Anlage 3
— BERUFSKUNDLICHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ordnen beruflicher Erfahrungen und Überprüfung der eigenen Motivation zum Beruf des Sozialarbeiters.
Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit Massenmedien, öffentlicher Meinung, Konsumentenproblemen als wichtigen Aspekten der modernen Gesellschaft. Ziel ist die Anwendung sowohl im persönlichen als auch im beruflichen Bereich.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Einführung in Ausbildung und Beruf des Sozialarbeiters.
Reflexion bisheriger Praxiserfahrungen, Überblick über Handlungsfelder und Methoden der Sozialarbeit. Exemplarische Behandlung einzelner Problemkreise.
Auseinandersetzung mit Phänomenen der Massengesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der Massenmedien und des Konsumverhaltens.
Reflexion der Dynamik in der eigenen Ausbildungsgruppe.
Didaktische Grundsätze:
Auszugehen ist insbesondere im Bereich der Sozialarbeit von praktischen Erfahrungen der Studierenden, zu ergänzen durch Kontakte mit einzelnen Sozialeinrichtungen, Einrichtungen des Konsumentenschutzes und der Massenmedien in Form von Lehrausgängen, Exkursionen und Expertengesprächen.
Einsatz von Unterrichtsmedien aller Art. Enge Koordination mit anderen Unterrichtsfächern, zB Deutsch, Geschichte und Sozialkunde, Philosophischer Einführungsunterricht.
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2025
Gesetzesnummer
10008629
Dokumentnummer
NOR12102768
alte Dokumentnummer
N6198710195U
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