Anlage 3
— SPRACHPRAKTISCHE ÜBUNGEN (Englisch/andere lebende Fremdsprache)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erhöhung der sprachlichen Geläufigkeit.
Praktische Anwendung der Sprachkenntnisse auf Übersetzungen und Gespräche über zeitgemäße Themen.
Erweiterung des Wortschatzes.
Vertiefung der kultur- und fachkundlichen Kenntnisse.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften, Diskussionen und Referate über aktuelle Probleme.
Vertiefung der Grammatikkenntnisse.
Übungen zur Festigung und Erweiterung des Wortschatzes.
Übersetzungs- und Dolmetsch-Übungen.
Didaktische Grundsätze:
Die sprachpraktischen Übungen haben die Aufgabe, die im entsprechenden Pflichtgegenstand erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu festigen und zu erweitern; sie sollen daher mit dem Unterricht im Pflichtgegenstand in engem Zusammenhang stehen. Vor allem ist die Fähigkeit zum selbständigen mündlichen und schriftlichen Ausdruck zu fördern. Die Übersetzungen sollen die sinn- und stilgerechte Übertragung fremdsprachiger Texte ins Deutsche üben.
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2025
Gesetzesnummer
10008629
Dokumentnummer
NOR12102773
alte Dokumentnummer
N6198710200U
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