§ 25 Bgld. BO 2002

Alte FassungIn Kraft seit 07.12.2022

LGBl. Nr. 25/2008 zu Abs. 2: LGBl. Nr. 31/2013 zu Abs. 3: LGBl. Nr. 91/2022

VI. Schlussbestimmungen

§ 25

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2002 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Burgenländische Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1994, LGBl. Nr. 28/1994, außer Kraft.

(2) § 7 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 31/2013 gilt nicht für Kraftfahrzeuge, die vor dem Inkrafttreten der Novelle als Taxi oder Mietwagen zum Verkehr zugelassen wurden oder für die zu diesem Zeitpunkt bereits eine verbindliche Bestellung oder ein abgeschlossener Kauf- oder Leasingvertrag vorlag.

(3) § 1 Abs. 1, §§ 6, 7 Abs. 2, § 8 Abs. 5, § 9 Abs. 3, § 11 Abs. 1 und 2, § 20 Abs. 2 (neu) und § 26 Abs. 4 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 91/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig entfallen § 20 Abs. 2 und § 22 samt Überschrift.

06.12.2022

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