Anlage 1a Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

Anlage 1a

Anlage 1A.6.7

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LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR FLUGTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände *1) Summe pflich-

Klasse tungs-

1. 2. 3. 4. gruppe

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1. Religion ................... 2 2 2 2 8 (III)

2. Deutsch .................... 2 2 2 2 (I)

3. Englisch ................... 2 2 2 2 (I)

4. Geschichte ................. 2 - - - (III)

5. Geographie ................. 2 - - - (III)

6. Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und Politische

Bildung .................... - - 2 2 III

7. Luftfahrtenglisch .......... - - - 2 (II)

8. Bewegung und Sport ......... 2 2 2 2 (IVa)

9. Mathematik und angewandte

Mathematik ................. 5 2 - - (I)

10. Physik und angewandte

Physik ..................... 2 1 - - (II)

11. Chemie, angewandte Chemie

und Umwelttechnik .......... 2 1 - - II

12. Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung .......... - 2 - - I

13. Mechanik ................... 3 2 2 - (I)

14. Elektrotechnik und

Elektronik ................. - 3 2 2 I

15. Instrumente und Avionik .... - - 3 2 I

16. Maschinenelemente .......... - 2 2 - I

17. Triebwerke ................. - - 3 3 I

18. Fertigungstechnik .......... 2 2 1 - I

19. Luftfahrzeugbau ............ - 2 2 2 I

20. Konstruktionsübungen ....... 3 3 3 3 I

21. Werkstättenlaboratorium .... - - - 3 (III)

22. Werkstätte ................. 10 11 11 12 (Va)

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Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *1)

39 39 39 39

23. Pflichtpraktikum ........... mindestens acht Wochen vor Eintritt

in die 4. Klasse.

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Wochenstunden Lehrver-

B. Freigegenstände *1) pflich-

Klasse tungs-

1. 2. 3. 4. gruppe

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Stenotypie ..................... 2 2 - - (V)

Darstellende Geometrie ......... 2 - - - (I)

Flugfunktelefonie .............. - - 2 2 II

Flugbetrieb .................... - - - 2 II

Elektronische Datenverarbeitung - - 2 - I

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C. Unverbindliche Übungen *1)

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Bewegung und Sport ............. 2 2 2 2 (IVa)

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D. Förderunterricht *1)

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Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)

Englisch ....................... *2) *2) *2) *2) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... *2) *2) *2) *2) (I)

Mechanik ....................... *2) *2) *2) *2) (I)

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*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.

*2) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3. ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache englische Texte, insbesondere mit technischem Inhalt, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll einfache Sachverhalte des Alltages und der Berufswelt - erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches - in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

    Alltag und Aktuelles:

Routinesituationen, isolierte Sachverhalte.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Industriezweige, Berufe.

Technik und Hilfswissenschaften:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Produkte der Technik (Grobaufbau, Verwendungszweck). Grundrechenoperationen; naturwissenschaftliche Methoden, Symbole, Größen; Maße und Gewichte.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Alltag und Aktuelles:

Sachverhalte mit einfacher Struktur.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Arbeitsplätze.

Technik und Hilfswissenschaften:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Produkte der Technik (Bauarten, Funktion, Bedienung). Naturgesetze; einfache geometrische Darstellungen.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Alltag und Aktuelles:

Sachverhalte mit komplexer Struktur.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Berufliche Auslandsbeziehungen, einfache Geschäftsfälle.

Technik und Hilfswissenschaften:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung und Pflege komplexer Objekte; Anwendungen).

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

    Alltag und Aktuelles:

Kontroversielle Themen von vorwiegend regionaler oder

überregionaler Bedeutung.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Betriebliche Organisation im Fachgebiet (Strukturen, Probleme).

Technik:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung und Pflege komplexer Objekte; Anwendungen).

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5. GEOGRAPHIE

Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde" in Anlage 1A.

  1. 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde" in Anlage 1A.

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde" in Anlage 1A; zusätzlich

Luftrecht:

Rechtsnormen über die Prüfung, den Betrieb und die Wartung von Luftfahrzeugen und Luftfahrgerät (Zivil- und Militärluftfahrt). Rechtsnormen über Luftfahrpersonal, Flugplätze, Flugsicherung. Nationale und internationale Luftfahrorganisationen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde" in Anlage 1A.

7. LUFTFAHRTENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll jene grundlegenden Kenntnisse erwerben, die ihm das Verstehen englischer Betriebs- und Wartungsvorschriften ermöglichen. Weiters soll er den Funksprechverkehr zwischen Luftfahrzeugen und einer Bodenfunkstelle verstehen und selbst einfache Meldungen vermitteln können.

Der Schüler soll in der Lage sein, die Fachausdrücke der nachstehend angeführten Bereiche zu verstehen und selbst im Sprachgebrauch zu verwenden.

Lehrstoff:

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

    Flugbetrieb:

Vorflugkontrolle, Flugplatzanlagen, Phraseologie. Durchführung des Flugfunksprechverkehrs nach Sichtflug-Bedingungen in englischer Sprache.

Technischer Betrieb:

Zahlen, Fachrechnen, Flugphysik; Aufbau und Wirkungsweise von Flugzeugen, Hubschraubern, Triebwerken, Instrumenten; Elektrotechnik, Elektronik, Schaltpläne, Konstruktionszeichnungen, Diagramme, Werkzeuge, Maschinenelemente und Werkstoffe.

Wartung:

Instandhaltung, Instandsetzung (planmäßige, außerplanmäßige Wartungsereignisse), Fehlersuche.

Didaktische Grundsätze:

Der Schüler soll, ausgehend von dem bereits erreichten Beherrschungsgrad der englischen Sprache, in das berufsspezifische Englisch eingeführt werden. Dabei ist besonders auf die praxisbezogene flugtechnische Anwendung der englischen Sprache einzugehen.

Der Lehrplan stellt einen Rahmen dar. Die ständigen Veränderungen der Flugtechnik erfordern die ununterbrochene Anpassung des Lehrgutes an die Bedürfnisse der Praxis, sodaß dem Lehrer die Verantwortung für die sorgfältige Auswahl des Lehrgutes, innerhalb des durch den Lehrplan gegebenen Rahmens, nicht abgenommen werden kann. Aktuelles ist unbedingt einzubeziehen.

Trotz der dadurch notwendigen Beschränkung gebührt der Erarbeitung der Grundlagen und der sicheren aktiven Beherrschung des Wesentlichen der Vorzug vor einer oberflächlichen passiven Vielheit.

Dem Lehrer bleibt es vorbehalten, die Methode seines Unterrichtes so zu wählen, daß der Schüler lernt, das Wesentliche deutlich zu erkennen, Neues mit Interesse aufzunehmen und zu verfolgen sowie Freude an der eigenen Leistung zu empfinden. Die Notwendigkeit und die Möglichkeiten der Weiterbildung sollen dem Schüler bewußt gemacht werden.

Audiovisuelle Hilfsmittel, Wartungsvorschriften, Bauteile und Geräte sind zur praxisnahen Gestaltung und als wertvolle Ergänzung des Unterrichtes heranzuziehen. Informationen aus Fachzeitschriften und sonstigen einschlägigen Publikationen sollen den Unterricht bereichern und die Fortbildung sichern.

8. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

  1. 9. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (5 Wochenstunden):

    Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung), lineare Gleichungssysteme mit bis zu 3 Variablen, Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen, Einheitskreis). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks. Sinus- und Cosinussatz.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arkusfunktionen, Exponentialfunktion und logarithmische Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen.

Geometrie:

Summensätze; allgemeine Sinusfunktion; goniometrische Gleichungen.

Oberflächen- und Volumsberechnungen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.3.1.

  1. 10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

    Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI). Maßeinheiten in der Luftfahrt. Meßfehler.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck, die Atmosphäre), Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (innere Reibung, laminare und turbulente Strömung, Viskosität).

Elektrizität und Magnetismus:

Elektrische Grundgrößen und Einheiten. Der Stromkreis, Leitfähigkeit und Einheitswiderstand, Ohmsches Gesetz, die Kirchhoffschen Gesetze, Serien- und Parallelschaltung, gemischte Schaltungen von Widerständen und Spannungsquellen. Magnetisches Feld, Magnetfelder von Strömen, der magnetische Kreis. Magnetische Eigenschaften von Werkstoffen.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Mechanik deformierbarer Körper:

Aerodynamik (Strömungsgesetze, Strömungsformen, Grenzschicht, Unterschallwindkanäle). Kräfte am Tragflügel.

Hochgeschwindigkeitsaerodynamik, (Schallgeschwindigkeit, Verdichtungsstoß, Machzahl).

Mechanische Schwingungen und Wellen:

Charakteristische Eigenschaften. Akustik einschließlich Infraschall

und Ultraschall.

Optik:

Strahlenoptik, Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung an Beispielen aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Elektronik.

  1. 11. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der Werk- und Hilfsstoffe der Fachrichtung beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

    Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen, Verbrennung und Luftbedarf.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Nichtmetalle; Redoxreihe; Galvanostegie.

  1. 2. Klasse (1 Wochenstunde):

    Kohlenwasserstoffe:

Molekularer Aufbau, Nomenklatur, Rohstoffbasis, in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften), Treibstoffe und Betriebsmittel der Luftfahrt.

Umwelttechnik:

Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem in der 2. Klasse durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

  1. 12. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

13. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll mechanisch-technische Berechnungen aus dem Stoffgebiet durchführen können. Er soll die Grundbeziehungen der Mechanik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (3 Wochenstunden):

    Statik:

Kraft, Kraftmoment, starrer Körper, statisches Gleichgewicht, Freimachen von Bauteilen. Ebenes zentrales Kräftesystem, ebenes allgemeines Kräftesystem. Schwerpunkt von Flächen und Körpern. Luftfahrzeugschwerpunkt; Standsicherheit.

Festigkeit:

Mechanische Spannungsbegriffe (Normal- und Schubspannung). Beanspruchungsarten des geraden Stabes. Zulässige Spannung. Spannungs-Dehnungs-Diagramm, Hookesches Gesetz für Zug und Schub.

Reibung:

Haft- und Gleitreibung, Seilreibung, Rollwiderstand.

Hydrostatik:

Druck, Dichte, Kraftwirkungen.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Dynamik:

Begriffe und Gesetze für den Massenpunkt für Translation und Rotation (Geschwindigkeit, Beschleunigung, dynamisches Grundgesetz). Arbeit, Leistung, Energie, Energiesatz, Wirkungsgrad.

Statik:

Statisch bestimmt gelagerter Träger (Auflagereaktionen, Biegemoment und Querkraft), zusammengesetzte Beanspruchung.

Festigkeit:

Biegung, Schub, Torsion.

Strömung inkompressibler Fluide:

Durchflußgleichung, Ausflußgleichung.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Wärme:

Hauptsätze, Enthalpie, Entropie, ideale Gase, Luft, Wasserdampf, Zustandsänderungen, thermischer Wirkungsgrad, Nutzarbeit, Arten der Wärmeübertragung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis des Fachgebietes.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus dem Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik" auf.

Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele und durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.

  1. 14. ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und der Elektronik und ihre Anwendung im Ausbildungszweig sowie die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

    Gleichstromtechnik:

Arbeit, Leistung und Wirkungsgrad im Gleichstromkreis.

Elektrische Meßgeräte:

Aufbau, Wirkungsweise, Anwendung, Meßbereichserweiterung. Messung von Strom, Spannung, Widerstand, Leistung. Messung von nichtelektrischen Größen mit elektrischen Meßwerken.

Elektroinstallation:

Arten von Leitungen, Installationsmaterial und Schaltgeräte im Luftfahrzeug. Schutzmaßnahmen gegen Berührungsspannung.

Wechselstromtechnik:

Sinusförmige Größen, Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwert, Gleichrichtmittelwert). Phasenverschiebung.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Wechselstromtechnik:

Wechselstromwiderstände. Wirk-, Blind- und Scheinleistung. Dreiphasen-Wechselstrom (Drei- und Vierleitersysteme).

Elektromotorische Antriebe:

Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.

Elektrische Maschinen im Luftfahrzeug:

Motoren und Generatoren, statische und dynamische Umformer (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).

Elektrische Anlagen im Luftfahrzeug:

Gleichstrombordnetz, Spannungsregler, Rückstromrelais, Generator-Parallelbetrieb, Wechselstrombordnetz, Drehstrombordnetz.

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

    Halbleitertechnik:

Halbleiter (Aufbau, Eigenschaften), Dioden und Transistoren

(Aufbau, Kennlinien).

Analogtechnik:

Transistorverstärker. Operationsverstärker, opto-elektronische

Bauteile.

Digitaltechnik:

Transistorschalter, logische Grundverknüpfungen, Gatter, Kippschaltungen, Zähler, Addierer, Schieberegister, Multiplexer.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

  1. 15. INSTRUMENTE UND AVIONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gängigen Verfahren der Flugnavigation kennen; er soll Flugnavigationsgeräte warten können.

Der Schüler soll die in der Flugnavigation gebräuchlichen Fachausdrücke in deutscher und englischer Sprache kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):

    Bordinstrumente:

Einteilung der Instrumente. Anforderungen an Bordinstrumente.

Dosengeräte:

Eigenschaften der Luft; Höhenmesser, Variometer, Fahrtmesser.

Kreiselgeräte:

Eigenschaften des Kreisels; Wendezeiger, künstlicher Horizont,

Kurskreisel.

Goniometer:

Selsyn, Magnesyn, Autosyn, CTR-Transformer, Resolver.

Kompaßanlagen:

Magnetkompaß, Fernkompaß, Slaved Gyro.

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

    Elektronische Navigation:

Ausbreitung elektromagnetischer Wellen; elektronische

Navigationssysteme.

Kommunikationsgeräte:

Sprechfunkanlagen, Bordsprechanlagen.

Navigationsgeräte:

Radiokompaß, UKW-Funkfeuer (VOR, TACAN), Instrumentenlandesysteme

(ILS, MLS), integrierte elektrische Systeme, Trägheitsnavigation,

Satellitennavigation.

Radargeräte:

ATC-Transponder, Entfernungsmessung, Anflugradar (ASR, PAR),

Anflugverfahren (GCA), Bordwetterradar.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis der Luftfahrzeugwartung, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Unterricht baut auf „Physik und angewandte Physik" und „Elektrotechnik und Elektronik" auf.

Skizzenblätter, Bilder, Filme und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

16. MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im allgemeinen Maschinenbau gebräuchlichsten Maschinenteile kennen und skizzieren können.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Verbindungselemente:

Formschlüssige, kraftschlüssige, stoffschlüssige.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Silentelemente.

Elemente der Fördertechnik:

Seile, Ketten. Lastenaufnahmemittel.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen, Lager (Gleitlager, Wälzlager). Kupplungen.

Getriebe:

Rädergetriebe, Zugmitteltriebe, Kurbeltriebe, hydraulische Getriebe.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik" und „Fertigungstechnik" erforderlich.

Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.

17. TRIEBWERKE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Bauarten, die Arbeitsweise und die Maßnahmen der Wartung, Prüfung und Reparatur kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Betrieb von Kolbenflugtriebwerken:

Aufbau, Bauarten, Arbeitsweise, Bauteile, Kenngrößen; Gemischbildung, Zündanlagen, Propelleranlagen; Kennlinien und Diagramme.

Wartung von Kolbenflugtriebwerken:

Instandhaltung, Instandsetzung. Wartungskonzepte, Arbeitsverfahren,

Prüfung, Dokumentation, Publikationen.

  1. 4. Klasse (4 Wochenstunden):

    Betrieb von Luftstrahltriebwerken:

Aufbau, Bauarten (Staustrahl-, Turbinenluftstrahl-, Zweikreisturbinenluftstrahl-, Propellerturbinenluftstrahltriebwerk, Turbomotoren); Arbeitsweise; Kenngrößen, Gasstrom, Wirkungsgrad, offener und geschlossener Gasturbinenprozeß. Lufteinlaß, Verdichter, Brennkammer, Turbine, Abgasgehäuse; Methoden zur Leistungserhöhung.

Hilfsaggregate:

Luft-, Schmierstoff-, Kraftstoffsystem, Regelung, Getriebe.

Wartung von Luftstrahltriebwerken:

Instandhaltung, Instandsetzung. Wartungskonzepte, Arbeitsverfahren, Prüfung, Dokumentation, Publikationen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der Praxis des Fachgebietes. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung einschlägiger Vorschriften und Tabellen. Bildliche Darstellungen und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit.

18. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren der Einzel-, Reihen- und Massenfertigung kennen.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

    Werkstoffe:

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Legierungen; Kunststoffe, Keramik, optisches Glas. Materialien für konstruktive Zwecke und für den Oberflächenschutz.

Meßwerkzeuge:

Maßschieber, Bügelmeßschraube, Maßuhr, Lehren.

Spanende Fertigung:

Handwerkzeug, Drehen, Fräsen, Bohren, Hobeln, Stoßen, Räumen,

Schleifen.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Werkzeug und Vorrichtungsbau:

Schnitt-, Stanz-, Biege- und Spritzgußwerkzeuge.

Oberflächen:

Korrosionsschutz, Galvanotechnik, Oberflächenschutz durch

nichtmetallische Überzüge.

Spanlose Fertigung:

Gießen, Schmieden, Walzen, Pressen, Ziehen, Schweißen, Löten,

Kleben.

Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

Elemente der CNC-Verfahren.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen und Montagemaschinen:

Aufbau, Funktion, Verkettung, Werkzeugspeicher.

Flexible Fertigung:

Leitsysteme, Werkstückspeicher; Steuerung.

Sonderbearbeitungsverfahren:

Erosion, Ultraschall, Laser, Bearbeitungsverfahren im Luftfahrzeugbau.

Qualitätssicherung:

Aufgaben, Maßnahmen; Qualitätsregelkarten, Stichproben- und Auswerteverfahren, Werkstoffprüfung.

Feinste Metallbearbeitung:

Mikrogeometrie; Honen, Läppen, Polieren, Superfinish.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Fachgebietes. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe" die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber den Eigenschaften und Verwendungen zurücktreten.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik" und „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik" auf. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, sind Absprachen mit Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik", „Werkstättenlaboratorium" und „Werkstätte" erforderlich.

19. LUFTFAHRZEUGBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Bauarten der Baugruppen von Luftfahrzeugen sowie die Verfahren ihrer Wartung, Prüfung und Reparatur kennen.

Lehrstoff:

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

    Flugmechanik:

Polare, Profilformen und Polare, Interferenzen.

Flugzeuge:

Aufbau, Baugruppen wie Fahrwerk, Rumpf, Tragwerk, Leitwerk,

Steuerung.

Steuerungssysteme:

Hydraulik, Steuerung von Fahrwerk und Bremsen, elektrische

Übertragungssysteme.

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Flugmechanik:

Flugeigenschaften, Flugleistungen.

Luftfahrzeugmasse:

Beladung und Schwerpunkt.

Wartung und Reparatur von Luftfahrzeugen:

Holzbauweise.

Drehflügler:

Aufbau, mechanische Baugruppen, Rumpf, Tragwerk, Leitwerk,

Steuerung.

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

    Wartung und Reparatur von Luftfahrzeugen:

Metall- und Kunststoffbauweise.

Flugsicherheit:

Sicherheits- und Rettungsgeräte.

Vorschriften:

Österreichische, US-amerikanische und internationale Baurichtlinien

und gesetzliche Bestimmungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in österreichischen Luftfahrzeugwerkstätten. Bilder, Tabellen und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

20. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Skizzen, Werkstattzeichnungen, Schaubilder und Pläne des Fachgebietes lesen sowie sach- und normgerecht anfertigen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (3 Wochenstunden):

    Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung

und Beschriftung, Toleranzen und Passungen.

Fertigkeiten:

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in drei

Hauptrissen und in genormter Axonometrie.

Pläne:

Werkzeichnungen einfacher Normteile und Bauteile nach Vorlage der Modellaufnahme, Stücklisten.

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

    Verbindungselemente:

Formschlüssige, kraftschlüssige, stoffschlüssige.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen, Gleitlager.

  1. 3. Klasse (3 Wochenstunden):

    Elemente der drehenden Bewegung:

Wälzlager, Kupplungen. Zahnrad-, Riemen- und Kettengetriebe.

Fördertechnik:

Absperrorgane

  1. 4. Klasse (3 Wochenstunden):

    Fördertechnik:

Hebezeuge, Transportsysteme.

Vorrichtungsbau:

Stanz- und Biegeeinrichtungen, Schablonen.

Ölhydraulik und Pneumatik:

Bauteile, Installations-, Detail- und Schaltpläne.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zum konstruktiven Denken in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechen- und Zeichenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

  1. 21. WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfungsaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

  1. 4. Klasse (3 Wochenstunden):

    Stoffgebiet Motorenprüfstand:

Prüfen von Flugtriebwerken auf Prüfständen.

Stoffgebiet Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung, Härteprüfung.

Stoffgebiet Elektrotechnik und Elektronik:

Messungen an der elektrischen und elektronischen Anlage von Luftfahrzeugen, Messungen an der Bordausrüstung von Luftfahrzeugen, Fehlersuche im elektrischen System, Ausstellen eines Prüfscheines, Flugsteuerung (elektrische Trimmkreise, Autopilot), Flugnavigation.

Stoffgebiet Steuerungstechnik:

Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf. Signalaufnahme und Signalverarbeitung, fest verdrahtete und freiprogrammierbare Steuerungen. Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten komplexer industrieller Steuerungsaufgaben.

Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmeßgeräten, Lehren, Meß- und Profilprojektoren; Oberflächenrauhigkeitsmessungen. Qualitätsdaten, Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerverhütung, Fehlerbeseitigung, Qualitätsberichterstattung.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung, statistische Auswertung. Führung praxisüblicher Dateien, Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

22. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (9 Wochenstunden):

    Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Reiben, Gewindeschneiden, Schaben, Stempeln, Passen, Gravieren), Schleifen und Härten von Handwerkzeugen.

Mechanische Werkstätte:

Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen. Zentrierbohren, Längs-, Plan-, Kegel- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, Rändeln, maschinelles Gewindeschneiden.

Blechbearbeitung:

Schneiden mit der Hand- und Hebelschere, Richten, Biegen, Abkanten,

Bördeln, Treiben, Schweifen, Nieten, Weichlöten, Oberflächenschutz

durch Anstrich, Kleben, gebräuchliche Beschläge.

Kunststoffverarbeitung:

Fertigkeiten (Zuschneiden, Schleifen, Polieren, Bohren, Verformen, Verbinden; Kleben, Schweißen). Anfertigen einfacher Modelle.

Holzbearbeitung:

Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Bohren, Stemmen, Stechen, Raspeln, Feilen, Schlitzen, Schleifen). Holzverbindungen (Schrauben, Leimen, Fügen, Überplatten, Falzen, Nuten, Zapfen, Zinken, Schäften). Anfertigen einfacher Modelle aus verschiedenen Werkstoffen.

  1. 2. Klasse (11 Wochenstunden):

    Mechanische Werkstätte:

Arbeiten an Bohr- und Fräsmaschinen. Stirn- und Mantelfräsen. Teilkopfarbeiten. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Fräsmaschinen (manuelle Programmierung).

Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Drehmaschinen. Schärfen von spanabhebenden Werkzeugen, Arbeiten an Rund- und Flächenschleifmaschine.

Blechbearbeitung:

Arbeiten an Blechbearbeitungsmaschinen. Arbeiten mit pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Arbeitsgeräten. Abkanten, Bördeln, Spannen, Schweifen, Einziehen, Walzen, Sicken, Falzen, Blechabwicklungen; Blechversteifungen, Punktschweißen. Behandeln und Schützen von Oberflächen. Nieten mit besonderer Berücksichtigung der Nietverfahren des Luftfahrzeugbaues. Trennen von lösbaren und nichtlösbaren Verbindungen.

Kunststoffverarbeitung:

Be- und Verarbeiten von Kunststoffen, Gießtechnik, Herstellen von Sandwichbauteilen aus faserverstärkten Kunststoffen.

Schweißen:

Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken, Werkstoffen und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Hartlöten, Brennschneiden.

Elektrotechnik, Elektronik:

Handwerkzeuge und Meßgeräte. Einfache Schaltübungen der Elektroinstallation. Aufbau und Messen von einfachen Halbleiterschaltungen. Arbeiten mit Schaltplänen von Luftfahrzeugen. Zurichten von Kabeln, Montage von Kabelschuhen, Steckern und Steckerkontakten.

Pneumatik, Hydraulik:

Herstellen und Montieren von Schlauch- und Rohrverbindungen sowie Rohrleitungssystemen. Feststellen und Beheben von Fehlern an Leitungen und Anlagen. Besondere Sicherheitsvorschriften.

Luftfahrzeugwerkstätte:

Arbeiten an Luftfahrzeugteilen nach Wartungsanweisungen. Montage und Prüfen von Luftfahrzeugteilen nach englischen Publikationen. Aufbau des Fluggeräts sowie der Steuerungs- und Regelungssysteme, Prüfen, Instandsetzen und Montieren von mechanischen Bauteilen, Anlagen und Aggregaten des Fluggeräts. Herstellen und Sichern von Schrauben-, Bolzen- und Stiftverbindungen. Montieren von Seilen und Schubstangen.

  1. 3. Klasse (12 Wochenstunden):

    Mechanische Werkstätte:

Arbeiten an Fräs- und Drehmaschinen, Teilkopfarbeit, Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Schneiden von Trapezgewinden. Arbeiten an numerisch gesteuerten Fräs- und Drehmaschinen (rechnergestützte Programmierung), Kontrolle und Abnahme von Werkstücken und Werkzeugen.

Kunststoffverarbeitung:

Instandsetzung und Reparatur von Bauteilen aus Faserkunststoff. Herstellung und Bearbeitung von Bauteilen in Sandwichbauweise.

Elektrotechnik, Elektronik:

Behandlung von Akkumulatoren. Schaltungen elektrischer Maschinen, Schaltungen der Halbleitertechnik (Netzteil, Verstärker) und der Digitaltechnik (Herstellen von Grundschaltungen und Inbetriebsetzung elektronischer Systeme sowie gedruckter Schaltungen). Elektrotechnik am Flugtriebwerk und Fluggerät. Installation von Kabelbäumen (Leitungsdimensionierung, Sicherungsdimensionierung).

Pneumatik, Hydraulik:

Prüfen, Instandsetzen und Montieren von pneumatischen und hydraulischen Bauteilen, Aggregaten und Anlagen an Fluggeräten.

Luftfahrzeugwerkstätte:

Prüfen und Instandsetzen mechanischer Baugruppen, des Rumpfes und des Tragwerks, Wuchten von Rotorblättern. Erhalten der Betriebssicherheit von Fluggeräten sowie von deren Anlagen und Systemen. Durchführung von Wartungen im Luftfahrzeug nach den entsprechenden Publikationen.

Triebwerkswerkstätte:

Demontieren und Montieren des Flugtriebwerks, Feststellen des Befundes durch Maß- und Sichtkontrollen. Überholen und Prüfen der Flugtriebwerkelektrik.

Bordinstrumente:

Prüfen und einfache Justierungen von Doseninstrumenten, Kreiselinstrumenten, Drehzahl-, Druck-, Temperatur- und Kraftstoffvorratsmeßanlagen sowie von elektrischen Winkelwertübertragungssystemen, Brückenschaltungen. Kompensieren.

  1. 4. Klasse (12 Wochenstunden):

    Blechbearbeitung:

Durchführung von Reparaturen laut Reparaturhandbuch (Verstärkungen, Versteifungen, Einsetzen neuer Teilstücke). Kleben von Metallen. Wärmebehandeln von Stahl- und Leichtmetallegierungen.

Elektrotechnik, Elektronik:

Bordstromversorgung; Warnanlagen, Beleuchtung. Sprechfunksystem.

Impulsgerät. Luftwerterechner. Radar.

Luftfahrzeugwerkstätte:

Prüfen und Instandsetzen des Leit- und Steuerwerks sowie des Fahrwerks, der Kraftstoffanlage und des Druck-/Prüfens und Instandsetzens des Leit- und Steuerwerks sowie des Fahrwerks, Klimaanlage, Messen und Einstellen am Fluggerät. Prüfen von Rettungs- und Sicherheitsanlagen. Instandhalten und Instandsetzen von Leichtflugzeugen. Führung der erforderlichen Dokumentation.

Triebwerkswerkstätte:

Wartung von Kolbentriebwerken und Luftstrahltriebwerken. Instandsetzung von Flugtriebwerksteilen und Flugtriebwerksbaugruppen. Ab- und Aufrüsten von Flugtriebwerken, Geräten und Anlagen. Erhalten der Betriebssicherheit von Flugtriebwerken sowie von deren Anlagen und Systemen.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird druch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

23. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1A.

FLUGFUNKTELEFONIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Funker-Zeugnisse gemäß § 3 lit.a Z.2 und 3 der Funker-Zeugnisverordnung, BGBl. Nr. 139/1967 in der jeweils geltenden Fassung, und die beschränkte Sprechfunkberechtigung gemäß § 113 der Zivilluftfahrtpersonalverordnung, BGBl. Nr. 219/1958 in der jeweils geltenden Fassung, erwerben können.

Der Schüler soll die Aufgaben der Flugsicherung kennen und Flugsituationen verstehen.

Lehrstoff:

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

    Fertigkeiten:

Funktelefonische Aufnahme und Abgabe von Texten aus dem Flugverkehrskontrolldienst in deutscher und englischer Sprache. Verwenden des für die internationale Zivilluftfahrt geltenden Buchstabieralphabetes. Übersetzen von englischen Texten in die deutsche Sprache.

Fernmelderecht:

Fernmeldegesetz, Verordnung über Privatfernmeldeanlagen,

Funker-Zeugnisverordnung.

Sonderbestimmungen für den Flugfunktelefoniedienst:

Auf den Flugdienst anzuwendende Bestimmungen über den Flugfernmelde- und Flugnavigationsdienst.

Nachrichtentechnik:

Im Funktelefoniedienst verwendete Sende- und Empfangsanlagen (Wirkungsweise, Aufbau, Inbetriebnahme, Bedienung). Ausbreitung von elektrischen Schwingungen, Störungsursachen im Funktelefonieverkehr.

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

    Fertigkeiten:

Funktelefonieverkehr in englischer und deutscher Sprache unter Annahme von Flügen nach Sicht- und Instrumentenflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen.

Fernmelderecht:

Internationaler Fernmeldevertrag, Vollzugsordnung für den Funkdienst.

Sonderbestimmungen für den Flugfernmelde- und Flugnavigationsdienst, Lage der in Österreich errichteten Funkanlagen für Flugfernmeldeverkehr und Navigation. Auf den Flugfunktelefoniedienst anzuwendende Bestimmungen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See.

Nachrichtentechnik:

Funknavigationsanlagen (Wirkungsweise, Aufbau, Bedienung der Anlage an Bord von Luftfahrzeugen). Den Flugfunktelefoniedienst betreffende Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst über „technische Merkmale" und „Bezeichnung der Aussendung".

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur erfolgreichen Ablegung der in der Bildungs- und Lehraufgabe genannten Prüfungen. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Festigung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten durch intensives Üben.

Die Einbringung von Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Lebende Fremdsprache (Englisch)", „Elektrotechnik und Elektronik", „Instrumente und Avionik", „Luftfahrzeugbau" und dem Freigegenstand „Flugbetrieb" weckt das Verständnis für die jeweilige fliegerische Situation und festigt die Kenntnisse in diesen Unterrichtsgegenständen.

Als Unterrichtsmittel bewähren sich die einschlägigen Bundesgesetzblätter.

FLUGBETRIEB

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Organisation des Flugbetriebes und die erforderlichen Bodeneinrichtungen kennen.

Lehrstoff:

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

    Betrieb am Boden:

Rangierung von Luftfahrzeugen, Betriebsmittelversorgung, Energieversorgung, Wartung vor und nach dem Flug, Flugsicherung im Flugplatzbereich.

Betrieb im Flug:

Durchführung des Flugbetriebes in der Platzrunde, Durchführung von Überlandflügen nach Sichtflugregelungen. Flugnavigation beim Sicht- und Instrumentenflug.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung im österreichischen Flugbetrieb. Skizzenblätter, Bilder, Filme und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit. Die Verwendung einschlägiger Vorschriften fördert den Praxisbezug.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

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