Anlage 3
— PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Praktische Anwendung physikalischer Kenntnisse im Alltag. Verständnis für physikalische Grundfragen.
Lehrstoff (1 Wochenstunde):
Kurze Darstellung der Entwicklung der physikalischen Forschung mit Bezug zur praktischen Auswirkung der Forschungsergebnisse auf das Leben der Menschen (zB industrielle Verwertung).
Auseinandersetzung mit dem naturwissenschaftlichen Weltbild.
Exemplarische Behandlung einzelner Gebiete der Physik und deren Anwendung, zB
aus der Mechanik:
Arbeit, Leistung (einschlägige Berechnungen);
aus der Wärmelehre:
Wärmemessung, Nutzung der Wärmeenergie;
aus der Optik:
optische Geräte;
aus Magnetismus und Elektrizität:
Stromerzeugung, Meßgrößen, Verbrauchsberechnungen;
aus der Kernphysik:
Aufbau der Materie, Nutzung der Kernenergie.
Didaktische Grundsätze:
Stoffauswahl und Übungsbeispiele sollen sich an der Alltagspraxis orientieren. Die Auswirkungen physikalischer Forschung, zB im Bereich der Kernphysik, sind kritisch zu diskutieren.
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2025
Gesetzesnummer
10008629
Dokumentnummer
NOR12102766
alte Dokumentnummer
N6198710193U
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