§ 29
IKT Support
(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „IKT Support“ ergeben sich aus dem Handlungsspielraum.
(2) Die Anforderungsstufen für den Handlungsspielraum sind wie folgt definiert:
- 1. Stufe 1: Routineaufgaben nach eindeutigen Arbeitsanweisungen.
- 2. Stufe 2: Ermessensentscheide innerhalb von Richtlinien/Betriebsvorschriften.
(3) Die Modellfunktion „IKT Support“ besteht abhängig von den Anforderungsstufen des in Abs. 2 genannten Kriteriums aus folgenden Modellstellen, die folgenden Gehaltsbändern zugeordnet sind:
Bezeichnung | Anforderungsstufe des maßgeblichen Kriteriums | Gehaltsband |
IKT_Sup1/2 | Handlungsspielraum Stufe 1 | B1/7 |
IKT_Sup2/2 | Handlungsspielraum Stufe 2 | B1/8 |
23.12.2019
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