Anlage 1a
Anlage 1A.1.2
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LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TISCHLEREI
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden Lehr-
Klasse ver-
Pflichtgegenstände *) Summe pflich-
1. 2. 3. 4. tungs-
gruppe
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1 Religion .................. 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch ................... 3 2 2 2 (I)
3 Lebende Fremdsprache
(Englisch)................. 2 2 - - (I)
4 Geschichte ................ - 2 - - (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde .......... 2 - - - (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ........ - - 2 2 III
7 Betriebstechnik ........... - - 2 2 I
8 Bewegung und Sport ........ 2 2 2 2 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ................ 3 - - - (I)
10 Physik und angewandte
Physik .................... 2 - - - (II)
11 Chemie, angewandte Chemie
Umwelttechnik ............. 2 1 - - II
12 Darstellende Geometrie .... 2 - - - (I)
13 Elektronische
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung ......... - 2 - - I
14 Tischlerkonstruktionen .... 2 2 2 2 I
15 Technologie ............... 2 2 2 2 I
16 Bau- und Möbelstile ....... - - 2 2 I
17 Konstruktionsübungen ..... 3 3 4 5 I
18 Freihandzeichnen ......... 2 1 - - IV
19 Werkstättenlaboratorium ... - - 2 - III
20 Werkstätte ................ 9 18 17 18 (Va)
---------------------------------------------------------------------
Gesamtwochenstundenzahl 35-38 36-39 36-39 36-39 147 *)
21 Pflichtpraktikum ......... mindestens je vier Wochen vor Eintritt
in die 4. Klasse
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Wochenstunden Lehr-
Klasse ver-
Freigengenstände *) pflich-
1. 2. 3. 4. tungs-
gruppe
---------------------------------------------------------------------
Stenotypie .................. 2 2 - - (V)
Baukonstruktion ............. 2 - - - I
Lebende Fremdsprache
(Englisch) ................ - - 2 2 (I)
REFA ........................ - - 1 2 I
Aktuelle Fachgebiete *1)
(.....) .......... (bis zu) - - 2 2 I bis IV
---------------------------------------------------------------------
Unverbindliche Übungen *)
---------------------------------------------------------------------
Bewegung und Sport . (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
---------------------------------------------------------------------
Förderunterricht *)
---------------------------------------------------------------------
Deutsch ..................... *2) *2) *2) *2) (I)
Lebende Fremdsprache
(Englisch) ................ *2) *2) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ................ *2) (I)
---------------------------------------------------------------------
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
3. LEBENDE FREMDSPRACHEN
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
4. GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
- 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
- 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1A.
7. BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Leistungsbereiche von Betrieben des Fachgebietes kennen. Er soll die Kosten- und Planungsrechnung zur Preisgestaltung, zur Rationalisierung und Kontrolle im Fachgebiet einsetzen können.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Unternehmensführung:
Betriebsplanung, Fertigungsplanung, Fertigungssteuerung (Ermittlung und Kontrolle von Vorgabezeiten).
Kosten- und Planungsrechnung:
Voll- und Teilkostenrechnung, Aufbau des Betriebsabrechnungsbogens im Mittelbetrieb, Handwerks- und Handelskalkulation.
- 4. Klasse (2 Wochenstunden):
Unternehmensführung:
Organisation, Personalwesen, Finanzierung, Absatz, Beschaffung,
Einkauf, Lager und Kontrolle.
Kosten- und Planungsrechnung:
Betriebsabrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis, Kalkulationsarten, Platzkostenrechnung, Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitsvergleiche, Erstellung von Ausschreibungen und Anboten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung", „Tischlerkonstruktionen", „Technologie" und „Werkstätte" erforderlich.
8. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1A.
- 9. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (3 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichungen), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen).
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des
rechtwinkeligen Dreiecks.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern. Zwei einstündige Schularbeiten.
- 10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Begriffe und Methoden der Mechanik fester Körper und der Bauphysik kennen. Er soll kausale Zusammenhänge mechanischer Vorgänge beschreiben und die Bedeutung der Physik für die Technik ermessen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgabe und Arbeitsweisen der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI). Aufbau der Materie (Atom- und Molekularaufbau, physikalische Eigenschaften fester, flüssiger und gasförmiger Körper).
Mechanik fester Körper:
Dynamisches Grundgesetz, Kraft, Arbeit, Leistung, Moment;
Energieformen, Energieumwandlung, Wirkungsgrad; Größen und Gesetze
der geradlinigen und der drehenden Bewegung.
Bauphysik:
Wärme-, Feuchtigkeits-, Brand- und Schallschutz.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben in der Fachrichtung.
- 11. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1A.
- 12. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angabe gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Bauobjekte. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Grundriß, Aufriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugenden von Zylinder- und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf Holzverbindungen. Netzkonstruktionen.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.
Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Doppelverhältnis sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.
Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen" ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.
Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen" erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.
Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises" empfiehlt es sich auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.
Zwei einstündige Schularbeiten.
- 13. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
- 14. TISCHLERKONSTRUKTIONEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Konstruktionen des Fachgebietes beherrschen. Er soll bei der Lösung einschlägiger Aufgaben die Bauteile nach den Erfordernissen der Funktion, Zweckmäßigkeit, Beanspruchung, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik auswählen und materialgerecht konstruieren können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Möbelkonstruktionen, Bautischlerarbeiten, Innenausbau.
Möbelbau:
Handwerksmäßige und maschinell herzustellende Holzverbindungen, Verbindungsmittel, Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche.
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Möbelbau:
Einfache Möbel und Möbelteile (Tische, Schränke, Laden, Drehtüren, Klappen).
Bautischlerarbeiten:
Einfache Türen und Fenster.
Beschläge:
Arten, Anwendungen, Wirkungsweisen.
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Möbelbau:
Bewegliche Möbelteile (Möbelschiebetüren, Rolläden); Klapp- und Auszugtische; Schranksysteme; Sitz- und Liegemöbel.
Bautischlerarbeiten:
Türen und Fensterkonstruktionen.
Innenausbau:
Wandverkleidungen. Holzfußböden.
- 4. Klasse (2 Wochenstunden):
Möbelbau:
Sonderformen, Sonderkonstruktionen.
Bautischlerarbeiten:
Sonderformen von Türen und Fenstern.
Innenausbau:
Deckenverkleidungen, Wände, Holzstiegen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Normen. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die bauphysikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die praktische Anwendung umgesetzt.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge gefördert.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie", „Konstruktionsübungen" und „Werkstätte" erforderlich.
15. TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe, Werkzeuge und Maschinen, die einschlägigen Normen und die maschinentechnischen Grundlagen für Betriebsplanung und Arbeitsvorbereitung kennen. Er soll die für gegebene Aufgaben des Fachgebietes technisch und wirtschaftlich günstigen Werkstoffe auswählen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
Holz:
Aufbau und Eigenschaften, Fehler, Krankheiten, Schädlinge (Arten, Auswirkungen). Natürliche Trocknung, Lagerung, Einschnitt, Handelsformen, Güteklassen, Messen. Heimische Holzarten (Einteilung, Erkennung, Einsatzmöglichkeiten).
Hilfswerkzeuge:
Messen, Anreißen, Schlagen, Schrauben, Spannen (Arten, Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).
Spanabhebende Werkzeuge und Handmaschinen:
Sägen, Hobeln, Stemmen, Bohren, Raspeln, Feilen (Arten, Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).
Schneidengeometrie:
Schneidwinkel an Werkzeugen, Bezeichnung und Größe.
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Holz:
Ausländische Holzarten (Einteilung, Erkennung, Einsatzmöglichkeiten).
Werkstoffe:
Holzwerkstoffe, Furniere, Furnierersatzmaterial (Arten, Aufbau, Eigenschaften, Herstellung, Handelsformen, Verarbeitung).
Leime und Kleber:
Arten, Herstellung, Eigenschaften, Handelsformen, Verarbeitung,
Fehler, Entsorgung.
Werkzeugmetalle:
Arten, Aufbau, Eigenschaften, Verwendung.
Holzbearbeitungsmaschinen:
Antriebsarten, Kraftübertragung; Schutzmaßnahmen.
Maschinen zum Sägen:
Typen, Aufbau, Funktion, Bearbeitungs- und Betriebsdaten, Sicherheitseinrichtungen. Spanungstechnik, Maschinenwerkzeuge, Hilfs- und Zusatzeinrichtungen.
Maschinelle Spanung:
Schnittgeschwindigkeit, Vorschubgeschwindigkeit, Messerschritt und Vorschub pro Schneide, Berechnungen in Abhängigkeit von der Oberflächenqualität.
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Oberflächenbehandlung:
Techniken, Materialien, Behelfe, Anwendungsgebiete,
Oberflächenfehler (Ursachen, Behebung).
Schleifen:
Maschinen (Typen, Bearbeitungs- und Betriebsdaten;
Sicherheitsbestimmungen). Schleifmittel für den Holz- und Lackschliff.
Maschinen zum Hobeln, Fräsen und Bohren:
Typen, Aufbau und Funktion, Bearbeitungs- und Betriebsdaten,
Sicherheitseinrichtungen, Spanungstechnik.
- 4. Klasse (2 Wochenstunden):
Werkstoffe:
Metalle, Kunststoffe, Schichtstoffplatten, Glas, Holzersatzstoffe,
Kitte, Dicht- und Dämmstoffe.
Oberflächenbehandlung:
Holzschutz, Brandschutz.
Technische Holztrocknung:
Verfahren, Systeme.
Betriebsausstattung:
Versorgung, Absaugung, Transporteinrichtungen, Fertigungsstraßen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge gefördert.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik", „Tischlerkonstruktionen", „Werkstättenlaboratorium" und „Werkstätte" erforderlich.
16. BAU- UND MÖBELSTILE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der europäischen Geschichte interpretieren können. Er soll die Wesenszüge der Bau- und Möbelstile, der Malerei und Bildhauerei sowie des kunsthistorischen Fachvokabulars kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden können. Er soll typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Stilelemente:
Einteilung, Begriffe.
Stilepochen:
Ägypten; Griechenland, Rom, frühchristliche Kunst, Byzanz; Romanik,
Gotik; Renaissance, Barock, Rokoko.
- 4. Klasse (2 Wochenstunden):
Stilepochen:
Empire, Klassizismus; 19. und 20. Jahrhundert.
Tendenzen der Gegenwart:
Möbeldesign, Wohnkultur.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Entwicklungszusammenhänge sowie die Zusammenhänge zwischen den Möbelstilen untereinander und mit den historischen Rahmenbedingungen.
Bildliche Darstellungen und Modelle fördern die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das Verständnis der Stilelemente wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht.
17. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll unter Anleitung normgerechte Fertigungszeichnungen des Fachgebietes nach vorgegebenen Entwürfen ausführen können. Er soll Schaubilder von Möbeln und Innenräumen erstellen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (3 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung
und Beschriftung.
Pläne:
Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen.
- 2. Klasse (3 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen von Einrichtungsgegenständen nach vorgegebenen Entwürfen in den verschiedenen Möbelbauarten. Einfache Farbgestaltung von Entwürfen.
- 3. Klasse (4 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen „Möbelbau",
„Bautischlerarbeiten" und „Innenausbau".
Naturaufnahmen:
Aufmaß und Darstellung von Möbel und Bauteilen.
- 4. Klasse (6 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen „Möbelbau",
„Bautischlerarbeiten" und „Innenausbau".
Schaubilder:
Axonometrische und perspektivische Darstellung von Möbel und Innenräumen.
Naturaufnahmen:
Aufmaß und Darstellung von Innenräumen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Tischlerkonstruktionen", „Technologie" und „Werkstätte" erforderlich.
18. FREIHANDZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Objekte, insbesondere deren Proportionen und Farben, nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch darstellen können. Er soll Zeichnungen gefällig beschriften können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
Schrift:
Blockschrift, Schriftbild.
Zeichnen und Malen:
Räumliches Sehen. Darstellungstechniken. Zeichnen von Linien, Flächen und Körpern; Zerlegen von Körpern in einfache geometrische Hilfsformen.
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Schrift:
Ornamentale Schrift, Schriftbild.
Zeichnen und Malen:
Räumliches Darstellen; Farbe.
Skizzieren:
Darstellung von Möbel, Innenräumen und Raumdetails unter besonderer
Berücksichtigung von Proportion und Maßstab.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis und in anderen Pflichtgegenständen.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge gefördert.
- 19. WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Normenprüfungen an Hilfs- und Werkstoffen des Fachgebietes kennen. Er soll die in der Praxis häufigen Aufgaben der Güteprüfung lösen können.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Messen:
Funktion der Meßgeräte, meßtechnische Vorgangsweisen.
Prüfen:
Roh- und Hilfsstoffe; Beschichtungen; Brauchbarkeits- und Haltbarkeitsprüfungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte" erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.
20. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse ausgehend von Fertigungszeichnungen selbständig, sach- und normgerecht herstellen und facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll den Werkstättenbetrieb nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (9 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Benennen, Handhaben und Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe. Sägen, Hobeln, Stemmen, Bohren, Raspeln, Feilen, Putzen, Schleifen; Messen, Anreißen und Aufreißen. Anfertigen von Holzverbindungen (Fügen, Schlitzen, Zinken, Graten). Oberflächenbehandlung. Herstellen einfacher Werkstücke.
Maschinenwerkstätte:
Einfache Arbeiten an den Holzbearbeitungsmaschinen.
- 2. Klasse (18 Wochenstunden):
Maschinenwerkstätte:
Zuschneiden und Formatschneiden an Band- und Kreissägen; Abrichten, Fügen und Aushobeln von Möbel- und Bauteilen; Fräsen von Nuten, Fälzen, Fasen, Rundungen und Abplattungen; Schleifen an der Band- und Kantenschleifmaschine; Holzdrechseln.
Leimen, Pressen, Furnieren:
Auswahl und Zuschnitt von Furnieren; händisches und maschinelles Fügen und Zusammensetzen von Furnieren; Aufleimen und Kleben von Furnieren und Furnierersatzstoffen; Verleimen von stumpfen und profilierten Fugen.
Oberflächenbehandlung:
Schleifen von Massivholz und furnierten Möbelteilen; Beizen, Pinsel- und Spritzlackieren; Imprägnieren und Aufbringen von Lasuren.
Möbelbau:
Anfertigen von Tischen und Korpusmöbel in Massivbau, Stollenbau und Plattenbau. Zusammenbauen und Einpassen von Möbelteilen; Anfertigen von Bauteilen; Anschlagen, Einlassen und Befestigen von Beschlägen; Montieren von Verschlüssen und Schlössern. Einbau und Montage von Möbel- und Bauteilen.
- 3. Klasse (18 Wochenstunden):
Maschinenwerkstätte:
Aufrüsten, Einstellen und Arbeiten an Standardholzbearbeitungsmaschinen unter Anwendung rationeller Fertigungsmethoden und Arbeitsabläufe; Fräsen von Profilen an geraden und geschweiften Möbelteilen. Arbeiten an Spezialholzbearbeitungsmaschinen (mehrspindelige Hobel- und Fräsmaschine, Dübel- und Reihenbohrmaschine, Kantenanleimmaschine). Lang- und Formdrechseln.
Möbelbau:
Anfertigen von Klapp- und Drehtischen, Schreib- und Schrankmöbel; Anfertigen und Montieren von Einbaumöbel, Deckenuntersichten und Wandverkleidungen; Herstellen von Lehren und Schablonen für eine rationelle Fertigung.
Bautischlerei:
Herstellen von Bauteilen, Fenster und Innentüren; Anschlagen und Versetzen.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung (Werkstattzeichnung, Stücklisten, Zuschnittpläne), Arbeitssteuerung und Kontrolle.
- 4. Klasse (18 Wochenstunden):
Maschinenwerkstätte:
Aufrüsten und Einstellen von Standard- und Spezialholzverarbeitungsmaschinen zur rationellen Fertigung von Möbel- und Bauteilen; Schablonenfräsen; Bedienen von programmgesteuerten Holzbearbeitungsmaschinen. Querholzdrechseln und Plandrehen.
Möbelbau:
Herstellen von anspruchsvollen Einzel-, Sitz- und Liegemöbel,
Deckenuntersichten und Wandverkleidungen sowie von
Gesamteinrichtungen. Kerb- und Flachschnitt.
Bautischlerei:
Bauteile, Fenster und Türen mit Sonderbeschlägen; Außentüren,
Portale; Raumtrennwände.
Schärfen und Instandhaltung:
Schärfen und Instandhaltung von Maschinenwerkzeugen; Wartung der Maschinen.
Arbeitsvorbereitung:
Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen.
Schuleigene Baustellen (Außenbaustellen) tragen zur Praxisnähe des Unterrichtes bei; sie bedürfen sorgfältiger Planung, um wirtschaftliche Methoden und einen der Praxis entsprechenden Arbeitsablauf zu gewährleisten.
21. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für den Innenausbau bedeutsamen Elemente der Baukonstruktion kennen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Bauwerke (Arten, Konstruktion, Elemente, Bauweisen). Ablauf des Bauvorhabens.
Wand- und Deckenkonstruktionen:
Fundamente, Massivwände, Leichtwände, Holzwände. Massiv- und Holzdecken.
Baustoffe:
Natürliche und künstliche Bausteine; Beton.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der modernen Baupraxis. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen. Ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie sollte angestrebt sowie energie- und umweltgerechte Anwendungstechnologien (auf dem jeweiligen Stand der Technik) sollten vermittelt werden.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Tischlerkonstruktionen", „Technologie", „Konstruktionsübungen" und „Werkstätte" erforderlich.
LEBENDE FREMDSPRACHEN
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
REFA
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im REFA-Grundlehrgang definierten Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsstudiums beherrschen.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (1 Wochenstunde):
Methoden:
Ergonomie, 6-Stufen-Methode, Wertanalyse; Gestaltung von
Materialfluß, Arbeitsplatz und Arbeitslauf.
Techniken:
Systemgestaltung.
- 4. Klasse (2 Wochenstunden):
Methoden:
Arbeitspädagogik und Arbeitssicherheit. Datenerfassung (Ablaufanalyse, Zeitwirtschaft, Verteilzeitaufnahme).
Techniken:
Leistungsgradbeurteilung, Zeitaufnahme, Arbeitsunterweisung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis. Die Regeln werden zweckmäßigerweise aus anschaulichen Beispielen abgeleitet. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Betriebstechnik" erforderlich.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
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