Anlage 3 Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit

Alte FassungIn Kraft seit 26.9.1987

Anlage 3

— PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Praktische Anwendung physikalischer Kenntnisse im Alltag. Verständnis für physikalische Grundfragen.

Lehrstoff (1 Wochenstunde):

Kurze Darstellung der Entwicklung der physikalischen Forschung mit Bezug zur praktischen Auswirkung der Forschungsergebnisse auf das Leben der Menschen (zB industrielle Verwertung).

Auseinandersetzung mit dem naturwissenschaftlichen Weltbild.

Exemplarische Behandlung einzelner Gebiete der Physik und deren Anwendung, zB

aus der Mechanik:

Arbeit, Leistung (einschlägige Berechnungen);

aus der Wärmelehre:

Wärmemessung, Nutzung der Wärmeenergie;

aus der Optik:

optische Geräte;

aus Magnetismus und Elektrizität:

Stromerzeugung, Meßgrößen, Verbrauchsberechnungen;

aus der Kernphysik:

Aufbau der Materie, Nutzung der Kernenergie.

Didaktische Grundsätze:

Stoffauswahl und Übungsbeispiele sollen sich an der Alltagspraxis orientieren. Die Auswirkungen physikalischer Forschung, zB im Bereich der Kernphysik, sind kritisch zu diskutieren.

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2025

Gesetzesnummer

10008629

Dokumentnummer

NOR12102766

alte Dokumentnummer

N6198710193U

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