§ 25 Einreihung in die einzelnen Modellfunktionen (Zugangsverordnung)

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2020

§ 25

Pädagoginnen bzw. Pädagogen

Voraussetzung für die Einreihung in die Modellfunktion „Pädagoginnen bzw. Pädagogen“ ist ein fachlich einschlägiges Hochschulstudium (mindestens Bachelor - Niveau) und eine einschlägige Unterrichtserfahrung im postsekundären Lehrbereich.

23.12.2019

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