Anlage1b Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit

Anlage 1B.2.1

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LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR CHEMISCHE BETRIEBSTECHNIK I. STUNDENTAFEL

Anlage1b

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

__________________________________________________________________

Wochenstunden *8) Lehrver-

Pflichtgegenstände *7) Klasse Summe pflich-

1. 2. 3. tungs-

gruppe

__________________________________________________________________

1 Religion ...................... 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch ....................... 3 2 2 7 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) 2 2 - 4 (I)

4 Geschichte .................... - 2 - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............ - - 2 4 III

7 Leibesübungen ................. 2 2 2 6 (IVa)

8 Mathematik und

angewandte Mathematik.......... 4 2 - 6 (I)

9 Elektronische Datenverarbeitung

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung ............. - 2 - 2 I

10 Physik und angewandte Chemie .. 2 2 - 4 (II)

11 Stöchiometrie ................. 2 - - 2 I

12 Allgemeine und

anorganische Chemie ........... 5 - - 5 I

13 Analytische Chemie ............ 2 2 2 6 I

14 Analytisches Laboratorium ..... 9 3 2 14 I

15 Organische Chemie ............. - 3 2 5 I

16 Organisch-präparatives

Laboratorium .................. - 4 - 4 I

17 Physikalische Chemie *1) ...... - 2 3 5 I

18 Chemische Technologie *2) ..... - 3 3 6 I

19 Chemisch-technologisches

Laboratorium .................. - - 10 10 I

20 Grundlagen des

Maschinenbaues *3) ............ 3 2 - 5 I

21 Apparate- und Anlagenbau ...... - - 2 2 I

22 Elektrotechnik, Elektronik

und Regelungstechnik .......... - - 2 2 I

23 Betriebstechnik ............... - - 4 4 I

24 Werkstättenlaboratorium ....... - 3 2 5 III

__________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl 38 40 40 118

25 Pflichtpraktikum ........ mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die letzte Klasse.

_________________________________________________________________

Wochenstunden *8) Lehrver-

Freigegenstände *7) Semester pflich-

1. 2. 3. tungs-

gruppe

__________________________________________________________________

Stenotypie ...................... 2 2 - (V)

Lebende Fremdsprache *4) ........ - - 2 (I)

Physik und angewandte Physik .... 2 - - (II)

Angewandte Elektronische

Datenverarbeitung ............... - - 2 I

Aktuelle Fachgebiete *5) ........ - - 2 I bis VI

Betriebswirtschaft .............. - - 2 II

__________________________________________________________________

Wochenstunden *8) Lehrver

Unverbindliche Übungen *7) pflich-

Semester tungs-

1. 2 3. gruppe

_________________________________________________________________

Leibesübungen .......... (bis zu) 2 2 2 (IVa)

__________________________________________________________________

Förderunterricht *7)

__________________________________________________________________

Deutsch ......................... *6) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) . *6) (I)

Mathematik und

angewandte Mathematik ........... *6) (I)

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*1) Mit Übungen.

*2) Einschließlich Umwelttechnik.

*3) Mit Konstruktionsübungen.

*4) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*5) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die

genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*6) Bei Bedarf in jeder Klasse je ein oder zwei Kurse zu jeweils

höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 4 Unterrichtsstunden pro Woche).

*7) Siehe Anlage 1B, Abschnitt Ia.

*8) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1B.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sehe Anlage 1B.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1B.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1B.

  1. 3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1B.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1B.

  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

    Siehe Anlage 1B.

  1. 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1B.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1B.

  1. 8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

    Siehe Anlage 1B.

  1. 9. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND

    ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

    Siehe Anlage 1B.

  1. 10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen können.

Er soll in den für den Ausbildungszweig wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

    Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI).

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Translation, Rotation).

Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse). Arbeit und Leistung. Energie,

Impuls, Erhaltungssätze. Reibung. Gravitation.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schwerdruck).

Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (laminare und turbulente Strömung), Viskosität.

Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie, Kalorimetrie.

Ausdehnung durch Wärme. 1. und 2. Hauptsatz der Wärmelehre.

Aggregatzustände:

Phasenumwandlungen. Reale Gase.

Strahlenoptik:

Reflexion, Brechung, Optische Geräte, Lichtgeschwindigkeit.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.

Wellenoptik:

Interferenz, Beugung, Polarisation, Spannungsoptik. Absorption,

Dispersion, Streuung.

Elektrizität:

Ladung, elektrisches Feld, Spannung, Strom, Arbeit, Leistung.

Elektronenleiter, Halbleiter.

Magnetismus:

Elektromagnetismus. Elektromagnetische Induktion. Generator, Motor.

Magnetische Eigenschaften der Stoffe.

Wechselstrom:

Wechselstromgrößen, Transformator.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Ausbildungszweiges. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.

11. STÖCHIOMETRIE

Siehe Anlage 1A.2.1

  1. 12. ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen anorganischer Stoffe kennen. Er soll Vorkommen, Herstellungsverfahren und Nutzung der Elemente und ihrer Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (5 Wochenstunden):

    Allgemeine Chemie:

Terminologie (Nomenklatur und Symbolik), stöchiometrische Grundgesetze, Reaktionsgleichungen. Atombau und Periodensystem der Elemente. Chemische Bindung. Reaktionstypen.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel technisch

wichtiger Elemente.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.2.1

  1. 13. ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien und gebräuchlichen Methoden der analytischen Chemie im Ausbildungszweig kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen sowie die Voraussetzungen zum Gelingen gebräuchlicher experimenteller Vorgänge beherrschen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

    Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganischpräparative Arbeiten.

Ionengleichgewichte:

pH-Wert, Löslichkeitsprodukt.

Qualitative Analyse:

Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennungsgänge im Halbmikromaßstab.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Gravimetrie:

Fällungen mit verschiedener morphologischer Ausbildung. Verwendung

organischer Fällungsreagentien.

Volumetrie:

Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen.

Chromatographie:

Gesetzmäßigkeiten chromatographischer Methoden.

Flüssigchromatographie, Gaschromatographie.

Optische Analyse:

Kalorimetrie, Photometrie einschließlich Fluorimetrie und Nephelometrie.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Elektrochemische Analyse:

Elektrogravimetrie, Konduktometrie, Potentiometrie, Polarographie.

Optische Analyse:

Refraktometrie, Polarimetrie. Molekülspektroskopie, Atomspektroskopie. Kernspektroskopie.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.2.1

  1. 14. ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges auftretenden analytischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können.

Der Schüler soll die in chemischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen gewandt handhaben können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (9 Wochenstunden):

    Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten.

Allgemein-chemische Arbeitsverfahren:

Messung von Stoffmengen, Trennverfahren (Destillation, Extraktion, Filtration, Kristallisation, Sublimation). Anorganisch-präparative Arbeiten.

Qualitative Analyse:

Systematische Trennungsgänge für Kationen und Anionen in anorganischen Stoffgemischen, selektive Einzelnachweise. Aufschluß und Identifizierung unlöslicher Stoffe. Abschätzen von Mengenverhältnissen in Stoffgemischen sowie des Reinheitsgrades einzelner Stoffe. ldentifizierungsreaktionen.

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

    Quantitative Analyse:

Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen.

Instrumentelle Analyse:

Kolorimetrie. Photometrie. Chromatographie.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Allgemein-chemische Arbeitsverfahren:

Deutung der Gleichgewichtskonstante und des Löslichkeitsproduktes.

Instrumentelle Analyse:

Elektrometrie. Spektrometrie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Ausbildungszweiges und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysenbeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichsten Analyseverfahren.

Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analysenergebnissen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit bedingt sorgfältige Literaturarbeit und Arbeitsplanung.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische Chemie" und „Stöchiometrie".

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

  1. 15. ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Ausbildungszweiges bedeutsamsten Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen. Er soll den Ablauf der häufigsten organisch-chemischen Reaktionen verstehen. Er soll die Nomenklatur, allgemeine physikalische, chemische und physiologische Eigenschaften, Synthesen und Isolierungsverfahren sowie charakteristische Umsetzungen der gebräuchlichsten Stoffklassen kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

    Chemie des Kohlenstoffs:

Kohlenstoffbindungen, Strukturen organischer Moleküle, Systematik organischer Verbindungen. Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen.

Acyclische Verbindungen:

Alkane, Alkene, Alkine und ihre Derivate mit einer oder mehreren

funktionellen Gruppen.

Kohlenhydrate:

Mono-, Oligo- und Polysaccharide.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Aromatische Verbindungen:

Aromatizität. Benzol, seine Homologen und technisch bedeutsamen Derivate. Kondensierte Ringverbindungen. Heterocyclische Verbindungen.

Biochemie:

Eiweißstoffe (Aminosäuren, Peptide, Proteine). Vitamine,

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.2.1

  1. 16. ORGANISCH-PRÄPARATIVES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache organische Synthesen durchführen können und die Methoden zur Charakterisierung der Präparate kennen. Er soll die apparativen Hilfsmittel zweckmäßig einsetzen können und die Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Laboratoriumsunfällen beherrschen.

Der Schüler soll mit den Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen vertraut sein.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (4 Wochenstunden):

    Organische Laboratoriumstechnik:

Kristallisieren, Destillieren, Extrahieren, Sublimieren.

Herstellung organischer Präparate:

Einstufen- und Mehrstufenpräparate (Substitutionsreaktionen, Additionsreaktionen, Eliminierung, Umlagerung, Cyclisierungsreaktionen, Redoxreaktionen). Isolierung von Naturstoffen.

Reinheits- und Identitätsuntersuchungen:

Physikalische, spektroskopische und chromatographische Methoden.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.2.1

  1. 17. PHYSIKALISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Wechselwirkungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen verstehen. Er soll stoffliche Eigenschaften und Vorgänge mit Hilfe mathematischer Formulierungen beschreiben können.

Der Schüler soll die physikalisch-chemischen Gesetze und Meßmethoden auf Probleme des Ausbildungszweiges anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Zustandsformen der Materie:

Zustandsgleichungen der idealen und realen Gase. Zustandsgrößen

fester und flüssiger Stoffe.

Chemisches Gleichgewicht:

Massenwirkungsgesetz, Ionengleichgewichte, Phasengleichgewichte,

Grenzflächengleichgewichte.

Elektrochemie:

Leitfähigkeit von Elektrolyten, Spannungsreihe. Galvanische Zellen,

Elektrolyse.

  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):

    Reaktionskinetik:

Geschwindigkeit, Ordnung und Mechanismen chemischer Reaktionen,

Katalyse.

Energetik:

Reaktionswärme. Kalorimetrie und Thermoanalyse.

Strahlung:

Optische Messungen, Spektralanalyse, Radioaktivität.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Schulung des analytischen und fachübergreifenden Denkens.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in der 3. Klasse 2 Wochenstunden.

  1. 18. CHEMISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der in der Praxis des Ausbildungszweiges gebräuchlichsten chemisch-technischen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

    Wasser:

Trink-, Nutz- und Abwasser; Beurteilungskriterien, Anforderungen,

Aufbereitung. Umwelttechnische Maßnahmen.

Steine und Erden:

Baustoffe (Kalk, Gips, Zement), Keramik (Porzellan, Steingut, Steinzeug), Ziegel, feuerfeste Materialien, Glas.

Metalle:

Eisen, Stahl und Eisenlegierungen, Nichteisenmetalle und ihre

Legierungen (Rohstoffe, Herstellung, Verarbeitung, Eigenschaften und Verwendung).

Erdgas, Erdöl und Erdölverarbeitungsprodukte:

Vorkommen, Exploration, Förderung, Aufbereitung. Transport,

Eigenschaften. Umwelttechnische Maßnahmen.

Braun- und Steinkohle:

Vorkommen, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Pflanzliche und tierische Fette, Öle und Wachse:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):

    Natrium, Chlor und ihre Verbindungen:

Natriumchlorid (Gewinnung, Verwendung, Bedeutung des Salzmonopols). Natriumcarbonat. Chlor (Herstellung, Eigenschaften, Verwendung); Natronlauge, Chlorwasserstoff, Salzsäure. Umwelt- technische Maßnahmen.

Stickstoff und seine Verbindungen:

Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Ammoniak, Salpetersäure und Stickstoffdüngemitteln. Umwelttechnische Maßnahmen.

Phosphor und seine Verbindungen:

Rohstoffe, Verarbeitung und Herstellung von Phosphor, Phosphorsäure und ihre technisch bedeutenden Salze. Umwelttechnische Maßnahmen.

Schwefel und seine Verbindungen:

Rohstoffe, Verarbeitung, Gewinnung und Herstellung von Schwefel und Schwefeloxiden; Schwefelsäure (Kontaktverfahren, Eigenschaften, Verwendung). Umwelttechnische Maßnahmen.

Kunststoffe:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Holz, Zellstoff, Stärken:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Gärungstechnologie:

Alkohol. Essig, Brauerei.

Wasch- und Reinigungsmittel:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Umwelttechnische Maßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die österreichischen Rohstoffvorkommen und die Möglichkeiten der Verarbeitung von Rohstoffen in der chemischen Industrie Österreichs.

  1. 19. CHEMISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gängige technisch-analytische und chemischtechnologische Aufgaben aus der Praxis des Ausbildungszweiges lösen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (10 Wochenstunden):

    Im übrigen siehe Anlage 1A.2.1

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.2.1

  1. 20. GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne des Ausbildungszweiges lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig gebräuchlichsten Maschinenteile kennen.

Der Schüler soll einfache technische Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (3 Wochenstunden):

Elemente des Maschinenbaues:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Maßeintragung, Passungen und Toleranzen. Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen. Herstellen normgerechter, pausfähiger Werkzeichnungen nach Vorlagen und Modellaufnahmen.

Stücklistenerstellung.

Maschinenelemente:

Elemente zur Bewegungs- und Leistungsübertragung. Elemente zur Fortleitung von Gasen, Flüssigkeiten und festen Stoffen.

Mechanik:

Kraft, Moment, Gleichgewicht.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Festigkeit:

Zug-, Druck-, Schub-, Biege- und Torsionsbeanspruchung, Verdrehung,

Dauer- und Standfestigkeit.

Hydromechanik:

Statik und Dynamik.

Mischvorgänge:

Stoff- und Energiebilanzen.

Wärmeübertragung:

Leitung, Konvektion, Strahlung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Ausbildungszweiges.

Um die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Fertigkeiten zu erlangen, kann der Unterricht auch im unbedingt erforderlichen Ausmaß durch Hausarbeit ergänzt werden.

Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik" erforderlich.

Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt in der 1. Klasse 2 Wochenstunden.

  1. 21. APPARATE- UND ANLAGENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Praxis des Fachgebietes wichtigen Apparate und Maschinen der Verfahrens- und Energietechnik kennen. Der Schüler soll die einschlägigen Normen und Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Arbeits- und Kraftmaschinen:

Wasserkraftmaschinen, Dampfkraftmaschinen, Verbrennungskraftmaschinen, Gasturbinen, Pumpen und Verdichter. Kessel und Feuerungsanlagen. Zerkleinerungsmaschinen. Mechanische und pneumatische Förder- und Aufbereitungsanlagen. Dosierapparate, Lager.

Werkstoffe im Apparatebau:

Werkstoffe, Normen, Spannungszustände, Druckbehälter.

Mechanische Stofftrennung und Stoffvereinigung:

Sedimentation, Hydroklassierung, Siebung, Sichtung, Filtration, Zentrifugen, Gasreinigen, Sortieren. Kneten, Mischen, Rühren, Kompaktieren, Agglomerieren.

Thermische Verfahrenstechnik:

Verdampfen, Wärmetauscher, Destillation, Sorption, Extraktion, Kreisprozesse (Wärme- und Kälteanlagen), Trocknung, Kristallisation, Reaktoren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der chemisch-technischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu- achten sein wird.

  1. 22. ELEKTROTECHNIK, ELEKTRONIK UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Gesetze, Bauteile und Anlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik, der Elektronik und der Regelungstechnik kennen. Der Schüler soll die elektrotechnischen Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle, kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Gleich- und Wechselstromtechnik:

Größen, Gesetze.

Elektrische Maschinen und Geräte:

Generatoren, Elektromotoren.

Elektrische Anlagen:

Installation, Gefahren des elektrischen Stromes, Überstromschutz,

Berührungsschutz.

Elektronik:

Bauelemente und Schaltungen.

Regelungstechnik:

Elemente von Regelkreisen, Standardschaltungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Die Anschaulichkeit wird durch Modelle und zeichnerische Darstellungen sowie durch Übungen im Elektrolaboratorium erhöht.

23. BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll häufige Probleme der betrieblichen Praxis bewältigen.

Der Schüler soll Verhaltensmotive und Interessenkonflikte analysieren können und Techniken der Konfliktbeseitigung beherrschen. Es soll zweckmäßige Verhaltensweisen gegenüber Kollegen, Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden anwenden. Er soll Kosten kontrollieren können.

Der Schüler soll auch Kenntnisse über die umweltbezogenen Konsequenzen für die Mitarbeit in einem Chemiebetrieb erlangen.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (4 Wochenstunden):

    Aufbauorganisation:

Organisationsziele und -formen, Betriebsfunktionen, Organigramme

typischer Unternehmen.

Arbeitsbewertung und Lohnwesen:

Lohndifferenzierung, Akkordlohn, Prämienlohnsysteme.

Betriebsabrechnung:

Aufgaben der modernen Kostenrechnung, Kostenarten, Kostenstellenrechnung, Kalkulationsverfahren, Plankostenrechnung, Deckungsbeitragsrechnung.

Ablauforganisation in der Fertigung:

Ziele, Arbeitspapiere, Rezepturlistenorganisation,

Auftragsbearbeitung; Terminplanung, Netzplantechnik, Logistik und Materialwesen.

Arbeitsstudien und Zeitwesen:

Begriffe, Ablaufabschnitte, Methoden der Zeitermittlung,

Vorgabezeitbestimmung, Arbeitsgestaltung.

Chemische Betriebstechnik:

Sanierung, Erweiterung und Neubau einer Chemieanlage (umweltrechtliche und sicherheitstechnische Erfordernisse). Chemikalienhandhabung (außer- und innerbetrieblicher Transport, Lagerung und Entsorgung gefährlicher Güter, Arbeitnehmerschutz).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Problemstellung in der betrieblichen Praxis und ihr fachübergreifender Charakter.

Der Situation der Praxis entsprechend, wird jedes Fallbeispiel von einem einzelnen Schüler oder von einer Kleingruppe gelöst, wobei der Schulung der Selbständigkeit, der Selbstsicherheit und des Verantwortungsbewußtseins an Aufgaben zunehmen- der Komplexität besondere Bedeutung zukommt.

Als besonders motivierend und praxisnahe erweist sich die Bearbeitung von Problemen, die auf Außenkontakte (Exkursionen und Lehrausgänge in anderen Unterrichtsgegenständen, Vorträge schulfremder Personen, Pflichtpraktikum) zurückgehen. In diesem Zusammenhang können auch Aufgaben, die Kontakte mit Wirtschaft und Verwaltung erfordern, als Hausübung an Kleinteams vergeben werden.

  1. 24. WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Ausbildungszweiges anfallenden Arbeiten des Neubaues und der Wartung von Anlagen sowie der Produktionstechnik selbständig durchführen können.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

    Stoffgebiet Rohrleitungsbau:

Anfertigen eines Installationsplanes für feste, flüssige und gasförmige Medien. Umsetzung eines Installationsplanes in Teilschritten (Kunststoff-, Metall-, Keramik-, Gasverarbeitung). Pumpen (Arten, Werkstoffe, Einbau, Ausbau). Absperrvorrichtung (Arten, Werkstoffe, Einbau, Ausbau). Prüfmethoden (Dichtheitsprüfung, Mengenmessung).

Stoffgebiet Elektroinstallation:

Niederspannungsinstallation. Montage, Inbetriebnahme von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschluß, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung von Stromverbrauchern.

Stoffgebiet Produktionstechnik:

Urformen, Umformen, Verbinden, Trennen und Eigenschaftsändern unter

Verwendung verschiedener Werkstoffe.

Stoffgebiet Steuerungstechnik:

Pneumatische Steuerungen (Symbole, Schaltpläne, einfache Anlagen).

Stoffgebiet Prozeßautomation:

Computergestützte Steuerungs- und Regelungsaufgaben.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Kalkulation, Kostenrechnung.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Stoffgebiet Apparate, Anlagen, Werkzeuge:

    Inbetriebnahme, Bedienen, Überwachen, Pflegen und Instandhalten.

    Stoffgebiet Werkstoffe:

    Durchführen einfacher Arbeiten (Verwendung verschiedener Werkstoffe).

    Stoffgebiet Kunststofftechnik:

    Verarbeitung von Thermoplasten und Duroplasten, Klebe- und Beschichtungstechnik.

    Stoffgebiet Fördern und Lagern:

    Innerbetrieblicher Transport, Lagern von Stoffen (fest, flüssig, gasförmig).

    Stoffgebiet Elektroinstallation:

    Elektronische Standardschaltungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der beruflichen Praxis. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes gefordert.

  1. 25. PFLICHTPRAKTIKUM

    Siehe Anlage 1B.

FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1B.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1B.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Berechnungsverfahren der Mechanik und der Thermodynamik beherrschen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

    Mechanik des Massenpunktes:

Zusammengesetzte Bewegung, die Newtonschen Axiome, Dynamik der Rotation.

Mechanik deformierbarer Körper:

Spannung, Dehnung.

Aggregatzustände:

Joule-Thomson-Effekt (Gasverflüssigung, Wärmepumpe).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Ausbildungszweiges. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.2.1

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1B.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1B.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1B.

FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1B.

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