Anlage 3
— C. Unverbindliche Übungen AKTUELLE FACHGEBIETE
Bildungs- und Lehraufgabe:
(2 Wochenstunden)
Vermittlung grundlegender oder ergänzender Kenntnisse bzw. praktischer Fertigkeiten in bestimmten der Ausbildung dienenden Fachgebieten.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist so zu führen, daß der Studierende in möglichst seminaristischer Form zu selbständiger Arbeit angeleitet wird. Auch die Konzentration mehrerer Unterrichtsgegenstände zu fachübergreifender Behandlung von Problemkreisen ist möglich. In solchen Fällen ist die gleichzeitige Anwesenheit zweier Lehrer in der Klasse zulässig.
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2025
Gesetzesnummer
10008629
Dokumentnummer
NOR12102774
alte Dokumentnummer
N6198710201U
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