Anlage 1B.5.5
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LEHRPLAN DER DREIJÄHRIGEN FACHSCHULE FÜR TEXTILCHEMIE I. STUNDENTAFEL
Anlage1b
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden *6) Lehr-
Klasse ver-
Pflichtgegenstände *5) Summe pflich-
1. 2. 3. tungs-
gruppe
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1 Religion ........................ 2 2 2 6 (III)
2 Deutsch ......................... 3 2 2 7 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) . 2 2 - 4 (I)
4 Geschichte ...................... - 2 - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde . 2 - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und Politische Bildung - 2 2 4 III
7 Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IVa)
8 Mathematik und angewandte
Mathematik ...................... 3 2 - 5 (I)
9 Physik und angewandte Physik .... 2 - - 2 (II)
10 Textverarbeitung ................ 2 - - 2 IVb
11 Maschinenkunde und
Elektrotechnik .................. 2 2 2 6 I
12 Allgemeine und anorganische
Chemie *1) ...................... 5 2 - 7 I
13 Analytische Chemie *2) .......... 2 2 2 6 I
14 Organische Chemie *1) ........... - 2 2 4 I
15 Laboratorium (für Textilchemie) . 8 6 6 20 I
16 Chemische Textiltechnologie *1) . - 3 5 8 I
17 Mechanische Technologie ......... - - 2 2 (I)
18 Textile Faserstoffe ............. 2 2 - 4 (II)
19 Werkstättenlaboratorium ......... - - 4 4 III
20 Werkstätte ...................... 3 7 9 19 (Va)
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Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 120
21 Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die letzte Klasse.
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Wochenstunden *6) Lehr-
Klasse ver-
Freigengenstände *5) Summe pflich-
1. 2. 3. tungs-
gruppe
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Stenotypie ....................... 2 2 - 4 (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch) .. - - 2 2 (I)
Betriebswirtschaft ............... - - 2 2 II
Mathematik und angewandte
Mathematik ..................... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete *3)
(. . .) (bis zu) ............... - 2 2 4 I bis IV
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Unverbindliche Übungen *5)
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Leibesübungen ........... (bis zu) 2 2 2 6 (IVa)
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Förderunterricht *5)
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Deutsch .......................... *4) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) .. *4) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ..................... *4) (I)
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*1) Einschließlich Umwelttechnik.
*2) Einschließlich Stöchiometrie.
*3) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*4) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*5) Siehe Anlage 1B, Abschnitt Ia.
*6) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1B.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1B.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1B.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABENDER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1B.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
4. GESCHICHTE
Siehe Anlage 1B.
- 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1B.
- 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1B.
7. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1B.
- 8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.5.1.
- 9. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.
Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.
Internationales Einheitensystem (SI).
Mechanik des Massenpunktes:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit, Leistung, Energie, Impuls, Erhaltungssätze. Reibung.
Mechanik deformierbarer Körper:
Hydro- und Aerostatik (Druck, Schweredruck). Strömungen.
Temperatur und Wärme:
Temperaturmessung, Wärmeenergie.
Schwingungen:
Optik (Reflexion, Brechung). Akustik (Schallmessung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.
10. TEXTVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1B.5.1
- 11. MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK
Siehe Anlage 1B.5.1
- 12. ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen anorganischer Stoffe kennen. Er soll Vorkommen, Herstellungsverfahren und Nutzung der für das Fachgebiet bedeutsamen Elemente und ihrer Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (5 Wochenstunden):
Allgemeine Chemie:
Terminologie (Nomenklatur und Symbolik), stöchiometrische Grundsätze, Reaktionsgleichungen. Atombau und Periodensystem der Elemente. Chemische Bindung. Reaktionstypen.
Anorganische Chemie:
Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen. Hauptgruppenelemente und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Chemie:
Atomkern. Radioaktivität. Elektronenhülle. Periodizität von Eigenschaften. Chemische Bindung (Atombindung, Ionenbindung, Metallbindung). Kristallographie.
Anorganische Chemie:
Für das Fachgebiet bedeutsame Nebengruppenelemente des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis chemischer Gesetzmäßigkeiten und die Häufigkeit des Vorkommens in der Praxis der österreichischen Wirtschaft.
Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe kommt dem Umweltschutz und der Sicherheitstechnik im chemischen Laboratorium und Betrieb besondere Bedeutung zu.
Am besten bewähren sich Unterrichtsmethoden mit zunehmendem Abstraktionsgrad des Lehrstoffes, zB der allmähliche Übergang von der allgemeinen zur anorganischen Chemie und von der beschreibenden zur erklärenden Darstellung. Die Anschaulichkeit wird durch Demonstrationen, bildliche Darstellungen und aktuelle Beispiele erhöht.
Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der übrigen fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände wichtig.
13. ANALYTISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie im Fachgebiet kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen sowie die Voraussetzungen zum Gelingen experimenteller Vorgänge kennen.
Der Schüler soll stöchiometrische Berechnungen durchführen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
Laboratoriumstechnik:
Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganisch präparative Arbeiten.
Qualitative Analyse:
Identifikationsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennungsgänge im Halbmikromaßstab.
Quantitative Analyse:
Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen. Berechnung der Analysenergebnisse.
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Volumetrie:
Einzelbestimmungen; Säure/Base-, Fällungs- und komplexometrische
Titrationen. Untersuchungen von Bleichmitteln.
Elektrochemische Analyse:
Elektrogravimetrie. Potentiometrie. Konduktometrie.
Optische Analyse:
Kolorimetrie. Photometrie.
Textilchemische Untersuchungen:
Qualitative Fasererkennung. Quantitative Fasertrennung, Faserschädigung, Farbstoffanalyse. Appreturanalyse.
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Textilchemische Untersuchungen:
Untersuchung von Textilhilfsmitteln. Wasseranalyse. Qualitative
organische Elementaranalyse von Fasern.
Instrumentelle Analysenmethoden:
Spektroskopische Verfahren (Farbmessung, Weißgrad, IR-Analyse).
Chromatographie:
Gesetzmäßigkeiten chromatographischer Methoden. Papier-, Dünnschicht- und Säulenchromatographie. Gaschromatographie.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die praktische Arbeit im Laboratorium sowie der Stand der instrumentellen Analytik. Besonders nützlich im Hinblick auf eine ökonomische Arbeitsweise ist die kritische Behandlung der einzelnen Analysenmethoden (Vor- und Nachteile, Grenzen).
Hauptkriterium für die Auswahl der Anwendungsbeispiele ist die Bedeutung für die berufliche Praxis.
14. ORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Fachgebietes bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen. Er soll den Ablauf der häufigsten organisch-chemischen Reaktionen verstehen.
Lehrstoff:
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Chemie des Kohlenstoffs:
Kohlenstoffbindungen, Strukturen organischer Moleküle, Systematik und Nomenklatur organischer Verbindungen. Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen.
Acyclische Verbindungen:
Alkane, Alkene, Alkine und ihre Derivate mit einer oder mehreren
funktionellen Gruppen.
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Kohlenhydrate:
Mono-, Oligo- und Polysaccharide.
Aromatische Verbindungen:
Benzol und seine Homologen, kondensierte Ringverbindungen,
textilchemisch wichtige Derivate.
Chemiefasern.
Eigenschaften, Anwendungen.
Eiweißstoffe:
Aminosäuren, Peptidbindung, Proteine, Proteide.
Umwelttechnik:
Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip, Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Praxis des Fachgebietes einschließlich des Umweltbezuges.
Durch ständiges Erörtern der gesetzmäßigen Zusammenhänge wird das Verständnis für den Ablauf der organisch-chemischen Reaktionen geschult und erweitert. Zweckmäßigerweise werden auch Sicherheitsbelange besprochen.
- 15. LABORATORIUM (FÜR TEXTILCHEMIE)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden analytischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können.
Der Schüler soll die in chemischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen handhaben können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (8 Wochenstunden):
Laboratoriumstechnik:
Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien.
Handhabung von Laboratoriumsgeräten.
Quantitative Analyse:
Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen.
Qualitative Analyse:
Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen sowie Trennung einfacher Salzgemische im Makromaßstab. Fasermaterial (Erkennen von natürlichen Fasern und Chemiefasern, Mikroskopie, Vorbehandeln, Färbeversuche).
- 2. Klasse (6 Wochenstunden):
Quantitative Analyse:
Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen an Stoffgemischen. Trennung von Fasermischungen. Untersuchungen von Bleichmitteln.
Eiweißfasern:
Vorwaschen, Bleichen, Färben mit allen Farbstoffklassen. Korrektur
von Fehlfärbungen. Echtheitsprüfungen.
Zellulosefasern:
Vorbehandlung. Direktfarbstoffe (Färben, Echtheitsprüfung, Musterfärbungen). Nachbehandlung. Korrektur von Fehlfärbungen.
- 3. Klasse (6 Wochenstunden):
Qualitative Analyse:
Systematische Untersuchungen von Fasermischungen.
Chromatographie:
Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennung
organischer Stoffgemische.
Wasseruntersuchung:
Betriebswasser, Abwasser.
Zellulosefasern:
Anwendung aller Farbstoffklassen. Auszieh- und Klotzverfahren
(Musterfärbung, Echtheitsprüfung).
Chemiefasern:
Färben von Polyamid (Säure-, Metallkomplex-, Dispersionsfarbstoffe), Polyester- und Acetatfasern (Dispersionsfarbstoffe nach verschiedenen Verfahrensvarianten). Polyacrylnitril (kationische Farbstoffe und Dispersionsfarbstoffe).
Elektrochemische Analyse:
Elektrogravimetrie, Potentiometrie (pH-Wert, Redoxpotential).
Färben von Fasermischungen:
Unifärbung. Ton-in-Ton-Färbung. Bicolorfärbung. Mehrfarbeneffekte. Reservierungen. Ein- und Zweibadverfahren. Ein- und Zweistufenverfahren. Klotzverfahren.
Textilhilfsmitteluntersuchungen:
Tenside. Waschmittel. Färberei- und Druckereihilfsmittel.
Druck:
Vorbehandlung; Direktdruck mit allen geeigneten Faserstoffklassen. Ätzdruck. Reservedruck.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Analyseverfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analysenergebnissen.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
- 16. CHEMISCHE TEXTILTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll über die zur Veredlung und Pflege von Textilien notwendigen Kenntnisse der Arbeitsvorgänge, Hilfsmittel und maschinellen Einrichtungen verfügen.
Lehrstoff:
- 2. Klasse (3 Wochenstunden):
Textilveredlung:
Behandlungsbäder (Zusammensetzung, Berechnung; Bleich- und Färbeflotten).
Vorbehandlung:
Zellulosefasern. Eiweißfasern. Chemiefasern.
Färben:
Farbstoffklassen, Färbeverfahren, Hilfsmittel, Färbereiapparate- und -maschinen, Abmustern, Ursachen und Korrektur von Fehlfärbungen einschließlich Abziehen, Fabrikations- und Gebrauchsechtheiten.
Textilpflege:
Waschen, Trocknen. Chemischreinigung, Maschinen und Verfahren, Lösemittel, Reinigungsverstärker, Detachieren. Formgebung.
- 3. Klasse (5 Wochenstunden):
Drucken:
Farbstoffklassen, Druckverfahren, Druckverdickungen und Hilfsmittel, Druckmaschinen, Vorbehandlung, Druckereinachbehandlung, Druckschablonenherstellung, Fehler und Fehlerursachen.
Appretur:
Mechanische und chemische Verfahren, Appreturmaschinen, Ausrüstungsgänge. Sonderverfahren (Beschichten, Kaschieren, Bondieren).
Wasser und Abwasser:
Versorgung, Aufbereitung, Rückführung, Umweltschutz.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis textiltechnischer Probleme und die Anwendbarkeit in der textilchemischen Praxis. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe kommt dem Umweltschutz und der Sicherheitstechnik im Betrieb besondere Bedeutung zu.
Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der übrigen fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände wichtig.
Die Anschaulichkeit wird durch bildliche Darstellungen erhöht.
- 17. MECHANISCHE TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für das Fachgebiet wesentlichen Anforderungen an textile Flächen kennen.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Spinnerei:
Faseraufbereitung, Spinnverfahren.
Weberei:
Vorbereitung; Bindungsarten, Webverfahren.
Wirkerei und Strickerei:
Maschenbildende Elemente, Maschenbildungsvorgänge. Bindungen.
Spezielle Textiltechniken:
Vliesstoffe, Tufting, Stickerei, Bobinettechnik. Technische und funktionelle Gewebe.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis, weshalb dem Stand der Technik angepaßten Lehrinhalten besondere Bedeutung zukommt.
Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
18. TEXTILE FASERSTOFFE
Siehe Anlage 1B.5.1
- 19. WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Aufgaben, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (4 Wochenstunden):
Stoffgebiet Qualitätskontrolle:
Bestimmung und Beurteilung von Faserstoffen, Bestimmung der Kennwerte von Fasern, Garnen, Zwirnen und textilen Flächengebilden. Mikroskopie. Fehlererkennung.
Stoffgebiet Planung:
Einsatz von Personal, Material und Maschinen. Erstellung von
Produktionsplänen.
Stoffgebiet elektronische Datenverarbeitung:
Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung zur Unterstützung von Materialwirtschaft. Planung. Prozeß- und Produktüberwachung. Farbmetrik, Farbrezeptur.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der textilchemischen Praxis. Die Durchführung von Projekten fördert sowohl die Praxisnähe als auch das selbständige Arbeiten der Schüler.
Besondere Bedeutung kommt dem Energieverbrauch und der Kalkulation sowie den Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
20. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe gewandt handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige praktische Tätigkeiten gewandt ausführen können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (3 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Umgang mit Chemikalien, Farbstoffen und Hilfsmitteln (Messen, Wägen); Handhabung der maschinellen Einrichtungen. (Warenvorbehandlung für Färbung und Druck, Bleichen und optisches Aufhellen).
Textilpflege:
Wäscherei (Merken, Sortieren nach Pflegekennzeichnung und Textilauszeichnungsverordnung). Waschverfahren. (Ein- und Mehrlaugenverfahren, Temperatur). Waschrezeptberechnungen, Entwässern und Trocknen, Bügeln, Pressen, Mangeln. Chemischreinigung (Merken; Sortieren nach Pflegekennzeichnung und Textilauszeichnungsverordnung). Zusammenstellung der Reinigungschargen (Material, Farben, Artikel). Reinigen in Perchlorethylen. Formgebung.
- 2. Klasse (7 Wochenstunden):
Textilveredlung:
Entwässern, Trocknen und Thermofixieren von Textilien, Färbeverfahren (Jigger, Foulard, Haspelkufe), Farbkarten, Rezepte, Tabellen. Nachbehandlungsverfahren.
Textilpflege:
Chemischreinigung (Vordetachur, Reinigung in verschiedenen organischen Lösungsmitteln; Nachdetachur). Formgebung. Spezielle Ausrüstungsverfahren in organischen Lösungsmitteln. Wartung und Pflege des Maschinenparks.
- 3. Klasse (9 Wochenstunden):
Textilveredlung:
Musterfärben aller üblichen Faserarten, Färben unter Hochtemperatur-Bedingungen, Korrektur von Fehlfärbungen, Vorbehandeln von Druckböden, Ätzfondfärbungen.
Appretur:
Chemische und mechanische Appreturverfahren auf verschiedenen Materialien, Knitterfreiausrüstung, Krumpffreiausrüstung, wasserabweisende Ausrüstung, Trocknung mit Voreilung, Dekatieren. Sonderverfahren (Beschichten und Kaschieren).
Druckerei:
Druckschablonen (Herstellen von Folien und Schablonen, Musterübertragung auf Schablonen). Druckpastenherstellung (Ansetzen von Verdickungen und Verschnittverdickungen, Herstellen von Stammfarben, Farbverschnitten und Farbmischungen; Farbenatlas, Computerrezepterstellung). Flach- und Rotationsfilmdruck, Direkt-, Ätz- und Reservedruck, spezielle Drucktechniken. Drucknachbehandlung (Dämpf- und Hitzefixierung, Drucknachwäsche, Endfertigung und Endkontrolle, Wartung und Pflege des Maschinenparks).
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Apparate und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation textilchemischer Betriebe vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Kontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
21. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1B.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1B.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1B.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1B.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.5.1
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1B.
D. FÖRDERUNTERRICHT
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.
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