Anlage 3 Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit

Alte FassungIn Kraft seit 26.9.1987

Anlage 3

— CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerben praktischer Kenntnisse zur Chemie im Alltag.

Auseinandersetzung mit Nutzen und Gefahr der Chemie für Mensch und Umwelt.

Lehrstoff (1 Wochenstunde):

Kurze Darstellung der Entwicklung der chemischen Forschung; ihre Bedeutung für die Lebensbedingungen des Menschen.

Exemplarische Behandlung einzelner Gebiete der Chemie:

Das periodische System der Elemente;

Die wichtigsten chemischen Reaktionen;

Grundbegriffe der Organischen Chemie.

Anwendungsgebiete der Chemie (insbesondere Ernährung, Medizin, Körperpflege, Umweltschutz, Landwirtschaft).

Didaktische Grundsätze:

Grundbegriffe sind vorwiegend im Zusammenhang mit ihrer praktischen Anwendung zu vermitteln. Der Bezug zu aktuellem Geschehen ist herzustellen. Die Studierenden sollen üben, Sachthemen darzustellen und zu diskutieren.

Kooperation mit den anderen naturwissenschaftlichen Fachgebieten, insbesondere der Biologie und Umweltkunde, ist zu pflegen, eventuell auch durch fächerübergreifenden Unterricht.

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2025

Gesetzesnummer

10008629

Dokumentnummer

NOR12102767

alte Dokumentnummer

N6198710194U

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