Anlage 3
— PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit, mit den wichtigsten Grundbegriffen der Philosophie umzugehen. Kenntnis der Grundbegriffe und -fragen der Psychologie und Pädagogik als Basis für die Befassung mit jenen Aspekten und Teilbereichen, die für die Anwendung in der Sozialarbeit von Bedeutung sind.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Philosophie:
Disziplinen der Philosophie als Felder der Auseinandersetzung mit
den Grundfragen der menschlichen Existenz.
Ethik, Erkenntnistheorie.
Psychologie:
Einführung in den Gegenstand, die Aufgaben und Methoden, die psychischen Phänomene.
Pädagogik:
Formen und Bedingungen des Lernens im Verlauf des Lebens, Persönlichkeitsentwicklung als Lernprozeß.
Didaktische Grundsätze:
Der Diskussion und dem Einbringen eigener Erfahrungen soll genügend Raum geboten werden. Der Bezug zur Sozialarbeit ist herzustellen; insbesondere in diesem Zusammenhang ist die Koordination mit dem Fach „Berufskundlicher Einführungsunterricht“ angezeigt.
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2025
Gesetzesnummer
10008629
Dokumentnummer
NOR12102769
alte Dokumentnummer
N6198710196U
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