenbanken.
III. Jahrgang:
Programmieren:
Aufgaben des Fachgebietes. Programmadaptierung.
Programmoptimierung.
Standardsoftware:
Bilden von Modellen mit Kalkulationsprogrammen.
Präsentationsgrafik.
Betriebssysteme:
Lokale Netzwerke. Multi-User-Betriebssysteme.
Öffentliche Telekommunikationsnetze:
Datenfernverarbeitung, Datennetze, Telefax, Telex, ISDN.
IV. Jahrgang:
Innerbetriebliche Informationsverarbeitung:
Datenbeschaffung, Erfassen und Darstellen des Informationsflusses, Methoden und Verfahren zur Planung und Gestaltung betrieblicher Abläufe und Strukturen.
Informationsbeschaffung:
Abfragesprachen. Benützen von allgemein zugänglichen öffentlichen
Datenbanken.
Praktisches Datenverarbeitungsmanagement:
Bedarfsanalyse (Zielvorgaben, Ist-Soll-Ermittlungen), Benutzerstrukturen, Entscheidungsanalyse für die Anschaffung von EDV-Systemen. Erstellen von Leistungsverzeichnissen und Auswerten von Angeboten, Einführungsstrategien.
Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:
Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Sozialpolitik. Datenschutz,
Datensicherheit.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Verbreitung der Programme und Methoden in der betrieblichen Praxis. Besondere Bedeutung kommt der Berücksichtigung aktueller Methoden der Softwareentwicklung zu.
Die Gedächtnisbelastung des Schülers wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden der eigenständigen Arbeit am Rechner folgen.
Als Hilfen für die Darstellung von Programmabläufen und Datenflüssen bewähren sich graphische Darstellungen, wie Struktogramme und Datenflußpläne, allenfalls auch Pseudocode.
Die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Software, wie die objektorierte Programmierung und der objektorientierte Entwurf, sind in allen Phasen der Programmerstellung besonders zu beachten. Für umfangreichere Programme empfiehlt sich Gruppenarbeit.
13. MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für die mechanisch-technische Berechnung von Problemen der Fachrichtung sicher beherrschen. Er soll logische Zusammenhänge erkennen und auf Probleme der Fachrichtung anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Statik:
Masse, Kraft, statisches Moment, Kräftepaar. Ebene Kräftesysteme, resultierende Kraft und resultierendes Moment. Zerlegung von Kräften in Komponenten, statisches Gleichgewicht. Anwendung auf Balken und Stäbe. Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern.
Festigkeit:
Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Belastungsfälle und Festigkeitsarten.
II. Jahrgang:
Statik:
Momentenverteilung am Balken. Querkraft. Reibung.
Festigkeit:
Flächenmomente, Spannungsberechnungen des Balkens (Biege-, Torsions- und Wärmespannungen). Superposition und zusammengesetzte Beanspruchung, Vergleichsspannung.
III. Jahrgang:
Festigkeit:
Dauerbeanspruchung. Spannungszustände. Formänderungen nach
vorgegebenen Formeln, Superposition. Knickung.
Kinematik:
Bewegungsarten, Bewegungsgrößen, Bewegungsabläufe. Kinematik des
starren Körpers.
Dynamik:
Dynamisches Grundgesetz. Dynamik des starren Körpers (Schwerpunktsatz, Drallsatz, Energiesatz, Arbeitssatz). Einmassenschwinger.
IV. Jahrgang:
Hydromechanik:
Hydrostatik (ideales Fluid, Druck, hydrostatisches Grundgesetz). Kontinuitätsgleichung, Bernoulligleichung. Rohrreibung. Ausfluß aus Gefäßen und Mündungen. Kraftwirkung strömender Flüssigkeiten.
Thermodynamik:
Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme), 1. Hauptsatz. Zustandsgleichungen und Zustandsänderungen idealer Gase. Entropie und 2. Hauptsatz. Kreisprozesse. Feuchte Luft. Wärmeübertragung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis des Fachgebietes. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele erhöht. Moderne Hilfsmittel sind anzuwenden.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik", „Physik und angewandte Physik" und „Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik" erforderlich.
14. FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes für die Fertigung verwendeten Maschinen und Verfahren kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zwischen technischen und wirtschaftlichen sowie ökologischen Kriterien der Einzel-, Reihen- und Massenfertigung entscheiden sowie zweckmäßige Werkstoffe und Herstellungs- und Bearbeitungsverfahren auswählen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Fertigungsverfahren:
Spanlose und spanende Bearbeitung, Maschinen und Geräte.
Werkstoffe:
Einteilung und normgemäße Bezeichnung.
II. Jahrgang:
Spanlose Fertigung:
Umform- und Fügeverfahren.
Kunststoffverarbeitung:
Fertigungsverfahren für Thermo- und Duroplaste.
III. Jahrgang:
Spanlose Fertigung:
Schneiden, Stanzen, Tiefziehen.
Spanende Fertigung:
Fertigungsverfahren, Fertigungswerkzeuge (Dreh-, Fräs-, Bohr- und Schleifwerkzeuge), Schneidengeometrie, Spanbildung, Schnittkräfte, Schneidwerkstoffe, Wärmebehandlung, Standzeit, Verschleiß.
IV. Jahrgang:
Vorrichtungen:
Bestimmen, Positionieren und Spannen, Spannkräfte , Deformationen,
Spannvorrichtungen; genormte Bauteile, Baugruppen.
Werkstück- und Werkzeugtransport:
Magazine und Speicher, Greifeinrichtungen, Transporteinrichtungen.
Handhabungseinrichtungen.
Werkzeugmaschinen:
Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Verfahren und CNC-Maschinen. Bearbeitungszentren. Flexible Fertigung.
V. Jahrgang:
Werkzeugbau:
Trenn-, Umform- und Fügewerkzeuge, Formenbau.
Sonderbearbeitungsverfahren, Sondermaschinen:
Feinstbearbeitung. Anwendung von Laserstrahlen, Elektronenstrahlen, Flüssigkeitsstrahlen, Ultraschall, Erosion; Feinschmieden, Ätzverfahren. Druckguß, Spritzguß.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Praxis des Fachgebietes.
Die Praxisnähe wird durch Lösung von Aufgaben aus der Fertigungstechnik erreicht. Dem Einsatz von Normalien ist besondere Beachtung zu schenken.
Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit dem Lehrer des Pflichtgegenstands „Konstruktionsübungen" die ausführliche Behandlung von Problemen der flexiblen Automatisierung.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik" und „Werkstofftechnik" auf.
15. MASCHINENELEMENTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet gebräuchlichen Maschinenelemente unter Berücksichtigung technischer Erfordernisse, einschlägiger Normen und der Wirtschaftlichkeit berechnen und gestalten können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Verbindungselemente:
Lösbare Verbindungselemente und Sicherungselemente; nicht lösbare
Verbindungen.
Rohrleitungselemente:
Rohre (Bauarten und Normbezeichnungen), Rohrverbindungen,
Armaturen.
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen, Mitnehmerverbindungen, Wälzlager.
III. Jahrgang:
Konstruktionsregeln:
Schweiß-, Guß- und Schmiedekonstruktionen.
Elemente der drehenden Bewegung:
Kupplungen. Gleitlager.
Federelemente:
Biegefeder, Torsionsfeder, Silentelemente.
Getriebe:
Ebene Verzahnungen. Zahnräder und Zahnradgetriebe.
Zugmitteltriebe.
Hydraulik und Pneumatik:
Antriebe. Bauelemente.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik" und „Fertigungstechnik" erforderlich.
Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwenden von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösungen unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.
16. BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einzelne und vernetzte Aufgaben der betrieblichen Planung, Durchsetzung und Kontrolle analysieren, beurteilen und lösen können. Er soll den Einsatz der Produktionsfaktoren aufeinander abstimmen und optimieren können. Er soll die Ergebnisse beurteilen und bewerten können.
Der Schüler soll betriebliche Aktivitäten an den Kundenbedürfnissen orientieren können. Er soll die Marketinginstrumente kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Unternehmensorganisation:
Unternehmensfunktionen. Wirtschaftliche, soziale und ökologische
Ziele. Aufbau- und Ablauforganisation.
Arbeitsstudium:
Arbeitsgestaltung und Ergonomie. Rationelle und humane
Arbeitssysteme. Zeitwirtschaft.
Kostenrechnung:
Kostenerfassung. Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger.
IV. Jahrgang:
Produktionsorganisation:
Produktionsplanung und -steuerung. Materialwirtschaft und Logistik. Betriebsmitteleinsatz und -instandhaltung.
Personalwirtschaft:
Personalplanung. Anforderungsermittlung und Entlohnung.
Arbeitspädagogik.
Kostenrechnung:
Voll- und Teilkostenrechnung. Periodische Erfolgsrechnung.
V. Jahrgang:
Betriebsstättenplanung:
Neu- und Umplanung.
Sicherheitstechnik und Umweltschutz:
Rechtliche Vorschriften. Schutzmaßnahmen und betriebliche
Sicherheitseinrichtungen. Umweltschonender Einsatz betrieblicher
Ressourcen.
Controlling:
Spezielle Kostenmodelle. Plankostenrechnung. Kostenabweichungs- und Kosteneinflußgrößenanalyse. Kostenfunktionen. Direct Costing. Wirtschaftlichkeits- und Investitionsrechnungen. Finanzplanung und Finanzierung. Bilanzanalytik und Bilden betrieblicher Kennzahlen. Planungstechniken und Entscheidungsfindung.
Marketing:
Marketingziele. Marketingforschung. Marketinginstrumente und Marketing-Mix. Produktmanagement und -innovation. Akquisition und Abwicklung von Exportgeschäften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der Aufgabenstellungen und der Lösungsmethoden. Besonders nützlich ist der Einsatz von EDV-Anlagen und einschlägiger Software.
Der Gebrauch der englischen Sprache im Unterricht, praktische Fallbeispiele und Betriebsbesichtigungen erhöhen den Praxisbezug.
Zweckmäßigerweise wird an Erfahrungen und Vorkenntnisse der Schüler, insbesonders aus den Pflichtgegenständen „Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik", „Mitarbeiterführung", „Qualitätssicherung", sowie aus den technischen Pflichtgegenständen angeknüpft.
17. WERKSTOFFTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Arten und Eigenschaften der in der Praxis verwendeten Werkstoffe, sowie die Verfahren zu ihrer Prüfung kennen. Er soll auf Grund technischer, wirtschaftlicher und ökologischer Kriterien die zweckmäßige Werkstoffwahl für Einzel-, Serien oder Massenfertigung treffen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Werkstoffe:
Herstellung, Eigenschaften und Verwendung der wichtigsten technischen Werkstoffe. Oberflächenschutz.
III. Jahrgang:
Legierungen:
Zustandsdiagramme, Wärmebehandlung (Glühen, Härten, Vergüten).
Bruchmechanik:
Ermüdung, Rißbildung inklusive Kerbwirkung.
Prüfverfahren:
Statische und dynamische Verfahren, zerstörende und
zerstörungsfreie Prüfmethoden.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Daher wird zum Beispiel die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften zurücktreten. Die Abstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik", „Fertigungstechnik", „Konstruktionsübungen", „Laboratorium" und „Werkstätte" ist von größter Bedeutung.
- 18. MASCHINENKUNDE UND FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise, das Betriebsverhalten, die Regelung und die Möglichkeiten des wirtschaftlichen Einsatzes von Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie von Kraftwerksanlagen kennen. Er soll die Anlagen und Fördermittel der Lagertechnik sowie die Möglichkeiten ihres wirtschaftlichen Einsatzes kennen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Fördermaschinen:
Gleislose und schienengebundene Fördermittel.
Pumpen und Verdichter:
Bauarten, Anwendung.
Anlagen der Energiewirtschaft:
Kraftwerksanlagen, alternative Energien, Wärmepumpen.
Verbrennungskraftmaschinen:
Bauarten, Einsatz.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Fachgebietes. Zu jedem Themenbereich gehören Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sowie Auswirkungen auf andere Betriebsbereiche und auf die Umwelt.
Geeignete Themenbereiche können durch Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Physik und angewandte Physik", „Mechanik" und „Laboratorium" vertieft werden.
- 19. ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und der industriellen Elektronik sowie die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Betriebsmitteln kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Begriffe:
Größen und Einheiten. Feldbegriff. Stromarten. Meßgeräte.
Gleichstromtechnik:
Stromleitung in Metallen (Begriffe, Gesetze). Schaltungen von
Widerständen und Spannungsquellen.
Wechselstrom- und Drehstromtechnik:
Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwerte, Phasenverschiebung). Gesetze. Schaltungen.
Elektroinstallationen:
Leitungen, Installationsmaterial, Schutzmaßnahmen.
IV. Jahrgang:
Elektrische Maschinen und Transformatoren:
Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.
Elektromotorische Antriebe:
Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.
Bauelemente der Elektronik:
Passive und aktive Bauelemente (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Anwendungen). Stromrichter.
Mikrocomputertechnik:
Mikroprozessoren. Speicher. Bussysteme. Schnittstellen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik" erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände und des Pflichtgegenstandes „Laboratorium" wichtig.
- 20. MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Verfahren der Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie die Bauarten und die Wirkungsweise der in der Praxis verwendeten Geräte kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Meßgeräte:
Kenngrößen von Meßgeräten. Meßwertaufnehmer, Meßwertumformung und
-übertragung. Meßfehler.
Meßverfahren:
Verfahren für elektrische und nichtelektrische Größen.
Analog-Digital-Wandler, Digital-Analog-Wandler.
Digitaltechnik:
Logische Verknüpfungen. Codierung.
Steuerungstechnik:
Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen.
Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben.
V. Jahrgang:
Steuerungstechnik:
Elektromechanische, elektronische, pneumatische und hydraulische
Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.
Regelungstechnik:
Regelkreis. Regelkreisglieder. Optimieren von Regelkreisen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise wird von den im Pflichtgegenstand „Elektrotechnik und Elektronik" erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen.
21. MITARBEITERFÜHRUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Aufgaben der Führungskraft für die Erreichung des Unternehmensziels kennen. Er soll Konflikte in Organisationen diagnostizieren und handhaben können. Er soll das Leistungsklima positiv beeinflussen können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Rolle der Führungskraft im Analyse-, Entscheidungs- und Durchsetzungsprozeß.
Führungsaufgaben:
Ziele vereinbaren. Planen, organisieren und kontrollieren. Projektmanagement. Umfassendes Qualitätsmanagement.
Menschenführung:
Kommunikation, Moderation, Motivation, Beurteilung, Aus- und Weiterbildung, Förderung.
Führungspersönlichkeit:
Stärken- und Schwächenanalyse, persönliche Arbeitstechnik (Time Management, effiziente Beschaffung und Weitergabe von Information).
Unternehmenskultur:
Ausdrucksformen, Diagnose, Beurteilung, Gestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der Aufgabenstellungen und der Lösungsmethoden.
Durch Fallstudien und Rollenspiele mit Feedback in der Gruppe und über Videoaufzeichnungen werden die Schüler für menschliche Probleme in der betrieblichen Zusammenarbeit sensibilisiert.
22. QUALITÄTSSICHERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll statistische Gesetzmäßigkeiten erfassen und interpretieren können.
Er soll die volkswirtschaftliche Bedeutung der Qualitätssicherung und die betriebswirtschaftlichen Vorteile eines Qualitätssicherungssystems kennen.
Er soll die für die Berufspraxis notwendige Sicherheit in der Anwendung der Techniken der Qualitätssicherung besitzen. Er soll befähigt sein, die Prüfung „Qualitätstechnik II" bei der Österreichischen Vereinigung für Qualitätssicherung erfolgreich abzulegen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Qualitätssicherungssystem:
Auswirkungen der Qualitätssicherung auf innerbetriebliche und
zwischenbetriebliche Strukturen und Abläufe.
Auswertungsverfahren:
Spezielle Wahrscheinlichkeitsverteilungen Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensbereiche, statistische Tests.
Statistische Prozeßlenkung:
Prozeßfähigkeit; Qualitätsregelkarten für Zählergebnisse, Qualitätsregelkarten für Meßwerte mit und ohne vorgegebene Grenzwerte.
Annahmestichprobenprüfung:
Stichprobenprüfung anhand qualitativer und quantitativer Merkmale,
Stichprobensysteme.
Zuverlässigkeitsprüfung:
Lebensdauerverteilungen, Stichprobenpläne, Auswertung der Zuverlässigkeitsprüfung, Zuverlässigkeitsplanung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit im Fachgebiet; daher empfiehlt sich das Ausgehen von praxisnahen Fallbeispielen unter Verwendung von Tabellen, Nomogrammen und modernen Rechenhilfsmitteln entsprechend der betrieblichen Praxis.
Wegen der zwischenbetrieblichen und oft auch internationalen Anwendung ist die Behandlung der bestehenden Normen besonders wichtig.
- 23. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbstständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten sowie der Fertigung auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Fachgebietes mit und ohne Rechnerunterstützung lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen; Oberflächenkennzeichen.
Fertigkeiten:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei
Hauptrissen; Modellaufnahme.
Werkzeichnungen:
Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage oder Modellaufnahme.
Stücklisten.
II. Jahrgang:
Verbindungselemente:
Lösbare und nicht lösbare Verbindungen; Rohrleitungselemente. Wälzlagerungen.
III. Jahrgang:
Maschinenelemente:
Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder- und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe.
IV. Jahrgang:
Vorrichtungsbau:
Vorrichtungen zum Spannen und Lagern von Werkzeugen und Werkstücken.
Fördertechnik:
Magazinier- und Zubringeinrichtungen; Handhabungstechnik.
V. Jahrgang:
Werkzeugbau:
Umform-, Fügewerkzeuge; Formenbau.
Automatisation:
Verknüpfung von flexiblen Fertigungssystemen unter Anwendung
moderner Antriebs- und Steuerungstechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in Bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Besonders wertvoll sind Übungen, in denen wertanalytische, fertigungs- und sicherheitstechnische sowie ergonomische Aspekte zu berücksichtigen sind.
Zur Praxisnähe gehört auch die Behandlung mindestens eines komplexen, gegenstandsübergreifenden Projektes im V. Jahrgang.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, auch in englischer Sprache, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
24. LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse und der Umweltverträglichkeit auswählen können. Er soll Meßergebnisse auswerten und interpretieren und Untersuchungsberichte abfassen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
V. Jahrgang:
Übungen aus den Stoffgebieten „Elektronische Datenverarbeitung und Betriebsinformatik", „Fertigungstechnik", „Betriebstechnik", „Werkstofftechnik", „Maschinenkunde und Fördertechnik", „Elektrotechnik und Elektronik", „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik", „Mitarbeiterführung", „Qualitätssicherung" und „Werkstätte" betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände, sowie chemisch-technologische Untersuchungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag der Integration von Fachtheorie und Fachpraxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der neuen Technologien im Wirtschaftsingenieurwesen sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik, insbesondere der Umwelttechnologie, angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.
Manche Übungen bedürfen neben der Erörterung im fachtheoretischen Unterricht der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen nach dem Stand des Unterrichtes in den fachtheoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
25. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für den Ausbildungszweig bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Schaben, Stempeln, Scharfschleifen von Hand, Passen, Reiben von Hand).
Blechbearbeitung und Stahlbau:
Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden mit der Schere, Weichlöten, Oberflächenschutz durch Anstrich, Kleben, Grundkenntnisse der gebräuchlichen Beschläge.
Mechanische Werkstätte:
Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.
Schmiede:
Freiformschmieden, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Spalten, Absetzen, Richten, Biegen, Kröpfen, Rollen, Verdrehen, Schrotten, Gesenkschmieden. Einfache Glüh- und Härtearbeiten.
II. Jahrgang:
Mechanische Werkstätte:
Arbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad an Fräs- und Bohrmaschinen. Stirn- und Mantelfräsen. Einfache Teilkopfarbeiten. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken (Lünetten), Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Kordeln, Rändeln, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.
Schweißerei:
Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Hartlöten, Brennschneiden.
Montage:
Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Justieren, Prüfen und Instandsetzen. Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen. Zurichten, Verlegen und Prüfen von druckmittelführenden Leitungen bis 15 mm NW.
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Herstellen einfacher Schnitt-, Stanz-, Meß- und spanabhebender
Werkzeuge sowie von Vorrichtungen unter Verwendung von genormten
Bauteilen und Baugruppen.
Formenbau:
Modelltischlerei (Anwendung im Modellbau, Fertigkeiten, Holzverbindungen, Anfertigen einfacher Modelle aus verschiedenen Werkstoffen). Gießerei (Herstellen von ein- und mehrteiligen Gußformen mit Kernen, Schmelzen, Gießen, Herstellen von Gußteilen). Kunststoffverarbeitung (Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe; spanende Verarbeitungsverfahren, Umform-, Schweiß- und Klebetechniken).
III. Jahrgang:
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Verzahnungen mit Teilapparat. Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem. Arbeiten an numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (manuelle Programmierung). Dreharbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde, Arbeiten an numerisch gesteuerten Drehmaschinen (manuelle Programmierung).
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Herstellen von Vorrichtungen, Schnitt-, Spritz- und Druckgußwerkzeugen. Wärmebehandlung des Stahles, Härteprüfung. Schleifen und Abziehen von Schneidewerkzeugen. Rund-, Form- und Flachschleifen.
Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen. Führung praxisüblicher Dateien; Lagerhaltung.
Werkstätte für Elektrotechnik und Elektronik:
Niederspannungsinstallation, Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.
Visuelles Erkennen verschiedener elektronischer Bauteile. Aufbauen, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen elektronischer Geräte und Systeme, Anschluß und Verbindungstechnik.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
26. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOPTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
( )
Siehe Anlage 1.
REFA
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im REFA - Grundlehrgang definierten Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsstudiums aufweisen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Begriffe und Größen:
Systemanalyse, Ergonomie, Datenerfassung, Auflaufanalyse,
Zeitanalyse, Systeme vorbestimmter Zeiten.
Techniken:
Leistungsgradbeurteilung, Zeitaufnahme.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Techniken:
Arbeitsvorbereitung, Arbeitsgestaltung, Arbeitsbewertung,
Arbeitsunterweisung.
Arbeitsstudien:
Datenermittlung und Kostenrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Wichtigstes Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis. Die Regeln werden zweckmäßigerweise aus anschaulichen Beispielen abgeleitet.
QUALITÄTSSICHERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Parameter aus Stichproben erfassen und interpretieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Stichprobenprüfung:
Stichprobensysteme, Zuverlässigkeitsprüfung, Auswertung von Stichproben, Parameter und ihre Schätzwerte, Zufallsstreubereiche, Vetrauensbereiche, statistische Tests.
V. Jahrgang:
Qualitätssicherung im Betrieb:
Qualitätssicherungssysteme, Qualitätsregelkarten, Qualitätskosten.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.3.3
LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll in der Praxis der Betriebsorganisation häufig anfallenden inner- und außerbetrieblicher Aufgaben lösen können. Er soll die Geräte und Verfahren der modernen Bürotechnik anwenden können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Organisation:
Innerbetriebliche Ablage und Evidenzhaltung; Bestellung; Auftrag; Faktura, Beleg, Ablagetätigkeit, Mahnwesen, Versand, Materialverwaltung; einfacher Schriftverkehr; Verkehr mit Bahn, Post und Spedition.
Rechnungswesen:
Personalwesen, Buchhaltung, Zahlungs- und Schriftverkehr;
Personalverrechnung. Finanzierung und Planung von Einzelprojekten;
Kalkulation; Kostenrechnung. Lohn- und Gehaltsverrechnung (Sonderzahlungen, Jahresausgleich).
V. Jahrgang:
Recht:
Arbeitsrecht, Arbeitnehmerschutz, Gewerkschaften; Steuerrecht;
Versicherungswesen.
Führung:
Innerbetriebliche Hierarchien. Führungstechniken; Personalplanung;
Stellenausschreibung. Entscheidungstechniken, Managementtechniken, Führungsstile, Personalmanagement, Personalbeurteilung.
Organisation:
Export, Import, Spedition. Operative Budgets.
Rechnungswesen:
Bilanz und Bilanzanalyse, Kennzahlen, Erfolgsrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe empfiehlt sich die Simulation des Geschäftsverkehrs einer Firma, wobei der Schüler die Laufbahn vom Sachbearbeiter bis zum leitenden Angestellten durchläuft. Das Vorhandensein mehrerer Abteilungen im organisatorischen Aufbau der simulierten Firma ermöglicht eine Jobrotation.
Die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen können jederzeit in Zwischenanalysen erfaßt werden und geben dem Schüler Einblick in den betrieblichen Erfolg und Mißerfolg.
AKTUELLE FACHGEBIETE
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Leibesübungen
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
---------------------------------------------------------------------
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt Ia.
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Einschließlich Fertigungsmaschinen.
*3) Einschließlich Werkstoffprüfung.
*4) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache" unterrichtete Sprache; in Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*5) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*6) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
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