Anlage 3
— STAATSBÜRGERKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen über Aufbau und Funktion von Rechtsstaat und Demokratie.
Erziehung zum staatsbürgerlichen Verantwortungsbewußtsein.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Der Staat als gesellschaftliches und rechtliches Gebilde. Grund- und Freiheitsrechte.
Staats- und Regierungsformen, insbesondere Formen der Demokratie.
Einrichtungen der Demokratie:
Wahlrecht, Wahlsysteme, politische Parteien, deren Bildung und Organisation.
Die österreichische Bundesverfassung:
Leitende Grundsätze.
Organisation des Staates:
Bund, Länder, Gemeinden; Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit; Staatsorgane.
Kontrolle der staatlichen Tätigkeit:
Höchstgerichte, Rechnungshof.
Gesellschaftliche Gruppen und Verbände:
Kammern, Interessenvertretungen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht hat die Verfassungswirklichkeit in die Darstellung einzubeziehen. Die Konzentration mit den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Geschichte und Sozialkunde sowie dem Philosophischen und dem Berufskundlichen Einführungsunterricht ist zu pflegen.
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2025
Gesetzesnummer
10008629
Dokumentnummer
NOR12102762
alte Dokumentnummer
N6198710189U
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