Anlage 3
— B. Freigegenstände STENOTYPIE UND PHONOTYPIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der Kenntnis der Verkehrsschrift und der Elemente der Eilschrift nach der Systemurkunde der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde). Erzielung der Sicherheit im Lesen von Kurzschrift, besonders von eigenen Niederschriften, in der Aufnahme von Diktaten bis zu 100 Silben pro Minute und im Übertrag in die Schreibmaschine (ohne Zeitbegrenzung).
Erzielung einer Maschinschreibgeschwindigkeit von 100 bis 120 Anschlägen pro Minute sowie Griffsicherheit; Anleitung zu formgerechter maschinschriftlicher Übertragung einfacher Schriftstücke nach Stenogrammen und aus Diktiergeräten.
Vermittlung technischer Kenntnisse, soweit sie für die klaglose Betätigung und die Pflege der Maschinen und Geräte notwendig sind.
Pflege richtiger Körper- und Handhaltung als Vorbeugung gegen Berufskrankheiten.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
- a) Kurzschrift:
- Wiederholung der Verkehrsschrift (§§ 1 bis 9 des Systems der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde), Verordnung des Bundesministers für Unterricht, BGBl. Nr. 171/1969) unter Einbeziehung von Diktaten mit steigender Geschwindigkeit sowie Schnellschreibübungen, Lesen und Übertragen von eigenen und fremden Stenogrammen; Einführung in die Kürzungsregeln der Eilschrift.
- b) Maschinschreiben und Phonotypie:
- Methodische Erarbeitung des Tastenfeldes im 10-Finger-Blindschreiben einschließlich der Umlaute, Zahlen und Zeichen. Geläufigkeitsübungen zur Leistungssteigerung. Anfertigung von Abschriften ohne Zeitbegrenzung. Schreiben nach Diktat bis zu 120 Anschlägen pro Minute.
- Maschinenkunde:
- Bedienung aller Einrichtungen und Pflege der Schreibmaschine.
- Phonotypie:
- Stenographische Aufnahme von Diktaten und ihre maschinschriftliche Übertragung mit steigender Geschwindigkeit. Schreiben von Schriftstücken (Protokollen und ähnliches) nach einem Diktiergerät. Bedienung und Pflege des Diktiergerätes.
Didaktische Grundsätze:
Geläufigkeitsübungen sind nach Möglichkeit auch mit rhythmischer Musik durchzuführen.
Die Ansage- und Abschreibtexte sind berufsbezogen auszuwählen bzw. den Stoffgebieten anderer Unterrichtsgegenstände zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2025
Gesetzesnummer
10008629
Dokumentnummer
NOR12102772
alte Dokumentnummer
N6198710199U
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