§ 25 Burgenländische Jagdausschusswahlordnung

Alte FassungIn Kraft seit 09.7.2021

§ 25

Drucksorten

Bei der Durchführung der Wahl des Jagdausschusses sind ausschließlich die in den Anlagen 1 bis 6 angeführten Drucksorten zu verwenden.

12.07.2021

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