Anlage 3
— BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einsicht in die Lehre von der Erde als Teil des Kosmos und als Lebensbereich. Förderung des Verständnisses für die Zusammenhänge biologischer Vorgänge; Interpretation des Menschen als psychosomatische Einheit und als Teil des gesamten Ökosystems.
Erziehung zur Achtung vor dem Leben, zum Verständnis für die Umwelt und zur aktiven Mitwirkung am Umweltschutz.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Entwicklung des Lebens im Verlauf der Erdgeschichte. Entwicklungslehre.
Theorien zur Erklärung des Entwicklungsvorganges.
Zellehre.
Humangenetik.
Somatologie.
Grundlagen der Hygiene:
Allgemeine Hygieneregeln;
Infektionskrankheiten (Ursachen, Verhütung, Bekämpfung).
Grundlagen richtiger Ernährung.
Ökologie:
Ökosystem, Eingriffe des Menschen, Umweltschutz.
Didaktische Grundsätze:
Insbesondere auf den Gebieten der Somatologie und Humangenetik sind deutliche Akzente im Hinblick auf die spätere Berufsausbildung zu setzen.
Kooperation mit den anderen naturwissenschaftlichen Fachgebieten, vor allem der Chemie, auch durch fächerübergreifenden Unterricht. Einbeziehung aktueller Themen bzw. der einschlägigen Berichterstattung in den Medien.
Die Lehrinhalte sind praxisbezogen zu vermitteln.
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2025
Gesetzesnummer
10008629
Dokumentnummer
NOR12102764
alte Dokumentnummer
N6198710191U
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