Anlage 1
Anlage 1.4.11
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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU
Ausbildungszweig Werkstofftechnologie
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden *) Lehrver-
Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
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1. Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch .................... 3 2 2 2 2 11 (I)
3. Lebende Fremdsprache
(Englisch) ................. 2 2 2 2 2 10 (I)
4. Geschichte und Sozialkunde . - - - 2 2 4 (III)
5. Geographie und
Wirtschaftskunde ........... 2 2 - - - 4 (III)
6. Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ......... - - - 2 2 4 III
7. Leibesübungen .............. 2 2 2 1 1 8 (IVa)
8. Mathematik und angewandte
Mathematik ................. 4 3 4 3 - 14 (I)
9. Darstellende Geometrie ..... 3 2 - - - 5 (I)
10. Physik und angewandte Physik 2 2 2 - - 6 (II)
11. Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik .......... 2 2 - - - 4 II
12. Elektronische
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung .......... - 2 2 - - 4 I
13. Mechanik *2) ............... 3 3 2 2 2 12 (I)
14. Fertigungstechnik .......... 3 2 3 2 4 14 I
15. Maschinenelemente .......... - 3 5 - - 8 I
16. Elektrotechnik und
Elektronik ................. - - 2 2 2 6 I
17. Meß-, Steuerungs- und
Regelungstechnik ........... - - - 2 2 4 I
18. Maschinen und Anlagen ...... - - - 3 3 6 I
19. Schweisstechnologie ........ - - - - 4 4 I
20. Korrosionsschutz und
Oberflächentechnik ......... - - - 2 - 2 I
21. Werkstoffprüfung ........... - - - 2 2 4 I
22. Qualitätssicherung ......... - - - 2 1 3 I
23. Konstruktionsübungen ....... 3 2 3 3 3 14 I
24. Laboratorium ............... - - - 4 4 8 I
25. Werkstättenlaboratorium .... - - - 2 2 4 (III)
26. Werkstätte ................. 9 9 9 - - 27 (Va)
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Gesamtwochenstundenzahl 38- 38- 38- 38- 38-
40 40 40 40 40 195
27. Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor
Eintritt in den III. und
V. Jahrgang.
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Wochenstunden *) Lehrver-
Freigegenstände pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
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Stenotypie ..................... 2 2 - - - (V)
Zweite lebende Fremdsprache
(....) *3) ..................... - - 3 3 3 (I)
Labor für Betriebswirtschaft ... - - - 3 3 II
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Unverbindliche Übungen
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Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 2 (IVa)
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Förderunterricht
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Deutsch ........................ *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ..................... *4) *4) *4) *4) *4) (I)
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände ............. *4) *4) *4) *4) *4) *5)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
- 3. LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1.
- 4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Siehe Anlage 1.
- 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1.
- 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll volkswirtschaftliche, ökologische und betriebliche Problemstellungen sowohl vom Standpunkt des Produzenten als auch des Konsumenten unter Beachtung der Wechselbeziehungen zwischen technischen und wirtschaftlichen Überlegungen beurteilen können.
Der Schüler soll elementare kaufmännische Aufgaben durchführen können.
Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Er soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen und die demokratischen Prinzipien moderner Rechtsstaaten bejahen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Politische Bildung:
Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Europäische Integration, zwischenstaatliche Organisationen.
Volkswirtschaft
Volkswirtschaftliche und weltwirtschaftliche Produktionsfaktoren,
ökologische Aspekte. Wirtschaftssysteme, Konjunkturzyklen,
Unternehmensformen, Außenhandel.
Betriebswirtschaft:
Finanzwirtschaft des Unternehmens, Zahlungsmittel und Zahlungsverkehr.
Betriebliches Rechnungswesen:
Prinzip der doppelten Buchhaltung. Kostenrechnung (Betriebsabrechnung mit Voll- und Teilkosten), Vor- und Nachkalkulation, Deckungsbeitragsrechnung. Betriebliche Kennzahlen.
V. Jahrgang:
Betriebliches Rechnungswesen
Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Investitionsrechnung und Risikoanalysen.
Unternehmerrecht:
Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes). Schutz geistigen Eigentums. Internationale Aspekte.
Arbeitnehmerrecht:
Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen, Angestelltengesetz), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz; Sozialversicherung). Internationale Aspekte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum wirtschaftlichen Denken als Konsument und Produzent und zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht.
Die integrative Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge in ihrem ökologischen Umfeld sowie die Betonung volkswirtschaftlicher Faktoren in der Betriebswirtschaft. Im Teilbereich Rechtskunde und Politische Bildung sind die Diverenzen zwischen Theorie und politischer Wirklichkeit herauszuarbeiten.
In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde", aber auch technischen Pflichtgegenständen zurückgegriffen werden können.
Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische und wirtschaftliche Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt zweckmäßigen Fallbeispielen, Besichtigungen von Betrieben und Institutionen, Diskussionen, Vorträgen auch schulfremder Personen und Rollenspielen zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse große Bedeutung zu.
In den Bereichen, in denen eine EDV-mäßige Bearbeitung sinnvoll und möglich ist, sollen Aufgaben unter Zuhilfenahme von EDV-Anlagen gelöst werden.
7. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
- 8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.4.1.
9. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Siehe Anlage 1.4.1.
- 10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1.4.1.
- 11. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1.4.1.
- 12. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1.4.1.
13. MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für technische Berechnungen und Konstruktionen in allen Teilgebieten des Ausbildungszweiges beherrschen. Er soll logische Zusammenhänge erkennen und auf Probleme des Ausbildungszweiges anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Statik:
Masse, Kraft, Gravitation, statisches Moment, Kräftepaar. Ebene Kräftesysteme (zentrales ebenes Kräftesystem, allgemeines ebenes Kräftesystem, resultierende Kraft und resultierendes Moment). Zerlegung von Kräften in Komponenten, Gleichgewicht. Anwendung auf Balken und Stäbe. Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern. Reibung (Haft- und Gleitreibung, Rollwiderstand, Seilreibung).
Festigkeit von Werkstoffen:
Elastischer fester Körper. Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Belastungsfälle und Festigkeitsarten. Einfache Spannungsberechnungen.
II. Jahrgang:
Statik:
Momenten- und Querkraftverteilung an Balken. Gelenkträger;
Fachwerke.
Festigkeit von Werkstoffen:
Spannungszustände, Werkstoffestigkeit und zulässige Beanspruchung;
zusammengesetzte Beanspruchung, Vergleichsspannungen.
Kinematik:
Bewegungsarten, Bewegungsgrößen, Bewegungsabläufe. Kinematik des starren Körpers; Bewegungsgesetze von Newton. Arbeit, Energie, Impuls, Leistung, Wirkungsgrad.
III. Jahrgang:
Festigkeit von Werkstoffen:
Berechnung der Formänderungen bei Zug-, Druck-, Torsions- und Biegebeanspruchung; Knickung.
Dynamik:
Dynamik des starren Körpers; Relativbewegung. Erhaltungssätze (Energie- und Impulserhaltung); Arbeitssatz; elastische und inelastische Stoßprozesse. Größen der drehenden Bewegung; Drallsatz;
Rotation um freie Achsen.
Hydromechanik:
Begriffe; Eigenschaften der Flüssigkeiten. Hydrostatik;
Oberflächen- und Druckkräfte gegen ebene und gekrümmte Wände. Kontinuitäts- und Bernoulligleichung. Stationäre reibungsfreie und reibungsbehaftete Rohrströmung.
IV. Jahrgang:
Grundbegriffe der Thermodynamik:
Thermodynamisches System. Zustandsgrößen. Prozeßgrößen (Arbeit, Wärme). Anwendungen des ersten Hauptsatzes der Thermodynamik.
Ideale Gase:
Zustandsgleichung. Zustandsänderungen. Gaskinetik.
Anwendungen des zweiten Hauptsatzes der Thermodynamik:
Reversible und irreversible Prozesse. Entropie. Formulierungen des zweiten Hauptsatzes. Kreisprozesse mit idealen Gasen.
Reale Gase und Dämpfe:
Zustandsgleichungen, Zustandsänderungen, Zustandsdiagramme. Kreisprozesse mit realen Gasen und Dämpfen. Gemische realer Gase und feuchte Luft (Kenngrößen, Zustandsänderungen);
Wärmeübertragung:
Leitung, Konvektion, Strahlung; Wärmedurchgang.
V. Jahrgang:
Statik:
Statisch unbestimmte Kräftesysteme.
Dynamik:
Mechanische Schwingungen; freie und erzwungene Schwingungen mit und
ohne Dämpfung.
Verfahren der Mechanik:
Aktuelle numerische Berechnungen (Finite Elemente. Differenzenmethoden)
Themenübergreifende Projekte:
Praxisrelevante komplexe Aufgaben aus allen Teilgebieten der Mechanik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis im Ausbildungszweig, im Themenbereich „Themenübergreifende Projekte" die Vielseitigkeit. Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele sowie durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich elektronischer Datenverarbeitung erhöht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik", „Physik und angewandte Physik" und „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte Elektronische Datenverarbeitung" erforderlich.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im I. Jahrgang beträgt eine Wochenstunde.
Im I. und II. Jahrgang je vier Schularbeiten, im III., IV. und V. Jahrgang je drei Schularbeiten.
14. FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen des Ausbildungszweiges kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zwischen technischen und wirtschaftlichen sowie ökologischen Kriterien der Fertigung entscheiden und zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Begriffe:
Bearbeitungsverfahren, Maschinen und Geräte.
Werkstoffe:
Einteilung (Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen, nichtmetallische Werkstoffe, Pulvermetallurgie, Kunststoffe). Normgemäße Bezeichnung, Aufbau und Herstellung, Eigenschaften und Verwendung.
II. Jahrgang:
Werkstoffe:
Legierungen; Zustandsdiagramme. Wärmebehandlung, Oberflächenschutz.
Werkstoffprüfung und Prüfverfahren.
Spanlose Fertigung:
Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Biegen, Richten, Schweißen,
Löten, Kleben. Beschichtungstechnik.
III. Jahrgang:
Eisen-, Guß- und Knetwerkstoffe:
Schmelzöfen. Form- und Kernstoffe. Modellherstellung. Schwindmaß. Gußverfahren. Speisertechnik. Stahl- und Gußarten (Eigenschaften, Zustandsschaubilder, Einfluß der Legierungselemente, Normung). Wärmebehandlung. Spezielle Eigenschaften bei der Verarbeitung. Konstruktion mit Gußwerkstoffen (Gußgerechtes Auslegen der Bauteile. Gußfehler. Wirtschaftlichkeitsüberlegungen. Normen und Vorschriften).
Spanlose Fertigung:
Schneiden, Stanzen, Tiefziehen, Fließ- und Strangpressen.
Rohrherstellung.
Spanende Fertigung:
Fertigungsverfahren, Fertigungswerkzeuge, Schneidengeometrie,
Schneidwerkstoffe. Elemente der CNC-Verfahren.
IV. Jahrgang:
Technologie der Bauwerkstoffe:
Beton und Stahlbeton; keramische Werkstoffe; bituminöse Werkstoffe;
Holz; Dämmstoffe und Sperrstoffe.
Technologie der Kunststoffe:
Einteilung, Herstellungsverfahren, Eigenschaften, Normung,
Anwendungsgebiete.
Werkzeugmaschinen:
Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Maschinen.
V. Jahrgang:
Metallurgie der Nichteisenmetalle:
Herstellungsverfahren. Zustandsschaubilder. Umwandlungsverhalten. Wärmebehandlungsverfahren. Eigenschaften und Einsatzbereiche der Leichtmetalle und Buntmetalle. Schweißbarkeit.
Sintermetalle:
Grundlagen. Herstellungsverfahren. Einsatzbereiche.
Konstruktion mit Nichteisenmetallen und Sinterwerkstoffen:
Werkstoffgerechtes Konstruieren. Wirtschaftlichkeitsüberlegungen. Normen und Vorschriften.
Spanende Fertigung:
Feinstbearbeitung.
Sonderbearbeitungsverfahren, Sondermaschinen:
Anwendung von Laserstrahlen, Elektronenstrahlen, Flüssigkeitsstrahlen, Ultraschall, Erosion; Feinschmieden, Ätzverfahren. Bearbeitungszentren, Fertigungsstraßen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Fachrichtung. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe" die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Eigenschaften, Weiterbehandlung und Verwendung zurücktreten. Der technischen Entwicklung entsprechend, kommt den Themenbereichen „Nichteisenmetalle" und „Nichtmetallische Werkstoffe" besondere Bedeutung zu.
Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Konstruktionsübungen", „Laboratorium" und „Werkstättenlaboratorium" die ausführliche Behandlung der werkstoffgerechten Konstruktion unter Einbeziehung des Korrosionsschutzes und von Problematiken der flexiblen Automatisierung.
Der Unterricht baut unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik" sowie „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik" auf.
15. MASCHINENELEMENTE
Siehe Anlage 1.4.1.
- 16. ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Siehe Anlage 1.4.1.
- 17. MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Siehe Anlage 1.4.1.
18. MASCHINEN UND ANLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die gängigsten Bauarten, das Betriebsverhalten und die Regelung sowie die Grundlagen für Berechnung und Konstruktion von Bauelementen der Fördertechnik, von Strömungsmaschinen für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe und von wirtschaftlich bedeutenden Kolbenmaschinen kennenlernen.
Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise, das Betriebsverhalten und die Umweltproblematik von Energieanlagen kennenlernen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Fördertechnik:
Bauelemente (Seil- und Kettentriebe, Lastaufnahmemittel, Laufräder und Schienen). Triebwerke (Motoren, Kupplung, Bremse, Getriebe). Sicherheitseinrichtungen. Maschinensätze und Förderanlagen (Hub-, Fahr-, Dreh- und Wippwerke). Bauarten von Kranen und Hebezeugen, Stetigfördern und Aufzügen. Tragkonstruktionen (Fachwerke, Vollwandkonstruktionen, Rahmen und Roste). Bauelemente und Verbindungselemente der Tragwerke. Bemessungsgrundlagen statisch bestimmter und unbestimmter Systeme. Aluminiumtragwerke.
Strömungsmaschinen:
Kreiselpumpen (Aufbau, konstruktive Ausführung, Hydraulik- und Festigkeitsberechnungen, Betriebsverhalten und Regelung, Zusammenwirken mit Anlagen). Wasserturbinen (Aufbau, konstruktive Ausführung, Hydraulik- und Festigkeitsberechnungen, Betriebsverhalten und Regelung). Wasserkraftanlagen.
V. Jahrgang:
Strömungsmaschinen:
Dampfturbinen, Ventilatoren, Verdichter und Gasturbinen (Aufbau, Auslegungs- und Festigkeitsberechnungen, Betriebsverhalten und Regelung).
Kolbenmaschinen:
Arbeitsverfahren, Vergleichsprozesse, Indikatordiagramme, Leistung und Wirkungsgrad, Kraftstoffe. Kurbeltrieb, Zylinderanordnung Diesel- und Ottomotor (Bauarten, Bauelemente, Gemischaufbereitung, Gaswechsel, Zündung und Abgase; Kühlung und Schmierung; Fahrschaubildung, Schadstoffminimierung; Betriebsverhalten und Regelung, Motormanagement). Kolbenpumpen und Kolbenverdichter.
Energie- und Umwelttechnologie:
Energieumwandlungsanlagen (Wärmetauscher, Dampferzeuger;
Wärmekraftwerke; Formen alternativer Energien; Sonderanlagen;
Festigkeitsberechnung, Berechnung des Verbrennungsvorganges und der Wärmeübertragung). Immissionsschutz (Trockenabscheider, Absorptions- und Adsorptionsanlagen, Oxidationsmethoden, katalytische Methoden). Abwasserbehandlung (Sedimentation, Filtration, Ausfällen unerwünschter Stoffe, Neutralisation, Kläranlagen). Normen, Rechtsvorschriften und Behördenverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der Ingenieurpraxis im Sinne des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen" sowie die Beiträge zur Gewinnung eines Gesamtüberblickes über die Anlagentechnik und zur Stärkung des Bewußtseins für Umweltprobleme und Alternativenergien.
Lehrausgänge und Exkursionen sowie Demonstrationen im Laboratorium erhöhen die Anschaulichkeit. Die sorgfältige Lehrstoffabstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik" und „Konstruktionsübungen" fördert das fächerübergreifende Denken.
19. SCHWEISSTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der industriellen Praxis bedeutsamen Geräte und Verfahren der Schweißtechnologie unter besonderer Berücksichtigung metallurgischer, konstruktiver und gerätetechnischer Probleme kennen und auswählen können. Er soll die einschlägigen inländischen und internationalen Normen kennen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Schweißmetallurgie:
Unlegierte Stähle (Gefügeaufbau einer Schweißnaht in Abhängigkeit von Konstruktion und Schweißparametern; Aufhärtungsneigung und Schweißeignung der Stähle). Legierte Stähle (Einfluß der Legierungselemente, Schaeffler-Diagramm). Schweißmöglichkeiten bei Nichteisenmetallen.
Elektrisches Lichtbogenschweißen:
Vorgänge im Lichtbogen, Ablauf des Schweißvorganges, Nahtaufbau, Wärmeeinbringung. Schweißstromquellen (Gerätetypen, Kennlinien, Normen und Sicherheitsvorschriften). Schutzgasschweißen (MIG/MAG-Schweißen, WIG-Schweißen, Schutzgase, Plasmatechnik). Verdecktes Lichtbogenschweißen (Unterpulverschweißen, Unterschieneschweißen, Elektroschlackeschweißen).
Autogentechnik:
Gasschmelzschweißen, Brennschneiden, Flammrichten, Löten.
Versorgung mit Schweißgasen; Armaturen von Gasflaschen und Brennern;
Sicherheitsvorschriften.
Elektrisches Widerstandsschweißen:
Punktschweißen, Rollennahtschweißen, Stumpfschweißen.
Sonderschweißverfahren:
Elektronenstrahlschweißen, Ultraschallschweißen, Laserstrahlschweißen, Reibschweißen, Bolzenschweißen; thermisches Spritzen. Schweißzusatz- und -hilfsstoffe.
Schweißkonstruktionen:
Schrumpfungen und Spannungen (Ursachen, Gegenmaßnahmen). Schweißgerechtes Konstruieren (Schweißstoß- und Schweißnahtarten, Nahtvorbereitung, Schweißplan und Schweißfolgeplan). Berechnung und Normung von Schweißverbindungen (Beanspruchungsarten, Berechnungsvorschriften, Betriebsfestigkeitsnachweis). Konstruktive Gestaltung im Stahlbau, Behälterbau, Maschinenbau und Fahrzeugbau. Gestaltung von Konstruktionen aus Nichteisenmetallen und bei automatisierter Fertigung. Kostenberechnung von Schweißverbindungen.
Normen und Vorschriften:
Schweißvorgang, Prüfung von Schweißverbindungen, schweißtechnisches Personal (Ausbildung, Prüfung und Einsatz). Qualitätssicherung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Auswahl von Schweißverfahren und auf die Vermeidung von Schweißfehlern in der Praxis des Ausbildungszweiges.
Eine sorgfältige Lehrstoffabstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik", „Maschinenelemente", „Konstruktionsübungen", „Werkstoffprüfung", „Laboratorium" (insbesondere hinsichtlich der Prüfung von Schweißverbindungen) und „Werkstätte" fördert das fächerübergreifende Denken.
- 20. KORROSIONSCHUTZ UND OBERFLÄCHENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die technische, ökologische und wirtschaftliche Bedeutung des Korrosionsschutzes kennen. Er soll den Korrosionsschutz bei der Werkstoffauswahl, bei der konstruktiven Gestaltung und in der Produktion berücksichtigen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Korrosion:
Arten; physikalische, chemische und elektrochemische Vorgänge.
Wirtschaftliche Bedeutung.
Korrosionsschutz:
Konstruktive Gestaltung, Legierungsmaßnahmen, Inhibitoren. Metallische und nichtmetallische Überzüge. Korrosionsbeständige Werkstoffe (Eigenschaften, Anwendungsgebiete, Prüfverfahren). Normen und Vorschriften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der Industriepraxis unter Beachtung der wirtschaftlichen Bedeutung und der Umweltproblematik.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik" und „Fertigungstechnik" auf. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Maschinenelemente", „Maschinen und Anlagen", „Konstruktionsübungen", „Laboratorium", „Werkstättenlaboratorium" und „Werkstätte" wichtig.
Exkursionen, Vorträge auch schulfremder Personen und Firmenbroschüren dienen der Veranschaulichung des theoretischen Unterrichtes.
21. WERKSTOFFPRÜFUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Methoden der zerstörenden und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen kennen. Er soll die Werkstoffprüfnormen unter Berücksichtigung der in der industriellen Praxis bei der Abnahme und Qualitätssicherung auftretenden Erfordernisse anwenden können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Mechanisch-technologische Werkstoffprüfung:
Zug-, Druck-, Scher-, Biege- und Torsionsversuch. Härteprüfung. Kerbschlagbiegeversuch. Zeitstandversuch. Dauerschwingversuch. Verformungsprüfung. Ätz-, Beiz- und Ölkochproben.
Metallographie:
Probennahme, Herstellung metallographischer Schliffproben,
Metallmikroskop und Untersuchungsmethoden, fotografische Auswertung.
Quantitative Metallographie. Fraktografie.
Normen und Vorschriften.
V. Jahrgang:
Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung:
Rißprüfverfahren, elektrisch-magnetische Prüfverfahren, Ultraschallprüfung, Elektronenmikroskopie, Mikrosonde, Röntgenprüfung. Kristallographie. Feinstrukturanalyse, Fluoreszenzanalyse.
Spezielle Prüfverfahren:
Prüfung von Schweißverbindungen, Bauteilprüfungen, Prüfung von Kunststoffen und Verbundmaterialien, Baustoffprüfungen.
Anwendung:
Werkstoffabnahme. Qualitätssicherung (Stichprobenauswahl, Reproduzierbarkeit von Prüfdaten, Datenauswertung, Dokumentation). Normen und Vorschriften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges.
Exkursionen, Demonstrationen im Laboratorium, Bildmaterial und Vorträge erhöhen die Anschaulichkeit und Praxisnähe des Unterrichtes.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Qualitätssicherung", „Laboratorium" und „Werkstätte" wichtig.
22. QUALITÄTSSICHERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht kennen. Er soll statistische Parameter aus Stichproben erfassen, korrelieren und interpretieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Normen kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Stichprobenprüfung:
Stichprobensysteme, Zuverlässigkeitsprüfung, Auswertung von Stichproben, Parameter und ihre Schätzwerte, Zufallsstreubereiche, Vertrauensbereiche, statistische Tests.
Qualitätssicherung im Betrieb:
Qualitätssicherungssysteme, Qualitätsregelkarten, Qualitätskosten.
V. Jahrgang:
Zusammenhänge zwischen Parametern:
Regression, Korrelation, Varianzanalysen.
Anwendungen:
Versuchsmethodik. Normen und Vorschriften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Dementsprechend kommt der Verwendung von Tabellen, Nomogrammen und modernen Rechenhilfsmitteln besondere Bedeutung zu.
Wegen der zwischenbetrieblichen und oft auch internationalen Anwendung der Qualitätssicherungsverfahren ist in diesem Themenbereich die Behandlung der bestehenden Normen besonders wichtig.
23. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig und in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten sowie der Fertigung auf Grund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges mit und ohne Rechnerunterstützung lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Bemaßung und Beschriftung;
Toleranzen und Passungen; Oberflächenzeichen.
Fertigkeiten:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen und in genormter Axonometrie; Modellaufnahme.
Werkzeichnungen:
Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage oder Modellaufnahme. Stücklisten.
II. Jahrgang:
Verbindungselemente:
Lösbare und nicht lösbare Verbindungen; Rohrleitungs-, Hydraulik- und Pneumatikelemente.
Steuerungselemente:
Hydraulik- und Pneumatikelemente.
III. Jahrgang:
Maschinenelemente:
Elemente der drehenden Bewegung. Federelemente. Zahnräder- und Zahnradgetriebe. Zugmitteltriebe.
Zwei Projekte.
Schweiß- und Gußkonstruktionen:
Ein Projekt.
IV. Jahrgang:
Fördertechnik:
Ein Projekt.
Hydraulische Strömungsmaschinen:
Ein Projekt.
V. Jahrgang:
Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung von Elektrotechnik und Elektronik sowie Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
Ein komplexes, gegenstandsübergreifendes Projekt.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie zur Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Hilfsmittel und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
24. LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Planungs-, Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können. Er soll für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen, auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
V. Jahrgang:
Übungen aus den Stoffgebieten „Fertigungstechnik", „Elektrotechnik und Elektronik", „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik", „Maschinen und Anlagen", „Schweißtechnologie", „Werkstoffprüfung", „Korrosion und Oberflächentechnik" und „Qualitätssicherung" betreffend den jeweiligen Lehrstoff der Pflichtgegenstände und aus der Feinmeßtechnik sowie chemisch-technologische Untersuchungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der neuen Technologien im Maschinenbau sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik, insbesondere der Umwelttechnologie, angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.
Manche Übungen bedürfen neben der Erörterung im fachtheoretischen Unterricht der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen nach dem Stand des Unterrichtes in den fachtheoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände fächerübergreifend anwenden.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
- 25. WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Stoffgebiet Elektrotechnik:
Anschließen von elektrischen Maschinen. Inbetriebnahme von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung, Arbeitsauftragserstellung und Produktionskostenberechnung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.
Stoffgebiet Steuerungstechnik:
Elemente der Steuerungstechnik, Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf, Darstellung von Bewegungsabläufen, weg- und zeitabhängige Steuerungen.
Stoffgebiet Härten:
Wärmebehandlung metallischer Werkstoffe. Härteprüfungen.
V. Jahrgang:
Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
CNC-Programme. Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung; Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine.
Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektrischen Längenmeßgeräten, Oberflächenrauhigkeitsmessungen, Qualitätsdaten, Aufbereitung, Fehlerbeseitigung und -verhütung, Qualitätsberichterstattung.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Planungs- und Steuerungsaufgaben,
rechnerunterstützte Fertigung.
Stoffgebiet Oberflächenbehandlung:
Oberflächenbeschichtung mit Überzügen aus Metall, Kunststoff oder keramischen Stoffen. Herstellung galvanischer Überzüge. Farbspritzen. Pulverbeschichten. Emaillieren. Prüfverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen - besonders auch auf die spezifischen Unterrichtsgegenstände des Ausbildungszweiges - und im Pflichtgegenstand „Werkstätte" erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert.
26. WERKSTÄTTE
Siehe Anlage 1.4.1.
27. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
( )
Siehe Anlage 1.
LABOR FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis der Betriebsorganisation häufig anfallenden Aufgaben inner- und außerbetrieblicher Art lösen und die durch Gesetze und Bestimmungen sowie durch die betriebswirtschaftlichen Lehre geforderten Prämissen anwenden und verarbeiten können. Der Schüler soll Geschäftsfälle unter Beachtung der jeweiligen Gesetze und mit Verwendung moderner Bürotechnik sowohl im Innen- wie im Außenhandel effizient und betriebswirtschaftlich richtig ausführen können. Er soll sich Einzelbereiche des betriebswirtschaftlichen Instrumentariums aneignen und auch das Zusammenwirken verstehen lernen und in der Lage sein, dies in unternehmerische Entscheidungen umsetzen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Einfache Projekte für Sachbearbeiter in der betrieblichen Praxis.
Organisation:
Innerbetriebliche Ablage und Evidenzhaltung; Bestellung; Auftrag; Faktura, Beleg, Ablagetätigkeit, Mahnwesen, Versand, Materialverwaltung; einfache Fälle des Schriftverkehrs; Grundwissen im Verkehr mit Bahn, Post und Spedition.
Rechnungswesen:
Einfache Fälle des Personalwesens, der Buchhaltung, des Zahlungs- und Schriftverkehrs; Personalverrechnung. Finanzierung und Planung von Einzelprojekten; Kalkulation; Kostenrechnung.
Buchführungsarbeiten, Sonderzahlungen der Lohn- und Gehaltsverrechnung; Jahresausgleich.
V. Jahrgang:
Projekte für die untere Führungsebene und komplexe Projekte für die leitende Führungsebene und Geschäftsführung.
Recht:
Einfache Fälle des Arbeitsrechts, Arbeiterschutz, Gewerkschaften;
Steuerrecht; Versicherungswesen.
Führung:
Innerbetriebliche Hierarchien. Führungstechniken; Personalplanung;
Stellenausschreibung. Entscheidungstechniken, Managementtechniken, Führungsstile, Personalmanagement, Personalbeurteilung.
Organisation:
Export, Import, Spedition. Operative Budgets.
Rechnungswesen:
Bilanz und Bilanzanalyse, Kennzahlen, Erfolgsrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendung in der betrieblichen Praxis. Dies wird durch die Organisation einer Übungsfirma erreicht, die mit bereits bestehenden Firmen dieser Art im In- und Ausland in (fiktiven) Geschäftsverkehr tritt.
Die innerbetriebliche Struktur ist so gestaltet, daß der Schüler die Laufbahn vom Sachbearbeiter bis zum leitenden Angestellten durchläuft. Das Vorhandensein mehrerer Abteilungen im organisatorischen Aufbau der Übungsfirma ermöglicht eine Jobrotation.
Die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen können jederzeit in Zwischenanalysen erfaßt werden und geben dem Schüler Einblick in den betrieblichen Erfolg und Mißerfolg.
Ausgehend von den theoretischen Grundlagen sollen die in der heutigen Bürotechnik verwendeten elektronischen Mittel eingesetzt werden.
AKTUELLE FACHGEBIETE
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
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*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt Ia.
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Mit Übungen.
*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*5) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
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