§ 25 Modellstellen-Verordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2020

§ 25

Infrastruktur Assistenzdienst

(1) Unterschiede in den Stellenanforderungen in der Modellfunktion „Infrastruktur Assistenzdienst“ ergeben sich aus dem Ausführungscharakter und der Belastungssituation.

(2) Die Anforderungsstufen für den Ausführungscharakter sind wie folgt definiert:

  1. 1. Stufe 1: Routinetätigkeiten.
  2. 2. Stufe 2: Mithilfe bei Facharbeiten.
  3. 3. Stufe 3: Weitgehend selbstständige Ausführung der zugeteilten Facharbeiten.

(3) Die Anforderungsstufen für die Belastungssituation sind wie folgt definiert:

  1. 1. Stufe 1: Geringe körperliche Beanspruchung/Umgebungseinflüsse (Abs. 6) schwacher Intensität.
  2. 2. Stufe 2: Beanspruchung bei Körperarbeit freie Haltung und/oder Umwelteinflüsse (Abs. 6) mittlerer Intensität.
  3. 3. Stufe 3: Körperarbeit bei schwieriger Haltung und/oder mehrere Umgebungseinflüsse (Abs. 6) bei mittlerer Intensität.

(4) Die Modellfunktion „Infrastruktur Assistenzdienst“ besteht abhängig von den Anforderungsstufen der in Abs. 2 und 3 genannten Kriterien aus folgenden Modellstellen, die folgenden Gehaltsbändern zugeordnet sind:

Bezeichnung

Anforderungsstufen der maßgeblichen Kriterien

Gehaltsband

IN_Ass1/5

Ausführungscharakter Stufe 1 und Belastungssituation Stufe 1

B1/1

IN_Ass2a/5

Ausführungscharakter Stufe 1 und Belastungssituation Stufe 2

B1/2

IN_Ass2b/5

Ausführungscharakter Stufe 2 und Belastungssituation Stufe 1

B1/2

IN_Ass3a/5

Ausführungscharakter Stufe 1 und Belastungssituation Stufe 3

B1/3

IN_Ass3b/5

Ausführungscharakter Stufe 2 und Belastungssituation Stufe 2

B1/3

IN_Ass3c/5

Ausführungscharakter Stufe 3 und Belastungssituation Stufe 1

B1/3

IN_Ass4a/5

Ausführungscharakter Stufe 2 und Belastungssituation Stufe 3

B1/4

IN_Ass4b/5

Ausführungscharakter Stufe 3 und Belastungssituation Stufe 2

B1/4

IN_Ass5/5

Ausführungscharakter Stufe 3 und Belastungssituation Stufe 3

B1/5

   

(5) Bei Vorarbeitertätigkeiten verbessert sich die Einreihung um ein Gehaltsband, jedoch kann höchstens Gehaltsband B1/5 erreicht werden.

(6) Umgebungseinflüsse sind: Lärm, Lichtmangel, Geruch, Schmutz, Chemie, Hitze, Kälte, Durchzug, Nässe, Feuchtigkeit, räumliche Enge, Unfallgefahr.

23.12.2019

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