9. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 25
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Ausbildung zum Kinderschilehrer und Landesschilehrer, LGBl. Nr. 147/1992 zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 60/1999 außer Kraft.
20.12.2023
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