Anlage 3 Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit

Alte FassungIn Kraft seit 26.9.1987

Anlage 3

— STAATSBÜRGERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen über Aufbau und Funktion von Rechtsstaat und Demokratie.

Erziehung zum staatsbürgerlichen Verantwortungsbewußtsein.

Lehrstoff (2 Wochenstunden):

Der Staat als gesellschaftliches und rechtliches Gebilde. Grund- und Freiheitsrechte.

Staats- und Regierungsformen, insbesondere Formen der Demokratie.

Einrichtungen der Demokratie:

Wahlrecht, Wahlsysteme, politische Parteien, deren Bildung und Organisation.

Die österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze.

Organisation des Staates:

Bund, Länder, Gemeinden; Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit; Staatsorgane.

Kontrolle der staatlichen Tätigkeit:

Höchstgerichte, Rechnungshof.

Gesellschaftliche Gruppen und Verbände:

Kammern, Interessenvertretungen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht hat die Verfassungswirklichkeit in die Darstellung einzubeziehen. Die Konzentration mit den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Geschichte und Sozialkunde sowie dem Philosophischen und dem Berufskundlichen Einführungsunterricht ist zu pflegen.

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2025

Gesetzesnummer

10008629

Dokumentnummer

NOR12102762

alte Dokumentnummer

N6198710189U

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