Anlage 1A.6.1
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LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR FEINWERKTECHNIK I. STUNDENTAFEL
Anlage1a
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden Lehr-
ver-
Pflichtgegenstände *3) Klasse Summe pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. gruppe
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1 Religion.............................. 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch............................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch)....... 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte............................ - - 2 - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde...... 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und Politische Bildung... - - 2 2 4 III
7 Leibesübungen........................ 2 2 2 2 8 (IVa)
8 Mathematik und angewandte
Mathematik........................... 4 2 - - 6 (I)
9 Physik und angewandte Physik......... 2 2 - - 4 (II)
10 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik.................... 2 1 - - 3 II
11 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung.................... - 2 - - 2 I
12 Mechanik............................. 2 2 2 - 6 (I)
13 Fertigungstechnik.................... 2 2 2 2 8 I
14 Feinwerktechnik...................... 2 2 3 3 10 I
15 Betriebstechnik....................... - - - 2 2 I
16 Elektrotechnik und Elektronik......... - 2 2 3 7 I
17 Konstruktionsübungen.................. 3 3 3 3 12 I
18 Laboratorium.......................... - - 2 2 4 I
19 Werkstättenlaboratorium............... - - - 3 3 III
20 Werkstätte............................ 9 14 16 14 53 (Va)
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Gesamtwochenstundenzahl..............37 40 40 40 157
21 Pflichtpraktikum...................... mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
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Wochenstunden Lehr-
ver-
Freigegenstände *3) Klasse pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. gruppe
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Stenotypie.............................. 2 2 - (V)
Darstellende Geometrie.................. - - - - (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch)......... - - 2 2 (I)
Betriebswirtschaft...................... - - - 2 II
Aktuelle Fachgebiete *1) (......)....... - - 2 2 I bis VI
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Unverbindliche Übungen *3)
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Leibesübungen................ (bis zu) 2 2 2 7 (IVa)
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Förderunterricht *3)
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Deutsch................................. *2) *2) *2) *2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch)......... *2) *2) (I)
Mathematik und angewandte Mathematik.... *2) *2) (I)
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*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*3) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
- 3. LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
4. GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
- 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
- 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,
RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1A.
7. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
- 8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen der Mengenlehre und Aussagenlogik, Potenzen mit ganzzahligen Exponenten, Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen, Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen im 1. Quadranten), Vektorrechnung (Addition und Subtraktion, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar, Vektorprodukte).
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gebrauch eines Taschenrechners).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis, Flächenberechnungen; Pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes;
Oberflächen- und Volumsberechnungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In der 1. Klasse vier einstündige Schularbeiten, in der 2. Klasse drei zweistündige Schularbeiten.
- 9. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.
Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilgebieten der Physik grundlegende Gesetze und Erscheinungen kennen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
Grundlagen:
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.
Internationales Einheitensystem (SI).
Mechanik starrer Körper:
Kinematik und Dynamik der Translation und Rotation des Massenpunktes. Trägheit, Kraft, Energie, Impuls, Leistung. Erhaltungssätze, Gravitation, Statik fester Körper.
Thermodynamik:
Temperatur und Wärme. Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie. Zustandsänderungen fester, flüssiger und gasförmiger Stoffe. Änderungen des Aggregatzustandes. Thermische Maschinen. Kraft- und Arbeitsmaschinen, Hauptsätze. Wärmetransport.
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Elektrizität und Magnetismus:
Elektrische Ladung, elektrisches Feld, elektrische Leitung in Festkörpern und im Vakuum. Magnetisches Feld, magnetische Felder von Strömen, magnetische Eigenschaften der Stoffe. Elektromagnetische Induktion.
Schwingungen und Wellen:
Erzeugung, Darstellung, Interferenz, Beugung,
Schallwellen.
Optik:
Geometrische Optik (Reflexion, Brechung, Abbildung durch eine Linse), Wellenoptik (Interferenz, Beugung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes.
Die Erarbeitung des Lehrstoffes ist soweit wie möglich durch den experimentellen Nachweis physikalischer Zusammenhänge zu unterstützen.
In der 2. Klasse sind die Lehrinhalte mit denen des Pflichtgegenstandes „Elektrotechnik'' abzustimmen.
- 10. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1A.3.1.
- 11. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
12. MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache mechanisch-technische Berechnungen durchführen können. Er soll die Grundgesetze der Mechanik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
Statik:
Kraft, starrer Körper, statisches Gleichgewicht, Freimachen von Bauteilen. Ebenes zentrales Kräftesystem, ebenes allgemeines Kräftesystem, Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern; Standsicherheit.
Festigkeit:
Mechanische Spannungsbegriffe (Normal- und Schubspannung). Beanspruchungsarten des geraden Stabes. Zulässige Spannung. Spannungs-Dehnungs-Diagramm. Hookesches Gesetz.
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Statik:
Statisch bestimmte Systeme (Querkraft- und Momentenverlauf im Balken).
Reibung:
Haft- und Gleitreibung, Seilreibung, Lagerreibung, Rollwiderstand;
technische Anwendungen.
Festigkeit:
Biegung, Schub und Torsion gerader Träger.
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Kinematik:
Kinematik des Massenpunktes, Drehung einer starren Scheibe um eine
feste Achse.
Dynamik:
Dynamik des Massenpunktes und der starren Scheibe (Translation und Rotation um eine feste Achse). Energiesatz, Arbeit, Leistung.
Hydrostatik:
Druck, Kraftwirkungen.
Hydrodynamik:
Kontinuitätsgleichungen, Bernoulligleichung,
reibungsfreie Rohrströmung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen des Fachgebietes. Der Unterricht baut auf den Vorkenntnissen des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik'' auf.
Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele und durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel erhöht.
In jeder Klasse zwei Schularbeiten.
13. FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Verfahren kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Bearbeitungsverfahren, Werkzeuge, Vorrichtungen und Maschinen,
Halbzeuge.
Werkstoffe:
Metalle (Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen), nichtmetallische Werkstoffe (Kunststoffe, Hartpapier, Hartgewebe, Glas, Holz), Pulvermetallurgie, Schmiermittel. Normgemäße Bezeichnung (Halbzeug und Werkstoff), Eigenschaften und Verwendung.
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Werkstoffe:
Zustandsdiagramme, Wärmebehandlung von Eisen und Nichteisenmetallen. Werkstoffprüfung und Prüfverfahren.
Spanlose Fertigung:
Urformen (Gießen, Spritzgießen, Sintern), Umformen (Walzen, Ziehen, Biegeumformen), Trennen durch Zerteilen.
Beschichten:
Oberflächenvorbehandlung, Aufbringung von Schichten.
Stoffschlüssiges Fügen:
Löten, Schweißen, Kleben.
Trennen:
Drehen.
Vorrichtungsbau:
Spannen, Magazinieren, Zuführen, Vereinzeln.
- 4. Klasse (2 Wochenstunden):
Trennen:
Fräsen, Schleifen, Bohren, Räumen. CNC-Werkzeugmaschinen,
Feinstbearbeitung.
Qualitätssicherung:
Aufgaben, Maßnahmen, Qualitätsregelkarte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Fachgebietes.
Der Unterricht ist auf Vorkenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik'' und „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik'' aufzubauen.
Der Praxisbezug wird durch Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstätte'' erhöht.
- 14. FEINWERKTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet gebräuchlichen Bauteile, Baugruppen, Steuerungen, Regelungen, Geräte und Verfahren kennen. Er soll die Prinzipien der Gerätekonstruktion sowie des Gerätebaues kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
Elemente:
Begriffe, Normung, Toleranzen, Passungen, Oberflächenkenngrößen.
Verbindungselemente:
Unlösbare und lösbare Verbindungen.
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen, Gleit- und Wälzlager.
Speicherelemente:
Federn und Federsysteme.
Ruheelemente:
Kupplungen, Bremsen.
Umformerelemente:
Reibrad- und Zugmittelgetriebe.
- 3. Klasse (3 Wochenstunden):
Umformerelemente:
Zahnräder und Zahnradgetriebe.
Baugruppen:
Gesperre, Schalt-, Spann- und Sprungwerke, Dämpfungen.
Geräte der Massenfertigung:
Geräte der Haushalts-, Büro- und Unterhaltungstechnik.
- 4. Klasse (3 Wochenstunden):
Optische Elemente:
Bauelemente mit Planflächen, Linsen, Linsensysteme.
Optische Geräte:
Lupe, Mikroskop, Fernrohre, Projektionsgeräte.
Steuerungstechnik:
Steuerungsstrukturen. Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben. Elektromechanische, elektronische und pneumatische Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.
Regelungstechnik:
Elemente und Grundformen der Regler, Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten). Elektronische und pneumatische Ausführungen von Reglern. Zweipunktregelungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung im feinwerktechnischen Gerätebau. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik'' und „Fertigungstechnik'' wichtig.
Die Praxisnähe wird durch Verwendung von Anschauungsobjekten und Firmenunterlagen erhöht.
15. BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundsätze der Führung gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe kennen. Er soll Kalkulationen solcher Betriebe durchführen können.
Lehrstoff:
- 4. Klasse (2 Wochenstunden):
Betriebliche Organisation:
Aufbauorganisation. Ablauforganisation. Grundlagen der Materialwirtschaft, Grundlagen der Zeitwirtschaft, Lohnformen. Lagerbestandführung, Materialeigenschaften.
Kalkulation:
Stundensatzrechnung, Betriebsabrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis, Deckungsbeitragsrechnung, unternehmerische Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht baut auf Kenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung'' und „Werkstätte'' auf. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis in den Bereichen Betriebsführung, Arbeitsvorbereitung und Kalkulation. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.
- 16. ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachgebiete bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und Elektronik und ihre Anwendungen kennen und facheinschlägige Aufgaben lösen können.
Lehrstoff:
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Größen und Einheiten, Stromarten, Stromleitung in Metallen,
Halbleitern und im Vakuum.
Gleichstromtechnik:
Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Quellen und Verbrauchern, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Elektrisches Feld
(Kapazität, Schaltung von Kondensatoren).
Elektromagnetismus:
Magnetischer Kreis, Spule, Induktion.
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Wechselstromtechnik:
Darstellung sinusförmiger Größen, Widerstände,
Leistungen, Drehstrom.
Elektrische Meßtechnik:
Begriffe (Meßabweichungen, Grundfehler, Einflußgrößen, Auswertung von Meßserien). Meßgeräte mit analogen und digitalen Meßverfahren zur Messung von Strom, Spannung und Leistung.
Elektronenstrahloszilloskop.
Elektroschutz:
Personen-, Leitungs- und Geräteschutz.
- 4. Klasse (3 Wochenstunden):
Elektrische Maschinen:
Transformator, Gleich- und Wechselstrommotoren, Klein- und Kleinstmotoren.
Bauelemente der Elektronik:
Ohmsche Widerstände, Kondensatoren, Spulen, Sperrschichtfreie Halbleiterwiderstände, Dioden, Transistoren, Thyristorbauelemente.
Digitaltechnik:
Begriffe, Transistoren als Schalter. Logische Grundfunktionen,
kombinatorische Schaltungen, einfache Flipflops.
Mikrocomputer:
Aufbau, Mikroprozessor (Aufbau, Programmierung), Speicher, Ein-Ausgabe-Bausteine.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Der Unterricht ist auf die im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik'' vermittelten Vorkenntnisse aufzubauen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen in der 2. Klasse ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik'' wichtig.
- 17. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll unter Anleitung Konstruktionszeichnungen des Fachgebietes sach- und normgerecht anfertigen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (3 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung, Schnittdarstellungen, Gewindedarstellung, Toleranzen und Passungen, Bezeichnung technischer Oberflächen.
Fertigkeiten:
Herstellung von Skizzen und normgerechten Werkzeichnungen von Bauteilen und einfachen Baugruppen nach Vorlagen oder Modellaufnahme.
- 2. Klasse (3 Wochenstunden):
Verbindungselemente:
Unlösbare, lösbare.
Führungselemente:
Achsen, Wellen, Gleit- und Wälzlager.
- 3. Klasse (3 Wochenstunden):
Baugruppen und einfache Geräte aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'' und „Feinwerktechnik''.
- 4. Klasse (3 Wochenstunden):
Geräte aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'', „Feinwerktechnik'' und „Elektrotechnik und Elektronik''.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
- 18. LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen können. Er soll Ergebnisse ermitteln, interpretieren und Untersuchungsberichte erstellen können.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Übungen aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Elektrotechnik und Elektronik''.
- 4. Klasse (2 Wochenstunden):
Übungen aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik'', „Feinwerktechnik'' und „Elektrotechnik und Elektronik''.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung.
Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.
- 19. WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Prüf- und Steuerungsaufgaben sowie Probleme der Arbeitsvorbereitung lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
- 4. Klasse (3 Wochenstunden):
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung, Vor- und Nachkalkulation, Beschaffungswesen.
Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmeßgeräten. Lehren, Oberflächenmessung, Qualitätsdaten (Erfassung, Aufbereitung), Qualitätsregelkarten, Qualitätsberichterstattung.
Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:
Aufbau einfacher Steuerungen und Regelkreise. Prüfung der Schaltungen und des Übertragungsverhaltens.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte'' erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
20. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (9 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Allgemeine mechanische und feinmechanische Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Gewindeschneiden von Hand, Schleifen, Schärfen, Schaben, Meißeln, Sägen, Stempeln, Weich- und Hartlöten, Kleben, Oberflächengestaltung).
Mechanische Werkstätte:
Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Fräsen mit verschiedenen Werkstoffen und Werkzeugen nach Anriß und nach Maß. Kopierhobeln, Federn wickeln.
- 2. Klasse (14 Wochenstunden):
Feinmechanische Werkstätte:
Arbeiten an Bohr- und Fräsmaschinen, Teilkopfarbeiten mit direkten und indirekten Teilen. Dreharbeiten mit Zug- und Leitspindeldrehmaschinen. Gestaltung von Wellen und Achsen; Passungen. Herstellen von Außen- und Innengewinden. Form- und Kegeldrehen. Gravieren (Flachgravur und dreidimensionale Gravur. Herstellung von Längs- und Kreisteilungen), Erodieren.
Galvanowerkstätte:
Vorarbeiten (Schleifen, Polieren), Herstellung galvanischer Überzüge (Verzinken, Vernickeln, Verchromen, Brünieren, Eloxieren von Aluminium).
Blecharbeitung:
Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden,
Oberflächenschutz.
Schweißerei:
Sicherheitsvorschriften. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen, Brennschneiden.
- 3. Klasse (16 Wochenstunden):
Feinmechanische Werkstätte:
Arbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad, Koordinatenbohren, Verzahnungen. Arbeiten an Halbautomaten und numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (manuelle Programmierung). Zerlegen, Reinigen, Einstellen, Zusammenbauen und Prüfen von Büromaschinen und Geräten des Fachgebietes. Einbau und Justierung von Ersatzteilen und Bauelementen, Instandsetzen und Instandhalten.
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Herstellen von einschlägigen Werkstücken unter Berücksichtigung von Passungsnormen, Herstellen von Werkzeugen und Vorrichtungen für feinmechanische Geräte. Schleifen von Schneidwerkzeugen. Rund-, Form- und Flachschleifen, Wärmebehandlung (Glühen, Härten, Oberflächenhärten, Vergüten, Nachbearbeitung).
Elektronik und Elektrogerätebau:
Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Wickeln und Zusammenbau von Spulen. Herstellen elektrischer Verbindungen der Bauelemente und Baugruppen nach Montageplänen, Stromlaufplänen und Stücklisten. Herstellen, Inbetriebnahme, Reparatur, Prüfen und Einstellen von elektronischen Systemen und elektromechanischen Geräten.
Kunststoffverarbeitung:
Bearbeitung von Kunststoffhalbzeug, Arbeiten mit Gießharz, Kleben, maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen, Gehäusebau.
- 4. Klasse (14 Wochenstunden):
Feinmechanische Werkstätte:
Arbeiten an CNC-Maschinen, an automatischen und programmgesteuerten Werkzeugmaschinen. Qualitätskontrolle in der Werkstätte.
Optik-Werkstätte:
Glasbearbeitung (Schneiden, Sägen, Bröckeln, Fräsen, Rundieren, Schleifen. Vor-, Mittel- und Feinschleifen, Polieren), Reinigen, Messen von Linsen und Planflächen, Prüfen, Zentrieren, Aufkitten, Gießharz, Feinkitten.
Elektronik und Elektrogerätebau:
Herstellen, Inbetriebnahme, Reparatur, Prüfen und Einstellen von elektronischen Systemen und komplexen elektromechanischen Geräten.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
- 21. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technischkonstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (3 Wochenstunden):
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugen von Zylinder- und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf feinwerktechnische Objekte. Netzkonstruktionen.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und
einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen
Objekten.
Kugelflächen:
Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte. Konturkreise. Anwendung auf kugelförmige Werkstücke mit prismatischen oder drehzylindrischen bzw. drehkegelförmigen Ansätzen und Bohrungen, bei denen die Drehachse des Drehzylinders bzw. Drehkegels den Kugelmittelpunkt enthält.
Normale Axonometrie:
Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.
Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Fernpunkt, Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.
Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen'' ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.
Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen'' erweist sich das Zurückführen der Lageraufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.
Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises'' empfiehlt es sich, im I. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Druckmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich als vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.
Im Themenbereich „Kugelflächen'' ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden.
Im Themenbereich „Normale Axonometrie'' empfiehlt sich die Beschränkung auf solche Objekte, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.
Zwei Schularbeiten.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1A.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
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