Anlage 1
Anlage 1.5.4
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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR TEXTIL-DESIGN
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden *) Lehrver-
Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
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1 Religion ............. 2 2 2 2 2 10 (III)
2 Deutsch .............. 3 2 2 2 2 11 (I)
3 Lebende
Fremdsprache *2) ..... 2 2 2 2 2 10 (I)
4 Geschichte und
Sozialkunde........... - - 2 2 - 4 (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde ..... 2 2 - - - 4 (III)
6 Wirtschaftliche
Bildung, Rechtskunde
und Politische Bildung - - - 2 2 4 III
7 Leibesübungen ........ 2 2 2 1 1 8 (IVa)
8 Mathematik und
angewandte Mathematik 4 3 3 2 - 12 (I)
9 Elektronische
Datenverarbeitung und
angewandte
elektronische
Datenverarbeitung .... - 2 - - - 2 I
10 Physik und angewandte
Physik ............... 2 2 - - - 4 II
11 Chemie, angewandte
Chemie und
Umwelttechnik ........ - 2 - - - 4 II
12 Stilkunde............. - - 2 2 2 6 III
13 Textilmanagement...... - - - - 2 2 II
14 Textiltechnologie..... 2 2 2 2 2 10 I
15 Gestalten *3) ........ 5 4 4 4 4 21 II
16 Textildesign ......... 4 4 4 4 4 20 III
17 Dessinatur für die
Weberei *4) .......... 4 4 4 4 4 20 I
18 Dessinatur für die
Wirkerei und
Strickerei *4) ....... 4 4 4 4 4 20 I
19 Dessinatur für die
Druckerei *4) ........ - - 2 2 3 7 I
20 Modegestaltung und
Schnittkonstruktion .. - - 2 2 2 6 IVb
21 Atelier und Werkstätte 2 3 3 3 4 15 Va
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Gesamtwochenstundenzahl 38- 38- 38- 38- 38-
40 40 40 40 40 195
22 Pflichtpraktikum ..... mindestens je vier Wochen vor Eintritt in
den III. bzw. in den V. Jahrgang.
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Wochenstunden *) Lehrver-
Freigegenstände pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I. II. III. IV. V. gruppe
---------------------------------------------------------------------
Stenotypie ............... 2 2 - - - 4 (V)
Zweite lebende
Fremdsprache *2) *5) (...) - - 3 3 3 9 (I)
Betriebswirtschaft ....... - - - - 2 2 II
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Unverbindliche Übungen
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Leibesübungen ... (bis zu) 2 2 2 3 3 12 (IVa)
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Förderunterricht
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Deutsch .................. *6) (I)
Lebende
Fremdsprache (......) .... *6) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ............... *6) (I)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
- 3. LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
- 4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
III. Jahrgang:
IV. Jahrgang:
Im übrigen siehe Anlage 1.
- 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1.
- 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1.
7. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
- 8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.2.1.
- 9. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1.2.1.
- 10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären können.
Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Allgemeine Physik:
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Meßeinheiten.
Internationales Einheitensystem (SI).
Mechanik:
Punktmechanik (Kraftbegriff, Translation, Rotation, Impulssatz, Energieerhaltungssatz, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad). Hydro- und Aeromechanik.
Wärme:
Temperaturbegriff (Ausdehnung von Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen, Zustandsgleichungen des idealen Gases, Wärme als Energieform, Hauptsätze der Wärmelehre, Wärmeübertragung, Aggregatzustände, Luftfeuchtigkeit).
II. Jahrgang:
Schwingungen und Wellen:
Mechanische Wellen. (Wasserwellen, Schallwellen, physiologische Akustik). Elektromagnetische Wellen.
Optik:
Strahlenoptik. Wellenoptik. Farben. Fotometrie.
Elektrizität:
Ladung, elektrisches Feld. Spannung, Strom, Arbeit, Leistung. Elektrizitätsleitung in Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Aufgaben der Fachrichtung.
Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen von dem experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von Erläuterungen der gewonnenen Erkenntnisse anhand von Beispielen.
- 11. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE
UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.
Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der Materie erkennen und beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; Ph-Wert; Redoxreaktion, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.
Anorganische Chemie:
Metalle, Nichtmetalle (Silikate, Phosphate), textile Werk- und Hilfsstoffe, Wasser, Bleichmittel, Waschmittel; Luft.
II. Jahrgang:
Organische Chemie:
Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis); in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen; Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften); Organische Werkstoffe (Fasern, Tenside, Avivagen) und Hilfsstoffe.
Umwelttechnik:
Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;
Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche, vor allem im II. Jahrgang, durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.
12. STILKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der europäischen Geschichte definieren und interpretieren können. Er soll die Wesenszüge der Stilepochen im Kunstgewerbe im Zusammenhang mit der bildenden Kunst und dem Design, die Entstehung der Produkte und Techniken im Fachgebiet sowie das Kunstfachvokabular kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden können. Er soll typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.
Der Schüler soll Produkte des Fachgebietes nach künstlerischen, kunsthandwerklichen und technischen Kriterien beurteilen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Theorie der Kunst:
Einteilung, Begriffe. Sonderstellung des Kunstgewerbes.
Gestaltungsprinzipien, Techniken und Produkte:
Altertum (Anfänge; Orient, Ägypten, Kreta; Griechenland, Rom); Altchristliche Kultur, Byzanz, Kopten. Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst, Architektur, Textilgeschichte, Mode und zur Sozialgeschichte.
IV. Jahrgang:
Theorie der Kunst:
Gegensätze, Übergänge.
Gestaltungsprinzipien, Techniken und Produkte:
Mittelalter (Karolingische Kunst, Romanik. Gotik); 16. bis 18. Jahrhundert (Renaissance. Barock, Rokoko, Empire). Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst, Architektur, Textilgeschichte, Mode und zur Sozialgeschichte.
V. Jahrgang:
Gestaltungsprinzipien. Techniken und Produkte:
19./20. Jahrhundert (Strömungen des 19. Jahrhunderts. Klassizismus, Romantik, Realismus. Idealismus, Historismus, Impressionismus, Jugendstil, Wiener Werkstätte; Klassische Moderne; Gegenwart). Wechselbeziehungen zur bildenden Kunst, Architektur, Textilgeschichte, Mode und zur Sozialgeschichte.
Geschmacksbildung:
Künstlerische und kunsthandwerkliche Kriterien.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Entwicklungszusammenhänge sowie die Zusammenhänge zwischen den Kunstformen untereinander und mit den historischen Rahmenbedingungen; ferner die Bedeutung für Kunst, Design und Technik im heutigen Österreich, insbesondere in den Belangen des Ausbildungszweiges.
Der Komplexität der Geschichte der Orientteppicherzeugung entsprechend, empfiehlt sich die ausführliche Behandlung dieses Themas in Form von Längsschnitten.
Bildliche Darstellungen sowie Modelle sind für die Erfassung des Lehrstoffes unerläßlich. Das Verständnis der handwerklichen, technischen und stilistischen Entwicklung wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht.
Das Verständnis für die selbständige Betrachtung und Interpretation eines Kunstwerkes soll geweckt und als Anregung für das moderne Kunstschaffen angewandt werden.
Das durch die Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Ziel einer Gesamtschau erfordert die intensive Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Geschichte und Sozialkunde" sowie der technischen und angewandten künstlerischen Unterrichtsgegenstände.
13. TEXTILMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll an den für das Textildesign bedeutsamen unternehmerischen Entscheidungen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Textilmarktes mitwirken können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Marktforschung:
Auswertung und Interpretation von Marktdaten. Werbepsychologie.
Trend- und Prognosenerstellung.
Unternehmensführung:
Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher, sozialer und umwelttechnischer Aspekte sowie der aktuellen branchenspezifischen Geschmacks- und Marktlage. Managementmethoden. Modelle für die systematische marktgerechte Entwicklung textiler Produkte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis für verbraucher- und marktorientiertes Handeln. Hiefür ist die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung" und „Textildesign" besonders nützlich.
14. TEXTILTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Anforderungen an textile Flächen kennen. Er soll die Verfahren zur Herstellung textiler Zwischen- und Endprodukte unter Berücksichtigung der Vorprodukte kennen. Er soll die Voraussetzungen zur Abstimmung von Designs auf das jeweilige Produktionsverfahren kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Faserstoffe:
Gewinnung, Eigenschaften, Einsatzkriterien.
Weberei:
Vorbereitungsarbeiten, Webverfahren, Funktionsgruppen der Webmaschine.
Wirkerei und Strickerei:
Maschenbildende Elemente, Maschenbildungsvorgänge, Aufbau und Funktion von Strick- und Wirkmaschinen.
II. Jahrgang:
Garne:
Garnarten, Konstruktionsdaten, Einsatzbereiche.
Spinnerei:
Faseraufbereitung, Spinnverfahren (Verzugs-, Teilungs- und Open-End-Spinnerei). Zwirnen. Spulen.
III. Jahrgang:
Veredlung:
Vorbehandlung, Bleichen, Färben, Appretur.
Textildruck:
Druckarten, Druckverfahren; Druckpastenherstellung;
Drucknachbehandlung.
Textilpflege:
Maschinen und Einrichtungen. Pflegekennzeichenverordnung.
IV. Jahrgang:
Spezielle Textiltechniken:
Vliestechnik, Tuftingtechnik, Nähwirktechnik, Stickerei,
Flechttechnik, Bobinettechnik.
Konfektionstechnik:
Schnittplanung, Zuschneidetechnik, Nähtechnik, Ausfertigung.
V. Jahrgang:
Qualitätskontrolle:
Erkennen von Fehlern und Fehlerursachen, Reklamationsbearbeitung; Qualitätsabstimmung zwischen Produktionsstufen. Methoden der statistischen Qualitätskontrolle.
Produktionsverfahren:
Wirtschaftliche Aspekte. Umsetzung von Mustertechniken. EDVgestützte Informationsverarbeitung (Maschinensteuerung, Prozeßdatenauswertung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der Musterumsetzung und der Produktgestaltung. Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit den Pflichtgegenständen „Dessinatur für die Weberei", „Dessinatur für die Wirkerei und Strickerei", Dessinatur für die Druckerei", „Modegestaltung und Schnittkonstruktion" sowie „Atelier und Werkstätte" erforderlich.
15. GESTALTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll individuell erarbeitete Farb- und Formgebung auf Textilien anwenden können. Er soll Gestaltungskonzepte analysieren und eigenständige Gestaltungskonzepte verwirklichen können. Er soll in künstlerischen Belangen sensibel, flexibel und kritisch reagieren.
Der Schüler soll die elektronische Datenverarbeitung für kreative Zwecke nützen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Darstellungstechniken:
Darstellungsmittel, -techniken.
Formen:
Linien, Flächen, Erfassen und Darstellen symmetrischer und freier
Formen (Grundriß, Aufriß, Schrägriß). Detaildurchbildung von
Naturstudien, Vereinfachung.
Farben:
Farbgebung, Ordnung der Farben.
Komposition:
Harmonische Gruppen.
II. Jahrgang:
Komposition:
Rhythmische Wiederholung, Reihung. Aufbau dekorativer Formen- und Farbengruppen auf Grund von Naturstudien und eigenen Ideen. Einfühlen in textile Formelemente Raumlösungen. Perspektive (Fluchtpunktbegriff, Meßpunkte, Schatten).
Farben:
Spektrum, Doppelspektrum, Licht und Farbe. Additive und subtraktive
Farbmischung.
III. Jahrgang:
Formen:
Erfassen und Darstellen der Proportionen des menschlichen Körpers
in einfacher Linienführung.
Farben:
Farbreize und Farbempfindungen.
Komposition:
Hell-Dunkel Studien. Farbkontraste.
IV. Jahrgang:
Darstellungstechniken:
Aktzeichnen in verschiedenen Techniken.
Formen:
Erfassen und Darstellen von Verkürzungen Darstellen der Figur in Bewegung. Erfassen der typischen Linienführung und Anwendung im
bildnerischen Ausdruck. Raumgestaltung.
Komposition:
Abstraktion von Naturstudien.
V. Jahrgang:
Darstellungstechniken:
Moderne Hilfsmittel und Techniken.
Komposition:
Architektur im Zusammenhang mit Raumgestaltung. Komposition nach
eigenen Entwürfen. Analyse von Kunstwerken. Geschmacksbildung.
Farbe:
Anwendungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes sowie die Förderung der individuellen Begabung und Auffassung der Schüler durch entsprechende Aufgabenstellung des Studiums in der Natur und am Aktmodell. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stilgeschichte" und „Textildesign" wichtig.
Bildmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen und Vorführungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
16. TEXTILDESIGN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll textile Entwürfe unter Berücksichtigung modischer und wirtschaftlicher Aspekte sowie der technischen Durchführbarkeit ausarbeiten und zu Kollektionen zusammenfassen können.
Der Schüler soll bei der Entwicklung seiner Vorstellungen und bei der Rapportgestaltung die elektronische Datenverarbeitung anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Komposition:
Farb- und Formenkomposition. Reziproke Flächenteilungen.
Rapportieren.
Weberei:
Einsystemige Schaft- und Jacquardmuster.
Wirkerei und Strickerei:
Ein- und mehrfärbige bindungstechnisch gemusterte Designs.
Freizeitbekleidung.
II. Jahrgang:
Weberei:
Einsystemige Schaft- und Jacquardmuster. Musterbildung gemäß den Materialeigenschaften, der Bindungstechnik und der Farbe.
Strickerei:
Rundstrickware. Oberbekleidung.
Druckerei:
Ein- und mehrfärbige Drucke. Kolorieren.
III. Jahrgang:
Weberei:
Mehrsystemige Jacquardwaren (Damen- und Herrenoberbekleidung).
Wirkerei:
Bindungsgemusterte Kettenwirkware.
Druckerei:
Mehrfärbige Drucke in verschiedenen Techniken. Rapportgestaltung
und Farbstellungen.
IV. Jahrgang:
Weberei:
Mehrsystemige Jacquardwaren (Darstellung von Bindungsstrukturen).
Heimtextilien. Raumgestaltung.
Wirkerei und Strickerei:
Maschenware in Jacquardtechnik. Heimtextilien.
Druckerei:
Effektmöglichkeiten der Drucktechnik.
V. Jahrgang:
Weberei:
Mehrsystemige Spezialjacquardwaren (Dekor, Gobelin, Teppiche).
Wirkerei:
Kettenwirkware für Spitzen und Gardinen.
Druckerei:
Großrapportige Entwürfe mit komplexen Effekten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes und der Beitrag zur Integration textilgeschichtlicher und aktueller Komponenten. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, empfiehlt sich der weitgehende Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung.
Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Textildesigns für die Pflichtgegenstände der Dessinatur sowie für die Pflichtgegenstände „Angewandtes künstlerisches Gestalten" und „Atelier und Werkstätte" empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände.
- 17. DESSINATUR FÜR DIE WEBEREI
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Entwürfen selbständig unter Berücksichtigung modischer und wirtschaftlicher Aspekte fertigungsgerechte textiltechnische Zeichnungen für die Weberei anfertigen können.
Der Schüler soll die elektronische Datenverarbeitung in der Musterumsetzung anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundbindungen:
Patronen; Schnitte. Webschema. Gewebedaten (Einstellung;
Garnfeinheiten, Gewicht; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).
Patronieren:
Übertragen von Mustern auf verschiedene Linienpapiereinteilungen;
Darstellungsmittel, Darstellungstechnik. Rapportanschlüsse.
II. Jahrgang:
Schafttechnik:
Bindungsaufbau einsystemiger Gewebe. Einstellungs- und Verbrauchsberechnungen.
Jacquardtechnik:
Ausführung von Entwürfen in einsystemiger Musterungstechnik.
Einstellungs- und Verbrauchsberechnungen.
Analyse:
Einsystemige Gewebe (Dekomposition; Einsatzbereiche,
Handelsbezeichnungen).
III. Jahrgang:
Jacquardtechnik:
Ausführung von Entwürfen in zweisystemiger Musterungstechnik. Bindungskombinationen mit der Schafttechnik. Darstellungsformen, Gewebeschnitte, Leseweisen.
Analyse:
Zweisystemige Gewebe (Dekomposition; Einsatzbereiche,
Handelsbezeichnungen).
IV. Jahrgang:
Jacquardtechnik:
Ausführung von Entwürfen in drei und mehrsystemiger Musterungstechnik (Schuß- und Kettdouble. Doppelgewebe, figurierte Hohlgewebe).
Analyse:
Drei- und mehrsystemige Gewebe (Dekomposition; Einsatzbereiche,
Handelsbezeichnungen).
V. Jahrgang:
Jacquardtechnik:
Ausführung von Entwürfen für mehrchorige Möbel- und Dekorstoffe,
Gobelins. Samte und Teppiche.
Jacquardkartenschlagen:
EDV-gerechte Umsetzung von Entwürfen und Anfertigung von Patronen.
Analyse:
Mehrchorige Jacquardgewebe (Dekomposition; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend empfiehlt sich der weitgehende Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung. Besonders nützlich ist die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Textiltechnologie", „Textildesign", „Modegestaltung und Schnittkonstruktion" und „Atelier und Werkstätte".
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in jedem Jahrgang 2 Wochenstunden.
- 18. DESSINATUR FÜR DIE
WIRKEREI UND STRICKEREI
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Entwürfen selbständig unter Berücksichtigung modischer und wirtschaftlicher Aspekte fertigungsgerechte textiltechnische Zeichnungen für die Wirkerei und Strickerei anfertigen und die Auswirkungen der Bindung auf die Eigenschaften der Ware kennen.
Der Schüler soll die elektronische Datenverarbeitung in der Musterumsetzung anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundbindungen der Wirk- und Stricktechnik:
Fachtechnische Darstellung in Warenbild und Patrone; Analyse (Rapporte, Feinheit, Festigkeit, Warengewicht; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).
Patronieren:
Ausarbeitung von Mustervorstellungen im Warenbild, Strich- und Kästchenpatrone; Teilreihenpatrone.
II. Jahrgang:
Bindungen für Rechts/Links-, Rechts/Rechts- und Links/Links-Gestricke:
Fachtechnische Darstellung in Warenbild und Patrone. Analyse (Rapporte, Feinheit, Festigkeit, Warengewicht; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).
Patronieren:
Ausführung von Entwürfen für Flach- und Rundstrickerei.
III. Jahrgang:
Bindungen für kleinrapportige Rechts/Links-Kettengewirke:
Fachtechnische Darstellung in Warenbild und Patrone; Analyse (Rapporte, Feinheit, Festigkeit, Warengewicht; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).
Patronieren:
Ausführung von Entwürfen für kleinrapportige Kettengewirke.
IV. Jahrgang:
Spezialtechniken:
Versatzschematik; Umhängetechnik; Jacquardmustertechnik. Fachtechnische Darstellung in Warenbild und Patrone; Analyse (Rapporte, Feinheit, Festigkeit, Warengewicht; Einsatzbereiche Handelsbezeichnungen).
Patronieren:
Ausführung von Entwürfen in den Spezialtechniken.
V. Jahrgang:
Bindungen für großrapportige Rechts/Links-Kettengewirke:
Preß; Filet; Fallblech; Jacquardtechnik. Fachtechnische Darstellung in Warenbild und Patrone. Analyse (Rapporte, Feinheit, Festigkeit, Warengewicht; Einsatzbereiche, Handelsbezeichnungen).
Patronieren:
Ausführung von Entwürfen für großrapportige Rechts/Links-Kettengewirke.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, empfiehlt sich der weitgehende Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung. Besonders nützlich ist die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Textiltechnologie", „Textildesign"; „Modegestaltung und Schnittkonstruktion" und „Atelier und Werkstätte".
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in jedem Jahrgang 2 Wochenstunden.
- 19. DESSINATUR FÜR DIE DRUCKEREI
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Entwürfen selbständig, unter Berücksichtigung modischer und wirtschaftlicher Aspekte, fertigungsreife und EDVgerechte textiltechnische Zeichnungen für die Druckerei anfertigen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Folien für einfärbige Drucke:
Punkte, Linien, Flächen.
Folien für mehrfärbige Drucke:
Punkte, Linien, Flächen.
IV. Jahrgang:
Vervielfältigungen:
Manuelle und fotografische Verfahren.
Effekte:
Rasterungen, Aquarellieren.
V. Jahrgang:
Vervielfältigungen:
EDV-unterstützte Verfahren.
Effekte:
Kombination mit fotografischen Verfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, empfiehlt sich der weitgehende Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung. Besonders nützlich ist die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Textiltechnologie", „Textildesign", „Modegestaltung und Schnittkonstruktion" und „Atelier und Werkstätte".
Im V. Jahrgang beträgt das durchschnittliche Ausmaß der Übungen 2 Wochenstunden.
20. MODEGESTALTUNG UND
SCHNITTKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die modischen Einsatzbereiche von Stoffen kennen. Er soll Modeentwürfe konzipieren und in verschiedenen Techniken ausführen können.
Der Schüler soll Modell und Schnitt aufeinander abstimmen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Modegestaltung:
Modische Darstellung von Halb- und Ganzfigurinen.
Schnittkonstruktion:
Grundschnittgestaltung.
IV. Jahrgang:
Modegestaltung:
Modegrafische, figurale Darstellungen. Modeentwürfe für
selbstentworfene Textildesigns.
Schnittkonstruktion:
Modische Abwandlungen von Grundschnitten.
V. Jahrgang:
Modegestaltung:
Kollektionsaufbau.
Schnittkonstruktion:
Schnittentwicklungen für Eigenentwürfe.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis für die schnittechnische Umsetzbarkeit von Modeentwürfen. Im Themenbereich „Figurale Darstellungen" ist es nützlich, an Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Angewandtes künstlerisches Gestalten" anzuknüpfen.
- 21. ATELIER UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben können.
Der Schüler soll facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung.
Weberei:
Vorbereitungsarbeiten. Einziehen. Weben auf Handwebstühlen.
Wirkerei und Strickerei:
Stricken auf Handflachstrickmaschinen.
II. Jahrgang:
Weberei:
Weben auf Schaft- und Jacquardwebstühlen. Mustervariationen. Spezialtechniken. Zusammenhänge zwischen Bindungen und Qualität. Herstellung von Mustern gemäß aktueller modischer Tendenzen.
Wirkerei und Strickerei:
Spezial- und Jacquardstrickmaschinen (Mustern, Herstellen einfacher Produkte). Kettenwirkerei.
III. Jahrgang:
Tapisserie:
Grundtechniken. Gestalten vorgegebener Formen und Effekte.
Druckerei:
Grundtechniken. Filmdruckschablonenherstellung. Drucken einfärbiger Designs.
IV. Jahrgang:
Konfektion:
Arbeiten auf Doppelsteppstich- und Spezialnähmaschinen. Arbeitsgänge rationeller Fertigungstechniken für Strick- und Webwaren (Ober- und Unterbekleidung).
Druckerei:
Filmdruckschablonenherstellung. Drucken mehrfärbiger Designs in
verschiedenen Druckarten. Druckpastenherstellung.
V. Jahrgang:
Weberei:
Umsetzen von Entwürfen mit und ohne EDV-Unterstützung. Dessinatur.
Wirkerei und Strickerei:
Aktuelle modische Muster mit und ohne EDV-Unterstützung.
Tapisserie:
Textile Reliefs und Plastiken. Teppichknüpfen.
Druckerei:
Spezielle Drucktechniken. Effektmöglichkeiten.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (BGBl. Nr. 218/1983 idF BGBl. Nr. 593/1987) und der Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung (BGBl. Nr. 43/1961 idF 592/1987) sowie die im Arbeitnehmerschutzgesetz (BGBl. Nr. 234/1972 idF BGBl. Nr. 393/1986) vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendbarkeit für die Musterung und Herstellung von Textilien sowie aller einschlägigen Möglichkeiten. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung eigener Ideen empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Textildesign", Modegestaltung und Schnittkonstruktion" und „Dessinatur".
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
22. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 665/1995)
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
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*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1 Abschnitt Ia.
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes Ia der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Einschließlich angewandter EDV.
*4) Mit Übungen.
*5) Nicht die im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache"
unterrichtete Sprache.
*6) Der Förderunterricht kann bei Bedarf im I. bis IV. Jahrgang je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
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