§ 25
Pädagoginnen bzw. Pädagogen
Voraussetzung für die Einreihung in die Modellfunktion „Pädagoginnen bzw. Pädagogen“ ist ein fachlich einschlägiges Hochschulstudium (mindestens Bachelor - Niveau) und eine einschlägige Unterrichtserfahrung im postsekundären Lehrbereich.
23.12.2019
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