Anlage 1a Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

Anlage 1a

Anlage 1A.2.1

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LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR CHEMIE

AUSBILDUNGSZWEIG TECHNISCHE CHEMIE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden

Pflichtgegenstände *) Klasse Summe Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

---------------------------------------------------------------------

1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 1 - (I)

4 Geschichte ....................... - 2 - - (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............... - - 2 2 III

7 Bewegung und Sport ............... 2 2 2 2 (IVa)

8 Mathematik und angewandte

Mathematik ....................... 4 3 - - (I)

9 Elektronische Datenverarbeitung

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung ................ - 2 - - I

10 Physik und angewandte Physik ..... 4 3 - - (II)

11 Mikrobiologie .................... - - 2 - I

12 Stöchiometrie .................... 2 2 - - I

13 Allgemeine und anorganische Chemie 5 3 2 2 I

14 Analytische Chemie ............... 2 2 2 2 I

15 Analytisches Laboratorium ........ 10 10 10 - I

16 Organische Chemie ................ - 3 2 3 I

17 Organisch-präparatives

Laboratorium ..................... - - 5 - I

18 Chemische Technologie *1) ........ - - 3 4 I

19 Chemisch-technologisches

Laboratorium ..................... - - - 16 I

20 Chemische Verfahrenstechnik ...... - - 3 3 I

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Gesamtwochenstundenzahl 35- 35- 35- 35- 144 *)

38 38 38 38

21 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die letzte

Klasse.

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Wochenstunden

Freigegenstände *) Klasse Lvpfl.

1 2 3 4 Gruppe

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Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - - 2 (I)

Technisches Zeichnen und Darstellende

Geometrie ............................ 2 - - - II

Betriebswirtschaft ................... - - - 2 II

Angewandte elektronische

Datenverarbeitung .................... - - 2 - I

Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis

VI

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Unverbindliche Übungen *)

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Bewegung und Sport .......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

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Förderunterricht *)

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Deutsch .............................. *2) *2) *2) *2) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *2) *2) *2) - (I)

Mathematik und angewandte Mathematik . *2) *2) - - (I)

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*1) Einschließlich Umwelttechnik.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse ein oder zwei Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

  1. 3. LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

  1. 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1A.

7. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

  1. 8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (4 Wochenstunden):

    Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

    Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, graphische Darstellung von Funktionen.

Statistik:

Mittelwert und Standardabweichung.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Rechensicherheit bei der Anwendung auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jeder Klasse drei einstündige Schularbeiten.

  1. 9. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

  1. 10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (4 Wochenstunden):

    Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI).

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Translation, Rotation, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit und Leistung. Energie, Impuls, Drehimpuls, Erhaltungssätze. Reibung. Dynamik der Rotation. Gravitation.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (laminare und turbulente Strömung, Viskosität). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).

Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie, Kalorimetrie. Ausdehnung durch Wärme. 1. und 2. Hauptsatz der Wärmelehre.

Aggregatzustände:

Phasenumwandlungen. Reale Gase, Joule-Thomson-Effekt

(Gasverflüssigung, Wärmepumpe).

Strahlenoptik:

Reflexion, Brechung, Optische Geräte. Lichtgeschwindigkeit.

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

    Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.

Modulation. Schallwellen.

Wellenoptik:

Interferenz, Beugung, Polarisation. Spannungsoptik. Absorption,

Dispersion, Streuung.

Elektrizität:

Ladung, elektrisches Feld. Spannung, Strom, Arbeit, Leistung.

Elektronenleiter, Ionenleiter, Halbleiter.

Magnetismus:

Elektromagnetismus. Elektromagnetische Induktion. Generator, Motor.

Magnetische Eigenschaften der Stoffe.

Wechselstrom:

Wechselstromgrößen. Transformator. Drehstrom.

Weltbild:

Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.

11. MIKROBIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Theorien der Biologie und der Mikrobiologie kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Entstehung des Lebens:

Chemische Evolution. Belebte und unbelebte Materie.

Zelle:

Bau und Funktion der Zellorganellen.

Gewebe:

Ein- und Vielzelligkeit. Zellteilung. Grundformen pflanzlichen und

tierischen Gewebes. Physiologie.

Mikrobiologie:

Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur. Vermehrung, Morphologie, Physiologie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes.

Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch den Einsatz audiovisueller Hilfsmittel erhöht.

12. STÖCHIOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Ergebnisse von quantitativen chemischen Analysen rechnerisch auswerten und stöchiometrische Berechnungen sicher durchführen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

    Begriffe:

Masse, Volumen, Dichte. Chemische Formeln.

Gehalt von Lösungen:

Definition der Gehaltsgrößen. Herstellen von Lösungen. Umrechnen

von Gehaltsgrößen. Mischungsrechnungen.

Chemische Reaktionsgleichungen:

Stoffbilanzen und Elektronenbilanzen. Umsatzberechnungen reiner und

unreiner Stoffe.

Gravimetrie:

Berechnung gravimetrischer Bestimmungen,

stöchiometrischer Faktor, Massenanteile, Elektrogravimetrie.

Volumetrie:

Gehalt von Maßlösungen, Berechnung von Titrationen (Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und Komplexbildungstitrationen).

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Chemisches Gleichgewicht:

Massenwirkungsgesetz; Gasgleichgewichte; Säure-Base-Gleichgewichte und pH-Berechnungen; Löslichkeitsprodukt; Komplexgleichgewichte.

Gase:

Zustandsänderungen und Reduktion auf Normalbedingungen, allgemeine Zustandsgleichungen für ideale Gase; Daltonsches Gesetz, Zusammensetzung von Gasgemischen; Umsatzberechnungen mit Gasen.

Integration:

Elektrometrische und photometrische Analysen aus der Laboratoriumspraxis.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Erfordernisse der Praxis in chemischen Laboratorien.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände.

Um Fehler zu vermeiden, erweist es sich als zweckmäßig, Rechenergebnisse durch Schätzen auf Plausibilität zu überprüfen sowie die Rechengenauigkeit auf die verwendeten Analysenmethoden abzustimmen.

In jeder Klasse sind drei einstündige Schularbeiten zulässig.

  1. 13. ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen anorganischer Stoffe kennen. Er soll Vorkommen, Herstellungsverfahren und Nutzung der Elemente und ihrer gebräuchlichsten Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (5 Wochenstunden):

    Allgemeine Chemie:

Terminologie (Nomenklatur und Symbolik), stöchiometrische Grundgesetze, Reaktionsgleichungen. Atombau und Periodensystem der Elemente. Chemische Bindung. Reaktionstypen.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff, Chlor, Stickstoff, Phosphor, Schwefel und ihrer Verbindungen.

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

    Allgemeine Chemie:

Atomkern, Elektronenhülle. Periodizität von Eigenschaften.

Chemische Bindung (Atombindung, Ionenbindung).

Anorganische Chemie:

Elemente der 7., 6. und 5. Hauptgruppe des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Allgemeine Chemie:

Metallbindung, Komplexbindung.

Anorganische Chemie:

Elemente der 4., 3., 2., 1. und 8. Hauptgruppe des Periodensystems

(Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

    Allgemeine Chemie:

Radioaktivität (Elementumwandlungen, Zerfallsreihen).

Anorganische Chemie:

Elemente der 1. bis 8. Nebengruppe des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis chemischer Gesetzmäßigkeiten und die Häufigkeit des Vorkommens in der Praxis der österreichischen Wirtschaft.

Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe kommt dem Umweltschutz und der Sicherheitstechnik im chemischen Laboratorium und Betrieb besondere Bedeutung zu.

Am besten bewähren sich Unterrichtsmethoden mit zunehmendem Abstraktionsgrad des Lehrstoffes, zB der allmähliche Übergang von der beschreibenden zur erklärenden Darstellung. Die Anschaulichkeit wird durch Demonstrationen, bildliche Darstellungen und aktuelle Beispiele erhöht.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der übrigen fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände wichtig.

14. ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien und gebräuchlichen Methoden der analytischen Chemie im Fachgebiet kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen sowie die Voraussetzungen zum Gelingen gebräuchlicher experimenteller Vorgänge beherrschen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

    Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganisch-präparative Arbeiten.

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen.

Qualitative Analyse:

Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennungsgänge im Halbmikromaßstab.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Gravimetrie:

Fällungen mit verschiedener morphologischer Ausbildung, Verwendung

organischer Fällungsreagentien.

Volumetrie:

Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen.

Elektrochemische Analyse:

Elektrogravimetrie, Potentiometrie. Konduktometrie.

Optische Analyse:

Kolorimetrie, Photometrie.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Qualitative Analyse:

Einzelreaktionen und systematische Trennungsgänge für anorganische Stoffgemische unter Berücksichtigung von Störungen und deren Umgehung. Aufschlußverfahren für unlösliche Stoffe.

Chromatographie:

Gesetzmäßigkeiten chromatographischer Methoden.

Flüssigchromatographie (Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen). Gaschromatographie.

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

    Elektrochemische Analyse:

Direktpotentiometrie, Voltametrie.

Optische Analyse:

Refraktometrie. Polarimetrie. Molekülspektroskopie.

Atomspektroskopie. Kernspektroskopie.

Technische Prüfverfahren:

Physikalische und chemische Untersuchungsmethoden zur Qualitätskontrolle anorganischer und organischer Materialien.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die praktische Arbeit im Laboratorium sowie der Stand der instrumentellen Analytik. Besonders nützlich im Hinblick auf eine ökonomische Arbeitsweise ist die kritische Behandlung der einzelnen Arbeitsmethoden (Vor- und Nachteile, Grenzen).

Hauptkriterium für die Auswahl der Anwendungsbeispiele ist die Bedeutung für die berufliche Praxis.

  1. 15. ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden analytischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können.

Der Schüler soll die in chemischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen gewandt handhaben können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (10 Wochenstunden):

    Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganisch-präparative Arbeiten.

Quantitative Analyse:

Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen.

Anorganisch-qualitative Analyse:

Identifizierung einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennung einfacher Salzgemische im Halbmikromaßstab.

  1. 2. Klasse (10 Wochenstunden):

    Quantitative Analyse:

Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen.

Instrumentelle Analyse:

Elektrogravimetrie. Potentiometrie. Konduktometrie. Kolorimetrie.

Photometrie.

Trennverfahren:

Destillation, Umkristallisieren, Extraktion.

  1. 3. Klasse (10 Wochenstunden):

    Qualitative Analyse:

Systematische Trennungsgänge für Kationen und Anionen in anorganischen Stoffgemischen, selektive Einzelnachweise. Aufschluß und Identifizierung unlöslicher Stoffe. Abschätzen von Mengenverhältnissen in Stoffgemischen sowie des Reinheitsgrades einzelner Stoffe. Spurennachweise, Mikroskopie.

Chromatographie:

Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen

anorganischer und organischer Stoffgemische.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Analyseverfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analysenergebnissen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit bedingt sorgfältige Literaturarbeit und Arbeitsplanung.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische Chemie" und „Stöchiometrie".

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

16. ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Fachgebietes bedeutsamsten Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen. Er soll den Ablauf der häufigsten organisch-chemischen Reaktionen kennen. Er soll die Nomenklatur, allgemeine physikalische, chemische und physiologische Eigenschaften, Synthesen und Isolierungsverfahren sowie charakteristische Umsetzungen der gebräuchlichsten Stoffklassen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

    Chemie des Kohlenstoffs:

Kohlenstoffbindungen, Strukturen organischer Moleküle, Systematik organischer Verbindungen. Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen.

Acyclische Verbindungen:

Alkane, Alkene, Alkine und ihre Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Kohlenhydrate:

Mono-, Oligo- und Polysaccharide.

Aromatische Verbindungen:

Aromatizität. Benzol und seine Homologen; chemisch und technisch bedeutsame Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen.

  1. 4. Klasse (3 Wochenstunden):

    Aromatische Verbindungen:

Kondensierte Ringverbindungen.

Alicyclische Verbindungen:

Cycloalkane. Terpenoide. Steroide.

Heterocyclische Verbindungen:

Sauerstoff, Schwefel und/oder Stickstoff enthaltende Heterocyclen.

Biochemie:

Eiweißstoffe (Aminosäuren, Peptide, Proteine, Proteide). Hormone, Vitamine.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die Besonderheiten der Chemie des Kohlenstoffs, die Bedeutung der funktionellen Gruppen für die Eigenschaften und Synthese gebräuchlicher organischer Verbindungen sowie der Umweltbezug.

Durch ständiges Erörtern der gesetzmäßigen Zusammenhänge wird das Verständnis für den Ablauf der organisch-chemischen Reaktionen geschult und erweitert. Zweckmäßigerweise werden auch Sicherheitsbelange besprochen.

  1. 17. ORGANISCH-PRÄPARATIVES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll organische Synthesen durchführen können und die Methoden zur Charakterisierung der Präparate kennen. Er soll die apparativen Hilfsmittel zweckmäßig einsetzen können und die Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Laboratoriumsunfällen beherrschen.

Der Schüler soll mit den Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen vertraut sein.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (5 Wochenstunden):

    Organische Laboratoriumstechnik:

Kristallisieren, Destillieren, Extrahieren, Sublimieren.

Herstellung organischer Präparate:

Einstufen- und Mehrstufenpräparate (Substitutionsreaktionen, Additionsreaktionen, Eliminierung, Umlagerungen, Cyclisierungsreaktionen, Redoxreaktionen). Isolierung von Naturstoffen.

Reinheits- und Identitätsuntersuchungen:

Physikalische, spektroskopische und chromatographische Methoden.

Qualitative Analyse:

Substanzklassentrennung. Funktionelle Gruppenbestimmung. Derivatisierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Verwendbarkeit der experimentellen Methoden und Arbeitstechniken im organisch-chemischen Laboratorium. Dementsprechend kommt dem Themenbereich „Herstellung organischer Präparate" das größte Gewicht zu. Zweckmäßigerweise werden Ausbeute, Reinheit der Präparate, sorgfältige Literaturarbeit, Arbeitsplanung und Protokollierung der Beobachtungen und Ergebnisse zu beachten sein.

Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen.

  1. 18. CHEMISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten chemisch-technischen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):

    Wasser:

Trink-, Nutz- und Abwasser; Beurteilungskriterien, Anforderungen,

Aufbereitung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Natrium, Chlor und ihre Verbindungen:

Natriumchlorid (Gewinnung, Verwendung, Bedeutung des Salzmonopoles). Natriumcarbonat (Solvay-Verfahren). Chlor (Herstellung, Eigenschaften, Verwendung); Natronlauge, Chlorwasserstoff, Salzsäure. Umwelttechnische Maßnahmen.

Stickstoff und seine Verbindungen:

Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Ammoniak (Haber-Bosch-Verfahren), von Salpetersäure (Ostwald-Verfahren) und Stickstoffdüngemitteln. Umwelttechnische Maßnahmen.

Phosphor und seine Verbindungen:

Rohstoffe, Verarbeitung, Herstellung von Phosphor, Phosphorsäure und ihrer technisch bedeutenden Salze. Umwelttechnische Maßnahmen.

Schwefel und seine Verbindungen:

Rohstoffe, Verarbeitung, Gewinnung und Herstellung von Schwefel und Schwefeloxiden; Schwefelsäure (Kontaktverfahren, Eigenschaften, Verwendung). Umwelttechnische Maßnahmen.

Steine und Erden:

Baustoffe (Kalk, Gips, Zement). Keramik (Porzellan, Steingut, Steinzeug), Ziegel, feuerfeste Materialien. Glas.

Metall:

Eisen, Stahl und Eisenlegierungen, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen (Rohstoffe, Herstellung, Verarbeitung, Eigenschaften und Verwendung).

  1. 4. Klasse (4 Wochenstunden):

    Erdöl und Erdgas:

Vorkommen, Exploration, Förderung, Aufbereitung, Transport,

Eigenschaften. Umwelttechnische Maßnahmen.

Erdöl-Verarbeitungsprodukte:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Braun- und Steinkohle:

Vorkommen, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Pflanzliche und tierische Öle, Fette und Wachse:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Holz, Zellstoff und Stärken:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Wasch- und Reinigungsmittel:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Kunststoffe:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die österreichischen Rohstoffvorkommen und die Möglichkeiten der Verarbeitung von Rohstoffen in der chemischen Industrie Österreichs.

  1. 19. CHEMISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gängige technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der Praxis des Fachgebietes lösen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.

Lehrstoff:

  1. 4. Klasse (16 Wochenstunden):

    Technisch-analytische Aufgaben:

Prüfung (Präzision, Richtigkeit), Modifizierung und Entwicklung von

Analysenmethoden.

Chemisch-technologische Aufgaben:

Identifizierung und Charakterisierung von anorganischen und organischen Rohstoffen, Zwischen- und Fertigprodukten. Probleme der Produktion und der Anwendungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher kommt der Arbeits- und Versuchsplanung besondere Bedeutung zu.

Der Praxisbezug wird durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert. Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Chemische Technologie" und „Analytische Chemie" erforderlich.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. 20. CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Maschinen, Apparate und verfahrenstechnischen Operationen einschließlich der Sicherheitsmaßnahmen und des Umweltschutzes kennen. Er soll Materialdurchsatz und Energiebedarf abschätzen können.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):

    Mechanische Verfahrenstechnik:

Trennverfahren (Abscheidung von Partikeln und Feststoffen aus fluiden Phasen, Klassieren in Gasen). Zerkleinerung (Stoffeigenschaften und Maschinen). Agglomeration (Agglomerate und Verfahren). Mischen von Flüssigkeiten und Feststoffen. Lagern von Schuttgütern (Fließverhalten, Bunkern). Hydraulischer und pneumatischer Transport. Begasen von Flüssigkeiten.

Energietechnik:

Technischer Wärmetransport, Heizen und Kühlen, Wärmeaustauscher.

  1. 4. Klasse (3 Wochenstunden):

    Thermische Trennverfahren für fluide Phasen:

Verdampfen, Destillieren, Flüssigkeitsextraktion.

Thermische Trennverfahren mit festen Phasen:

Kristallisation, Trocknung, Feststoffextraktion.

Thermische Trennverfahren an Grenzflächen:

Sorption, Ionenaustausch, Membranverfahren.

Meß- und Regelungstechnik:

Aufnehmer, Regelkreise, Zeitverhalten von Regelkreisgliedern.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der chemisch-technischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Dem Umweltschutz und den Sicherheitsmaßnahmen im chemischen Betrieb kommen besondere Bedeutung zu.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

21. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)

Siehe Anlage 1A.

TECHNISCHES ZEICHNEN UND DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll technische Zeichnungen einfacher Objekte, von der Freihandskizze bis zur pausfähigen Zeichnung, sowie Skizzen, Fließbilder und Pläne aus dem Fachgebiet lesen und anfertigen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

    Technisches Zeichnen:

Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnungsnormen, Zeichentechnik. Graphische Darstellung chemischer Grundoperationen.

Darstellende Geometrie:

Projektionen und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächige Körper, Schnittdarstellungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl und -reihung sind die Bedürfnisse der beruflichen Praxis.

Zwei Schularbeiten sind zulässig.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die kaufmännischen Aufgaben gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe sowie die hiefür geltenden Rechtsvorschriften und Usancen kennen.

Er soll häufig auftretende kaufmännische Aufgaben gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe unter Verwendung von Büromaschinen und Organisationsmitteln lösen können.

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

    Dienstleistungsbereiche:

Geld- und Kreditwesen, Versicherungswesen, Personen- und Güterbeförderung.

Zahlungsverkehr:

Rechtliche Grundlagen; in- und ausländische Zahlungsmittel;

Zahlungsvermittlung durch die Post und durch Geldinstitute.

Mahnwesen.

Steuerrecht:

Umsatzsteuer; Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer;

Lohnsummensteuer, Grundsteuer.

Lohn- und Gehaltsverrechnung:

Rechtliche Grundlagen; Berechnung, Verbuchung. Verkehr mit Behörden

und Sozialversicherungsträgern.

Büromaschinen und Organisationsmittel:

Aufgaben, Arten, Pflege.

Geschäftsfälle:

Schriftverkehr (regelmäßige Erfüllung des Kaufvertrages von der Anbahnung bis zur Zahlung; Unregelmäßigkeiten. Werbung). Rechnungswesen unter Berücksichtigung des Steuerrechtes (Buchhaltung, Kostenverrechnung und Kalkulation, Statistik, Planung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung" und „Werkstätte" auf.

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll bei der Lösung von Aufgaben der elektronischen Datenverarbeitung Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.

Der Schüler soll einfache, von anderen verfaßte und dokumentierte Programme anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Algorithmik:

Aufbereitung von Aufgaben des Fachgebietes.

Programmieren:

Unterprogrammtechnik, Programme mit Dateizugriff. Anwendungen

(Aufgaben des Fachgebietes). Programmoptimierung.

Ergebnissicherung:

Fehlerquellen, Kontrolle, Dokumentation.

Betriebssystem und Anwendersoftware:

Betriebssystemunterprogramme, Dienstprogramme, Fremdprogramme (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Grafik, Datenverwaltung); Benützerhandbuch.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik" und „Programmieren", bei den Beispielen auf Aufgaben aus den fachlich-theoretischen Unterrichtsgegenständen.

Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere grafische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

Für umfangreichere Programme empfiehlt sich Gruppenarbeit.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. Unverbindliche Übungen

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

D. Förderunterricht

Siehe Anlage 1A.

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