Anlage 1
Anlage 1.3.2.2
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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRONIK
Ausbildungszweig Biomedizinische Technik
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden *) Lvpfl.-
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe Gruppe
I II III IV V
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1 Religion ................... 2 2 2 2 2 10 (III)
2 Deutsch .................... 3 2 2 2 2 11 (I)
3 Lebende Fremdsprache
(Englisch) ................. 2 2 2 2 2 10 (I)
4 Geschichte und Sozialkunde . - - - 2 2 4 (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde ........... 2 2 - - - 4 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ......... - - - 2 2 4 III
7 Leibesübungen .............. 2 2 2 1 1 8 (IVa)
8 Mathematik und angewandte
Mathematik ................. 5 3 4 4 - 16 (I)
9 Darstellende Geometrie ..... 2 2 - - - 4 (I)
10 Physik und angewandte
Physik ..................... 2 2 2 1 - 7 (II)
11 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik .......... 2 2 - - - 4 II
12 Elektronische
Datenverarbeitung und
angewandte Elektronische
Datenverarbeitung .......... - 2 2 - - 4 I
13 Grundlagen der
Elektrotechnik ............. 4 3 - - - 7 (I)
14 Anatomie und Physiologie ... - - - 3 3 6 III
15 Elektronik und
Digitaltechnik ............. - 2 4 3 3 12 I
16 Röntgentechnik und
Strahlenschutz ............. - - - - 2 2 I
17 Nachrichtentechnik ......... - - 3 2 3 8 I
18 Hochfrequenz- und
Impulstechnik
einschließlich
Biomedizinische Technik .... - - - 2 3 5 I
19 Meß-, Steuerungs- und
Regelungstechnik ........... - 2 2 2 2 8 I
20 Fertigungstechnik und
Konstruktionslehre *2) .... 5 3 3 4 5 20 I
21 Laboratorium ............... - - 3 4 8 15 I
22 Werkstättenlaboratorium .... - - - 4 - 4 III
23 Werkstätte ................. 9 9 9 - - 27 (Va)
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Gesamtwochenstundenzahl 38- 38- 38- 38- 38-
40 40 40 40 40 195
24 Pflichtpraktikum ........... mindestens je vier Wochen vor
Eintritt in den III. bzw. in den
V. Jahrgang.
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Wochenstunden *) Lvpfl.-
Freigegenstände Jahrgang Gruppe
I II III IV V
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Stenotypie .................... 2 2 - - - (V)
Zweite lebende Fremdsprache
*4) (....) ................. - - 3 3 3 (I)
Betriebswirtschaft ............ - - - - 2 III
Unverbindliche Übungen
Leibesübungen ..... (bis zu) .. 2 2 2 3 3 (IVa)
Förderunterricht
Deutsch ....................... *3) (I)
Lebende Fremdsprache
(Englisch) ................. *3) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ................. *3) (I)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
2. Deutsch
Siehe Anlage 1.
3. Lebende Fremdsprache
(Englisch)
Siehe Anlage 1.
- 4. Geschichte und Sozialkunde
Siehe Anlage 1.
- 5. Geographie und Wirtschaftskunde
Siehe Anlage 1.
- 6. Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung
Siehe Anlage 1.
7. Leibesübungen
Siehe Anlage 1.
- 8. Mathematik und angewandte Mathematik
Siehe Anlage 1.3.2.
- 9. Darstellende Geometrie
Siehe Anlage 1.3.2.
- 10. Physik und angewandte Physik
Siehe Anlage 1.3.2.
- 11. Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik
Siehe Anlage 1.3.2.
- 12. Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische
Datenverarbeitung
Siehe Anlage 1.3.2.
- 13. Grundlagen der Elektrotechnik
Siehe Anlage 1.3.2.
- 14. Anatomie und Physiologie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktionen des menschlichen Körpers in Grundzügen kennen. Er soll die Anforderungen der Medizin an die Technik verstehen und mit der dafür notwendigen medizinischen Terminologie vertraut sein.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Anatomie:
Systeme des menschlichen Körpers, Gewebsarten. Stützsysteme, Bewegungssysteme, Kreislaufsysteme, Zentralnervensystem.
Terminologie:
Griechische und lateinische Stämme. Körperteile, Lagebeziehungen.
V. Jahrgang:
Biologie der Zelle:
Aufbau, Eigenschaften, Wechselwirkung mit der Umgebung; Informationsverarbeitung und -weiterleitung. Elektrische Felder im lebenden Organismus. Bestimmung von Zellgrößen; Wechselwirkungen zwischen biologischen Systemen.
Physiologie:
Muskeln, Sinnesorgane, Blutkreislauf, Atmung, Stoff- und Energiewechsel, Wärmehaushalt. Bioelektrische Potentiale (Entstehung, Aufrechterhaltung). Nervensystem, Ausscheidung. Hormone. Vergleich von Organismen und Maschinen.
Terminologie:
Körperfunktionen, Untersuchungs- und Behandlungsverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Bedeutung für die risikolose Anwendung biomedizinischer Geräte und der Beitrag zur Breite des biologischen Wissens. Im Sinne klarer Kommunikation zwischen Ärzten und Technikern erscheinen Hinweise auf die Konsequenzen für Untersuchungs- und Therapieverfahren bedeutsam.
- 15. Elektronik und Digitaltechnik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gesetze der Elektronik und der Digitaltechnik und ihre Anwendungen sicher beherrschen.
Er soll einschlägige Aufgaben lösen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.3.2.
III. Jahrgang:
Siehe Anlage 1.3.2.
IV. Jahrgang:
Programmierbare Schaltungen:
Festprogrammierbare Logikschaltungen, freiprogrammierbare Steuerungen, Struktur eines Mikrocomputersystems; Befehlssatz eines typischen Mikroprozessors. Einsatz einer maschinenorientierten Sprache. Marktübersicht.
V. Jahrgang:
Rechenmethoden der Impulstechnik:
Periodische und nichtperiodische Vorgänge, spezielle Rechenmethoden für Schaltvorgänge.
Impulsschaltungen:
Impulserzeugung, -formung und -verstärkung.
Rauschen:
Empfängerempfindlichkeit, Verstärkung, Rauschleistung.
Prozessortechnik:
Hardwarebausteine. Zeitabläufe; Interrupt.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Im Themenbereich „Programmierbare Logik" bewährt sich der Vergleich mit konventioneller Logik. Die allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades (von einfachen Steuerungen zu größeren Systemen) ist besonders im Bereich „Hardwarebausteine" wichtig.
Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.
- 16. Röntgentechnik und Strahlenschutz
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Funktion von Geräten zur Erzeugung von Röntgenstrahlung und ionisierenden Strahlen kennen. Er soll zu Fragen der Aufstellung, des Energieanschlusses und der Steuerung dieser Geräte sowie des Strahlenschutzes Stellung nehmen können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Röntgentechnik:
Röntgenstrahlung, Eigenschaften, Erzeugung, Durchgang durch Materie, Röntgengeräte, Untersuchungsverfahren; Messen von Röntgenstrahlung.
Nuklearmedizin:
Strahlungsarten, Geräte, Anwendungen, Meßverfahren.
Strahlenschutz:
Gefahren durch Strahlung, Vorschriften und Normen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes.
Wegen der Schwierigkeit, zu diesem Pflichtgegenstand Laboratoriumsübungen durchzuführen, kommt der Demonstration und bildlichen Darstellung besondere Bedeutung zu.
17. Nachrichtentechnik
Siehe Anlage 1.3.2.
- 18. Hochfrequenz- und Impulstechnik einschließlich Biomedizinische Technik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gesetze der Impuls- und Hochfrequenztechnik und ihre Anwendungen besonders in der biomedizinischen Technik sicher beherrschen.
Er soll einschlägige Aufgaben lösen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Bauelemente:
Hochfrequenzverhalten passiver und aktiver Bauelemente, Vierpolparameter, Ersatzschaltungen.
Elektronische Geräte für Diagnose und Therapie:
Funktion und Prinzipschaltung, Probleme beim Einsatz, Ursachen von Störungen und Meßfehlern.
Verstärker:
Breitbandverstärker, Selektionsschaltungen, Selektivverstärker, Filter.
Schwingungserzeugung:
Rückkopplung, Oszillatoren, PLL, Frequenzstabilisierung.
Frequenzumsetzung:
Spektren, nichtlineare Verzerrungen, Frequenzteilung und -vervielfachung, Modulation und Demodulation, Mischung.
Rundfunk- und Fernsehtechnik:
Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte, Phonotechnik.
V. Jahrgang:
Hochfrequenzverstärker:
HF-Parameter, Leitungsdiagramm, Anpassung, Sendeverstärker, HF-Verstärker.
Mikrowellentechnik:
Erzeugung, Verstärkung, Übertragung, Verarbeitung.
Elektromagnetische Wellen:
Antennen und Antennenanlagen, Abstrahlung und Ausbreitung.
Biomedizinische Technik:
Elektrokardiographie, Phonokardiographie, Messung von Blutdruck, Puls und Blutfluß, Elektroencephalographie, Lungenfunktionsanalyse, Herzkathetrisierung, Patientenüberwachungsgeräte, Ultraschalldiagnosegeräte. Elektrotherapie des Herzens, Reizstromdiagnostik und -therapie, Hochfrequenz-, Wärme- und Ultraschalltherapie. Elektrochirurgie. Sicherheit bei elektromedizinischen Geräten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Zweckmäßigerweise stehen Funktionsprinzip und besonders typische Details im Vordergrund.
Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert. Bilder und akustische Unterrichtsmittel erhöhen die Anschaulichkeit.
- 19. Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik
Siehe Anlage 1.3.2.
- 20. Fertigungstechnik und Konstruktionslehre
Siehe Anlage 1.3.2.
21. Laboratorium
Siehe Anlage 1.3.2.
- 22. Werkstättenlaboratorium
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Stoffgebiet Analogtechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von analogen Baugruppen und Geräten.
Stoffgebiet Digitaltechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von digitalen Baugruppen und Geräten.
Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen. Erstellen einfacher Programme.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der Praxis der biomedizinischen Technik. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte" erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
23. Werkstätte
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen verschiedener elektrischer und elektronischer Bauteile).
Mechanische Werkstätte:
Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Hobeln von Flächen und Nuten. Fräsen verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen; Stirnfräsen.
II. Jahrgang:
Elektromechanische Werkstätte:
Blecharbeiten, Richten und Biegen, Stanzen, fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen, Weich- und Hartlöten, Härten.
Elektroinstallation:
Niederspannungsinstallation. Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschließen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuergeräten.
Kunststoffverarbeitung:
Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug, Gießharz- und Klebetechnik. Maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.
Fernmeldetechnik:
Aufbau und Überprüfen von Baugruppen der Vermittlungstechnik und der Kommunikationssysteme.
Elektromaschinenbau:
Wickel- und Isolierarbeiten an Transformatoren und Spulen. Aufbau und Reparatur.
Elektronik:
Aufbauen, Inbetriebnahme, Prüfen und Warten elektronischer Geräte und Systeme. Anschluß- und Verbindungstechnik (wie Wire-Wrap-, Fädeltechnik).
III. Jahrgang:
Elektronik:
Bau, Inbetriebnahme und Prüfen analoger und digitaler Systeme.
Niederfrequenztechnik:
Abgleichen, Einstellen und Überprüfen, Warten und Reparieren von Geräten der Elektroakustik, Phonotechnik und Magnetaufzeichnung.
Hochfrequenztechnik:
Rundfunk- und Fernsehtechnik; Aufbau einfacher Baugruppen und Geräte aus elektrischen und elektronischen Bauelementen.
Gerätebau:
Aufbauen, Prüfen und Warten elektronischer Geräte. Leiterplattenfertigung.
Fernmeldetechnik:
Bau, Überprüfen und Reparatur von elektrischen und elektronischen Ruf-, Signal- und Vermittlungseinrichtungen.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen, Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
24. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
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*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt Ia.
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Mit Konstruktionsübungen.
*3) Der Förderunterricht kann bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*4) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache" unterrichtete Sprache.
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