Anlage 1A.4.1
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LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MASCHINENBAU Ausbildungszweig allgemeiner Maschinenbau I. STUNDENTAFEL
Anlage1a
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
__________________________________________________________________
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände *) Klasse Summe pflich-
1. 2. 3. 4. tungs-
gruppe
__________________________________________________________________
1 Religion ..................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch ...................... 3 2 2 2 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch)2 2 - - (I)
4 Geschichte ................... - - 2 - (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde ............. 2 - - - (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ........... - - 2 2 III
7 Leibesübungen ................ 2 2 2 2 (IVa)
8 Mathematik und
angewandte Mathematik ........ 4 2 - - (I)
9 Physik und angewandte Physik . 2 2 - - (II)
10 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik ............ 2 1 - - II
11 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ............ - 2 - - I
12 Mechanik ..................... 3 2 2 - (I)
13 Fertigungstechnik ............ 3 2 2 2 I
14 Maschinenelemente ............ - 2 2 - I
15 Betriebstechnik .............. - - - 2 I
16 Elektrotechnik, Steuerungs-
und Regelungstechnik ......... - - 2 2 I
17 Maschinenkunde ............... - - 3 2 (I)
18 Konstruktionsübungen ......... 3 3 3 3 I
19 Werkstättenlaboratorium ...... - - - 5 III
20 Werkstätte ................... 9 14 14 14 (Va)
__________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl 34- 35- 35- 35- 143 *)
37 38 38 38
Pflichtpraktikum .............. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die letzte Klasse.
__________________________________________________________________
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände *) Klasse pflich-
1. 2. 3. 4. tungs-
gruppe
__________________________________________________________________
Stenotypie ...................... 2 2 - - (V)
Darstellende Geometrie .......... 3 - - - (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete *1) (..) ... - - 2 2 I bis VI
__________________________________________________________________
Wochenstunden Lehrver-
Unverbindliche Übungen *) Klasse pflich-
1. 2. 3. 4. tungs-
gruppe
__________________________________________________________________
Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
__________________________________________________________________
Förderunterricht *)
__________________________________________________________________
Deutsch .............................. *2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *2) (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *2) (I)
Mechanik ............................. *2) (I)
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*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN
RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER
GEMEINSAMEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
- 3. LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
4. GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
- 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
- 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1A.
7. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
- 8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Äquivalenzumformungen von Formeln, lineare Gleichungssysteme bis zu zwei Variablen), Funktionen (Darstellung, lineare Funktionen, quadratische Funktion, Kreisfunktionen für einfache trigonometrische Anwendungen). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,
Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen
Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arkusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe von Sinus- und Cosinussatz;
Oberflächen- und Volumsberechnungen.
Statistik:
Zentralmaße, Streuungsmaße; Anwendung auf die Auswertung von
Messungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In der 1. Klasse vier einstündige Schularbeiten, in der 2. Klasse drei einstündige Schularbeiten.
- 9. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären können.
Er soll in den für den Ausbildungszweig wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Einheiten.
Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.
Mechanik:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung und zusammengesetzte Bewegung bei geradliniger und drehender Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, Newtonsche Axiome). Arbeit, Energie, Impuls. Energiesatz, Impulssatz, Leistung. Wirkungsgrad. Reibung. Gravitation.
Elektrizität und Magnetismus:
Elektrische Ladung, elektrisches Feld. Elektrische Leitung in Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen. Magnetisches Feld, magnetischer Fluß, magnetische Induktion. Magnetische Felder von Strömen. Magnetische Eigenschaften der Stoffe. Elektromagnetische Induktion.
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Wärme:
Temperatur, Temperaturmessung. Dehnung. Wärme und Wärmemessung; Wärmeübergänge. Verbrennung, Heizwert, Elektrowärme.
Mechanische Schwingungen und Wellen:
Charakteristische Eigenschaften. Akustik.
Optik:
Strahlenoptik. Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Bereich des Maschinenbaues.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist im Themenbereich „Mechanik" die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Mechanik" erforderlich.
- 10. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1A.3.1.
- 11. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.3.1.
12. MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache mechanisch-technische Berechnungen durchführen können. Er soll die Grundgesetze der Mechanik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (3 Wochenstunden):
Statik:
Kraft, starrer Körper, statisches Gleichgewicht, Frei machen von Bauteilen. Ebenes zentrales Kräftesystem, ebenes allgemeines Kräftesystem, Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern; Standsicherheit.
Festigkeit:
Mechanische Spannungsbegriffe (Normal- und Schubspannung).
Beanspruchungsarten des geraden Stabes. Zulässige Spannung.
Spannungs-Dehnungs-Diagramm, Hookesches Gesetz.
Reibung:
Haft- und Gleitreibung, Rollwiderstand, Seilreibung.
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Hydrostatik:
Druck, Dichte, Kraftwirkungen.
Kinematik und Dynamik:
Begriffe und Gesetze für Translation und Rotation des Massenpunktes (Geschwindigkeit, Beschleunigung, dynamisches Grundgesetz).
Statik:
Statisch bestimmt gelagerte Träger (Auflagerreaktionen, Biegemoment und Querkraft), zusammengesetzte Beanspruchung.
Festigkeit:
Biegung, Schub, Torsion.
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Hydrodynamik:
Bernoulligleichung, Rohrreibung, Kontinuität.
Wärme:
Hauptsätze, ideale Gase, Wasserdampf. Arten der Wärmeübertragung.
Anwendungen aus dem Fachgebiet.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf
häufige Aufgabenstellungen des Fachgebietes.
Der Unterricht in Mechanik baut auf den Vorkenntnissen aus dem Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik" auf.
Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele und durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel erhöht.
- 13. FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen im Ausbildungszweig kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (3 Wochenstunden):
Begriffe:
Bearbeitungsverfahren, Maschinen und Geräte.
Werkstoffe:
Einteilung (Metalle, Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen, nichtmetallische Werkstoffe, Pulvermetallurgie, Kunststoffe). Normgerechte Bezeichnung, Eigenschaften und Verwendung.
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Werkstoffe:
Kennwerte und Anwendungsbereiche von Eisen- und Nichteisen-Werkstoffen; Wärmebehandlung. Sinterwerkstoffe. Kunststoffe.
Spanlose Fertigung:
Gießen, Schmieden, Walzen, Pressen, Ziehen, Schweißen, Löten, Kleben.
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Spanende Fertigung:
Drehen, Fräsen, Bohren, Hobeln, Stoßen, Räumen, Schleifen,
Feinstbearbeitung. Elemente der CNC-Verfahren.
Werkstoffe:
Zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren.
- 4. Klasse (2 Wochenstunden):
Spannvorrichtungen:
Arten, Anwendungsbereiche.
Spanende Fertigung:
Werkzeugmaschinen, Sondermaschinen, Fertigungsstraßen,
Fertigungssteuerung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Fachgebietes. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe" die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber allen Eigenschaften und Verwendung zurücktreten.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik" und „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik" auf. Der Praxisbezug wird durch Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstätte" erhöht.
- 14. MASCHINENELEMENTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im allgemeinen Maschinenbau gebräuchlichsten Maschinenelemente kennen und skizzieren können.
Lehrstoff:
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Verbindungselemente:
Formschlüssige, kraftschlüssige, stoffschlüssige.
Federelemente:
Biegefeder, Torsionsfeder, Silentelemente.
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen; Lager (Gleitlager, Wälzlager). Kupplungen.
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Fördertechnik:
Seile, Ketten, Lastaufnahmemittel.
Getriebe:
Rädergetriebe, Zugmittelgetriebe, Kurbelgetriebe, hydraulische
Getriebe.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Fachgebiet.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik" und „Fertigungstechnik" erforderlich.
Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme moderner technischer Hilfsmittel erhöht.
- 15. BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundsätze der Führung gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe kennen. Er soll Kalkulationen solcher Betriebe durchführen können.
Lehrstoff:
- 4. Klasse (2 Wochenstunden):
Betriebliche Organisation:
Aufbauorganisation. Ablauforganisation, Materialwirtschaft,
Zeitwirtschaft, Lohnformen. Lagerbestandführung.
Kalkulation:
Stundensatzrechnung, Betriebsabrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis, Deckungsbeitragsrechnung, Wirtschaftlichkeitsvergleiche auf Basis der Teilkostenrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht baut auf Kenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung" und „Werkstätte" auf. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis in den Bereichen Betriebsführung, Arbeitsvorbereitung und Kalkulation. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.
- 16. ELEKTROTECHNIK, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Grundgesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendung kennen sowie facheinschlägige Aufgaben lösen können.
Der Schüler soll die Grundgesetze der Steuerungs- und Regelungstechnik kennen und anwenden können.
Er soll die einschlägigen Vorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Elektrische Größen und Einheiten:
Spannung, Strom, Widerstand, Leistung, Arbeit.
Gleichstromtechnik:
Stromleitung in Metallen und Halbleitern. Ohmsches Gesetz,
Kirchhoffsche Gesetze. Schaltungen von Widerständen und Spannungsquellen.
Wechselstromtechnik:
Induktion, Wechselstromwiderstände, Drehstromsysteme.
Meßtechnik:
Meßgerätearten, Meßzubehör.
Niederspannungsanlagen:
Installationspläne, Schutzmaßnahmen.
- 4. Klasse (2 Wochenstunden):
Elektrische Maschinen:
Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.
Elektronische Antriebe:
Leistungsermittlung, Auswahlkriterien.
Steuerungs- und Regelungstechnik:
Unterscheidungsmerkmale, Kenngrößen; gerätetechnische Ausführungsarten (elektromechanische, elektronische, festverdrahtete, freiprogrammierbare).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Ausbildungszweiges. Daher empfiehlt sich die Auswahl der Beispiele unter Bezugnahme auf die Lehrinhalte in den Pflichtgegenständen „Werkstättenlaboratorium" und „Werkstätte". Bildtafeln und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
- 17. MASCHINENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Aufbau, Bauarten und Wirkungsweise der gebräuchlichen Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie der Anlagen der Installations- und Klimatechnik kennen.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (3 Wochenstunden):
Fördertechnik:
Hebemaschinen, Fördermittel.
Installationstechnik:
Leitungselemente (Rohre, Rohrverbindungen, Absperrorgane); Gas- und Wasserleitungsanlagen; Hydraulikinstallation.
Kraft- und Arbeitsmaschinen für Flüssigkeiten:
Verdrängerpumpen; Strömungsmaschinen; Wasserkraftanlagen.
- 4. Klasse (2 Wochenstunden):
Kraft- und Arbeitsmaschinen für Gase:
Kolbenmaschinen; Strömungsmaschinen; Wärmekraftanlagen.
Klimatechnik:
Kälte-, Wärme- und Lüftungstechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis, weshalb besonders auf die dem Stand der Technik angepaßten Lehrinhalte zu achten sein wird.
Vorkenntnisse der Schüler aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik", „Mechanik", „Fertigungstechnik", „Maschinenelemente" und „Konstruktionsübungen" werden zur Sicherung des Verständnisses zweckmäßigerweise zu den neuen Lehrinhalten in Beziehung gesetzt.
Wandtafeln und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
- 18. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll unter Anleitung Konstruktionszeichnungen des Ausbildungszweiges sach- und normgerecht anfertigen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (3 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung
und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.
Fertigkeiten:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei
Hauptrissen und in genormter Axonometrie.
Werkstattzeichnungen:
Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage und Modellaufnahme.
Stücklisten.
- 2. Klasse (3 Wochenstunden):
Werkstattzeichnungen:
Verbindungselemente, Achsen, Wellen und Lagerungen.
Schaubilder und Skizzen:
Schweißkonstruktionsdarstellungen.
- 3. Klasse (3 Wochenstunden):
Werkstattzeichnungen:
Wälzlagereinbauten.
Zusammenstellungszeichnungen:
Kupplungen, Zahnrad-, Riemen- und Kettengetriebe; Absperrorganen.
- 4. Klasse (3 Wochenstunden):
Werkstoffzeichnungen:
Entwürfe und Konstruktionen aus der Fördertechnik und aus dem Vorrichtungsbau einfacher Schweißkonstruktionen.
Pläne:
Installationspläne für hydraulische und pneumatische Anlagen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
- 19. WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Prüf- und Steuerungsaufgaben sowie Probleme der Arbeitsvorbereitung lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
- 4. Klasse (5 Wochenstunden):
Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
Manuelle und rechnergestützte Programmierung; Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine. CNC-Programme mit steigendem Schwierigkeitsgrad.
Stoffgebiet Steuerungstechnik:
Elemente der Steuerungstechnik, Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf. Signalaufnahme und Signalverarbeitung, fest verdrahtete und freiprogrammierbare Steuerungen. Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten komplexer industrieller Steuerungsaufgaben.
Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmeßgeräten, Lehren, Meß- und Profilprojektoren; Oberflächenrauhigkeitsmessungen; Qualitätsdaten, Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung bzw. Verhütung, Qualitätsberichterstattung.
Stoffgebiet Werkstoffprüfung:
Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte" erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
20. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsund Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (9 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Schaben, Stempeln, Scharfschleifen von Hand, Passen, Reiben von Hand).
Blechbearbeitung:
Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden mit der Schere, Weichlöten, Oberflächenschutz durch Anstrich, Kleben. Grundkenntnisse der gebräuchlichen Beschläge.
Mechanische Werkstätte:
Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.
Schmiede:
Freiformschmieden, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Spalten, Absetzen, Richten,
Biegen, Kröpfen, Rollen, Verdrehen, Schroten, Gesenkschmieden. Einfache Glüh- und Härtearbeiten.
- 2. Klasse (14 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten. Stirn- und Mantelfräsen; einfache Teilkopfarbeiten; manuelle Programmierung programmgesteuerter Maschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Rändeln, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.
Schweißerei:
Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Hartlöten, Brennschneiden.
Blechbearbeitung:
Arbeiten an Blechbearbeitungsmaschinen. Arbeiten mit pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Arbeitsgeräten. Abkanten, Bördeln, Spanen, Walzen, Sicken, Falzen, Blechabwicklungen; Punktschweißen. Stahlbauarbeiten unter Berücksichtigung der im Stahlbau üblichen schweißtechnischen Ausführung. Anwendung der im Stahlbau verwendeten Verbindungs- und Befestigungssysteme. Oberflächenschutz gegen Korrosion.
Formenbau:
Modelltischlerei (Anwendung im Modellbau, Fertigkeiten, Holzverbindungen, Anfertigen einfacher Modelle aus verschiedenen Werkstoffen). Gießerei (Formsandaufbereitung und Prüfung, Herstellen von Kernen ein- und mehrteiliger Gußformen, Schmelzen, Gießen, Gußputzen), Kunststoffverarbeitung (Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe. Spanende Verarbeitungsverfahren, Umform-, Schweiß- und Klebetechnik).
- 3. Klasse (14 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten (Verzahnungen mit Teilapparat). Dreharbeiten (Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen; manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen).
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Herstellen einfacher Schnitt-, Stanz-, Meß- und spanabhebender
Werkzeuge und von Vorrichtungen unter Verwendung von genormten
Bauteilen und Baugruppen.
Montage:
Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Justieren. Prüfen und Instandsetzen, Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen. Pneumatische und hydraulische Installationen (Kalt- und Warmbiegen. Einziehen und Aushalsen von Rohren einschließlich Warmbehandlung; Rohrgewindeschneiden; Vorrichten und Zusammenbauen von Rohrleitungen aus Stahl, Nichteisenmetallen und Kunststoff; Dichten und Schutzisolieren; Druckprüfung).
Elektrotechnik:
Niederspannungsinstallation (Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen). Installationsschaltungen (Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schaltungseinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen).
- 4. Klasse (14 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten (Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem; rechnergestützte Programmierung numerisch gesteuerter Werkzeugmaschinen).
Dreharbeiten (Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde; rechnergestützte Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen).
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Herstellen von Vorrichtungen und Werkzeugen, Wärmebehandlung des Stahles, Härteprüfung, Schleifen und Abziehen von Schneidwerkzeugen.
Rund-, Form- und Flachschleifen.
Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
Visuelles Erkennen verschiedener elektronischer Bauteile. Aufbauen,
Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen elektronischer Geräte und Systeme. Anschluß und Verbindungstechnik.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern in Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
21. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (3 Wochenstunden):
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugende von Zylinder- und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf maschinenbauliche Objekte. Netzkonstruktionen.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und
einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen
Objekten.
Kugelflächen:
Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte. Konturkreise. Anwendung auf kugelförmige Werkstücke mit prismatischen oder drehzylindrischen bzw. drehkegelförmigen Ansätzen und Bohrungen, bei denen die Drehachse des Drehzylinders bzw. Drehkegels den Kugelmittelpunkt enthält.
Normale Axonometrie:
Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung.
Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.
Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Fernpunkt, Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.
Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen" ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.
Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen" erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedienung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.
Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises" empfiehlt es sich, auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich als vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.
Im Themenbereich „Kugelflächen" ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden.
Zwei Schularbeiten.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
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