Anlage 1C.2.4
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LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR STEINMETZEREI
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden
Pflichtgegenstände *) Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
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1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 - - (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............... - - 3 2 III
7 Betriebswirtschaft ............... - - - 2 II
8 Bewegung und Sport ............... 2 2 2 2 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 2 - - - (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik .................... 2 1 - - II
11 Stilkunde ........................ - - 3 2 III
12 Darstellende Geometrie ........... 3 - - - (I)
13 Fachkunde ........................ 3 5 3 3 (I)
14 Fachzeichnen, Entwurf und
angewandte EDV ................... 4 5 5 6 II
15 Schrift .......................... 2 2 - - (V)
16 Baumechanik ...................... - 2 2 - (I)
17 Technologie ...................... 2 2 - - I
18 Werkstätte ....................... 10 12 17 18 (Va)
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Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *)
39 39 39 39
19 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
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Wochenstunden
Freigegenstände *) Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
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Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Elektronische Datenverarbeitung ...... - 2 - - I
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
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Unverbindliche Übungen *)
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Bewegung und Sport .......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
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Förderunterricht *)
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Deutsch .............................. *1) *1) *1) *1) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *1) *1) - - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *1) - - - (I)
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*1) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1C Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1C.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1C.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1C.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1C.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
4. GESCHICHTE
Siehe Anlage 1C.
7. BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1C.
8. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1C.
11. STILKUNDE
Siehe Anlage 1C.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugende von Zylinder- und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf fachbezogene technische Objekte.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Es empfiehlt sich, neue geometrische Begriffe anhand konkreter technischer Objekte einzuführen. Die zunehmende Bedeutung computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Im Sinne der Praxisbezogenheit erscheint es zweckmäßig, Konstruktionsvorgänge am Objekt zu erklären, sodaß sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen erübrigt.
Zwei Schularbeiten sind zulässig.
13. FACHKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in Betrieben des Fachgebietes anfallenden Arbeiten, Konstruktionen und Hilfskonstruktionen kennen.
Er soll Skizzen und Werkzeichnungen der im Fachgebiet wesentlichen Bauelemente anfertigen können.
Lehrstoff:
Aufgaben (Vorrichtungen, Einrichtungen, funktioneller Ablauf).
Baukonstruktionen:
Fundament, stehendes Mauerwerk (Aufbau, Öffnungen, Umrahmungen). Feuchtigkeitsisolierung. Steinschnitt; Schablone. Dehn- und Setzfugen.
Erfassung von Naturmaßen, Aussteckungsarbeiten.
Steinbaukonstruktionen:
Treppen (Arten, Verziehungen). Bodenbeläge (Fußbodenaufbau, Belagsformen, Verlegearten, Trittschallisolierung). Verkleidungen (Fugenschnitt, Verankerung, Wärmeisolierung).
Böschungs- und Stützmauern. Schwebendes Mauerwerk (Bögen, Gewölbe, Stichkappen).
Gerüstung:
Arbeitsgerüste, Lehrgerüste.
Grabdenkmäler, Brunnen, Gartengestaltung (Wege, Plätze, Sitzbänke).
Renovieren und Restaurieren:
Reinigen, Konservieren, Instandhalten historischer Bauteile.
Stilelemente:
Säulenordnungen, Strebepfeiler, Maßwerk.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung der handwerklichen Fertigkeit und die Anwendbarkeit bei der Herstellung von Werkstücken. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV", „Technologie" und „Werkstätte" wichtig.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Werkzeichnungen, Schaubilder, Pläne und Skizzen normgerecht anfertigen und lesen können. Er soll die Objekte sauber und übersichtlich in Parallelrissen und axonometrischen Rissen darstellen und räumliche Lage- und Maßaufgaben in der Projektion lösen können.
Lehrstoff:
Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift
und Tusche, Zeichnungsnormen, Maßeintragung.
Werkzeichnungen:
Zeichnerische Darstellung von einfachen Baukonstruktionen (Fundament, stehendes Mauerwerk und Öffnungen). Steinschnitt.
Stehendes Mauerwerk mit Öffnungen und Umrahmungen. Feuchtigkeitsisolierungen. Steinschnitt. Geradlinige Treppen. Fußbodenkonstruktionen.
Verkleidungen (Maßliste, Ankerliste). Gewendelte Treppen.
Böschungs- und Stützmauern.
Bauaufnahme:
Aufnahme und zeichnerische Darstellung von Bauteilen.
Bögen, Gewölbe, Stichkappen (Grund- und Aufriß, Axonometrie).
Entwurf:
Grabdenkmäler, Brunnen, Gartengestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Schulung des künstlerischen Formgefühls, der besonders beim Modellieren gegeben ist und die Anwendbarkeit bei der Herstellung gängiger Produkte der Fachrichtung.
Insbesondere im Themenbereich „Entwurf" ist das Ausgehen von den Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Schüler eine wichtige Voraussetzung für einen bedeutenden Unterrichtsertrag.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Verwendung von Naturmodellen und bildlichen Darstellungen erhöht. Exkursionen und Lehrausgänge, insbesondere in Ausstellungen, können zusätzliche Einsichten vermitteln.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und zur Festlegung und Betreuung fachübergreifender Schülerprojekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachkunde", „Technologie",
„Baumechanik" und „Werkstätte" wichtig.
15. SCHRIFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die gebräuchlichsten Schriftarten schreiben, zeichnen und konstruieren können.
Lehrstoff:
Zierschriften. Fassen im Stein (Vergolden, Färben, Bleiintarsieren).
Theorie der Schrift:
Zeichen und Symbole, Heraldik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur sicheren Beherrschung der Gebrauchsschriften und zur Förderung der gestalterischen Kreativität des Schülers.
Die Anschauung wird zweckmäßigerweise an fertigem Bild- und Schriftmaterial geschult.
16. BAUMECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Tragsysteme dimensionieren können.
Lehrstoff:
Arten, Zusammensetzung und Zerlegung (graphisch und rechnerisch). Momente. Kräftepaare. Gleichgewichtsbedingungen (rechnerisch und graphisch).
Standsicherheit:
Kippen, Gleiten; Schwerpunkt von Flächen. Lastaufstellung.
Rechnerische Ermittlung von Auflagekräften.
Fachwerke:
Arten, Lastfälle, einfacher Cremonaplan.
Einfacher Träger auf zwei Stützen; Querkraft, Normalkraft und Momentenverlauf. Durchlaufträger (ohne Berechnung). Bewehrungs- und Biegepläne.
Festigkeitslehre:
Trägheitsmoment und Widerstandsmoment, Zug, Druck, Abscherung, Biegung, Schub. Zentrisches Knicken einfacher Stäbe (Holz, Stahl). Ausmittiger Zug und Druck, Fundamentbemessung. Einfache Schraub-, Schweiß- und Holzverbindungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der modernen Baupraxis.
In jeder Klasse sind zwei Schularbeiten zulässig.
17. TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge und Maschinen sowie die einschlägigen Normen kennen.
Lehrstoff:
Arten, Vorkommen, Eigenschaften, Gewinnung. Begriffe der Mineralogie und Geologie.
Künstliche Steine:
Gebrannte und gebundene Baustoffe, Betontechnologie,
Kunstharzbindungen.
Bauphysikalische Gegebenheiten:
Einwirkung von Feuchtigkeit, Kälte, Hitze, Frost, Wasser und Zugluft.
Antriebsquellen; Abbaugeräte, Steinbearbeitungsmaschinen (Funktion, Anwendung, Wertung).
Stahl:
Arten, Herstellung. Armierungen, Ankermaterial.
Hilfsstoffe:
Isolier- und Dämmstoffe, Kitte, Schleif- und Poliermittel,
Schmierstoffe, Kunststoffe.
Trennmittel:
Diamant, Korund, Stahl, Quarzsand.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Fachgebietes.
Materialproben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts. Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen das Verständnis für Materialkenntnis und Bearbeitungstechniken. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fachkunde", „Fachzeichnen, Entwurf und angewandte EDV" und „Werkstätte" wichtig.
18. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Fachrichtung verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können.
Der Schüler soll geschmackvolle facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Lehrstoff:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung. Unfallverhütung, Handhaben
der Handwerkzeuge.
Handwerkstätte:
Grundbearbeitung des Steines, Fertigen eines ebenflächigen winkelrechten Quaders nach klassischer handwerklicher Art (Messen, Anreißen, Absehen). Oberflächenbehandlung (Spalten, Bossieren, Spitzen, Schlagaufziehen mittels Zahn-, Beiz- und Schlageisen, Billen, Pecken, Kröneln, Stocken, Scharrieren, Stelzen und Hobeln, Schleifen und Polieren).
Materialgerechtes Herstellen ein- und mehrhäuptiger Werkstücke nach vorgegebenen Maßen, Skizzen und Schablonen unter Verwendung der Hand- und Kompressorwerkzeuge. Verlegen von Steinfußböden.
Maschinenwerkstätte:
Schneiden, Schleifen, Betonmischen.
Erstellen von negativen Formen aus Holz, Gips und Kunststoffen. Aufbau der Kunststeinmischungen (Raum-Gewichtsverhältnisse), Schneiden und Flechten von Betonstahl laut Biegeplan. Verdichten und Bearbeiten von Hochbauteilen. Versetzen plangerechter Werkstücke (Verkleidungen, Fensterumrahmungen).
Handwerkstätte:
Schrifthauen, Fassen, Vergolden, Bleiintarsieren. Instandsetzen der Handwerkzeuge.
Maschinenwerkstätte:
Schneiden, Schleifen, Ausarbeiten von Profilen. Kehren,
Verkröpfungen und Totlauf.
Erstellen von positiven Formen und Abgüssen aus formbarem Material
(Ton-, Gips- Kautschukmodelle).
Maschinenwerkstätte:
Eingesetzte Flächen, Mosaik.
Handwerkstätte:
Renovierungs- und Restaurierungsarbeiten.
Arbeitsvorbereitung:
Anbotserstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Kalkulation und Abrechnung von Arbeitsaufträgen. Lagerhaltung, Bestellwesen.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Gewerbebetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
19. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1C.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1C.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1C.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1C.
C. Unverbindliche Übungen
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1C.
D. Förderunterricht
DEUTSCH
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Anlage1c
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1C.
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