Anlage1a Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit

Anlage 1A.6.3

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LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MIKROMECHANIK I. STUNDENTAFEL

Anlage1a

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

__________________________________________________________________

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände Klasse Summe pflich-

1. 2. 3. 4. tungs-

gruppe

__________________________________________________________________

1 Religion ...................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch ....................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte .................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............ - - 2 2 4 III

7 Leibesübungen ................. 2 2 2 2 8 (IVa)

8 Mathematik und

angewandte Mathematik ......... 4 2 - - 6 (I)

9 Physik und angewandte Physik .. 2 2 - - 4 (II)

10 Chemie, angewandte Chemie

und Umwelttechnik ............. 2 1 - - 3 II

11 Elektronische Datenverarbeitung

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung ............. - 2 - - 2 I

12 Fertigungstechnik ............. 2 2 2 - 6 I

13 Mikromechanik ................. - 2 3 3 8 I

14 Elektrotechnik und Elektronik . - 2 2 2 6 I

15 Automatisierungstechnik ....... - - 2 3 5 I

16 Konstruktionsübungen .......... 2 2 4 4 12 I

17 Laboratorium .................. - - 2 3 5 I

18 Werkstättenlaboratorium ....... - - - 3 3 III

19 Werkstätte ................... 16 15 17 14 62 (Va)

__________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl ..... 39 40 40 40 159

20 Pflichtpraktikum ............ mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

_________________________________________________________________

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände *3) Klasse pflich-

1. 2. 3. 4. tungs-

gruppe

__________________________________________________________________

Stenotypie ...................... 2 2 - - (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete *1) (......) - - 2 2 I bis VI

__________________________________________________________________

Unverbindliche Übungen *3)

__________________________________________________________________

Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

__________________________________________________________________

Förderunterricht *3)

__________________________________________________________________

Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) *2) *2) (I)

Mathematik und

angewandte Mathematik .......... *2) *2) (I)

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*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*3) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

  1. 3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

    Siehe Anlage 1A.

  1. 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1A.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

  1. 8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

    Siehe Anlage 1A.6.2.

  1. 9. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

    Siehe Anlage 1A.6.2.

  1. 10. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

    Siehe Anlage 1A.6.2.

  1. 11. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND

    ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

    Siehe Anlage 1A.

  1. 12. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren der Einzel-, Reihen- und Massenfertigung kennen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

    Metallische Werkstoffe:

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Legierungen;

Wärmebehandlung.

Nichtmetallische Werkstoffe:

Kunststoffe, Keramik, optisches Glas. Materialien für konstruktive

Zwecke und für den Oberflächenschutz.

Spanende Formgebung:

Kenngrößen der Zerspanung; Werkzeuge, Maschinen, Hilfsmittel.

Meßwerkzeuge:

Meßschieber, Bügelmeßschraube, Meßuhr, Lehren.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Schnitt-, Stanz-, Biege- und Spritzgußwerkzeuge.

Oberflächen:

Korrosionsschutz, Galvanotechnik, Oberflächenschutz durch

nichtmetallische Überzüge.

Feinste Metallbearbeitung:

Mikrogeometrie; Honen, Läppen, Polieren, Superfinish.

Sonderbearbeitungsverfahren:

Erosion, Ultraschall, Laser.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen und Montagemaschinen:

Aufbau, Funktion, Verkettung, Werkzeugspeicher.

Flexible Fertigung:

Leitsysteme, Werkstückspeicher; Steuerung.

Qualitätssicherung:

Aufgaben, Maßnahmen; Qualitätsregelkarten,

Stichproben- und Auswerteverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Verarbeitungsverfahren im Fachgebiet; daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Funktion zurücktreten.

Wirtschaftlichkeitsvergleiche sind für Auswahlentscheidungen von besonderer Bedeutung.

Für den Unterricht sind Rückgriffe auf physikalische und chemische Vorkenntnisse erforderlich.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit Lehrern der Pflichtgegenstände „Mikromechanik'', „Automatisierungstechnik'', „Laboratorium'' und „Werkstätte'' erforderlich.

Zur Veranschaulichung lassen sich Druckschriften und Wandtafeln, für Bewegungsvorgänge Filme mit großem Nutzen einsetzen.

Lehrausgänge und Exkursionen unterstützen die Praxisnähe des Unterrichtes.

13. MIKROMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bauelemente, Baugruppen und Arbeitsmethoden der Mikromechanik beherrschen und einfache mikromechanische Berechnungen durchführen können.

Er soll die Gesetze der Mechanik auf Systeme und Vorgänge des Fachgebietes anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Passungen und Toleranzen:

Arten, Auswahl.

Verbindungstechniken:

Lösbare, bedingt lösbare und unlösbare Verbindungen.

Statik der festen Körper:

Gleichgewicht, Kräftesysteme; Freimachen von

Bauteilen. Schwerpunkt.

Beanspruchungsarten:

Zug, Druck, Schub, Biegung, Knickung, Torsion.

  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):

    Reibung:

Haft- und Gleitreibung, Rollreibung, Seilreibung.

Kinematik und Dynamik:

Begriffe und Gesetze für den Massenpunkt.

Mechanik der Flüssigkeiten und Gase:

Begriffe und Gesetze; Strömungsmechanik.

Lagerungen, Führungen, Dämpfungen

Gleit-, Wälz-, Luft- und Magnetlager; Feinstlager, Rund- und Geradführungen. Schwingungsisolierung in mechanischen Systemen.

Drehzahl- und Momentenwandler:

Getriebearbeiten, Berechnung und Auswahl.

  1. 4. Klasse (3 Wochenstunden):

    Pneumatik und Hydraulik:

Druckerzeugung, Druckmittelaufbereitung und -verteilung, Steuer- und Arbeitselemente.

Flexible Fertigung:

Manipulatoren, Roboterarten.

Optik:

Meßgeräte, Faseroptik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Bei den Konstruktionen sind Funktionstreue, Wirtschaftlichkeit und Fertigungsgerechtheit unter Einhaltung der Normen von Bedeutung.

Zusammenhänge sind an Beispielen aus der Praxis zu erarbeiten.

Vorkenntnisse der Schüler aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik'', „Fertigungstechnik'' sowie die im Pflichtgegenstand „Werkstätte'' gewonnenen praktischen Erfahrungen werden zur Sicherung des Verständnisses zweckmäßigerweise ständig verwendet und zu den neuen Lehrinhalten in Beziehung gesetzt.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

  1. 14. ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik und ihre Anwendung im Fachgebiet sicher beherrschen und facheinschlägige Aufgaben lösen können. Er soll die Elemente der Elektronik kennen.

Der Schüler soll die elektrotechnischen Gesetze Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Stromkreis:

Stromleitung in Metallen, lineare Widerstände. Ohmsches Gesetz,

Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen. Spannungs- und Stromquellen. Ersatzschaltungen.

Magnetisches Feld:

Charakteristische Größen, Gesetze.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Elektrisches Feld:

Charakteristische Größen und Gesetze. Kondensator.

Elektromagnetismus:

Magnetischer Kreis. Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität; Energie und Kraftwirkung. Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen.

Wechselstrom- und Drehstromtechnik:

Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwert und Zeigerdarstellung). Wechselstromwiderstände, Leistung, Drehfeld.

Elektroschutz:

Personenschutz, Leitungsschutz, Geräteschutz, Schutzklassen.

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

    Bauelemente der Elektronik:

Stromleitung im Halbleiter, Diode, Transistor, Thyristor,

Halbleiter mit speziellen Eigenschaften; Kühlung.

Schaltungen mit passiven Bauelementen:

RC- und RL-Glieder, Übertrager.

Schaltungen mit aktiven Bauelementen:

Diskrete Verstärker, Operationsverstärker.

Digitaltechnik:

Logische Verknüpfungen, Speicher, Zähler.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

  1. 15. AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll für das Fachgebiet bedeutsame Begriffe der elektrischen Meßtechnik der Steuerungs- und Regelungstechnik kennen und anwenden können.

Er soll einfache Aufgaben der Automatisierung selbständig lösen können.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Messen:

Maßeinheiten, Meßfehler, Empfindlichkeit, Genauigkeit. Analoges und

digitales Meßprinzip.

Messen nichtelektrischer Größen:

Meßwertaufnehmer, Meßwertumformer.

Meßgeräte:

Arten, Aufbau, Meßbereichserweiterung, Meßzubehör.

Meßverfahren:

Direkte Messung, indirekte Messung, Kompensation.

  1. 4. Klasse (3 Wochenstunden):

    Steuern:

Begriffe, Arten, Gesetzmäßigkeiten, Ausführungsformen.

Regeln:

Begriffe, Arten, Regelkreisglieder, Ausführungsformen.

Prozeßautomatisierung:

Mikrocomputer, Schnittstellen, Meßdatenübertragung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Zusammenhänge sind anhand von Beispielen aus der Praxis darzustellen.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit Lehrern der Pflichtgegenstände „Mikromechanik'', „Elektrotechnik und Elektronik'' und „Werkstätte'' erforderlich.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

  1. 16. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständig Aufgaben des Fachgebietes normgerecht lösen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

    Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen,

Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung.

Pläne:

Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Pläne:

Fertigungszeichnungen von Verbindungen und einfachen Biege- und Stanzwerkstücken nach vorgegebenen Entwürfen. Pneumatische, hydraulische und elektrische Schaltungen nach vorgegebenen Modellen.

  1. 3. Klasse (4 Wochenstunden):

    Pläne:

Fertigungszeichnungen einfacher Baugruppen;

Fertigungsunterlagen für Printplatten.

Bemessung:

Dimensionierung von mechanischen Bauteilen.

  1. 4. Klasse (4 Wochenstunden):

    Pläne:

Entwurf und konstruktive Aufbereitung von Werkzeugen und Vorrichtungen sowie von einfachen Baugruppen zur Meßdatenerfassung und -übertragung.

Bemessung:

Dimensionierung von mechanischen und elektronischen Baugruppen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'', „Mikromechanik'', „Elektrotechnik und Elektronik'', „Automatisierungstechnik'', „Laboratorium'' und „Werkstätte'' erforderlich.

17. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs- und Meßaufgaben der Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):
  2. 4. Klasse (3 Wochenstunden):

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'', „Mikromechanik'', „Elektrotechnik und Elektronik'', „Automatisierungstechnik'' wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der zu übenden Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.

  1. 18. WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

  1. 4. Klasse (3 Wochenstunden):

    Stoffgebiet Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung; Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine.

Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmeßgeräten, Lehren, Meß- und Profilprojektoren, Oberflächenrauhigkeitsmessungen, Qualitätsdaten, Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung bzw. Verhütung, Qualitätsberichterstattung.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

19. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen sowie Systeme in Betrieb nehmen, prüfen, vermessen und reparieren können; er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsund Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (16 Wochenstunden):

    Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; manuelle Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Stempeln, Feilen, Schleifen, Polieren, Sägen, Bohren, Senken, Mieten, Schärfen, Gewindeschneiden, Richten, Biegen, Reiben, Passen, Meißeln). Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen.

Feinmechanische Werkstätte:

Längs- und Plandrehen und Präzisionsdrehmaschinen, Anfertigen von

Zahnrädern und feinmechanischen Bestandteilen.

  1. 2. Klasse (15 Wochenstunden):

    Feinmechanische Werkstätte:

Aufspannen und Einrichten von Werkstücken und Werkzeugen. Bearbeitung verschiedener Werkstoffe nach Anriß und Maß unter Einhaltung gegebener Toleranzen oder in Passung zu einem Gegenstück, jeweils in den Bereichen Fräsen und Hobeln (ebene Flächen, Formflächen, Nuten, Innenprofile), Bohren (mit Bohrvorrichtung und nach Anriß). Drehen mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen und mit Lünetten, mit Planscheibe und Drehdornen (Langdrehen, Plandrehen, Einstechen, Abstechen, Innendrehen, Kordeln, Rändeln, Federwickeln und Herstellung von Innen- und Außengewinden).

Mikromechanik:

Herstellung von Kleinstteilen auf Spezialmaschinen, Arbeiten an Feinlagerungen, Schaben, Kleben, Arbeiten an Kleinserien.

Werkzeuginstandsetzung:

Schärfen von Spanabhebenden Werkzeugen.

  1. 3. Klasse (17 Wochenstunden):

    Feinmechanische Werkstätte:

Arbeiten von mittlerem Schwierigkeitsgrad an Bohr-, Fräs- und Hobelmaschinen, auch unter Verwendung von Hartmetallwerkzeugen und Messerköpfen. Teilkopfarbeiten. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Drehen von Feingewinden und Gewindesonderformen. Arbeiten an der Lehrenbohrmaschine, Flächen- und Rundschleifmaschine. Arbeiten mit numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (Erstellung einfacher Programme und Überprüfung an der Maschine).

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Arbeiten an der Universalwerkzeugschleifmaschine, Anfertigen von spanabhebenden Werkzeugen. Gasschmelz-, Lichtbogen-, Fein- und Schutzgasschweißen (Stumpf-, Kehl- und Ecknähte). Hartlöten.

Galvanotechnik:

Vorbereitungen der Ware (Schleifen, Polieren, Entfetten, Beizen), Herstellen von Metallüberzügen, Eloxieren, Nachbehandlung der Ware; Sicherheitsvorschriften; Entsorgung der Abwässer.

Elektromechanische Werkstätte:

Weichlöten, Zurichten und Verlegen von isolierten und blanken Drähten, Aufbau und Inbetriebnahme einfacher Installationsschaltungen. Anschließen von Motoren.

  1. 4. Klasse (14 Wochenstunden):

    Feinmechanische Werkstätte:

Einstellen von Maschinen, Bearbeiten von komplexen Werkstücken mit Werkzeugmaschinen, Fertigen von Prototypen mikromechanischer Werkstücke. Reparatur von feinmechanischen Geräten. Feinstbearbeitung (Lappen, Polieren, Schleifen mit der Flächen-, Rund- und Formschleifmaschine).

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellung von Vorrichtungen, Schablonen, Schnitt-, Stanz- und Biegewerkzeugen. Elektroerosives Bearbeiten von Werkstücken. Wärmebehandlung von Stahl (Glühen, Härten, Anlassen).

Automatisierungstechnik:

Aufbau und Inbetriebnahme von Meß-, Steuerungs- und Regelungsschaltungen. Zurichten und Verlegen und Anschließen von druckmittelführenden Leitungen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeine Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

20. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1 A.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Alltag und Aktuelles:

Kompliziertere Sachverhalte.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Berufliche Auslandsbeziehungen.

Technik und Hilfswissenschaften:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte).

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

    Umwelt, Alltag und Aktuelles:

Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede

illustrieren.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich

und im angelsächsischen Bereich.

Technik:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).

Didaktische Grundsätze:

Wie im Pflichtgegenstand Englisch.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

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