Anlage 1 Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1995

Anlage 1

Anlage 1.1.1

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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BAUTECHNIK

Ausbildungszweig Hochbau

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände Summe pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

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1 Religion ............ 2 2 2 2 2 10 (III)

2 Deutsch ............. 3 2 2 2 2 11 (I)

3 Lebende Fremdsprache

*3) (....) .......... 2 2 2 2 2 10 (I)

4 Geschichte und

Sozialkunde ......... - - - 2 2 4 (III)

5 Geographie und

Wirtschaftskunde .... 2 2 - - - 4 (III)

6 Wirtschaftliche

Bildung, Rechtskunde

und Politische

Bildung ............. - - - 2 2 4 III

7 Leibesübungen ....... 2 2 2 1 1 8 (IVa)

8 Mathematik und

angewandte Mathematik 4 3 3 - - 10 (I)

9 Physik und angewandte

Physik .............. 2 2 2 - - 6 (II)

10 Chemie, angewandte

Chemie und

Umwelttechnik ....... 2 2 - - - 4 II

11 Darstellende Geometrie 3 2 2 - - 7 (I)

12 Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte

elektronische

Datenverarbeitung ... - 2 2 - - 4 I

13 Baukonstruktion ..... 4 4 4 4 4 20 I

14 Gebäude- und

Gestaltungslehre

*2) ................. - - 2 3 - 5 I

15 Statik .............. - 2 2 2 2 8 (I)

16 Stahlbetonbau ....... - - - 2 3 5 (I)

17 Stahl- und Holzbau *2) - - - 2 2 4 I

18 Tiefbau ............. - - - 4 - 4 I

19 Vermessungswesen *2) - - - 3 - 3 I

20 Baubetrieb .......... - - 3 4 3 10 I

21 Baustile ............ - - - - 3 3 I

22 Bauzeichnen und

Konstruktionsübungen 4 3 4 5 2 18 (I)

23 Entwurfzeichnen ..... - - - - 8 8 I

24 Freihandzeichnen .... 2 2 - - - 4 (IV)

25 Modellbau ........... - - - - 2 2 V

26 Laboratorium ........ - - 4 - - 4 I

27 Bautechnisches

Praktikum ........... 8 8 4 - - 20 (Va)

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Gesamtwochenstundenzahl 40 40 40 40 40 200

28 Pflichtpraktikum .................. mindestens je vier Wochen vor

Eintritt in den III. bzw.

V. Jahrgang.

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Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände pflich-

Jahrgang tungs-

I. II. III. IV. V. gruppe

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Stenotypie .............. 2 2 - - - (V)

Zweite lebende

Fremdsprache *3) *5) (..) - - 3 3 3 (I)

Betriebswirtschaft ...... - - - - 2 II

REFA .................... - - - 2 - I

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Unverbindliche Übungen

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Leibesübungen .. (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)

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Förderunterricht

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Deutsch ................. *4) *4) *4) *4) *4) (I)

Lebende Fremdsprache

*3) (....) .............. *4) *4) *4) *4) *4) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .............. *4) *4) *4) (I)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES

LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch)

Siehe Anlage 1.

  1. 4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND

POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. 8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen Statistik und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichungen), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, quadratische Funktionen, Kreisfunktionen für einfache trigonometrische Anwendungen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

II. Jahrgang:

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, Vektorrechnung (Skalarprodukt, Vektorprodukt).

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.

III. Jahrgang:

Analysis:

Folgen und Reihen, Grenzwertbegriff, Stetigkeit von Funktionen;

Differenzenquotient, Differentialquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Kurvendiskussion;

Extremwertaufgaben, unbestimmtes, bestimmtes Integral.

Statistik:

Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Fehlerrechnung, Korrelationsrechnung und Regressionsrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Jahrgang drei Schularbeiten.

  1. 9. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge, insbesondere im Hinblick auf die Veränderung vorgegebener Parameter, exakt beobachten und beschreiben können. Er soll physikalische Begriffe und Methoden beherrschen, die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben können und auf den für die elektronische Datenverarbeitung wichtigen Teilgebieten der Physik, insbesondere der Halbleiterphysik und der Informationsphysik, grundlegende Kenntnisse aufweisen. Er soll sich der in der Physik verwendeten Symbolik bedienen können und die geltenden Normen anwenden.

Der Schüler soll physikalische Strukturen der Materie erkennen und beschreiben können und sich der Natur von Modellvorstellungen bewußt sein.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Internationales

Einheitensystem (SI); wichtige alte Einheiten.

Dynamik der festen Körper:

Translation (gleichförmige Bewegung, gleichmäßig beschleunigte Bewegung; Arbeit, Energie, Leistung; Newton-Axiome, Impulssatz). Rotation (Trägheitsmoment, dynamisches Grundgesetz, Zentripetalkraft, Gravitation).

Statik der festen Körper:

Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen.

Mechanik der Flüssigkeiten und der Gase:

Druck, Auftrieb, Molekularkräfte. Strömungen.

Elektrizität:

Gleichstrom. Ohmsches Gesetz, Kirchhoff-Gesetze.

II. Jahrgang:

Mechanische Schwingungen und Wellen:

Eigenschaften (Interferenz, Reflexion, Brechung, Beugung, Polarisation). Akustik einschließlich Infraschall und Ultraschall.

Optik:

Geometrische Optik. Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation). Photometrie. Farbenlehre.

Magnetfeld und Elektromagnetismus:

Charakteristische Größen, Erscheinungen und Gesetze. Magnetische

Werkstoffe. Magnetische Kreise. Induktionsgesetz.

Elektrizität:

Wirkungen des elektrischen Stromes. Wechselstrom. Technische

Anwendungen der Elektrodynamik.

III. Jahrgang:

Wärmelehre:

Temperatur, Temperaturmessung. Ausdehnung fester, flüssiger und gasförmiger Stoffe. Wärme, Wärmemessung; Wärmetransport. Hauptsätze der Wärmelehre, Kreisprozesse. Tieftemperaturtechnik.

Elektrizität:

Elektrostatik. Elektrizitätsleitung in festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen sowie im Vakuum. Anwendungen (Elektronenbewegung im elektrischen und magnetischen Feld, Elemente der Impulstechnik).

Informationstheorie:

Informationsgehalt von Nachrichten, Übermittlungskapazität von Kanälen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur theoretischen Durchdringung von Strukturen und Prozessen sowie zur Modellbildung; besondere Bedeutung kommt dem physikalischen Verständnis der EDV-Hardware zu.

Am besten bewährt sich das Ausgehen von der Versuchsbeobachtung aus der physikalische Zusammenhänge erschlossen und Gesetzmäßigkeiten formuliert werden.

  1. 10. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter.

Inerte Gase; Brennstoffe.

Elektrochemie:

Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;

Galvanostegie.

II. Jahrgang:

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis); in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen: Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften); Isolationsstoffe, Schmieröle.

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;

Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem im II. Jahrgang durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

  1. 11. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte

Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Bauobjekte. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Grundriß, Aufriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugende von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf Bauformen und Holzverbindungen. Netzkonstruktionen.

Böschung von Geraden und Ebenen, ebenflächige Dach- und Geländeformen:

Intervall und Böschung einer Geraden, Schichten- und Fallgeraden einer Ebene. Intervall und Böschung einer Ebene. Ebenflächige Dachformen, Dämme und Einschnitte.

Schatten bei Parallelbeleuchtung:

Parallelschatten an ebenflächig begrenzten Bauobjekten und deren

Schlagschatten auf die horizontale Standebene. Schattenkonstruktionen

in axonometrischen Rissen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.

II. Jahrgang:

Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:

Parallelperspektivität und perspektive Affinität. Anwendung auf ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen. Kreiszylinderflächen (konstruktive Behandlung, ebene Schnitte).

Normale Axonometrie:

Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe.

Normalaxonometrischer Riß von zu einer Koordinatenebene parallelen

Kreisen. Einschneideverfahren. Anwendung auf Flächen und Objekte in

einfacher Lage zum Koordinatensystem.

Drehflächen und Schraubflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte, Konturkreise. Drehflächen in Grundstellung (konstruktive Behandlung, Schnitte und mit projizierenden Ebenen, ebene Schnitte von Drehkegelflächen). Schraublinie und Wendelfläche (konstruktive Behandlung, Anwendung auf kugelförmige und drehflächige Schalen sowie auf Treppen und wendelflächige Rampen).

Durchdringungen:

Durchdringungen von Zylinderflächen, Kegelflächen und Kugelflächen.

Anwendung auf Gewölbeformen und Schalen.

III. Jahrgang:

Schiebflächen und Regelflächen:

Schiebung längs einer Kurve. Parallelumriß einer Schiebfläche. Anwendung auf Schiebschalen. Festlegung einer Regelfläche durch Leitkurven, Regelflächen mit einer Richtebene. HP-Fläche und ihre Anwendung auf Dachflächen und Schalen. Böschungsflächen. Anwendung bei Damm- und Einschnittflächen.

Perspektive:

Zentralprojektion, Fernpunkte und Fluchtpunkte, Ferngeraden und Fluchtgeraden. Durchschnittverfahren bei horizontaler Blickachse, numerische Perspektive. Anwendung auf Objekte des Hochbaues. Messen in horizontalen und lotrechten Geraden. Axonometrische Perspektive ebenflächig begrenzter Bauobjekte samt Schattenkonstruktionen. Zentralriß von Kreisen in horizontalen und lotrechten Ebenen. Anwendung auf Objekte mit drehzylindrischen Teilen. Rekonstruktion quaderförmiger Bauobjekte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Doppelverhältnis sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen'' ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen'' erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessung einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Böschung von Geraden und Ebenen, ebenflächige Dach- und Geländeformen'' ist es zweckmäßig, die Grundaufgaben unter Verwendung eines kotierten Grundrisses zu wiederholen und an praxisorientierten Aufgaben einzuüben. Zweckmäßig wird der Begriff Fallgerade nur bezüglich der horizontalen Grundrißebene benützt.

Im Themenbereich „Schatten bei Parallelbeleuchtung'' empfiehlt es sich im Sinne der Berufspraxis, durch Schattenkonstruktionen die räumliche Gliederung von Bauobjekten in der Zeichnung zu betonen. Dabei erweist es sich als vorteilhaft, als schattenempfangende Ebenen nur die horizontale Standebene und lotrechte Mauerebenen zu benützen und gebrochene Schatten auf verschiedene Bildebenen zu vermeiden.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises'' empfiehlt es sich, im I. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Im Themenbereich „Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen'' ermöglichen es die genannten Abbildungen, ebene Schnitte punkt- und tangentenweise zu übermitteln. Die Unterscheidung zwischen der im Raum auftretenden Parallelperspektivität und der perspektiven Affinität in der Zeichenebene ist für das Verständnis wichtig.

Im Themenbereich „Normale Axonometrie'' ist es zweckmäßig, diese als Sonderfall der im I. Jahrgang behandelten Axonometrie einzuführen. Es empfiehlt sich ihre Anwendung auf solche Objekte zu beschränken, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.

Im Themenbereich „Drehflächen und Schraubflächen'' ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Während bei Drehflächen die Behandlung unter Verwendung gepaarter Normalprojektionen ausreicht, wobei die Drehachse bezüglich einer Normalprojektion projizierend ist, bietet sich bei wendelflächigen Objekten auch der Einsatz der normalen Axonometrie an; es genügt dabei, den axonometrischen Umriß als Hüllkurve festzulegen. Gegebenenfalls genügt es, die ebenen Schnitte von Drehkegelflächen nur punkt- und tangentenweise zu behandeln.

Im Themenbereich „Durchdringungen'' empfiehlt es sich, Schnittkurven stets auch tangentenweise zu konstruieren. Der Denkweise des Technikers entspricht der Verzicht auf komplexe Fortsetzungen, also parasitische Punkte und Ordnungsabzählungen.

Im Themenbereich „Schiebflächen und Regelflächen'' ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Er reicht aus, Schiebflächen mit ebenen Schiebkurven zu behandeln; für solche ist eine Darstellung in frontaler Axonometrie besonders günstig. Es genügt, Umrisse von Regelflächen als Hüllkurven festzulegen. Es empfiehlt sich, Böschungsflächen als Regelflächen einzuführen; gegebenenfalls können Schnitte von Damm- und Einschnittsflächen nur nach der Profilmethode konstruiert werden.

Im Themenbereich „Perspektive'' empfiehlt es sich im Sinne der Berufspraxis, die zweckmäßige Angabe einer Zentralprojektion entsprechend der gewünschten Bildwirkung zu diskutieren. Als Vorbereitung computerunterstützten Konstruierens in der Perspektive bietet sich die Behandlung der au dem Durchschnittsverfahren folgenden numerischen Perspektive unter Verwendung eines Taschenrechners an. Gegebenenfalls können die Zentralrisse von Kreisen nur punkt- und tangentenweise behandelt werden. Es ist zweckmäßig, das aus dem I. Jahrgang bekannte axonometrische Prinzip auch zur Ermittlung von Zentralrissen einzusetzen und bei den Rekonstruktionen zu verwenden.

In jedem Jahrgang zwei Schularbeiten.

  1. 12. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND

    ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.3.1.

13. BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die bautechnischen Verfahren und Konstruktionen des Fachgebietes beherrschen. Er soll bei der Lösung einschlägiger Aufgaben einschließlich einfacher haustechnischer Probleme, Bausysteme, Bauweisen und Baustoffe nach den Erfordernissen der Funktion, der Zweckmäßigkeit, der Beanspruchung und der Wirtschaftlichkeit auswählen und Bauteile materialgerecht konstruieren können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Begriffe:

Hoch- und Tiefbau, Bauwerk (Art, konstruktive Elemente), Bauweisen;

Ablauf des Bauvorhabens.

Bauplatz:

Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen.

Einfache Gründungen:

Fundamente, Abdichtungen.

Aufgehendes Mauerwerk:

Massivwände, Fänge, Leichtwände, Zwischenwände, Holzwände.

Deckenkonstruktionen:

Holzdecken, Massivdecken, Gewölbe, Schalungen und Rüstungen,

Deckenuntersichten, Fußböden.

Baustoffe:

Natürliche und künstliche Bausteine (gebrannte und ungebrannte),

Beton, Bindemittel; Holz, Holzschutz.

II. Jahrgang:

Dachkonstruktionen:

Dachstühle, Dachausbauten, Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten. Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen und Geländer; bauphysikalische Probleme.

Stiegen:

Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.

Baustoffe:

Eisen und Stahl, Nichteisenmetalle. Dämmstoffe, Sperrstoffe, Kitte.

III. Jahrgang:

Abdichtungen gegen Druckwasser:

Bauarten, Bewegungsfugen.

Ausbauarbeiten:

Wand- und Deckenverputz. Wand- und Deckenverkleidungen. Fenster, Türen, Tore, Portale; Beschläge; Verglasungen; Glasdächer und Oberlichtenkonstruktionen, Lichtkuppeln. Sonnenschutz. Bewegungsfugen. Maler- und Tapeziererarbeiten; Platten- und Fliesenlegerarbeiten. Arbeits- und Schutzgerüste.

Hauskanalisation:

Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer.

Kleinkläranlagen, Senk- und Sickergruben.

Baustoffe:

Verputz und Putzträger; Glas, Kunststoffe, Farben und Anstiche.

IV. Jahrgang:

Bauphysik:

Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz (Taupunkt, Dampfdiffusion).

Haustechnik:

Heizung (Wärmebedarf, Energiequellen, Heizungssysteme), Be- und Entlüftung, Klimatisierung. Sanitärinstallation, Gasinstallation. Licht- und Kraftstrominstallation. Einrichtungsgegenstände; Beleuchtungstechnik; Blitzschutz; Schwachstrominstallation. Aufzüge. Müllbeseitigung.

V. Jahrgang:

Adaptierungs- und Sanierungsarbeiten:

Pölzung und Absteifungen, Unterfangungen, Auswechslungen von tragenden und nichttragenden Bauteilen, Trockenlegungen.

Fertigteilbau:

Konstruktion, Montage; Vorhangfassaden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der modernen Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen. Ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie sollte angestrebt sowie energie- und umweltgerechte Anwendungstechnologien (auf dem jeweiligen Stand der Technik) sollten vermittelt werden.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Bauzeichnen und Konstruktionsübungen'' und „Bautechnisches Praktikum'' erforderlich.

  1. 14. GEBÄUDE- UND GESTALTUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die bei der Planung von Gebäuden notwendigen Funktions- und Raumerfordernisse unter Berücksichtigung von Material, Konstruktion und Form sowie die Gestaltungsmöglichkeiten des Hochbaues unter Berücksichtigung der Umwelt kennen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Wohnbereiche:

Einteilung, Zuordnung, Orientierung, Einrichtungs-, Funktions-,

Raum- und Umwelterfordernisse.

Wohnbau:

Ein- und Mehrfamilienhaus, verdichtete Wohnhausformen.

IV. Jahrgang:

Bauten für Fremdenverkehr und Gewerbe:

Gaststätten, Pensionen, Werkstätten, Betriebe.

Gestaltungsprinzipien:

Zusammenhänge zwischen Funktion, Konstruktion, Material und Form.

Baukörper:

Analyse, Gesamtwirkung.

Bauaufnahme:

Bestandsaufnahme eines Gebäudes oder wesentlicher Gebäudeteile.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Daher kommt der Besprechung ausgeführter Projekte und der Beachtung regionaler Gesichtspunkte große Bedeutung zu. Bildliche Darstellungen sowie Modelle fördern die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das Verständnis der Gestaltungsprinzipien wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang eine halbe Wochenstunde.

15. STATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll statische Aufgaben des Fachgebietes mit zeicherischen und rechnerischen Methoden lösen können. Er soll Bauwerke und Bauteile entsprechend der Beanspruchung bemessen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Kräfte:

Zusammensetzung, Zerlegung, Gleichgewicht; Schwerpunktbestimmung, Standsicherheit, Belastungsarten und Belastungsnormen, Lastaufstellungen.

Träger:

Statisch bestimmte Träger, Auflagerkräfte, Schnittgrößen.

Fachwerke:

Auflagerkräfte, Stabkräfte.

III. Jahrgang:

Festigkeit:

Mittiger Zug und Druck, Spannungen, Dehnungen.

Biegung:

Trägheits- und Widerstandsmoment; Trägheitsradien; einfache,

schiefe und Doppelbiegung.

IV. Jahrgang:

Festigkeit:

Knickung, Biegung mit Längskraft, Schub.

Formänderungen:

Biegelinie, Durchbiegung; Winkeländerung.

Systeme:

Gelenkträger, Durchlaufträger.

V. Jahrgang:

Systeme:

Dreigelenkbogen, Rahmen.

Wände:

Tragende Wände, Stützmauern.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel, insbesondere von Tabellenwerken und elektronischen Rechengeräten, große Bedeutung zu.

Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung der Vorkenntnisse und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stahl- und Holzbau'' und „Stahlbetonbau'' erforderlich.

16. STAHLBETONBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gängige Aufgaben des Stahlbetonbaues selbständig statisch und konstruktiv lösen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Beton und Stahlbeton:

Verbundkörper; Baustoffe und Beanspruchungen; Normen; Stahleinlagen, Verlegen der Bewehrung, Schalungen und Rüstungen.

Bemessung:

Fundamente, Stützen, Wände. Rechteckquerschnitt bei einfacher Biegung, Stahlbetonplatten mit Hauptbewehrung in einer Richtung, Plattenbalken, Momententdeckung.

V. Jahrgang:

Bemessung:

Schubsicherung, Biegung mit Längskraft; umfanggelagerte Platten; Konsolen, Scheiben, Stiegen; Formänderungsnachweis.

Spannbeton und Fertigteile:

Bauweisen, Systeme, Anwendungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung der Vorkenntnisse und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Statik'' und „Bauzeichnen und Konstruktionsübungen'' erforderlich.

17. STAHL- UND HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Tragwerke aus Stahl und Holz selbständig statisch und konstruktiv bearbeiten und Konstruktionszeichnungen anfertigen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Stahlbau:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsmittel; Schweißtechnik; Zug- und Druckstäbe, Biegestäbe, Stöße, Fachwerkträger.

Holzbau:

Werkstoffe, Normen; Verbindungsmittel, Leimbau; Zug- und Druckstäbe, Biegestäbe, Stöße, Fachwerkträger.

V. Jahrgang:

Bauteile:

Vollwandige Träger; Stützen; Anschlüsse an Wände und Stützen.

Systeme:

Wand-, Dach- und Hallenkonstruktionen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Statik'' erforderlich.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang eine Wochenstunde.

18. TIEFBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Aufgaben des Tiefbaues lösen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Grundbau:

Bodenarten, Bodeneigenschaften, Bodenkennwerte. Erdstatik.

Baugruben, Wasserhaltung, Gründungen.

Siedlungswasserbau:

Wasserversorgung; Bedarfsermittlung, Gewinnung, Aufbereitung,

Verteilung und Speicherung.

Entsorgung:

Kanalisation; Bemessungsgrundlagen, Entwässerungssysteme, Kläranlagen, Abfallbeseitigung. Umweltverträglichkeit.

Verkehrswegebau:

Anlage und Konstruktion einfacher Verkehrsflächen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis unter Berücksichtigung des Umweltschutzes. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.

19. VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Methoden und Instrumente der Vermessungstechnik sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Begriffe:

Maßeinheiten, Messungsfehler (Arten, Begrenzung), Kataster.

Längenmessung:

Direkte und elektronische Distanzmessung.

Lage- und Höhenmessung:

Aufnahmemethoden, Auswertung; Absteckungsarbeiten. Nivellieren und Tachymetrieren.

Flächenberechnung:

Methoden, Auswertung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung und die Einfachheit der Verfahren. Daher kommt der praktischen Anwendung des Gelernten bei Übungen im Felde besondere Bedeutung zu.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im Felde einschließlich Auswertung beträgt eine Wochenstunde.

20. BAUBETRIEB

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll norm- und fachgerecht Baumassen ermitteln sowie Leistungsbeschreibungen und Kalkulationen erstellen können. Er soll die Einsatzmöglichkeiten und Wartungserfordernisse von Baumaschinen und Geräten kennen. Er soll ein Bauvorhaben leiten und überwachen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Bauorganisation:

Projektablauf, Verantwortungsbereich.

Baugesetze:

Bauvorschriften; Umweltrecht; Grundkataster und öffentliche Bücher, Vertragsnormen, Vertragsgestaltung, Bewilligungsverfahren.

IV. Jahrgang:

Ausmaßermittlung:

Fachnormen, Mengenermittlung, Materialbedarf, Kostenschätzung.

Baumaschinen und -geräte:

Arten, Einsatz, Leistungsfähigkeit, Wartung, Anschaffungs-,

Betriebs- und Vorhaltekosten.

Bauorganisation:

Baustelleneinrichtung, Projektmanagement (Termin- und Ablaufplanung, Kostenplanung und Kontrolle), Winterbaubetrieb.

V. Jahrgang:

Vergabe:

Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Kalkulation, Angebot,

Auftragserteilung.

Abrechnung:

Teilrechnung, Schlußrechnung, Nachkalkulation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung'' und „Bautechnisches Praktikum'' erforderlich.

21. BAUSTILE

Bildungs- und Lehraufgaben:

Der Schüler soll die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der europäischen Geschichte interpretieren können. Er soll die Wesenszüge der Baustile sowie das kunsthistorische Fachvokabular kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden können. Er soll typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Stilelemente:

Einteilung, Begriffe.

Stilepochen:

Mesopotamien, Ägypten; Griechenland, Rom, frühchristliche Kunst, Byzanz; Romanik, Gotik; Renaissance, Barock, Rokoko; 19. und 20. Jahrhundert.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Entwicklungszusammenhänge sowie die Zusammenhänge zwischen den Baustilen untereinander und mit den historischen Rahmenbedingungen.

Bildliche Darstellungen und Modelle fördern die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das Verständnis der Bau- und Stilelemente wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht.

Das durch die Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Ziel einer Gesamtschau erfordert die intensive Zusammenarbeit mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Geschichte und Sozialkunde''.

  1. 22. BAUZEICHNEN UND KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig normgerechte Bau- und Konstruktionszeichnungen anfertigen können. Er soll Schalungs- und Bewehrungspläne auf Grund statischer Berechnungen erstellen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung

und Beschriftung.

Pläne:

Einfache Konstruktionen.

II. Jahrgang:

Pläne:

Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100 und 1:50 nach gegebenen Planunterlagen. Detail- und Konstruktionszeichnungen.

III. Jahrgang:

Pläne:

Einreich- und Ausführungszeichnungen nach einem Vorentwurf für ein Einfamilienhaus (angelegte und gefaltete Parie). Detail- und Konstruktionszeichnungen.

IV. Jahrgang:

Pläne:

Ausgewählte Planunterlagen nach Vorentwurf für alle Planungsphasen eines mehrgeschossigen Gebäudes.

V. Jahrgang:

Pläne:

Statische Berechnungen und Ausführungszeichnungen aus dem Stahlbetonbau.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion'', „Statik'', „Stahlbetonbau'' und „Bautechnisches Praktikum'' erforderlich.

23. ENTWURFZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig Bauentwürfe nach vorgegebenen Raumprogrammen sowie einfache axonometrische und perspektivische Schaubilder erstellen können. Er soll einfache Baudetails entwerfen können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Entwerfen:

Projekte mittleren Umfanges, davon mindestens ein Wohnbauprojekt (Vorentwurf, Entwurf, Schaubilder für alle Projekte, Ausarbeitung bis zur Baureife für ein Projekt).

Konstruktion:

Gestaltung konstruktiver Details.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis unter besonderer Berücksichtigung der Umwelt- und Energiesituation. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände erforderlich.

24. FREIHANDZEICHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Objekte, insbesondere deren Proportionen und Farben, nach der Natur, nach Modellen und aus der Vorstellung zeichnerisch wiedergeben können. Er soll Zeichnungen in verschiedenen Formen passend beschriften können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Schrift:

Blockschrift, Schriftbild.

Zeichnen und Malen:

Räumliches Sehen. Darstellungstechniken, Zeichnen von Baukörpern; Zerlegen von Baukörpern in einfache geometrische Hilfsformen.

II. Jahrgang:

Zeichnen und Malen:

Räumliches Darstellen; Farbe.

Skizzieren:

Gebäudeansichten und einfache Architekturdetails unter besonderer

Berücksichtigung von Proportion und Maßstab.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis und in anderen Pflichtgegenständen.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge gefördert.

25. MODELLBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Architekturmodelle anhand von Plänen herstellen können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Fertigkeiten:

Materialien, Techniken.

Modelle:

Einfache Baumassenmodelle; Arbeits- und Architekturmodelle.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis und in anderen Pflichtgegenständen.

26. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Normen-Prüfungen an Baustoffen, Bauteilen und am Baugrund kennen. Er soll die in der Baupraxis häufigen Aufgaben der Güteprüfung lösen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Baustoffprüfung:

Eignungs- und Güteprüfungen.

Bauteilprüfung:

Eignungs- und Güteprüfungen, bauphysikalische Messungen.

Boden- und Baugrundprüfung:

Methoden der Baugrunderkundung, Bestimmung der bodenphysikalischen und bodenmechanischen Kennwerte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verfahren in der Baupraxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Bautechnisches Praktikum'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.

  1. 27. BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für den Ausbildungszweig bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll die praktischen Arbeiten des Maurers und des Zimmerers, ausgehend von normgerechten Zeichnungen, selbständig, sach- und normgerecht durchführen können. Er soll den Baustellenbetrieb nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Maurerei-Handwerkstätte:

Bauhofbetrieb, Bauhofordnung, Unfallverhütung. Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Baumaschinen, Baugeräte Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe. Anlegen von Gebäuden, Aufstellen und Einwinkeln von Schnurgerüsten. Aufreißen und Anlegen von Mauern und Wänden. Mörtelbereitung, Ziegelmauerwerk einschließlich Pfeiler, Rauchfänge, Abgasfänge und Lüftungen mit den verschiedenen Mörtelarten. Waagriß und Aufstich. Überdecken von Maueröffnungen. Gerüstungen (Arten, konstruktive Elemente). Grober und feiner Innenwandverputz auf verschiedenen Putzträgern. Horizontale und vertikale Bauwerksabdichtungen. Versetzen von Tür- und Fensterstöcken oder Zargen.

Beton- und Stahlbetonbau:

Einfache Schalungen; Betonherstellung; Transportieren, Einbringen,

Verdichten und Nachbehandeln des Betons. Fundierungen aus bewehrtem

und unbewehrtem Beton.

Zimmerei-Handwerkstätte:

Handhaben und Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Messen, Anreißen, Sägen, Stemmen, Schlitzen, Zapfenschneiden, Bohren, Abrichten und Hobeln. Herstellen von zimmermannsmäßigen Holzverbindungen und Verbindungen mit verschiedenen Verbindungsmitteln (Dübel, Bolzen, Nagel- und Leimbauweise).

II. Jahrgang:

Maurerei-Handwerkstätte:

Herstellen verschiedenartiger Wände und Mauerwerkskörper aus verschiedenen Baustoffen. Natursteinmauerwerk einschließlich Zurichten der Steine, Verfugen des Mauerwerks; Aufreißen und Mauern von Bögen, Lehrbögen und Gewölben. Aufstellen von Leichtwänden. Stemmen von Durchbrüchen und Schlitzen im Mauerwerk, Einsetzen von Dübeln. Bauwerksabdichtungen und Trockenlegungen. Putzsanierung. Verputzen und Ziehen von Gesimsen. Herstellen von Schablonen. Sichern und Absteifen von Baugruben und Künetten, Pölzungen. Verlegen von Beton- und Natursteinplatten. Estriche. Kanal- und Putzschachtherstellung. Verlegen und Einmauern von Stahlträgern und deren Verankerungen. Verkleidungsarbeiten an Innen- und Außenwänden und Decken. Wand- und Deckenverputze in verschiedenen Techniken. Schall- und Wärmeschutzmaßnahmen. Adaptierungs-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten. Auswechseln von nichttragenden Wänden. Aufreißen einfacher Stiegen.

Beton- und Stahlbetonbau:

Biegen und Verlegen von Baustahl nach Biege- und Bewehrungsplänen. Einbauen und Verlegen von Betonwerksteinen und Betonfertigteilen. Versetzen von Stufen. Schalungssysteme, Stahlbeton, Stahlbetonkonstruktionen unter Verwendung von Ortbeton und Fertigteilen; Montagebau. Spannbetonkonstruktionen.

Zimmerei-Maschinenwerkstätte:

Stationäre und tragbare Holzbearbeitungsmaschinen (Handhaben, Einsatz, Pflege). Zinken, Graten, Fräsen, Fasen, Abrichten und Leimen. Stiegenbau (Aufreißen, Austragen, Herstellen von Krümmlingen). Holzsparende Dachstuhlkonstruktionen.

Holzkonstruktionswerkstätte:

Aufschnüren, Anreißen, Abbinden und Bezeichnen von zimmermannsmäßigen Holzkonstruktionen. Austragen von Graten, Ichsen und Schiften. Aufreißen und Herstellen von Holzstiegen. Verlegen und Verarbeiten von Leichtbauplatten. Konstruktiver und chemischer Holzschutz.

Baumaschinenwerkstätte:

Handhaben, Einsatz, Pflege und Instandhaltung von Baumaschinen.

Schweiß- und Befestigungstechnik.

III. Jahrgang:

Beton- und Stahlbetonbau:

Betonsanierung, Betonkosmetik.

Holzkonstruktionswerkstätte:

Rechnerischer Abbund verschiedener Dachstuhlkonstruktionen,

Dachausbau, Blockhausbau.

Baunebengewerbe und bauverwandte Gewerbe:

Bautischlerarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Spenglerarbeiten, Sanitär- und Elektroinstallationen. Maler-, Anstreicher-, Tapezierer-, Platten- und Fliesenleger-, Stukkateur-, Pflasterer-, Schwarzdecker- und Abdichtungsarbeiten.

Arbeitsvorbereitung und Materiallager:

Bedarfsermittlungen. Lagern und Sortieren von Baustoffen. Lagern. Pflegen und Auswählen von Hölzern. Vorbereitung für die Baustelleneinrichtung. Termin- und Einsatzplanung. Organisation des Lagerplatzes. Führung des Inventars. Innerbetriebliche Abrechnung. Bauberichterstattung. Bauabrechnung in bezug auf schuleigene Produkte und Baustellen unter Einsatz moderner Hilfsmittel einschließlich EDV.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Baustellenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß das bautechnische Praktikum analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Bauauftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen.

Schuleigene Baustellen (Außenbaustellen) tragen zur Praxisnähe des Unterrichtes bei; sie bedürfen sorgfältiger Planung, um wirtschaftliche Baumethoden und einen der Praxis entsprechenden Bauablauf zu gewährleisten.

28. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch,

Serbokroatisch oder Ungarisch)

Siehe Anlage 1.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

REFA

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im REFA-Grundlehrgang-Bauwesen definierten Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsstudiums beherrschen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Arbeitsstudien:

Datenermittlung und Kostenrechnung.

Arbeitsorganisation:

Arbeitsvorbereitung, Arbeitsgestaltung und Lohndifferenzierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis. Die Regeln werden zweckmäßigerweise aus anschaulichen Beispielen angeleitet. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Baubetrieb'' erforderlich.

AKTUELLE FACHGEBIETE

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Übungen.

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*5) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache'' unterrichtete Sprache.

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